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Die
Bilder aus:
http://www.oegb.or.at/sozialgerecht/
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Die
Forderungen des ÖGB
Auszug
aus dem Forderungskatalog des ÖGB vom 22. Oktober 2002.
Österreich
besitzt ein gut ausgebautes System der Alterssicherung, das in seiner
Grundstruktur erhalten und den Erfordernissen entsprechend weiter
entwickelt werden muss. Eine Entsolidarisierung wird in der
Alterssicherung ebenso wie in anderen Bereichen vehement abgelehnt. Von
der FP/ÖVP-Koalition wurde die überfallsartige Anhebung des
Antrittsalters, die Erhöhung der Pensionsabschläge sowie die Kürzungen
bei Witwen-, Invaliditäts-und Berufsunfähigkeitspensionen beschlossen.
Weiters wurde eine Verschlechterung der jährlichen Pensionsanpassung
bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuerlast (Veränderung des
PensionistInnenabsetzbetrages) vorgenommen. Diese Maßnahmen sind
Eingriffe in die Lebensplanung der Betroffenen, die eine Evaluierung der
vergangenen Pensionsreform und abfedernde Regelungen für besondere Härtefälle,
vor allem im Bereich der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter
Arbeitsfähigkeit notwendig machen. Die Übergangsregelung bei Vorliegen
von 45/40 Beitragsjahren muss überarbeitet und ins Dauerrecht übernommen
werden.
Die
derzeitige Ausgangslage für die Weiterentwicklung der gesetzlichen
Pensionsversicherung ist wesentlich besser als viele es wahrhaben
wollen. Falsch wäre es allerdings, daraus abzuleiten, dass kein
Handlungsbedarf besteht. Im Gegenteil: Die Alterssicherung muss mit der
Gesundheitspolitik vernetzt und weiterentwickelt werden, um neue
Herausforderungen bewältigen zu können. Zur Sicherung der ökonomischen
Basis der Alterssicherung und zur Eindämmung des Anstiegs der
Pensionsquote ist, neben der Weiterentwicklung des Pensionsrechts, die
dringende Erarbeitung eines Gesamtkonzepts erforderlich.
________________
Der
ÖGB fordert:
Gezielte
Wachstumspolitik
-
Sicherung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit („employability
“) der Erwerbsbevölkerung (zukunftsorientierte Erstausbildung,
berufsbegleitendes Lernen und berufsbegleitender Gesundheitsschutz,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie) statt einer Anhebung des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters.
-
Mobilisierung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials (Abbau der
Arbeitslosigkeit, Verbesserung der
Erwerbschancen von Frauen und älteren ArbeitnehmerInnen).
-
Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze.
Das
Leistungsrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung orientiert sich am
Versicherungs- und Sozialprinzip. Diese beiden Prinzipien müssen auch
in Zukunft eine Einheit bilden und in ausgewogener Form einander ergänzen.
Mehr
Transparenz und Ausgewogenheit
-
Das Leistungsrecht muss überschaubarer gestaltet und die
Verbindlichkeit des Schutzes erworbener Pensionsanwartschaften erhöht
werden. Leitlinie für die Weiterentwicklung des Leistungsrechts soll
einerseits eine klare Beitrags-/Leistungsbeziehung,andererseits die
klare Verankerung von sozialen Ausgleichsmechanismen sein.
-
Ausbau der eigenständigen Alterssicherung der Frauen: Eigenständige
Alterssicherung wird fürs erste über Erwerbsarbeit (und die daraus
abgeleitete Zahlung von Pensionsbeiträgen) vermittelt. Es muss daher
auch im Blick auf die Alterssicherung als eine der zentralen Aufgaben
der Politik gesehen werden, im Erwerbsleben noch immer vorhandene
Benachteiligungen für Frauen abzubauen (bessere Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, etc). Darüber hinaus muss aber auch das Pensionsrecht
vermehrt auf die besondere Situation von Frauen ausgerichtet werden.
Erforderlich ist vor allem eine verstärkte Berücksichtigung der
beruflichen Nachteile, die Frauen (oder gegebenenfalls auch Männer)durch
das Übernehmen von Betreuungsaufgaben in Kauf nehmen.
-
Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Ältere Menschen ohne
Pensionsanspruch sind im Falle der Bedürftigkeit auf Leistungen der
Sozialhilfe im jeweiligen Bundesland angewiesen. Da Alterssicherung als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist, muss das zersplitterte
System der Mindestsicherung in eine generelle (bedarfsorientierte)
bundeseinheitliche Mindestsicherung im Alter übergeführt werden. Die
Richtsätze für Ausgleichszulagen und Sozialhilfeleistungen müssen
vereinheitlicht und angehoben werden. Die Finanzierung ist mit den Ländern
zu regeln.
-
Wertsicherung der Pensionen und Valorisierung des Pflegegeldes.
Finanzierung
der Pensionen
-
Höhere Beitragssätze für Selbstständige: Es ist untragbar, dass für
die Pensionen der Selbstständigen noch
immer wesentlich niedrigere Beitragssätze entrichtet werden als für
die Pensionen der Unselbstständigen. Dieses Ungleichgewicht spiegelt
sich auch in den völlig unterschiedlichen Bundesbeitragsanteilen. Diese
Ungerechtigkeit muss beseitigt werden.
-
Kostendeckende Finanzierung der Ersatzzeiten aus den jeweilig sachlich
zuständigen Budgettöpfen.
-
Das bewährte System der Umlagenfinanzierung muss beibehalten werden.
Pensionsansprüche dürfen nicht zum Spielball der Kapitalmärkte
werden.
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Der
gesamte Forderungskatalog als PDF-Datei (203 KB)
>> http://www.oegb.or.at/downloads/oegb_forderungen221002.pdf
Die
Position der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur geplanten
Pensionsreform als PDF-Datei (91.6 KB)
>>
http://www.oegb.or.at/downloads/goed_position150403.pdf
Link
zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
>>
http://www.goed.at |