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Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) - eine gelbe Gewerkschaft?
Eigentlich
sollte man sich nicht mehr wundern über Maßnahmen und Handlungen von
Gewerkschaftsführern. Ex-IGM-Chef Zwickel steckt bis zu den Ohren im
Mannesmann-Skandal und verriet offen die Metallerstreiks im Osten vor
zwei Jahren, sein Vorgänger Steinkühler machte Kasse durch
Insidergeschäfte an der Börse, DGB-Chef Sommer scharwenzelt um Schröder
und macht, außer Maulheldentum, nichts gegen dessen Kahlschlagspolitik.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Verdi mach zwar in manchem
hier eine Ausnahme und ist zumindest gegen die Agenda 2010 und Harz IV,
was ja schon ein Lichtblick ist.
Den
Vogel aber schießt die Berg- und Chemiearbeiter-Gewerkschaft IGBCE. Hubertus Schmoldt, seines Zeichens Vorsitzender der IGBCE stimmt
allen Schweinereien der Regierung zu, meist setzt er noch eins drauf.
Zur
Globalisierung z.B. schreibt die IGBCE:
„Gewerkschaften
sind dabei keine Globalisierungsgegner, sie sollten es zumindest aus
Sicht der IG BCE nicht sein. Insbesondere eine Gewerkschaft wie die IG
BCE mit Branchen, die teilweise in extremen Maße vom Export ihrer
Produkte abhängig ist, wäre schlecht beraten, wenn sie nicht die
Vorteile offener Weltmärkte für die Sicherung der Arbeitsplätze würdigen
würde.“ (siehe: Online
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Die
IGBCE bekennt sich auch offen zum Kapitalistischen System: „...
bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft und will dieses
Wirtschaftssystem im Sinne ihrer sozialen, ökonomischen und ökologischen
Ziele mitgestalten und zu einem Modell auch für Europa entwickeln.“
(siehe online-IGBCE).
Wenn
die kapitalistischen Medien eine „moderne“ Gewerkschaft lobend
hervor heben, ist es die IGBCE, der beliebteste Gewerkschaftsführer der
Neoliberalen ist Hubertus
Schmoldt.
Dass
das nicht im Interesse der Mehrheit der Arbeiterklasse sein kann –
auch nicht der Chemie- und Bergarbeiter – liegt auf der Hand. Schmoldt
ist der Rechtsausleger unter den Gewerkschaftsführern.
Man
sagt, der Fisch beginnt am Kopf zu stinken. Also wundert es niemand,
wenn IGBCE- Betriebsräte eine Todsünde für Betriebsräte begehen, nämlich
einer Entlassung – schon gar nicht einer fristlosen – zustimmen. Das
aber ist bei der Firma Cinram
in Alsdorf bei Aachen geschehen. Dort bekam der Kollege Marc Treude die
fristlose Kündigung ist Haus – der IGBCE-Betriebsrat hatte
zugestimmt.
Mehr
noch: Der entlassene Kollege ist Vertrauensmann der IGBCE im Betrieb.
Was er tat war, öffentlich gegen die geplanten Entlassungen von 350
Beschäftigten, das sind etwas 25 % seiner Kollegen, zu protestieren.
Es
sollen noch weitere Maßnahmen der Unternehmensleitung zur Senkung des
Einkommensniveaus folgen. Die Regionalzeitung „Aachener Zeitung“
schreibt am 11. Oktober zu den Maßnahmen von Cinram:
„Ziel ist den
Informationen zufolge eine Änderung des Haustarifvertrags, die eine
Anhebung der Wochenarbeitszeit von derzeit 37,5 auf 40 Stunden ab Anfang
nächsten Jahres ohne Lohnausgleich vorsieht. Zudem soll die
Jahresleistung, das Weihnachtsgeld, auf 50 Prozent in 2005 reduziert
werden, wobei dieser Betrag bis 2007 wieder auf 70 Prozent angehoben
werden soll.“
Auch das hatte Kollege Marc
Treude öffentlich angeprangert: „Jetzt sollen 350 von insgesamt rund
1 300 Beschäftigten entlassen und ab Januar die 40-Stunden-Woche ohne
Lohnausgleich eingeführt werden. Von 2005 bis 2007 soll das
Weihnachtsgeld von jetzt 95 Prozent auf 50, dann 60 und 70 Prozent
gesenkt werden. Diesem Abschluß stimmte der Betriebsrat mit der
Gewerkschaft zu, obwohl es massiven Unmut auf Belegschaftsversammlungen
gab. Einige Kollegen sammelten Unterschriften gegen weitere Kürzungen
und für die Einberufung einer Betriebsversammlung, um über Kampfmaßnahmen
diskutieren zu können“
Freie
Meinungsäußerung, meint jeder. Nicht so die Alsdorfer IGBCE und die
Cinram-Geschäftsührung.
Wir
solidarisieren uns mit Kollegen Marc Treude. Die Geschäftsleitung von
Cinram versucht hier im trautem Verein mit gelben, verräterischen
Betriebsratsfürsten aus der IGBCE einen unbequemen Kritiker zu maßregeln.
Dass sie dabei die Normen der bürgerlich-demokratischen Rechte – hier
das der verfassungsrechtlich abgesicherten Meinungsfreiheit –
verletzen, kümmert sie nicht.
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