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Aus Betrieb & Gewerkschaft |
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Wichtige Rubriken und Beiträge Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk Kampf den ideologischen Diversanten Für den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands Gegen den imperialistischen Krieg Wider
den Block der zur
Geschichte |
Initiative
gegen den Gewerkschaftsausschluß von Josef Lutz c/o
Winfried Fleischmann, Anna-Rosenthal-Weg 44,
91052 Erlangen
Email:
Winfried.Fleischmann@t-online.de
16.9.
01 Info
Nr. 4 Inhalt:
Nachrichten Jürgen
Peters unterschreibt Ausschluß gegen Josef S.
1
Willkür im Umgang mit
der Satzung der IGM
S. 1
Weg mit den
Unvereinbarkeitsbeschlüssen
S. 2 Dokumentiert
Beschwerde von Josef
an den Kontrollrat der IGM S.
3 Was
ist zu tun?
S. 6 Diskussionsveranstaltungen
“Wohin gehen die Gewerkschaften?”
S. 7 Neue
Erstunterzeichner
S. 7 Aktualisierte
Unterschriftenliste
S. 8 --------------
Nachrichten ------------------------------------------- Jürgen
Peters unterschreibt Ausschluß gegen Josef Den
Ausschluß gegen Josef unterschrieb Jürgen Peters. Klaus Zwickel, der ja die
Gelder an den Mannesmann-Vorstandsvorsitzenden mitzuverantworten hat, wogegen
viele IGM Mitglieder protestieren und gegen den jetzt in der Sache die
Staatsanwaltschaft ermittelt - der Klaus Zwickel hielt das jetzt vielleicht
nicht für den richtigen Moment. Der
Vorstand hat entschieden und macht damit die Anwendung der
Unvereinbarkeitsbeschlüsse zu einem bundesweiten Problem. Immer wieder wurde
behauptet, z. B. in der Verwaltungsstelle Esslingen, daß die Abschaffung
nicht notwendig sei, weil diese Beiratsbeschlüsse von 1982
ja eh nicht mehr zum Einsatz kommen. Und was in Nürnberg mit Josef
passierte, das sei eine lokale Besonderheit. Tatsächlich werden die
Unvereinbarkeitsbeschlüsse hervorgezogen,
um Gegner der Kapitulationspolitik aus der Gewerkschaft zu drängen. Der
Kampf gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse wird daher bundesweit aktuell. Aber
auch Jürgen Peters hat ein Problem. Erklärte er doch in der Metall 1/2000 anläßlich
der Vereinigung mit Kollegen der
Gewerkschaft Holz und Kunststoff: "‘Schafft
die Einheit‘ mit diesen Worten mahnte der große Holzarbeiterführer Wilhelm
Leuschner 1949 zur Gründung der Einheitsgewerkschaft. Keine Spalterei in
sozialistische, christliche oder kommunistische Gewerkschaften. Starke und
durchsetzungsfähige Einheitsgewerkschaften sollten entstehen. (...) Klar ist,
dass nur große und schlagkräftige Gewerkschaften sich gegen die Angriffe der
Unternehmer wehren können..." Wir wollen keine
Doppelzüngigkeit! Es ist notwendig auch bei Jürgen Peters persönlich zu
protestieren. Willkür
im Umgang mit der Satzung der IGM Betrachtet
man den Brief des IGM-Vorstands zum Ausschluß von Josef näher, so fällt ein
weiterer Akt der Willkür auf. Es heißt: ”Der
Vorstand hat in seiner Sitzung vom 10. 7. 2001 beschlossen, sie wegen
Mitgliedschaft in einer gegnerischen Organisation gemäß §11 Ziffer 1 Absatz 2
der IG Metall Satzung aus der IG Metall auszuschließen.” §
11 der Satzung trägt die Überschrift: ”§11 Ausschluss ohne
Untersuchungsverfahren”. Nun wurde aber gegen Josef ein
Untersuchungsverfahren nach §10 der Satzung durchgeführt. §10
der Satzung trägt die Überschrift: ”§10 Untersuchungsverfahren zur
Feststellung von gewerkschaftsschädigendem Verhalten” Nun
wurde so ein Verhalten selbst in dem Verfahren, das mehrere Mitglieder unserer
Initiative als Gesinnungsschnüffelei, inquisitorisch zurecht verurteilt haben,
trotzdem kein gewerkschaftsschädigendes Verhalten von Josef festgestellt. Damit
war also kein Ausschluß zu rechtfertigen. §10
enthält ferner die Regularien, wie umzugehen ist. Demnach gibt die
Untersuchungskommission eine Empfehlung ab. Sie kann Einstellung des Verfahrens,
oder schriftliche Rüge, oder Entzug der Funktionen etc., oder Ausschluß sein.
Der Ortsvorstand hätte danach zu entscheiden ”ob er dem Beschluß der
Untersuchungskommission beitritt” oder andere Maßnahmen aus den
vorgenannten vorschlägt. Diesen Beschluß hat der Ortsvorstand über die
Bezirksleitung an den Vorstand zu senden, und der Vorstand entscheidet. Nun
war bei Josef diese Empfehlung der Kommission zwar der Ausschluß, aber mit
einer sehr dünnen Begründung (sinngemäß): -
Ein gewerkschaftsschädigendes Verhalten von Josef Lutz im Zusammenhang mit
Internet-Veröffentlichungen fand nicht statt -
Es konnte nicht nachgewiesen werden, daß Josef Lutz Mitglied der MLPD ist -
Josef Lutz hat die MLPD unterstützt -
Zu berücksichtigen ist aber, daß die belastenden Punkte um viele Jahre zurück
liegen Daher
empfiehlt die Untersuchungskommission dem Ortsvorstand, Josef Lutz aus der IG
Metall auszuschließen Nun
wird sich aber gar nicht auf diese Empfehlung berufen, sondern ein Ausschluß
nach §11 durchgeführt - Ausschluß ohne Verfahren. Das Verfahrensergebnis wird
ignoriert. Das
heißt aber, damit wird zugegeben, daß Josef dieses Verfahren trotz all seiner
Willkür gewonnen hat. Und
dann wird im Brief des Vorstands wahrheitswidrig behauptet: ”In
einem vom Ortsvorstand Nürnberg durchgeführten Untersuchungsverfahren wurde
festgestellt, daß Sie als Aktivist der MLPD innerbetrieblich und
ausserbetrieblich in Erscheinung getreten sind...” Also:
Haut es mit dem einen Paragraph nicht hin, dann nimmt man eben den nächsten Und
sind die Untersuchungsergebnisse nicht ausreichend, dann werden sie eben
umgedichtet. Wer
ist Spezialist im Umgang mit der Satzung? Bitte an oben genannte Adresse wenden. Weg
mit den Unvereinbarkeitsbeschlüssen Am
14.12.1982 hat der Vorstand der IGM das
Rundschreiben Nr.7/82 über die
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
an die Bezirksleitungen und Ortsverwaltungen herausgegeben. Darin
heißt es: “Der
Beirat hat am 14.12.1982 beschlossen: 1.
Die
“Marxistisch- Leninistische Partei Deutschlands” (MLPD) ist eine
gewerkschaftsfeindliche Organisation 2.
Die MLPD
fällt unter den Beschluß des Beirats über linksextremistische Gruppen vom
16.April 1973 und vom 14.September 1976 und ist als gegnerische Organisation
anzusehen. 3.
Mitglieder
der IGM, die der MLPD angehören oder sich an deren gewerkschaftsfeindlichen
Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen, müssen mit dem Ausschluß
rechnen.” Das
wird in dem Rundschreiben folgendermaßen begründet: “Die
MLPD versteht sich der KABD – Linie folgend und an Marx, Lenin und Mao
Tse-tung orientiert als revolutionäre Partei der Arbeiterklasse. Nahziel ist
die Vorbereitung der Revolution und der Sturz des staatsmonopolitischen
Kapitalismus. Über die Diktatur des Proletariats und die Liquidierung der
kapitalistischen Klasse sollen Sozialismus und Kommunismus aufgebaut werden.” Es
hätte den Beirat wenig Mühe gekostet, im
Programm der MLPD vom August 1982 nachzulesen. Dort heißt es: “Es
ist die Pflicht eines jeden Kommunisten, in Betrieb und Gewerkschaft aktiv für
die Vorbereitung
und Entfaltung der Kämpfe der Arbeiterklasse um Tagesforderungen zu
wirken und sich für ihre Weiterentwicklung zum Klassenkampf einzusetzen.” So
kann der Beirat auch keine Gewerkschaftsfeindlichkeit nachweisen. Stattdessen
benutzt er Begriffe des Programms, die
aus dem wissenschaftlichen Sozialismus stammen wie Revolution, Diktatur des
Proletariats, usw., um mit einem primitiven Antikommunismus zu operieren, wie er
in der Zeit der Adenauer – Regierung entstanden ist und üblich war. Kollegen,
die über den Kapitalismus hinausdenken, die sich für eine Gesellschaft ohne
Ausbeutung und Unterdrückung einsetzen, sollen so in den Geruch der
Gewerkschaftsfeindlichkeit kommen. Der
Gedanke der Einheitsgewerkschaft bedeutet nicht nur die Einheit von Kollegen
verschiedener Branchen und Industriezweige,
sondern auch verschiedener Weltanschauung. Die
sozialistische Weltanschauung ist seit ihrer Entstehung
ein wesentlicher Bestandteil echter Gewerkschaften – das wird
jedenfalls in der IGM- Kursen ‚Geschichte
der Arbeiterbewegung‘ gelehrt. Der
19. IGM - Gewerkschaftstag 1999 hatte die Überprüfung gefordert. Die IGM muß
auf antifaschistischer Grundlage ohne Ausgrenzung von Mitgliedern bestimmter
Organisationen arbeiten. Bisher wurde dieser Beschluß vom Beirat der IGM mißachtet.
Dagegen protestieren wir. Für den nächsten Gewerkschaftstag müssen wir Anträge
zur Abschaffung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorbereiten. ----------------------------
Dokumentiert -------------------------------------- Josef
erhebt Beschwerde gegen den Ausschluß beim Kontrollausschuß Beschwerde Am
19. 8. 01 erhob Josef schriftlich beim Kontrollausschuß Beschwerde gegen den
Ausschluß. Wir dokumentieren: -------- An
den Vorsitzenden des Kontrollausschusses der IG Metall IG
Metall -
Kontrollausschuss - 60519
Frankfurt am Main Beschwerde
Hiermit
erhebe ich nach §11 Ziffer 4 sowie §10 Ziffer 14 der Satzung der IG Metall
Beschwerde gegen den Beschluß des Vorstands, mich aus der IG Metall auszuschließen.
Denn: 1.
Es fand kein gewerkschaftsschädigendes Verhalten meinerseits statt, im
Gegenteil 2.
Der Ausschluß ist rein aufgrund von vermuteter Gesinnung. Der zugrunde liegende
Beschluß ist spalterisch, seine Anwendung ist ein Rückfall in die Zeit
Adenauers, das ist einer Gewerkschaft unwürdig und muß im Interesse des
gemeinsamen Kampfs für Arbeiterinteressen und demokratische Rechte rückgängig
gemacht werden. 3.
Der Ausschluß widerspricht den Beschlüssen des Gewerkschaftstags. 4.
Während des diesem Beschluß zugrunde liegenden Verfahrens wurde mehrfach von
Mitgliedern des Ortsvorstands Nürnberg gegen
die Satzung verstoßen. 5.
Der Höhepunkt ist, daß auch noch das eigene Untersuchungsergebniss verfälscht
wiedergegeben wird. 6.
Der mir mitgeteilte Beschluß ist nicht einheitlich, in sich selbst widersprüchlich
und übergeht mir nach Satzung zustehende Rechte. Im
Einzelnen: 1.
Im Oktober 2000 wurde gegen mich vom Ortsvorstand Nürnberg ein Verfahren
eingeleitet mit den Vorwürfen -
ich hätte eine Solidaritätsadresse unserer VK-Leitung mit den Beschäftigten
von ADtranz im Internet auf den Seiten von ”Solidarität International”
veröffentlicht bzw. dies veranlaßt, -
ich hätte einen Protestbrief unseres Vertrauenskörpers gegen den
Jugoslawienkrieg im Internet veröffentlicht bzw. an die ”Rote Fahne”
gegeben, -
ich sei Mitglied oder Unterstützer der MLPD. Zeitgleich
und mit inhaltlich gleicher Begründung leitete meine Geschäftsleitung ein Kündigungsverfahren
gegen mich ein. Dieser Gleichklang und Schulterschluß hat viele Menschen
entsetzt. Das Kündigungsverfahren habe ich gegen die Geschäftsleitung
gewonnen. Aber auch zu diesen Anschuldigungen des Ortsvorstands war einiges
richtig zu stellen. Zu
den ersten beiden Vorwürfen hat sich ergeben, daß es ein unmöglicher Vorgang
ist, wenn Solidarität mit einer von Entlassung bedrohten Belegschaft oder
Protest gegen den Krieg Gegenstand eines Verfahrens zum Gewerkschaftsausschluß
sind. Im ”Untersuchungsergebniss” wurde eindeutig festgehalten, ein
gewerkschaftsschädigendes Verhalten meinerseits in diesem Zusammenhang fand
nicht statt. In der Begründung des Vorstands tauchen diese Dinge auch nicht
mehr auf. Ich stelle fest, daß der Vorwurf der Schädigung der IGM damit vom
Tisch ist. Es ist auch gegenüber meiner Person ausgesprochen unmöglich. Seit
18 Jahren bin ich aktiv für die IGM, als Vertrauensmann bzw. Mitglied der
VK-Leitung, und habe auch noch nach dem Antrag des Ortsvorstands Nürnberg auf
meinen Ausschluß 5 neue Mitglieder in die IGM aufgenommen. Zum
Dritten Vorwurf habe ich eine Aussage, ob ich Mitglied der MLPD bin, abgelehnt,
weil ich solche Nachforschungen als Gesinnungsschnüffelei mißbillige. Am Ende
des Verfahrens wurde festgestellt, daß eine Mitgliedschaft in der MLPD nicht
nachgewiesen werden konnte. 2.
Der jetzt erfolgte Ausschluß ist allein aufgrund der Unvereinbarkeitsbeschlüsse
gegen die MLPD. Dieser Beschluß aus dem Jahre 1982 ist rein darauf begründet,
daß diese Partei eine andere, sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft
anstrebt und unterstellt das per se als gewerkschaftsfeindlich. Die in diesem
Beschluß ausgeführten Begriffe wie Revolution, Diktatur des Proletariats
stammen schon aus dem Kommunistischen Manifest und sind eben Begriffe des
wissenschaftlichen Sozialismus. Es
ist aber gerade heute ein unerhörtes Unterfangen, die sozialistische Richtung
auszugrenzen. Haben denn nicht die Parteispenden- und Schwarzgeldskandale der jüngsten
Zeit gezeigt, daß an der bestehenden Gesellschaftsordnung einiges faul ist? Das
unterstreicht doch, daß die Suche nach einer Alternative ihre Berechtigung hat.
Und
haben nicht gerade im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgipfel in Genua
zigtausende junger Menschen sich gegen die bestehende Wirtschafts-,
Gesellschafts- und Weltordnung empört? Eine Gesellschaft, in der wenige, die
immer reicher werden, die Macht besitzen, während die Masse der Menschen in
elendere Verhältnisse gedrückt wird, steht in der Kritik. Viele der aktivsten
Menschen heute Beschäftigen sich mit der Suche nach einer Alternative.
Diese Richtungen müssen zulässig sein, alles andere ist undemokratisch.
In
Deutschland wurde beim Neuaufbau der Gewerkschaften nach Zerschlagung des
Hitlerfaschismus eine Einheitsgewerkschaft angestrebt, gerade nach der Erfahrung
der Spaltung der Arbeiterbewegung in Sozialdemokraten und Kommunisten. So ein
Beschluß wie der Unvereinbarkeitsbeschluß ist spalterisch, denn die
Arbeiterbewegung braucht eine Einheit. McCarthy
und Adenauer betrieben Verfolgung von Menschen rein aufgrund ihrer Gesinnung.
Diese Zeiten wollen wir heute nicht wiederhaben. Die
genannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen linke Organisationen stammen aus
derselben Zeit wie die Berufsverbote im öffentlichen Dienst. Die Berufsverbote
in der BRD hat der europäische Gerichtshof gerügt. Sie sind undemokratisch.
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind es auch. Das Koalitionsrecht ist ein
demokratisches Recht, das im Grundgesetz steht. Das beinhaltet das Recht, sich
in einer Gewerkschaft zu organisieren. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse schließen
Menschen aus diesem Recht aus. 3.
Der Ausschluß gegen mich ist zuwider dem Beschluß des 19. ordentliche
Gewerkschaftstags in Hamburg, der beschloß (Antrag 176 ): "Zur
Stärkung der Gewerkschaftsbewegung und der IG Metall ist es notwendig, daß die
IGM auf antifaschistischer Grundlage arbeitet. Die Ausgrenzung von Mitgliedern
bestimmter Organisationen widerspricht diesem Gedanken. Die
Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind zu überprüfen." Aus
der Formulierung ”auf antifaschistischer Grundlage” ergibt sich das
Anliegen, die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen linke bzw. sozialistische
Organisationen aufzuheben, während eine Unvereinbarkeit gegen Faschisten auf
jeden Fall notwendig ist. Die Anwendung dieser Beschlüsse gegen mich
widerspricht damit dem Auftrag des ordentlichen Gewerkschaftstags. Es ist zu
beanstanden, daß der Beirat nach fast 2 Jahren diesen Auftrag der
Mitgliedschaft noch nicht umgesetzt hat und auch das wirft wieder die Frage nach
Demokratie auf. 4.
So undemokratisch und willkürlich wie die Unvereinbarkeitsbeschlüsse, so war
auch bei dem gegen mich geführten Verfahren der Umgang von Mitgliedern des
Ortsvorstands Nürnberg mit der Satzung der IG Metall. -
Der 2. Bevollmächtigte der IGM Nürnberg , Jürgen Wechsler, hat auf der
Betriebsversammlung Semikron am 16. 11. 00 öffentlich zu dem
Untersuchungsverfahren Stellung genommen, obwohl die Satzung vorschreibt: ”Während
des Untersuchungsverfahrens haben die Beteiligten jegliche öffentliche Erörterung
über das Verfahren zu unterlassen”. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die
Satzung. Während mir jede öffentliche Stellungnahme untersagt ist, setzte sich
Jürgen Wechsler frech über die Satzung hinweg und verbreitete unwahre Aussagen
über mich, und mir war durch die Satzung die Möglichkeit zur Verteidigung
genommen. Ich habe auf dieser Versammlung die Kollegen aufgefordert, nicht
deswegen aus der IG Metall auszutreten. Wir brauchen eine starke IG Metall. Jürgen
Wechsler hat aber dennoch auf der folgenden Delegiertenkonferenz gegen mich in
der Sache des Verfahrens polemisiert, sowie auf der folgenden VKL-Info. -
Ferner hat Jürgen Wechsler bereits vor Durchführung des Verfahrens eine
Vorverurteilung vorgenommen, auf der VKL-Info am 7. 11. fuhr er mich an: ”Was
willst denn Du hier!” Ich entgegnete, daß ich hier als gewähltes Mitglied
der Vertrauenskörperleitung bin. Er: ”Aber nicht mehr lange”. Damit griff
er einem Ergebnis des Verfahrens vor und setzte sich damit über die Satzung
hinweg, die erst eine Untersuchung verlangt. -
Aus diesen Gründen hatte ich gegen Jürgen Wechsler den Antrag gestellt, daß
er für befangen erklärt wird und wegen Voreingenommenheit nicht an der
Abstimmung teilnehmen darf. Darauf erhielt ich nicht einmal eine Antwort. -
Obwohl ich meine Stellungnahme fristgemäß am 9.11. abgegeben hatte, erfolgte
eine Beschlußfassung des Ortsvorstands erst auf der Sitzung am 18. 12. 00. Die
Satzung verlangt eine unverzügliche Entscheidung. 5.
Der Höhepunkt dieser Willkür ist schließlich, daß die Begründung des
Ausschlusses sogar das eigene Untersuchungsergebnis verfälscht. Am Ende des
Verfahrens nach Beratung der Untersuchungskommission wurde mir mündlich
verlesen (sinngemäß): -
Ein gewerkschaftsschädigendes Verhalten von Josef Lutz im Zusammenhang mit
Internet-Veröffentlichungen fand nicht statt -
Es konnte nicht nachgewiesen werden, daß Josef Lutz Mitglied der MLPD ist -
Josef Lutz hat die MLPD unterstützt -
Daher empfiehlt die Untersuchungskommission dem Ortsvorstand, Josef Lutz aus der
IG Metall auszuschließen. Obwohl
mir nur verlesen, läßt sich die Richtigkeit beweisen, es waren Zeugen
anwesend. Jetzt
wird im Beschluß des Vorstands einfach die Behauptung aufgestellt, ich sei
Mitglied der MLPD. Offenbar war das Ergebnis der Verfahrens zu kläglich, um
einen Ausschluß zu begründen, jetzt wird einfach dick aufgetragen und eine
Parteimitgliedschaft behauptet ohne einen Beweis dafür. Und es wird einfach
wahrheitswidrig behauptet, das Verfahren habe das ergeben. Solche Methoden sind
unehrlich. Ich
verlange daher Einsicht in die Unterlagen, um herauszufinden, an welcher Stelle
die Verfälschungen bzw. Falschinformationen vorgenommen wurden. 6.
Schließlich ist sogar der mir vom Vorstand zugestellte Beschluß uneinheitlich
und widersprüchlich. Ausgeschlossen soll ich sein gemäß Satzung §11 Ziffer 1
Absatz 2. Dieser Paragraph behandelt ”Ausschluß ohne
Untersuchungsverfahren”, während gegen mich ein Untersuchungverfahren
durchgeführt wurde. Gleichzeitig ist vom Ergebnis des Verfahrens, aber verfälscht,
die Rede. Im
Beschluß wird wiederum nicht auf eine Empfehlung der Kommission und einen
Beitritt des Ortsvorstands dazu Bezug genommen. Der Beschluß entspricht demnach
nicht der von der Kommission vorgelegten Empfehlung. Und nach Satzung §10
”Untersuchungsverfahren zur Feststellung von gewerkschaftsschädigendem
Verhalten” kann ich nicht ausgeschlossen werden, da dieses Verhalten
meinerseits ja nicht vorliegt, was die Kommission selbst feststellte. Oder,
wäre §11 angebracht, hätte das Verfahren gar nicht stattfinden dürfen. Nach
was geht es nun. Das Vorgehen ist widersprüchlich, uneinheitlich und kein
korrekter Umgang mit der Satzung. Oder
wird, nachdem das Verfahren nach §10 selbst mit allen willkürlichen Maßnahmen
zu meinen Gunsten sprach, ein weiteres Verfahren nach §11 eingeleitet. Dann hätte
der Ortsvorstand mir nach §11 Ziffer 2 Absatz 1 Gelegenheit zur Stellungnahme
diesen Vorwürfen geben müssen. Das hat er nicht gemacht und mir demnach nach
der Satzung zustehende Rechte verweigert. Auch die Anwendung von §11 Ziffer 2
Abs 2 – ”steht ... nachweislich fest” – kam nicht in Betracht, da der
Ortsvorstand ja keine Beweise für die behauptete Mitgliedschaft in der MLPD
hat. Daher
erhebe ich Beschwerde gegen den Verfahrensablauf und Beschluß. Der Beschluß muß
aufgehoben werden. Zum
Ende möchte ich auf Zusammenhang
verweisen mit meiner Rolle, wo jetzt Nürnberg zu einem Brennpunkt der Arbeiterkämpfe
wird. Durch die gewonnene Auseinandersetzung um die politische Kündigung und
die vielen Berichte in der Presse bin ich sehr bekannt. So war ich maßgeblich
an der Gründung des Solidaritätskreis mit den kämpfenden Grundig-Kollegen
beteiligt, ich verteilte mit den Grundig-Vertrauensleuten Flugblätter und habe
ein gutes Verhältnis zur VKL. Ich nahm auf dem Südstadtfest auf Einladung der
U33 in der IGM am Informationsstand der IGM teil. Wir gaben eine von mir
unterschriebene Solidaritätsadresse an die Kollegen der Bahn und erhielten die
Einladung zur nächsten VK-Sitzung. Seither sind wir bei jeder Aktion der
Bahn-Kollegen dabei. Wir sind mitten im Aufbau einer breiten Arbeiter- und Bürgerinitiative
”Nürnberg steht auf - für jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz”, wo sich
auch Kollegen von Grundig und der Bahn beteiligen. Der Gedanke des gemeinsamen
Kampfs greift um sich. Auch der
SPD-Bundestagsabgeordnete Horst Schmidtbauer und die Grünen-Stadträtin Elke
Winter haben sich in die Arbeiter- und Bürgerinitiative eingeschrieben. Mitten
in dieser Aktion erreicht mich der Beschluß des Vorstands. Da fällt doch
jemand den ganzen kämpfenden Kollegen in den Rücken und betreibt Spaltung,
jetzt wo gemeinsamer Kampf gefragt ist. Mit
freundlichen Grüßen Josef
Lutz Was
ist zu tun? Christian
Jooss schreibt: ”habe davon gehört, dass der Auschluss verfügt wurde. Das
ist ja ne Riesen Schweinerei ! Kannst Du mir sagen, wo ich am sinnvollsten
dagegen protestieren kann ? Wird etwas dazu organisiert ?” Im
folgenden einige Vorschläge 1.
Machen wir eine weitere Protestwelle auf der IGM Homepage Jeder
der Initiative sollte nochmals in einem Beitrag auf der IGM – Homepage gegen
den Ausschluß protestieren. Wir sollten das als konzentrierte Protestwoche
zwischen dem 23. 9. und 30. 9. machen. Dann auf die Reaktionen uns beziehen. Wichtig: Jeder von uns sollte den Beitrag mit seinem Namen,
ev. auch seiner Funktion reinsetzen. Wir grenzen uns von der teilweise auf
niedrigem Niveau geführten anonymen Diskussion ab. Auch
immer wieder einen neuen Beitrag zu beginnen, Beiträge zu beantworten die sehr
weit “unten” stehen geht unter. 2.
Protestiert direkt beim Vorstand Anschrift:
Jürgen Peters, IGM Vorstand,
60519 Frankfurt am Main Email:
vorstand@igmetall.de 3.
Unterschriftensammlung Rolf
Matthies hat uns inzwischen 16 Unterschriften geschickt. Wir haben damit zur
Zeit 268 Unterschriften gesammelt. Der
vom Vorstand erfolgte Ausschluß macht eine Aktualisierung notwendig. Diese
wurde vorgenommen, ohne den Inhalt von seinem Sinn zu ändern. Wir gehen von
Euren Einverständnis dazu aus. Die neue Liste (inklusive der neuen
Erstunterzeichner) ist im Anhang. Wir
sollten das jetzt aber auch zügig durchführen, das heißt jeder könnte dazu
ca. 15 -20 Unterschriften sammeln und bis 20. Oktober an unsere
Initiative schicken, damit sie beim Kontrollrat eingereicht werden können. 4.
Protestiert gegen die Untätigkeit des Beirats Wie
oben erwähnt, hat der Beirat den Beschluß des Gewerkschaftstags zur Überprüfung
der Unvereinbarkeitsbeschlüsse nicht umgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen die
innergewerkschaftliche Demokratie. Der Beirat ist untätig. Es ist deshalb auch
richtig beim Beirat zu protestieren. Adresse: IG
Metall -
Beirat - 60519
Frankfurt am Main 5.
IGM-Mitglieder: Für den nächsten Gewerkschaftstag Anträge gegen die
Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorbereiten Da
der Gewerkschaftstag ordentlich alle 4 Jahre stattfindet, ist im Jahr 2003 die nächste
Gelegenheit. Damit Anträge gegen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse aber
durchkommen, ist es notwendig das auch längerfristig vorzubereiten. Also
bereits jetzt Beschlüsse in Vertrauenskörpern und Delegiertenversammlungen
herbeiführen, damit der aktuelle Fall genutzt wird grundsätzlich gegen die
Unvereinbarkeitsbeschlüsse vorzugehen. 6.
Teilt uns dazu eure Meinung mit und schickt uns weitere Vorschläge was zu
machen ist Diskussionsveranstaltungen
des Arbeiterbildungszentrums (ABZ) zur ‚Zukunftsdebatte‘
in den Gewerkschaften: Wohin
gehen die Gewerkschaften? Mitglieder
unserer Initiative wollen auf diesen Diskussionsveranstaltungen den Fall Josef
Lutz darstellen und es soll eine Diskussion darum stattfinden, wie gegen den
Gewerkschaftsausschluß vorzugehen ist. Termine: Freitag
21.9. um 19 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Süd in Stuttgart, Bruckwiesenweg 10. Am
Freitag, 12.10. um 19 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Gelsenkirchen, Koststr. 8 Am
Samstag, 1.12. um 16 Uhr in Berlin (Ort wird noch bekannt gegeben). Neue
Erstunterzeichner: Bodo
Schulz, Wuppertal Andreas
Grünwaldt, Ortsvorstand IG Bau, Nürnberg Carlos
Ovieda, Delegierter IGM, Nürnberg Herzlich
willkommen! |
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Spenden
für die Homepage:
Günter Ackermann,
Konto-Nr.: 433 407 436, |