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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora vom 2. Juni 2003

Der jüngste Erfolg deutscher Gewerkschaftspolitik:
Leiharbeit gesetzlich geregelt und tarifvertraglich abgesichert

Mit dem erstmaligen Abschluss zweier Tarifverträge für Leiharbeiter haben die Tarifpartner eine Vorgabe der Bundesregierung umgesetzt, die Anfang des Jahres vom Bundestag ein Gesetz über „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ verabschieden ließ. Dort heißt es: „Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen“, sollen ab 1.1.2004 nicht mehr gelten. Damit ist freilich nicht ein ehernes Gewerkschaftsdogma gesetzlich fixiert worden, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden muss. Denn das Gesetz formuliert im Nebensatz gleich die Ausnahme: Es sei denn: „... ein Tarifvertrag (lässt) abweichende Regelungen“ zu.

Das Gesetz wollte nämlich keinesfalls eine verschärfte Form der Ausbeutung von Lohnarbeit verbieten, sondern diese Branche aus ihrer „Schmuddelecke herausholen“ (Wirtschaftsminister Clement), um damit den „endgültigen Durchbruch für die Zeit- und Leiharbeit auch in Deutschland“ zu erreichen. Mit dem Anheuern von Leiharbeitern sparen sich entleihende Betriebe nämlich Sozialabgaben und Kündigungsschutz und immer öfter auch direkt Teile des Stundenlohns. Leiharbeiter kriegen Stundenlöhne ausgezahlt, die 30 % und 40  % unter den betriebsüblichen liegen: An ihrer Ausbeutung muss ja noch ein zweiter Kapitalist, der Zeitarbeits-Unternehmer, verdienen. Zeitarbeitsfirmen sorgen mit ihrem Geschäft für die Senkung der betrieblichen Lohnkosten und damit im Allgemeinen für die Senkung des nationalen Lohnniveaus.

Der Bundesregierung reichte das noch nicht. Dass Leiharbeit noch immer die Ausnahme von der Regel ist, soll anders werden. Mit der Einrichtung der im „Hartz-Konzept“ vorgesehenen Personalserviceagenturen (PSA) bei den Arbeitsämtern, die bevorzugt von privaten Zeitarbeitsfirmen betrieben werden sollen, wollen die rot-grünen Reformer die Leiharbeit in großem Stil voranbringen und diesen Billiglohnsektor zu einer vollgültigen normalen Anwendungsweise von Arbeitskraft in Deutschland machen.

Deswegen sorgte der Gesetzgeber als Erstes für die Abschaffung so ziemlich aller bislang für notwendig erachteten gesetzlichen Einschränkungen des Geschäfts mit der Leiharbeit: „Wir flexibilisieren für die gesamte Zeitarbeitsbranche das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bauen bisherige Regulierungen (Synchronisationsverbot, besonderes Befristungsverbot, Wiedereinstellungsverbot, Abwerbverbot, Beschränkung der Dauer der Überlassung) ab.“ (Clement) Dadurch wird den Verleihfirmen die Kalkulation entscheidend erleichtert, und für die Entleihfirmen wird der Einsatz von je nach Betriebsbedarf anzuheuernden Arbeitskräften entsprechend attraktiver: Der Zeitrahmen des Verleihs und das Abschließen mehrerer Verträge mit einem Entleiher hintereinander können problemlos und je nach Bedarf gemanagt werden. Die ‚Mischkalkulation´ mit ‚Rand-´ und ‚Stammarbeitsplätzen´ im Interesse eines insgesamt niedrigeren Lohnniveaus wird dadurch angefacht; namhafte deutsche Unternehmen tummeln sich mittlerweile in dem Geschäftszweig und gründen selber ihre Leiharbeitsfirma, um nicht zuletzt eigene Entlassene als Leiharbeiter lockerer, bedarfsgerechter und billiger anzuwenden.

Freilich: So normal, dass Deutschlands Unternehmer ihre Belegschaften insgesamt in den Status von bei einer hauseigenen Verleihfirma entliehenen Zeitarbeitern versetzen oder gegen Leiharbeiter austauschen, soll das auf eine neue Rechtsgrundlage gestellte Leasing-Geschäft mit Tagelöhnern nach dem Willen der reformfreudigen Sozialpolitiker auch wieder nicht werden. Welche Normalität sie sich wünschen, das machen sie mit ihrer Vorschrift klar, dass für Leiharbeiter im Prinzip „equal pay“ und „equal treatment“ zu gelten habe. Damit wird nämlich auf der einen Seite der Charakter des Irregulären und der Ausnahme von Leiharbeit definitiv getilgt. Sie soll andererseits nicht überhaupt zum Normalarbeitsverhältnis werden, das die bisherige Art der Beschäftigung mit „Stammbelegschaften“ und kollektiven Arbeitsverträgen zwischen Firmen und Gewerkschaften verschiedener Branchen ersetzt.

Diese Einschränkung soll aber keine Schranke dafür sein, dass der für die Sanierung des Kapitalstandorts Deutschland erwünschte Vorteil der Leiharbeit fürs Geschäft, nämlich die Verbilligung der Belegschaften auf der Strecke bleibt. Und dafür braucht man in der BRD kein Gesetz. Dafür sorgt bei uns die Arbeitnehmervertretung selbst, die Gewerkschaft.

Den Tarifparteien erteilte die Regierung per Gesetz indirekt den Auftrag zur sachgerechten Ausgestaltung des „Gleichbehandlungsgrundsatzes“ und den in hierin bewährten „Sozialpartnern“ gab sie auch gleich zwei Richtlinien dafür an die Hand: „Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr sieht unser Gesetz im Sinne von interessengerechten Lösungen zwei Ausnahmen vor: So kann zum einen für die Dauer von sechs Wochen beim Verleih von zuvor arbeitslosen Arbeitnehmern ein reduziertes Arbeitsentgelt gezahlt werden. Und zum anderen kann - soweit ein Tarifvertrag eine abweichende Regelung vorsieht - sogar dauerhaft(vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden. Dies ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen flexibel zu gestalten …“.

Die erste „Ausnahme“ wies den jetzt abgeschlossenen Tarifverträgen die Richtung: Für Zeitarbeiter, die vorher arbeitslos waren - zufällig das Gros der in dieser Branche Beschäftigten -, wird dem Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen der „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ nicht zugemutet. Das muss und soll aber auch sonst nicht sein: Die Regierung forderte die Tarifpartner mit ihrem Gesetz geradezu dazu auf, die Leiharbeit aus den sonst für das Unternehmen geltenden Tarifverträgen herauszunehmen und tarifvertraglich zum Billiglohnsektor auszugestalten.

Mittlerweile gibt es Verträge, deren Tarife kaum noch mehr als die Hälfte eines branchentariflicher Normallohns ausmachen. Die Profigewerkschaft für „Moderne Dienstleistungen“, ver.di, hatte schon vor Bekanntgabe des Gesetzes mit dem Marktführer Randstad abgeschlossen. Und der DGB hatte es, mit allen großen Einzelgewerkschaften an Bord, mit dem größten Zeitarbeitsverband BZA auch schon zu einem „Eckpunktepapier“ gebracht. Der Verband prüfte zwar gleichzeitig eine Verfassungsklage gegen das „Equal Pay“-Prinzip des Gesetzes, ließ es aber nicht darauf ankommen und suchte lieber eine „Verständigung“ mit der Gewerkschaft. Und auch die war voller Verständnis für die „besonderen Umständen dieser Branche“. Jürgen Peters von der IG Metall hielt Abmachungen über sachdienliche Abschläge vom Branchenlohn schon vorweg für einen „Meilenstein in der Tarifgeschichte“.

Die Gewerkschaft nutzte die Chance, die Zeitarbeit, angeblich Quelle eines neuen Beschäftigungswunders, tarifautonom sozial zu „gestalten“. Bis vor kurzem war nämlich für den DGB Leiharbeit ein schäbiges „Instrument des Lohndumpings“. Jetzt, wo er sie tarifautonom mitgestalten darf, ist sie als „eigenständiges Tarifgebiet“ voll anerkannt, das zu entsprechend „eigenständigen Lösungen“ herausfordert. Dementsprechend wurden im „Eckpunktepapier“ unter Verweis auf die „besondere Lage“ in der Branche Leiharbeit Mindeststundensätze vereinbart, die den Grad der Unterschreitung der je nach Branche unterschiedlich hohen Mindesttarife festlegen und nebenbei die zum guten tarifpolitischen Ton gehörenden obligatorischen Abschläge für Beschäftigte in den östlichen Bundesländern fixieren. Das Ganze pendelt sich dann ungefähr zwischen 5,11 und 6,85 Euro für die Leiharbeitsstunde ein.

Zur Umsetzung der „Eckpunkte“ in geltende Tarifverträge haben Leiharbeitsfirmen eigene Arbeitgeberverbände gegründet, um mit den Gewerkschaften zu passenden Vereinbarungen zu kommen und dadurch der gesetzlichen Auflage Genüge zu tun, dass „Equal Pay“ nur dort eingefordert werden kann, wo es nicht zu einem Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft gekommen ist. So wurde ganz im Sinne des Gesetzgebers, „Equal Pay“ durch einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft tarifautonom verhindert.

Der sozialdemokratische Wirtschaftminister Clement kann also für sich und seinen Kanzler zufrieden feststellen: „Es dürfte sich damit zeigen, dass der von uns beschrittene Weg richtig war, den Tarifparteien die Entscheidung über die Beschäftigungsbedingungen im Zeitarbeitssektor zu überlassen.“

Noch nie waren Gewerkschaften so wertvoll wie heute.

Für die Radiosendung gekürzte Fassung des Artikels

»Tarifverträge für Leiharbeit: „Ein Meilenstein in der Geschichte der Tarifpolitik“ (IG Metall)« http://www.gegenstandpunkt.com/gs/03/2/zeitarbx.htm

Erschienen in GegenStandpunkt 2‑03 (im Buchhandel oder beim GegenStandpunkt-Verlag erhältlich).

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