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PlPr.:
14/201, TOP 4, S. 19691-19692 Datum:
15.11.2001 Dokumentart:
Rede Redner/in:
Ulla Lötzer Thema:
Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze (Tobinsteuer) Ursula
Lötzer (PDS):
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich wenigstens auf einige
der Argumente der heutigen Debatte eingehen, Argumente, die von Ihnen, Frau
Staatssekretärin, in Ihrer Stellungnahme für den EU-Ausschuss erwähnt worden
sind, aber auch in der heutigen Diskussion zur Sprache kamen. Zunächst
einmal ein Wort an die Kollegen Solms und Dautzenberg: Lesen Sie doch zumindest
den Zwischenbericht der Enquete-Kommission, damit Sie auf dem Stand der
parlamentarischen Debatte sind; wir haben uns dort mit vielen der Argumente
auseinander gesetzt. (Beifall
bei der PDS sowie des Abg. Detlev von Larcher [SPD]) Tobin
selbst – er ist hier vielfach zitiert worden – hat sich nie von dem Nutzen,
der Wirksamkeit und der Notwendigkeit dieser Steuer distanziert. Zu diesem Zweck
können Sie ihn sicherlich nicht benutzen. (Beifall
bei Abgeordneten der PDS) Nun zu
einigen der Argumente: Richtig ist, dass die Tobinsteuer natürlich nicht gegen
massive Fundamentalspekulationen in einer Währung wirken kann. Allerdings wirkt
sie gegen allmähliche, in kleinsten und kleinen Schritten sich aufbauende
Spekulationswellen, die in große Finanzkrisen münden können. Insofern wirkt
sie präventiv, bevor es zu Fundamentalspekulationen und zu Krisen kommt. Das
ist ihr Zweck. Der Einwand, der vorhin auch hier genannt worden ist, es könne
nicht zwischen spekulativen und anderen Kapitalströmen unterschieden werden und
die Tobinsteuer werde den internationalen Handel belasten, ist schlichtweg
irrelevant. (Beifall
bei der PDS) Für
Exporte und Direktinvestitionen ist die Kostenbelastung gering: Erstens. Der
Zeithorizont spielt eine Rolle. Investitionen sind in der Regel nicht
kurzfristig. Zweitens. Sogar die einmalige Belastung könnte durch eine
Verringerung oder Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer um den Satz der Tobinsteuer
oder durch eine Verrechnung mit fälligen Gewinnsteuern oder Steuergutschriften
bei Direktinvestitionen neutralisiert werden. Ebenso
haltlos ist das Argument der technischen Unmöglichkeit und Undurchführbarkeit.
Alle Transaktionen werden bereits erfasst oder können erfasst werden, erstens
im Preisstellungs- und Maklerprozess im Interbankverkehr. Bereits jetzt werden
dort bis zu 95 Prozent aller Transaktionen erfasst und elektronisch abgewickelt.
Es ist ein Leichtes, eine zusätzliche Meldung an die Steuerbehörde
einzuprogrammieren. Die zweite Möglichkeit besteht im tatsächlichen
Zahlungsvorgang, bei dem aus Gründen der Sicherheit im Bankenverkehr zunehmend
auf individuelle Erfassung statt Verrechnung von Salden abgestellt wird. Europa könnte
ganz aktuell – das fordern wir gemeinsam mit ATTAC und Gewerkschaften – in
der Einführung der Tobinsteuer eine pionierhafte Vorreiterrolle spielen. (Beifall
bei der PDS) Das
scheinbar stichhaltigste Gegenargument bezieht sich auf die Notwendigkeit der
gleichzeitigen weltweiten Einführung. Wir wissen alle: Das ist nichts anderes
als ein Totschlagargument. Ein gemeinsamer Beschluss der wichtigsten Staaten ist
schwer herzustellen. Deshalb würde – das sagten auch viele von Ihnen – das
Kapital, bekanntermaßen ein scheues Reh, fliehen, sodass für die
Stabilisierung nichts gewonnen wäre. Die
Kapitalflucht jedoch ist mit Kosten verbunden, die höher als die Tobinsteuer
sein können. Offshorezentren werden als Fluchtziel genannt. Unserer Meinung
nach ist dies mehr ein Argument, dringend Maßnahmen gegen Offshorezentren auch
in diesem Sinne und nicht nur zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu
ergreifen. (Beifall
bei der PDS) Eine
massive Kapitalflucht ist auch deshalb nicht zu erwarten, weil der amerikanische
Anlagemarkt als Aufnahmeregion nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Nach
Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist der Euro bereits
jetzt bei 50 Prozent der Devisengeschäfte beteiligt. Der größte Teil der Währungsgeschäfte
spiele sich als Euro- und Dollargeschäft ab. Angesichts der gestiegenen
Krisenanfälligkeit der Wechselkurse zwischen Euro und Dollar seit Einführung
der Währungsunion wäre gerade hier eine Stabilisierung durch eine europäische
Einführung ein relevanter Bereich zum Nutzen aller Nationen. Der Verteuerung
von Devisengeschäften steht im Übrigen ein vermindertes Wechselkursrisiko
gegenüber, das sich in sinkenden Kosten für Wechselkursabsicherungsgeschäfte
niederschlägt. Nach wie
vor würden also auch bei einer europaweiten Einführung weiterhin Geschäfte in
Europa gemacht werden können und nicht alles durch Staatsdoktrinismus zum
Erliegen kommen. Die Entscheidung für oder gegen die Tobinsteuer bleibt eine
politische Entscheidung. Sie ist möglich. Wir fordern die Bundesregierung
deshalb auf, in diesem Sinne im Ecofin-Rat tätig zu werden. Gerade diese
Diskussion ist im Ecofin-Rat zu führen. (Beifall
bei der PDS) Diese
Argumente sind alle nicht neu. Setzen Sie sich doch endlich mit ihnen
auseinander! Damit Sie dies tun, schlagen wir erneut vor: Machen Sie Anhörungen
mit Wissenschaftlern, Bewegungen und NGOs im Rahmen dieser Ecofin-Debatte, damit
endlich eine produktive Auseinandersetzung mit dieser Argumentation erfolgt. (Beifall
bei der PDS) Ein
letzter Satz: Kollege von Larcher, Kollegin Heyne und Kollegin Adler, ich würde
es sehr begrüßen, wenn Sie nicht bei der Ablehnung unserer Initiative stehen
bleiben, sondern aus Ihren Reden die Schlussfolgerungen ziehen würden, damit
wir in diesem Sinne eine gemeinsame Diskussion als Beitrag zur Ecofin-Debatte,
zumindest eine in Anlehnung an die kanadische Initiative, führen können. Das wäre
einmal ein gemeinsamer Schritt. |
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