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PlPr.: 14/201, TOP 4, S. 19691-19692

Datum: 15.11.2001

Dokumentart: Rede

Redner/in: Ulla Lötzer

Thema: Einführung einer Steuer auf spekulative Devisenumsätze (Tobinsteuer)

Ursula Lötzer (PDS): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich wenigstens auf einige der Argumente der heutigen Debatte eingehen, Argumente, die von Ihnen, Frau Staatssekretärin, in Ihrer Stellungnahme für den EU-Ausschuss erwähnt worden sind, aber auch in der heutigen Diskussion zur Sprache kamen.

Zunächst einmal ein Wort an die Kollegen Solms und Dautzenberg: Lesen Sie doch zumindest den Zwischenbericht der Enquete-Kommission, damit Sie auf dem Stand der parlamentarischen Debatte sind; wir haben uns dort mit vielen der Argumente auseinander gesetzt.

(Beifall bei der PDS sowie des Abg. Detlev von Larcher [SPD])

Tobin selbst – er ist hier vielfach zitiert worden – hat sich nie von dem Nutzen, der Wirksamkeit und der Notwendigkeit dieser Steuer distanziert. Zu diesem Zweck können Sie ihn sicherlich nicht benutzen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Nun zu einigen der Argumente: Richtig ist, dass die Tobinsteuer natürlich nicht gegen massive Fundamentalspekulationen in einer Währung wirken kann. Allerdings wirkt sie gegen allmähliche, in kleinsten und kleinen Schritten sich aufbauende Spekulationswellen, die in große Finanzkrisen münden können. Insofern wirkt sie präventiv, bevor es zu Fundamentalspekulationen und zu Krisen kommt. Das ist ihr Zweck. Der Einwand, der vorhin auch hier genannt worden ist, es könne nicht zwischen spekulativen und anderen Kapitalströmen unterschieden werden und die Tobinsteuer werde den internationalen Handel belasten, ist schlichtweg irrelevant.

(Beifall bei der PDS)

Für Exporte und Direktinvestitionen ist die Kostenbelastung gering: Erstens. Der Zeithorizont spielt eine Rolle. Investitionen sind in der Regel nicht kurzfristig. Zweitens. Sogar die einmalige Belastung könnte durch eine Verringerung oder Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer um den Satz der Tobinsteuer oder durch eine Verrechnung mit fälligen Gewinnsteuern oder Steuergutschriften bei Direktinvestitionen neutralisiert werden.

Ebenso haltlos ist das Argument der technischen Unmöglichkeit und Undurchführbarkeit. Alle Transaktionen werden bereits erfasst oder können erfasst werden, erstens im Preisstellungs- und Maklerprozess im Interbankverkehr. Bereits jetzt werden dort bis zu 95 Prozent aller Transaktionen erfasst und elektronisch abgewickelt. Es ist ein Leichtes, eine zusätzliche Meldung an die Steuerbehörde einzuprogrammieren. Die zweite Möglichkeit besteht im tatsächlichen Zahlungsvorgang, bei dem aus Gründen der Sicherheit im Bankenverkehr zunehmend auf individuelle Erfassung statt Verrechnung von Salden abgestellt wird.

Europa könnte ganz aktuell – das fordern wir gemeinsam mit ATTAC und Gewerkschaften – in der Einführung der Tobinsteuer eine pionierhafte Vorreiterrolle spielen.

(Beifall bei der PDS)

Das scheinbar stichhaltigste Gegenargument bezieht sich auf die Notwendigkeit der gleichzeitigen weltweiten Einführung. Wir wissen alle: Das ist nichts anderes als ein Totschlagargument. Ein gemeinsamer Beschluss der wichtigsten Staaten ist schwer herzustellen. Deshalb würde – das sagten auch viele von Ihnen – das Kapital, bekanntermaßen ein scheues Reh, fliehen, sodass für die Stabilisierung nichts gewonnen wäre.

Die Kapitalflucht jedoch ist mit Kosten verbunden, die höher als die Tobinsteuer sein können. Offshorezentren werden als Fluchtziel genannt. Unserer Meinung nach ist dies mehr ein Argument, dringend Maßnahmen gegen Offshorezentren auch in diesem Sinne und nicht nur zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu ergreifen.

(Beifall bei der PDS)

Eine massive Kapitalflucht ist auch deshalb nicht zu erwarten, weil der amerikanische Anlagemarkt als Aufnahmeregion nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Nach Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist der Euro bereits jetzt bei 50 Prozent der Devisengeschäfte beteiligt. Der größte Teil der Währungsgeschäfte spiele sich als Euro- und Dollargeschäft ab. Angesichts der gestiegenen Krisenanfälligkeit der Wechselkurse zwischen Euro und Dollar seit Einführung der Währungsunion wäre gerade hier eine Stabilisierung durch eine europäische Einführung ein relevanter Bereich zum Nutzen aller Nationen. Der Verteuerung von Devisengeschäften steht im Übrigen ein vermindertes Wechselkursrisiko gegenüber, das sich in sinkenden Kosten für Wechselkursabsicherungsgeschäfte niederschlägt.

Nach wie vor würden also auch bei einer europaweiten Einführung weiterhin Geschäfte in Europa gemacht werden können und nicht alles durch Staatsdoktrinismus zum Erliegen kommen. Die Entscheidung für oder gegen die Tobinsteuer bleibt eine politische Entscheidung. Sie ist möglich. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, in diesem Sinne im Ecofin-Rat tätig zu werden. Gerade diese Diskussion ist im Ecofin-Rat zu führen.

(Beifall bei der PDS)

Diese Argumente sind alle nicht neu. Setzen Sie sich doch endlich mit ihnen auseinander! Damit Sie dies tun, schlagen wir erneut vor: Machen Sie Anhörungen mit Wissenschaftlern, Bewegungen und NGOs im Rahmen dieser Ecofin-Debatte, damit endlich eine produktive Auseinandersetzung mit dieser Argumentation erfolgt.

(Beifall bei der PDS)

Ein letzter Satz: Kollege von Larcher, Kollegin Heyne und Kollegin Adler, ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie nicht bei der Ablehnung unserer Initiative stehen bleiben, sondern aus Ihren Reden die Schlussfolgerungen ziehen würden, damit wir in diesem Sinne eine gemeinsame Diskussion als Beitrag zur Ecofin-Debatte, zumindest eine in Anlehnung an die kanadische Initiative, führen können. Das wäre einmal ein gemeinsamer Schritt.  

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