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Die
Debatte um den Mindestlohn
Quelle:
GegenStandpunkt
4-04 (erscheint am 17. Dezember 2004)
SPD-Chef
Müntefering erwägt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in
Deutschland: "Manche Unternehmer in Deutschland versuchen
derzeit, auf geradezu unsittliche Weise Löhne zu reduzieren. Stundenlöhne
von drei, vier Euro sind keine gute Entwicklung." (SZ, 24.8.)
Die Öffentlichkeit ist überrascht und leicht irritiert: Eine
"unsittliche Reduktion" von Lohn - gibt's das überhaupt?
Kann denn Lohnsenkung Sünde sein, wenn der "Kampf gegen die
Verkrustungen des Arbeitsmarktes" das nationale Gebot der
Stunde ist? Muss man da nicht vielmehr befürchten, "eine
Lohn-Untergrenze könnte die Arbeitsanreize der Hartz-Reform zunichte
machen"? (SZ, 25.6.) Vor lauter Sorge um die konsequente und
kompromisslose Durchführung der großartigen Arbeitsmarktreform wird
glatt übersehen, dass der Vorschlag zur Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns ein Dokument der Radikalität dieses Reformwerks und
seiner ersten durchschlagenden Erfolge ist: Die Löhne sind auf
breiter Front im freien Fall und die Arbeiter sind ohnmächtige Figuren,
mit denen die Wirtschaft alles machen kann.
I.
Die politische Kontroverse: Gelegentliche Sorgen um die Existenz der "working
poor"
1.
Die
Unternehmer ersparen sich Lohn durch Entlassungen und setzen die
verbliebene Belegschaft unter Druck: Für den Erhalt ihrer Einkommensquelle
müssen Arbeiter auf Einkommen verzichten und für immer weniger Geld
immer mehr arbeiten. Dieser unternehmerischen Leistung verleiht der
Staat einen kräftigen Impuls. Die Regierungskoalition hat sich - unter
geschlossenem Beifall von Öffentlichkeit und Opposition das
Herbeiregieren von mehr Wachstum auf die Fahnen geschrieben, als
entscheidendes Hindernis dafür einen "überregulierten
Arbeitsmarkt" ausfindig gemacht und sich um eine entsprechende
Therapie bemüht. Als Arbeitgeber in Bund und Ländern ist der
Sozialstaat der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangegangen und hat dafür
gesorgt, dass die öffentlich Bediensteten für niedrigeren Lohn länger
arbeiten müssen. Den Gewerkschaften hat die Regierung mit einer "gesetzlichen
Neuregelung der Tarifautonomie" für den Fall gedroht,
dass diese nicht in einem verstärkten Maß den Wünschen der
Unternehmerschaft nach betrieblichen Sonderregelungen zu Lasten der
Arbeiter entgegenkommen. Und ihre Herrschaft über die Lebensbedingungen
der Arbeitslosen hat sie dazu benützt, um mit einer ganzen Serie von
Gesetzen dafür zu sorgen, dass die Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt als
willfährige Manövriermasse zur Verfügung stehen. Das
Arbeitslosenschicksal hat sie so abschreckend gestaltet, dass auch die
arbeitenden Bevölkerung sich der gebieterischen Devise "Hauptsache
Arbeit!" weniger denn je entziehen kann und allen betrieblichen
Vorschlägen zur Neufestsetzung des Verhältnisses von Lohn und Leistung
aufgeschlossen gegenübersteht. Mit den Arbeitslosen hat der Staat
zugleich auch die Beschäftigten verbilligt und nach Kräften seinen
Beitrag dazu geleistet, dass das alte Dogma wahr wird, demzufolge der
Lohn ein Gleichgewichtspreis von Angebot und Nachfrage ist. Langsam aber
sicher kommt im "Hochlohnland Deutschland" die
Einrichtung eines "Niedriglohnsektors" in die Gänge,
neben dem es einen "Sektor" höherer Löhne immer weniger
gibt.
Die
Debatte zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nimmt die
bereits eingetretenen Erfolge der Reformpolitik zur Kenntnis,
antizipiert die weiteren Fortschritte der Verarmung, mit denen sie fest
rechnet und kommt zu einem eindeutigen Befund: Ein immer größerer Teil
der Arbeiterklasse kann von seinem Lohn nicht leben. Diese
"Entdeckung" bezieht sich nicht auf das wachsende Heer der
Gelegenheits-, Mini- und Ein-Euro-Jobber, deren Lohn schon
definitionsgemäß keinen Bezug zum Lebensunterhalt hat. Die Rede ist
von "regulären" Beschäftigungsverhältnissen, die ihre
Inhaber 40 oder auch mehr Stunden in der Woche, also mit der gesamten
Arbeitskraft in Anspruch nehmen, ihren Mann aber nicht ernähren. Vor
allem im Osten der Republik, in manchen Branchen auch republikweit, hat
ein Lohnniveau Einzug gehalten, das den stolzen Besitzer eines
Arbeitsplatzes noch nicht einmal bei störungsfreiem Verlauf der
proletarischen Existenz über die Runden kommen lässt.
Das
sind also die Fortschritte der lang ersehnten "Flexibilisierung
des Arbeitsmarktes": Die Arbeitgeber nehmen sich und bekommen
die Freiheit, die Bezahlung ihrer Beschäftigten ausschließlich nach
den Bedürfnissen ihres Geschäftsgangs zu gestalten.
2.
Dieser
marktwirtschaftlich grundvernünftige Zustand hat sich das Stirnrunzeln
seiner politischen Mitverursacher zugezogen. Von "Armutslöhnen"
ist die Rede, die womöglich die "Würde des Arbeitnehmers"
(SPD-Vize Stiegler, Berliner Phönix Runde, 31.8.) verletzen, und mit
seiner betont sachlichen Art sieht auch Kanzler Schröder in den
Niedriglöhnen "ein Problem". Erinnerungen an die längst
totgesagte "soziale Frage" des 19 Jahrhunderts werden
wach. Heute meldet sich allerdings nicht eine Arbeiterbewegung zu Wort,
die für höhere Löhne streitet. Die Neuauflage dieser Frage bleibt der
herrschenden Klasse vorbehalten und hat deshalb auch eine andere
Akzentuierung: Jetzt geht es darum, wie weit man bei der fälligen Verarmung
gehen will und wann die in die Wege geleitete Lohnsenkung womöglich
zu viel des Guten ist. Dem braven Arbeitsmann wird zugebilligt, dass es
von seiner Arbeit leben können sollte; jedenfalls hielte man das grundsätzlich
für wünschenswert. Abgeklärt wird in journalistischer Runde darüber
räsoniert, wie weit die Armut gehen kann, ohne den Anstand der Armen zu
gefährden und eine "Teilnahme am gesellschaftlichen Leben" zu
verunmöglichen, die man auch und gerade den Opfern dieser Gesellschaft
nicht versagen möchte. Weil sich diese Frage nicht so leicht in Euro
und Cent umrechnen lässt, legen moderne Philanthropen nach und erinnern
an die zahlreichen Pflichten, die ein Arbeiter außer seiner Arbeit noch
zu erledigen und von seinem Lohn zu bestreiten hat: Es gilt der
Vergreisung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, eine Familie zu ernähren
und Kinder Pisa-gemäß zu erziehen; und ganz wohlgesonnene Anwälte der
Arbeiter sehen sogar in deren Konsum eine Leistung für die
Binnennachfrage, die die Existenz und den Einsatz von noch mehr braven
Arbeitsmännern ermöglichen soll. Eine Verelendung der arbeitenden Bevölkerung,
die diese Dienste gefährdet: Das hält selbst der bürgerliche
Sachverstand für "Armut", der sonst in der Tristesse
proletarischer Lebensverhältnisse nur die überzogenen Ansprüche der
unteren Schichten zu entdecken vermag.
Damit
ist auch schon die Richtschnur angedeutet, nach der dem freien Fall der
Löhne eine Untergrenze gesetzt werden soll: "Existenzsichernd"
sollte das Arbeitsentgelt nach Möglichkeit schon sein. Angesichts
drohender Notlagen, in die die Politik die Leute stürzt, klingt der
Zynismus einer funktionalen Verelendung fast schon wieder großzügig.
3.
Andererseits
muss man sich die Frage stellen, ob das System der Lohnarbeit so viel
Großzügigkeit überhaupt verträgt. Vernichtet ein Mindestlohn nicht
Arbeitsplätze, die sich ohne Niedrigstlöhne womöglich nicht
rentieren? Ist der niedrigste Lohn nicht besser als keiner? Lautstark
melden sich die Vertreter der Arbeitgeber zu Wort, warnen vor einer "Katastrophe
am Arbeitsmarkt" (BDA-Chef Hundt) und weisen darauf hin, es läge
doch wohl im Interesse der Arbeitnehmer selbst, der "Niedrigqualifizierten"
zumal, dass sie mit billigen und, wo nötig, auch mit billigsten Löhnen
das Interesse der Unternehmer an ihrer Beschäftigung erhalten bzw. überhaupt
erst auf sich ziehen. So viel Rücksichtsnahme, wie ihnen eine fürsorgliche
Politik angedeihen lassen will, können sich Arbeiter überhaupt nicht
leisten!
Das
wiederum leuchtet dem Staat sofort ein, dem beim Nachdenken darüber, ob
er die Verelendung der Bevölkerung in gewissen Grenzen halten soll,
wieder die wachstumsfördernden Wirkungen einfallen, die er sich von der
Reform des Arbeitsmarkts versprochen hat. Die Einführung eines
Mindestlohns zieht er deshalb - wenn überhaupt! nur widerwillig und
unter vielen Vorbehalte in Betracht. Denn wie man es auch dreht und
wendet - eine Unterschranke der Verarmung stört den freien Gang der
Geschäfte einfach immer:
–
Auf keinen Fall darf es zu einer "einheitlichen Regelung" kommen,
warnen die einen und verlangen, dass hier "mit dem Florett und
nicht mit der Steinaxt gefochten wird." (Christa Sager) Allein
der Umstand, dass es jede Menge Löhne am Rande des Existenzminimums,
also überhaupt die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns
gibt, beweist da schon zur Genüge, dass genauso viele unabweisbare Gründe
zur Rücksichtsnahme auf das Geschäftsgebaren der
Billiglohn-Kapitalisten existieren. Wenn es schon eine Regelung geben
soll, dann muss sie nach Branchen und Regionen differenzieren, sich
vorsichtig an alle Bedürfnisse der Unternehmerschaft nach billigen und
billigsten Arbeitskräften anschmiegen und der umsorgten
Unternehmerschaft so manches Hintertürchen offen lassen.
–
"Viel zu viel Bürokratie" protestieren jetzt die
anderen mit Blick auf "den bereits jetzt überregulierten
Arbeitsmarkt". Prompt kündigen die Arbeitgeber an, dass sie
sich an so komplizierte Vorschriften ohnehin nicht halten werden, und
warnen vor einer "Arbeitspolizei", die so unverschämt
sein könnte, nicht nur die Arbeiter, sondern auch ihre ehrenwerten
Anwender zu kontrollieren.
Solche
Einwände haben Gewicht, und so zeichnet sich fürs Erste eine Lösung
ab, die allen Bedenken Rechnung trägt und jeden Kommentar überflüssig
macht: "In der Fraktion eher umsetzbar wäre ein gesetzlicher
Mindestlohn knapp oberhalb von 1000 Euro (brutto!) im Monat. Das
entspreche in etwa dem Einkommen, das Langzeitarbeitslose künftig durch
Transferleistungen sowie eine geringfügige Nebentätigkeit (Mini-Job)
erzielen können - und stelle damit ohnehin eine Art Mindesteinkommen
dar." (FAZ.NET, 3.10.)
Ein
letztes Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Eines
darf - darüber sind sich alle Verantwortlichen einig - eine gesetzliche
Regelung aber auf keinem Fall tun: Etwas an den Zuständen ändern, die
den Ruf nach einem Mindestlohn haben entstehen lassen.
II.
Die gewerkschaftliche Debatte: Ist ein Mindestlohn Marterpfahl oder
Rettungsanker der Tarifautonomie?
Laut
geworden ist der Ruf nach einem Mindestlohn zuerst und vor allem in den
Reihen der Gewerkschaften, in deren Tarifbereichen die "Armutslöhne"
ganz vorne liegen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
(NGG) und in die "vereinigten Dienstleistungsgewerkschaften"
Verdi klagen schon seit geraumer Zeit darüber, dass ihnen in weiten
Bereichen "der Verhandlungspartner abhanden gekommen ist". Sie
haben Schwierigkeiten, Tarifverträge auszuhandeln und ausgehandelte
Tarifverträge durchzusetzen; selbst Tariflöhne, die sich faktisch mit
dem Sozialhilfesatz vergleichen, werden von den Unternehmern auf breiter
Front unterlaufen. Dies verstärkt der Staat zusätzlich mit seiner
Reform des Arbeitsmarkts: Er zwingt die Arbeitslosen dazu, jede Arbeit
anzunehmen, und verpflichtet die Arbeitsämter darauf, auch auf Stellen
zu verweisen, in denen deutlich unter Tarif bezahlt wird. Jetzt befürchten
Verdi und NGG den größten anzunehmenden Unfall im gewerkschaftlichen
Kampf: Womöglich ist in ihrem Bereich die Tarifautonomie auch durch
noch so große Anpassungsbereitschaft an die Lohnsenkungsbedürfnisse
des Kapitals nicht mehr zu retten. Weil die Gewerkschaften damit
rechnen, dass der "Dumpingwettbewerb im Lohnbereich ohne eine
Absicherung nach unten ins Uferlose geht" (NGG-Chef Möllenberg,
Welt am Sonntag, 29.8.), wenden sie an ein höheres Wesen, von dem
allein sie sich noch Abhilfe versprechen: Ausgerechnet der Staat, der
den "Dumpingwettbewerb im Lohnbereich" soeben in die Wege
geleitet hat, soll dem freien Fall der Löhne Einhalt gebieten und für
einen Mindestlohn sorgen, der nicht die "Verarmung gesetzlich
festschreibt". Und das halten Verdi und NGG dann für das
Gegenteil einer gesetzlich festgelegten Verarmung: "... ein
existenzsichernder Mindestlohn in Höhe von 1.500 Euro brutto. Das
entspricht dem geltenden Pfändungsfreibetrag." (Möllenberg)
Hingegen
sehen andere Gewerkschaften, allen voran die IG-Metall, in einem
gesetzlichen Mindestlohn einen "Eingriff in die
Tarifautonomie" (IG-Metall-Chef Jürgen Peters, FAZ.NET,
23.8.), der nichts weniger als einen "Dammbruch im gesamten
Bereich der Tarifautonomie" nach sich ziehen könnte. Die
"mächtigste Einzelgewerkschaft der Welt" fürchtet, die
Unternehmer könnten den "Mindestlohn mit dem untersten
Tariflohn verwechseln" und hält es für ganz selbstverständlich,
dass sie durch das ausgreifenden Rechtsbewusstsein der Unternehmer
genauso ohnmächtig werden könnte, wie ihre Schwestergewerkschaften
Verdi und NGG es erklärtermaßen heute schon sind. Treuherzig bittet
sie den Staat, er möge sich angesichts von so viel Hilflosigkeit
erbarmen und der Gewerkschaft eine Krücke spendieren: "Wir
fordern, dass anstelle eines einheitlichen Mindestlohn der jeweils
untersten Tariflohn durch Rechtsverordnung branchenweit für
verbindlich erklärt wird."
III.
Der konstruktive Dialog von Sozialdemokratie und Gewerkschaft:
Vorsichtiger Neubeginn einer wunderbaren Freundschaft
Wenn
auch die Regierung die soeben erfolgreich auf die Zersetzung des Flächentarifvertrags
hingewirkt hat den Gewerkschaften "nicht viel Hoffnung"
auf die Verwirklichung dieses Vorschlags machen will, so ist sie
doch grundsätzlich zur Zusammenarbeit bereit. SPD-Chef Müntefering
will das Gesetz "nicht ohne Zustimmung der Gewerkschaft" erlassen
und beauftragt den SPD-internen "Gewerkschaftsrat", einen
Vorschlag auszuarbeiten. Schließlich profitieren von dieser
Zusammenarbeit beide Seiten:
–
Die Gewerkschaften behalten ihre Zuständigkeit über den Lohn, indem sie
an der gesetzlichen Festlegung der (Mindest-)löhne mitwirken und
fast schon wie eine richtige Behörde die Lebensbedingungen der Arbeiter
festschreiben dürfen. Dieses ehrenwerten Status werden sie sich - da
ist sich die Regierung sicher - mit entsprechendem Augenmaß in der
Sache würdig erweisen; erst einmal in dem Gesetzgebungsprozess
eingebunden, erhalten die gewerkschaftlichen Bedenken und
"Maximalforderungen" als Fußnote zur politischen Debatte den
passenden Platz.
–
Die Regierung setzt im Gegenzug darauf, dass die Gewerkschaften ihr
Gemecker über die Arbeitsmarktreform einstellen und aus ihrer Basis
wieder einen SPD-Wahlverein machen. Das ist der letzte Dienst, den die
Arbeitervereine ihrer Regierung erweisen: Wo die Gewerkschaft zustimmt,
hat das Etikett "unsozial" sein Recht verloren.
©
GegenStandpunkt Verlag 2004 |