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Künstliche Aufregung

30 Jahre Mitbestimmungsgesetz

Rainer Balcerowiak

Quelle: jungeWelt vom 31. August 2006

Wenn Politiker davon reden, etwas »reformieren« oder »modernisieren« zu wollen, ist in der Regel höchste Wachsamkeit geboten. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die »Arbeitsmarktreformen«, die für Millionen Menschen den direkten Weg in die Armut bedeuteten, sowie das »Gesundheitsmodernisierungsgesetz«, das den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eindampfte und den Versicherten Mehrbelastungen in Milliardenhöhe aufbürdete.

Auch die sogenannte paritätische Mitbestimmung, das Kernstück der auf Sozialpartnerschaft zwischen Kapital und Arbeit fokussierten »sozialen Marktwirtschaft« des rheinischen Kapitalismus, soll nunmehr »modernisiert« bzw. »flexibler gestaltet« werden, wie es die Bundeskanzlerin den Gewerkschaften am Mittwoch anläßlich des 30jährigen Bestehens des Mitbestimmungsgesetzes ins Stammbuch schrieb. Prompt warfen sich Sozialdemokraten wie Parteichef Kurt Beck und DGB-Chef Michael Sommer in die Redeschlacht und erklärten den Kern des Mitbestimmungsgesetzes zum unverhandelbaren Heiligtum, wohl wissend, daß eben jenes Gesetz die letztlich unumschränkte Verfügungsgewalt der Unternehmenseigner festschrieb.

Eine klassische Scheindebatte wird hier inszeniert. Lange Zeit wußte das Großkapital die positiven Wirkungen dieser Form der Befriedung der Arbeiterorganisationen sehr wohl zu schätzen, und die im europäischen Vergleich extrem geringe Streikneigung galt jahrzehntelang als Standortvorteil Deutschlands. Doch in Zeiten der Eingliederung großer, vormals »bodenständiger« Konzerne in die Portefeuilles internationaler Finanzinvestoren, erweist sich das Wirtschaftswunderrelikt Mitbestimmung trotz seines hohen Symbolwertes als einigermaßen funktionslos. Zumal sich die Gewerkschaftsapparate, die das Delegationsrecht für die »Arbeitnehmervertreter« in den Aufsichtsräten der mitbestimmungspflichtigen Unternehmen haben, des öfteren als willige Vollstrecker der Kapitalinteressen aufgeführt haben, wie nicht nur die Beispiele Mannesmann, Volkswagen und Deutsche Bahn, wo der Gewerkschaftsvertreter Norbert Hansen inzwischen zum wichtigsten Propagandisten der Konzernleitung für die komplette Kapitalprivatisierung des Konzerns avanciert ist, zeigen.

Jedenfalls sind von der sogenannten paritätischen Mitbestimmung seit der Transformation des rheinischen Kapitalismus zur neoliberalen Finanzdiktatur keine erkennbaren Impulse im Sinne der Lohnabhängigen mehr ausgegangen. Die wirksame Vertretung der Interessen von abhängig Beschäftigten ist bei kämpferischen Betriebsräten und Belegschaften und mobilisierungswilligen Gewerkschaftsgliederungen wesentlich besser aufgehoben als bei »Arbeitnehmervertretern« in Aufsichtsräten, die laut Mitbestimmungsgesetz dem »Gesamtwohl des Betriebes« verpflichtet sind.

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