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vom 17. Mai 2002

 

 

17.05.2002

Daniel Behruzi

Metaller verarscht - Industrielle zufrieden

Geringe Einkommenssteigerung als Tarifergebnis in Baden-Württemberg

Lohn- und Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von 6,5 Prozent hatte die Gewerkschaft in der diesjährigen Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie gefordert. Herausgekommen ist kaum mehr als die Hälfte. In dem Vertrag, auf den sich die Tarifparteien am Mittwoch abend im Pilotbezirk Baden-Württemberg geeinigt haben, sind bei einer Laufzeit von 22 Monaten Lohnerhöhungen von vier Prozent zum 1. Juni diesen Jahres und 3,1 Prozent zum 1. Juni 2003 festgeschrieben. Allerdings besteht diese Erhöhung aus zwei Komponenten. 0,9 beziehungsweise 0,5 Prozent werden in der Lohntabelle nicht berücksichtigt, so daß künftige Lohnverhandlungen von einem niedrigeren Niveau ausgehen. Diese Ersparnis soll den Unternehmern zu der von ihnen geforderten »Kostenneutraliät« in bezug auf den ebenfalls im Abschluß enthaltenen Entgeltrahmenvertrag (ERA) verhelfen. Dieser beinhaltet eine Angleichung der Bezahlung von Arbeitern und Angestellten. Für die Monate März und April gibt es keinerlei Lohnsteigerung. Im Mai erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 120 Euro.


Ende des Operettenstreiks

Zum Tarifabschluß der IG Metall in Baden-Württemberg

Der von Gewerkschafts- und Unternehmersprechern wie auch von den Medien gleichermaßen zum »Arbeitskampf« hochstilisierte Operettenstreik in der Metallindustrie neigt sich seinem Ende zu. Wie nicht anders zu erwarten, liegt das Ergebnis, das sich bei genauerer Betrachtung der verschiedenen Komponenten des Tarifabschlusses bei nur wenig mehr als drei Prozent bewegt, in der Bandbreite jener »Lohnleitlinien«, deren formale Festlegung die IG Metall im sogenannten »Bündnis für Arbeit« immer äußerst wortradikal bekämpft hat. Auch das Kleingedruckte ist bemerkenswert. So konnten die Unternehmer nach der Einigung zufrieden vermelden, daß die IG Metall erstmals auch in einem westlichen Tarifbezirk verbindlichen Öffnungsklauseln zugestimmt hat, die den Unternehmern mit gewerkschaftlichem Segen gestatten, unter Tarif zu bezahlen.

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