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Noch
geheim, aber im Tacheles schon bekannt SPD und Grüne: Fördern und
Fordern – Sozialhilfe modern gestalten
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Erstellt am:
08.11.2001
Nachfolgenden Entwurf von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen finden wir so brisant, dass wir ihn schon im Vorfeld veröffentlichen
wollen.
Das Papier liegt Tacheles im Orginal vor.
Deutscher Bundestag Drucksache
14/xxx
14. Wahlperiode TT.MM.JJ
Entwurf
Antrag
Der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Fördern und Fordern – Sozialhilfe modern gestalten
Der Bundestag wolle beschließen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Sozialhilfe ist eine unverzichtbare Säule des Sozialstaates in
Deutschland. Ihr Leitgedanke ist, Menschen die Führung eines Lebens
zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, wenn eigene
Mittel, familiäre Unterstützung oder vorrangige Sozialleistungen
nicht ausreichen und der Hilfesuchende sich aus eigener Kraft nicht
helfen kann. Der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe besteht unabhängig
von der Ursache der Notlage. Sozialhilfe sichert nicht nur das für
das physische Leben Erforderliche, sondern auch die Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben. Das Bundessozialhilfegesetz versteht
Sozialhilfe in erster Linie als persönliche Hilfe und Hilfe zur
Selbsthilfe mit dem Ziel, Bezieher und Bezieherinnen zu befähigen,
unabhängig von ihr zu leben. Diese Grundsätze der Sozialhilfe haben
sich – auch im europäischen Vergleich – bewährt und müssen
beibehalten werden.
Von 1980 bis 1997 hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger
von Hilfe zum Lebensunterhalt verdreifacht. Hauptursachen sind
Arbeitslosigkeit, geringe Erwerbseinkommen, fehlende Schul- und
Berufsabschlüsse, veränderte Familienstrukturen und Überschuldung.
Diese gesellschaftlichen Entwicklungen sind Herausforderungen, denen
sich die Sozialhilfe – ursprünglich für einen kleinen
Personenkreis in außergewöhnlichen Notlagen konzipiert – in den
vergangenen Jahren stellen musste und weiterhin stellen muss.
Nachdem die Hilfen in besonderen Lebenslagen in den wesentlichen
Bereichen der Hilfe zur Pflege, der Eingliederung behinderter
Menschen, der Hilfe bei Krankheit und der Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten bereits reformiert
(siehe Amnerkung Roter Webmaster") wurden, besteht im Bereich
der Hilfe zum Lebensunterhalt Bedarf nach einem
Strukturkonzept, das konstruktive Antworten auf die genannten
Entwicklungen gibt, sich an den Lebenslagen der Betroffenen orientiert
und andererseits den bewährten Grundsätzen der Sozialhilfe – einer
menschenwürdigen Bedarfsdeckung, der Hilfe zur Selbsthilfe und des
Nachrangs – Rechnung trägt.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt können von daher verschiedene
Bereiche benannt werden, die neu zu gestalten und bei einer Reform der
Sozialhilfe zu beachten sind:
· Eine Neukonzeption der Regelsatzbemessung und
Fortschreibung steht – auch auf Grund unzureichender statistischer
Grundlagen – noch aus. Eine bloße rechnerische Weiterentwicklung
ist nicht sinnvoll, weil sich u.a. die statistischen Grundlagen verändert
haben und die Abgrenzung laufender und einmaliger Leistungen neu zu
regeln ist.
· Zahlreiche gesetzlich vorgegebene
Einzelfallentscheidungen insbesondere bei einmaligen Leistungen werden
von den Sozialhilfebedürftigen als bevormundend empfunden und lösen
gleichzeitig einen hohen Verwaltungsaufwand aus.
· Insbesondere die Vielschichtigkeit der Lebenslagen, wie
sie auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
darstellt, erfordern eine intensive Beschäftigung mit dem Einzellfall
über die materielle Hilfe hinaus. Notlagen haben häufig nicht nur
eine Ursache wie z.B. Arbeitslosigkeit, hinzu kommen oft ein fehlender
Schul- oder Berufsabschluss, Überschuldung, Trennung und Scheidung.
· In der Praxis wird Hilfe zum Lebensunterhalt angesichts
des „Massengeschäfts“ oft nicht als komplexe soziale
Dienstleistung – wie im Gesetz definiert - verstanden, sondern
weitgehend auf die Überprüfung der Bedürftigkeit und die Abwicklung
von Zahlungsvorgängen reduziert. Der hohe Verwaltungsaufwand bindet
Kapazitäten, die für eine individuelle Motivierung, Beratung und
professionelle Unterstützung von Selbsthilfe und für
wirkungsorientierte Strategien zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit
erforderlich wären.
· Es fehlt an ausreichend zielorientierten Handlungsansätzen
für eine aktivierende, mitverantwortliche und notwendigerweise
gleichberechtigte Beteiligung der Hilfeempfänger an dem Prozess der
Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit.
· Eine Koordinierung zwischen Arbeits- und Sozialämtern
findet noch nicht flächendeckend und umfassend genug statt, obwohl
Arbeitslosen- und Sozialhilfe die selben Ziele der Sicherung des
Lebensunterhaltes und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
verfolgen. Die Instrumente beider Systeme sind – bis auf die
Modellvorhaben – nicht verknüpft. Das unsystematische Nebeneinander
der Systeme führt zu finanziellen „Verschiebebahnhöfen.“
· Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter
sind mit zum Teil schwierigen und Komplexen Problemen der
Hilfesuchenden konfrontiert. Dies setzt eine hohe Qualität der Arbeit
voraus und erfordert eine Weiterentwicklung kommunalen
Verwaltungshandelns.
· Der Handlungsspielraum der Kommunen ist durch die
Belastung der kommunalen Haushalte infolge hoher Empfängerzahlen und
Ausgaben in der Sozialhilfe eingeengt alle nötigen Vorarbeiten zu
leisten, damit in der nächsten Legislaturperiode eine Reform der
Sozialhilfe, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, erfolgen
kann. Ziel einer vom
Lebenslagenansatz ausgehenden Reform soll ein einfaches, transparentes
und in sich konsistentes System der Gewährung der materiellen
Hilfeleistungen sein. Zum anderen geht es darum, durch mehr
individuelle Unterstützung Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden
bzw. zu überwinden.
Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
· Finanzielle Leistungen transparent und bedarfsgerecht
weiter entwickeln (siehe Anmmerkungen Roter
Webmaster)
Nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsregelung zur Festsetzung der
Regelsätze (§ 22 Abs. 6 BSHG) müssen Regelsatzbemessung und
Fortschreibung neu bestimmt – u.U. auch neu konzipiert – werden. Für
eine sachgerechte und dauerhafte Lösung ist dies erst zusammen mit
der Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse aus den laufenden
Modellvorhaben zur Pauschalierung von Leistungen in Angriff zu nehmen.
Nur so können die Leistungen aufeinander abgestimmt und möglicherweise
in einer integrierten Gesamtleistung zusammengefasst werden, um so über
eine Art Gesamtpauschale die Leistungsgewährung nach Möglichkeit
insgesamt zu vereinfachen und die bisher eingeschränkte
Selbstverantwortung des Hilfeempfängers deutlich zu stärken.
Es sind Möglichkeiten einer der Sozialhilfe vorgelagerten
Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen zu prüfen und zu
verbessern.
· Selbstverantwortung des Hilfeempfängers stärken und
Verwaltung vereinfachen
Die Selbstverantwortung des Hilfeempfängers muss gestärkt und
Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden. Die Auswertung der
Modellversuche zur Pauschalierung wird zeigen, ob diese Ziele durch
eine weitergehende Pauschalierung zu erreichen sind. Dabei muss
insbesondere geprüft werden, ob eine Pauschalierung der
Unterkunftskosten mit der Bedarfsgerechtigkeit zu vereinbaren ist. Die
bedarfsgerechte Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls
über die Pauschale hinaus muss gesichert sein.
· Aktivierende
Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe verbessern („fördern und
fordern“)
Zur zielgerechten Überwindung
von Sozialhilfebedürftigkeit sind
die aktivierenden Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe zu
verbessern (siehe Anmerkungen Roter
Webmasten). Hierzu sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für
personenbezogene Dienstleistung weiter zu entwickeln, deren zentrale
Elemente eine „Förderkette“ (Beratung, Assessment, Hilfeplanung,
Case-Management), der Zugang zur Beschäftigung und zur Qualifikation,
eine Ko-Produktion der Beteiligten und die Partizipation der
Betroffenen sind, sowie für eine erfolgsorientierte Steuerung und
Vernetzung der erforderlichen Infrastruktur zu sorgen. Der
Stellenwert der Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe ist zu erhöhen.
Gleichzeitig begleiten Element des „Förderns“ im Sinne von Stärkung
des Selbstvertrauens, von Auffordern und Hinführen, bei strikter
Verweigerung allerdings auch von finanziellen Sanktionen, das
gesamte Verfahren. Dafür
haben angemessene Arbeitsplätze und Hilfen zur Überwindung von persönlichen
Notlagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stehen.
(siehe Anmerkungen Roter Webmaster)
· Integration in den Arbeitsmarkt verbessern
Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt sind die
Modellvorhaben aus dem Projekt „MoZArT“ zur Verbesserung der
Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe
auszuwerten, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und
entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Für den
individuellen Hilfeempfänger muss gelten: Anzustreben sind Leistungen
zur besseren Integration in Arbeit aus einer Hand.
· Länder und Kommunen bei der Verwaltungsmodernisierung
wirksam unterstützen
Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. durch eine qualitative
Verbesserung der Datengrundlage für eine zielgenaue Planung und
Steuerung auf kommunaler Ebene zu schaffen, die Vergleiche und
Evaluation zulassen und auf Bundes- und Landesebene Grundlage für
Entscheidungen in Politik und Gesetzgebung sein können. Gleichzeitig
sind die Verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und die Vernetzung mit
anderen Hilfemaßnahmen wie z.B. die Betreuung von Kindern daraufhin
zu überprüfen, dass die Instrumente zur Aktivierung effektiv genutzt
werden können.
· Das Sozialhilferecht als Buch des Sozialgesetzbuches neu
kodifizieren und aktuelle Einzelpunkte neu regeln
Die überfällige Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes als
(Dreizehntes) Buch Sozialgesetzbuch ist umzusetzen. Gleichzeitig sind
aktuelle Einzelpunkte neu zu regeln.
Berlin, den TT.MM.JJ
Dr. Peter Struck und die Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Begründung
Die Analyse der gesellschaftlichen Anforderungen an die Sozialhilfe
und ihrer Problembereiche führt zu der Schlussfolgerung, dass eine
Reform des Sozialhilferechts auf der Grundlage eines umfassenden
Konzeptes, das die genannten Problemfelder aufgreift, dringend geboten
ist.
Kommunen, Länder und Bund haben den Handlungsbedarf erkannt. Viele
Kommunen haben in Verwaltungsmodernisierung investiert, überregionale
Vergleichsringe organisiert, die Hilfe zur Arbeit zu einem Instrument
kommunaler Beschäftigungsförderung entwickelt und sind Kooperationen
mit der Arbeitsverwaltung eingegangen. Zahlreiche Bundesländer haben
diese Aktivitäten durch eigene Programme wie beispielsweise „Arbeit
statt Sozialhilfe“ oder „Sozialagenturen“ unterstützt.
Die Bundesregierung hat ihrerseits durch vorgelagerte Leistungsgesetze
wie die steuerliche Entlastung von Familien und Arbeitnehmer/innen,
die Verbesserung des Familienlastenausgleichs, die aktive
Arbeitsmarktpolitik
(siehe Anmerkungen Roter Webmaster), und hier insbesondere das JUMP-Programm zur Bekämpfung
der Jugendarbeitslosigkeit, entscheidend dazu beigetragen,
Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden. Der kontinuierliche Rückgang
der Sozialhilfebedürftigen seit 1998 um insgesamt 8 Prozent zeigt den
Erfolg dieser Politik. Im Jahr 2000 waren 230.000 Menschen weniger von
Hilfe zum Lebensunterhalt abhängig als 1997. Mit der Einführung der
bedarfsorientierten Grundsicherung für über 65Jährige und dauerhaft
Erwerbsgeminderte ab 2003 wird ein weiterer Schritt getan, um
einerseits die Sozialhilfe zu entlasten und andererseits verschämte
Altersarmut zu verhindern. Diesen Ansatz einer Stärkung und
Entwicklung von Sicherungssystemen, die der Sozialhilfe vorgelagert
sind, wollen wir weiter verfolgen. Mit dem Armuts- und
Reichtumsbericht hat die Bundesregierung weiter eine wichtige
Grundlage zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe gelegt. Der Bericht
beschreibt Armut nicht nur als eindimensionales Problem der
Einkommensarmut, sondern als Ausgrenzung aus verschiedenen
Lebensbereichen.
Die einmaligen Leistungen (Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Instandsetzung
von Hausrat, besondere Anlässe usw.) sowie die Unterkunfts- und
Heizungskosten müssen bisher einzeln beantragt und entschieden
werden. Dies wird überwiegend als entmündigend für den Hilfeempfänger
und als zu verwaltungsaufwendig angesehen. Örtliche freiwillige
Vereinbarungen haben außerdem zu einem zu unterschiedlichen
Leistungsniveau geführt. Aufgrund der von der jetzigen
Bundesregierung eingebrachten Experimentierklausel (§ 101a BSHG)
werden zurzeit etwa 40 bis 50 Modellvorhaben zur Pauschalierung dieser
Leistungen durchgeführt. Ihr Ziel ist eine Bedarfsgerechte
Pauschalierung, die nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dient,
sondern auch Rechtssicherheit schafft und Dispositionsfreiheit der
Menschen fördert. Aussagekräftige Ergebnisse sollen im Jahre 2003
vorliegen.
An den Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern
und Trägern der Sozialhilfe nehmen jeweils 30 Arbeitsämter und Träger
der Sozialhilfe teil. Die Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet
und evaluiert. Erste Ergebnisse sollen Ende 2002 vorliegen. Ziel ist
durch eine verbesserte Abstimmung und Harmonisierung der Maßnahmen
nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch mehr Vermittlung in Arbeit zu erreichen, die
Wirksamkeit der Hilfen zu steigern und das Verwaltungsverfahren zu
vereinfachen.
Die überfällige Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes als
(Dreizehntes) Buch Sozialgesetzbuch wird die systematische und
begriffliche Übereinstimmung mit den anderen Büchern des SGB und
damit mit den anderen Sozialleistungen herstellen und zu mehr
Rechtsklarheit führen.
Durch die o.g. vielfältigen Bemühungen auf allen Ebenen liegen
ausreichende Erkenntnisse vor bzw. werden, soweit Modellprojekte und
Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, zu Beginn der nächsten
Legislaturperiode vorliegen. In diesem Zusammenhang werden auch
Ergebnisse neuer Modellvorhaben der Länder zu prüfen und
gegebenenfalls aufzugreifen sein, sodass dann eine Reform des
Sozialhilferechtes auf der Grundlage des beschriebenen umfassenden
Konzeptes möglich ist.
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Anmerkungen Roter Webmaster
Wie das Reformieren
dieser Hilfen aussah, haben wir alle erlebt: Abbei mit Salamitaktik oder mit dem
Holzhammer.
Die Autoren
dieses Geschreibsels tun gerade so, als gäbe es Sozialhilfe für die
Betroffenen in Übermaß. Wenn sie jetzt reformieren wollen, kann das doch nur
zu Lasten der Bedürftigen gehen. Wenn sie gar schreiben Sozialhilfe müsse "transparent
und bedarfsgerecht"
gegeben werden, kann
transparent doch nur heißen: jeder kann sehen wer, was. wie viel gegeben wird
und bedarfsgerecht heißt doch, bisher sei das nicht der Fall gewesen. Wenn sie
meinen, bisher seie zu wenig gezahlt worden, dann stimmt es ja, aber so meinen
sie es ja nicht.
"sind
die aktivierenden Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe zu verbessern"
Klingt das nicht schön? Gemeint dürften aber noch mehr Druck auf die
Betroffenen sein. Die besten "aktivierenden Instrumente", einen
sicheren und existenzsicheren Arbeitsplatz, schafft das nicht. Man behauptet
einfach, der Sozialhilfeempfänger sei zu wenig aktiviert die soziale
Bedürftigkeit zu überweninden. Also nicht gegen die Ursachen der
Bedürftigkeit richtet das sich, sondern gegen die Bedürftigen.
Dafür
haben angemessene Arbeitsplätze und Hilfen zur Überwindung von persönlichen
Notlagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stehen. Die
rosa-grünen Autoren haben wohl einen lichten Moment gehabt, wenn sie von
Arbeitsplätzen in ausreichenden Umfang schwanfeln. Aber gemach, so meinen sie
es nicht. Sie meinen sicher, die stünden zur Verfügung, wer nicht arbeitet ist
nur faul und arbeitsscheu. "Die
Bundesregierung hat ihrerseits durch vorgelagerte Leistungsgesetze
wie die steuerliche Entlastung von Familien und Arbeitnehmer/innen,
die Verbesserung des Familienlastenausgleichs, die aktive
Arbeitsmarktpolitik" Mal
abgesehen davon, dass durch steuerliche Entlastung die Arbeitslosen und
Sozialhilfeempfänger nichts haben; mal abgesehen davon, dass die Steuerreform
die Reichen vor allem entlastet hat und der Bund jetzt v.a. auf Kosten der
Kommunen spart, bringen die Scheinmaßnahmen wie Kombilohn kaum mehr Menschen in
Arbeit, eher das Gegebteil. |