|
Peter
Hartz und das Wesen der Mitbestimmung
Die
Lüge von Demokratie hinter dem Werkstor
Von
Günter Ackermann/19. Januar 2007
1.
„Kampf“ um Mitbestimmung der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer
Bereits
seit Juni 1951 gibt es in der Montanindustrie (Bergbau, Eisen- und
Stahlerzeugung) das Modell der Montanmitbestimmung. Es sieht vor, dass in
AG’s und GmbH’s dieser Industrien, die Aufsichtsräte paritätisch
besetzt werden (Kapitalseigner und Vertreter der „Arbeitnehmer“ je
50%) und ein „Unabhängiger“. Da der Aufsichtsrat jeweils den Vorstand
der Gesellschaft bestimmt, bestimmt er auch den sog. Arbeitsdirektor.
Dieser aber kann nicht gegen die Mehrheit der „Arbeitnehmer“vertreter
gewählt werden. Arbeitsdirektor ist also in der Regel ein
Gewerkschaftsvertreter.
Vor
30 Jahren, 1976, wurde die Montanmitbestimmung als Modell, modifiziert als
Mitbestimmung übernommen.
In
den 70er Jahren wurde von der sozialdemokratischen DGB-Führung verstärkt
der Kampf um Mitbestimmung in den Mittelpunkt gebracht. Als Vorbild wurde
die Montanmitbestimmung genannt, wo scheinbar Kapitaleigner und Beschäftigte
gleichberechtigt in den Aufsichtsräten sitzen. Demokratie, sagten sie, dürfe
nicht am Werkstor aufhören, deshalb Mitbestimmung.
Ich
arbeitete damals in einem Hüttenwerk und hatte bereits die ersehnte
Mitbestimmung. Ich musste sogar einmal, 1973, vor dem Arbeitsdirektor der
Hütte erscheinen, der mich fristlos entlassen wollte. Ich hatte nämlich
bei der Betriebsversammlung gesagt, dass die Sprache, die die Bosse
verstehen, nur die der Bremer Vulkan-Werft sei. Zur Erklärung: Kurz
vorher gab es einen Aufsehen erregenden Streik in diesem Betrieb. Das
legte der Arbeitsdirektor – mit Recht – als Streikagitation aus und
wollte mich feuern. Aber ich war nicht nur IGM-Vertrauensmann, ich war
auch einer der Streikführer eines Streik gewesen, der nicht nur sehr
erfolgreich war, sondern auch für Aufsehen in der gesamten Presse gesorgt
hatte.
Mich zu feuern war einerseits für den Konzern Befreiung von einem bösen
Linken und Streikführer, war aber auch mit Vorsicht zu genießen: Meinen
Rausschmiss würden die Kollegen vielleicht nicht hinnehmen.
So
war es dann auch. Noch während ich dem Herrn Direktor erklärte, dass die
Sprache der Bremer Werftarbeiter ja doch wohl die deutsche Sprache sei,
kam die Sekretärin des Arbeitsdirektors atemlos ins Büro gestürzt und
sagte ihrem Chef, es sei aus dem Profilwalzwerk – dort arbeitete ich –
angerufen wurden. Wenn ich nicht innerhalb einer halben Stunde am
Arbeitsplatz erschiene, kämen sie nach vorn und würden die Arbeit
niederlegen. Das Entlassungsgespräch wurde sofort beendet und ich wurde
nicht entlassen, ja hatte sogar fortan eine gewisse Narrenfreiheit gegenüber
meinen direkten Vorgesetzten. Das war meine direkte Erfahrung mit der
praktizierten Mitbestimmung. Die Demokratie, wenn es denn überhaupt eine
gab, hörte auch bei Mitbestimmung am Werkstor auf.
Damals
wurde in der Hütte eine neue Schichtregelung eingeführt. Basierend auf
einem Manteltarifabschluss zwischen der Eisen- und Stahlindustrie und der
IG-Metall durfte in Hüttenwerken in Bereichen der 1. Hitze, also Hochofen
und Stahlwerk, kontinuierlich gearbeitet werden. Diese sog. Stahlnovelle
von 1968
galt nicht überall auf der Hütte, sondern in eng umgrenzten Bereichen.
Damals
wurden die ersten großen Rationalisierungen der Stahlerzeugung eingeführt.
In den Stahlwerken verschwanden die Thomasbirnen und wurden durch weitaus
produktivere Verfahren (LT-Verfahren) ersetzt. Die alten Hochöfen wurden
außerdem durch neue Großhochöfen ersetzt.
Die
Bereiche der Hütte, die nicht von der Stahlnovelle betroffen waren, kamen
nicht mehr mit der Weiterverarbeitung nach.
Die Folge: Man wandte in einer neuen Vereinbarung die Stahlnovelle
für beinahe den gesamten Bereich der Hütte an. Grundlage war ein neues
Arbeitszeitmodell, nach dem wir kontinuierlich, an sieben Tagen in der
Woche, arbeiten mussten. Erst nach Ablauf der sieben Tage hatten wir 2
oder drei Tage frei. Wir hatten auch nicht die tarifliche
Wochenarbeitszeit, sondern arbeiteten erheblich länger. Die geleistete
Mehrarbeit wurde in einem Freizeitblock, der Urlaub in einen Urlaubsblock,
je für die halbe Belegschaft einer Schicht, festgesetzt und rotierte über
das Jahr nach starrem Plan. Diese Plan, der uns mehr Ausbeutung und
schlechtere Arbeitsbedingungen brachte, für den Konzern aber bessere
Auslastung der Anlagen, wurde Henne-Plan genannt. Henne war der Name des
Arbeitsdirektors. Auch das war eine Errungenschaft der Mitbestimmung.
Als
wir im März 1972 im Profilwalzwerk von Mannesmann in Duisburg spontan die
Arbeit niederlegten, weil wir für eine bessere Lohneinstufung kämpften,
waren wir einem bespiellosen Druck von Seiten des Konzerns ausgesetzt. Die
Angestellten der Personalabteilung –fast ausschließlich ehemalige
Betriebsräte – verteilten
Flugblätter mit dem Aufruf des IG-Metall Vorsitzenden Eugen Loderer –
stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats von Mannesmann – also auch ein
Mitbestimmer, in demem wir ultimativ aufgefordert wurden, unverzüglich
die Arbeit aufzunehmen. Die Personalabteilungsmitarbeiter organisierten
auch den Streikbruch und ihr Chef, der Arbeitsdirektor, betätigte sich
sogar als Provokateur. Das alles nützte nichts, nach 10 Tagen stand unser
Sieg fest.
Das
sind meine eigenen praktischen Erfahrungen
von der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführung, auch von der DKP, so
hoch gelobten Mitbestimmung.
1.1
Exkurs: Vorläufer der Mitbestimmung
Weimarer
Verfassung und Betriebsrätegesetz
In
der Weimarer Verfassung von 1919 wurde das erste Mal Betriebsräte
gesetzlich, hier sogar von Verfassungsrang, festgelegt.
Die
Bezeichnung dieser Vertreter von Arbeiterinteressen im Betrieb, wurde
nicht zufällig so festgelegt. 1918 erhoben sich die Arbeiter und
revolutionären Soldaten gegen den Kaiser und seinen Weltkrieg. Die
Soldaten verweigerten Gehorsam, es kam zu Verbrüderung über die
Frontlinie. Die Arbeiter streikten und demonstrierten gegen den Krieg. Es
wurden in den militärischen Einheiten Soldatenräte und in den Betrieben
Arbeiterräte nach russischem Vorbild
gebildet.
Die
Arbeiter- und Soldatenräte waren eine neue Form der direkten Demokratie
und übernahmen bald auch staatliche Aufgaben. Die herrschende Klasse
hatte Angst, dass es in Deutschland zu einer ähnlichen Entwicklung kommt
wie 1917 in Russland. Im Gegensatz zu Russland gab es aber in Deutschland
keine revolutionäre Partei der Arbeiterklasse. Die SPD-Führung wollte
den Kaiser an der Macht halten, die Führung USPD war eher zögerlich und
schwankend. So gehörte der „Erfinder“ des Revisionismus in der
Arbeiterbewegung, Eduard Bernstein
(1850 - 1932), einige Jahre der USPD an. Ihr linker Flügel, der
Spartacusbund, war zwar revolutionär und verfocht eine konsequente
Politik, war aber nur eine Fraktion innerhalb der USPD. Die KPD gründete
sich erst am 31. Dezember 1918, das war viel zu spät um den Vorsprung der
SPD noch einzuholen. SPD-Vertreter waren in der letzten kaiserlichen
Reichsregierung (Friedrich Ebert war vom Kaiser ernannter Reichskanzler)
und gleichzeitig hatten sie die Mehrheit in den Arbeiter- und Soldatenräten.
Als Karl Liebknecht am 9. November 1918 in Berlin die „freie
sozialistische Republik“ ausruft, ist ihm der rechte Sozialdemokrat
Philipp Scheidemann um zwei Stunden zuvor gekommen, der die „deutsche
Republik“ ausrief, um Liebknecht zuvor zu kommen. Der Spartacusbund
hatte nicht die organisatorische Kraft sich an die Spitze der Bewegung zu
stellen um die „freie sozialistische Republik“ durchzusetzen.
Es
ist klar, dass die rechte SPD-Führung sich der Arbeiter- und Soldatenräte
entledigen wollte. Sie ging äußerst geschickt vor. Eines ihrer
Instrumente war die Entwaffnung der revolutionären Arbeiter und Soldaten,
eine andere der mehr oder weniger offene Verrat.
Andererseits
mussten die Massen mit etwas besänftigt werden. Dazu dienten die
Betriebsräte. Im Gegensatz zu den revolutionären Arbeiterräten hatten
und haben die Betriebsräte rein betriebliche Aufgaben. 1920 wurde dann
das Betriebsrätegesetz vom Reichstag beschlossen. Das Betriebsrätegesetz
geht keineswegs auf Sozialdemokraten zurück – die unterstützten es
aber – sondern auf den Zentrumspolitiker und katholischen Theologen
Heinrich Brauns zurück, der damals Reichsarbeitsminister war.
Betriebsräte
aber waren, wie auch noch heute, nicht in erster Linie den Beschäftigten
verpflichtet, sondern dem Unternehmen. Die Beispiele, dass Betriebsräte
sich an die Spitze von Arbeitskämpfen stellten, waren damals wie heute
extrem selten. Im Grunde ging es darum, dass die Beschäftigten den
Eindruck gewannen, sie seien an den Entscheidungen beteiligt, auch denen,
die gegen ihre Interessen gerichtet sind. Das ist auch der Sinne des
Ganzen.
Dass
Kommunisten als Betriebsräte auch etwas für ihre Kollegen tun können,
ja auch kommunistische Arbeit leisten können, zeigen zwar einige
Beispiele, wie z.B. bei Opel in Bochum (GOG-Opel), aber das wird immer nur
eine bestimmte Zeit und auch nur möglich sein, wenn sie die Kollegen
hinter sich haben, die im Konfliktfall kampfbereit sind. Ist dies nicht
der Fall, dann werden diese linken Betriebsräte scheitern. Deren
Beispiele gibt es viele.
Das
Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und die Novellierung von 1972 und
andere sind die Fortschreibung des Betriebsrätegesetzes von 1920. Es
verpflichtet Betriebsräte ausdrücklich zum „Betriebsfrieden“. Manche
Unternehmen meinen sogar, Betriebsräte seien sogar zum Streikbruch
verpflichtet.
2.
Peter Hartz, der Mitbestimmer
Peter
Hartz ist ein hochgeehrter Mann. Die Universität Trier setzte ihm einen
Ehrendoktorhut auf, der CDU-Ministerpräsident machte das IG-Metall- und
SPD-Mitglied Peter Hartz sogar ehrenhalber zum Professor.
Seine
Mitbestimmungssporen eignete sich Hartz im Bereich der bewährten
Montanmitbestimmung, bei der Dillinger Hütte im Saarland, an. Ab 1993 war
Hartz Personalvorstand bei Volkswagen in Wolfsburg.
Seine
vorherige Wirkungsstätte. Die Dillinger Hüte, schreibt noch heute
vollmundig auf ihre Internetseite: „Am Standort Dillingen wird vom Roheisen über den Stahl bis zum
veredelten Grobblech alles hergestellt. Hochöfner, Stahlwerker,
Walzwerker und Kunde sitzen bei uns an einem Tisch.“
Hier
zeigt dieser Stahlkonzern sehr deutlich, was die Mitbestimmung erscheinen
lassen soll: Arbeiter und Unternehmen sind gleichberechtigt und nur dem
Unternehmen verpflichtet. Die Realität sieht allerdings anders aus.
1993
holte der damalige VW-Chef Ferdinand Piëch zu
VW Peter Hartz nach Wolfsburg. Als hochbezahlter Arbeitsdirektor und
Mitbestimmer setzte Hartz konsequent das um, was seine Aufgabe ist: Die
Profitinteressen des Unternehmens gegen die Belegschaft so durchsetzen,
dass auch die schlimmsten Gemeinheiten gegen die Beschäftigten möglichst
ohne Reibungsverluste durchgesetzt werden können. Und wenn es sein muss,
auch mittels direktem Kaufen von Betriebsräten.
Dazu
gehörte es auch, den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden so zu korrumpieren,
dass er vollkommen vor dem Karren des Konzerns gespannt werden konnte.
Dieser Klaus Volkert war sicher von den Betriebsratsfürsten deutscher
Konzerne eine herausragend korrupte Figur. Die FAZ-NET
schreibt darüber:
„Seinem
Duzfreund Klaus Volkert, damals Gesamtbetriebsratsvorsitzender von VW,
soll Hartz seit 1995 exakt 1.949.600 Euro an sogenannten
Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Dessen brasilianische Geliebte,
Adriano Barros, soll 398.806 Euro und 33 Cent ohne nennenswerte
Gegenleistung bekommen haben. Hinzu kommt Geld für zahlreiche Flugreisen
um die halbe Welt, für teure Hotelaufenthalte, für Schmuck, für einen
Sprachkurs in London. Das alles wurde in all den Jahren immer abgerechnet
über die Kostenstelle 1860 von Hartz.“
Auch
andere Betriebsräte profitierten vom spendablen Arbeitsdirektor.
Luxusreisen mit Ehefrauen, wobei sich die Herren in Edelbordellen
verlustierten und den Damen ein Damenprogramm aus Kultur und Folklore
geboten wurde, sollte die Zustimmungsfreudigkeit der Beschäftigtenvertreter
steigern. Da gab es das Projekt der Vier-Tage-Woche bei VW. Klingt sehr
gut und wurde auch reichlich von der Presse gelobt. Tatsächlich aber
setzte Hartz damit einen Lohnverzicht zu Gunsten des Konzerns durch.
Das
Instrument: Erpressung der Kollegen der deutschen VW-Werke, denen man
sagte, verzichteten sie nicht auf Lohn, würde das neue Automodell im
Ausland gebaut. Das andere war: Hartz sagte, der VW-Konzern würde 50.000
neue Beschäftigte einstellen, aber diese müssten deutlich weniger
verdienen, sie die Stammbelegschaft. Damit verbilligte er für den Konzern
nicht nur die Lohnkosten, er spaltete auch die Belegschaft, was sie
leichter bereit machen würde, weiteren Erpressungsversuchen nachzugeben.
Und
das alles nickte der Betriebsrat ab, an dessen Spitze Klaus Volkert, der
Spezi des Arbeitsdirektors, stand. Dass Volkert korrupt ist und vom
Konzern gekauft, dürfte nicht verborgen geblieben sein. Trotzdem war er
ein hochgeehrter Mann. So verlieh ihm die Technische Universität
Braunschweig einen Ehrendoktor in Wirtschaftswissenschaften und der
Bundespräsident das Bundesverdienstkreuz.
Der
Dekan des Fachbereichs für Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften der Technischen Uni Braunschweig, Prof. Dr. Herbert
Oberbeck, sagte bei der Ehrendoktorverleihung:
„Die
herausragenden Verdienste von Klaus Volkert, die wir mit der
Ehrenpromotion würdigen, sehen wir insbesondere in der Weiterentwicklung
von Partizipation und Mitbestimmung. Im Volkswagen-Konzern hat der
Betriebsrat unter seiner Führung ein spezifisches Modell kooperativer
Modernisierungs- und Konfliktbewältigung entwickelt, das weit über den
gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht und entscheidend zur
Innovation von Organisations- und Produktionsstrukturen sowie von Arbeits-
und Beschäftigungsverhältnissen beigetragen hat.“
Klar,
Volkert hat die Partizipation weiterentwickelt. Jedenfalls quantitativ.
Denn er partizipierte am Gewinn von VW mit der Summe von knapp 2 Mio Euro,
seine Zweitfrau bekam „nur“ knapp 400.000 €. Das sind schlappe 2,3
Mio € weiterentwickelte „Partizipation“. Das vom wackeren Professor
erwähnte „spezifische Modell kooperativer Modernisierungs- und Konfliktbewältigung“
war zwar so neu nicht, nämlich Bestechung und Verkauf von
Arbeiterinteressen durch verräterische Betriebsräte, war aber sicher ein
sehr erfolgreiches Modell zu Gunsten des Konzerns. Es entbehrt also nicht
einer gewissen Komik, was da der Herr Professor aus seinem Elfenbeinturm
verlauten lließ.
Focus
schreibt hierzu heute:
„Da
Volkerts Gestaltungskraft die Phantasie der Professoren etwas übertroffen
hat, sind sie von ihrem Ehrendoktor mittlerweile enttäuscht. Sie waren
erleichtert über jede Veröffentlichung, in der vom Doktortitel nichts
erwähnt wurde.“
Hartz
hatte es aber offenbar an Spendabilität übertrieben. Das weckte Neider
und die Sache wurde ruchbar. Hartz wankte und riss Volkert mit, der
am 30. Juni 2005 als Gesamtbetriebsratvorsitzender zurück trat.
Hinzu kamen auch noch Scheinfirmen, mit denen die bewährten
„Kollegen“ sich zusätzlich durch überteuerte Leistungen für VW
bereichert hatten. Das führte schließlich zum Rücktritt von Hartz und
zu Ermittlungsverfahren gegen Volkert und Hartz.
3.
Das Wesen der Mitbestimmung

Mitbestimmung
ist letztlich der vergebliche Versuch, widersprüchliche Interessen unter
einen Hut zu bringen. Mitbestimmung ist somit der Versuch,
objektive im Kapitalismus vorhandene Klassenwidersprüche zu verkleistern,
zu tarnen.
Es soll der Versuch gemacht werden, den Lohnabhängigen
vorzugaukeln, sie dürften auch mitbestimmen, sie stünden
gleichberechtigt neben dem Kapital. Dass dies nicht der Fall ist, dass es
nicht sein kann, liegt auf der Hand.
Stattdessen aber herrschen
auch hier die nackten Interessen des Kapitals. Die Mitbestimmung aber
verwischt das scharfe Bild der Klassengegensätze. Wenn aber die Arbeiter
diese Gegensätze nicht mehr klar erkennen können, dann, so hofft das
Kapital, geben sie leichter und schneller nach, verzichten sie auf den
Klassenkampf.
Wenn
sie der Illusion aufsitzen, sie seien gleichberechtigt neben den Kapital, dann sind sie auch schneller bereit, einer
Verschlechterung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen zuzustimmen –
meinen die Kapitaleigner.
Das
klappt vielleicht eine gewisse Zeit. Aber weniger Geld in der Tasche ist nun
mal objektiv weniger Geld und damit eine Verschlechterung der
Lebensbedingungen der Arbeiterklasse und Mehrarbeit ist es nicht minder.
Da
muss nicht einmal Korruption, wie bei VW, am Werk sein. Die Arbeiter
merken es an ihrem verschlechterten Leben und an ihren
Knochen, dass sie mehr arbeiten für weniger Geld.
Für
die Arbeiter bringt diese Mitbestimmung nur Betrug und verschärfte
Ausbeutung, sie ist kein erstrebenswertes Ziel.
Allerdings
ist eine Beteiligung an Betriebsratswahlen für Kommunisten nicht nur
vorstellbar, sondern da, wo sie in den Betrieben sind, ein Muss. Dass sie
dabei konsequent die Interessen der Beschäftigten dem Kapital gegenüber
vertreten, den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit deutlich werden
lassen, die Kampfbereitschaft der Kollegen zu steigern helfen usw. ist
ihre selbstverständliche Pflicht. Korruptionsversuchen des Kapitals nicht
zu erliegen, ist für Kommunisten eine Selbstverständlichkeit.
Klar
ist aber: Letztlich müssen sie hier am Rande des Scheiterns arbeiten. Sie
werden sich nur eine gewisse Zeit halten können, wenn sie die Belegschaft
hinter sich haben, die sie nicht nur bei den Wahlen wählt, sondern auch kämpferisch
stützt.
4.
Fazit
Peter
Hartz stand vorige Woche vor Gericht. Das Urteil steht fest; eine Bewährungsstrafe.
Wieder einmal erleben wir ein Schmierentheater der bürgerlichen Justiz,
wie wir es auch beim Mannesmann-Prozess erlebten. Das ist eben die
Klassenjustiz.
Hartz
hat sich abgesichert, indem er seinem ehemaligen Chef Ferdinand
Piëch, dem heutigen Vorsitzenden des VW-Aufsichtsrates, zum Unschuldslamm
erklärte, der von allem nichts wusste. So wird Hartz mit ein paar Euro
Geldstrafe, die er aus seiner Portokasse bezahlen kann, davon kommen.
Seine
2 Millionen Euro Abfindung, die ihm VW zum Abschied schenkte, wird er
nicht vom Sparbuch abheben müssen.
G.A.
„§ 4: Arbeitszeitregelung gemäß Stahlnovelle
Soweit
an Hochöfen, Kokereien und Siemens-Martin-Öfen mit einem
Schmelzgewicht von mindestens 75 t und an Elektrostahlöfen mit einem
Schmelzgewicht von mindestens 10 t sowie an Oxygenstahlkonvertern und
den damit im Verbund arbeitenden Walzstraßen erster Hitze
kontinuierlich, d. h. 168 Stunden in der 7-Tage-Woche, verfahren
werden, ist nach einem Schichtplan zu verfahren, der mit 4
Schichtbelegschaften einen 4-Wochen-Grundturnus mit durchschnittlich
42-stündiger wöchentlicher Arbeitszeit vorsieht. Durch Freistellung
von 42 Schichten pro Jahr wird die regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit gemäß § 2 Tz. 1.1 im Durchschnitt des Kalenderjahres
erreicht.
|