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Peter Hartz und das Wesen der Mitbestimmung

Die Lüge von Demokratie hinter dem Werkstor

Von Günter Ackermann/19. Januar 2007

1. „Kampf“ um Mitbestimmung der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführer

Bereits seit Juni 1951 gibt es in der Montanindustrie (Bergbau, Eisen- und Stahlerzeugung) das Modell der Montanmitbestimmung. Es sieht vor, dass in AG’s und GmbH’s dieser Industrien, die Aufsichtsräte paritätisch besetzt werden (Kapitalseigner und Vertreter der „Arbeitnehmer“ je 50%) und ein „Unabhängiger“. Da der Aufsichtsrat jeweils den Vorstand der Gesellschaft bestimmt, bestimmt er auch den sog. Arbeitsdirektor. Dieser aber kann nicht gegen die Mehrheit der „Arbeitnehmer“vertreter gewählt werden. Arbeitsdirektor ist also in der Regel ein Gewerkschaftsvertreter.

Vor 30 Jahren, 1976, wurde die Montanmitbestimmung als Modell, modifiziert als Mitbestimmung übernommen.

In den 70er Jahren wurde von der sozialdemokratischen DGB-Führung verstärkt der Kampf um Mitbestimmung in den Mittelpunkt gebracht. Als Vorbild wurde die Montanmitbestimmung genannt, wo scheinbar Kapitaleigner und Beschäftigte gleichberechtigt in den Aufsichtsräten sitzen. Demokratie, sagten sie, dürfe nicht am Werkstor aufhören, deshalb Mitbestimmung.

Ich arbeitete damals in einem Hüttenwerk und hatte bereits die ersehnte Mitbestimmung. Ich musste sogar einmal, 1973, vor dem Arbeitsdirektor der Hütte erscheinen, der mich fristlos entlassen wollte. Ich hatte nämlich bei der Betriebsversammlung gesagt, dass die Sprache, die die Bosse verstehen, nur die der Bremer Vulkan-Werft sei. Zur Erklärung: Kurz vorher gab es einen Aufsehen erregenden Streik in diesem Betrieb. Das legte der Arbeitsdirektor – mit Recht – als Streikagitation aus und wollte mich feuern. Aber ich war nicht nur IGM-Vertrauensmann, ich war auch einer der Streikführer eines Streik gewesen, der nicht nur sehr erfolgreich war, sondern auch für Aufsehen in der gesamten Presse gesorgt hatte.[1] Mich zu feuern war einerseits für den Konzern Befreiung von einem bösen Linken und Streikführer, war aber auch mit Vorsicht zu genießen: Meinen Rausschmiss würden die Kollegen vielleicht nicht hinnehmen.

So war es dann auch. Noch während ich dem Herrn Direktor erklärte, dass die Sprache der Bremer Werftarbeiter ja doch wohl die deutsche Sprache sei, kam die Sekretärin des Arbeitsdirektors atemlos ins Büro gestürzt und sagte ihrem Chef, es sei aus dem Profilwalzwerk – dort arbeitete ich – angerufen wurden. Wenn ich nicht innerhalb einer halben Stunde am Arbeitsplatz erschiene, kämen sie nach vorn und würden die Arbeit niederlegen. Das Entlassungsgespräch wurde sofort beendet und ich wurde nicht entlassen, ja hatte sogar fortan eine gewisse Narrenfreiheit gegenüber meinen direkten Vorgesetzten. Das war meine direkte Erfahrung mit der praktizierten Mitbestimmung. Die Demokratie, wenn es denn überhaupt eine gab, hörte auch bei Mitbestimmung am Werkstor auf.

Damals wurde in der Hütte eine neue Schichtregelung eingeführt. Basierend auf einem Manteltarifabschluss zwischen der Eisen- und Stahlindustrie und der IG-Metall durfte in Hüttenwerken in Bereichen der 1. Hitze, also Hochofen und Stahlwerk, kontinuierlich gearbeitet werden. Diese sog. Stahlnovelle von 1968[2] galt nicht überall auf der Hütte, sondern in eng umgrenzten Bereichen.

Damals wurden die ersten großen Rationalisierungen der Stahlerzeugung eingeführt. In den Stahlwerken verschwanden die Thomasbirnen und wurden durch weitaus produktivere Verfahren (LT-Verfahren) ersetzt. Die alten Hochöfen wurden außerdem durch neue Großhochöfen ersetzt.

Die Bereiche der Hütte, die nicht von der Stahlnovelle betroffen waren, kamen nicht mehr mit der Weiterverarbeitung nach.  Die Folge: Man wandte in einer neuen Vereinbarung die Stahlnovelle für beinahe den gesamten Bereich der Hütte an. Grundlage war ein neues Arbeitszeitmodell, nach dem wir kontinuierlich, an sieben Tagen in der Woche, arbeiten mussten. Erst nach Ablauf der sieben Tage hatten wir 2 oder drei Tage frei. Wir hatten auch nicht die tarifliche Wochenarbeitszeit, sondern arbeiteten erheblich länger. Die geleistete Mehrarbeit wurde in einem Freizeitblock, der Urlaub in einen Urlaubsblock, je für die halbe Belegschaft einer Schicht, festgesetzt und rotierte über das Jahr nach starrem Plan. Diese Plan, der uns mehr Ausbeutung und schlechtere Arbeitsbedingungen brachte, für den Konzern aber bessere Auslastung der Anlagen, wurde Henne-Plan genannt. Henne war der Name des Arbeitsdirektors. Auch das war eine Errungenschaft der Mitbestimmung.

Als wir im März 1972 im Profilwalzwerk von Mannesmann in Duisburg spontan die Arbeit niederlegten, weil wir für eine bessere Lohneinstufung kämpften, waren wir einem bespiellosen Druck von Seiten des Konzerns ausgesetzt. Die Angestellten der Personalabteilung –fast ausschließlich ehemalige Betriebsräte –  verteilten Flugblätter mit dem Aufruf des IG-Metall Vorsitzenden Eugen Loderer – stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats von Mannesmann – also auch ein Mitbestimmer, in demem wir ultimativ aufgefordert wurden, unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Die Personalabteilungsmitarbeiter organisierten auch den Streikbruch und ihr Chef, der Arbeitsdirektor, betätigte sich sogar als Provokateur. Das alles nützte nichts, nach 10 Tagen stand unser Sieg fest.

Das sind meine eigenen praktischen  Erfahrungen von der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführung, auch von der DKP, so hoch gelobten Mitbestimmung.

1.1 Exkurs: Vorläufer der Mitbestimmung

Weimarer Verfassung und Betriebsrätegesetz

In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde das erste Mal Betriebsräte gesetzlich, hier sogar von Verfassungsrang, festgelegt.

Die Bezeichnung dieser Vertreter von Arbeiterinteressen im Betrieb, wurde nicht zufällig so festgelegt. 1918 erhoben sich die Arbeiter und revolutionären Soldaten gegen den Kaiser und seinen Weltkrieg. Die Soldaten verweigerten Gehorsam, es kam zu Verbrüderung über die Frontlinie. Die Arbeiter streikten und demonstrierten gegen den Krieg. Es wurden in den militärischen Einheiten Soldatenräte und in den Betrieben Arbeiterräte nach russischem Vorbild[3] gebildet.

Die Arbeiter- und Soldatenräte waren eine neue Form der direkten Demokratie und übernahmen bald auch staatliche Aufgaben. Die herrschende Klasse hatte Angst, dass es in Deutschland zu einer ähnlichen Entwicklung kommt wie 1917 in Russland. Im Gegensatz zu Russland gab es aber in Deutschland keine revolutionäre Partei der Arbeiterklasse. Die SPD-Führung wollte den Kaiser an der Macht halten, die Führung USPD war eher zögerlich und schwankend. So gehörte der „Erfinder“ des Revisionismus in der Arbeiterbewegung, Eduard Bernstein (1850 - 1932), einige Jahre der USPD an. Ihr linker Flügel, der Spartacusbund, war zwar revolutionär und verfocht eine konsequente Politik, war aber nur eine Fraktion innerhalb der USPD. Die KPD gründete sich erst am 31. Dezember 1918, das war viel zu spät um den Vorsprung der SPD noch einzuholen. SPD-Vertreter waren in der letzten kaiserlichen Reichsregierung (Friedrich Ebert war vom Kaiser ernannter Reichskanzler) und gleichzeitig hatten sie die Mehrheit in den Arbeiter- und Soldatenräten. Als Karl Liebknecht am 9. November 1918 in Berlin die „freie sozialistische Republik“ ausruft, ist ihm der rechte Sozialdemokrat Philipp Scheidemann um zwei Stunden zuvor gekommen, der die „deutsche Republik“ ausrief, um Liebknecht zuvor zu kommen. Der Spartacusbund hatte nicht die organisatorische Kraft sich an die Spitze der Bewegung zu stellen um die „freie sozialistische Republik“ durchzusetzen.

Es ist klar, dass die rechte SPD-Führung sich der Arbeiter- und Soldatenräte entledigen wollte. Sie ging äußerst geschickt vor. Eines ihrer Instrumente war die Entwaffnung der revolutionären Arbeiter und Soldaten, eine andere der mehr oder weniger offene Verrat.

Andererseits mussten die Massen mit etwas besänftigt werden. Dazu dienten die Betriebsräte. Im Gegensatz zu den revolutionären Arbeiterräten hatten und haben die Betriebsräte rein betriebliche Aufgaben. 1920 wurde dann das Betriebsrätegesetz vom Reichstag beschlossen. Das Betriebsrätegesetz geht keineswegs auf Sozialdemokraten zurück – die unterstützten es aber – sondern auf den Zentrumspolitiker und katholischen Theologen Heinrich Brauns zurück, der damals Reichsarbeitsminister war.

Betriebsräte aber waren, wie auch noch heute, nicht in erster Linie den Beschäftigten verpflichtet, sondern dem Unternehmen. Die Beispiele, dass Betriebsräte sich an die Spitze von Arbeitskämpfen stellten, waren damals wie heute extrem selten. Im Grunde ging es darum, dass die Beschäftigten den Eindruck gewannen, sie seien an den Entscheidungen beteiligt, auch denen, die gegen ihre Interessen gerichtet sind. Das ist auch der Sinne des Ganzen.

Dass Kommunisten als Betriebsräte auch etwas für ihre Kollegen tun können, ja auch kommunistische Arbeit leisten können, zeigen zwar einige Beispiele, wie z.B. bei Opel in Bochum (GOG-Opel), aber das wird immer nur eine bestimmte Zeit und auch nur möglich sein, wenn sie die Kollegen hinter sich haben, die im Konfliktfall kampfbereit sind. Ist dies nicht der Fall, dann werden diese linken Betriebsräte scheitern. Deren Beispiele gibt es viele.

Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und die Novellierung von 1972 und andere sind die Fortschreibung des Betriebsrätegesetzes von 1920. Es verpflichtet Betriebsräte ausdrücklich zum „Betriebsfrieden“. Manche Unternehmen meinen sogar, Betriebsräte seien sogar zum Streikbruch verpflichtet.

2. Peter Hartz, der Mitbestimmer

Peter Hartz ist ein hochgeehrter Mann. Die Universität Trier setzte ihm einen Ehrendoktorhut auf, der CDU-Ministerpräsident machte das IG-Metall- und SPD-Mitglied Peter Hartz sogar ehrenhalber zum Professor.

Seine Mitbestimmungssporen eignete sich Hartz im Bereich der bewährten Montanmitbestimmung, bei der Dillinger Hütte im Saarland, an. Ab 1993 war Hartz Personalvorstand bei Volkswagen in Wolfsburg.

Seine vorherige Wirkungsstätte. Die Dillinger Hüte, schreibt noch heute vollmundig auf ihre Internetseite: „Am Standort Dillingen wird vom Roheisen über den Stahl bis zum veredelten Grobblech alles hergestellt. Hochöfner, Stahlwerker, Walzwerker und Kunde sitzen bei uns an einem Tisch.“[4]

Hier zeigt dieser Stahlkonzern sehr deutlich, was die Mitbestimmung erscheinen lassen soll: Arbeiter und Unternehmen sind gleichberechtigt und nur dem Unternehmen verpflichtet. Die Realität sieht allerdings anders aus.

1993 holte der damalige VW-Chef Ferdinand Piëch zu VW Peter Hartz nach Wolfsburg. Als hochbezahlter Arbeitsdirektor und Mitbestimmer setzte Hartz konsequent das um, was seine Aufgabe ist: Die Profitinteressen des Unternehmens gegen die Belegschaft so durchsetzen, dass auch die schlimmsten Gemeinheiten gegen die Beschäftigten möglichst ohne Reibungsverluste durchgesetzt werden können. Und wenn es sein muss, auch mittels direktem Kaufen von Betriebsräten.

Dazu gehörte es auch, den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden so zu korrumpieren, dass er vollkommen vor dem Karren des Konzerns gespannt werden konnte. Dieser Klaus Volkert war sicher von den Betriebsratsfürsten deutscher Konzerne eine herausragend korrupte Figur. Die FAZ-NET schreibt darüber:

Seinem Duzfreund Klaus Volkert, damals Gesamtbetriebsratsvorsitzender von VW, soll Hartz seit 1995 exakt 1.949.600 Euro an sogenannten Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Dessen brasilianische Geliebte, Adriano Barros, soll 398.806 Euro und 33 Cent ohne nennenswerte Gegenleistung bekommen haben. Hinzu kommt Geld für zahlreiche Flugreisen um die halbe Welt, für teure Hotelaufenthalte, für Schmuck, für einen Sprachkurs in London. Das alles wurde in all den Jahren immer abgerechnet über die Kostenstelle 1860 von Hartz.“[5]

Auch andere Betriebsräte profitierten vom spendablen Arbeitsdirektor. Luxusreisen mit Ehefrauen, wobei sich die Herren in Edelbordellen verlustierten und den Damen ein Damenprogramm aus Kultur und Folklore geboten wurde, sollte die Zustimmungsfreudigkeit der Beschäftigtenvertreter steigern. Da gab es das Projekt der Vier-Tage-Woche bei VW. Klingt sehr gut und wurde auch reichlich von der Presse gelobt. Tatsächlich aber setzte Hartz damit einen Lohnverzicht zu Gunsten des Konzerns durch.

Das Instrument: Erpressung der Kollegen der deutschen VW-Werke, denen man sagte, verzichteten sie nicht auf Lohn, würde das neue Automodell im Ausland gebaut. Das andere war: Hartz sagte, der VW-Konzern würde 50.000 neue Beschäftigte einstellen, aber diese müssten deutlich weniger verdienen, sie die Stammbelegschaft. Damit verbilligte er für den Konzern nicht nur die Lohnkosten, er spaltete auch die Belegschaft, was sie leichter bereit machen würde, weiteren Erpressungsversuchen nachzugeben.

Und das alles nickte der Betriebsrat ab, an dessen Spitze Klaus Volkert, der Spezi des Arbeitsdirektors, stand. Dass Volkert korrupt ist und vom Konzern gekauft, dürfte nicht verborgen geblieben sein. Trotzdem war er ein hochgeehrter Mann. So verlieh ihm die Technische Universität Braunschweig einen Ehrendoktor in Wirtschaftswissenschaften und der Bundespräsident das Bundesverdienstkreuz.

Der Dekan des Fachbereichs für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Technischen Uni Braunschweig, Prof. Dr. Herbert Oberbeck, sagte bei der Ehrendoktorverleihung:

Die herausragenden Verdienste von Klaus Volkert, die wir mit der Ehrenpromotion würdigen, sehen wir insbesondere in der Weiterentwicklung von Partizipation und Mitbestimmung. Im Volkswagen-Konzern hat der Betriebsrat unter seiner Führung ein spezifisches Modell kooperativer Modernisierungs- und Konfliktbewältigung entwickelt, das weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht und entscheidend zur Innovation von Organisations- und Produktionsstrukturen sowie von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen beigetragen hat.“

Klar, Volkert hat die Partizipation weiterentwickelt. Jedenfalls quantitativ. Denn er partizipierte am Gewinn von VW mit der Summe von knapp 2 Mio Euro, seine Zweitfrau bekam „nur“ knapp 400.000 €. Das sind schlappe 2,3 Mio € weiterentwickelte „Partizipation“. Das vom wackeren Professor erwähnte „spezifische Modell kooperativer Modernisierungs- und Konfliktbewältigung“ war zwar so neu nicht, nämlich Bestechung und Verkauf von Arbeiterinteressen durch verräterische Betriebsräte, war aber sicher ein sehr erfolgreiches Modell zu Gunsten des Konzerns. Es entbehrt also nicht einer gewissen Komik, was da der Herr Professor aus seinem Elfenbeinturm verlauten lließ.

Focus schreibt hierzu heute:

„Da Volkerts Gestaltungskraft die Phantasie der Professoren etwas übertroffen hat, sind sie von ihrem Ehrendoktor mittlerweile enttäuscht. Sie waren erleichtert über jede Veröffentlichung, in der vom Doktortitel nichts erwähnt wurde.“[6]

Hartz hatte es aber offenbar an Spendabilität übertrieben. Das weckte Neider und die Sache wurde ruchbar. Hartz wankte und riss Volkert mit, der  am 30. Juni 2005 als Gesamtbetriebsratvorsitzender zurück trat. Hinzu kamen auch noch Scheinfirmen, mit denen die bewährten „Kollegen“ sich zusätzlich durch überteuerte Leistungen für VW bereichert hatten. Das führte schließlich zum Rücktritt von Hartz und zu Ermittlungsverfahren gegen Volkert und Hartz.

3. Das Wesen der Mitbestimmung

Mitbestimmung ist letztlich der vergebliche Versuch, widersprüchliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Mitbestimmung ist somit der Versuch, objektive im Kapitalismus vorhandene Klassenwidersprüche zu verkleistern, zu tarnen.

Es soll der Versuch gemacht werden, den Lohnabhängigen vorzugaukeln, sie dürften auch mitbestimmen, sie stünden gleichberechtigt neben dem Kapital. Dass dies nicht der Fall ist, dass es nicht sein kann, liegt auf der Hand.

Stattdessen aber herrschen auch hier die nackten Interessen des Kapitals. Die Mitbestimmung aber verwischt das scharfe Bild der Klassengegensätze. Wenn aber die Arbeiter diese Gegensätze nicht mehr klar erkennen können, dann, so hofft das Kapital, geben sie leichter und schneller nach, verzichten sie auf den Klassenkampf.

Wenn sie der Illusion aufsitzen, sie seien gleichberechtigt neben den Kapital, dann sind sie auch schneller bereit, einer Verschlechterung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen zuzustimmen – meinen die Kapitaleigner.

Das klappt vielleicht eine gewisse Zeit. Aber weniger Geld in der Tasche ist nun mal objektiv weniger Geld und damit eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Arbeiterklasse und Mehrarbeit ist es nicht minder.

Da muss nicht einmal Korruption, wie bei VW, am Werk sein. Die Arbeiter merken es an ihrem verschlechterten Leben und an ihren  Knochen, dass sie mehr arbeiten für weniger Geld.

Für die Arbeiter bringt diese Mitbestimmung nur Betrug und verschärfte Ausbeutung, sie ist kein erstrebenswertes Ziel.

Allerdings ist eine Beteiligung an Betriebsratswahlen für Kommunisten nicht nur vorstellbar, sondern da, wo sie in den Betrieben sind, ein Muss. Dass sie dabei konsequent die Interessen der Beschäftigten dem Kapital gegenüber vertreten, den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit deutlich werden lassen, die Kampfbereitschaft der Kollegen zu steigern helfen usw. ist ihre selbstverständliche Pflicht. Korruptionsversuchen des Kapitals nicht zu erliegen, ist für Kommunisten eine Selbstverständlichkeit.

Klar ist aber: Letztlich müssen sie hier am Rande des Scheiterns arbeiten. Sie werden sich nur eine gewisse Zeit halten können, wenn sie die Belegschaft hinter sich haben, die sie nicht nur bei den Wahlen wählt, sondern auch kämpferisch stützt.

4. Fazit

Peter Hartz stand vorige Woche vor Gericht. Das Urteil steht fest; eine Bewährungsstrafe. Wieder einmal erleben wir ein Schmierentheater der bürgerlichen Justiz, wie wir es auch beim Mannesmann-Prozess erlebten. Das ist eben die Klassenjustiz.

Hartz hat sich abgesichert, indem er seinem ehemaligen Chef Ferdinand Piëch, dem heutigen Vorsitzenden des VW-Aufsichtsrates, zum Unschuldslamm erklärte, der von allem nichts wusste. So wird Hartz mit ein paar Euro Geldstrafe, die er aus seiner Portokasse bezahlen kann, davon kommen.

Seine 2 Millionen Euro Abfindung, die ihm VW zum Abschied schenkte, wird er nicht vom Sparbuch abheben müssen.

G.A.


[1]  Siehe: Gerd Höhne: Wir gehen nach vorn, Rotbuch 114, Berlin 1974

[2]  § 4: Arbeitszeitregelung gemäß Stahlnovelle

Soweit an Hochöfen, Kokereien und Siemens-Martin-Öfen mit einem Schmelzgewicht von mindestens 75 t und an Elektrostahlöfen mit einem Schmelzgewicht von mindestens 10 t sowie an Oxygenstahlkonvertern und den damit im Verbund arbeitenden Walzstraßen erster Hitze kontinuierlich, d. h. 168 Stunden in der 7-Tage-Woche, verfahren werden, ist nach einem Schichtplan zu verfahren, der mit 4 Schichtbelegschaften einen 4-Wochen-Grundturnus mit durchschnittlich 42-stündiger wöchentlicher Arbeitszeit vorsieht. Durch Freistellung von 42 Schichten pro Jahr wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gemäß § 2 Tz. 1.1 im Durchschnitt des Kalenderjahres erreicht.

[3]  Sowjet = Rat

[5]  FAZ.NET vom 18. Januar 2007 siehe

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