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Spurensuche
in Jamlitz
»Das
hat’s bei uns nicht gegeben! – Antisemitismus in der DDR«: Hintergründe
einer Verleumdungskampagne über einen der »größten Skandale der DDR«
Von
Hans Daniel
Quelle:
jungeWelt
vom 05.10.2007
Ende
September wurde die federführend von der Amadeu-Antonio-Stiftung
betreute und vorwiegend von der »Stiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur« gesponserte Wanderausstellung »Das hat's bei uns nicht
gegeben! – Antisemitismus in der DDR« nach ihrer Premiere im April
erneut in Berlin präsentiert. Weitere Stationen werden in den nächsten
Wochen Fürstenwalde, die Berliner Bezirke Pankow und Neukölln, Pirna
und Bernau sein. Die hier (meist auf der Grundlage von Akten der
staatlichen Ermittlungsbehörden) zusammengetragenen Einzelbeispiele
antisemitischer Vorfälle in der über 40jährigen Geschichte der DDR
sollen das generelle Verdammungsurteil rechtfertigen: »Der Bodensatz
blieb unangetastet«.
Man
wird lange in den Archiven der im Springer-Verlag erscheinenden
Tageszeitung Die Welt suchen müssen, um eine Übereinstimmung des
Blattes mit dem ostdeutschen Faschismusforscher Prof. Dr. Kurt Pätzold
zu finden. In einer umfangreichen Würdigung der
Antisemitismus-Ausstellung gibt es aber eine solche. »Sachlich durchaus
richtig«, resümiert Die Welt einen ND-Beitrag des Historikers vom 7.
April dieses Jahres, »faßt Pätzold die Kernaussagen der Ausstellung
zusammen: ›Der untergegangene deutsche Staat soll seines Charakters
als antifaschistisches Staatswesen entkleidet werden. Daß er sich so
darstellte, wird als bloße Lüge zum Zwecke seiner Legitimation
dargestellt. In Wahrheit habe er die Hinterlassenschaften des
Naziregimes, hier Bodensatz genannt, unangetastet belassen‹.« (Die
Welt, 27. Juli 2007, S. 30: »Die Opfer weisen viel Zahngold auf«)
Am
30. Juli wird dieser Artikel noch einmal bei WeltOnline nachgereicht –
mit einer verschärften Schlagzeile: »Stasi schändete die Leichen von
KZ-Opfern«. Die Ausstellung zeige, daß Antisemitismus in der DDR »alltäglich
war«, heißt es in der Einleitung und: »Die schockierendste Erkenntnis
der Aufarbeitung: Stasi-Mitarbeiter raubten die Zahnfüllungen jüdischer
KZ-Opfer«. Bezug genommen wird auf eine der 36 Ausstellungstafeln. Was
hier zu sehen ist, wird – drei Wochen nach dem Pätzold-Beitrag – im
Neuen Deutschland vom 27. April wie folgt resümiert: »Eine Tafel
beschreibt, wie 1971 im brandenburgischen Jamlitz ein Massengrab
ehemaliger jüdischer KZ-Häftlinge entdeckt wurde und wie
MfS-Mitarbeiter, bevor die menschlichen Überreste entgegen jüdischem
Brauchtum feuerbestattet wurden, ihnen insgesamt ›1080 g Zähne und
Zahnprothesen‹ entnahmen.« (Die Welt: »Irritierend ist, daß
ausgerechnet das PDS-Blatt Medienpartner der Ausstellung ist.«)
Folgt
man dieser Darstellung, so bietet Jamlitz in der Tat den Stoff, mit dem
– über das einstige Ministerium der Staatssicherheit der DDR als
immer willkommenem Vehikel – im Geiste der Totalitarismusdoktrin eine
der übelsten Aktionen zur Delegitimierung des Antifaschismus der DDR
inszeniert werden kann. Willkommene Gelegenheit auch, jenen Mitarbeitern
des MfS am Zeug zu flicken, die zu DDR-Zeiten dazu beigetragen haben,
die tiefbraunen Westen und so manche blutbefleckte Hand bundesdeutscher
Prominenz ans Licht zu holen.
Rückblende
Jamlitz 1945
Ende
1942/Anfang 1943 beschloß die Reichsführung der SS, vier neue Truppenübungsplätze
zu errichten. Einer davon, »der größte Truppenübungsplatz der
deutschen Waffen-SS in Europa«, so entschied der oberste SS-Führer
Heinrich Himmler, sollte in der »Kurmark, Kernland der Mark Brandenburg«
entstehen. Dazu brauchte man billige Arbeitskräfte. Deshalb wurde im
Herbst 1943 in dem Dorf Jamlitz, etwa vier Kilometer von der
brandenburgischen Ortschaft Lieberose entfernt, im Umfeld des dortigen
Bahnhofs das Konzentrationslager Lieberose (SS-intern »Liro«) als
Nebenlager des KZ Sachsenhausen gebaut. Tausende Häftlinge aus fast
allen Ländern Europas, vor allem polnische und ungarische Juden, kamen
bei den dort herrschenden mörderischen Arbeitsbedingungen ums Leben.
Das KZ wurde von der SS als »Straflager« geführt.
Den
größten Anteil stellten Jugendliche und Männer, die bei den
Selektionen im KZ Auschwitz für arbeitsfähig erklärt und auf
Transport nach Liebrose geschickt worden waren. Für sie galt die Losung
des Lagerkommandanten Wilhelm Kersten: »Die Juden müssen zittern!«
Anfang Februar 1945 begann angesichts der näherrückenden Roten Armee
die »Evakuierung« der Häftlinge, von denen viele in Sachsenhausen in
der »Station Z« umgebracht wurden. Am 2. Februar wurden die im Lager
verbliebenen kranken, marschunfähigen Häftlinge auf Lastwagen zu einer
Kiesgrube gefahren und dort von SS-Einheiten abgeladen, erschossen und
verscharrt.
Nach
1945 wurde das Lager Jamlitz von der sowjetischen Besatzungsmacht übernommen;
es diente von September 1945 bis April 1947 als Internierungslager für
Naziaktivisten und dem NKWD als »Speziallager Nr. 6«, in dem auch zu
Unrecht festgenommene Menschen inhaftiert waren.
Rückblende
Jamlitz 1971
Im
Mai 1971 stoßen Bauarbeiter in der Nähe des Dorfes Staakow in einer
nicht mehr ausgebeuteten Kiesgrube auf die Gebeine der dort von der SS
verscharrten Menschen. Daraufhin übernehmen Angehörige der
Volkspolizei die Grabungen. Sie fördern weitere Skeletteile und Schädel
mit Einschußlöchern am Hinterkopf zutage. Federführend für die
ersten Ermittlungen wird die Bezirksstaatsanwaltschaft in Cottbus.
Schnell steht fest, daß es sich hier um die Skelette der ermordeten Häftlinge
aus den Februartagen des Jahres 1945 handelt – das größte Massengrab
aus der Zeit des Faschismus, das auf DDR-Boden gefunden wurde.
Darum
wird die Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)
verständigt, die ein Ermittlungsverfahren einleitet zur Aufklärung des
Verdachts eines NS-Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Dafür gibt es
im Ministerium die Hauptabteilung IX/10, eine Spezialabteilung zur
Untersuchung von Nazi- und Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin zieht das
Ermittlungsverfahren an sich. Gerichtsmediziner aus Dresden beginnen mit
der Exhumierung und den Ermittlungen zu Todesursachen, Geschlecht,
Alter, Herkunft der Opfer.
Eine
Gedenkstätte für die Opfer
Parallel
zu den Ermittlungen nach noch lebenden Tätern fahren MfS-Mitarbeiter
nach Budapest, um hier Aufklärung über die Opfer zu erhalten, da die
Hinterlassenschaften der SS keine personenbezogenen Daten der Ermordeten
enthielten. So konnten auch keine Verwandten ermittelt und befragt
werden. Ein Umstand, der mit dazu beigetragen hat, die ursprüngliche
Absicht aufzugeben, die Skelette der Exhumierten nach Abschluß der
gerichtsmedizinischen Untersuchungen und ihrer folgenden Freigabe in 30
Särgen in der Gedenkstätte Sachsenhausen beizusetzen. Die sterblichen
Überreste wurden am 24. Mai 1971 in das Krematorium Forst zur
Feuerbestattung überführt. Das entsprach der damaligen
Bestattungsordnung. Das Kulturministerium entschied, in Lieberose/Jamlitz
eine Gedenkstätte einzurichten.
So
geschah es. Auf einem Hügel neben dem Friedhof von Lieberose wurde ein
Ringgrab angelegt, in dessen Mitte bei einer feierlichen Zeremonie am
12. September 1971 eine Urne mit der Asche der Toten beigesetzt wurde.
Am 6. Mai 1973 erfolgte die Einweihung des Mahnmals, einer weithin
sichtbaren Mauer, auf der neben einem roten Winkel die unmißverständliche,
und nicht – wie heute immer noch behauptet – auf kommunistische
Widerstandskämpfer einengende Inschrift zu lesen ist: »Ehrendes
Gedenken den Opfern des Faschismus, die im Nebenlager Lieberose/Jamlitz
des KZ Sachsenhausen von der SS ermordet wurden. 1943–1945«. Am 12.
September 1983 schließlich konnte ein Museum am Fuße des Mahnmals eröffnet
werden.
Penible
Protokollführung
Dr.
Karli Coburger war zur damaligen Zeit Oberst und stellvertretender
Leiter der Hauptabteilung IX/10 im MfS. Im jW-Gespräch schildert er
Mitte September 2007 die komplizierten Bergungsarbeiten durch die
Gerichtsmediziner. Diese stellten bei den Grabungen fest, daß »sich
Goldzähne und andere Zahnkonstruktionen von den Körpern gelöst hatten
bzw. bei der Exhumierung durch Austrocknung herausfielen. Eine Zuordnung
der gefundenen Gegenstände zu den einzelnen Toten war nicht mehr möglich.
Da es sich aber um mögliche Beweise handelte, die eventuell Auskunft über
die Herkunft der Toten geben konnten, und auch, um illegale Zugriffe von
Dritten auszuschließen, wurden diese Gegenstände gesammelt. Noch mit
den skelettierten Körpern fest verbundene Goldzähne und Konstruktionen
verblieben selbstverständlich in dem aufgefundenen Zustand.«
In
einem »Sachstandsbericht zum Untersuchungsvorgang gegen ›Unbekannt‹«
der Cottbuser Bezirksverwaltung des MfS vom 27. Mai 1971 wird
festgestellt, daß aufgrund des Zahnstatus und anderer Kriterien, die
eine Altersbestimmung möglich machten, ein Durchschnittsalter zwischen
25 und 35 Jahren, aber auch von Personen unter 18 und bis zu 60 Jahren
ermittelt wurde. »Durch das Gerichtsmedizinische Institut Dresden wird
versucht, die Nationalität auf der Grundlage der Bestimmungen der
Blutgruppen festzustellen. Außerdem werden in Verbindung mit einem
Stomatologen Untersuchungen des Zahnstatus vorgenommen, um insgesamt
aussagekräftige Hinweise zur Nationalität geben zu können.«
Alle
Vorgänge der Exhumierung sind penibel protokolliert. »Wir hatten
nichts zu verbergen und waren uns in Erinnerung an die faschistischen
Verbrechen der hochsensiblen Problematik voll bewußt«, sagt Coburger.
Vor der Feuerbestattung sind, laut einem Protokoll der
MfS-Bezirksverwaltung vom 17. Mai 1971, die aufgefundenen Goldprothesen
»durch die Gerichtsmedizin Dresden an das Untersuchungsorgan übergeben«
worden. Die am Tatort gefundenen persönlichen Gegenstände der Toten
(Medaillons, Schnitzfiguren u.a.) wurden, da das Ermittlungsverfahren
noch nicht abgeschlossen war, einschließlich des geborgenen Zahngoldes
als Beweismaterial in den Asservatendepots des MfS aufbewahrt. Ein
Aktenvermerk der zuständigen Hauptabteilung IX/10 des MfS vom 27. Juli
1972 hält dazu fest: »Die zusammen mit dem Gutachten der
Gerichtsmedizin übergebenen Gegenstände, einschließlich der
Edelmetalle, sind als Beweismaterial zu betrachten und dementsprechend
zu sichern.« Dazu Karli Coburger: »Es konnte nicht ausgeschlossen
werden, daß aus dem In- und Ausland doch noch neue Erkenntnisse
eingehen, die zur Identifizierung einzelner Opfer oder zur
Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens hätten führen können.«
Laut
einer »Verfügung« vom 3. März 1975 »in der Strafsache gegen
Unbekannt wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit im ehemaligen KZ
Sachsenhausen, Außenlager Lieberose, wird das Verfahren gemäß § 150
(1) StPO vorläufig eingestellt.« Für die Durchführung des
Verbrechens seien nach den bisherigen Feststellungen »mindestens 18
ehemalige SS-Angehörige verantwortlich. Zwei der Täter sind
nachweislich gestorben. Zur Auffindung der übrigen 16 Täter wurden
umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, die bisher ergebnislos verlaufen
sind. Daher wird das Verfahren vorläufig eingestellt.«
»Vorläufig
eingestellt«, das heißt eindeutig, der »Vorgang« ist nicht
abgeschlossen und kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Entsprechend
war also auch mit dem Beweismaterial umzugehen.
»Verwahrung«
statt »Abverfügung«
In
einem Vermerk eines Hauptmanns der Cottbuser Bezirksverwaltung des MfS
vom 26. März 1975 heißt es: »Nach Rücksprache mit Gen. Oberst
Coburger, stellv. Leiter der HA IX, ist das Gold aus dem Vorgang gegen
Unbekannt im derzeitigen Zustand, eingeschweißt, an die HA IX/10 zu übersenden.
Es verfolgt Verwahrung bei der Kasse des MfS...« Dazu gibt es ein »Übergabeprotokoll«
vom 30. Mai 1975: »Am heutigen Tage, 30.5.75, werden der Hauptabteilung
IX/10 aus dem Untersuchungsvorgang gegen ›Unbekannt‹ wegen Kriegs-
und Naziverbrechen insgesamt 1080 g (eintausendachtzig) Zahngold mit Zähnen
(verpackt in einem Plastikbeutel) zur weiteren Verwendung übergeben.«
»Verwendung«, das heißt, wie ein weiteres Übergabeprotokoll mit
Datum vom 16. Juli 1975 präzisiert, daß laut Weisung von Coburger
diese 1080 Gramm »Zahngold und Zahnprothesen mit Gold« dem Leiter der
Abteilung Finanzen »zur Verwahrung übergeben« wurden. »Die
Verwahrung soll sich vom Datum der Übergabe an auf fünf Jahre
erstrecken. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Entscheidung über den
weiteren Verlauf. Die Herausgabe kann nur mit Genehmigung des Leiters
der HA IX oder seines Stellvertreters erfolgen. Das Gold wird in einem
mit der Petschaft Nr. 8011 versiegelten Päckchen übergeben.«
Dann
gerät der Vorgang als abgeschlossen in Vergessenheit. Das Päckchen
liegt irgendwo in den Panzerschränken des Ministeriums. Ein Protokoll
über eine »Abverfügung« oder eine Verarbeitung existiert nicht.
Coburger, der im übrigen weder von einem der so eifrigen Enthüllungsjournalisten
noch von den Ausstellungsmachern befragt worden ist, schließt die Möglichkeit
nicht aus, daß sich womöglich auch jemand in den »wirren Tagen nach
der »Wende« unkorrekt verhalten hat. Der Abteilung Finanzen sei bei
der Auflösung des MfS von der Staatsbank jedenfalls die völlige
Korrektheit ihrer Bestände und Unterlagen bestätigt worden. Darüber
gebe es auch ein Protokoll.
Rückblende
Jamlitz 2001
Nicht
das Päckchen mit der Petschaft Nr. 8011, aber die Geschichte mit der
Sicherung des Goldes bei der Exhumierung der Opfer des Faschismus aus
dem Maitagen des Jahres 1971 taucht drei Jahrzehnte später wieder auf.
Allerdings nicht als Erinnerung an das SS-Massaker in Jamlitz oder die
Bemühungen der Gerichtsmediziner, der Justiz und des MfS bei der
Bergung der Opfer. Der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg gibt am 2.
Oktober 2001, als Beitrag zum »Tag der deutschen Einheit«, in der
Sendung »Klartext« über die »geschändeten KZ-Opfer von Jamlitz«
den Auftakt zur Verleumdungsaktion. Zwei Tage später mutiert das
Geschehene in der Bild-Zeitung zu einem »der größten Skandale der DDR«.
Überschrift: »Leichen von KZ-Häftlingen gefleddert«. Natürlich
durch die »Stasi«. »Sie hatte es auf das Gold der KZ-Opfer abgesehen.«
Sie hat »nach ihrem elenden Tod die Nazi-Opfer nochmals mißbraucht.
Ausgerechnet in Erich Honeckers ›antifaschistischer‹ DDR.« Bild
spricht von einem »unglaublichen Skandal«. Antenne Brandenburg
vermeldet die »Plünderung eines Massengrabs«.
Mit
etwas Abstand und weniger Krawall brachte die Süddeutsche Zeitung einen
ganzseitigen Beitrag. In dem finden sich einige aufschlußreiche Details
aus der Erinnerung von Dr. Karl-Heinz Frank, der damals an den
gerichtsmedizinischen Untersuchungen beteiligt war. Sie fanden weder bei
Bild noch Welt Erwähnung. Denn: Frank bestätigte weitgehend die
Darstellungen von Karli Coburger: »An der Böschung liegen schräg an
der Hangebene in einem 24 Meter langen und zwei bis vier Meter breiten
Streifen die Skelette in mehreren Schichten, meist quer zum Hang oder
mit Kopf und Brust oberflächlich, Becken und Beine von anderen
Schichten bedeckt bzw. mit dem Kopf in der Tiefe und die Beine anderen
Skeletten aufliegend. (...) Die Toten mußten einfach abgekippt worden
sein, ihre Knochen lagen unter- und übereinander, die Bergung war
schwierig. Auf einer planierten Fläche wurden die Skelette in Reihen
aufgebahrt und begutachtet.« Dr. Frank weiter: »Ein Teil des Zahngolds
war lose.« Die Kiefer seien durch Schüsse zertrümmert, Schädel von
Baumwurzeln durchwachsen gewesen, Brücken und Prothesen hätten im Sand
gelegen oder sich beim Umbetten gelöst. Es gab Bedenken, daß etwas
verlorengeht oder gestohlen wird. Also hätten die Ärzte alles, was
lose war, auch »das Zahngold in Beuteln gesammelt. Für jedes Skelett
einen Beutel.« Das alles, so Frank, sei 30 Jahre her, an viele Details
erinnere er sich nicht mehr. »Er wisse nur, daß es keine Anordnung
gab, Zahngold herauszubrechen«, notierte die Süddeutsche Zeitung (8.
November 2001, S. 3: »Das Erbe einer doppelten Vergangenheit«)
Infamie
mit Totschlagkeule
Als
Kronzeuge dieses exemplarischen Beitrags zur staatlich verordneten »Delegitimierung
der DDR« (Klaus Kinkel im Jahr 1991 als Bundesjustizminister), die nun
2007 in der Wanderausstellung zu einem Kernbeweis für den »Bodensatz«
Antisemitismus in der DDR neu aufgelegt wird, dient der als »Historiker«
bezeichnete Andreas Weigelt. In der kleinen KZ-Gedenkstätte Lieberose
hatte er eine ABM-Stelle zur Erforschung der beiden Lagergeschichten von
Jamlitz erhalten. Die Süddeutsche weiß: »Inzwischen bezahlt eine
Stiftung seine Stelle und die Fahrten in die Archive nach Berlin,
Potsdam, Moskau. In Cottbus fand er die Ermittlungsakte Nr. 73 der
Stasi.«
Das
ist die Akte mit dem gesamten Vorgang Jamlitz und allen hier aufgeführten
MfS-Dokumenten, die auch dem Autor (mit dem bei der Birthler-Behörde
gebräuchlichen Stempel »Kopie BStU«) vorliegen. Sie werden nun von
Weigelt auseinandergenommen, in Frage gestellt, nach Gutdünken
interpretiert und ausgedeutet. Der ob der Brisanz der Angelegenheit
nachvollziehbare vorsorgliche Vermerk eines Mitarbeiters der
DDR-Generalstaatsanwaltschaft – »Die Opfer weisen zum Teil viel
Zahngold auf. Dieser Faktor darf bei der Umbettung nicht ganz unberücksichtig
bleiben« – wird als Aufforderung zum Raub interpretiert. »Er bleibt
nicht unberücksichtigt«, kommentiert denn auch Die Welt am 27. Juli
2007. »Den weitgehend verwesten Leichen entnehmen (!) Männer der
Staatssicherheit insgesamt 1080 Gramm Zahngold, bevor die Leichen
entgegen dem jüdischen religiösen Recht eingeäschert werden.« Und
dann die Stasi-Totschlagkeule: »Erschütternd daran: Nicht wesentlich
anders haben es auch die Nazis gehalten – der SS-Hauptsturmführer
Bruno Melmer lieferte ab 1942 insgesamt 76mal Zahngold bei der damaligen
Reichsbank ab. Es war in den Vernichtungslagern aus den Kiefern
ermordeter Juden herausgebrochen worden.«
Es
gehört schon eine ganze Portion Infamie dazu, die Bergung der Opfer
eines faschistischen Massenmordes mit der industriemäßigen Ermordung
der Juden in den Vernichtungslagern und der Verwertung des dabei
geraubten Goldes für die Kriegsführung des Regimes durch die Firma
Degussa auf eine Stufe zu stellen. Und was die Gleichsetzung des MfS mit
den für die Judenverfolgung und -ermordung Verantwortlichen angeht:
Erst dieser Tage ist auf einer Veranstaltung in Frankfurt/Main neuerlich
belegt geworden, in welchem Ausmaße in der Alt-BRD die Gründerväter
des Bundeskriminalamtes von »Judenverfolgern zu Kommunistenjäger«
werden konnten.
Die
angeprangerte Einäscherung der Exhumierten und die damit verbundene
Verletzung jüdischen Brauchtums ist sicher aus heutiger Sicht nicht
nachvollziehbar und nur aus der Zeit erklärbar. Sie und die Ereignisse
in Jamlitz insgesamt jedoch als »nur ein wenig bekanntes Beispiel für
den Antisemitismus in der vermeintlich antifaschistischen DDR« und
eines von vielen »Beispielen für die Judenfeindschaft unter dem
SED-Regime« (Die Welt) darzustellen, bestätigt die eingangs zitierte
Feststellung des Springerblattes, nach der die Bewertung dieser
Wanderausstellung durch Kurt Pätzold »sachlich durchaus richtig« ist:
Die DDR soll ihres Charakters als antifaschistischer Staat entkleidet
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