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Aus
dem Gefängnis verabschiedet sich Gerardo
Hernández von seiner Mutter
Komitee-Austria
„FREE THE FIVE“ 13.11.2009
– Carmen Gerardo Hernández Nordelo ist einer der fünf
Kubanischen Patrioten die in einem Prozess, der so ziemlich gegen alle
rechtsstaatlichen Prinzipien verstoßen hat, zu hohen Haftstrafen
verurteilt wurden.
Am
12. September wiederholte sich der 11.Jahretag der Inhaftierung der 5
kubanischen Kämpfer gegen den Terror gegen Kuba, der vom Staatsgebiet
der USA ausgeht.
Zur
frühzeitigen Aufdeckung und Abwehr terroristischen Aktionen gegen Kuba
haben 5 kubanische Patrioten die konterrevolutionären Organisationen
von Exilkubanern unterwandert und umfangreiches Beweismaterial über
geplante Terroraktionen gesammelt. Damit konnten mindestens 170 Anschläge
auf kubanische Institutionen und Persönlichkeiten verhindert werden.
Im
Dezember 2001 wurden die 5 Kubaner in Miami zu langjährigen Haftstrafen
für Verbrechen, die sie nie begangen haben, für „Verschwörung und
Spionage“ bzw. für „Verschwörung zum Mord“ verurteilt:
Gerardo
Hernandez Nordelo zu 2mal lebenslänglich plus 15 Jahren
Ramon Labañino Salasar zu 1mal lebenslänglich plus 18 Jahren
Antonio Guerrero Rodriguez zu 1mal lebenslänglich plus 10 Jahren
Fernando Gonzalez Llort zu 19 Jahren
Rene Gonzalez Sehwerert zu 15 Jahren.
Die
UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der
Menschenrechtskommission in Genf bezeichnete am 27. Mai 2005 das
Vorgehen der USA in diesem Fall als „Verstoß gegen Artikel 14 des
Internationalen Paktes für zivile und politische Rechte“ Im Juni 2008
stellte ein Berufungsgericht in Atlanta fest, dass drei Urteile der fünf
Gefangenen absolut überzogen seien, da sie „keine Informationen übermittelt
haben, die in Verbindung mit der nationalen Sicherheit der USA
stehen“.
Am
5.Juni 2008 bestätigten die Bundesrichter im 2. Berufungsverfahren in
Atlanta die Urteile über Gerardo Hernandez und Rene Gonzalez. Die
Strafen für die 3 anderen Kubaner wurden an das Gericht in Miami für
ein neues Urteil zurück verwiesen. Wir wissen: „In Miamia ist kein
faires Verfahren zu erwarten, da die kubafeindlichen Contras das
Geschehen bestimmen.“
Am
7. September 2009 wurden Antonio Guerrero, Fernando González und Ramón
Labañino nach Miami zur Neubemessung ihres Strafmaßes überstellt.
Seit ihrer Ankunft sitzen sie in denselben Zellen in Isolationshaft, in
denen sie schon nach ihrer Verhaftung 1998 für insgesamt 17 Monate
festgehalten wurden.
Am
13. Oktober 2009 war die Verhandlung zur Neufestsetzung des Strafmaßes
für Antonio Guerrero. Die Haftzeit wurde auf 262 Monaten (21 Jahre +10
Monate) reduziert.
Für
den 8. Dezember 2009 setzte das Bezirksgericht von Südflorida den neuen
Termin für die Verhandlungen der neuen Strafmaße für Fernando Gonzáles
und Ramón Labañino fest.
Die
Haftstrafe von Gerardo Hernández wird nicht neu verhandelt. Er wurde
wegen „Verschwörung, Mord begehen zu wollen“ zu 2x lebenslänglich
+ 15 Jahre verurteilt, obwohl er nichts mit irgendeinem Plan, die
Flugzeuge über kubanischem Hoheitsgebiet abzuschießen zu tun hatte,
erst recht nicht nach US-Rechtssprechung. Die Richter wissen, dass das
wahr ist, es gibt tatsächlich keinerlei Beweise.
Die
5 Kubaner haben nicht gegen die USA spioniert, sondern versucht,
rechtsradikale gewalttätige kubanische Gruppen zu beobachten, die
Angriffe gegen Kuba organisierten.
Mit
freundlichen Grüßen
für
das Komitee-Austria „FREE THE FIVE“
e.h.
Brigitte Oftner (Koordinatorin)
Quelle:
Kommunistische
Initiative Wien |