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EIN SCHICKSALSTAG
FÜR DIE MEINUNGSFREIHEIT
Von Gerhard Drexler (Wien) /27. März 2008
Der 12. März ist historisch
gesehen ein Schicksalstag für Österreich, denn am 12. März 1938
marschierten die Truppen des Deutschen Reiches in Österreich ein, was
zur zeitweiligen Auslöschung des unabhängigen Österreich führte. Doch
seit dem 12. März 2008 erhält dieser Tag noch eine weitere Bedeutung,
denn er wird künftig auch damit in Zusammenhang gebracht werden müssen,
dass ab diesem Tag politische Gesinnung in Österreich wieder strafbar
ist. Entsprechend eines von einem Zuhörer wörtlich mitgeschriebenen
Zitates sagte Richter Norbert Gerstberger:
„Die Gesinnung ist sehr wohl Gegenstand des
Prozesses“, und genau diese Gesinnung brachte dem Erstangeklagten
Mohammed Mahmoud 4 Jahre und der Zweitangeklagten Mona Salem Ahmed 22
Monate Kerker ein. Zur Tragik des 12. März 1938 gesellt sich also der
12. März 2008 als Groteske dazu.
Ich
spreche hier vom sogenannten Terroristenprozess in Wien, einem Prozess,
dem von den linken bzw. marxistischen Gruppen in Wien (mit Ausnahme der
Antiimperialistischen Koordination, die den gesamten Prozess gleich mit
mehreren Zusehern beobachtete und den beiden von Werner Pirker in der
jungen Welt erschienen Artikel über diesen Prozess und einem
Kurzkommentar auf der Homepage der LSR) zu Unrecht keine Beachtung
geschenkt wurde, ging es doch bei diesem Prozess nicht bloß um ein
angeklagtes muslimisches Ehepaar, sondern es ging, abgesehen von den von
der Polizei angewendeten Überwachungsmethoden, generell um die Freiheit
der politischen Meinung, und das betrifft in Wirklichkeit alle Menschen,
die mit der herrschenden kapitalistischen/imperialistischen Ordnung
nicht übereinstimmen.
Bereits im Spätsommer 2007 wollte der politisch weit rechts stehende
österreichische Innenminister die Internetüberwachung nach dem Muster
des deutschen „Bundestrojaners“ auch in Österreich einführen, und stieß
dabei mehrheitlich auf Ablehnung. Wer will schon der Polizei Einblick in
all die höchstpersönlichen Dinge zugestehen, die da im Laufe der Zeit
auf der Festplatte zusammenkommen! Also bedurfte es eines Ereignisses,
mit dem man der Bevölkerung Angst einjagen konnte, und das fand man im
Ehepaar Mahmoud, das – nach eigener Aussage des Erstangeklagten vor
Gericht – die einseitige Berichterstattung der österreichischen Medien
über den Krieg im Nahen Osten durch die Übersetzung von Nachrichten bzw.
von Websites aus dem arabischen Raum ausgleichen wollte, und bei der
Auswahl der arabischen Websites waren sie – zugegeben - nicht allzu
zimperlich. Beide sind strenggläubige Muslime und sympathisieren mit dem
Widerstand gegen die von den USA und ihren Verbündeten geführten Kriege
im Nahen Osten, lehnen aber, und das betonte der Erstangeklagte in der
Verhandlung am 6. März ausdrücklich, Aktionen gegen Unbeteiligte als
unislamisch ab, denn nach der Lehre des Islam dürfe man jemanden nicht
für etwas verantwortlich machen was dieser nicht getan hat.
Gleich nach der Festnahme von Mohammed Mahmoud (in
der Folge kurz als MM bezeichnet), seiner Frau Mona Salem Ahmed und
eines Freundes von Mohammed jubelte Minister Platter in einem
Fernsehbeitrag auf ORF 2 und erklärte, jetzt habe man endlich den Beweis
für die Notwendigkeit der Internetüberwachung, und in den folgenden Tage
wurde MM von der Presse gleich zum Superterroristen hochstilisiert, eine
Zeitung titelte sogar damit, dass MM der Chef der Al Qaida in
Mitteleuropa sei. Mit der Zeit kehrte allerdings wieder mehr
Objektivität ein, die Suppe wurde zusehends dünner, einer der drei
Festgenommenen musste schließlich freigelassen werden und bei MM wurde
alles mehr und mehr auf das Vorhandensein einer unbefriedigten
Geltungssucht eines Jugendlichen zurückgenommen, den gefährlichen
Terroristen glaubte ihm eigentlich niemand mehr wirklich, nur die
Polizei hielt daran fest, schließlich konnte man ja den Innenminister
nicht im Regen stehen lassen, und natürlich auch die wiener
antinationale Szene, der alles, was sich gegen den US Imperialismus
wendet, seit jeher ein Dorn im Auge ist!
Um es
gleich vorweg zu nehmen: Ich habe mit der islamischen Gedankenwelt des
angeklagten Ehepaares nichts gemeinsam; ich bin Marxist und als solchem
ist für mich jede Art von Religion – ich betone ausdrücklich: jede
Religion – Opium für das Volk; doch wenn jemand an einen Gott – an
welchen auch immer – glauben will dann soll er. Als Marxist stehe ich
allerdings immer auf der Seite der Unterdrückten, und deshalb ist für
mich der Kampf gegen die Unterdrücker ein gerechter Kampf, allerdings
nur so lange als er sich gegen die Unterdrücker selbst und gegen die mit
ihnen verbundenen Kollaborateure richtet. In diesem Punkt, und nur in
diesem, stimme ich also mit dem angeklagten Ehepaar überein. Darüber
hinaus vertrete ich die Meinung, dass jeder Mensch in Österreich einen
fairen Prozess erhalten muss, und dass die Meinungsfreiheit unantastbar
ist.
Schon
im Vorfeld des Prozesses wurde von der Polizei angegeben eng mit
ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten, angegeben wurden der
amerikanische Geheimdienst, der deutsche, der israelische und der
kanadische. Ausschlaggebend sollen Hinweise des US Geheimdienstes
gewesen sein, also des Geheimdienstes der Nation, der die mangelnde
Begeisterung Österreichs für den von den USA propagierten „Krieg gegen
den Terror“ schon seit langem ein Dorn im Auge war. Beim Prozess selbst
wurde dann auch extra ein „Experte“ aus Deutschland eingeflogen.
Vom
3. bis zum 12. März 2008 kam es dann zum Prozess. Behauptete
Staatsanwalt Dr. Michael Klackl anfangs noch es handle sich keineswegs
um einen politischen Prozess, so wurde er vom Vorsitzenden, Richter
Norbert Gerstberger, während der Verhandlung gleich mehrfach eines
besseren belehrt, denn der Vorsitzende ließ keine Gelegenheit aus, seine
persönliche politische Meinung ex kathedra zu verkünden und der Meinung
sowohl des Erstangeklagten als auch von Zeugen entgegen zu stellen. So
korrigierte er beispielsweise die Aussage, der Irak sei von den USA
besetzt worden durch die Feststellung, im Irak habe es einen
Regimewechsel unter Mithilfe der Amerikaner gegeben, und Richter
Gerstberger ließ auch in einer Reihe weiterer Bemerkungen keinen Zweifel
an seiner Überzeugung, der Irakkrieg habe zu Freiheit und Demokratie im
Irak geführt. So herrschte er beispielsweise den Zeugen W.L. bei seiner
Aussage, er habe zusammen mit MM gegen den Krieg und die Besatzung im
Irak demonstriert, da der vom Volk
geleistete Widerstand auch nach dem Völkerrecht legitim sei, an: „Im
Irak hat ein Unrechtsregime geherrscht. Mit diesem Krieg wurde das Volk
von Unterdrückung, Not und Elend befreit“. Als W.L. auf seiner Meinung,
der Widerstand in Irak, Palästina und Afghanistan sei legitim und werde
auch von ihm befürwortet, beharrte, drohte Richter Gerstberger mit den
Worten: „Schon eine diesbezügliche Gesinnung eines politisch engagierten
Menschen bewegt sich in einem sicherheitsgefährdenden Bereich“. (Alle
Aussagen laut Mitschrift eines Prozessbeobachters). Deutlicher geht es
wohl nicht mehr!
Damit
wird natürlich automatisch der Kampf des irakischen Volkes gegen die
illegale Besatzung nicht zu einem legitimen Befreiungskampf, sondern zu
einem Akt des Terrorismus, und wegen der – angeblichen – Mitgliedschaft
in einer terroristischen Organisation waren die beiden ja auch
angeklagt! Somit dienten die politischen Ansichten der beiden
Angeklagten auch gleich zur Untermauerung der Anklage. Wenn also die
politische Meinung eines Menschen ein Indiz dafür sein soll, ob dieser
eine Straftat begangen hat oder nicht, ist es nur noch ein kleiner
Schritt dahin, die Meinung selbst unter Strafe zu stellen. Dazu kommt
dann eine weitere „Interpretation“ des § 278b des StGB durch die
Anklage, die unter anderem auch auf Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung lautete, denn nach Auffassung von
Staatsanwalt Klackl ist dazu nicht mehr die Planung und/oder Ausführung
terroristischer Aktionen nötig, sondern es genügt bereits die
„propagandistische Aufbereitung des Nährbodens“, wobei offen bleibt wie
weit der Begriff „Nährboden“ zu fassen ist. Eine sehr zweifelhafte
Interpretation. (vergl. „Damoklesschwert für den Widerstand“ von
Sebastian Baryli[1].
Bereits am ersten Prozesstag war eine gewisse Voreingenommenheit gegen
das angeklagte Ehepaar spürbar. Das begann damit, dass der Richter die
Zweitangeklgte Mona Salem Ahmed deshalb von der persönlichen Teilnahme
am Prozess (obwohl die Identität der Zweitangeklagten einwandfrei
festgestellt war) ausschloss, weil sie als strenggläubige Muslimin einen
Gesichtsschleier trug, wobei Mona Salem Ahmeds Ausschluss sogar von
Experten als ungerechtfertigt angesehen wird. Am letzten Prozesstag dann
der Eklat, als Mona Salem Ahmed, nach wie vor mit Gesichtsschleier, eine
Stellungnahme verlesen wollte und Richter Gerstberger feststellte, dass
eine Angeklagte mit einem „Fetzen vor dem Gesicht“ (wörtliches Zitat des
Richters!) schwer verständlich sei und sie neuerlich aus dem Saal wies.
Hier
soll nicht näher auf die höchst umstrittene Art der Ermittlung
eingegangen werden, dazu existiert ein ausgezeichneter Aufsatz
„Konstruktion und Dekonstruktion eines Terroristen“ von Hans G. Zeger,
Obmann der ARGE Daten - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz[2],
sondern es sollen nur einige Aussagen von Beamten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung-Österreich
und des Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums hinterfragt
werden, die uns allen zu denken geben sollten.
Da argumentiert beispielsweise der Beamte
des Bundesamtes für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung-Österreich
in etwa folgender Weise: Hier ist ein Datenstück, da ein anderes, und
hier schließlich noch ein weiteres. Es ist plausibel, dass diese
Datenstücke in der und der Weise zusammenhängen und das von uns
dargestellte Bild ergeben, und weil das so schön plausibel ist stimmt es
auch! In einem reinen Indizienprozess, und um einen solchen handelt es
sich hier, darf es doch nicht bloß um Plausibilität gehen. Nein, als
Beweis kann etwas erst dann herangezogen werden, wenn mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Datenstücke nur so und
keineswegs in irgendeiner anderen Weise zusammenhängen können. MM
bestritt den vom Beamten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich
als
plausibel dargestellten Datenzusammenhang und meinte, so könne es gar
nicht gewesen sein, da ... ein Zeitraum von 60 Sekunden kommt ins Spiel,
ein Proxyserver, der automatisch den Datenfluss stark verlangsamt, und,
und ... Der Beamte des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung-Österreich
kontert, es würde schon eine Möglichkeit geben, das doch irgendwie zu
umgehen ... würde! ... könnte! Als stichhaltigen Beweis in einem reinen
Indizienprozess kann man so etwas wirklich nicht ansehen. Nicht nur die
Zuhörer, auch das Gericht, die Geschworenen und auch der Verteidiger
sind selbstverständlich keine Datenfachleute und deshalb überfordert.
Der Richter, der vorher noch tausende Seiten
elektronischer Überwachung als unverständlich kommentiert hat meint auf
einmal, die Geschworenen sollen dieses Material der „freien
Beweiswürdigung“ unterziehen. Ja wie denn, wenn mit diesem Datenmaterial
schon das Gericht selbst überfordert war! Alles
wird einfach nur mehr zu einer Frage des Glaubens, und dreimal darf
geraten werden wem letztendlich geglaubt wurde.
Den
Vogel schoss aber der Rechtsschutzbeauftragte des Justizministeriums ab,
als er auf Vorhaltungen des Anwaltes, er hätte diese Art der
Computerüberwachung genehmigt obwohl sie noch gar nicht gesetzlich
erlaubt gewesen sei, sinngemäß Folgendes antwortete: Nachdem man den
Bildschirm von MM‘s PC nicht mit einer Videokamera (was durch den
genehmigten großen Lauschangriff gedeckt gewesen wäre!) beobachten
konnte, denn das wäre in der Enge des Zimmers sofort aufgefallen, hat
man sich eben zu der angewendeten Methode entschlossen.
Mit einer Angriffssoftware wurden der Bildschirm
(mittels screenshots) und die Tastatur in Echtzeit überwacht; dazwischen
liegende Mausbewegungen konnten nicht erfasst werden.
Diese
Methode sei auch im Hinblick auf das zu erwartende (!) Gesetz über die
Zulässigkeit von Festplattenuntersuchungen akzeptabel gewesen, und auf
den Vorhalt des Verteidigers, diese Methode sei dennoch zu diesem
Zeitpunkt gesetzlich nicht gedeckt gewesen kam prompt die Gegenfrage des
Rechtsschutzbeauftragten: „Ja wie hätten wir es denn sonst machen
sollen?“ Also da ist es nicht nur mir kalt über den Rücken gelaufen! Im
Hinblick auf ein künftig zu erwartendes Gesetz wird einfach schon jetzt
ein Vorgriff auf dieses noch nicht bestehende Gesetz gemacht, und so
etwas sagt der Rechtsschutzbeauftragte (!) des Justizministeriums!
Wirklich teuflisch sind die im Falle des MM angewendeten „screenshots“,
die weit über eine in diesem Falle bei chello sowieso installierte
Telekommunikationsüberwachung hinausgehen, bei der nur tatsächlich ein-
und ausgehende Gespräche bzw. Mails erfasst werden. Hier wird hingegen
in einem gewissen Zeitraum, im Falle von MM alle 60 Sekunden, alles, was
zu diesem Zeitraum auf dem Bildschirm steht, kopiert und als späteres
Beweismaterial an die Polizei geschickt. Ich betone alles, also
unabhängig davon, ob das Kopierte tatsächlich jemals vom Verfasser so
weitergeleitet wird oder ob es sich bloß um momentan formulierte
Gedanken handelt, die schon in der nächsten Minute verworfen und durch
andere Formulierungen ersetzt werden, also Sätze, die nie für die
Weitergabe bestimmt waren, ja oft nicht einmal temporär abgespeichert
werden. Wenn man bedenkt, wie oft man im Zuge der Abfassung eines
Artikels sowohl die Gedankenabfolge als auch die einzelnen
Formulierungen korrigiert, dann wieder verwirft, verbessert und
neuerlich ändert, kann man ermessen was das heißt, wenn jede irgendwann
am Bildschirm sichtbar gewesene Formulierung später als
gleichberechtigtes Beweismittel bei Gericht aufscheint und sich die
Polizei aus der Überfülle des gespeicherten Datenmaterials dann die
Version zusammenbasteln kann, die ihr am besten in den Kram passt!
Auffallend die Art, wie Richter Gerstberger die Stimmung der
Geschworenen „lenkte“. Als die von der Anklage aufgebotenen Zeugen, die
Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Beamte der
Sondereinheit viele Zuseher und anscheinend auch etliche der
Geschworenen nicht wirklich überzeugen konnten und sich Sympathie für
den Angeklagten und dessen Rechtfertigung erkennen ließ und Zweifel
sowohl am Zustandekommen als auch an der tatsächlichen Gefährlichkeit
des sogenannten Drohvideos aufkam ließ Richter Norbert Gerstberger auf
der Festplatte von Mona Salem gefundene Hinrichtungsvideos
(Geiselhinrichtungen durch Mujaheddin-Gruppen) im Saal vorzeigen. Zur
Erläuterung: Auf diese Videos war MM zufällig beim Surfen im Internet
geraten. Weder an der Herstellung noch an der Verbreitung dieser im
Internet kursierenden Videos hatte das angeklagte Ehepaar irgendeinen
Anteil, auch wurden die heruntergeladenen Videos in keiner Weise
irgendwie weiterverwendet; sie wurden einfach abgespeichert, so wie
jeder von uns bisweilen Daten abspeichert und einfach liegen lässt!
Diese Daten waren, objektiv betrachtet, für den Prozess irrelevant.
Nicht so für den Richter, der sein Vorgehen damit begründete den
Geschworenen vor Augen führen zu wollen was so alles auf der Festplatte
von Mona Salem liegt, egal, wie die Daten dorthin gekommen sind (MM hat
ausgesagt er habe sie Mona geschickt) noch wie sie selbst dazu steht,
ganz zu schweigen davon, dass diese Daten nie in irgendeiner Form
verwendet wurden!
Das
Video war schockierend und die Stimmung unter den Geschworenen schlug
um, was deutlich an deren Mienen sichtbar wurde. Als dann MM aufbrauste
und sagte, der Richter solle aber dann auch die anderen auf der
Festplatte vorhandenen Videos, beispielsweise die von Abu Graib, zeigen,
damit sich die Geschworenen ein wirklich objektives Bild machen können
wurde das vom Richter damit abgelehnt, dass das nicht prozessrelevant
sei! Wieso ist eigentlich das Hinrichtungsvideo schon und sind die
anderen nicht prozessrelevant? Die Frage der Stimmungsmache gegen die
Angeklagten stand zumindest ab diesem Zeitpunkt deutlich im Raum, das
wurde nicht nur von mir so empfunden. In diesem Zusammenhang fiel noch
eines auf: der Dolmetscher für arabische Texte war immer während des
ganzen Prozesses anwesend, nur einmal, eben vor der Vorführung dieses
Hinrichtungsvideos, wurde der Dolmetscher auf einmal nicht mehr
gebraucht und entlassen! Dazu muss man wissen, dass auf dem Video vor
der eigentlichen Enthauptung des US Soldaten eine endloslange Rede –
selbstverständlich in Arabisch – verlesen wurde. Es hätte ja sein
können, dass irgendjemand von der Geschworenenbank wissen hätte wollen,
was denn da vorher verlesen wurde, und da wäre plötzlich kein Dolmetsch
mehr da gewesen?! Zum Glück für das Gericht kam aber niemand auf diesen
Gedanken, wie man überhaupt während des ganzen Prozesses den Eindruck
hatte die Geschworenen, die ja eigentlich die Aufgabe gehabt hätten
diese ganze „Beweiskette“ vor einem Urteil auch kritisch zu
hinterfragen, machen es sich wirklich leicht, zu leicht! Im
Zuschauerbereich Anwesende mit Arabischkenntnissen erklärten mir dann
auf meine diesbezügliche Frage, dass alle Verbrechen, die dieser
amerikanische Soldat verübt hat, Morde an Zivilisten, auch an Kindern,
Vergewaltigungen etc. vor der Hinrichtung noch einmal aufgezählt wurden;
es war eine lange Liste.
Das
Urteil selbst fiel dann niederschmetternd aus! 4 Jahre Haft für MM und
22 Monate unbedingt für Mona Salem Ahmed, wobei bei beiden als
erschwerend gewertet wurde, dass sie auch während des Prozesses zu ihrer
Überzeugung standen. Wie eben Richter
Norbert Gerstberger sagte: „Die Gesinnung ist sehr wohl Gegenstand des
Prozesses“. Dabei wurde Mona Salem Ahmed - konkret - von der Anklage
einzig zur Last gelegt,
dass
sie im Internet frei kursierende Texte von Widerstandsgruppen aus dem
Arabischen ins Deutsche und Englische übersetzt hat und das auch nur
deshalb, weil sie besser Deutsch und Englisch kann als ihr Mann. Aber
wenn man strenggläubige Muslimin ist, noch dazu mit einem „Fetzen vor
dem Gesicht“, und noch dazu eine antiimperialistische Gesinnung hat und
zu dieser auch vor Gericht steht, was will man da noch? Ab in den Knast!
Als Marxist (Kommunist oder Trotzkist) kann
man sich nach diesem Prozess natürlich
fragen, was habe ich mit all dem zu tun? Hier handelt es sich doch um „Islamisten“,
mit denen ich nichts am Hut habe, schließlich bin ich doch Marxist! Ich
kann mir aber auch die Frage stellen, wie würde es mir, nach diesem
Urteil, als aufrechten Marxisten ergehen, wenn ich vor diesem Gericht
stehen würde? Als jemand, der diese kapitalistische/imperialistische
Gesellschaftsordnung als ungerecht ablehnt und sich für den Sturz dieser
Gesellschaftsordnung ausspricht? Als jemand, der nach wie vor den
Sozialismus für die bessere gesellschaftliche Alternative hält und
darüber einen regen Gedankenaustausch – auch über das Internet – mit
anderen Gleichgesinnten hält, und der bisweilen auch selbst Artikel zu
diesem Thema schreibt und sie ins Internet stellt oder zumindest Artikel
von anderen zu diesem Thema übersetzt? Nach diesem
Prozess kann man, ebenso wie das Ehepaar Mahmoud,
als Mitglied einer terroristischen Vereinigung angeklagt und, wenn man
noch dazu nicht seinen Gedanken vor Gericht abschwört, sondern weiterhin
fest zu seiner Überzeugung steht, gleich für mehrere Jahre in den Knast
geschickt werden!
Abwegiger Gedanke? Erinnern wir uns doch
daran, was Richter Gerstberger dem Zeugen W.L. gesagt hat, nachdem
dieser auf seiner politischen Meinung, der Widerstand im Irak sei
legitim, beharrte!
An
diesem 12. März 2008 ist in Österreich ein Damm gebrochen!
Gerhard Drexler
Wien, am 27. März 2008
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