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Kommunisten-online veröffentlicht diesen Aufruf – trotz erheblicher Bedenken. Wir meinen nämlich, dass es wichtig ist, gegen jeden Krieg der Imperialisten zu kämpfen, also auch den in Libyen. Wir wenden uns allerdings gegen die ins Irre führende Ansicht, dass die UNO eine moralisch-rechtliche Instanz gegen Kriege sei. 
Unsere Kritik am Aufruf veröffentlichen wir im Anschluss an den Aufruf.

Manifestation für Libyen und die Einhaltung des Völkerrechtes

auf Kommunisten-online am 9. Juni  2011 -

Die 1974 einstimmig von der UNO-Vollversammlung angenommene Definition der Aggression ist im hochaktuellen Sinne ein wichtiges Dokument des Völkerrechts, das damals hauptsächlich auf Initiative der sozialistischen Staaten und der Staaten der Befreiungsbewegung angenommen wurde.

Darin spiegeln sich die vielfältig bitteren Erfahrungen der Menschheit mit Aggressionskriegen im Interesse der Gewährleistung der Souveränitätsrechte der Völker sowie der notwendigen dauerhaften und verlässlichen Friedensicherung in der Welt. Diese Definition eines Angriffskrieges ist sozusagen eine Absage an jegliche Vorwände und Scheinausreden für Aggressionshandlungen und zielte darauf,  Kriege künftig aus dem Leben der Völker der Welt zu verbannen.

Ausdrücklich wurde darin festgestellt, dass DER Staat (oder Staatenbündnis!) als Aggressor zu bezeichnen, zu verurteilen und auch rechtlich zu sanktionieren ist, der als erster bewaffnete Gewalt gegen einen anderen Staat im Widerspruch zur UNO-Charta anwendet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Aggressionshandlungen von der Supermacht USA, einer Großmacht wie Großbritannien und Frankreich oder einer sog. Mittelmacht bzw. einem Kleinstaat begangen werden. Aggression (die Führung eines Angriffskrieges) wurde von der UNO schon in ihrer UNO-Charta als schlimmstes Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit definiert. Danach darf sich bei einer Aggressionshandlung kein Staat auf den Begriff eines gerechten Krieges herausreden.

Gemäß Art.2 Ziffer 4 der Charta enthalten sich alle Mitglieder der Organisation „in ihren internationalen Beziehungen der Gewaltandrohung oder die gegen die territoriale Unverletzlichkeit oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder in irgendeiner anderen Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar sind.“

In der Definition der UNO von 1974 werden sieben Arten von Aggressionshandlungen aufgeführt:

1. die militärische Invasion; also der militärische Angriff mit Landstreitkräften auf einen anderen Staat;

 2. die Bombardierung, wobei als Bombardierung jede Form des Luftkrieges gegen Bodenziele eines anderen Staates anzusehen ist;

 3. die Blockade von Häfen und Küsten eines anderen Staates;

 4. der Angriff auf die Streitkräfte oder die zivile See- und  Luftflotte anderer Staaten;

5. der Missbrauch von Stationierungsverträgen; um z. B eine Regierung zu stürzen;

6. die Durchzugserlaubnis eines Staates für Aggressoren;

7. die Duldung oder Entsendung von bewaffneten Banden, Gruppen oder Söldnern zur Ausführung von Aggressionsakten.

Ein Aggressionskrieg ist somit der bewaffnete Überfall  eines Staates oder einer Koalition von Staaten auf einen oder mehrere Staaten.

Das Völkerrecht verbietet jedoch nicht nur den Angriffskrieg, sondern auch seine Vorbereitung und Durchführung. Laut Artikel 6 des Statuts des Internationalen Militärgerichtshofes zählt zu DEN Verbrechen, für die der Gerichtshof zuständig ist, vor allem Verbrechen gegen den Frieden, die in solchen Handlungen zum Ausdruck kommen wie der Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges.

Nicht unter dem Begriff einer Aggression oder eines Aggressionskrieges fallen  Handlungen innerhalb des eigenen Territoriums eines UNO-Staates seitens seiner legitimen Regierung gegen separatistische Akte oder kriminelle und terroristische Akte. Die obige Definition der Aggression verbietet es folglich auch einem Staat oder einer Staatenkoalition, zu Gunsten separatistischer Bewegungen oder von Aufstandsbewegungen in einem anderen Staat einzugreifen. Es gilt auch hier das völkerrechtlich verbindliche Gebot der militärischen Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten.

In der Ausgabe vom 22. März 2011 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung übt Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, eine scharfe Kritik der rechtlichen Grundlagen der militärischen Aggression der 3er Koalition der NATO gegen Libyen:

„Gaddafi führt Krieg gegen bewaffnete Rebellen, die ihrerseits Krieg gegen ihn führen. Kämpfende Aufständische, und wären sie Stunden zuvor noch Bäcker, Schuster und Lehrer gewesen, sind keine Zivilisten. Dass Gaddafis Truppen gezielt Zivilisten töteten, ist vielfach behauptet, aber nirgends glaubhaft belegt worden. Und jeder nach außen legitimierte, also autonome Staat der Welt, darf .... bewaffnete innere Aufstände ...bekämpfen.“, was übrigens in der Verfassung aller Länder der Welt so fixiert, also legitim ist. Auch in unserem Grundgesetz! Eine Selbstbewaffnung und Beschießung von Polizei-oder Armeeeinheiten im eigenen Lande wird z. B. in den USA mit Landesverrat, sprich der Todesstrafe geahndet ! Mit anderen Worten : der Angriff der sog. 3 er Koalition der NATO ( USA, Frankreich und Großbritannien) auf Libyen unter dem Vorwand, die Zivilbevölkerung dort zu schützen, ist  von der UNO-Charta nicht gedeckt, ja sie höhlt den Kern der UNO-Charta aus, diskreditiert die Weltorganisation in höchstem Maße und widerspricht ihren eigenen Prinzipien .Dagegen ist Selbstverteidigung laut Art. 51 der UNO-Charta zur Erhaltung eines Staates zulässig, da es sich nicht um Angriff, sondern um Verteidigung handelt.

Der Luftraum über dem libyschen Territorium und Küstenmeer ist libysches Hoheitsgebiet, das der ausschließlichen Hoheitsgewalt Libyens unterliegt. Gegen den Willen Libyens, mehr noch, ohne dessen Willen kann eine Flugverbotszone nicht eingerichtet werden. Auch darf kein fremdes Luftfahrzeug in diesen Luftraum einfliegen. Dies bedeutet, dass weder einzelne Staaten noch eine internationale Organisation wie die EU noch ein Bündnis wie die NATO eine Flugverbotszone einrichten dürfen.

Somit  ist bereits die Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrates  über die Einrichtung einer Flugverbotszone ein Verstoß gegen das Interventionsverbot und die Durchsetzung der Zone – also der Abschuss libyscher Militärflugzeuge in libyschem Luftraum – ein Verstoß gegen das Gewaltverbot, deutlicher: ein kriegerischer Akt!!

Wie der österreichische Völkerrechtler, Professor Dr. Hans Köchler, Präsident der Internationalen Progressorganisation betonte, ist der Beschluss des UNO-Sicherheitsrates, die Resolution 1973 zum Tragen zu bringen, nicht durch die UNO-Charta  legitimiert!!

Heißt es doch dort im Artikel 27, Absatz 3:

„Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von 9 Mitgliedern, einschließlich sämtlicher ständiger Mitglieder“.

Das war bei der Abstimmung des UNO-Sicherheitsrates zur Resolution 1973 nicht der Fall, da sich die beiden ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates Russland und China der Stimme enthalten haben!! ( siehe Schweizer Zeitung Zeitfragen, Nr. 19 vom 11. Mai 2011 unter: „Memorandum des Sicherheitsrates 1973 und ihre Umsetzung durch eine Koalition der Willigen unter Führung der Vereinigten Staaten und der NATO“ ) Die Einrichtung einer No-fly-Zone im Sinne des humanitären Völkerrechts wäre dagegen zulässig – wenn sich die beteiligten Staaten in einem internationalen bewaffneten Konflikt befänden, was bezüglich Libyen nicht der Fall ist.

Dass es den NATO-Staaten nicht darum geht, etwa die Zivilisten in Libyen zu schützen, zeigt Folgendes:

1.     Sowohl die Friedensvorschläge und Verhandlungsangebote von dem venezolanischen Präsidenten Chavez, Anfang Mai 2011 als auch die Friedensvorschläge des Südafrikanischen Präsidenten Zuma vom 30.5.2011,die alle von dem libyschen Revolutionsführer Gaddafi angenommen wurden, wurden sowohl von den sog. Rebellen, als auch von den Staaten der westlichen Welt ignoriert bzw. abgelehnt.

2.     Die ständigen Bombardements großer Städte in Libyen mit mittlerweile über 800 Toter und Tausenden von Verwundeten zeigt eindeutig, die Heuchelei und nunmehrige Barbarei der westlichen Welt im Falle Libyens.

Am 29. Mai 2011 haben zwei renommierte französische Anwälte, nämlich  Roland  Dumas und Jaques Vergés während einer Pressekonferenz in Tripolis angekündigt, im Namen der Familien der Opfer der barbarischen Luftangriffe der NATO auf Libyen gegen den französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy Strafanzeige wegen Verantwortung für schwere Kriegsverbrechen zu stellen. Sarkozy ist der Initiator und Hauptverantwortliche der schweren Luftangriffe der 3 er Koalition der NATO, die seit dem 19. März 2011 ohne UNO-Ermächtigung und anfänglich nicht einmal mit Ermächtigung des NATO-Rats, auf libysche Städte und Siedlungen durchgeführt werden. (Sarkozy initiierte zur Eröffnung von  barbarischen Luftangriffen auf den souveränen libyschen Staat einen völlig eigenmächtigen Eilbeschluss in einem dazu nicht ermächtigtem Gremium, dessen Abstimmungsergebnis er vor Erteilung des Angriffsbefehls an die Luftstreitkräfte nicht einmal abwartete). 

Roland Dumas, übrigens früher französischer Außenminister, erklärte, dass ihnen die Mandate zur Strafanzeige gegen Sarkozy von  Familien ziviler Opfern  der NATO-Bombardements erteilt wurden. Roland Dumas sagte, dass er durch den Fakt verblüfft ist, dass diese Mission, die nach den UNO-Resolutionen ( z. der Resolution 1973 !) darauf abzielen sollte, die Bevölkerung zu schützen, darauf und dran ist, die Zivilbevölkerung Libyens zu töten, wobei er von einer brutalen Aggression gegen einen souveränen Staat sprach. Jaques Vergés sprach von einer „Atlantischen Allianz von Mördern“!! Wir wollen jetzt die Mauer des Schweigens durchbrechen, fügte er hinzu. Beide Rechtsanwälte sagten u.a. auch, dass die westliche Allianz mit der Bombardierung von Tripolis und anderer Städte ausnahmslos Kriegspartei zu Gunsten der Aufständischen ergriffen hat, was sogar im Widerspruch zu den betreffenden  UNO-Resolutionen 1970 und 1973 steht.  (http://www2.irna.ir/fr/news/line-98/1105304716223549.http,sowie http://www.rg.ru/20111/05/30/sarkozy-site.html).

Wir Vertreter bzw. Mitglieder :

der  Gesellschaft zum Schutz für Bürgerrecht- und Menschenwürde (GBM),

des Deutschen Freidenker-Verbandes,

der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD),

der Arbeiterfotografie Deutschlands,

des Revolutionären Freundschafbundes (RFB),

des Arbeitskreises  für Friedenspolitik e.V.

der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH),

der „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg“ u.a.

sind aus oben genannten Gründen gegen den völkerrechtswidrigen Krieg der NATO –Staaten in Libyen und treten auf der Grundlage der Friedensvorschläge von Chavez und Zuma dafür ein, eine friedliche Lösung des Konfliktes in Libyen herbeizuführen.

Am 18.Juni 2011 findet von 11.00-13.00 Uhr in Berlin, Alexanderplatz an der Weltzeituhr erneut der Protest von Mitgliedern der genannten Trägerorganisationen gegen das völkerrechtswidrige verbrecherische NATO-Bombardement in Libyen statt.

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Kritische Anmerkung zum „Aufruf zur Manifestation für Libyen und die Einhaltung des Völkerrechtes“

Dieser Aufruf aber ist weich wie Butter in der Sonne

von Günter Ackermann

Kommunisten-online vom 9. Juni 2011 – Als wir den Aufruf bekamen, haben wir ernsthaft überlegt, ihn  zu ignorieren. Dieses Herumreiten auf UNO-Beschlüsse grenzt ans Unerträgliche.

- Haben die Autoren vergessen, dass der Weltsicherheitsrat, also die UNO, diesen Krieg „erlaubt“ hat? Nur Russland, China und Deutschland enthielten sich, Wenn Russland und China dagegen  gestimmt, also vom Veto-Recht Gebrauch gemacht hätten, wäre der Antrag abgelehnt gewesen. Sie taten es nicht,

- Haben die Autoren  vergessen, dass die UNO 1950 den Koreakrieg „erlaubte“ und somit auch die Aggression der USA in Korea?

- Und haben die Autoren  vergessen, dass Vietnam 1978/1979 ohne UN-Mandat in Kambodscha einmarschiert und damit dem blutigen Regime von Pol Pot ein Ende bereitete? War Vietnam ein Aggressor und waren/sind es die USA in Korea und Libyen nicht?

Die UNO ist weder eine moralische und schon gar nicht eine rechtliche Instanz, die über Krieg und Frieden zu entscheiden hat. Auch wenn es in der Partei die Linke die Meinung weit verbreitet ist, es gäbe ein Gewaltmonopol der UN auf dieser Erde. Das gibt es nicht! Bisher entschied die UNO immer so, dass sie den Imperialisten nicht in die Suppe spuckte. Das sollte man bedenken.

Wir werden den Aufruf dennoch bringen, ihn aber kritisieren. Wir meinen, die Protestveranstaltung ist wichtig und muss unterstützt werden. Dieser Aufruf aber ist weich, wie Butter in der Sonne. Schade, denn die Sache ist wichtig und man kann sehr gut daran erkennen, was der Imperialismus unter Menschenrechten versteht; nämlich das Recht der Kuponschneider an Maximalprofiten,

Rotfront

Der Rote Webmaster

G.A.

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Vorspann vom „Aufruf zur Manifestation für Libyen und die Einhaltung des Völkerrechtes“

in „Der Rote Sturm“ vom RFB aus Dresden 

von Gerd Hommel:

Liebe Mitglieder des Revolutionären Freundschaftsbundes e. V. (RFB) in Deutschland und Tschechien,

liebe Unterstützer, Sympathisanten, Freunde in Europa,

unerträglich sind die Lügen zur Rechtfertigung der Aggressionskriege und Kriegsverbrechen von USA, NATO, Europäischer Union zur Durchsetzung der Profitinteressen der mächtigsten Gruppierungen des internationalen Finanzkapitals! Nach Jugoslawien, Irak, Afghanistan nun Libyen? Wie Syrien einst auf dem Weg des Versuchs zu einer nichtkapitalistischen Gesellschaftsordnung, hat auch Libyen sich der bedingungslosen Unterordnung unter die imperialistischen Interessen und den Ausverkauf des Landes an den Westen lange widersetzt. Sind Melodie und Text für die Feindbilder nicht längst bekannt? Miloševic, Saddam Hussein, Osama Bin Laden, Gaddafi, Baschar al Assad?

Frieden und Unabhängigkeit für Libyen erkämpfen ist keine Verherrlichung des Revolutionsführers, sondern eine Pflicht höchsten humanistischen Anspruchs. Die Blutspur des US – Imperialismus und der Kriegswilligen kann nur durch die Völker beendet werden.

Auf die Straßen! Schluss mit den imperialistischen Kriegsverbrechen der USA, NATO und Europäischen Union. Schluss mit jeglicher Unterstützung durch die nationalen Regierungen.

Der wahre Feind friedlicher Entwicklungen steht auch im eigenen Land! Es lebe das solidarische Handeln der Kriegsgegner!

Freunde,

sorgt für die Verbreitung der Wahrheit über die Kriege unserer Zeit und für den öffentlichen Widerstand gegen die Kriegstreiber und Kriegsverbrecher!

Diese folgende völkerrechtliche Argumentation sei euch eine Hilfe.

Gerd Hommel

Bundesvorsitzender des RFB e. V.

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Die Antwort von Genossen Gerd Hommel auf die  Kritik von K-online am Aufruf :

Lieber Genosse Günter Ackermann,

nichts davon soll vergessen sein!

Die UNO - Charta und Resolutionen durchzusetzen bleibt ein Frage des Kräfteverhältnisses. Eben deshalb ist die Mobilisierung der Öffentlichkeit zur Entgegnung der Kriegslügen so wichtig - wie Du auch sagst.

Dort stimmen wir also doch überein. Und deshalb habe ich die "Manifestation" nicht ohne Vorspann gelassen.

Meine Devise halte ich: kämpfend nach vorne schauen.

Rot Front!

Gerd

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