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SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Heinrich-Friedrich
„Heinz“ Reinefarth
Während
von dem Bach-Zelewski, der deutschen Kommandeur der Einheiten, wenigstens
einige Jahre wegen Mordes (nicht wegen der in Warschau) ging der anderes,
der Schlächter von Warschau, dessen truppen keine Gefangenen machten und
auch die Zivilbevölkerung massakrierte, straffrei aus.
Hier
ein Artikel einer polnischen Internetseite (Original
in polnisch):
„Seit
29. Jan. 1944 höherer Befehlshaber der SS und der Polizei in
Warthegau-Posen. Beim Bekämpfen des Warschauer Aufstandes befehligt die
Polizeiabteilungen aus Posen. Seine Gruppe, bestehend aus 16 Kompanien und
einigen kleineren Abteilungen gehörte der Korpsgruppe von dem Bach.
Seit
dem 5. Aug. 1944 griff seine Gruppe das von den aufständischen
eingenommene Viertel Wola. Dieses Datum verbindet sich mit dem Anfang des
Abschlachtens der Zivilbevölkerung in einem bisher nicht gesehenen Ausmaß.
Reinefarths Soldateska erschoss innerhalb von zwei Tagen etwa 50.000
Bewohner dieses Stadtteils, er selbst meldete zynisch dem Befehlshaber der
9. Armee:
„Ich
habe mehr Kriegsgefangene, als Munition, um sie zu erschießen.“
Nach
der Einnahme der Hauptverkehrsadern Westen-Osten und dem „Entkorken“
des Pilsudski-Platzes und des Brühl-Palais, wo Gouverneur (??) Fischer
und General Stahel von den Aufständischen eingeschlossen waren, griffen
seine Truppen die Altstadt an. Im September wurden Powisle und Oberer
Czerniakow das Ziel der Angriffe. Dort zeigten seine Söldner ihre
Verrohung („Tierwerdung“), indem sie Verletzte, Gefangene und Zivilbevölkerung
mordeten. Am 9. September schickte er zum Stab des Reichsführers ein persönliches
Schreiben, in dem er die Haltung von von dem Bach preist.
(links
Foto des Originalbriefs)
Es
folgt ein Foto eines Artikels von Reinefahrth im Ostdeutschen Beobachter,
in dem er polnische Verluste während des Aufstands einschätzt. Der
stolze General pries auch die Heldentaten seiner Kampftruppe: „wir
bezwangen diesen Feind, indem wir ihm Menschenverluste in Höhe einer
Viertelmillion zufügten“.
Für
seine Teilnahme an der Bekämpfung des Aufstands erhielt er am 30. Sept.
1944 Eichenlaub zum Ritterkreuz … (Nr. 608). ausgehändigt von
Hans Frank während eines großen Empfangs auf der Wawel am 16. Oktober
1944.
Es
folgt ein Foto eines Artikels aus „Das Schwarze Korps“.
Danach
Äußerungen von von dem Bach über ihn.
Darin
u.a. “Kurz vor Kriegsende wurde er durch Befehl von Hitler von einem
Kriegsgericht zum Tode verurteilt, weil er die Festung Kostrzyn (Küstrin)
nicht halten wollte bis zum letzten Soldaten. Er meinte, ohne Munition sei
dies ein sinnloses Opfer.“
Das
Urteil wurde nicht vollstreckt. Nach dem Krieg trat er als Zeuge in Nürnberg
auf. Den polnischen Behörden wurde er nie ausgeliefert, trotz langjähriger
Bemühungen. Es verteidigten ihn die sogenannten „großen Freunde
Polens“, also Engländer und Amerikaner, indem sie ständig neue Gründe
erdachten, die die Auslieferung verhinderten. Ein solcher Grund, den Polen
den Verbrecher nicht auszuliefern, war ein angeblicher „Fehler bei der
Angabe des Namens im Auslieferungsantrag“ (wahrscheinlich haben die
Polen „Heinz“ statt „Heinrich“ geschrieben und dies reichte
aus).
Über
mehrere weitere Jahre hinweg war er unbehelligt Bürgermeister auf Sylt.
Bis
1962 CDU-Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein.
Seit
1967 eigene Anwaltskanzlei.
Er
versteckte sich nie. Immer trat er unter seinem Namen auf.
In
der BRD wurde er von der strafrechtlichen Verantwortung befreit wegen
„mangelnder Beweise der Schuld“ und gleichzeitig räumte man ihm
die höchste Generalsrente ein.
Gestorben
1979 auf Sylt.“
Übersetzung
aus dem Polnischen:
Hanna Ackermann
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