Coordination
des Appels pour une Paix Juste au Proche-Orient
Israelischer
Staatsbürger als Flüchtling in Frankreich anerkannt
Quelle:
T:I:S
vom 1. November 2005
Zum
ersten Mal ist ein israelischer Staatsbürger von der französischen
Justiz als Flüchtling anerkannt worden – wegen erlittener Verfolgung
im eigenen Lande, so die Justiz. Eine Entscheidung, die natürlich ein
wenig das Land „befleckt“, das sich dauernd als „einzige
Demokratie des Nahen Ostens“ großtut...
Die
Mißgeschicke des 1999 nach Israel ausgewanderten Russen jüdischen
Glaubens illustrieren, wie zu lesen sein wird, sadistische, rassistische
und xenophobe Praktiken auf allen Ebenen der Gesellschaft und der
israelischen Verwaltung.
„Weil
sie ein Kreuz trug, war seine Tochter im Oktober 1999 Zielscheibe von
Demütigungen durch ihre Klassenkameraden; weil der Vater sich weigerte,
seine Tochter zum Judentum zu konvertieren, mußte er mit seiner ganzen
Familie im Januar 2000 nach Hadera umziehen; am 23. Oktober 2001 wurde
seine Tochter Opfer eines Terrorattentats mit schweren Nachwirkungen;
wegen ihrer Behinderung wurde sie von den Klassenkameraden
diskriminiert; wegen der Weigerung seiner Tochter, im September 2002 in
die Schule zurückzukehren, bat er – vergeblich – um Hilfe bei der
Schulbehörde; während er und seine Frau im Juli 2002 einen Paß
erhielten, bekam seine Tochter keinen, da sie christlichen Glaubens sei,
unter dem Vorwand, sie sei keine Staatsbürgerin“, schrieb der
Berichterstatter der Kommission zu Anerkennung von Flüchtlingen.
„Im
August 2002 reichte der Vater vergeblich Klage beim Staats-Kontrolleur
in Jerusalem ein, dann beim Stab des Außenministeriums; seine Klagen
waren erfolglos, denn seine Tochter sei nicht israelische Staatsbürgerin;
im September 2002 wurde ihm mitgeteilt, daß seine Tochter nicht mehr
den Status einer „dauernd Aufenthaltsberechtigten“ besitze, sondern
den einer „vorläufig Aufenthaltsberechtigten“; nachdem seine
Tochter sich im Oktober 2002 wegen der Haltung ihrer Mitschüler
geweigert hatte, in die Schule zu gehen, wandte er sich an einen
Gemeindeabgeordneten, der ihm Hilfe versprach; nach der Veröffentlichung
mehrerer Zeitungsartikel über ihre Lage erhielt die Tochter im November
2002 einen Behindertenausweis, der nur teilweise ihre Behinderung
abdeckte; danach bestätigte der Schulrat dem Vater, daß die Tochter
tatsächlich nicht israelische Staatsbürgerin sei und daß ihm und
seiner Frau das Sorgerecht entzogen werden könne, wenn die Tochter
nicht in die Schule zurückkehre; er erfuhr ebenfalls, daß die Probleme
gelöst wären, wenn seine Tochter zum Judentum konvertieren würde;
dank der Hilfe des Abgeordneten und einer Hilfsorganisation konnte die
Tochter im Dezember 2002 in die Schule zurückkehren; im Dezember 2002
reichte der Schulrat eine Petition gegen sie ein mit dem Ziel, daß
seiner Frau und ihm das Sorgerecht entzogen würde“, schreibt der
Autor des Berichts weiter.
„Am
23. Februar 2003 wurden er und seine Frau auf das Polizeirevier geladen
und über die Familiensituation befragt; am 15. März 2003 haben sie
Klage beim Innenministerium eingereicht; im April 2003 haben sie den
Schulrat verklagt - er habe
die Krankheit der Tochter verschlimmert; nach Drohanrufen und
antichristlichen Traktaten mit der Aufforderung, die Klage zurückzuziehen,
haben sie bei der Polizei vergeblich Anzeige erstattet; angesichts der
Belästigungen der Tochter schlug der Revierchef den Eltern vor, ihre
Tochter zu konvertieren – sie weigerten sich; im Juni 2003 wurde der
Behindertenausweis der Tochter eingezogen, während ihr
Gesundheitszustand sich verschlimmert hatte; am 29. Juni 2003 wurde die
Mutter vom Schulrat angegriffen und bedroht, falls sie ihre Klage nicht
zurückzögen; am 23. Juli 2003 wurden ihre Pässe von zwei Polizisten
eingezogen; am 25. Juli 2003 erfuhr die Mutter, daß ein Gericht ihnen
das Sorgerecht entziehen und die Tochter in ein Internat schicken werde;
um ihre Sicherheit fürchtend, ist der Vater mit Frau und Tochter aus
dem Land geflohen; er befürchtet, im Falle der Rückkehr verfolgt zu
werden“, schließt der Berichterstatter.
Die
Kommision zur Anerkennung von Flüchtlingen stellte daher fest, daß
insgesamt die Tatbestände, „die
starkem religiösen Druck auf die Tochter durch verschiedene Behörden
entspringen“, „einen schwerwiegenden Eingriff in seine bürgerlichen
Grundrechte darstellen und ihn in einen Zustand dauerhafter Unsicherheit
versetzt haben.“ Sie haben ihn daran gehindert, „- ohne daß die
staatlichen Organe trotz wiederholter Bitte abgeholfen hätten - ein
normales Leben in dem Land zu führen, dessen Staatsbürgerschaft er
erworben hatte.“
„Im
Namen des französischen Volkes“ entschied die Kommission, daß der
Vater berechtigt ist, sich als Flüchtling im Sinne der Genfer
Konvention zu betrachten, und anerkennt ausdrücklich seinen Status als
Flüchtling.
Dank
an Daniele Abramovici, Union Juive Française pour la Paix, der den
Artikel per Rundbrief versandt hat.
Der
Text wurde, geringfügig gekürzt, aus dem Französischen
übersetzt von T:I:S, 1. November 2005
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