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Israelischer Staatsbürger als Flüchtling in Frankreich anerkannt

Quelle: T:I:S vom 1. November 2005

Zum ersten Mal ist ein israelischer Staatsbürger von der französischen Justiz als Flüchtling anerkannt worden – wegen erlittener Verfolgung im eigenen Lande, so die Justiz. Eine Entscheidung, die natürlich ein wenig das Land „befleckt“, das sich dauernd als „einzige Demokratie des Nahen Ostens“ großtut... 

Die Mißgeschicke des 1999 nach Israel ausgewanderten Russen jüdischen Glaubens illustrieren, wie zu lesen sein wird, sadistische, rassistische und xenophobe Praktiken auf allen Ebenen der Gesellschaft und der israelischen Verwaltung. 

„Weil sie ein Kreuz trug, war seine Tochter im Oktober 1999 Zielscheibe von Demütigungen durch ihre Klassenkameraden; weil der Vater sich weigerte, seine Tochter zum Judentum zu konvertieren, mußte er mit seiner ganzen Familie im Januar 2000 nach Hadera umziehen; am 23. Oktober 2001 wurde seine Tochter Opfer eines Terrorattentats mit schweren Nachwirkungen; wegen ihrer Behinderung wurde sie von den Klassenkameraden diskriminiert; wegen der Weigerung seiner Tochter, im September 2002 in die Schule zurückzukehren, bat er – vergeblich – um Hilfe bei der Schulbehörde; während er und seine Frau im Juli 2002 einen Paß erhielten, bekam seine Tochter keinen, da sie christlichen Glaubens sei, unter dem Vorwand, sie sei keine Staatsbürgerin“, schrieb der Berichterstatter der Kommission zu Anerkennung von Flüchtlingen. 

„Im August 2002 reichte der Vater vergeblich Klage beim Staats-Kontrolleur in Jerusalem ein, dann beim Stab des Außenministeriums; seine Klagen waren erfolglos, denn seine Tochter sei nicht israelische Staatsbürgerin; im September 2002 wurde ihm mitgeteilt, daß seine Tochter nicht mehr den Status einer „dauernd Aufenthaltsberechtigten“ besitze, sondern den einer „vorläufig Aufenthaltsberechtigten“; nachdem seine Tochter sich im Oktober 2002 wegen der Haltung ihrer Mitschüler geweigert hatte, in die Schule zu gehen, wandte er sich an einen Gemeindeabgeordneten, der ihm Hilfe versprach; nach der Veröffentlichung mehrerer Zeitungsartikel über ihre Lage erhielt die Tochter im November 2002 einen Behindertenausweis, der nur teilweise ihre Behinderung abdeckte; danach bestätigte der Schulrat dem Vater, daß die Tochter tatsächlich nicht israelische Staatsbürgerin sei und daß ihm und seiner Frau das Sorgerecht entzogen werden könne, wenn die Tochter nicht in die Schule zurückkehre; er erfuhr ebenfalls, daß die Probleme gelöst wären, wenn seine Tochter zum Judentum konvertieren würde; dank der Hilfe des Abgeordneten und einer Hilfsorganisation konnte die Tochter im Dezember 2002 in die Schule zurückkehren; im Dezember 2002 reichte der Schulrat eine Petition gegen sie ein mit dem Ziel, daß seiner Frau und ihm das Sorgerecht entzogen würde“, schreibt der Autor des Berichts weiter. 

„Am 23. Februar 2003 wurden er und seine Frau auf das Polizeirevier geladen und über die Familiensituation befragt; am 15. März 2003 haben sie Klage beim Innenministerium eingereicht; im April 2003 haben sie den Schulrat verklagt  - er habe die Krankheit der Tochter verschlimmert; nach Drohanrufen und antichristlichen Traktaten mit der Aufforderung, die Klage zurückzuziehen, haben sie bei der Polizei vergeblich Anzeige erstattet; angesichts der Belästigungen der Tochter schlug der Revierchef den Eltern vor, ihre Tochter zu konvertieren – sie weigerten sich; im Juni 2003 wurde der Behindertenausweis der Tochter eingezogen, während ihr Gesundheitszustand sich verschlimmert hatte; am 29. Juni 2003 wurde die Mutter vom Schulrat angegriffen und bedroht, falls sie ihre Klage nicht zurückzögen; am 23. Juli 2003 wurden ihre Pässe von zwei Polizisten eingezogen; am 25. Juli 2003 erfuhr die Mutter, daß ein Gericht ihnen das Sorgerecht entziehen und die Tochter in ein Internat schicken werde; um ihre Sicherheit fürchtend, ist der Vater mit Frau und Tochter aus dem Land geflohen; er befürchtet, im Falle der Rückkehr verfolgt zu werden“, schließt der Berichterstatter. 

Die Kommision zur Anerkennung von Flüchtlingen stellte daher fest, daß insgesamt die Tatbestände, „die starkem religiösen Druck auf die Tochter durch verschiedene Behörden entspringen“, „einen schwerwiegenden Eingriff in seine bürgerlichen Grundrechte darstellen und ihn in einen Zustand dauerhafter Unsicherheit versetzt haben.“ Sie haben ihn daran gehindert, „- ohne daß die staatlichen Organe trotz wiederholter Bitte abgeholfen hätten - ein normales Leben in dem Land zu führen, dessen Staatsbürgerschaft er erworben hatte.“ 

„Im Namen des französischen Volkes“ entschied die Kommission, daß der Vater berechtigt ist, sich als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention zu betrachten, und anerkennt ausdrücklich seinen Status als Flüchtling. 

Dank an Daniele Abramovici, Union Juive Française pour la Paix, der den Artikel per Rundbrief versandt hat. 

Der Text wurde, geringfügig gekürzt, aus dem Französischen übersetzt von T:I:S, 1. November 2005

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