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[Hintergrundtext
zur Diskussion, Verbreitung und Verwendung, Stand: 23. Januar 2004]
Mauer-Gutachten
des Internationalen Gerichtshofs
Unterstützt
die Bundesrepublik die Klärung von Rechtsfolgen des israelischen
Mauerbaus?
Die
UN-Generalversammlung hat im Dezember 2003 den Internationalen Gerichtshof
ersucht, ein dringendes Gutachten über die Rechtsfolgen des israelischen
Mauerbaus in den besetzten palästinensischen Gebieten zu erstellen.
Am 23. Februar 2004 werden vor dem Internationalen Gerichtshof die
Anhörungen eröffnet. Bis zum 30. Januar können alle UN-Mitgliedstaaten
eine Stellungnahme beim Internationalen Gerichtshof einreichen.
Wie
die anderen EU-Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland sich bei der
Abstimmung der entsprechenden UN-Resolution enthalten. Jetzt muss sie sich
erneut entscheiden: Sieht sie in einer Klärung der Rechtsfolgen des
israelischen Mauerbaus eine Chance oder eine Gefahr für ihre außenpolitischen
Ziele im Nahen Osten?
In
Den Haag wird vor allem auf dem Prüfstand stehen, ob der Mauerbau im
Einklang mit den Rechten und Pflichten Israels als Besatzungsmacht steht.
Zentrale Frage wird hierbei sein, ob und inwiefern Israel durch seine
Sperranlagen in der West Bank und Ost-Jerusalem gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit der Mittel verstößt.
Der
Staat Israel hat nicht nur das unbestrittene Recht, sondern sogar die
Pflicht, seine Bevölkerung vor bewaffneten Übergriffen und
Selbstmordattentaten zu schützen. Er ist aber nicht völlig frei bei der
Wahl seiner Mittel. Als Besatzungsmacht hat Israel die Pflicht, alle militärischen
und sicherheitspolitischen Maßnahmen so zu gestalten, dass die Zivilbevölkerung
der besetzten Gebiete vor langfristigen Schäden und ungerechtfertigtem
Leiden geschützt wird.
In
diesem Zusammenhang wird der Gerichtshof sich auch mit der Frage nach der
Verletzung von Menschenrechten befassen müssen. Der Mauerbau durch das
Westjordanland nimmt einem großen Teil der palästinensischen Bevölkerung
ihr Recht auf Freizügigkeit und schränkt dadurch ihr Recht auf
Lebensunterhalt durch Arbeit, auf angemessenen Lebensstandard, auf
Gesundheit und Bildung dauerhaft ein. Wenn der Bau der Sperranlage wie
geplant weitergeführt wird, so schätzen israelische Menschenrechtler,
werden insgesamt 850.000 Palästinenserinnen und Palästinenser von ihren
Auswirkungen betroffen sein. Eine große Zahl von ihnen wird künftig in
Enklaven leben und durch Abriegelungen, Straßenblockaden und
Ausgangssperren in ihrer Bewegungsfreiheit noch stärker als bisher
eingeschränkt sein.
Für
den Bau der Sperranlage wurde in großem Ausmaß Landbesitz palästinensischer
Familien enteignet und Privateigentum zerstört. Das war deshalb und nur
deshalb nötig, weil der Verlauf der Anlage fast überall deutlich von der
Waffenstillstandslinie von 1949 ab weicht und eine Reihe von Siedlungen
aus der nördlichen West Bank ‚herausschneidet’. Tausende Menschen
sind nun in einem Militärsperrgebiet zwischen Mauer und Grüner Linie
eingeschlossen. Die UN-Generalversammlung spricht von einer
„De-facto-Annexion großer Gebietsteile“. Es ist strittig, inwieweit
dieser massive Eingriff durch militärische Erfordernisse gerechtfertigt
ist oder ob er vor allem durch Israels Siedlungspolitik motiviert ist.
Dies ist eine Schlüsselfrage, weil die Besiedlung besetzter palästinensischer
Gebiete einschließlich Ost-Jerusalems einen klaren Verstoß gegen Art. 49
der Vierten Genfer Konvention darstellt.
Die
Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten und Beschränkungen Israel bei
der Durchsetzung legitimer militärischer und sicherheitspolitischer Ziele
hat, ist von zentraler Bedeutung für jede konstruktive Lösung des
Nahost-Konflikts. Genau darum ist ein Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs „unter Berücksichtigung der Normen und Grundsätze des Völkerrechts,
einschließlich des Vierten Genfer Abkommens von 1949“ nachdrücklich zu
begrüßen.
Die
Bundesrepublik Deutschland hat jetzt die Wahl, diesem Anliegen durch eine
offizielle Stellungnahme Nachdruck zu verleihen.
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