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[Hintergrundtext zur Diskussion, Verbreitung und Verwendung, Stand: 23. Januar 2004]

Mauer-Gutachten des Internationalen Gerichtshofs

Unterstützt die Bundesrepublik die Klärung von Rechtsfolgen des israelischen Mauerbaus?

Die UN-Generalversammlung hat im Dezember 2003 den Internationalen Gerichtshof ersucht, ein dringendes Gutachten über die Rechtsfolgen des israelischen Mauerbaus in den besetzten palästinensischen Gebieten zu erstellen.  Am 23. Februar 2004 werden vor dem Internationalen Gerichtshof die Anhörungen eröffnet. Bis zum 30. Januar können alle UN-Mitgliedstaaten eine Stellungnahme beim Internationalen Gerichtshof einreichen.

Wie die anderen EU-Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Abstimmung der entsprechenden UN-Resolution enthalten. Jetzt muss sie sich erneut entscheiden: Sieht sie in einer Klärung der Rechtsfolgen des israelischen Mauerbaus eine Chance oder eine Gefahr für ihre außenpolitischen Ziele im Nahen Osten?

In Den Haag wird vor allem auf dem Prüfstand stehen, ob der Mauerbau im Einklang mit den Rechten und Pflichten Israels als Besatzungsmacht steht. Zentrale Frage wird hierbei sein, ob und inwiefern Israel durch seine Sperranlagen in der West Bank und Ost-Jerusalem gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verstößt.

Der Staat Israel hat nicht nur das unbestrittene Recht, sondern sogar die Pflicht, seine Bevölkerung vor bewaffneten Übergriffen und Selbstmordattentaten zu schützen. Er ist aber nicht völlig frei bei der Wahl seiner Mittel. Als Besatzungsmacht hat Israel die Pflicht, alle militärischen und sicherheitspolitischen Maßnahmen so zu gestalten, dass die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete vor langfristigen Schäden und ungerechtfertigtem Leiden geschützt wird.

In diesem Zusammenhang wird der Gerichtshof sich auch mit der Frage nach der Verletzung von Menschenrechten befassen müssen. Der Mauerbau durch das Westjordanland nimmt einem großen Teil der palästinensischen Bevölkerung ihr Recht auf Freizügigkeit und schränkt dadurch ihr Recht auf Lebensunterhalt durch Arbeit, auf angemessenen Lebensstandard, auf Gesundheit und Bildung dauerhaft ein. Wenn der Bau der Sperranlage wie geplant weitergeführt wird, so schätzen israelische Menschenrechtler, werden insgesamt 850.000 Palästinenserinnen und Palästinenser von ihren Auswirkungen betroffen sein. Eine große Zahl von ihnen wird künftig in Enklaven leben und durch Abriegelungen, Straßenblockaden und Ausgangssperren in ihrer Bewegungsfreiheit noch stärker als bisher eingeschränkt sein.

Für den Bau der Sperranlage wurde in großem Ausmaß Landbesitz palästinensischer Familien enteignet und Privateigentum zerstört. Das war deshalb und nur deshalb nötig, weil der Verlauf der Anlage fast überall deutlich von der Waffenstillstandslinie von 1949 ab weicht und eine Reihe von Siedlungen aus der nördlichen West Bank ‚herausschneidet’. Tausende Menschen sind nun in einem Militärsperrgebiet zwischen Mauer und Grüner Linie eingeschlossen. Die UN-Generalversammlung spricht von einer „De-facto-Annexion großer Gebietsteile“. Es ist strittig, inwieweit dieser massive Eingriff durch militärische Erfordernisse gerechtfertigt ist oder ob er vor allem durch Israels Siedlungspolitik motiviert ist. Dies ist eine Schlüsselfrage, weil die Besiedlung besetzter palästinensischer Gebiete einschließlich Ost-Jerusalems einen klaren Verstoß gegen Art. 49 der Vierten Genfer Konvention darstellt. 

Die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten und Beschränkungen Israel bei der Durchsetzung legitimer militärischer und sicherheitspolitischer Ziele hat, ist von zentraler Bedeutung für jede konstruktive Lösung des Nahost-Konflikts. Genau darum ist ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs „unter Berücksichtigung der Normen und Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich des Vierten Genfer Abkommens von 1949“ nachdrücklich zu begrüßen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat jetzt die Wahl, diesem Anliegen durch eine offizielle Stellungnahme Nachdruck zu verleihen.

 

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