Gegen den imperialistischen Krieg

Wichtige Rubriken und Beiträge

+++Neu+++

Newsletter bestellen

zur Homepage

Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk

Kampf den ideologischen Diversanten

Für den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands

Gegen den imperialistischen Krieg

Black Channel

Betrieb&Gewerkschaft

Bildung, Kultur & Wissen

Wider den Block der
Rechten und Trotzkisten

zur Geschichte
der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung

Wissenschaftlicher Sozialismus

Aus den Ländern

Links

Impressum

Archiv

Intern

Proletarischer Internationalismus

zurück

Das Hindenburg Gut Neudeck in Ostpreußen

Auf diese Weise (durch Bauernlegen, K-online) ist der gesamte große Grundbesitz des deutschen Adels, namentlich aber des ostelbischen, aus gestohlenem Bauernland zusammengebracht, und wenn er den Räubern ohne alle Entschädigung wieder abgenommen wird, so geschieht ihnen nicht einmal ihr volles Recht. Eigentlich sollten sie noch dazu Entschädigung zahlen.

Friedrich Engels

Die blaublütigen Landräuber fühlen sich in ihren Menschenrechten verletzt

Nachkommen ostelbischer Junker wollen beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Ergebnisse des 2. Weltkriegs korrigieren lassen

von Gerd Höhne/ Mai 2004

Dass die ewig Gestrigen ganz schön clever sein können, wenn es um viel Geld geht, ist eine alte Erkenntnis. Wahrscheinlich ist das auch ein Grund ewig gestrig zu sein, denn das was hier bestimmte Kreise vorhaben, ist schon ganz schön dreist, wenn es aber gelingt, recht einträglich. In Düsseldorf gibt es eine ominöse GmbH&Co KG aA  [1] Die komplizierte Rechtsform wird immer dann gewählt, wenn es alles nicht so mit rechten Dingen zugehen soll.  So wohl auch hier. Die Firma heißt in voller Schönheit: "Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A." Ziel dieser Treuenhand ist „Erhaltung bzw. Sicherung von Ansprüchen auf Grundeigentum und anderen Vermögenswerten in den Preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße.“ Es erhebt sich erstmal die Frage, wo diese „preußischen Provinzen jenseits der Oder und Neiße“[2] sind? Ich kann es nur vermuten. Jene haben vergessen oder nehmen es nicht zur Kenntnis, dass 1945 Preußen aufgehört hat zu existieren. Im Potsdamer Abkommen wurde Preußen abgewickelt- ein für alle Mal. Vorher, am 8. Mai 1945 hatte das Deutsche Reich bedingungslos kapituliert. Aus mit der Reichsherrlichkeit!

Wo also, meinen diese Mumien aus der Steinzeit, sollen die „Preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße“ liegen? Sie nehmen offensichtlich die Realität nicht wahr, sie anerkennen nicht, dass von Deutschland der 2. Weltkrieg ausging, dass die Völker der besetzten Länder wie Vieh in Wagons gejagt und zur Sklavenarbeit gepresst wurden, dass sie einem historisch noch nie gewesenen Terror ausgesetzt waren, dass ihre Menschen systematisch vertrieben, gefoltert und ermordet und ihre Städte zerstört wurden.

Das wollen diese ewig Gestrigen nicht zur Kenntnis nehmen. Aber nicht etwa nur, weil sie senil sind, sondern vor allem, weil sie meinen, der Beitritt z.B. Polens in die EU, eröffne ihnen die Möglichkeit, mittels Richterspruch ihr „Menschenrecht“ auf ihre Rittergüter einklagen zu können.

1. Das buntscheckige Adelsgesindel in Preußen

Östlich der Elbe ist noch heute Landwirtschaft die vorherrschende Form der Produktion. Bis 1945 gehörte fast das gesamte Land adligen Großgrundbesitzern, den Herrschaften von Zitzewitz, von Donnersmarck, von Hindenburg, von Waldow, von Moltke... Deren Nachkommen behaupten heute, das sei alles ihr Eigentum gewesen. Wenn man den Grundbucheintragungen von vor 1945 glauben darf, war es tat tatsächlich so gewesen.

Diese Leute verweisen stolz auf ihre Familiengeschichte und sagen, ihre Vorfahren seien schon zu Zeiten von z.B. Kaiser Friedrich Barbarossa oder wer weiß wann, dort gewesen und hätten das Lande besessen und urbar gemacht. War es wirklich so?

1.1 Die Menschenrechte der Bauern, Leibeigenen und Landarbeiter

Während in weiten Teilen des Heiligen Römischen Reiches viele Bauern schon in karolingischer oder zumindest im frühen Mittelalter in Gutsuntertänigkeit kamen, wurden die Gebiete, im Grenzbereich zu Polen oft von geflohenen Bauern aus dem Westen kolonisiert. Sie rodeten den Wald und kultivierten den Boden. Es gab natürlich auch Adlige, aber diese hatten die Funktion, ihrem Fürsten Kriegsdienste zu leisten. Die Hörigkeit, eine mildere Form der Gutsuntertänigkeit - die Hörigen mussten dem Gutsherrn Dienste (Frondienste) und Abgaben leisten – zunächst in Naturalien, ab 15. Jahrhundert vermehrt in Geld - gab es im West, im Osten jedoch auffallend viele freie Bauern.

Das änderte sich ab 16. Jahrhundert v.a. aber im 17. Jahrhundert nach dem Dreißigjährigen Krieg. Große Teile dieses Landes waren zerstört, die Menschen verarmt, viele Dörfer entvölkert.

1.2 Das große Bauernlegen im 17. Jahrhundert

Der Adel betrachtete die verwaisten Dörfer und Gehöfte nach dem Dreißigjährigem Krieg  als eine leichte Beute und eignete sie sich an. Wo die Bauern ihr Recht einforderten, wurden sie vertrieben oder zwangsweise in Gutsuntertänigkeit gezwungen.

Hier setzte sich eine sehr viel härtere Form der Gutsuntertänigkeit, die Leibeigenschaf, durch. Dieses Vorgehen des Adels zur Aneignung bäuerlichen Landes, wurde Bauernlegen genannt.

„Sowohl dadurch, dass bauernlos gewordenes Land einfach zum Gut geschlagen wurde als auch durch den gesetzlich abgesicherten Auskauf der Bauern. So heißt es im entsprechenden Gesetz von 1540: "Es soll dem Adel offenstehen, einen ungehorsamen und mutwilligen Pauern auszukaufen ...". Das war dann auch gängige Praxis.[3]

Oder ein Bericht aus Mecklenburg:

„Die Bauern waren meist nicht in der Lage, ihren zerstörten Besitz wieder aufzubauen und eineneue Wirtschaft zu gründen. Der trotz Kriegsfolgen noch vermögenskräftige Adel wollte zur Erzielung höchstmöglicher Erträge seinen eigenen Gutsbetrieb vergrößern, schlug die verödeten Bauernstellen und das Brachland zu seinem Besitztum und gab den wenigen verbliebenen Bauern die Mittel zum Neuaufbau. Dafür verpflichtete er sie zu Frondiensten, d. h. sie mußten so viele Hand-, Spann- und andere Dienste leisten, dass sie die eigene Stelle nicht mehr richtig bewirtschaften konnten und in Schulden gerieten. Die Folge war völlige Untertänigkeit.

In dieser Zeit entstanden durch das „Bauernlegen“ die großen Grundherrschaften - die Rittergüter und die Domänen (fürstliche Pachtgüter). Die Bauern wurden erbuntertänig, d.h. sie verloren ihre so genannte Erbzinsgerechtigkeit, wenn sie nicht nachweisen konnten, daß ihnen die Hufen, Äcker oder Wiesen um einen gewissen Zins oder Pacht überlassen wurden.

Sie hatten ihr Land nach Kündigung durch den Grundherrn diesem abzutreten. Die Bauern waren an die Scholle gebunden. Doch nur die wenigsten Bauern waren in der Lage, „gebührliche“, d.h. urkundliche Beweise für ihre Erbzinsgerechtigkeit beizubringen. Durch die Verschlechterung der bäuerlichen Besitzrechte waren dem „Bauernlegen“ keine Schranken mehr gesetzt.[4]

Und noch ein Bericht:

„Ab 1570 wandern zahlreiche Bauern aus den ostpommerschen Grenzgebieten vor dem wachsenden Druck der Leibeigenschaft ins benachbarte Polen (spätere Grenzmark) ab und besiedeln große Teile des bisher weitgehend menschenleeren Grenzsaumes zu Pommern.

Der Landadel geht in verstärktem Maße zur gutsherrlichen Eigenwirtschaft über, in deren Folge die bäuerlichen Hintersassen in immer stärkerem Maße vom Gutsherrn abhängig werden und zum Teil ihre Höfe verlieren ("Bauernlegen").[5]

Friedrich Engel schreibt dazu:

„Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, sanktionierte derselbe Landesfürst die eingerissene Verwandlung des früheren Vorsitzrechts des Grundherrn in dem - längst beseitigten - freien Hofgericht der Bauern in das Recht der Patrimonialsgenchtsbarkeit und Gutspolizei, wonach der Gutsherr nicht nur Polizeichef, sondern auch alleiniger Richter über seine Bauern war - sogar in eigner Sache -, so daß der Bauer den Gutsherrn nur beim Gutsherrn selbst verklagen konnte. Damit war dieser Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in einer Person und auf seinem Gut vollständig unbeschränkter Herr.

Diese infamen Zustände, die nicht einmal in Rußland ihresgleichen finden - denn dort hatte der Bauer doch seine sich selbst regierende Gemeinde -, erreichten ihren Gipfelpunkt in der Zeit vom Dreißigjährigen Kriege bis |242| zur rettenden Niederlage von Jena. Die Drangsalierungen des Dreißigjährigen Kriegs erlaubten dem Adel, die Unterjochung der Bauern zu vollenden; die Verödung zahlloser Bauernstellen erlaubte ihre ungehinderte Vereinigung mit dem Dominium des Ritterguts; die Wiederansässigmachung der von der Kriegsverwüstung gewaltsam ins Strolchtum getriebnen Bevölkerung bot ihm den Vorwand, sie erst recht als Leibeigne an die Scholle zu fesseln. Aber auch das nur auf kurze Zeit. Denn kaum waren in den nächsten fünfzig Jahren die furchtbaren Wunden des Kriegs einigermaßen vernarbt, die Felder wieder angebaut, die Bevölkerung gewachsen, so erstand von neuem der Hunger der edlen Grundherrn nach Bauernland und Bauernarbeit. Das herrschaftliche Dominium war nicht groß genug, um all die Arbeit aufzusaugen, die noch aus den Leibeignen herauszuschlagen war - dies Herausschlagen hier im buchstäblichsten Sinn. Das System, Bauern zu Kotsassen, leibeignen Taglöhnern zu degradieren, hatte sich vortrefflich bewährt. Von Anfang des achtzehnten Jahrhunderts an kommt es immer mehr in Schwung; es heißt nun: "Bauernlegen". Man "legt" soviel Bauern man kann, je nach Umständen; zuerst läßt man noch soviel übrig, als zur Leistung der Spanndienste nötig, und verwandelt den Rest in Kotsassen (Dreschgärtner, Häusler, Instleute und wie sie sonst heißen), die für eine Hütte mit kleinem Kartoffelstück jahraus, jahrein, gegen einen miserablen Taglohn in Korn und nur sehr wenig in Geld, auf dem Gut schanzen müssen. Wo der gnädige Herr reich genug ist, sein eignes Zugvieh stellen zu können, "legt" man auch die noch übrigen Bauern und schlägt ihre Hufen zum herrschaftlichen Wirtschaftsgut. Auf diese Weise ist der gesamte große Grundbesitz des deutschen Adels, namentlich aber des ostelbischen, aus gestohlenem Bauernland zusammengebracht, und wenn er den Räubern ohne alle Entschädigung wieder abgenommen wird, so geschieht ihnen nicht einmal ihr volles Recht. Eigentlich sollten sie noch dazu Entschädigung zahlen.“[6]

Leibeigenschaft war schon fast Sklaverei. Zwar konnten Leibeigene nicht verkauft werden, wechselte aber das Land, auf dem sie lebten,  den Besitzer, hatten sie auch einen anderen Besitzer. Sie waren quasi rechtlos.

2. Patrimonialsgerichtsbarkeit

Im Bereich ihres Gutsherrn war dieser Patron der Kirche – bestimmte also, wer Pfarrer wurde, die Gerichtsbarkeit (Patrimonialgerichtsbarkeit) und die Polizeigewalt war in seinen Händen und alles, was auf dem Land kreuchte und fleuchte, ob Mensch oder Tier, gehörte ihm.

Die Patrimonialgerichtsbarkeit öffnet Tür und Tor für Willkür und Terror gegen die „Hintersassen“, also die Tagelöhner und Leibeigenen. Schon das Einfordern von zum Lebensunterhalt ausreichendem Lohn führte zu brutalen Strafen durch den Gutsherrn und seine Beauftragten.

Ein Bericht aus der Oberlausitz:

Der Gutsherr benutzte die Befugnisse der Patriomonialgerichtsbarkeit, um aufsässige und ungehorsame Untertanen mit dem Stock zu strafen, er lies sie in Eisen legen, verurteilte sie zu mehreren Wochen Zwangsarbeit und konnte sie zur Räumung des Dorfes zwingen. Leibesstrafen wurden auch an Arbeitern verhängt, die Lohnforderungen stellten. Als ein Bauknecht sich bei der Muskauer[7] Herrschaft beklagte, daß es mit zehn Talern Lohn jährlich nicht existieren könnte, wurde er 'unter Verwarnung von hundert Stockschlägen gänzlich ab und zur Ruhe' verwiesen... Körperliche Züchtigungen und schwere Zwangsarbeit bei schlechter Kost wurden zu verbreiteten Strafen".[8]

Oder ein anderer Bericht aus Preußen:

„Über die Gesindezucht in Preußen" schreibt O. Büsch in seinem Buch "Militärsystem und Sozialleben im alten Preußen 1713 - 1807" (Berlin 1962): "Der Bauer war den Disziplinarstrafen des Gutsherrn in Form von Prügeln, 'in den Stock spannen', Tragen des 'Spanischen Mantels', 'Reiten' auf dem 'scharfen Esel', 'Krummschließen' und Arrest unterworfen".“[9]

Dies waren brutalste Strafen wegen zum Teil geringer Vergehen, oft jedoch war der Leibeigene im Recht und hatte nur dem Gutsherrn oder dessen Verwalter widersprochen.

3. Die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen 1808

Patrimonialgerichtsbarkeit endete erst nach der Niederlage Preußens gegen Napoleon durch die Reformen des Freiherrn vom Stein und dessen Nachfolger Hardenberg.

Vorher jedoch, 1794, mit der Einführung des Allgemeinen Landrechts in den preußischen Ostprovinzen, also da, wo die Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A. für die Nachkommen der Folterer von damals deren „Menschenrecht” einklagen will, wurde der bisherige Willkür nun etwas gesetzliche Zügel angelegt. Die Patrimonalsgerichtsbarkeit blieb aber davon unberührt.

Mir Abschaffung der Patrimonialsgerichtsbarkeit - nach den Stein-Hardenbergschen Reformen - wurde der Willkür und Folter der Gutsherrn nicht Einhalt geboten. Sie hatten jetzt sogar das gesetzlich verbriefte Recht ihr Dienstpersonal zu foltern. Aber jetzt etwas gesetzlich beschränkt.

Der Adel der Provinz Posen wandte sich z.B. 1835 an den König, er solle die Strafmöglichkeiten verschärfen. Friedrich-Wilhelm III. entschiede ablehnend. Nicht etwa, weil er dagegen war, sondern:

... Die von den Ständen für nothwendig erachtete Anwendung von körperlichen Züchtigungen und von Verschärfung der Gefängnisstrafe durch Herabsetzung der Kost und Brod ist bereits nach § 18 der Cirkular-Verordnung vom 30. Dez. 1798 speciell vorgeschrieben... Mit dem Satz: Ich, der König, bin gegen eine Verschärfung der Strafbestimmungen, denn ... die 'Cirkular Verordnung' von 1798, reicht völlig aus, um alle Verschärfungen, die meine lieben Junker wünschen, durchführen zu können"[10]

Dieses Allgemeine Landrecht in Preußen blieb bis 1900 in Kraft und wurde erst durch das Bürgerliches Gesetzbuch abgelöst.

Damit war aber noch immer nicht das Recht abgeschafft, das Gesinde zu foltern:

Der Hirtenjunge, seine Mutter und der Großvater konnten gleichzeitig oder so, daß jeder die Züchtigung des anderen mit ansehen mußte, vom Gutsherrn auf die Bank gelegt und geprügelt werden - mit der Rute, der Peitsche oder wie des 'dem Herrn' richtig dünkte"“[11]

Die Gesindeordnung vom 8.11.1810 für Posen erlaubte das ausdrücklich, sie bestand bis 1918.

Diese Strafen durften nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 für „faules, unordentliches und widerspenstiges Gesinde“ vollstreckt werden. Das Berliner Kammergericht interpretierte das 1796 so, dass der Gebrauch der Lederpeitsche das „schicklichste und der Gesundheit unschädlichste Surrogat des Stockes befunden wurd“

Aber auch ohne Gericht konnten die Herrschaften prügeln. Das ALR erlaubte zusätzlich „der Herrschaft auch im normalen Umgang mit den Untertanen die Benutzung der Peitsche.“

Zum Schluss dieser Aufzählung ein Beispiel brutalem Vorgehens vom Königshof Friedrich-Wilhelms III. von Preußen:

In einem königlichen Palais wurden Gegenstände im Wert von 50 Talern gestohlen. Bei einem Mädchen, das für den König strickte, wurden einige dieser Gegenstände gefunden. Sie bekam innerhalb von 2 Tagen insgesamt 215 Peitschenhiebe auf das nackte Gesäß und Rücken verabreicht.

Soweit zu den Menschenrechten der Leibeigenen, Bauern und Landarbeiter in den „den Preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße“ (aber auch diesseits).

Es herrschte blanke Willkür der adligen Großgrundbesitzer.

3.1 Nach den Stein-Hardenbergschen Reformen

Für den Adel änderte sich zunächst wenig. Zwar waren sie gegen die Reformen Sturm gelaufen. Sie wähnten, die Abschaffung der Leibeigenschaft ruiniere sie, aber schon bald mutierten sie zu Feudalherren, die die Segnungen kapitalistischer Produktion zu schätzen wussten. Viele der Güter legten sich Schnapsbrennereien zu oder verarbeiteten die von ihnen angebauten Zuckerrüben zu Zucker. Sie durften nun ihr Land verkaufen und produzierten für den Markt, der im 19. Jahrhundert schnell wachsenden Städte.

Aus den Leibeigenen, für deren Lebensunterhalt die Gutsherren auch zuständig waren, wenn wenig oder keine Arbeitskräfte gebraucht wurden, wurden nun Landarbeiter, die, gab es keine Arbeit für sie, auch nichts zu essen hatten.

Zwar hatten die Reformen in Preußen auch das Heer reformiert, trotzdem blieb es fest in adliger Hand. Daran änderte sich auch nichts, als Bürgerliche oder gar Juden Offiziere werden konnten. Bürgerliche (oder gar jüdische) Offizieren waren eine absolute Rarität. Bei den Garderegimentern, den Ulanen und Husaren, gab es sie überhaupt nicht.

Auf ihren Güter und den dazu gehörigen Dörfer blieben die Gutsherren die erste Autorität. Als dann die Industrialisierung – v.a. in den westlichen Provinzen Preußens – einsetzte und die Industrie Arbeitskräfte brauchte, versuchten viele Gutsbesitzer den Wegzug ihrer hungernden Gutsarbeiter mit der Drohung zu verhindern, sie dürften nie wieder in ihr Heimatdorf und damit z.B. ihre Eltern  und Geschwister sehen. Bis 1945 bestimmten die Gutsherren in Ostelbien über ihre Landarbeiter – das ging bis in den privaten Bereich hinein. So war es eher die Regel, dass der Gutsherr nach Eigeninteresse bestimmte, wer wem heiratet. Eheschließungen ins andere Dorf, zu Abhängigen anderer Gutsherren, waren ebenfalls verpönt.

Auf die Dauer ließ es sich das jedoch nicht verhindern, dass die verelendeten Landarbeiter in die Städte des Westens wegzogen um Industriearbeiter zu werden. Wie elend es den Menschen ging, veranschaulicht ein Beispiel, dass ich selbst, (G.H.), mitbekam: Ein Kollege – damals Arbeiter in der Stahlindustrie wie ich – stammte aus Ostpreußen. Sein Vater war Fischer, die Fischrechte aber gehörten dem Gutsbesitzer. Dieser Kollege war quasi Analphabet, er konnte nicht einmal die Bild-Zeitung lesen. Es hatte nie regelmäßig eine Schule besucht und musste schon als Kind schwer arbeiten. Dieser Kollege bekam seine ersten festen Lederschuhe, als er 1939 zur Wehrmacht eingezogen wurde, nämlich die „Knobelbecher“ der Landser.

4. Der Rolle der Junker in Preußen und später in deutschen Kaiserreich

Der Adel war die Stütze des preußischen Staates. Adlige zogen zwar Steuern für den König ein – von ihren Leibeigenen – zahlten aber selbst keine. Selbst Friedrich II. konnte gegen sie nichts ausrichten. Friedrich wollte die Leibeigenschaft in Preußen abschaffen, es gelang ihm nicht, er scheiterte am Widerstand des Adels.

„Und der König absolut, wenn er unsern Willen tut“ war die Maxime der blaublütigen Militärs  und Beamten in Preußen.

Bis zu den preußischen Reformen, nach der Niederlage gegen Napoleon, dominierten Adlige die Bürgerlichen fast vollständig in den höheren Rängen der Staatsverwaltung, beim Militär war es schon lange vorher geschehen. Außer bei der Artillerie, gab es nur adlige Offiziere. Bei der Artillerie gab es deshalb auch Bürgerliche im Offizierskorps, weil die zur Zielbestimmung der Geschütze es notwendig war, etwas von Mathematik zu verstehen. Beim Bildungsstand der meisten  Junker vor den Reformen – selbst Generäle waren z.T. Analphabeten – konnte man hier nicht die notwendige Anzahl Offiziere rekrutieren.

Auch die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen (um 1808) beseitigten die Vorherrschaft des Adels in Ostelbien nicht. Auch ihr Besitz wurde nicht angetastet. Zwar verloren sie einige Privilegien – das war aber auch alles.

Ihr Geist, der Geist es obrigkeitshörigen preußischen Polizei- und Beamtenstaats, war dann nach der Reichsgründung 1871 die vorherrschende Ideologie und senkte sich über Deutschland. Wenn wir noch heute die mangelnde Zivilcourage und Obrigkeitshörigkeit der Deutschen kritisieren, so sind das Reste des preußischen Untertanengeistes.

5. Der deutsche Militarismus und die Großindustrie

Das deutsche Bürgertum verabschiedete sich nach der Niederlage der Revolution von 1848 vom freiheitlichen Denken und passte sich den vorherrschenden Verhältnissen an. Als sich die letzten Reste der Frankfurter Parlamentarier sogar an den König von Preußen wandten und ihm die Kaiserkrone andienten, wies das Friedrich-Wihelm IV. brüsk zurück. 

Als sich dann die Bürger Badens 1849 noch einmal erhoben, schickte der preußische König seinen Bruder Prinz Wilhelm (später König/Kaiser Wilhelm I.) nach Baden und ließ die Revolutionäre mit Kartätschen niederschießen. Wilhelm war so verhasst, dass er einige Jahre in England leben musste und den Beinamen Kartätschenprinz bekam.

Im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung schließlich machte die große Industrie ihren Frieden mit dem Feudalstaat.

Dies hatte für beide Vorteile. Die Industrie verdiente an der Ausrüstung des preußischen Heeres, und die adligen Offiziere bekamen modernste Waffen. Beim preußisch-österreichischen Krieg (Deutscher Krieg) 1866, war die modernere Technik (Zündnadelgewehr) und die bessere Beweglichkeit des preußischen Heeres (Eisenbahn) letztlich kriegsentscheidend. Preußen wurde Hegemonialmacht in Deutschland, der Deutsche Bund verschwand, es entstand der Norddeutsche Bund. Einige deutsche Mittelstaaten verschwanden (z.B. das Königreich Hannover), andere mussten Territorium an Preußen abtreten (z.B. Sachsen) und der Sitz des untergegangen Deutschen Bundes, Frankfurt am Main, wurde preußisch.

Dieser überwältigende Sieg ging nicht nur auf die territoriale Größe Preußens zurück, sondern vor allem in der sich damals abzeichnenden Symbiose von Großindustrie und Großagrariern in Preußen. Im Krieg von 1870/71 wiederholte sich das, was bereits 1866 im Deutschen Krieg erfolgreich war. Mit der Reichgründung und der Krönung Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser, entstand nun ein explosives Gemisch aus Untertanengeist und Großmannssucht. Hinzu kam dann noch, dass Deutschland sich als zu kurz gekommen, an der Aufteilung der Welt, ansah.

6, Der preußisch-deutsche Militarismus

Preußischer Geist, das ist aus Ostelbien stammender Untertanengeist, gepaart mit Ignorantentum und militärischem Gehorsam, durchdrang erst alle Bereiche Preußens, wurde dann aber auch die vorherrschende Denkweise in Deutschland. Dies, mit den Möglichkeiten einer modernen Großindustrie, war die Voraussetzung für zwei Weltkriege und letztlich auch des Faschismus.

Preußen war ein Militär- und Beamtenstaat, in dem die Junker Ostelbiens fast alle Schaltstellen des Staates besetzt hielten. Carl Zuckmayers: Der Hauptmann von Köpenick (erschienen 1931) gibt hier ein beredtes Beispiel: Ein als Hauptmann verkleideter Mensch führte gestern eine von Tegel kommende Abteilung Soldaten nach dem Köpenicker Rathaus, ließ den Bürgermeister verhaften, beraubte die Gemeindekasse und fuhr in einer Droschke davon.“ So war es zu lesen am 17. Oktober 1906 in den Berliner Zeitungen. Dieser Mensch hieß Wilhelm Voigt. In jungen Jahren war der Schustergeselle aus Not mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 15 Jahre Zuchthaus waren die Strafe dafür, dass er die Reichspost um 300 Mark geschädigt hatte. Er geriet in den Teufelskreis der Bürokratie. Ohne ordentliche Abmeldung fand er nirgends Arbeit, ohne Arbeitsnachweis erhielt er keine Anmeldung. Voigt wird wieder straffällig; mit 56 Jahren hat er mehr als 30 Jahre seines Lebens im Zuchthaus verbracht. In diesem Augenblick seines Lebens stößt er auf jene Uniform im Trödlerladen in der Berliner Grenadierstraße, die von nun an sein weiteres Schicksal bestimmen wird.

Nur mit der Autorität seiner Hauptmannsuniform stellt er eine Gruppe zufällig vorbeimarschierender Soldaten unter sein Kommando, fährt mit ihnen nach Köpenick, besetzt das Rathaus, lässt sich die Stadtkasse aushändigen, verhaftet den Bürgermeister und setzt sich mit einer Kutsche ab. Allein eine Hauptmannsuniform und forsches Auftreten reicht und alle kuschen. Das war Preußen – und so gefiel es Wilhelm dem Letzten!.

6. Das preußisch-deutsche Reich wähnt sich als zu kurz gekommen

Im preußischen Denken und Handeln manifestierte sich die Symbiose von ostelbischen Junkertum und Großindustrie. Beide bedingten sich. Hinzu kam, dass Deutschland, in seiner modernen Form ein erst Mitte des 19. Jahrhundert, mittels der Vorherrschaft Preußens entstandenes Gebilde war - kraftstrotzend zwar, die modernste Industrie der damaligen Zeit, die schlagkräftigste Armee Europas. Es aber weltpolitisch eher ein Zwerg war.

Die deutsche Großindustrie forderte ihren Anteil an der Reichtümer der Erde. Das Problem: Mal abgesehen von einigen Wüstengebieten war die Welt zwischen England, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande schon verteilt. Was es noch zu erobern galt, waren einige ganz wenige Teile Afrikas und einige Eilande in der Südsee sowie Teil von Neuguinea. Das Gros der Erde besaßen andere. Selbst die Kolonialreiche von kleinen europäischen Staaten, wie Belgien und den Niederlanden, waren größer als alle deutschen Kolonien. Vor allem die Tortenstücke waren schon fest in anderer Hand.

1900 kam es zum Boxeraufstand (Geheimbund der "Starken Faust"). Die Boxer erklärten: „Fremde Teufel sind gekommen und haben durch ihre Lehre viele zu ihrem römischen oder protestantischen Glauben verleitet. Ihre Kirchen stehen außerhalb menschlicher Beziehungen; sie haben sich indessen mit viel Bosheit Ehrgeizige und Begierige zugeführt. Sie haben ohne Grenzen ihre Macht missbraucht, bis alle guten Beamten verdorben und ihre Diener geworden waren aus Begierde nach fremden Reichtum. Der Telegraph und die Eisenbahn sind eingerichtet worden, man hat Gewehr- und Geschützfabriken angelegt, und diese Anstalten verursachen den fremden Teufeln eine Freude der Bosheit voll; ebenso ist es mit den Lokomotiven, den Ballons und den elektrischen Lampen. Erfindungen, die diese fremden Teufel für vorzüglich halten. Obwohl ihr Rang ihnen dies Recht nicht gibt, lassen sie sich in Sänften tragen; China aber betrachtet sie doch als Barbaren, die Gott verdammen wolle.“

England, Russland und Japan waren die wichtigsten Mächte beim Raub an China. Nicht nur die Kolonie Hongkong hatten sie in Besitz, auch im Inneren Chinas gab es Gebiete, die zwar formal chinesisch waren, tatsächlich aber den Kolonialmächten unterstanden. Im Diplomatenviertel Pekings z.B. regierten die Truppen der europäischen Mächte. Deutschland besaß seit 1897 nur die relativ unbedeutende Hafenstadt Kiautschou.

Dagegen erhoben sich die Boxer. Die Kolonialmächte schickten Truppen gegen sie, auch das Deutsche Reich. Berühmt und berüchtigt war Kaiser Wilhelms „Hunnenrede“ (Bremerhaven, 27. Juli 1900):

„Kommst ihr vor den Feind, so wird derselbe geschlagen! Pardon wird nicht gegeben! Gefangene werden nicht gemacht! Wer euch in die Hände fällt, sei euch verfallen! Wie vor tausend Jahren die Hunnen unter ihrem König Etzel sich einen Namen gemacht, der sie noch jetzt in Überlieferung und Märchen gewaltig erscheinen läßt, so möge der Name Deutscher in China auf 1000 Jahre durch euch in einer Weise bestätigt werden, daß es niemals wieder ein Chinese wagt, einen Deutschen scheel anzusehen!“[12]

Obwohl der Einsatz des deutschen Expetitionskorps nicht unbedeutend am Erfolg der Kolonialmächte war, blieb der politische und wirtschaftliche Gewinn gering.

An der Seite Englands als Juniorpartner war also das Ziel, Deutschland zur Weltmacht zu machen, nicht zu erreichen. Folglich zielte die deutsche Politik gegen die anderen europäischen Mächte, England, Frankreich und Russland.

Mit der deutschen Aufrüstung zur See musste das England, die damalige Seemacht Nummer 1, direkt bedrohen. Die Kriegsgefahr wuchs.

7. Der Erste Weltkrieg

Auch, wenn es Historiker gibt, die behaupten, Kaiser Wilhelm II.  habe 1914 den Krieg nicht gewollt, so führte seine Politik dennoch direkt in den Krieg. Jetzt konnte das Deutsche Reich seine Weltmachambitionen durchsetzen – und scheiterte kläglich.

Einer dieser Junker, General Paul von Hindenburg erklärte dann auch während der Schlacht von Verdun amerikanischen Journalisten, die ihn in seinem Hauptquartier in Bad Kreuznach aufsuchten: „Der Krieg ist mir bekommen wie eine Badekur“[13]

Während der blutigsten Schlacht des 1. Weltkrieges, allein die deutschen Truppen hatten 700.000 Tote nur bei dieser Schlacht verloren, sagt der Oberbefehlshaber, das bekomme ihm wie eine Badekur. Preußischer Militarismus in seiner schlimmsten Ausprägung!

Anmerkung hierzu: Hindenburg ist immer noch in der Ehrenbürgerliste Potsdams (übrigens auch Berlins), einen Antrag ihn zu  streichen, lehnte der Stadtrat ab.

8. Die ostelbischen Junker und die Nazis

Zunächst vorweg: Die Nazipartei war nicht die Partei der Junker. Diese waren viel zu fein um sich mit dem Lumpenproletariat[14], das einen Großteil der Mitglieder der NSDAP stellte, betrachteten die Großagrarier mit Ekel. Ihre Partei war die Deutsch-Nationale Volkspartei (DNVP), ihre Zeitung war nicht des Völkische Beobachter, sondern die Kreuz-Zeitung, die den markigen Spruch im Kopf auf der Titelseite hatte: „Wir deutsche fürchten Gott, sonst nichts in der Welt!“

TITELBILD

Auch die Junker waren erbitterte Gegner der Republik, sie huldigten der Dolchstoßlegende und wollten ein Kaiserreich.

Zunächst aber bekannten sich viele, wenn auch halbherzig, zur neuen sozialdemokratischen Reichsregierung Ebert, Scheidemann, Noske, sie boten die Gewähr, dass sich die Kommunisten nicht nach der Revolution durchsetzten. Doch es war eher Kumpanei. Die paramilitärischen Verbände der schwarzen Reichswehr (Freikorps) – nach dem Versailler Vertrag verboten, wurden gebraucht um sie gegen die diversen Aufstände einzusetzen. Sie wurden mit Waffen der offiziellen Reichswehr ausgerüstet, waren jedoch, um aus dem Blickfeld eventueller Kontrolleure zu verschwinden, auf den riesigen Gütern Ostelbiens untergebracht und wurden von den Gutsbesitzern versorgt.

8.1 Der Kapp-Putsch

Einer von ihnen war der Rittergutsbesitzer aus Ostpreußen Wolfgang Kapp. Er ist einer der ganz wenigen bürgerlichen Rittergutsbesitzer überhaupt. Dieser kaiserliche Beamte wird 1918 Reichstagsabgeordneter einer Rechtspartei, der auch General Ludendorf und Alfred von Tirpitz angehören. Später wechselt Kapp zur DNVP.

Zusammen mit General Walther Freiherr von Lüttwitz und anderen putschen sie gegen die sozialdemokratische Reichsregierung Gustav Bauer. Die am Putsch beteiligte Marinebrigade Erhardt nimmt Berlin kampflos ein. Kapp selbst macht sich zum Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten, von Lüttwitz wird Reichswehrminister. Die offizielle Reichswehr unternimmt nichts gegen die Putschisten. Dennoch scheitert der Putsch. Einem Generalsstreik haben die Putschisten nichts entgegen zu setzen. Vier Tage nach dem Putsch ist der Spuk vorbei.

Das es sich hier um den Versuch der ostelbischen Junker handelte, das Rad der Geschichte zurück zu drehen, ist offenkundig.

Hierzu sei angemerkt: Im Anschluss an den Kapp-Putsch erhoben sich in weiten Teilen Deutschlands die Arbeiter. Durch die Folgen der Niederlage des Krieges und den Wertverfall des Geldes, hatten die Arbeiter vor allem zu leiden. Es gab Aufstände in Sachsen, Thüringen, bei Leuna und im mansfeldischen Bergbaugebiet, vor allem aber die Aufstände an der Ruhr und in Hamburg. Gegen diese Aufständischen setzte die Reichsregierung – wem wundert es – eben jene Freikorps ein, die eben erst gegen sie geputscht hatten.

8.2 Harzburger Front

[Abbildung]

Nazis und Deutschnationale in der Harzburger Front

[Abbildung]1909-1918 Vorsitzender im Direktorium der Friedrich Krupp AG in Essen, Chef eines Medienkonzerns und Vorsitzender der Deutsch Nationalen Volkspartei

Alfred Hugenberg ist wohl eine der schillernsten Figuren der Weimarer Republik. Er ist dem Krupp-Konzern eng verbunden (1909-1918 Vorsitzender im Direktorium der Friedrich Krupp AG in Essen).

Mit Geld der Schwerindustrie kauft er sich der Scherl-Verlag und die zweitgrößte deutsche Nachrichtenagentur, die Telgrafen Union. Später fügt er seinem Konzern noch die UFA hinzu. Mit diesem Konzern macht er auch Politik. Hugenbergs Blätter haben allerdings einen schlechten Ruf. Mit dem Spottvers: „O Hugenberg, o Hugenberg, wie lügen deine Blätter“ (gesungen nach dem Weihnachtslied p Tannenbaum) machen sich selbst bürgerliche Blätter lustig.

1928 wird Alfred Hugenberg Vorsitzender der DNVP. Damit ist ein bürgerlicher Großindustrieller Chef der damals wichtigsten rechtsradikalen Partei. Genau in dieser politischen Ecke ist auch die Schwerindustrie. Auch, wenn die Hochburgen der DNVP in Ostelbien liegen, die Konzernspitzen an der Ruhr sind ebenfalls Anhänger dieser reaktionären Partei.

1930 vermittelt Hugenberg die sog. Harzburger Front. Am 11. Oktober 1931 treffen sich in Bad Harzburg mehrere rechtsradikale Organisationen: Die DNVP, der Stahlhelm[15],  der Alldeutsche Verband[16] und die Nazi-Partei. Hinzu kamen Prominente des rechten Spektrums. z.B. der ehemalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, General Hans von Seeckt[17].

Die Harzburger Front hält nicht lange, aber der Nazipartei gelingt es das erste Mal, von den Trägern des alten Preußentum anerkannt zu werden.

8.3 Osthilfe-Skandal

„Der König von Preußen und Deutsche Kaiser muß jeden Moment zu einem Leutnant sagen können: Nehmen Sie zehn Mann und lösen Sie den Reichstag auf.“ (konservativer Abgeordneter Elard von Oldenburg-Januschau (1855-1937)[18]

Der Mann, der diesen markigen Spruch losließ, spielte 1933 eine wichtige Rolle bei der Machtübertragung an Hitler.

Elard von Oldenburg-Januschau veranstaltete 1927 eine Spendensammlung – und alle gaben, jedenfalls die Herrschaften des Geldadels: Carl Duisburg von IG-Farben, der Reichsverband der Deutschen Industrie und  andere. Das Geld floss nicht an Caritas oder Innere Mission, für das Geld wurde das Gut Neudeck gekauft und dem Reichspräsidenten Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, eben jener, der während der Schlacht bei Verdun im 1. Weltkrieg den Krieg wie eine Badekur genoss.

Hindenburg und Oldenburg-Januschau waren eng befreundet und und Gutsnachbarn. Hindenburg, der angeblich korrekte Preuße, umging mit der Schenkung gleich die Steuergesetze, indem er das Gut gleich auf seinen Sohn Oskar überschrieb. Damit sparte Oskar die Erbschaftssteuer. Der Staat, dessen Oberhaupt er war, kam ihm bei der Schenkungssteuer “sehr entgegen”, wie Oldenburg-Januschau später in seinen Memoiren anmerkte.

1931, aalso auf dem Höhepunkt der Weltwwirtschaftskrise, verabschiedet der Reichstag das Osthilfegesetz, das vom Kabinett des Zentrumspolitikers Heinrich Brüning auf den Weg gebracht worden war und die Förderung der Landwirtschaft das gesamte ostelbische Deutschland vorsah. Offiziell sollte die Osthilfe der gesamten von der Agrarkrise betroffenen Landwirtschaft zugute kommen, doch faktisch profitierten von ihr überwiegend die Besitzer großer Güter. Es ging um die bescheidene Summe von 1,989 Milliarden Reichsmark. Nachdem die deutsche Industrie im Zuge des Young-Planes die Reparationszahlungen an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges loswurde - die Wiedergutmachungsleistungen wurden nun allein vom Staatshaushalt getragen -, stand nämlich die Umwandlung der bisherigen „Industrieaufbringungsumlage” in eine richtige Reichssteuer auf der Tagesordnung. So großzügig, wie nur Großindustrielle sein können, schlug der Aufsichtsratschef von Rheinbraun und Bakier Silverberg vor, als scheinbar solidarische Maßnahme, die bisherige Reparationsumlage der Industrie für die Osthilfe einzusetzen. Natürlich gibt es in den Kreisen nichts ohne Gegenleistung. Silverberg verlangte, verlangte namens der Schwerindustrie nicht nur eine Senkung der Kapitalsteuern, sondern auch einen Abbau der Sozialversicherungsleistungen und die Einstellung staatlicher Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung sowie eine Erhöhung der Verbrauchssteuern.

Ihr habt richtig gelesen: Die Osthilfe so eine Art Agenda 2010.

Natürlich kam Brüning dem nach, also baute die Reichsregierung die Sozialleistungen ab, senkte die Kapitalsteuern und erhöhte die Verbrauchssteuern.

Dass dies dem Reichspräsidenten und Junker von Hindenburg sehr gut gefiel, versteht sich. Er mischte sich sogar in die laufenden Geschäfte der Reichsregierung ein und drängte, das Gesetz zu verabschieden. Am 31. März 1931 verabschiedete der Reichstag das Osthilfegesetz – nur die KPD stimmte dagegen.

Die Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe erfolgte durch die Bank für deutsche Industrieobligationen (Industriebank), über die zuvor die Mittel aus der Reparationsumlage der Industrie an die Siegermächte überwiesen worden waren und deren Aufsichtsrat niemand anders als Silverberg vorsaß. Risiken ging die Bank bei dieser Operation nicht ein. Denn die zur Entschuldung ausgereichten Kredite waren laut Osthilfegesetz mit einer Reichsbürgschaft gesichert. Das perfekte Verbrechen also!

Die Verteilung der Gelder macht dann Böcke, der zu Gärtnern wurden. So wurden zur Entschuldung der Rittergüter Millionen ausgegeben, während die Kleinbauern leer ausgingen und in den Städten die Arbeitslosen hungerten.

Als Leiter der Landstelle Köslin zuständig für die Vergabe der Gelder in der Region, hatte der Generals- und Gutsbesitzersohn von Dewitz in mindestens 14 Fällen Vorschüsse auf Umschuldungskredite gewährt, die weit über zulässigen Höchstgrenzen lagen. Der Fall zog Kreise innerhalb der Ministerialbürokratie, und schon am 29. Juni 1931 notierte ein Beamter der Reichskanzlei vertraulich: „es ist in Köslin bekanntgeworden, daß der Herr Reichspräsident auf ein Umschuldungsverfahren aktiven Einfluß genommen hat. Auch von Dewitz beruft sich darauf. Ich habe die Besorgnis, daß, wenn später Schwierigkeiten auftauchen sollten, auch für den Herrn Reichspräsidenten eine nicht ganz erwünschte Situation entstehen könnte ...”

Der Junker und Beamte von Dewitz sollte gefeuert werden, aber Hindenburg intervenierte. Er wurde nicht gefeuert sondern auf „eigenem Wunsch vom Amte entbunden“

Ein Vorstoß des Kabinetts Brüning, die nicht entschuldungsfähigen Güter des Osthilfegebiets einer staatlichen Auffangorganisation zuzuführen, zu parzellieren und dann an Siedler zu verkaufen, brachte Brüning den Vorwurf des „Agrarbolschewismus” ein. Insbesondere Oldenburg-Januschau, als Wortführer der Junker, wurde mehrmals bei seinem Busenfreund Hindenburg vorstellig. Nach späterer Aussage von Hindenburgs Staatssekretär Otto Meißner trugen diese Interventionen viel dazu bei, dass der Reichspräsident Anfang Juni 1932 Brüning als Reichskanzler ablöste.

Der Reichsrechnungshof, der die Osthilfepraxis untersuchte kam in einer Denkschrift  auf einen Sumpf von Betrug und Günstlingswirtschaft. Es enthielt so skandalöse Fälle wie den des Junkers Wilfried von Quast in Radensleben, Provinz Brandenburg, der insgesamt rund 290 000 Reichsmark erhalten hatte. Obwohl Quasts Schulden auf einem hohen Privatverbrauch beruhten - laut dem Chef des Ruppiner Finanzamtes hatte er sein Vermögen „verspielt, verhurt und versoffen“ -, zahlte die zuständige Landstelle Berlin das Geld auf Anweisung des Reichskommissars für die Osthilfe aus. Dabei hieß es doch im Osthilfegesetz: „Grundsätzlich muß es sich um Schulden handeln, die aus der Betriebsführung erwachsen sind.” Einen „übermäßigen Privatverbrauch” und „wirtschaftsfremde Verbindlichkeiten” wies der Rechnungshof auch dem Hindenburg-Nachbarn Graf Konrad von Finckenstein im ostpreußischen Schönburg nach. Dieser Großgrundbesitzer hatte es geschafft, innerhalb von vier Jahren 850.000 Reichsmark zu verjubeln. Damals ein e reife Leistung. 1932 erhielt er aus der Osthilfe eine gesetzwidrige Entschuldungshypothek von 1.167.000 Reichsmark.

Auch der Hindenburg Spezi Oldenburg-Januschau bekam ein unstatthaftes Entschuldungsdarlehen von 621.000 Reichsmark zugeschanzt, damit er das „Restkaufgeld” für sein neuerworbenes sechstes Gut bezahlen konnte. Oldenburg-Januschau hatte sich dafür großzügerweise bereit erklärt, das Gut Lichterfelde bei Eberswalde für Siedler freizugeben, wobei er aber pro Flächeneinheit das etwa vierfache des damals üblichen Preises verlangte.

Der Skandal zog immer neue Kreise, es bestand die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung. Der Reichstag sollte sich im Januar 1933 damit beschäftigen, was er zunächst auch tat.

Hitler versprach, dass die Sache unter dem Teppich gekehrt würde, aber Hindenburg zögerte, dem böhmischen Gefreiten zum Reichskanzler zu ernennen.

Die Schwerindustriellen und Bankiers wollten schon längst, dass Hitler Kanzler wird. Jetzt, angesichts des Osthilfeskandals, überwanden sie ihre Standesdünkel. Die DNVP beschwor gar die „Gefahr des Bolschewismus auf dem flachen Lande” und drängte Hindenburg Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.

Da traf sich der Hindenburg-Sohn Oskar am 22. Januar 1933 mit Hitler im Haus des Nazi von Ribbentrop zu einem Gespräch unter vier Augen. Danach sagte Hindenburg Junior nur: nun hilft alles nichts mehr, die NSDAP muss in die Regierung aufgenommen werden”. So sagte es der Hindenburg-Staatssekretär Otto Meißner vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal aus.

Der Historiker und Chronst des Nazireiches Wlliam L. Shirer schreibt zu diesem Treffen Oskar von Hindenburgs mit Hitler: „In NS-Kreisen nahm man allgemein an, daß Hitler sowohl mit Angeboten wie mit Drohungen arbeitete, im Falle der letzteren mit der Andeutung, Oskars Rolle im Osthilfeskandal sowie die Steuerhinterziehung von Gut Neudeck zu enthüllen.”

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler Reichskanzler des deutschen Reiches. Er hielt sein Versprechen. Der Osthilfeskandal versandete.

9. Schluss und Fazit

Die Junker Ostelbiens haben über Jahrhunderte ein Schreckensregime im Osten Deutschlands und Preußens unterhalten. Sie haben den Bauern das Land geraubt, sie bis aufs Blut geschunden und gepeinigt, sie haben für ihre Interessen Kriege geführt und schreckliche Verbrechen begangen.

Der Geist es preußischen Militär- und Beamtenstaats ist eine Voraussetzung für die beiden Weltkriege und den deutschen Faschismus. Der deutsche Faschismus ist nur als Symbiose von feudalen ostelbischen Großgrundbesitz und damit preußischem Geist und hochentwickelter Industrie zu verstehen. Beide Elemente, die zu einer Einheit verschmolzen, das ist das Wesen des deutschen Faschismus, das sind die reaktionärsten Kreise des deutschen Imperialismus.

Wenn also nun die Nachkommen der Großagrarier die Güter ihrer Väter zurück haben wollen und an den Menschenrechtsgerichtshof appellieren, dann ist das mehr, als nur eine bodenlose Frechheit. Das Potsdamer Abkommen hat klare Fakten geschaffen, die Grenzen sind von der Bundesregierung 1990 erneut anerkannt worden. Jede Revision, auch wenn es sich nur um die Rückübertragung der Rittergüter handelt, muss das friedliche Nebeneinander der Deutschen und der Polen stören.

Die Enteignung des Großgrundbesitzes, sei es nun in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR und in Polen, war ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit und hob ein Jahrhunderte altes Unrecht auf.

Die Nachkommen der blaublütigen Landräuber aus dem 17. Jahrhundert dürfen nicht ein zweites Mal zu Unrecht Land rauben.

Schlagt sie auf die von Blut triefenden Pfoten!


[1] Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Consorten, Kommanditgesellschaft auf Aktien

[6] Friedrich Engels: Zur Geschichte der preußischen Bauern, [Einleitung zu Wilhelm Wolffs Broschüre, „Die schlesische Milliarde“] siehe

[7] Kleinstadt in der Oberlausitz an der Grenze zu Polen unweit von Cottbus

[8] (W. Boelcke, "Bauer und Gutsherr in der Oberlausitz", 1957) siehe

[10] (Zentrales Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg, Aus dem Landtagsabschied für die zum 3. Provenziallandtag versammelt gewesenen Stände des Großherzogtums Posen vom 29.6.1835, Rep. 89 H, Polizei-Sachen, Ge., XXI, Nr. 4). Im übrigen durften sich die Junker in Posen nicht nur auf die "Cirkular Verordnung" von 1898, sondern auf ein Patent von 1797 beziehen, nach welchem „Dienstzwang" ausgeübt werden konnte (Kuczynski, Bd. III, aaO).ebenda

[11] (J. Kuczynski, aaO, Bd. III).siehe

[12] Die Reden Kaiser Wilhelms II., Hg. v. Johannes Penzler. Bd. 2: 1896-1900. Leipzig o.J., S. 209-212. Abdruck der inoffiziellen Version in: Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. Opladen 1996. (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 274), S. 357

[14] „Das Lumpenproletariat, diese passive Verfaulung der untersten Schichten der alten Gesellschaft“ (Manifest der Kommunistischen Partei) und „der Spitzbube, Gauner, Bettler, der Unbeschäftigte, der verhungernde, der elende und verbrecherische Arbeitsmensch“ (K. Marx, MEW 40, 523), die alle „auf Kosten der arbeitenden Nation leben“ (MEW 8, 161.). Also Kriminelle, Asoziale, Arbeitsscheue usw. sind Lumpemproletariat.

[15] „Der Stahlhelm – Bund der Frontsoldaten“, unter der Führung des Reserveoffiziers Franz Seldte, war eine paramilitärische Organisation. Politisch stand sie der DNVP nahe. Aufgelöst 1933, entstand nach dem Krieg neu und existiert noch heute.

[16] Der „Alldeutsche Verband“ war ebenfalls eine Organisation der äußersten Rechten und trat für die Eroberung neuen Lebensraums sein. Die Mitglieder waren v-a. ostelbische Junker sowie gehobenes Bürgertum.

[17] General von Seeckt ist Chef der Reichswehr während des Kapp-Putsches. Zwar schließt er sich den Putschisten nicht an, weigert sich aber auf Befehl des Reichspräsidenten gegen die Putschisten gewaltsam vorzugehen: „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr.“

[18] In einer Reichstagsrede 1910, begleitete mit Tumulten

Bild links: Schloss Mierzęcin, der Junker-Nachkomme Alexander von Waldow meint, es gehöre ihm und noch die riesigen Ländereien drumherum

,,Geklautes Land"

aus: german-foreign-policy

DÜSSELDORF - Hunderte deutscher Umgesiedelter bereiten sich auf Entschädigungsklagen gegen die Republik Polen vor. Wie der Aufsichtsratsvorsitzende der ,,Preußischen Treuhand GmbH", Rudi Pawelka, mitteilt, wird seine Organisation pünktlich mit dem Datum des polnischen EU-Beitritts beginnen, Musterprozesse bis hin zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu organisieren. Als möglicher Musterkläger gilt ein Nachkomme preußischer Adliger, der Ansprüche auf 3.500 Hektar (35 Quadratkilometer) polnischen Territoriums erhebt.

Die ehemals im Besitz preußischer Großgrundbesitzer befindlichen und nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Ländereien in der Nähe von Gorzów Wielkopolski seien ,,geklautes Land", erklärt der Mitgründer der ,,Preußischen Treuhand GmbH" Alexander von Waldow. Er verlangt neben einer Rückgabe des Anwesens seiner Vorfahren vom polnischen Staat eine Entschädigung für den Palac Mierzecin, der als Zentrum des Landgutes (,,Schloss Mehrenthin") Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut worden war.[1]

Stichtag: 1. Mai

Die ,,Preußische Treuhand GmbH" [2] kündigt an, pünktlich mit dem Datum des polnischen EU-Beitritts am 1. Mai 2004 den Rechtsweg bis hin zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzuschlagen. Da die Umgesiedelten ,,aus rassischen Gründen" enteignet worden seien - ,,weil sie Deutsche waren" - , müsse auf sie das Diskriminierungsverbot der EU angewandt werden, erklärt ,,Treuhand"-Aufsichtsratschef Pawelka. Die Prozess-Chancen der Umgesiedelten sieht er durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbessert, in der Enteignungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR als ,,Verstoß gegen die Menschenrechte" gewertet wurden.[3]

Potsdamer Abkommen: ,,Abwegig"

Wie Pawelka betont, sind Eigentumsansprüche deutscher Umgesiedelter in allen deutsch-polnischen Verträgen offen gehalten worden; dies habe das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt.[4] Die polnische Regierung, die Rückgabe und Entschädigung ablehne, ,,unterschätze" die Rechtslage, so Pawelka: Eine Berufung auf das Potsdamer Abkommen etwa sei ,,abwegig". Die Kritik am Potsdamer Abkommen wird von der deutschen Regierung geteilt; erst kürzlich hat der deutsche Bundespräsident Bestimmungen des Potsdamer Abkommens als ,,furchtbares Unrecht" bezeichnet.[5]

Konfliktstoff

In Polen werden unterdessen die von den Nazis verübten Verbrechen in Schadensberechnungen beziffert, um den bevorstehenden deutschen Entschädigungsklagen eigene Forderungen entgegensetzen zu können.[6] Die Stadt Poznan und die Woiwodschaft Mazowsze haben mit der Aufstellung ihrer Verluste begonnen, die Stadt Warszawa gibt nach ,,vorläufigen Schätzungen" Schäden in Höhe von 31,5 Milliarden Dollar an. Die polnische Hauptstadt war von der Wehrmacht zu 90 Prozent zerstört worden, mehr als die Hälfte ihrer Bevölkerung fand unter dem NS-Regime den Tod.


[1] Streit um ein Schloss bringt Warschau in Wallung; Rheinische Post 13.02.2004

[3] Zu einem parallel stattfindenden Gerichtsverfahren s. auch Menschenrecht

[4] ,,Straßburg zwingt zum Handeln". Rudi Pawelka, Aufsichtsratschef der Preußischen Treuhand, über den Kampf der Vertriebenen um Enteignungs-Entschädigung; Junge Freiheit 13.02.2004

[5] s. dazu Totalrevision

zurück

Spenden für die Homepage: Günter Ackermann, Konto-Nr.: 433 407 436,
IBAN DE62 3601 0043 0433 4074 36., BIC PBNKDEFF, BLZ: 360 100 43
Postbank Essen. Verwendungszweck: Homepage 
(Bitte eMail-Adresse und Verwendungszweck immer angeben!)

  Bitte immer angeben!