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Das
Hindenburg Gut Neudeck in Ostpreußen

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Auf
diese Weise (durch Bauernlegen, K-online) ist der gesamte große
Grundbesitz des deutschen Adels, namentlich aber des
ostelbischen, aus gestohlenem Bauernland zusammengebracht, und
wenn er den Räubern ohne alle Entschädigung wieder abgenommen
wird, so geschieht ihnen nicht einmal ihr volles Recht.
Eigentlich sollten sie noch dazu Entschädigung zahlen.
Friedrich
Engels |
Die
blaublütigen Landräuber fühlen sich in ihren Menschenrechten verletzt
Nachkommen
ostelbischer Junker wollen beim europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte Ergebnisse des 2. Weltkriegs korrigieren lassen
von
Gerd Höhne/ Mai 2004
Dass
die ewig Gestrigen ganz schön clever sein können, wenn es um viel Geld
geht, ist eine alte Erkenntnis. Wahrscheinlich ist das auch ein Grund
ewig gestrig zu sein, denn das was hier bestimmte Kreise vorhaben, ist
schon ganz schön dreist, wenn es aber gelingt, recht einträglich. In Düsseldorf gibt es eine ominöse GmbH&Co KG aA
Die komplizierte Rechtsform wird immer dann gewählt, wenn es alles
nicht so mit rechten Dingen zugehen soll.
So wohl auch hier. Die Firma heißt in voller Schönheit: "Preußische Treuhand GmbH & Co. KG
a.A." Ziel dieser Treuenhand ist „Erhaltung bzw. Sicherung von Ansprüchen
auf Grundeigentum und anderen Vermögenswerten in den Preußischen
Provinzen jenseits von Oder und Neiße.“ Es erhebt sich erstmal die
Frage, wo
diese „preußischen Provinzen jenseits der Oder und Neiße“ sind? Ich kann es nur vermuten. Jene haben
vergessen oder nehmen es nicht zur Kenntnis, dass 1945 Preußen aufgehört hat zu existieren. Im Potsdamer
Abkommen wurde Preußen abgewickelt- ein für alle Mal. Vorher, am 8. Mai 1945 hatte das
Deutsche Reich bedingungslos kapituliert. Aus mit der
Reichsherrlichkeit!
Wo
also, meinen diese Mumien aus der Steinzeit, sollen die „Preußischen
Provinzen jenseits von Oder und Neiße“ liegen? Sie nehmen
offensichtlich die Realität nicht wahr, sie anerkennen nicht, dass von
Deutschland der 2. Weltkrieg ausging, dass die Völker der besetzten
Länder wie Vieh in Wagons gejagt und zur Sklavenarbeit gepresst wurden,
dass sie einem historisch noch nie gewesenen Terror ausgesetzt waren,
dass ihre Menschen systematisch vertrieben, gefoltert und ermordet und
ihre Städte zerstört wurden.
Das
wollen diese ewig Gestrigen nicht zur Kenntnis nehmen. Aber nicht etwa nur, weil
sie senil sind, sondern vor allem, weil sie meinen, der Beitritt z.B.
Polens in die EU, eröffne ihnen die Möglichkeit, mittels Richterspruch
ihr „Menschenrecht“ auf ihre Rittergüter einklagen zu können.
1.
Das buntscheckige Adelsgesindel in Preußen
Östlich
der Elbe ist noch heute Landwirtschaft die vorherrschende Form der
Produktion. Bis 1945 gehörte fast das gesamte Land adligen Großgrundbesitzern,
den Herrschaften von Zitzewitz, von Donnersmarck, von Hindenburg, von
Waldow, von Moltke... Deren Nachkommen behaupten heute, das sei alles
ihr Eigentum gewesen. Wenn man den Grundbucheintragungen von vor 1945
glauben darf, war es tat tatsächlich so gewesen.
Diese
Leute verweisen stolz auf ihre Familiengeschichte und sagen, ihre
Vorfahren seien schon zu Zeiten von z.B. Kaiser Friedrich Barbarossa
oder wer weiß wann, dort gewesen und hätten das Lande besessen und
urbar gemacht. War es wirklich so?
1.1
Die Menschenrechte der Bauern, Leibeigenen und Landarbeiter
Während
in weiten Teilen des Heiligen Römischen Reiches viele Bauern schon in
karolingischer oder zumindest im frühen Mittelalter in Gutsuntertänigkeit
kamen, wurden die Gebiete, im Grenzbereich zu Polen oft von geflohenen
Bauern aus dem Westen kolonisiert. Sie rodeten den Wald und kultivierten
den Boden. Es gab natürlich auch Adlige, aber diese hatten die
Funktion, ihrem Fürsten Kriegsdienste zu leisten. Die Hörigkeit, eine
mildere Form der Gutsuntertänigkeit - die Hörigen mussten dem
Gutsherrn Dienste (Frondienste) und Abgaben leisten – zunächst in
Naturalien, ab 15. Jahrhundert vermehrt in Geld - gab es im West, im
Osten jedoch auffallend viele freie Bauern.
Das
änderte sich ab 16. Jahrhundert v.a. aber im 17. Jahrhundert nach dem
Dreißigjährigen Krieg. Große Teile dieses Landes waren zerstört, die
Menschen verarmt, viele Dörfer entvölkert.
1.2
Das große Bauernlegen im 17. Jahrhundert
Der
Adel betrachtete die verwaisten Dörfer und Gehöfte nach dem Dreißigjährigem
Krieg als eine leichte
Beute und eignete sie sich an. Wo die Bauern ihr Recht einforderten,
wurden sie vertrieben oder zwangsweise in Gutsuntertänigkeit gezwungen.
Hier
setzte sich eine sehr viel härtere Form der Gutsuntertänigkeit, die
Leibeigenschaf, durch. Dieses Vorgehen des Adels zur Aneignung bäuerlichen
Landes, wurde Bauernlegen genannt.
„Sowohl
dadurch, dass bauernlos gewordenes Land einfach zum Gut geschlagen wurde
als auch durch den gesetzlich abgesicherten Auskauf der Bauern. So heißt
es im entsprechenden Gesetz von 1540: "Es soll dem Adel offenstehen,
einen ungehorsamen und mutwilligen Pauern auszukaufen ...". Das war
dann auch gängige Praxis.“
Oder
ein Bericht aus Mecklenburg:
„Die
Bauern waren meist nicht in der Lage, ihren zerstörten Besitz wieder
aufzubauen und eineneue Wirtschaft zu gründen. Der trotz Kriegsfolgen
noch vermögenskräftige Adel wollte zur Erzielung höchstmöglicher
Erträge seinen eigenen Gutsbetrieb vergrößern, schlug die verödeten
Bauernstellen und das Brachland zu seinem Besitztum und gab den wenigen
verbliebenen Bauern die Mittel zum Neuaufbau. Dafür verpflichtete er
sie zu Frondiensten, d. h. sie mußten so viele Hand-, Spann- und andere
Dienste leisten, dass sie die eigene Stelle nicht mehr richtig
bewirtschaften konnten und in Schulden gerieten. Die Folge war völlige
Untertänigkeit.
In
dieser Zeit entstanden durch das „Bauernlegen“ die großen
Grundherrschaften - die Rittergüter und die Domänen (fürstliche
Pachtgüter). Die Bauern wurden erbuntertänig, d.h. sie verloren ihre so
genannte Erbzinsgerechtigkeit, wenn sie nicht nachweisen konnten, daß
ihnen
die Hufen, Äcker oder Wiesen um einen gewissen Zins oder Pacht überlassen
wurden.
Sie
hatten ihr Land nach Kündigung durch den Grundherrn diesem abzutreten.
Die Bauern waren an die Scholle gebunden. Doch nur die wenigsten Bauern
waren in der Lage, „gebührliche“, d.h. urkundliche Beweise für
ihre Erbzinsgerechtigkeit beizubringen. Durch die Verschlechterung der bäuerlichen
Besitzrechte waren dem „Bauernlegen“ keine Schranken mehr gesetzt.“[4]
Und
noch ein Bericht:
„Ab
1570 wandern zahlreiche Bauern aus den ostpommerschen Grenzgebieten vor
dem wachsenden Druck der Leibeigenschaft ins benachbarte Polen (spätere
Grenzmark) ab und besiedeln große Teile des bisher weitgehend
menschenleeren Grenzsaumes zu Pommern.
Der
Landadel geht in verstärktem Maße zur gutsherrlichen Eigenwirtschaft
über, in deren Folge die bäuerlichen Hintersassen in immer stärkerem
Maße vom Gutsherrn abhängig werden und zum Teil ihre Höfe verlieren
("Bauernlegen").“
Friedrich
Engel schreibt dazu:
„Und
um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, sanktionierte derselbe Landesfürst
die eingerissene Verwandlung des früheren Vorsitzrechts des Grundherrn
in dem - längst beseitigten - freien Hofgericht der Bauern in das Recht
der Patrimonialsgenchtsbarkeit und Gutspolizei, wonach der Gutsherr
nicht nur Polizeichef, sondern auch alleiniger Richter über seine
Bauern war - sogar in eigner Sache -, so daß der Bauer den Gutsherrn
nur beim Gutsherrn selbst verklagen konnte. Damit war dieser
Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in einer Person und auf seinem Gut
vollständig unbeschränkter Herr.
Diese
infamen Zustände, die nicht einmal in Rußland ihresgleichen finden -
denn dort hatte der Bauer doch seine sich selbst regierende Gemeinde -,
erreichten ihren Gipfelpunkt in der Zeit vom Dreißigjährigen Kriege
bis |242| zur rettenden Niederlage von Jena. Die Drangsalierungen des
Dreißigjährigen Kriegs erlaubten dem Adel, die Unterjochung der Bauern
zu vollenden; die Verödung zahlloser Bauernstellen erlaubte ihre
ungehinderte Vereinigung mit dem Dominium des Ritterguts; die Wiederansässigmachung
der von der Kriegsverwüstung gewaltsam ins Strolchtum getriebnen Bevölkerung
bot ihm den Vorwand, sie erst recht als Leibeigne an die Scholle zu
fesseln. Aber auch das nur auf kurze Zeit. Denn kaum waren in den nächsten
fünfzig Jahren die furchtbaren Wunden des Kriegs einigermaßen
vernarbt, die Felder wieder angebaut, die Bevölkerung gewachsen, so
erstand von neuem der Hunger der edlen Grundherrn nach Bauernland und
Bauernarbeit. Das herrschaftliche Dominium war nicht groß genug, um all
die Arbeit aufzusaugen, die noch aus den Leibeignen herauszuschlagen war
- dies Herausschlagen hier im buchstäblichsten Sinn. Das System, Bauern
zu Kotsassen, leibeignen Taglöhnern zu degradieren, hatte sich
vortrefflich bewährt. Von Anfang des achtzehnten Jahrhunderts an kommt
es immer mehr in Schwung; es heißt nun: "Bauernlegen". Man
"legt" soviel Bauern man kann, je nach Umständen; zuerst läßt
man noch soviel übrig, als zur Leistung der Spanndienste nötig, und
verwandelt den Rest in Kotsassen (Dreschgärtner, Häusler, Instleute
und wie sie sonst heißen), die für eine Hütte mit kleinem Kartoffelstück
jahraus, jahrein, gegen einen miserablen Taglohn in Korn und nur sehr
wenig in Geld, auf dem Gut schanzen müssen. Wo der gnädige Herr reich
genug ist, sein eignes Zugvieh stellen zu können, "legt" man
auch die noch übrigen Bauern und schlägt ihre Hufen zum
herrschaftlichen Wirtschaftsgut. Auf diese Weise ist der gesamte große
Grundbesitz des deutschen Adels, namentlich aber des ostelbischen, aus
gestohlenem Bauernland zusammengebracht, und wenn er den Räubern ohne
alle Entschädigung wieder abgenommen wird, so geschieht ihnen nicht
einmal ihr volles Recht. Eigentlich sollten sie noch dazu Entschädigung
zahlen.“
Leibeigenschaft
war schon fast Sklaverei. Zwar konnten Leibeigene nicht verkauft werden,
wechselte aber das Land, auf dem sie lebten,
den Besitzer, hatten sie auch einen anderen Besitzer. Sie waren
quasi rechtlos.
2.
Patrimonialsgerichtsbarkeit
Im
Bereich ihres Gutsherrn war dieser Patron der Kirche – bestimmte also,
wer Pfarrer wurde, die Gerichtsbarkeit (Patrimonialgerichtsbarkeit) und
die Polizeigewalt war in seinen Händen und alles, was auf dem Land
kreuchte und fleuchte, ob Mensch oder Tier, gehörte ihm.
Die
Patrimonialgerichtsbarkeit öffnet Tür und Tor für Willkür und Terror
gegen die „Hintersassen“, also die Tagelöhner und Leibeigenen.
Schon das Einfordern von zum Lebensunterhalt ausreichendem Lohn führte
zu brutalen Strafen durch den Gutsherrn und seine Beauftragten.
Ein
Bericht aus der Oberlausitz:
„Der
Gutsherr benutzte die Befugnisse der Patriomonialgerichtsbarkeit, um
aufsässige und ungehorsame Untertanen mit dem Stock zu strafen, er lies
sie in Eisen legen, verurteilte sie zu mehreren Wochen Zwangsarbeit und
konnte sie zur Räumung des Dorfes zwingen. Leibesstrafen wurden auch an
Arbeitern verhängt, die Lohnforderungen stellten. Als ein Bauknecht
sich bei der Muskauer
Herrschaft beklagte, daß es mit zehn Talern Lohn jährlich nicht
existieren könnte, wurde er 'unter Verwarnung von hundert Stockschlägen
gänzlich ab und zur Ruhe' verwiesen... Körperliche Züchtigungen und
schwere Zwangsarbeit bei schlechter Kost wurden zu verbreiteten Strafen".
Oder
ein anderer Bericht aus Preußen:
„Über
die Gesindezucht in Preußen" schreibt O. Büsch in seinem Buch
"Militärsystem und Sozialleben im alten Preußen 1713 - 1807"
(Berlin 1962): "Der
Bauer war den Disziplinarstrafen des Gutsherrn in Form von Prügeln, 'in
den Stock spannen', Tragen des 'Spanischen Mantels', 'Reiten' auf dem
'scharfen Esel', 'Krummschließen' und Arrest unterworfen".“
Dies
waren brutalste Strafen wegen zum Teil geringer Vergehen, oft jedoch war
der Leibeigene im Recht und hatte nur dem Gutsherrn oder dessen
Verwalter widersprochen.
3.
Die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen 1808
Patrimonialgerichtsbarkeit
endete erst nach der Niederlage Preußens gegen Napoleon durch die
Reformen des Freiherrn vom Stein und dessen Nachfolger Hardenberg.
Vorher
jedoch, 1794, mit der Einführung des Allgemeinen Landrechts in den preußischen
Ostprovinzen, also da, wo die Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.
A. für die Nachkommen der Folterer von damals deren „Menschenrecht”
einklagen will, wurde der bisherige Willkür nun etwas gesetzliche Zügel
angelegt. Die Patrimonalsgerichtsbarkeit blieb aber davon unberührt.
Mir
Abschaffung der Patrimonialsgerichtsbarkeit - nach den
Stein-Hardenbergschen Reformen - wurde der Willkür und
Folter der Gutsherrn nicht Einhalt geboten. Sie hatten jetzt sogar das
gesetzlich verbriefte Recht ihr Dienstpersonal zu foltern. Aber jetzt
etwas gesetzlich beschränkt.
Der
Adel der Provinz Posen wandte sich z.B. 1835 an den König, er solle die
Strafmöglichkeiten verschärfen. Friedrich-Wilhelm III. entschiede
ablehnend. Nicht etwa, weil er dagegen war, sondern:
„...
Die von den Ständen für nothwendig erachtete Anwendung von körperlichen
Züchtigungen und von Verschärfung der Gefängnisstrafe durch
Herabsetzung der Kost und Brod ist bereits nach § 18 der
Cirkular-Verordnung vom 30. Dez. 1798 speciell vorgeschrieben... Mit dem
Satz: Ich, der König, bin gegen eine Verschärfung der
Strafbestimmungen, denn ... die 'Cirkular Verordnung' von 1798, reicht völlig
aus, um alle Verschärfungen, die meine lieben Junker wünschen, durchführen
zu können"
Dieses
Allgemeine Landrecht in Preußen blieb bis 1900 in Kraft und wurde erst
durch das Bürgerliches Gesetzbuch abgelöst.
Damit
war aber noch immer nicht das Recht abgeschafft, das Gesinde zu foltern:
„Der
Hirtenjunge, seine Mutter und der Großvater konnten gleichzeitig oder
so, daß jeder die Züchtigung des anderen mit ansehen mußte, vom
Gutsherrn auf die Bank gelegt und geprügelt werden - mit der Rute, der
Peitsche oder wie des 'dem Herrn' richtig dünkte"“
Die
Gesindeordnung vom
8.11.1810 für Posen erlaubte das ausdrücklich, sie bestand bis 1918.
Diese
Strafen durften nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 für „faules,
unordentliches und widerspenstiges Gesinde“ vollstreckt
werden. Das Berliner Kammergericht interpretierte das 1796 so, dass der
Gebrauch der Lederpeitsche das „schicklichste und der Gesundheit
unschädlichste Surrogat des Stockes befunden wurd“
Aber
auch ohne Gericht konnten die Herrschaften prügeln. Das ALR erlaubte
zusätzlich „der Herrschaft auch im normalen Umgang mit den
Untertanen die Benutzung der Peitsche.“
Zum
Schluss dieser Aufzählung ein Beispiel brutalem Vorgehens vom Königshof
Friedrich-Wilhelms III. von Preußen:
In
einem königlichen Palais wurden Gegenstände im Wert von 50 Talern
gestohlen. Bei einem Mädchen, das für den König strickte, wurden
einige dieser Gegenstände gefunden. Sie bekam innerhalb von 2 Tagen
insgesamt 215 Peitschenhiebe auf das nackte Gesäß und Rücken
verabreicht.
Soweit
zu den Menschenrechten der Leibeigenen, Bauern und Landarbeiter in den
„den Preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße“ (aber auch
diesseits).
Es
herrschte blanke Willkür der adligen Großgrundbesitzer.
3.1
Nach den Stein-Hardenbergschen Reformen
Für
den Adel änderte sich zunächst wenig. Zwar waren sie gegen die
Reformen Sturm gelaufen. Sie wähnten, die Abschaffung der
Leibeigenschaft ruiniere sie, aber schon bald mutierten sie zu
Feudalherren, die die Segnungen kapitalistischer Produktion zu schätzen
wussten. Viele der Güter legten sich Schnapsbrennereien zu oder
verarbeiteten die von ihnen angebauten Zuckerrüben zu Zucker. Sie
durften nun ihr Land verkaufen und produzierten für den Markt, der im
19. Jahrhundert schnell wachsenden Städte.
Aus
den Leibeigenen, für deren Lebensunterhalt die Gutsherren auch zuständig
waren, wenn wenig oder keine Arbeitskräfte gebraucht wurden, wurden nun
Landarbeiter, die, gab es keine Arbeit für sie, auch nichts zu essen
hatten.
Zwar
hatten die Reformen in Preußen auch das Heer reformiert, trotzdem blieb
es fest in adliger Hand. Daran änderte sich auch nichts, als Bürgerliche
oder gar Juden Offiziere werden konnten. Bürgerliche (oder gar jüdische)
Offizieren waren eine absolute Rarität. Bei den Garderegimentern, den
Ulanen und Husaren, gab es sie überhaupt nicht.
Auf
ihren Güter und den dazu gehörigen Dörfer blieben die Gutsherren die
erste Autorität. Als dann die Industrialisierung – v.a. in den
westlichen Provinzen Preußens – einsetzte und die Industrie Arbeitskräfte
brauchte, versuchten viele Gutsbesitzer den Wegzug ihrer hungernden
Gutsarbeiter mit der Drohung zu verhindern, sie dürften nie wieder in
ihr Heimatdorf und damit z.B. ihre Eltern
und Geschwister sehen. Bis 1945 bestimmten die Gutsherren in
Ostelbien über ihre Landarbeiter – das ging bis in den privaten
Bereich hinein. So war es eher die Regel, dass der Gutsherr nach
Eigeninteresse bestimmte, wer wem heiratet. Eheschließungen ins andere
Dorf, zu Abhängigen anderer Gutsherren, waren ebenfalls verpönt.
Auf
die Dauer ließ es sich das jedoch nicht verhindern, dass die
verelendeten Landarbeiter in die Städte des Westens wegzogen um
Industriearbeiter zu werden. Wie elend es den Menschen ging,
veranschaulicht ein Beispiel, dass ich selbst, (G.H.), mitbekam: Ein
Kollege – damals Arbeiter in der Stahlindustrie wie ich – stammte
aus Ostpreußen. Sein Vater war Fischer, die Fischrechte aber gehörten
dem Gutsbesitzer. Dieser Kollege war quasi Analphabet, er konnte nicht
einmal die Bild-Zeitung lesen. Es hatte nie regelmäßig eine Schule
besucht und musste schon als Kind schwer arbeiten. Dieser Kollege bekam
seine ersten festen Lederschuhe, als er 1939 zur Wehrmacht eingezogen
wurde, nämlich die „Knobelbecher“ der Landser.
4.
Der Rolle der Junker in Preußen und später in deutschen Kaiserreich
Der
Adel war die Stütze des preußischen Staates. Adlige zogen zwar Steuern
für den König ein – von ihren Leibeigenen – zahlten aber selbst
keine. Selbst Friedrich II. konnte gegen sie nichts ausrichten.
Friedrich wollte die Leibeigenschaft in Preußen abschaffen, es gelang
ihm nicht, er scheiterte am Widerstand des Adels.
„Und
der König absolut, wenn er unsern Willen tut“ war die Maxime der
blaublütigen Militärs und
Beamten in Preußen.
Bis
zu den preußischen Reformen, nach der Niederlage gegen Napoleon,
dominierten Adlige die Bürgerlichen fast vollständig in den höheren Rängen
der Staatsverwaltung, beim Militär war es schon lange vorher geschehen.
Außer bei der Artillerie, gab es nur adlige Offiziere. Bei der
Artillerie gab es deshalb auch Bürgerliche im Offizierskorps, weil die
zur Zielbestimmung der Geschütze es notwendig war, etwas von Mathematik
zu verstehen. Beim
Bildungsstand der meisten Junker
vor den Reformen – selbst Generäle waren z.T. Analphabeten – konnte
man hier nicht die notwendige Anzahl Offiziere rekrutieren.
Auch
die Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen (um 1808) beseitigten die
Vorherrschaft des Adels in Ostelbien nicht. Auch ihr Besitz wurde nicht
angetastet. Zwar verloren sie einige Privilegien – das war aber auch
alles.
Ihr
Geist, der Geist es obrigkeitshörigen preußischen Polizei- und
Beamtenstaats, war dann nach der Reichsgründung 1871 die vorherrschende
Ideologie und senkte sich über Deutschland. Wenn wir noch heute die
mangelnde Zivilcourage und Obrigkeitshörigkeit der Deutschen
kritisieren, so sind das Reste des preußischen Untertanengeistes.
5.
Der deutsche Militarismus und die Großindustrie
Das
deutsche Bürgertum verabschiedete sich nach der Niederlage der
Revolution von 1848 vom freiheitlichen Denken und passte sich den
vorherrschenden Verhältnissen an. Als sich die letzten
Reste der Frankfurter Parlamentarier sogar an den König von Preußen
wandten und ihm die Kaiserkrone andienten, wies das Friedrich-Wihelm IV.
brüsk zurück.
Als sich dann die Bürger Badens
1849 noch einmal erhoben,
schickte der preußische König seinen Bruder Prinz Wilhelm (später König/Kaiser Wilhelm I.)
nach Baden und ließ die Revolutionäre mit Kartätschen niederschießen.
Wilhelm war so verhasst, dass er einige Jahre in England leben musste
und den Beinamen Kartätschenprinz bekam.
Im
Zuge der fortschreitenden Industrialisierung schließlich machte die große
Industrie ihren Frieden mit dem Feudalstaat.
Dies
hatte für beide Vorteile. Die Industrie verdiente an der Ausrüstung
des preußischen Heeres, und die adligen Offiziere bekamen modernste
Waffen. Beim preußisch-österreichischen Krieg (Deutscher Krieg) 1866,
war die modernere Technik (Zündnadelgewehr) und die bessere
Beweglichkeit des preußischen Heeres (Eisenbahn) letztlich
kriegsentscheidend. Preußen wurde Hegemonialmacht in Deutschland, der
Deutsche Bund verschwand, es entstand der Norddeutsche Bund. Einige
deutsche Mittelstaaten verschwanden (z.B. das Königreich Hannover),
andere mussten Territorium an Preußen abtreten (z.B. Sachsen) und der
Sitz des untergegangen Deutschen Bundes, Frankfurt am Main, wurde preußisch.
Dieser
überwältigende Sieg ging nicht nur auf die territoriale Größe Preußens zurück,
sondern vor allem in der sich damals abzeichnenden Symbiose von Großindustrie
und Großagrariern in Preußen. Im Krieg von 1870/71 wiederholte sich
das, was bereits 1866 im Deutschen Krieg erfolgreich war. Mit der
Reichgründung und der Krönung Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser,
entstand nun ein explosives Gemisch aus Untertanengeist und Großmannssucht.
Hinzu kam dann noch, dass Deutschland sich als zu kurz gekommen, an der
Aufteilung der Welt, ansah.
6,
Der preußisch-deutsche Militarismus
Preußischer
Geist, das ist aus Ostelbien stammender Untertanengeist, gepaart mit
Ignorantentum und militärischem Gehorsam, durchdrang erst alle Bereiche
Preußens, wurde dann aber auch die vorherrschende Denkweise in
Deutschland. Dies, mit den Möglichkeiten einer modernen Großindustrie,
war die Voraussetzung für zwei Weltkriege und letztlich auch des
Faschismus.
Preußen
war ein Militär- und Beamtenstaat, in dem die Junker Ostelbiens fast
alle Schaltstellen des Staates besetzt hielten. Carl
Zuckmayers: Der Hauptmann
von Köpenick (erschienen 1931) gibt hier ein beredtes Beispiel: „Ein
als Hauptmann verkleideter Mensch führte gestern eine von Tegel
kommende Abteilung Soldaten nach dem Köpenicker Rathaus, ließ den Bürgermeister
verhaften, beraubte die Gemeindekasse und fuhr in einer Droschke
davon.“ So war es zu lesen am 17. Oktober 1906 in den Berliner
Zeitungen. Dieser Mensch hieß Wilhelm Voigt. In jungen Jahren war der
Schustergeselle aus Not mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 15 Jahre
Zuchthaus waren die Strafe dafür, dass er die Reichspost um 300 Mark
geschädigt hatte. Er geriet in den Teufelskreis der Bürokratie. Ohne
ordentliche Abmeldung fand er nirgends Arbeit, ohne Arbeitsnachweis
erhielt er keine Anmeldung. Voigt wird wieder straffällig; mit 56
Jahren hat er mehr als 30 Jahre seines Lebens im Zuchthaus verbracht. In
diesem Augenblick seines Lebens stößt er auf jene Uniform im Trödlerladen
in der Berliner Grenadierstraße, die von nun an sein weiteres Schicksal
bestimmen wird.
Nur
mit der Autorität seiner Hauptmannsuniform stellt er eine Gruppe zufällig
vorbeimarschierender Soldaten unter sein Kommando, fährt mit ihnen nach
Köpenick, besetzt das Rathaus, lässt sich die Stadtkasse aushändigen,
verhaftet den Bürgermeister und setzt sich mit einer Kutsche ab. Allein
eine Hauptmannsuniform und forsches Auftreten reicht und alle kuschen.
Das war Preußen – und so gefiel es Wilhelm dem Letzten!.
6.
Das preußisch-deutsche Reich wähnt sich als zu kurz gekommen
Im
preußischen Denken und Handeln manifestierte sich die Symbiose von
ostelbischen Junkertum und Großindustrie. Beide bedingten sich. Hinzu kam, dass Deutschland, in seiner modernen Form ein erst Mitte des
19. Jahrhundert, mittels der Vorherrschaft Preußens entstandenes
Gebilde war - kraftstrotzend zwar, die modernste Industrie der
damaligen Zeit, die schlagkräftigste Armee Europas. Es aber
weltpolitisch eher ein Zwerg war.
Die
deutsche Großindustrie forderte ihren Anteil an der Reichtümer der
Erde. Das Problem: Mal abgesehen von einigen Wüstengebieten war die
Welt zwischen England, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande schon
verteilt. Was es noch zu erobern galt, waren einige ganz wenige Teile
Afrikas und einige Eilande in der Südsee sowie Teil von Neuguinea. Das
Gros der Erde besaßen andere. Selbst die Kolonialreiche von kleinen europäischen
Staaten, wie Belgien und den Niederlanden, waren größer als alle
deutschen Kolonien. Vor allem die Tortenstücke waren schon fest in
anderer Hand.
1900
kam es zum Boxeraufstand (Geheimbund der "Starken Faust"). Die Boxer erklärten: „Fremde
Teufel sind gekommen und haben durch ihre Lehre viele zu ihrem römischen
oder protestantischen Glauben verleitet. Ihre Kirchen stehen außerhalb
menschlicher Beziehungen; sie haben sich indessen mit viel Bosheit
Ehrgeizige und Begierige zugeführt. Sie haben ohne Grenzen ihre Macht
missbraucht, bis alle guten Beamten verdorben und ihre Diener geworden
waren aus Begierde nach fremden Reichtum. Der Telegraph und die
Eisenbahn sind eingerichtet worden, man hat Gewehr- und Geschützfabriken
angelegt, und diese Anstalten verursachen den fremden Teufeln eine
Freude der Bosheit voll; ebenso ist es mit den Lokomotiven, den Ballons
und den elektrischen Lampen. Erfindungen, die diese fremden Teufel für
vorzüglich halten. Obwohl ihr Rang ihnen dies Recht nicht gibt, lassen
sie sich in Sänften tragen; China aber betrachtet sie doch als
Barbaren, die Gott verdammen wolle.“
England,
Russland und Japan waren die wichtigsten Mächte beim Raub an China.
Nicht nur die Kolonie Hongkong hatten sie in Besitz, auch im Inneren
Chinas gab es Gebiete, die zwar formal chinesisch waren, tatsächlich
aber den Kolonialmächten unterstanden. Im Diplomatenviertel Pekings
z.B. regierten die Truppen der europäischen Mächte. Deutschland besaß
seit 1897 nur die relativ unbedeutende Hafenstadt Kiautschou.
Dagegen
erhoben sich die Boxer. Die Kolonialmächte schickten Truppen gegen sie,
auch das Deutsche Reich. Berühmt und berüchtigt war Kaiser Wilhelms
„Hunnenrede“ (Bremerhaven, 27. Juli 1900):
„Kommst
ihr vor den Feind, so wird derselbe geschlagen! Pardon wird nicht
gegeben! Gefangene werden nicht gemacht! Wer euch in die Hände fällt,
sei euch verfallen! Wie vor tausend Jahren die Hunnen unter ihrem König
Etzel sich einen Namen gemacht, der sie noch jetzt in Überlieferung und
Märchen gewaltig erscheinen läßt, so möge der Name Deutscher in
China auf 1000 Jahre durch euch in einer Weise bestätigt werden, daß
es niemals wieder ein Chinese wagt, einen Deutschen scheel anzusehen!“
Obwohl
der Einsatz des deutschen Expetitionskorps nicht unbedeutend am Erfolg
der Kolonialmächte war, blieb der politische und wirtschaftliche Gewinn
gering.
An
der Seite Englands als Juniorpartner war also das Ziel, Deutschland zur
Weltmacht zu machen, nicht zu erreichen. Folglich zielte die deutsche
Politik gegen die anderen europäischen Mächte, England, Frankreich und
Russland.
Mit
der deutschen Aufrüstung zur See musste das England, die damalige
Seemacht Nummer 1, direkt bedrohen. Die Kriegsgefahr wuchs.
7.
Der Erste Weltkrieg
Auch,
wenn es Historiker gibt, die behaupten, Kaiser Wilhelm II.
habe 1914 den Krieg nicht gewollt, so führte seine Politik
dennoch direkt in den Krieg. Jetzt konnte das Deutsche Reich seine
Weltmachambitionen durchsetzen – und scheiterte kläglich.
Einer
dieser Junker, General Paul von Hindenburg erklärte dann auch während
der Schlacht von Verdun amerikanischen Journalisten, die ihn in seinem
Hauptquartier in Bad Kreuznach aufsuchten: „Der Krieg ist mir
bekommen wie eine Badekur“[13]
Während
der blutigsten Schlacht des 1. Weltkrieges, allein die deutschen Truppen
hatten 700.000 Tote nur bei dieser Schlacht verloren, sagt der
Oberbefehlshaber, das bekomme ihm wie eine Badekur. Preußischer
Militarismus in seiner schlimmsten Ausprägung!
Anmerkung
hierzu: Hindenburg ist immer noch in der Ehrenbürgerliste Potsdams
(übrigens auch Berlins),
einen Antrag ihn zu streichen,
lehnte der Stadtrat ab.
8.
Die ostelbischen Junker und die Nazis
Zunächst
vorweg: Die Nazipartei war nicht die Partei der Junker. Diese waren viel
zu fein um sich mit dem Lumpenproletariat,
das einen Großteil der Mitglieder der NSDAP stellte, betrachteten die
Großagrarier mit Ekel. Ihre Partei war die Deutsch-Nationale
Volkspartei (DNVP), ihre Zeitung war nicht des Völkische Beobachter,
sondern die Kreuz-Zeitung, die den markigen Spruch im Kopf auf der
Titelseite hatte: „Wir deutsche fürchten Gott, sonst nichts in der
Welt!“

Auch
die Junker waren erbitterte Gegner der Republik, sie huldigten der
Dolchstoßlegende und wollten ein Kaiserreich.
Zunächst
aber bekannten sich viele, wenn auch halbherzig, zur neuen
sozialdemokratischen Reichsregierung Ebert, Scheidemann, Noske, sie
boten die Gewähr, dass sich die Kommunisten nicht nach der Revolution
durchsetzten. Doch es war eher Kumpanei. Die paramilitärischen Verbände
der schwarzen Reichswehr (Freikorps) – nach dem Versailler Vertrag verboten,
wurden gebraucht um sie gegen die diversen Aufstände einzusetzen. Sie
wurden mit Waffen der offiziellen Reichswehr ausgerüstet, waren jedoch,
um aus dem Blickfeld eventueller Kontrolleure zu verschwinden, auf den
riesigen Gütern Ostelbiens untergebracht und wurden von den
Gutsbesitzern versorgt.
8.1
Der Kapp-Putsch
Einer
von ihnen war der Rittergutsbesitzer aus Ostpreußen Wolfgang Kapp. Er
ist einer der ganz wenigen bürgerlichen Rittergutsbesitzer überhaupt.
Dieser kaiserliche Beamte wird 1918 Reichstagsabgeordneter einer
Rechtspartei, der auch General Ludendorf und Alfred von Tirpitz angehören.
Später wechselt Kapp zur DNVP.
Zusammen
mit General Walther Freiherr von Lüttwitz und anderen putschen sie
gegen die sozialdemokratische Reichsregierung Gustav Bauer. Die am
Putsch beteiligte Marinebrigade Erhardt nimmt Berlin kampflos ein. Kapp
selbst macht sich zum Reichskanzler und preußischen Ministerpräsidenten,
von Lüttwitz wird Reichswehrminister. Die offizielle Reichswehr
unternimmt nichts gegen die Putschisten. Dennoch scheitert der Putsch.
Einem Generalsstreik haben die Putschisten nichts entgegen zu setzen.
Vier Tage nach dem Putsch ist der Spuk vorbei.
Das
es sich hier um den Versuch der ostelbischen Junker handelte, das Rad
der Geschichte zurück zu drehen, ist offenkundig.
Hierzu
sei angemerkt: Im Anschluss an den Kapp-Putsch erhoben sich in weiten
Teilen Deutschlands die Arbeiter. Durch die Folgen der Niederlage des
Krieges und den Wertverfall des Geldes, hatten die Arbeiter vor allem
zu leiden. Es gab Aufstände in Sachsen, Thüringen, bei Leuna und im mansfeldischen Bergbaugebiet, vor allem aber die Aufstände an der Ruhr
und in Hamburg. Gegen diese Aufständischen setzte die Reichsregierung
– wem wundert es – eben jene Freikorps ein, die eben erst gegen sie
geputscht hatten.
8.2
Harzburger Front
|
![[Abbildung]](krautj3.jpg)
Nazis
und Deutschnationale in der Harzburger Front |
1909-1918
Vorsitzender
im Direktorium der Friedrich Krupp AG in Essen, Chef eines
Medienkonzerns und Vorsitzender der Deutsch Nationalen
Volkspartei
|
Alfred
Hugenberg ist wohl eine der schillernsten Figuren der Weimarer Republik.
Er ist dem Krupp-Konzern eng verbunden (1909-1918 Vorsitzender im
Direktorium der Friedrich Krupp AG in Essen).
Mit
Geld der Schwerindustrie kauft er sich der Scherl-Verlag und die zweitgrößte
deutsche Nachrichtenagentur, die Telgrafen Union. Später fügt er
seinem Konzern noch die UFA hinzu. Mit diesem Konzern macht er auch
Politik. Hugenbergs Blätter haben allerdings einen schlechten Ruf. Mit
dem Spottvers: „O Hugenberg, o Hugenberg, wie lügen deine Blätter“
(gesungen nach dem Weihnachtslied p Tannenbaum) machen sich selbst bürgerliche
Blätter lustig.
1928
wird Alfred Hugenberg Vorsitzender der DNVP. Damit ist ein bürgerlicher
Großindustrieller Chef der damals wichtigsten rechtsradikalen Partei.
Genau in dieser politischen Ecke ist auch die Schwerindustrie. Auch,
wenn die Hochburgen der DNVP in Ostelbien liegen, die Konzernspitzen an
der Ruhr sind ebenfalls Anhänger dieser reaktionären Partei.
1930
vermittelt Hugenberg die sog. Harzburger Front. Am 11. Oktober 1931
treffen sich in Bad Harzburg mehrere rechtsradikale Organisationen: Die
DNVP, der Stahlhelm,
der Alldeutsche Verband
und die Nazi-Partei. Hinzu kamen Prominente des rechten Spektrums. z.B.
der ehemalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, General Hans von
Seeckt.
Die
Harzburger Front hält nicht lange, aber der Nazipartei gelingt es das
erste Mal, von den Trägern des alten Preußentum anerkannt zu werden.
8.3
Osthilfe-Skandal
„Der
König von Preußen und Deutsche Kaiser muß jeden Moment zu einem
Leutnant sagen können: Nehmen Sie zehn Mann und lösen Sie den
Reichstag auf.“
(konservativer Abgeordneter Elard von Oldenburg-Januschau (1855-1937)
Der
Mann, der diesen markigen Spruch losließ, spielte 1933 eine wichtige
Rolle bei der Machtübertragung an Hitler.
Elard
von Oldenburg-Januschau veranstaltete 1927 eine Spendensammlung – und
alle gaben, jedenfalls die Herrschaften des Geldadels: Carl Duisburg von
IG-Farben, der Reichsverband der Deutschen Industrie und
andere. Das Geld floss nicht an Caritas oder Innere Mission, für
das Geld wurde das Gut Neudeck gekauft und dem Reichspräsidenten Paul
von Beneckendorff und von Hindenburg, eben jener, der während der
Schlacht bei Verdun im 1. Weltkrieg den Krieg wie eine Badekur genoss.
Hindenburg
und Oldenburg-Januschau
waren eng befreundet und und Gutsnachbarn. Hindenburg, der angeblich
korrekte Preuße, umging mit der Schenkung gleich die Steuergesetze,
indem er das Gut gleich auf seinen Sohn Oskar überschrieb. Damit sparte
Oskar die Erbschaftssteuer. Der Staat, dessen Oberhaupt er war, kam
ihm bei der Schenkungssteuer “sehr entgegen”, wie
Oldenburg-Januschau später in seinen Memoiren anmerkte.
1931,
aalso auf dem Höhepunkt der Weltwwirtschaftskrise, verabschiedet der
Reichstag das Osthilfegesetz, das vom Kabinett des Zentrumspolitikers
Heinrich Brüning auf den Weg gebracht worden war und die Förderung der
Landwirtschaft das gesamte ostelbische Deutschland vorsah. Offiziell sollte die
Osthilfe der gesamten von der Agrarkrise betroffenen Landwirtschaft
zugute kommen, doch faktisch profitierten von ihr überwiegend die
Besitzer großer Güter. Es ging um die bescheidene Summe von 1,989
Milliarden Reichsmark. Nachdem die deutsche Industrie im Zuge des
Young-Planes die Reparationszahlungen an die Siegermächte des Ersten
Weltkrieges loswurde - die Wiedergutmachungsleistungen wurden nun allein vom
Staatshaushalt getragen -, stand nämlich die Umwandlung der bisherigen
„Industrieaufbringungsumlage” in eine richtige Reichssteuer auf der
Tagesordnung. So großzügig, wie nur Großindustrielle sein können,
schlug der Aufsichtsratschef von Rheinbraun und Bakier Silverberg vor, als scheinbar
solidarische Maßnahme, die bisherige Reparationsumlage der Industrie für
die Osthilfe einzusetzen. Natürlich gibt es in den Kreisen nichts ohne
Gegenleistung. Silverberg verlangte, verlangte namens der
Schwerindustrie nicht nur eine Senkung der Kapitalsteuern, sondern auch
einen Abbau der Sozialversicherungsleistungen und die Einstellung
staatlicher Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung sowie eine Erhöhung
der Verbrauchssteuern.
Ihr
habt richtig gelesen: Die Osthilfe so eine Art Agenda 2010.
Natürlich
kam Brüning dem nach, also baute die Reichsregierung die
Sozialleistungen ab, senkte die Kapitalsteuern und erhöhte die
Verbrauchssteuern.
Dass
dies dem Reichspräsidenten und Junker von Hindenburg sehr gut gefiel,
versteht sich. Er mischte sich sogar in die laufenden Geschäfte der
Reichsregierung ein und drängte, das Gesetz zu verabschieden. Am 31. März
1931 verabschiedete der Reichstag das Osthilfegesetz – nur die KPD
stimmte dagegen.
Die
Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe erfolgte durch die Bank für
deutsche Industrieobligationen (Industriebank), über die zuvor die
Mittel aus der Reparationsumlage der Industrie an die Siegermächte überwiesen
worden waren und deren Aufsichtsrat niemand anders als Silverberg vorsaß.
Risiken ging die Bank bei dieser Operation nicht ein. Denn die zur
Entschuldung ausgereichten Kredite waren laut Osthilfegesetz mit einer
Reichsbürgschaft gesichert. Das perfekte Verbrechen also!
Die
Verteilung der Gelder macht dann Böcke, der zu Gärtnern wurden. So wurden
zur Entschuldung der Rittergüter Millionen ausgegeben, während die
Kleinbauern leer ausgingen und in den Städten die Arbeitslosen
hungerten.
Als
Leiter der Landstelle Köslin zuständig für die Vergabe der Gelder in
der Region, hatte der Generals- und Gutsbesitzersohn von Dewitz in
mindestens 14 Fällen Vorschüsse auf Umschuldungskredite gewährt, die
weit über zulässigen Höchstgrenzen lagen. Der Fall zog Kreise
innerhalb der Ministerialbürokratie, und schon am 29. Juni 1931
notierte ein Beamter der Reichskanzlei vertraulich: „es ist in Köslin
bekanntgeworden, daß der Herr Reichspräsident auf ein
Umschuldungsverfahren aktiven Einfluß genommen hat. Auch von Dewitz
beruft sich darauf. Ich habe die Besorgnis, daß, wenn später
Schwierigkeiten auftauchen sollten, auch für den Herrn Reichspräsidenten
eine nicht ganz erwünschte Situation entstehen könnte ...”
Der
Junker und Beamte von
Dewitz sollte gefeuert werden, aber Hindenburg intervenierte. Er wurde
nicht gefeuert sondern auf „eigenem Wunsch vom Amte entbunden“
Ein
Vorstoß des Kabinetts Brüning, die nicht entschuldungsfähigen Güter
des Osthilfegebiets einer staatlichen Auffangorganisation zuzuführen,
zu parzellieren und dann an Siedler zu verkaufen, brachte Brüning den
Vorwurf des „Agrarbolschewismus” ein. Insbesondere
Oldenburg-Januschau, als Wortführer der Junker, wurde mehrmals bei seinem
Busenfreund Hindenburg vorstellig. Nach späterer Aussage von
Hindenburgs Staatssekretär Otto Meißner trugen diese Interventionen
viel dazu bei, dass der Reichspräsident Anfang Juni 1932 Brüning als
Reichskanzler ablöste.
Der
Reichsrechnungshof, der die Osthilfepraxis untersuchte kam in einer
Denkschrift auf einen Sumpf
von Betrug und Günstlingswirtschaft. Es enthielt so skandalöse Fälle
wie den des Junkers Wilfried von Quast in Radensleben, Provinz
Brandenburg, der insgesamt rund 290 000 Reichsmark erhalten hatte.
Obwohl Quasts Schulden auf einem hohen Privatverbrauch beruhten - laut
dem Chef des Ruppiner Finanzamtes hatte er sein Vermögen „verspielt,
verhurt und versoffen“ -, zahlte die zuständige Landstelle Berlin
das Geld auf Anweisung des Reichskommissars für die Osthilfe aus. Dabei
hieß es doch im Osthilfegesetz: „Grundsätzlich muß es sich um
Schulden handeln, die aus der Betriebsführung erwachsen sind.”
Einen „übermäßigen Privatverbrauch” und „wirtschaftsfremde
Verbindlichkeiten” wies der Rechnungshof auch dem
Hindenburg-Nachbarn Graf Konrad von Finckenstein im ostpreußischen Schönburg
nach. Dieser Großgrundbesitzer hatte es geschafft, innerhalb von vier Jahren 850.000 Reichsmark zu
verjubeln. Damals ein e reife Leistung. 1932 erhielt er aus der
Osthilfe eine gesetzwidrige Entschuldungshypothek von 1.167.000
Reichsmark.
Auch
der Hindenburg Spezi Oldenburg-Januschau
bekam ein unstatthaftes Entschuldungsdarlehen von 621.000 Reichsmark
zugeschanzt, damit er das „Restkaufgeld” für sein neuerworbenes
sechstes Gut bezahlen konnte. Oldenburg-Januschau hatte sich dafür großzügerweise
bereit erklärt, das Gut Lichterfelde bei Eberswalde für Siedler
freizugeben, wobei er aber pro Flächeneinheit das etwa vierfache des
damals üblichen Preises verlangte.
Der
Skandal zog immer neue Kreise, es bestand die Gefahr der
strafrechtlichen Verfolgung. Der Reichstag sollte sich im Januar 1933
damit beschäftigen, was er zunächst auch tat.
Hitler
versprach, dass die Sache unter dem Teppich gekehrt würde, aber
Hindenburg zögerte, dem böhmischen Gefreiten zum Reichskanzler zu
ernennen.
Die
Schwerindustriellen und Bankiers wollten schon längst, dass Hitler Kanzler
wird. Jetzt, angesichts des Osthilfeskandals, überwanden sie ihre
Standesdünkel. Die DNVP beschwor gar die „Gefahr
des Bolschewismus auf dem flachen Lande” und drängte Hindenburg
Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
Da
traf sich der Hindenburg-Sohn Oskar am 22. Januar 1933 mit Hitler im
Haus des Nazi von Ribbentrop zu einem Gespräch unter vier Augen. Danach
sagte Hindenburg Junior nur: „nun
hilft alles nichts mehr, die NSDAP muss in die Regierung aufgenommen
werden”. So sagte es der Hindenburg-Staatssekretär Otto Meißner
vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal aus.
Der
Historiker und Chronst des Nazireiches Wlliam L. Shirer schreibt zu
diesem Treffen Oskar von Hindenburgs mit Hitler: „In NS-Kreisen
nahm man allgemein an, daß Hitler sowohl mit Angeboten wie mit
Drohungen arbeitete, im Falle der letzteren mit der Andeutung, Oskars
Rolle im Osthilfeskandal sowie die Steuerhinterziehung von Gut Neudeck
zu enthüllen.”
Am
30. Januar 1933 wurde Hitler Reichskanzler des deutschen Reiches. Er hielt
sein Versprechen. Der Osthilfeskandal versandete.
9.
Schluss und Fazit
Die
Junker Ostelbiens haben über Jahrhunderte ein Schreckensregime im Osten
Deutschlands und Preußens unterhalten. Sie haben den Bauern das Land
geraubt, sie bis aufs Blut geschunden und gepeinigt, sie haben für ihre Interessen
Kriege geführt und schreckliche Verbrechen begangen.
Der
Geist es preußischen Militär- und Beamtenstaats ist eine Voraussetzung
für die beiden Weltkriege und den deutschen Faschismus. Der deutsche
Faschismus ist nur als Symbiose von feudalen ostelbischen Großgrundbesitz
und damit preußischem Geist und hochentwickelter Industrie zu verstehen.
Beide Elemente, die zu einer Einheit verschmolzen, das ist das
Wesen des deutschen Faschismus, das sind die reaktionärsten Kreise des
deutschen Imperialismus.
Wenn
also nun die Nachkommen der Großagrarier die Güter ihrer Väter zurück
haben wollen und an den Menschenrechtsgerichtshof appellieren, dann ist
das mehr, als nur eine bodenlose Frechheit. Das Potsdamer Abkommen
hat klare Fakten geschaffen, die Grenzen sind von der Bundesregierung
1990 erneut anerkannt worden. Jede Revision, auch wenn es sich nur um
die Rückübertragung der Rittergüter handelt, muss das friedliche
Nebeneinander der Deutschen und der Polen stören.
Die
Enteignung des Großgrundbesitzes, sei es nun in der Sowjetischen
Besatzungszone/DDR und in Polen, war ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit und hob
ein Jahrhunderte altes Unrecht auf.
Die
Nachkommen der blaublütigen Landräuber aus dem 17. Jahrhundert dürfen
nicht ein zweites Mal zu Unrecht Land rauben.
Schlagt
sie auf die von Blut triefenden Pfoten!
Friedrich Engels: Zur Geschichte der preußischen Bauern,
[Einleitung zu Wilhelm Wolffs Broschüre, „Die schlesische
Milliarde“] siehe
Die Reden
Kaiser Wilhelms II., Hg. v. Johannes Penzler. Bd. 2: 1896-1900.
Leipzig o.J., S. 209-212. Abdruck der inoffiziellen Version in:
Manfred Görtemaker: Deutschland im 19. Jahrhundert.
Entwicklungslinien. Opladen 1996. (Schriftenreihe der Bundeszentrale
für politische Bildung, Bd. 274), S. 357
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