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Liebe
Leute,
zum
Ergebnis der Internationalen Irak-Konferenz in Berlin am 12. März 2005
dokumentiere ich:
Siehe
auch das Gespräch mit Scheich Hadi Al
Khalisi, Mitbegründer der politischen Plattform »Irakischer Nationaler Gründungskongreß«
(INFC), der an der Konferenz teilnahm, in „junge Welt“ vom 19.
März 2005 - http://www.jungewelt.de/2005/03-19/031.php
Weitere
Infos zur Konferenz: www.irakkonferenz.de
Mit internationalistischen Grüßen
Klaus von Raussendorff
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Anti-Imperialistische Korrespondenz (AIKor) -
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[ 1 ]
http://www.irakkonferenz.de/docus/einleitung_guilliard.pdf
DIE
AKTUELLE SITUATION IM IRAK – EIN ÜBERBLICK
(Einleitung
zur Internationalen Irak Konferenz am 12. März 2005)
Von
Joachim Guilliard
Man
kann sicherlich die Bedeutung der heutigen Konferenz auch ein wenig an der
heftigen Reaktion unserer Gegner messen.
Es
ist offensichtlich, dass genau das, was heute durch die Beteiligung
irakischer Referenten der wesentliche Inhalt sein wird, in der deutschen
Öffentlichkeit ausgeblendet bleiben soll. Die Rechtfertigung von Krieg
und Besatzung beruht maßgeblich auf der Gleichsetzung von Widerstand mit
Terror und der Behauptung, es fehle an politischen Kräfte im Irak, die
einen befreiten Irak zusammenhalten, verwalten und aufbauen können. Wem
an einer langfristigen Herrschaft der USA und ihrer Quislinge gelegen ist,
muss verhindern, dass die gegen die Besatzung gerichteten politischen Kräfte
hier ein Gesicht bekommen, als Kräfte mit vernünftigen Alternativen,
recht erfolgreich in ihrem Engagement für eine breite Einheit.
Organisationen die offen und ausschließlich zivil im Land politisch aktiv
sind, die den militärischen Widerstand dennoch als legitim ansehen,
Terror gegen Zivilisten aber ablehnen – ganz im Gegensatz zu denen, die
das Land mit brutaler Gewalt besetzt halten.
Auch
deutsche Politiker und Medien folgen diesen Richtlinien. Die Nachrichten
über den Irak bestehen in der Regel nur in einer Auflistung der wüstesten
Anschläge und Statements der US-Administration. Die tatsächliche
irakische Realität wird weitgehend ignoriert.
Kein
Thema ist die katastrophale Situation der Bevölkerung unter der
Besatzung, obwohl Untersuchungen von Hilfsorganisation immer wieder
belegen, wie sehr sich die Lebensbedingungen in allen Bereichen gegenüber
der Vorkriegssituation verschlechterten, die bekanntlich unter dem Embargo
schon furchtbar waren. Es fehlt an allem. Strom und Wasser gibt es nur
stundenweise, die Abwässer fließen ungeklärt in die Flüsse und führen
zur Verbreitung von über das Wasser übertragenen Krankheiten. Die Zahl
der stark unterernährten Kinder hat sich verdoppelt, desgleichen die Säuglingssterblichkeit.
Jedes 10. Kind leitet an schwerer Diarrhöe, Todesursache bei 70% aller
Todesfälle bei Kindern.
Hinzu
kommt der Zusammenbruch jeglicher Sicherheit und Ordnung im Alltag,
und damit eine praktisch unkontrollierte Gewaltkriminalität – Folge
der Auflösung von Armee und Polizei.
Raubüberfälle
und Morde am hellen Tage lähmen das öffentliche Leben, Entführungen und
Frauenhandel zwingen die Frauen hinter ihre vier Wände. Hinzu kommt die
Gefahr unmittelbar ins Visier der Besatzer zu geraten.
Mehr
als 100.000 Irakerinnen und Iraker fielen bereits Krieg und Besatzung zum
Opfer, täglich kommen neue hinzu. Zigtausend Männer und Frauen wurden
gekidnappt und in Lager verschleppt. Vielerorts ist der Alltag geprägt
durch Razzien, Checkpoints und demütigende Schikanen.
Und
immer häufiger führen die Besatzer groß angelegte Strafaktionen gegen
ganze Städte durch, die sich ihrer Kontrolle entzogen haben. Der
schlimmste Angriff war der auf Falluja im letzten November, sicherlich
eines der größten einzelnen Verbrechen der USA in letzter Zeit. Auch darüber
was aus dieser Stadt wurde, liest und hört man in den Medien nichts mehr.
Wir haben in den letzten Wochen eine Rundreise mit zwei Augenzeugen aus
Falluja organisiert, mit Veranstaltungen in 9 Städten. Kaum eine Zeitung
hat sich für sie interessiert.
Und
nicht allein das militärischen Vorgehen ist verbrecherisch. Mit ihrer
gesamten Besatzungspolitik verstoßen die USA und ihre „Koalition der
Willigen“ in vielfacher Hinsicht gegen internationales Recht und begehen
ganz offensichtliche massive Kriegsverbrechen.
Diese
gesamte Realität muss man sich vor Augen führen, wenn die Gewalt des
Widerstands gegen diese -- durch die Besatzung geschaffene Verhältnisse
-- thematisiert wird.
Geht
man nach den hiesigen Medien, hat mit den Wahlen im Januar für den
Irak ein neues Zeitalter begonnen. Viel Aufhebens wird von der
Machverteilung in der Nationalversammlung und der Zusammensetzung der
neuen Übergangsregierung, so als hätte dies nennenswerte Auswirkungen
auf die weitere Entwicklung im Irak, als wäre der Irak bereits wieder
souverän.
Aber
die Wahlen haben nichts grundlegendes an den Verhältnissen im Land geändert.
Regiert wird das Land auch weiterhin aus der riesigen US-Botschaft heraus
und die US-Truppen werden – daran lässt die US-Regierung keinen Zweifel
– das Land auf absehbare
Zeit nicht verlassen. Jeder der den Irak bereist, kann sehen, dass sich
die Besatzungsmacht hier auf Dauer festsetzt. Beispielsweise im Camp
Victory North, in der Nähe des Flughafens von Bagdad. Hier ist die
Halliburton Tochter, Kellog, Brown & Root (KBR), dabei eine ganze
Stadt aufzubauen, bestehend aus klimatisierten Bungalows und allem was zum
US-amerikanischen Way of Life gehört. Die Stadt beherbergt bereits 14.000
Soldaten, fertig gestellt, wird das Camp doppelt so groß wie Camp
Bondsteel im Kosovo sein, eine der größten US-Basen in Übersee.
Insgesamt entstehen vierzehn solcher permanenten Basen für gut 100.000
Soldaten.
Auch
das Agieren im Libanon und die massiven Drohungen gegen Syrien und Iran
lassen keinen Raum für Illusionen, die USA würden tatsächlich ihre
Truppen in absehbarer Zeit aus dem Irak abziehen und die Kontrolle über
das Land freiwillig aufgeben.
Die
Wahlen zur Nationalversammlung sind Teil der Strategie, mit der sie ihre
langfristigen Pläne gegen den heftigen Widerstand eines großen Teils der
Bevölkerung durchzusetzen versuchen. Sie sollen der Politik der USA und
GB im Irak die Legitimität verschaffen – die sie dringend benötigt und
zu Hause und international wieder mehr Akzeptanz für ihr wildes Treiben.
Obwohl diese Wahlen, allen demokratischen Prinzipien Hohn sprechen, könnte
nun die internationale Anerkennung ihnen nun endlich der Weg offen stehen,
völkerrechtlich verbindliche Abkommen zur Umwandlung der irakischen
Wirtschaft schließen.
In
vieler Hinsicht gleichen, so der renommierte US-Historiker Edward S.
Herman, die Wahlen im Irak denen in Vietnam 1967 oder El Salvador 1982.
Auch damals wurde die Wahlbeteiligung, die sowenig überprüfbar war wie
jetzt im Irak, als Maß für die Glaubwürdigkeit der Wahlen und die
Zustimmung zur US-Politik dargestellt. Auch damals gingen viele zur Urne,
um den Frieden zu wählen. Doch beide Male eskalierten die USA und ihre
Marionetten anschließend den Krieg. Auch im Irak ist nun damit zu
rechnen, dass die USA ihre gefestigte Position nutzen werden, um noch
massiver und brutaler gegen den Widerstand vorzugehen. Die verheerende
Strafaktion gegen Falluja erfährt bereits ihre Fortsetzung mit
„Operation River Blitz“ gegen Städte am Euphrat.
Da
der militärische Widerstand so aber nicht zu schlagen ist, setzen die USA
– wie in Vietnam und El Salvador – zunehmend auf einen verdeckten,
schmutzigen Krieg gegen ihre Gegner.
Bereits
im Dezember 2003 enthüllte der berühmte US-Journalist Seymour Hersh
entsprechende Programme der US-Regierung, die u.a. US-amerikanischen
Spezialeinheiten zur gezielten Liquidierung von Angehörigen des
Widerstands vorsehen und die Geheimdienstexperten an die „Operation Phönix“
in Vietnam erinnern.
Das
Pentagon knüpft aber lieber an die erfolgreichere Anwendung von
staatlichem Terror, systematischer Folter und Todesschwadronen in
Mittelamerika an und nennt das Vorhaben „Salvador Option“.
Ausgesuchte
kurdische Peshmergas und schiitischen Milizen werden dabei zu Einheiten
zusammengestellt, die Jagd auf Widerstandskämpfer und ihre Sympathisanten
-- auch über die Landesgrenzen hinweg -- machen.
Regional
sind zudem die Milizen der mit den USA kollaborierenden Organisationen
aktiv, die größten sind die der beiden kurdischen Parteien. Sie werden
auf 100.000 Mann geschätzt, deren besten Einheiten von Israel aktuell
weiter aufgerüstet und ausgebildet werden. Auch den im Iran ausgebildeten
Al Badr Brigaden des „Obersten Rates der islamischen Revolution“ (SCIRI),
ein weiterer enger US-Verbündeter werden Morde an politischen Gegnern
nachgesagt sowie die massive Einschüchterung der Bevölkerung.
Viel
verspricht sich das Pentagon zudem von neu entstandenen „Schutzkorps“,
die sich „Special Police Commandos“, „Defenders of Baghdad“ etc.
nennen. Kommandiert werden diese Milizen, deren Stärke auf 15.000 Mann
geschätzt wird, meist von Geheimdienstoffizieren des alten Regimes, die
enge Beziehungen zum irakischen Innen- bzw. Verteidigungsminister
unterhalten.
Rechnet
man noch die privaten Söldner hinzu, so ergibt sich ein unheilvolle
Allianz von Organisationen, die mit unkontrollierter Gewalt gegen
Oppositionelle vorgehen.
Es
sind die USA und ihre Verbündete, die auf brutale Weise einen Teil der
Iraker auf den Rest der Bevölkerung hetzten und das Land in die Nähe
eines Bürgerkrieges treiben.
Und
es sind Widerstandsorganisationen wie der INFC die dagegen eine
Alternative darstellen.
Die
Berechtigung des Widerstands gegen die US geführte Besatzung ergibt sich
aus all diesen Umständen – der Zerstörung der Lebensgrundlagen, dem
Raub nationaler Ressourcen, der brutalen Repression, der fehlenden
Sicherheit im Alltag und dem Versuch die irakische Gesellschaft an Hand
ethnischer und konfessioneller Linien zu zerstückeln.
Gregor
Schirmer wird in seinem folgenden Beitrag zeigen, dass sich die Iraker
(und auch die Antikriegsbewegung) darüber hinaus dabei auch auf
internationales Recht stützen können. Ernst Woit wird zeigen welche
besondere Bedeutung der Krieg der USA gegen den Irak, weit über das Land
und Region hinaus hat und Claus Schreer, dass er dennoch keine alleinige
Angelegenheit der USA ist, sondern europäischer und nicht zuletzt auch
deutscher Unterstützung geführt wird.
zurück
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[
2 ]
http://www.irakkonferenz.de/docus/vortrag_schirmer.pdf
http://www.jungewelt.de/2005/03-16/003.php
junge
Welt vom 16. März 2005
BEFREIUNGSKAMPF
ODER TERRORISMUS?
Widerstand
gegen eine fremde Besatzungsmacht ist völkerrechtlich grundsätzlich zulässig.
Über die Frage jedoch, welches Recht in einem bewaffneten Befreiungskampf
gilt, streiten sich die Gelehrten – und die Staaten
Von
Gregor Schirmer
*
Im folgenden dokumentieren wir einen Vortrag, den der Völkerrechtsexperte
Prof. Dr. Gregor Schirmer am 12. März auf dem Eröffnungspanel der »Internationalen
Irak-Konferenz. Besatzung, Widerstand, internationale Solidarität« in
Berlin gehalten hat.
Ich
will mich hier zu drei Fragen äußern: Erstens: Gibt es ein völkerrechtlich
verankertes Recht der Völker zum bewaffneten Kampf gegen fremde
Herrschaft und Besetzung? Zweitens: Wenn ja, wer ist das legitime Subjekt
dieses Kampfes und welches Recht gilt zwischen den Kämpfenden? Drittens:
Wie kann man Befreiungskampf und Terrorismus voneinander unterscheiden? Es
geht um die völkerrechtliche Bewertung des bewaffneten Widerstands. Daß
ziviler Widerstand ohne Anwendung von Waffengewalt gegen eine, zumal
illegale, Besatzungsmacht völkerrechtlich zulässig ist, steht außer
Frage.
Prinzip
der Selbstbestimmung
Erstens.
Der bewaffnete Befreiungskampf gegen eine mit Waffengewalt
aufrechterhaltene fremdländische Besetzung ist völkerrechtlich zulässig
und legitim. Es wäre naiv anzunehmen, daß sich die Völkerrechtswissenschaft
darüber einig ist. Aber es gibt gewichtige Stimmen, die diese
Rechtsauffassung vertreten. Ich nenne hier nur den italienischen Völkerrechtler
Antonio Cassese, der dieses Recht als eine Regel des Gewohnheitsrechts
auffaßt: »Diese Regel bestimmt, daß, wenn Völkern, die ... fremder
Besetzung unterliegen ... gewaltsam das Recht auf Selbstbestimmung
verweigert wird, solche Völker ... rechtlich befugt sind, zu bewaffneter
Gewalt zu greifen, um ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verwirklichen.«
(1)
Diese
Rechtsauffassung kann sich auf zahlreiche Resolutionen der
UN-Generalversammlung stützen. In der Deklaration der Generalversammlung
über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 wird festgestellt: »die
Unterwerfung von Völkern unter fremdes Joch, fremde Herrschaft und fremde
Ausbeutung stellt eine Verletzung [des Prinzips der Selbstbestimmung –
G.S.] als auch eine Mißachtung grundlegender Menschenrechte dar; und
steht im Widerspruch zur Charta«. (2) Dann heißt es: »Bei ihren
Aktionen und ihrem Widerstand gegen solche Gewaltmaßnahmen in Ausübung
ihres Selbstbestimmungsrechts sind diese Völker berechtigt, ... um
Unterstützung nachzusuchen und diese zu erhalten.« Das Wort »bewaffnet«
wurde vermieden, weil sonst die einstimmige Annahme der Deklaration nicht
erreicht worden wäre. Daß mit »Aktionen« und »Widerstand« auch
bewaffneter Kampf erfaßt ist, geht aus dem Zusammenhang hervor.
In
der Resolution zum Selbstbestimmungsrecht vom gleichen Jahr (3) wird die
Legitimität des Kampfes zur Wiedererlangung des Rechts von Völkern auf
Selbstbestimmung »durch jegliche, ihnen zur Verfügung stehende Mittel«
proklamiert. In der Resolution zum Selbstbestimmungsrecht von 1973 wird
dann eindeutig formuliert: Die Generalversammlung »bestätigt die
Legitimität des Kampfes der Völker für die Befreiung von kolonialer und
Fremdherrschaft und ausländischer Unterjochung mit allen verfügbaren
Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes«. (4) Die Resolution
wurde mit 97 Stimmen der sozialistischen und der Dritte-Welt-Staaten gegen
fünf Stimmen bei 28 Stimmenthaltungen angenommen. In jeder der einschlägigen
Resolutionen zum Selbstbestimmungsrecht der folgenden 17 Jahre bis 1990
wurde die Formel »einschließlich des bewaffneten Kampfes« wiederholt.
Zwischenzeitlich
hatte die UN-Generalversammlung 1974 die Aggressionsdefinition
verabschiedet. (5) In Artikel 7 dieser Definition wird der bewaffnete
Befreiungskampf vom Aggressionsverbot ausgenommen. Es wird bestimmt: »Nichts
in dieser Definition ... kann in irgendeiner Weise das Recht auf
Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit ... von Völkern, denen
dieses Recht gewaltsam entzogen wurde, beeinträchtigen, insbesondere von
Völkern unter kolonialen und rassistischen Regimes oder anderen Formen
der Fremdherrschaft; noch das Recht dieser Völker, für dieses Ziel zu kämpfen
und dafür Unterstützung zu suchen und zu empfangen.« Der Terminus »bewaffnet«
wird wiederum aus dem gleichen Grund vermieden. Aber gerade dieser
bewaffnete Kampf ist eingeschlossen. Das geht allein daraus hervor, daß
es sich um einen Kampf handelt, der nicht unter das Verbot der Anwendung
von Waffengewalt fällt. Die Ausnahme von verbotener Waffengewalt kann
logischerweise nur zulässige Waffengewalt sein.
Aus
meiner Sicht ist durch die genannten und weitere Resolutionen sowie die
entsprechende Staatenpraxis Völkergewohnheitsrecht entstanden. Das wird
mit Berufung darauf bestritten, daß westliche und direkt betroffene
Staaten denjenigen Resolutionen, in denen bewaffnete Gewalt ausdrücklich
sanktioniert wird, nicht zugestimmt haben. Es ist jedoch zumindest ein
starkes Argument für die Existenz von Völkergewohnheitsrecht, wenn über
Jahrzehnte der bewaffnete Befreiungskampf von der überwältigenden
Mehrheit der UN-Mitglieder als legitim betrachtet wird.
Nach
dem Epocheneinschnitt von 1990 fällt die Bereitschaft der
Generalversammlung zur Legitimierung des bewaffneten Befreiungskampfes
merklich zurück. Das Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht und zu dessen
Durchsetzung wird zwar bekräftigt, aber von »bewaffnetem Kampf« als
legitimem Mittel ist in den einschlägigen Resolutionen nicht mehr die
Rede. Bis 1994 behilft man sich mit dem Rückgriff auf die Formel von der
Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts »durch alle verfügbaren Mittel«.
Ab 1995 verschwindet das Recht auf bewaffneten Befreiungskampf aus dem
Repertoire der einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung.
Ist
mit diesem beredten Schweigen die Legitimität von Befreiungskriegen etwa
»erloschen«? Das bestreite ich. Ein einmal entstandenes Völkergewohnheitsrecht
kann nicht einfach durch dessen opportunistisches Verschweigen außer
Kraft gesetzt werden. Dazu bedürfte es der Schaffung entgegengesetzten
Gewohnheitsrechts. So weit ist es aber (noch) nicht.
Für
die juristische Begründung der Rechtmäßigkeit des bewaffneten
Befreiungskampfes sind zwei Wege möglich. Der eine Weg ist die Berufung
auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der bewaffnete Befreiungskampf
zur Durchsetzung dieses Rechts wird als dritte, eigenständige Ausnahme
vom Gewaltverbot erfaßt, neben dem Recht auf Selbstverteidigung nach
Artikel 51 der Charta und militärischen Sanktionsmaßnahmen des
UN-Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta. Der andere Weg führt über
das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta, welches jedem
Staat das Recht gibt, »im Falle eines bewaffneten Angriffs« mit
bewaffneter Gewalt zurückzuschlagen. Diese Rechtsauffassung geht davon
aus, daß die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts eines Volkes durch
fremdländische militärische Besetzung und gewaltsame Herrschaft eine
fortdauernde Aggression darstellt, die ein schwerer Völkerrechtsbruch ist
und gegen die das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung
gegeben ist. Beide Wege sind nach meiner Meinung geeignet, das Recht der Völker
zum bewaffneten Befreiungskampf zu begründen.
Gewaltfreie
Lösungen im Kampf der Völker um Selbstbestimmung sind allemal besser.
Wenn aber fremdländische Besetzung mit militärischer Gewalt
aufrechterhalten wird, dann ist es das Recht des betreffenden Volkes, sein
Selbstbestimmungsrecht auch mit Waffengewalt durchzusetzen.
Das
Gesagte gilt selbstverständlich auch für das Volk im Irak. Das Recht
dieses Volkes kann zudem damit begründet werden, daß der
Aggressionskrieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak nicht
beendet ist, sondern fortdauert, das Selbstverteidigungsrecht des Irak
also fortbesteht und auf das Volk übergegangen ist.
Aber
steht dem Recht auf bewaffneten Widerstand nicht entgegen, daß die
provisorische Regierung des Irak der Besetzung des Landes zugestimmt hat?
Ist damit nicht die ursprüngliche Völkerrechtswidrigkeit der Besetzung
»geheilt«, zumal der UN-Sicherheitsrat den Aggressionskrieg zwar nicht
autorisiert, aber das Besatzungsregime durch nachfolgende Resolutionen
akzeptiert oder toleriert hat und inzwischen Wahlen stattgefunden haben?
Mit den Resolutionen 1483 und 1546 wurde der Status des Irak als illegal
besetztes Land jedoch nicht verändert. Der Sicherheitsrat hat nicht die
Befugnis, Unrecht in Recht umzuwandeln, eine illegale Besetzung zu
legitimieren. Die Wahlen haben aus meiner Sicht nichts an diesem Status geändert.
Der Irak bleibt auch danach ein illegal besetztes Land, das seine Souveränitätsrechte
nicht voll wahrnehmen kann, weil die einheimischen Behörden dem Willen
der Besatzer unterliegen. Diese sind weiterhin die eigentlichen Machthaber
im Lande. Die nachträgliche Zustimmung einer von der Besatzungsmacht abhängigen
Regierung zu einer im Wege einer völkerrechtswidrigen Aggression
erreichten fremdländischen Besetzung kann das Recht des Volkes auf
bewaffneten Widerstand gegen die Besatzer nicht beenden.
Einhaltung
des Kriegsrechts
Zweitens.
Das Subjekt des bewaffneten Befreiungskampfes ist das jeweilige Volk. In
den Resolutionen der Generalversammlung wird der bewaffnete Kampf der Völker
für legitim erklärt. Die Kategorie »Volk« als Träger von Rechten ist
in concreto schwer handhabbar. Wer vertritt das Volk? Wer ist berechtigt,
im Namen des Volkes einen bewaffneten Befreiungskampf zu führen?
In
den Zeiten der Dekolonisierung war diese Frage relativ leicht zu
beantworten. Es gab eindeutig identifizierte, organisierte und
international anerkannte Befreiungsbewegungen. In bezug auf den Irak ist
die Lage unübersichtlich und von hier aus schwer zu beurteilen, zumal wir
der Desinformation der herrschenden Medien ausgesetzt sind. Es agieren
offenbar unabhängig voneinander zivile und bewaffnete Widerstandskräfte.
Neben dem legitimen Widerstand gibt es terroristische Gruppen, mit deren
Verbrechen der irakische Widerstand nichts zu tun hat. Für die Legitimität
des bewaffneten Widerstandes ist zwar nicht erforderlich, daß das Volk
durch eine einzige und international anerkannte Bewegung vertreten wird.
Aber die gegenwärtige Situation erschwert die Identifizierung einer
irakischen Widerstandsbewegung, die im Volk verwurzelt ist und dessen
Selbstbestimmungsrecht repräsentiert. Das ändert allerdings nichts am
Recht des irakischen Volkes, bewaffneten Widerstand zu leisten.
Welches
Recht gilt in einem bewaffneten Befreiungskampf? Aggression ist ein völkerrechtliches
Verbrechen. Die daraus resultierende fremde Besetzung eines Landes ist völkerrechtswidrig.
Aber die Anwendung von Waffengewalt in einem aus einer solchen Situation
entstandenen bewaffneten Konflikt zwischen illegalen Besatzern und
legitimen Widerstandskämpfern unterliegt auf beiden Seiten dem humanitären
Kriegsrecht, vor allem den Genfer Konventionen von 1949 und dem Protokoll
I dazu von 1977. Nach dem Protokoll (6) gehören »auch bewaffnete
Konflikte, in denen Völker gegen Kolonialherrschaft und fremde Besetzung
sowie gegen rassistische Regimes in Ausübung ihres Rechts auf
Selbstbestimmung kämpfen« zu den internationalen bewaffneten Konflikten,
in denen das humanitäre Kriegsrecht Anwendung findet. Der wesentliche
Inhalt der Genfer Konventionen und des Protokolls ist dem Völkergewohnheitsrecht
zuzurechnen.
Die
Folge der Geltung des humanitären Kriegsrechts ist, daß Widerstandskämpfer
den Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus innehaben und damit den
Schutz des humanitären Kriegsrechts genießen. Sie sind keine
Terroristen. Voraussetzung ist, daß die bewaffneten Kräfte einer
Befreiungsbewegung einer Führung unterstehen, die für die Untergebenen
verantwortlich ist, daß ein internes Disziplinarsystem wirksam ist,
welches die Einhaltung des humanitären Kriegsrechts gewährleisten kann.
Nach Artikel 43 des Protokolls sind Kombattanten »berechtigt, unmittelbar
an Feindseligkeiten teilzunehmen«. Aber sie müssen sich dabei an das
humanitäre Kriegsrecht halten. Das humanitäre Kriegsrecht ist auch für
den bewaffneten Konflikt im Irak verbindlich. Schwere Verstöße gegen das
humanitäre Kriegsrecht sind Kriegsverbrechen. Das gilt für beide Seiten,
unabhängig davon, daß die Besetzung illegal und der Kampf dagegen legal
ist. Was schwere Kriegsverbrechen sind, ist in Artikel 8 des Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 in 34 Tatbeständen
zusammengefaßt. Die Kriegführung der USA und Großbritanniens und ihr
Verhalten als Besatzer beinhalten zahlreiche Kriegsverbrechen, die zu
verurteilen sind, ebenso wie Kriegsverbrechen des irakischen Widerstands,
die nicht dadurch zu entschuldigen sind, daß dieser Widerstand legitim
ist. Durch die Verübung von Kriegsverbrechen verlieren jedoch weder die
einzelnen Widerstandskämpfer ihren Status als Kombattanten, noch die
bewaffneten Widerstandskräfte insgesamt ihren Status als Teilnehmer an
einem internationalen bewaffneten Konflikt, noch verliert ihr Kampf an
Legitimität.
Terrorismusdefinition
Drittens.
Wie kann man den Befreiungskampf vom Terrorismus auf juristisch
einwandfreie Weise unterscheiden? Zuerst ist festzustellen, daß die
verbreitete Gleichstellung von Widerstand gegen illegale fremdländische
Besetzung und Terrorismus völkerrechtlich unzulässig ist.
Es
gibt bislang nur Ansätze einer allgemein anerkannten, völkerrechtlich
verbindlichen Definition des internationalen Terrorismus. Das
Zustandekommen des seit 1996 in den UN debattierten Entwurfs eines
umfassenden Übereinkommens über den internationalen Terrorismus ist
bisher gescheitert, weil die Staaten sich nicht über eine Definition
verständigen konnten. Der Hauptstreitpunkt war von Anfang an und ist noch
heute, den Befreiungskampf eindeutig vom Terrorismus zu unterscheiden und
den Staatsterrorismus durch staatliche Streitkräfte von der Definition
nicht auszuschließen, sondern mitzuerfassen.
Über
wichtige Elemente einer Definition wurde unter den Mitgliedstaaten der UN
weitgehend Einigkeit erzielt (7): Erstens. Ein terroristisches Verbrechen
ist die gesetzwidrige und absichtliche Tötung oder schwere körperliche
Verletzung einer Person sowie die Verursachung schweren materiellen
Schadens. Zweitens. Auf die Mittel der Begehung eines solchen Verbrechens
kommt es nicht an. Alle denkbaren und möglichen Mittel sind als Mittel
des Terrorismus erfaßt. Drittens. Hinzu kommen muß ein bestimmter Zweck
des verbrecherischen Handelns, nämlich der Zweck, eine Bevölkerung
einzuschüchtern oder eine Regierung oder internationale Organisation zu
einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu nötigen. Viertens. Einigkeit
besteht darüber, daß »solche kriminellen Handlungen ... unter keinen
Umständen durch Erwägungen politischer, philosophischer, ideologischer,
rassischer, ethnischer, religiöser oder ähnlicher Natur zu rechtfertigen«
sind.
Es
bleibt der Dissens über die völkerrechtliche Einordnung der Handlungen
bewaffneter Kräfte einer Befreiungsbewegung und der Handlungen der
bewaffneten Kräfte eines Staates. In den Verhandlungen im Rahmen der UN
gibt es zwei gegensätzliche Vorschläge. Der eine läuft darauf hinaus,
daß Streitkräfte von Staaten per definitionem keine
Terrorismusverbrechen, sondern höchstens Kriegsverbrechen begehen können.
Der andere Vorschlag, unterbreitet von den Mitgliedern der Organisation
der Islamischen Konferenz, will Sicherheit erreichen, daß den Kämpfern
einer Befreiungsbewegung nicht der Status als Kombattanten im Sinne des
humanitären Völkerrechts verweigert wird und sie während eines
bewaffneten Konflikts, »einschließlich in Situationen fremder Besetzung«,
dem humanitären Völkerrecht und nicht dem Antiterrorismus-Übereinkommen
unterliegen.
Vielleicht
wird auf der 60. (Jubiläums-)Tagung der UN im Herbst ein Kompromiß über
eine Definition erreicht. Der sollte jedoch nicht auf Kosten der Legitimität
jetziger und zukünftiger Befreiungsbewegungen gehen und darf
Staatsterrorismus nicht ausschließen. Ein entscheidendes Kriterium der
Abgrenzung legitimen Widerstands vom Terrorismus besteht darin, daß der
Widerstandskämpfer seine bewaffneten Angriffe gegen die bewaffneten Kräfte
der Besatzer und deren einheimische bewaffnete Handlanger richtet, aber
nicht gegen Zivilisten, seien es Iraker oder Ausländer. Fest steht:
Selbstmordattentate gegen Zivilisten, Geiselnahmen und Hinrichtungen durch
Kräfte, die sich als irakischer Widerstand ausgeben oder von anderen so
bezeichnet werden, sind keine völkerrechtlich zulässigen Mittel des
Widerstands. Sie haben mit legitimem bewaffneten Widerstand nichts zu tun.
Sie sind Verbrechen nach Völkerrecht, ebenso wie Mißhandlungen von
Kriegsgefangenen, Mord an Zivilisten und Zerstörung ziviler Objekte durch
die Besatzer. In der Berichterstattung und Kommentierung der Medien und in
den Erklärungen der Politiker werden gewöhnlich alle bewaffneten
Aktionen gegen die Besatzer und ihre einheimischen Handlanger ohne
Unterschied dem Terrorismus zugerechnet. Dagegen kommt auf der Seite der
Besatzer möglicherweise dieses oder jenes vereinzelte Kriegsverbrechen
vor, das milde bestraft wird oder auch gar nicht. Aber vor dem Vorwurf des
Terrorismus sind sie von vornherein geschützt. Es wird überhaupt nicht
geprüft, ob die Besatzer Staatsterrorismus praktizieren. Diese Einäugigkeit
ist inakzeptabel.
Terrorismus
ist ein Verbrechen, von wem auch immer es begangen wird. Aber eines darf
nicht vergessen werden: Die USA und ihre Verbündeten haben mit ihrem
Aggressionsverbrechen und der völkerrechtswidrigen Besetzung des Irak
eine wesentliche Ursache für abscheuliche terroristische Reaktionen
gelegt. Die illegale Besetzung muß beendet werden.
(1)
Antonio Cassese, International Law, Oxford 2001, S. 322
(2)
A/Res/2625 (XXV) vom 24. 10. 1970
(3)
A/Res/2649 (XXV) vom 30. 11. 1970
(4)
A/Res/3070 vom 30. 11. 1973
(5)
A/Res/3314 (XXIX) vom 14. 12. 1974
(6)
BGBl. 1990 II S. 1551
(7)
Vgl. den Entwurf eines Übereinkommens über den Internationalen
Terrorismus, GA, Official Records, Fifty-seventh Session, Supplement No.
37 (A57/37)
zurück
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[
3 ]
http://www.freeiraq.de/Berlin.htm
RECHT
AUF WIDERSTAND VERTEIDIGT -
INTERNATIONALE
IRAK-KONFERENZ WAR DURCHSCHLAGENDER ERFOLG
Die
Bemühungen von Spiegel, Jungle World, Staatsschutz sowie
der proamerikanischen Koalition Demokratischer Irak, die dazu führten,
dass den Organisatoren der Internationalen Irak-Konferenz mehrfach
Veranstaltungsräume gekündigt wurden, blieben letztlich erfolglos. Dank
des türkischen Vereins IKAD konnte die Internationale
Irak-Konferenz wie geplant am 12.3. in Berlin stattfinden und wurde zum
durchschlagenden Erfolg. Rund 250 Menschen drängten sich am Morgen in die
Vereinsräumlichkeiten von IKAD, um an der Konferenz teilzunehmen,
die im vergangenen Jahr vom Deutschen Solidaritätskomitee Freier Irak
initiiert wurde. Aufgrund des sehr starken Interesses mussten sich viele
mit engen Stehplätzen begnügen – dennoch wurde die neunstündige
Konferenz vom Publikum bis zum Schluss konzentriert verfolgt.
Nach
einer Schweigeminute für alle Opfer des US-Krieges eröffnete Prof.
Gregor Schirmer das erste Panel der Konferenz und erörterte die völkerrechtliche
Legitimität des bewaffneten Widerstands im Irak. Der
Philosophiehistoriker Prof. Ernst Woit bezeichnete das zwölfjährige
UN-Embargo gegen den Irak als Genozid und betonte, dass die Besetzung des
Irak für den Versuch der USA stehe, den globalen Süden systematisch zu
rekolonisieren. Das erste Panel schloss Claus Schreer, der auf die
deutsche Beteiligung am Irak-Krieg einging.
Im
zweiten Panel kamen primär Vertreter des irakischen Widerstands zu Wort.
Scheich Hadi Al Khalisi, Irakischer Nationaler Gründungskongress,
unterstrich, dass sich der Widerstand aus sämtlichen ethnischen und
konfessionellen Gruppen zusammensetze. Ein Gegensatz zwischen Sunniten und
Schiiten existiere ausschließlich in der Propaganda der USA. Awni
al-Kalemji, Irakische Patriotische Allianz, betonte, nur
bewaffneter Widerstand könne die USA aus dem Irak vertreiben. „Wir
arbeiten daran, den Widerstand immer weiter zu verbessern – von Nord bis
Süd, von Ost bis West. Die Abstimmung untereinander wird jeden Tag
effektiver, bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir die Besatzer aus dem Lande
vertrieben haben.“ In seinem immer wieder durch Applaus unterbrochenen
Beitrag wies al-Kalemji mit Nachdruck daraufhin, der irakische Widerstand
sei sich dessen bewusst, dass er an der Frontlinie des Kampfes gegen den
US-Imperialismus stehe; Der irakische Widerstand agiere im Namen aller kämpfenden
Bewegungen weltweit.
Sami
Ramadani, Iraqi Democrats Against Occupation, nutzte weite Teile
seines Referates, um die Verantwortung des Saddam Hussein-Regimes für die
heutige Lage im Irak anzuprangern. Er strafte damit die Behauptung der
Konferenzgegner Lügen, dass angeblich Saddam-kritische Töne auf der
Konferenz nicht möglich seien. Ramadani bezeichnete das Baath-Regime
sogar als "faschistisch". Selbst diese unwissenschaftliche
Inflationierung des
Faschismus-Begriffs,
die in der gegenwärtigen Lage zudem nur als Rechtfertigung des
"Regimewechsels" im Irak verstanden werden kann – was mit
Sicherheit nicht in der Absicht des Referenten lag –,
wurde auch von jenen, die seiner Position in Gesprächen am Rande
entschieden widersprachen, im Saal als eine Meinungsäußerung geduldig
hingenommen. Geschlossen wurde das zweite Panel durch den türkischen
Journalisten Deniz Bugün, der eine scharfe Analyse über die Auswirkungen
der amerikanisch-israelischen Kriegspolitik im
Nahen
und Mittleren Osten ablieferte."
Im
dritten Panel wurde u.a. der Zusammenhang zwischen Krieg und
Islamfeindlichkeit diskutiert. Lale Ucan, Muslimische Jugend, führte
aus, dass es zwar in Europa schon immer antiislamische Tendenzen gegeben
habe, diese jedoch seit dem 11. September eine neue Qualität erreicht hätten.
Lale Ucan forderte die Anti-Kriegsbewegung auf, die Islamfeindlichkeit
entschlossener zu bekämpfen. Wilhelm Langthaler, Antiimperialistische
Koordination, bezeichnete die Islamfeindlichkeit als den neuen
Antisemitismus. Im weiteren Verlauf erörterte Langthaler, dass die
weltweiten Sozialforen gegenüber dem irakischen Widerstand eine äquidistante
Position einnähmen: „Nein zu Krieg und Nein zu Terror.“ Dies führe
realpolitisch zu einer Stärkung der USA, die versuche, den Widerstand als
„Terror“ zu diffamieren. Es sei Aufgabe der Irak-Solidarität, dieser
äquidistanten Position entschieden entgegenzutreten.
Klaus
Hartmann, Bundesvorsitzender Deutscher Freidenkerverband, ging in
einem vom Plenum mit Begeisterung aufgenommenen Referat u.a. auf das Phänomen
der „Antideutschen“ ein und warnte davor, die Anhänger dieses
Spektrums als „verirrte Linke“ zu betrachten. Vielmehr müsse man
„Antideutsche“ als das benennen, was sie sind: Eine neue Rechte.
Weitere Referenten im dritten Panel waren Marie-Dominique Vernhes,
Winfried Wolf sowie Joachim Guilliard, der die Konferenz mitorganisiert
hat.
Die
Konferenz beschloss einen Aufruf zur Freilassung von Abduljabar al-Kubaysi
von der Irakischen Patriotischen Allianz, der im September 2004 von
US-Besatzungstruppen entführt wurde.
Aufgrund
der vielfältigen Diskussionen wurde die Konferenz erst gegen 20:00 Uhr
beendet.
Störversuche
von IKP und PUK zu Beginn der Konferenz wurden von der überwältigenden
Mehrheit des Plenums akustisch abgestraft und fanden ab der ersten Pause
nicht mehr statt. Eine „Gegenkundgebung“ der IKP vor dem
Konferenzgebäude beschränkte sich auf etwa 15 Teilnehmer, die ihre Liebe
zu den USA bekundeten. Lange vor Konferenzende resignierte die kleine
Gruppe und zog wieder ab. „Antideutsche“ Rassisten wiederum machten
sich erst gar nicht die Mühe – trotz angemeldeter „Gegenkundgebung“
tauchten die Profaschisten nicht auf.
Auf
dem Aktiventreffen am Folgetag wurde die Etablierung einer bundesweiten
Irak-Koordinierung beschlossen. Alle anwesenden Organisationen erkannten
an, dass die gemeinsame Plattform die Forderung nach dem sofortigen Abzug
der US-geführten Besatzungstruppen und die Verteidigung des Rechts auf
Widerstand sei. Einzelne Organisationen wie das Deutsche Solidaritätskomitee
Feier Irak gehen für sich darüber hinaus und vertreten die explizite
Formel „Für den irakischen Widerstand“, suchen jedoch aktiv die
Zusammenarbeit und tragen den Konsens innerhalb der Irak-Koordinierung
uneingeschränkt mit.
Das
Aktiventreffen beschloss weiterhin einen Aufruf zur Beteiligung an
dezentralen Irak-Aktionen am 19.3. und verständigte sich darauf, den
Intifada-Jahrestag im September 2005 zu nutzen, um die Forderung nach
einem sofortigen Abzug der Besatzungstruppen aus dem Irak und Palästina
auf die Straße zu tragen und das Recht auf Widerstand zu verteidigen.
15.
März 2005
Deutsches
Solidaritätskomitee Freier Irak
zurück
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[
4 ]
Aus:
Berliner Anstoß - Monatszeitung der Deutschen Kommunistischen Partei für
Berlin, April 2005
KLEINE
KONFERENZ-CHRONOLOGIE
Klaus
von Raussendorff in einem Referat auf der Freidenkerkonferenz am 19. 02.
2005 in Berlin:
„Die
patriotischen Kräfte des Irak beschleunigten mit ihrem zivilen und militärischen
Widerstand sowohl die Erosion des NATO-Bündnisses als auch die gegenläufige
Tendenz der reaktionärsten Kräfte aller Länder, sich einer vereinigten
Strategie unter Führung des Zentrums des Weltimperialismus [...]
anzuschließen. [...] Der irakische bewaffnete Widerstand besteht
angeblich aus „Saddam-Anhängern“, „islamischen Fanatikern“ und
„ausländischen Terroristen“. Dass auch Teile der Antikriegsbewegung
in diese Falle gegangen sind und dem irakischen Widerstand die Anerkennung
als fortschrittlichen Faktor der Weltpolitik verweigert haben, ist
bedauerlich,
...“ (junge Welt, 8. 3. 2005, S. 10)
Peter
Strutynski in einer Erwiderung auf die Ausführungen Raussendorffs:
„Bei
verschiedenen Anlässen hat die Friedensbewegung ihre Kritik an der
fortgesetzten Besatzung sowie an den sich häufenden Kriegsverbrechen (von
Folter bis zu unterschiedslosen Bombardierungen von Wohnbezirken, z.B. in
Falludscha) deutlich gemacht. Dies war zuletzt auch der Tenor bei den
Protesten gegen den Bush-Besuch in Mainz. Eines wird man der
Friedensbewegung aber nicht verbieten können: So sehr sie in ihrem
Engagement gegen Krieg und Besatzung die von den Aggressoren begangenen
Verletzungen des Völkerrechts und des humanitären Kriegsvölkerrechts
(Genfer Konvention) anprangert, so wenig darf sie die Augen vor ähnlichen
Verbrechen der anderen Seite verschließen. [...] (junge Welt, 12./13.
3. 2005, S. 13)
Am
9. 3. 2005 erhalten die Organisatoren der Konferenz eine Mitteilung zum
vertraglich vereinbarten Veranstaltungsort, dem Henrik-Kramer-Haus:
[...]
„In diesen Stunden ist ein Kurier mit einem Brief an Sie unterwegs, der
die Kündigung unseres Vertrages zum Inhalt hat. Heute ist in der Gemeinde
und im Kirchenkreis beschlossen worden, Ihnen die Räume für die
Veranstaltung nicht zur Verfügung zu stellen. [...]
Die
Versuche, eine Ausweichlösung zu finden, haben bei der Fachhochschule für
Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) Erfolg:
Am
10. 3. geht per Fax ein Vertrag über die Nutzung eines Seminarraumes am
12. 3. ein.
11.
3. 2005: „Aufruf zum Selbstmordattentat in der FHTW“
Unter
dieser Betreffzeile erhält die FHTW eine Mitteilung von Herrn Clemens
Heni, Politikwissenschaftler der FU Berlin:
[...]
„Womöglich ist Ihnen nicht bekannt, dass Innensenator Körting und die
Berliner Polizei mit ihren Erkenntnissen die evangelische Kirche,
namentlich die Jerusalem-Gemeinde in der Lindenstraße, Berlin-Mitte zur Kündigung
ihres Mietvertrages mit den Organisatoren dieser „Irakkonferenz“
animiert hat. Der Polizei liegen, wie auch dem Verfassungsschutz und
politisch informierten Gruppen Erkenntnisse vor, dass eine der
organisierenden und zu der Konferenz aufrufenden Organisationen, der
Irakischen Patriotischen Allianc, zum militanten „Befreiungskampf“
gegen die USA und die Alliierten aufgerufen hat. [...] Ich hoffe nicht,
dass Sie Leuten, die solche Massenmorde im Irak für gut heißen, in den Räumlichkeiten
Ihrer Fachhochschule dulden werden.“
Noch
am 11. 3. 2005 widerruft die FHTW ihre Zustimmung zum Vertrag über die
Raumnutzung
Die
Freunde vom türkischen „Verein gegen Rassismus und für Völkerverständigung
(IKAD)“ stellen ihre Räume in Berlin-Kreuzberg zur Verfügung
Am
Konferenztag, Sonnabend 12. 3. 2005:
Vor
dem Tagungsort und vor Konferenzbeginn haben sich mehrere Gruppen
eingefunden. Eine relativ militant auftretende Gruppe „begrüßt“
eintreffende Konferenzteilnehmer mit dem Titel „Faschist“. Eine andere
Gruppe verteilt eine „Erklärung über den sogenannten
„Internationalen Kongress für den Irak in Berlin“, unterzeichnet von
der Irakischen Kommunistischen Partei, dem Obersten Rat der Islamischen
Revolution im Irak, der Sozialistischen Partei Kurdistans/Irak, der
Kommunistischen Partei Kurdistans/Irak und dem Irakischen Demokratischen
Forum und weiteren Organisationen. In der Erklärung heißt es u.a.:
„Nach den Erfolgen der irakischen Wahlen,
die zu Beginn des laufenden Jahres unter großer Beteiligung von
verschiedenen Volksgruppen und politischen Organisationen stattgefunden
hat und bewiesen wurde, dass sich alle Iraker ein demokratisches, föderatives
und vielfältiges System mit allen seinen Strukturen und demokratisch gewählten
Institutionen, die zum Wiederaufbau des zukünftigen Iraks, der den
Anschluss an die Weltgemeinschaft schafft will, um seinen Beitrag zum
Weltfrieden und zur Stabilität in der Region leisten zu können, wünschen.
Die irakische Gemeinde in Deutschland war überrascht und schockiert darüber,
dass einige deutsche Organisationen mit Beteiligung von zwei arabischen
Organisationen, drei irakischen Personen und einem türkischen
Journalisten am 12. März 2005 in Berlin den sogenannten Internationalen
Kongress für den Irak veranstalten wollen. Damit ignorieren sie und
machen die Hoffnung von Millionen Irakern zunichte, die die Bildung einer
nationalen Regierung mit breiter Basis und das friedliche Zusammenleben
aller Volksgruppen im Irak anstreben. Diese sorgen dafür, dass der Irak
den Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zusammenarbeit mit der
Völkergemeinschaft, Organisationen und staatlichen Stellen aufgibt. Der
internationale Terrorismus hat nur ein Ziel vor Augen, nämlich die Region
zu destabilisieren, unschuldige Menschen zu töten und Unruhe unter der
Bevölkerung zu stiften. [...]Wir sind besorgt über die Unterstützung
einiger deutschen Stellen für diese feindlich gesinnten Initiativen, die
ohnehin gegen alle zivilen Gesellschaften der Welt, die sich den
Wiederaufbau eines demokratischen Irak zur Aufgabe gemacht haben,
gerichtet sind. Wir rufen diese Stellen dazu auf, die Ermutigung zu
Terroranschlägen und Morden von Unschuldigen unter der Parole „Kampf
den Besatzern“ zu unterbinden. Solche Organisationen, die gegen
demokratische Strukturen des neuen Iraks vorgehen und zu denen auch Awni
Qalamji* angehört, sind Anhänger des gestürzten Diktators
Saddam Hussein, der zum Terror und Mord gegen die neue irakische
Gesellschaft aufgerufen hat.[...]“
*Anm. der Redaktion: Awni Qalamji
(Kalemji) flüchtete 1989 vor dem Regime Saddam Husseins nach Europa. 1992
gründete er zusammen mit vielen anderen Kräften die Irakische
Patriotische Allianz, deren Sprecher er ist.
Der
Verein „Freunde des Hendrik-Kraemer-Hauses“
(der selbst nur ein Gastrecht für
die Nutzung von Wohn- und Arbeitsräumen hat) erklärt in einer
Stellungnahme zur Kündigung der Räume durch die Kirchenbehörden sein
Unverständnis zu dieser Aktion.
zurück
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[
5 ]
http://www.irakkonferenz.de/docus/gruesse.pdf
GRUSSADRESSE
VON DER US-AMERIKANISCHEN FRIEDENSBEWEGUNG
JOHN
CATALINOTTO, INTERNATIONAL ACTION CENTER
11.
März 2005
Das
International Action Center in den USA sendet den Veranstaltern der
Internationalen Irak-Konferenz „Besatzung,
Widerstand, internationale Solidarität“ am 12. März 2005 in Berlin
seine solidarischen Grüße. Diese vollkommen legitime Konferenz ist unter
Beschuss geraten von einer kleinen Gruppe von regierungsnahen Leuten in
Deutschland, die versuchen, das Recht des irakischen Volkes zur
Verteidigung seines Landes in einem illegalen Krieg und gegen eine
illegale Besatzung zu attackieren und herabzuwürdigen.
Die
Regierung der Vereinigten Staaten hat gegen den Irak einen aggressiven
Krieg geführt. Sie hat eine Lüge nach der anderen hervorgebracht und
immer neue Begründungen erfunden, um die Bombardierung und Besetzung
dieses souveränen Staates gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Hierin
liegt das Verbrechen. Ohne die Okkupation gäbe es keine Veranlassung zum
Widerstand, keinen Grund für Autobomben und Selbstmordattentäter im
Irak. Die Verantwortung für die Gefährdung von Hunderttausenden von
jungen Amerikanern liegt ganz und gar in Washington.
Wir
von der amerikanischen Anti-Kriegsbewegung kämpfen dafür, das
Abschlachten im Irak zu beenden und die amerikanischen, britischen und
italienischen Truppen unverzüglich aus dem Irak abzuziehen. Wir sind
ziemlich sicher, dass die Bush-Administration wahrscheinlich weitere
Invasionen in andere Länder angeordnet hätte, wenn der irakische
Widerstand nicht wäre. Iran, Syrien, Nordkorea, Kuba – sie alle stehen
auf der Liste. Der irakische Widerstand hat das Leben von anderen Menschen
rund um den Globus gerettet, auch das junger Amerikaner.
Das
Treffen in Berlin hat ein Programm aufgestellt, das es der deutschen Öffentlichkeit
erlaubt, eine Gruppe von Leuten zu hören, die das Recht der Iraker
verteidigt, Widerstand gegen die Okkupation zu leisten. Es bringt auch
verschiedene Stimmen der europäischen Linken zu Gehör, die dieses
Widerstandrecht behaupten. Und es tut der Legitimität keinen Abbruch –
weder der des irakischen Widerstandes, noch der der Unterstützung durch
die Arbeiterbewegung in den imperialistischen Ländern, wenn sie nicht mit
einer Stimme sprechen.
Während
des Zweiten Weltkrieges leisteten die Franzosen unter gaullistischer und
unter kommunistischer Führung Widerstand. Man kann verschiedener Meinung
darüber sein, welchen dieser Kräfte am Ende die Macht in Frankreich
zukommen sollte, aber beide Seiten hatten millionenfach mehr Recht, in
Frankreich zu regieren als Hitlerdeutschland. Man kann sich kaum
vorstellen, dass diese Kräfte des Widerstandes sich keine Exzesse zu
Schulden kommen ließen und immer nur schwer bewaffnete Soldaten im Dienst
töteten. Kein fortschrittlicher Mensch würde heute im Traum daran
denken, die Resistance zu verteufeln.
Diejenigen,
die die Organisatoren der Konferenz angreifen und kritisieren, nur weil
sie den Irakern die Möglichkeit geben, ihre Gründe für den Widerstand
darzulegen, decken die wirklichen Verbrecher: Die Bush-Administration, das
Pentagon und all diejenigen, die sie bei ihrem illegalen Aggressionskrieg
gegen den Irak unterstützt haben, bei einem Verbrechen gegen den Frieden,
einem Verbrechen des Krieges und einem Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
John
Catalinotto
IAC
zurück
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[
6 ]
FREIHEIT
FÜR ABDULJABBAR AL-KUBAYSI UND ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN UNTER DER
BESATZUNG IM IRAK
Seit
längerer Zeit verurteilen internationale Menschenrechtsorganisationen wie
Amnesty International und das Internationale Rote Kreuz, dass im Irak
Zehntausende, darunter Frauen und Jugendliche, oft unter unmenschlichen
Bedingungen gefangen gehalten werden, weil sie angeblich dem irakischen
Widerstand angehören. Es wird berichtet, dass von etwa 10.000 dieser
Gefangenen jede Spur fehlt, so dass sie als „verschwundene“ Personen
angesehen werden müssen.
Einer
der Gefangenen ist Abduljabbar al-Kubaysi,
der Führer der Irakischen Patriotischen Allianz. Er wurde am 3. September
2004 entführt.
Lange
Zeit war über seinen Verbleib nichts bekannt. Der US-Militärgouverneur
erklärte seinem Bruder, dass die Art, wie er gefangen genommen wurde,
darauf hindeutet, dass er von “Negropontes Leuten” verhaftet wurde,
die wie zuvor in Zentralamerika ihre eigenen militärischen Schwadronen
geschaffen haben. Auch die von der Besatzungsmacht eingesetzten irakischen
Behörden hüllen sich in Schweigen.
Erst
in der letzten Woche war sein Bruder Ibrahim, der als Arzt im öffentlichen
Krankenhaus von Abu Ghraib arbeitet, in der Lage, Freunden in Spanien
mitzuteilen, dass Kubaysi über das Internationale Rote Kreuz seiner
Familie einen Brief hat zukommen lassen. Darin bestätigt er, dass er am
Leben ist. Doch seien die Zustände im Camp Cropper sowohl im Bezug auf
die Ernährung wie die sanitären Bedingungen außerordentlich schlecht.
Nach wie vor gibt es keine förmliche Anklage gegen Kubaysi. Auch wird ihm
Besuch von seiner Familie oder seinen Anwälten verweigert.
Al-Kubaysi
war kein Mitglied des bewaffneten irakischen Widerstands. Er kehrte aus
der Emigration nach der „Befreiung“ in sein Land zurück, um eine
Zeitung zu gründen. Es besteht die Vermutung, dass er entführt wurde,
weil er die Besetzung seines Landes kritisierte, und weil er das
Kidnapping von Ausländern durch irakische militärische Gruppen
kritisierte, die nicht zu den authentischen irakischen Widerstandsgruppen
gehören. Bezeichnender Weise erfolgte seine Verhaftung einen Tag, nachdem
er französischen Medien ein Interview gegeben hatte, in dem er das
Kidnapping von zwei französischen Journalisten verurteilt hatte.
Der
bekannte britische Recherche-Journalist Gordon Thomas berichtete im August
letzten Jahres, dass in dem berüchtigten Camp Cropper außerhalb Bagdads
in der Nähe des internationalen Flughafens unvorstellbar grausame
Bedingungen herrschen: „Jeder Gefangene erhält pro Tag sechs Pints
muffiges, lauwarmes Wasser. Er braucht es zum Waschen und Trinken bei
sommerlichen Mittagstemperaturen von 120 Grad Fahrenheit. Ihm ist nicht
gestattet seine Kleidung zu waschen. Er erhält eine kleine Tasse voll
Entlausungspulver, um damit die schlimmsten körperlichen Infektionen zu
behandeln. Wegen der geringsten Übertretungen der drakonischen Regeln
wird er gezwungen, in einer schmerzhaften Stellung zu sitzen. Wenn er
protestiert und schreit, stülpt man ihm längere Zeit einen Sack über
den Kopf. (…)
Jeder
Gefangene hat eine langstielige Schaufel, um sich seine eigene Latrine zu
bauen. Einige sind zu alt oder schwach, die befohlene Tiefe von drei Fuß
auszuheben. Andere stellen fest, dass sie bereits gebrauchte Löcher
ausgegraben haben. Der mörderische Gestank in diesem Höllenloch ist zum
Ersticken. «Nehmen Sie noch Schlafentzug und Misshandlungen hinzu, so
haben Sie im höchsten Grade verschlimmerte Bedingungen, die der Folter
und schweren Menschenrechtsverletzungen gleichkommen», sagt Curt Goering,
Stellvertretender Direktor von AI. Er bestätigte, dass AI «glaubhafte
Berichte» über Gefangene erhalten hat, die in der Haft gestorben sind,
«meist an Schüssen von Mitgliedern der Koalitions-Streitkräfte». Cramp
Cropper beherbergt auch eine wachsende Zahl von «Sondergefangenen».
Darunter sind der ehemalige Stellvertretende Premierminister Tarik Aziz,
sowie Saadiun Hammadi, der ehemalige Sprecher des irakischen Parlaments,
und Ezzar Ibrahim, der Sohn von Saddams Stellvertreter im Revolutionsrat.
Ein weiblicher «Sonderfall» ist Huda Ammash, …die eine wichtige
Mitarbeiterin in Saddams chemischem und biologischem Waffenprogramm war.
(…)
Nach
zwei Monaten Haft ist den «Sondergefangenen» immer noch nicht erklärt
worden, welche Anklagen gegen sie erhoben werden - obgleich einige wie
Azis sich freiwillig den Amerikanern gestellt haben.“ (Gordon
Thomas, Prisoners Brutalized In
Baghdad
Gulag Prison, American Free Press, 6. Aug.
20.03 http://www.countercurrents.org/iraq-thomas060803.htm)
Wir,
Teilnehmer der Internationalen Irak-Konferenz in Berlin, fordern die
unverzügliche Freilassung von Abduljabbar al-Kubaysi und aller
politischen Gefangenen unter der Besatzung im Irak.
Wir
möchten von dem deutschen Außenminister, der die Verteidigung der
Menschenrechte zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Außenpolitik erklärt
hat, wissen, ob er es als seine Pflicht ansieht, mit den Behörden der USA
Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, ob tatsächlich Tausende irakischer
Bürger „verschwunden“ sind, da nicht bekannt ist, wo und warum sie
gefangen gehalten werden.
Wir
möchten ferner wissen, ob Jabbar al-Kubaysi tatsächlich von Militärpersonal
der USA verhaftet wurde und aus welchen Motiven Ort und Grund seiner
Gefangenhaltung so lange geheim gehalten wurden, warum er immer noch ohne
Anklage in Haft gehalten wird, und warum ihm elementare Menschenrechte wie
der Besuch seiner Angehörigen und die Hilfe eines Rechtsbeistands
verweigert werden.
Schließlich
möchten wir von dem deutschen Außenminister wissen, was er unternommen
hat, um dazu beizutragen, dass die willkürlichen Festnahmen von
Irakerinnen und Irakern und deren widerrechtliche Inhaftierung unter den
unmenschlichsten Bedingungen durch die Besatzungsmächte im Irak endlich
ein Ende finden.
Berlin,
den 12. März 2005
zurück
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[
7 ]
AKTIVENTREFFEN
NACH DER IRAK-KONFERENZ
(Ergebnisvermerk)
Die
Internationale Irak-Konferenz über Besatzung, Widerstand und
internationale Solidarität, die am 12. März 2005 mit etwa 250
Teilnehmern in Berlin stattfand, war ein beachtlicher Erfolg. Darin waren
sich die etwa 50 Teilnehmer der Konferenz einig, die am Tag danach zu
einem „Aktiventreffen“ zusammen kamen. Sie kamen aus folgenden 31
Organisationen und Gruppen: Bonner Arbeitskreis für internationale
Solidarität; Heidelberger Bündnis
gegen Rüstung und Krieg; Friedensaktion
Palästina, München; Vereinigung
für Internationale Solidarität e.V.;
Initiative für ein deutsches Sozialforum;
Attac AG Globalisierung und Krieg;
Linksruck; Partei ASG;
Deutscher Freidenker-Verband; Deutscher
Freidenker-Verband NRW; Initiativ
e.V; Deutsche Kommunistische
Partei Berlin; Deutsches
Solidaritätskomitee Freier Irak; Deutscher
Friedensrat; Achse des
Friedens, Berlin; Volkswiderstandsbewegung
der Welt, Berlin; Mellimazhabi,
Iran; AGIF;
„Proleter Devrimti Durus“ (Zeitschrift „Proletarische
Revolutionäre Haltung“, Türkei); Sozialistische
Wochenzeitung „Atilin“, Türkei; Kommunistische
Partei der Türkei; Verein der
internationalen Freundschaft und Solidarität e.V.;
Karawane Süd/Nord; Roter
Tisch Ostthüringen; AG Palästina
HH; Zeitschrift „Sand im
Getriebe“; Anti-Imperialistische
Koordination; Arabisch-Palästinensischer
Club, Österreich; Sedunia -
Initiative für internationale Politik, Österreich;
Antikriegskoalition Polen; Viva
Palestyna/ISM, Polen;
Bei
der gemeinsamen Bewertung der Konferenz war ein Gefühl der Erleichterung
und des gewachsenen Selbstvertrauens zu spüren. Denn schon dass die
Konferenz überhaupt stattfinden konnte, wurde als erstaunliche Leistung
gewertet. Drei Tage vorher waren die vertraglich gemieteten Räume einer
Kirchengemeinde und danach auch ein in Eile reservierter Saal in einer
Fachhochschule gekündigt worden. Doch die Kommunikation der an der
Konferenz Interessierten habe dank Email-Listen und „junge Welt“ im
allgemeinen hervorragend geklappt. So konnte die Notsituation aufgefangen
werden. Einige Teilnehmer seien gerade wegen der Verhinderungsversuche zur
Konferenz angereist. Großen Beifall ernteten die Vertreter der türkischen
Immigrantenorganisation IKAD, in deren Räumen die Konferenz schließlich
stattfinden konnte. In der Türkei sei es üblich, dass bei derartiger
Aktivitäten von vorn herein ein Plan B vorgesehen werde. Dies werde nun
offensichtlich auch in Deutschland nötig. Der Berliner Innensenator
Ehrhart Körting (SPD) hatte am 13. Januar 2005 im Verfassungsausschuss
des Berliner Abgeordnetenhauses unter Berufung auf den Verfassungsschutz
behauptet, die Veranstalter seien Anhänger der Baath-Partei des gestürzten
Diktators Saddam Hussein und linksextremistische Organisationen. Die
antidemokratische Absurdität der so geschaffenen Lage bestand darin, dass
„Bush-Anhänger, Völkerrechtsanhänger Saddam-Anhänger nannten“ ,
wie der Vorsitzende des Deutschen Freidenkerverbandes dem Innensenator in
einem offenen Brief postwendend vorgeworfen hatte.
Die
Beiträge der Konferenz wurden als wichtige Bereicherung für die deutsche
Antikriegsbewegung eingeschätzt. Viel konkretes Material sei geliefert
worden. Ein besonderes Verdienst der Konferenz sei es, dass authentischen
Vertretern des irakischen Widerstands ein Forum gegeben wurde, und dabei
auch unterschiedliche politische Richtungen des irakischen Widerstands
ebenso wie das Streben nach nationaler Einheit zum Ausdruck kamen. Nichts
von den Verleumdungen, die vorher von Staatsschutz, Verdummungsmedien und
Besatzungsfreunden verbreitet wurden, ist eingetroffen. Störversuche vor
dem Eingang und im Saal änderten nichts an dem disziplinierten Verlauf
der neunstündigen Konferenz, dank eines diskret aber effizient
arbeitenden Ordnungsdienstes, dank der souveränen Gesprächsleitung durch
eine junge syrisch-deutsche Moderatorin, und dank der relativ großzügig
bemessenen Zeit für Wortmeldungen aus dem Publikum. Die Diskussion mit
Kurden sei nach wie vor schwierig, müsse aber geführt werden. Die
Konferenz sei auch ein Schlag gegen jene, die sie verhindern wollten. Sie
sei darüber hinaus ein internationales Signal vor allem in die Region. Es
gehe darum, von Europa aus eine zweite politische Front zur Beendigung der
Besatzung aufzubauen.
Es
wurde vermerkt, dass die Konferenz ein breites linkes Spektrum der
Antikriegsbewegung repräsentiert. Man sei trotzt der Zersplitterung der
Linken zusammengekommen. Gerade dies sollte von interessierter Seite
verhindert werden. Allerdings hätten wichtige Gruppen der
Friedensbewegung gefehlt. Die Basis der Konferenz-Initiative müsse
verbreitert werden. Die Konferenz sei gerade deshalb ein Erfolg, weil mit
aller Klarheit dargestellt wurde, für was sie eintritt. Die Plattform der
Konferenz wende sich gegen jede Form einer deutschen Unterstützung für
die Besatzung im Irak, fordere den sofortigen und bedingungslosen Abzug
der Besatzungstruppen und verteidige das Recht des irakischen Volkes auf
Widerstand gegen die Versuche militärischen Widerstand mit Terrorismus
gleichzusetzen. Einzelne Gruppen des Konferenz-Bündnisses seien frei,
auch den bewaffneten Widerstand ausdrücklich als wichtigen Faktor der
Befreiung des Irak anzuerkennen und politisch zu unterstützen. Doch das Bündnis
insgesamt beruhe allein auf dem gemeinsamen Willen, die Legitimität des
gesamten irakischen Widerstands gemäß den Normen des Völkerrechts zu
verteidigen. Damit sei ein erster wichtiger Schritt gemacht.
Die
Dokumentation der Konferenz werde auf www.irakkonferenz.de
weiter vervollständigt.
Die
Teilnehmer sprachen sich einhellig dafür aus, alles zu tun, um der
Solidarität mit dem Kampf gegen die Besatzung im Irak in der
Antikriegsbewegung und in der Öffentlichkeit eine breitere Basis zu
verschaffen. Sie beschlossen, als Irak-Solidaritätsbündnis weiter
zusammenzuarbeiten. Als nächste konkrete Aktivitäten wurde vereinbart,
dass
anlässlich des zweiten Jahrestages des Überfalls auf den Irak im Namen
des Aktiventreffens dazu aufgerufen wird, sich im Rahmen des
internationalen Aktionstags 19. März 2005 an der zentralen europäischen
Demonstration in Brüssel oder an lokalen Aktionen in deutschen Städten
zu beteiligen (Leider gab es dann nur Kundgebungen aus Berlin, München,
Duisburg, Lüdenscheid, Heilbronn und Heidelberg zu vermelden, ein im
internationalen Vergleich beschämendes Resultat, was sicher auch auf die
Konzentration mancher Aktiver auf die Organisation der Irak-Konferenz zurückzuführen
ist).;
dass
der Dritten Kairo-Konferenz (24.-27. März 2005) eine Solidaritätsbotschaft
auf der Basis der Plattform und der Ergebnisse der Berliner Irak-Konferenz
überbracht wird;
dass
der von Teilnehmern der Konferenz unterzeichnete Appell „Freiheit für
Abduljabbar al-Kubaysi und alle politischen Gefangenen unter der Besatzung
im Irak“ zur Grundlage einer Demarche im Auswärtigen Amt gemacht wird;
dass
die Unterstützung des Kampfes für die Beendigung der Besatzung im Irak
als Thema beim Deutschen Sozialforum (Erfurt, 21.-24. Juli 2005) in
spezifischen Veranstaltungen eingebracht wird;
dass
weitere Informationsrundreisen mit Vertretern des irakischen Widerstands
organisiert werden;
dass
der Jahrestag der Intifada Ende September 2005 für Aktionen gegen
Besatzung und Krieg in Palästina und Irak genutzt wird.
Mehrere
Teilnehmer erklärten sich bereit, in einer Koordinationsgruppe eines
Irak-Solidaritätsbündnisses kontinuierlich zusammenzuarbeiten. Die
Koordinationsgruppe ist für weitere Teilnehmer aus dem Kreis der am Bündnis
beteiligten Formationen offen. Die Gruppe soll sich erstmals am Samstag,
den 21. Mai 2005, treffen. Der Ort des Treffens (Hannover oder Dortmund)
soll rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Bonn,
den 30. März 2005
Klaus
von Raussendorff
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