Wichtige Rubriken und Beiträge

+++Neu+++

Newsletter bestellen

zur Homepage

Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk

Kampf den ideologischen Diversanten

Für den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands

Gegen den imperialistischen Krieg

Black Channel

Betrieb&Gewerkschaft

Bildung, Kultur & Wissen

Wider den Block der
Rechten und Trotzkisten

zur Geschichte
der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung

Wissenschaftlicher Sozialismus

Aus den Ländern

Links

Impressum

Archiv

Intern

Proletarischer Internationalismus

zurück

vorherige Anti-Imperialistische Korrespondenz von Klaus von Raussendorff

Inhalt

DIE AKTUELLE SITUATION IM IRAK – EIN ÜBERBLICK

 (Einleitung zur Internationalen Irak Konferenz am 12. März 2005)

Von Joachim Guilliard

http://www.irakkonferenz.de/docus/einleitung_guilliard.pdf

[ 1 ] mehr

BEFREIUNGSKAMPF ODER TERRORISMUS?

(Vortrag über völkerrechtliche Aspekte von Besatzung und Widerstand)

Von Gregor Schirmer

junge Welt vom 16. März 2005

http://www.jungewelt.de/2005/03-16/003.php

[ 2 ] mehr

RECHT AUF WIDERSTAND VERTEIDIGT

INTERNATIONALE IRAK-KONFERENZ WAR DURCHSCHLAGENDER ERFOLG

Erklärung des Deutschen Solidaritätskomitees Freier Irak

http://www.freeiraq.de/Berlin.htm

[ 3 ] mehr

KLEINE KONFERENZ-CHRONOLOGIE

Aus: Berliner Anstoß - Monatszeitung der Deutschen Kommunistischen Partei für Berlin, April 2005

[ 4 ] mehr

GRUSSADRESSE VON DER US-AMERIKANISCHEN FRIEDENSBEWEGUNG

JOHN CATALINOTTO, INTERNATIONAL ACTION CENTER

11. März 2005

http://www.irakkonferenz.de/docus/gruesse.pdf

[ 5 ] mehr

FREIHEIT FÜR ABDULJABBAR AL-KUBAYSI UND ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN UNTER DER BESATZUNG IM IRAK

Appell von Teilnehmern der Internationalen Irak-Konferenz

http://www.irakkonferenz.de/docus/gruesse.pdf

[ 6 ] mehr

AKTIVENTREFFEN NACH DER IRAK-KONFERENZ

(Ergebnisvermerk)

[ 7 ] mehr

zurück

Liebe Leute,

zum Ergebnis der Internationalen Irak-Konferenz in Berlin am 12. März 2005 dokumentiere ich:

Siehe auch das Gespräch mit Scheich Hadi Al Khalisi, Mitbegründer der politischen Plattform »Irakischer Nationaler Gründungskongreß« (INFC), der an der Konferenz teilnahm, in „junge Welt“ vom 19. März 2005 - http://www.jungewelt.de/2005/03-19/031.php

Weitere Infos zur Konferenz: www.irakkonferenz.de

Mit internationalistischen Grüßen

Klaus von Raussendorff

----------------------------------------------------------------------------

Anti-Imperialistische Korrespondenz (AIKor) -

Informationsdienst der Vereinigung für Internationale Solidarität (VIS) e.V.,

Redaktion: Klaus von Raussendorff

Postfach 210172, 53156 Bonn; Tel. & Fax: 0228 - 34.68.50;

Webmaster: Dieter Vogel

AIKor-Infos können auf der Seite der AIKor http://www.aikor.de

unter "Info-Dienst der AIKor" runter geladen werden

Email-Kontaktaufnahme zu Redaktion und Webmaster über unsere Webseite.

Wer die AIKor-mails nicht empfangen möchte, schicke uns bitte eine Mail mit dem Betreff

"unsubscribe" 

zurück

******************************************************

[ 1 ]

http://www.irakkonferenz.de/docus/einleitung_guilliard.pdf

DIE AKTUELLE SITUATION IM IRAK – EIN ÜBERBLICK

(Einleitung zur Internationalen Irak Konferenz am 12. März 2005)

Von Joachim Guilliard

Man kann sicherlich die Bedeutung der heutigen Konferenz auch ein wenig an der heftigen Reaktion unserer Gegner messen.

Es ist offensichtlich, dass genau das, was heute durch die Beteiligung irakischer Referenten der wesentliche Inhalt sein wird, in der deutschen Öffentlichkeit ausgeblendet bleiben soll. Die Rechtfertigung von Krieg und Besatzung beruht maßgeblich auf der Gleichsetzung von Widerstand mit Terror und der Behauptung, es fehle an politischen Kräfte im Irak, die einen befreiten Irak zusammenhalten, verwalten und aufbauen können. Wem an einer langfristigen Herrschaft der USA und ihrer Quislinge gelegen ist, muss verhindern, dass die gegen die Besatzung gerichteten politischen Kräfte hier ein Gesicht bekommen, als Kräfte mit vernünftigen Alternativen, recht erfolgreich in ihrem Engagement für eine breite Einheit. Organisationen die offen und ausschließlich zivil im Land politisch aktiv sind, die den militärischen Widerstand dennoch als legitim ansehen, Terror gegen Zivilisten aber ablehnen – ganz im Gegensatz zu denen, die das Land mit brutaler Gewalt besetzt halten.

Auch deutsche Politiker und Medien folgen diesen Richtlinien. Die Nachrichten über den Irak bestehen in der Regel nur in einer Auflistung der wüstesten Anschläge und Statements der US-Administration. Die tatsächliche irakische Realität wird weitgehend ignoriert.

Kein Thema ist die katastrophale Situation der Bevölkerung unter der Besatzung, obwohl Untersuchungen von Hilfsorganisation immer wieder belegen, wie sehr sich die Lebensbedingungen in allen Bereichen gegenüber der Vorkriegssituation verschlechterten, die bekanntlich unter dem Embargo schon furchtbar waren. Es fehlt an allem. Strom und Wasser gibt es nur stundenweise, die Abwässer fließen ungeklärt in die Flüsse und führen zur Verbreitung von über das Wasser übertragenen Krankheiten. Die Zahl der stark unterernährten Kinder hat sich verdoppelt, desgleichen die Säuglingssterblichkeit. Jedes 10. Kind leitet an schwerer Diarrhöe, Todesursache bei 70% aller Todesfälle bei Kindern.

Hinzu kommt der Zusammenbruch jeglicher Sicherheit und Ordnung im Alltag, und damit eine praktisch unkontrollierte Gewaltkriminalität – Folge der Auflösung von Armee und Polizei.

Raubüberfälle und Morde am hellen Tage lähmen das öffentliche Leben, Entführungen und Frauenhandel zwingen die Frauen hinter ihre vier Wände. Hinzu kommt die Gefahr unmittelbar ins Visier der Besatzer zu geraten.

Mehr als 100.000 Irakerinnen und Iraker fielen bereits Krieg und Besatzung zum Opfer, täglich kommen neue hinzu. Zigtausend Männer und Frauen wurden gekidnappt und in Lager verschleppt. Vielerorts ist der Alltag geprägt durch Razzien, Checkpoints und demütigende Schikanen.

Und immer häufiger führen die Besatzer groß angelegte Strafaktionen gegen ganze Städte durch, die sich ihrer Kontrolle entzogen haben. Der schlimmste Angriff war der auf Falluja im letzten November, sicherlich eines der größten einzelnen Verbrechen der USA in letzter Zeit. Auch darüber was aus dieser Stadt wurde, liest und hört man in den Medien nichts mehr. Wir haben in den letzten Wochen eine Rundreise mit zwei Augenzeugen aus Falluja organisiert, mit Veranstaltungen in 9 Städten. Kaum eine Zeitung hat sich für sie interessiert.

Und nicht allein das militärischen Vorgehen ist verbrecherisch. Mit ihrer gesamten Besatzungspolitik verstoßen die USA und ihre „Koalition der Willigen“ in vielfacher Hinsicht gegen internationales Recht und begehen ganz offensichtliche massive Kriegsverbrechen.

Diese gesamte Realität muss man sich vor Augen führen, wenn die Gewalt des Widerstands gegen diese -- durch die Besatzung geschaffene Verhältnisse -- thematisiert wird.

Geht man nach den hiesigen Medien, hat mit den Wahlen im Januar für den Irak ein neues Zeitalter begonnen. Viel Aufhebens wird von der Machverteilung in der Nationalversammlung und der Zusammensetzung der neuen Übergangsregierung, so als hätte dies nennenswerte Auswirkungen auf die weitere Entwicklung im Irak, als wäre der Irak bereits wieder souverän.

Aber die Wahlen haben nichts grundlegendes an den Verhältnissen im Land geändert. Regiert wird das Land auch weiterhin aus der riesigen US-Botschaft heraus und die US-Truppen werden – daran lässt die US-Regierung keinen Zweifel – das Land auf  absehbare Zeit nicht verlassen. Jeder der den Irak bereist, kann sehen, dass sich die Besatzungsmacht hier auf Dauer festsetzt. Beispielsweise im Camp Victory North, in der Nähe des Flughafens von Bagdad. Hier ist die Halliburton Tochter, Kellog, Brown & Root (KBR), dabei eine ganze Stadt aufzubauen, bestehend aus klimatisierten Bungalows und allem was zum US-amerikanischen Way of Life gehört. Die Stadt beherbergt bereits 14.000 Soldaten, fertig gestellt, wird das Camp doppelt so groß wie Camp Bondsteel im Kosovo sein, eine der größten US-Basen in Übersee. Insgesamt entstehen vierzehn solcher permanenten Basen für gut 100.000 Soldaten.

Auch das Agieren im Libanon und die massiven Drohungen gegen Syrien und Iran lassen keinen Raum für Illusionen, die USA würden tatsächlich ihre Truppen in absehbarer Zeit aus dem Irak abziehen und die Kontrolle über das Land freiwillig aufgeben.

Die Wahlen zur Nationalversammlung sind Teil der Strategie, mit der sie ihre langfristigen Pläne gegen den heftigen Widerstand eines großen Teils der Bevölkerung durchzusetzen versuchen. Sie sollen der Politik der USA und GB im Irak die Legitimität verschaffen – die sie dringend benötigt und zu Hause und international wieder mehr Akzeptanz für ihr wildes Treiben. Obwohl diese Wahlen, allen demokratischen Prinzipien Hohn sprechen, könnte nun die internationale Anerkennung ihnen nun endlich der Weg offen stehen, völkerrechtlich verbindliche Abkommen zur Umwandlung der irakischen Wirtschaft schließen.

In vieler Hinsicht gleichen, so der renommierte US-Historiker Edward S. Herman, die Wahlen im Irak denen in Vietnam 1967 oder El Salvador 1982. Auch damals wurde die Wahlbeteiligung, die sowenig überprüfbar war wie jetzt im Irak, als Maß für die Glaubwürdigkeit der Wahlen und die Zustimmung zur US-Politik dargestellt. Auch damals gingen viele zur Urne, um den Frieden zu wählen. Doch beide Male eskalierten die USA und ihre Marionetten anschließend den Krieg. Auch im Irak ist nun damit zu rechnen, dass die USA ihre gefestigte Position nutzen werden, um noch massiver und brutaler gegen den Widerstand vorzugehen. Die verheerende Strafaktion gegen Falluja erfährt bereits ihre Fortsetzung mit „Operation River Blitz“ gegen Städte am Euphrat.

Da der militärische Widerstand so aber nicht zu schlagen ist, setzen die USA – wie in Vietnam und El Salvador – zunehmend auf einen verdeckten, schmutzigen Krieg gegen ihre Gegner.

Bereits im Dezember 2003 enthüllte der berühmte US-Journalist Seymour Hersh entsprechende Programme der US-Regierung, die u.a. US-amerikanischen Spezialeinheiten zur gezielten Liquidierung von Angehörigen des Widerstands vorsehen und die Geheimdienstexperten an die „Operation Phönix“ in Vietnam erinnern.

Das Pentagon knüpft aber lieber an die erfolgreichere Anwendung von staatlichem Terror, systematischer Folter und Todesschwadronen in Mittelamerika an und nennt das Vorhaben „Salvador Option“.

Ausgesuchte kurdische Peshmergas und schiitischen Milizen werden dabei zu Einheiten zusammengestellt, die Jagd auf Widerstandskämpfer und ihre Sympathisanten -- auch über die Landesgrenzen hinweg -- machen.

Regional sind zudem die Milizen der mit den USA kollaborierenden Organisationen aktiv, die größten sind die der beiden kurdischen Parteien. Sie werden auf 100.000 Mann geschätzt, deren besten Einheiten von Israel aktuell weiter aufgerüstet und ausgebildet werden. Auch den im Iran ausgebildeten Al Badr Brigaden des „Obersten Rates der islamischen Revolution“ (SCIRI), ein weiterer enger US-Verbündeter werden Morde an politischen Gegnern nachgesagt sowie die massive Einschüchterung der Bevölkerung.

Viel verspricht sich das Pentagon zudem von neu entstandenen „Schutzkorps“, die sich „Special Police Commandos“, „Defenders of Baghdad“ etc. nennen. Kommandiert werden diese Milizen, deren Stärke auf 15.000 Mann geschätzt wird, meist von Geheimdienstoffizieren des alten Regimes, die enge Beziehungen zum irakischen Innen- bzw. Verteidigungsminister unterhalten.

Rechnet man noch die privaten Söldner hinzu, so ergibt sich ein unheilvolle Allianz von Organisationen, die mit unkontrollierter Gewalt gegen Oppositionelle vorgehen.

Es sind die USA und ihre Verbündete, die auf brutale Weise einen Teil der Iraker auf den Rest der Bevölkerung hetzten und das Land in die Nähe eines Bürgerkrieges treiben.

Und es sind Widerstandsorganisationen wie der INFC die dagegen eine Alternative darstellen.

Die Berechtigung des Widerstands gegen die US geführte Besatzung ergibt sich aus all diesen Umständen – der Zerstörung der Lebensgrundlagen, dem Raub nationaler Ressourcen, der brutalen Repression, der fehlenden Sicherheit im Alltag und dem Versuch die irakische Gesellschaft an Hand ethnischer und konfessioneller Linien zu zerstückeln.

Gregor Schirmer wird in seinem folgenden Beitrag zeigen, dass sich die Iraker (und auch die Antikriegsbewegung) darüber hinaus dabei auch auf internationales Recht stützen können. Ernst Woit wird zeigen welche besondere Bedeutung der Krieg der USA gegen den Irak, weit über das Land und Region hinaus hat und Claus Schreer, dass er dennoch keine alleinige Angelegenheit der USA ist, sondern europäischer und nicht zuletzt auch deutscher Unterstützung geführt wird.

zurück

**************************************************************************

[ 2 ]

http://www.irakkonferenz.de/docus/vortrag_schirmer.pdf

http://www.jungewelt.de/2005/03-16/003.php

junge Welt vom 16. März 2005

BEFREIUNGSKAMPF ODER TERRORISMUS?

Widerstand gegen eine fremde Besatzungsmacht ist völkerrechtlich grundsätzlich zulässig. Über die Frage jedoch, welches Recht in einem bewaffneten Befreiungskampf gilt, streiten sich die Gelehrten – und die Staaten

Von Gregor Schirmer

* Im folgenden dokumentieren wir einen Vortrag, den der Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Gregor Schirmer am 12. März auf dem Eröffnungspanel der »Internationalen Irak-Konferenz. Besatzung, Widerstand, internationale Solidarität« in Berlin gehalten hat.

Ich will mich hier zu drei Fragen äußern: Erstens: Gibt es ein völkerrechtlich verankertes Recht der Völker zum bewaffneten Kampf gegen fremde Herrschaft und Besetzung? Zweitens: Wenn ja, wer ist das legitime Subjekt dieses Kampfes und welches Recht gilt zwischen den Kämpfenden? Drittens: Wie kann man Befreiungskampf und Terrorismus voneinander unterscheiden? Es geht um die völkerrechtliche Bewertung des bewaffneten Widerstands. Daß ziviler Widerstand ohne Anwendung von Waffengewalt gegen eine, zumal illegale, Besatzungsmacht völkerrechtlich zulässig ist, steht außer Frage.

Prinzip der Selbstbestimmung

Erstens. Der bewaffnete Befreiungskampf gegen eine mit Waffengewalt aufrechterhaltene fremdländische Besetzung ist völkerrechtlich zulässig und legitim. Es wäre naiv anzunehmen, daß sich die Völkerrechtswissenschaft darüber einig ist. Aber es gibt gewichtige Stimmen, die diese Rechtsauffassung vertreten. Ich nenne hier nur den italienischen Völkerrechtler Antonio Cassese, der dieses Recht als eine Regel des Gewohnheitsrechts auffaßt: »Diese Regel bestimmt, daß, wenn Völkern, die ... fremder Besetzung unterliegen ... gewaltsam das Recht auf Selbstbestimmung verweigert wird, solche Völker ... rechtlich befugt sind, zu bewaffneter Gewalt zu greifen, um ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verwirklichen.« (1)

Diese Rechtsauffassung kann sich auf zahlreiche Resolutionen der UN-Generalversammlung stützen. In der Deklaration der Generalversammlung über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 wird festgestellt: »die Unterwerfung von Völkern unter fremdes Joch, fremde Herrschaft und fremde Ausbeutung stellt eine Verletzung [des Prinzips der Selbstbestimmung – G.S.] als auch eine Mißachtung grundlegender Menschenrechte dar; und steht im Widerspruch zur Charta«. (2) Dann heißt es: »Bei ihren Aktionen und ihrem Widerstand gegen solche Gewaltmaßnahmen in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts sind diese Völker berechtigt, ... um Unterstützung nachzusuchen und diese zu erhalten.« Das Wort »bewaffnet« wurde vermieden, weil sonst die einstimmige Annahme der Deklaration nicht erreicht worden wäre. Daß mit »Aktionen« und »Widerstand« auch bewaffneter Kampf erfaßt ist, geht aus dem Zusammenhang hervor.

In der Resolution zum Selbstbestimmungsrecht vom gleichen Jahr (3) wird die Legitimität des Kampfes zur Wiedererlangung des Rechts von Völkern auf Selbstbestimmung »durch jegliche, ihnen zur Verfügung stehende Mittel« proklamiert. In der Resolution zum Selbstbestimmungsrecht von 1973 wird dann eindeutig formuliert: Die Generalversammlung »bestätigt die Legitimität des Kampfes der Völker für die Befreiung von kolonialer und Fremdherrschaft und ausländischer Unterjochung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes«. (4) Die Resolution wurde mit 97 Stimmen der sozialistischen und der Dritte-Welt-Staaten gegen fünf Stimmen bei 28 Stimmenthaltungen angenommen. In jeder der einschlägigen Resolutionen zum Selbstbestimmungsrecht der folgenden 17 Jahre bis 1990 wurde die Formel »einschließlich des bewaffneten Kampfes« wiederholt.

Zwischenzeitlich hatte die UN-Generalversammlung 1974 die Aggressionsdefinition verabschiedet. (5) In Artikel 7 dieser Definition wird der bewaffnete Befreiungskampf vom Aggressionsverbot ausgenommen. Es wird bestimmt: »Nichts in dieser Definition ... kann in irgendeiner Weise das Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit ... von Völkern, denen dieses Recht gewaltsam entzogen wurde, beeinträchtigen, insbesondere von Völkern unter kolonialen und rassistischen Regimes oder anderen Formen der Fremdherrschaft; noch das Recht dieser Völker, für dieses Ziel zu kämpfen und dafür Unterstützung zu suchen und zu empfangen.« Der Terminus »bewaffnet« wird wiederum aus dem gleichen Grund vermieden. Aber gerade dieser bewaffnete Kampf ist eingeschlossen. Das geht allein daraus hervor, daß es sich um einen Kampf handelt, der nicht unter das Verbot der Anwendung von Waffengewalt fällt. Die Ausnahme von verbotener Waffengewalt kann logischerweise nur zulässige Waffengewalt sein.

Aus meiner Sicht ist durch die genannten und weitere Resolutionen sowie die entsprechende Staatenpraxis Völkergewohnheitsrecht entstanden. Das wird mit Berufung darauf bestritten, daß westliche und direkt betroffene Staaten denjenigen Resolutionen, in denen bewaffnete Gewalt ausdrücklich sanktioniert wird, nicht zugestimmt haben. Es ist jedoch zumindest ein starkes Argument für die Existenz von Völkergewohnheitsrecht, wenn über Jahrzehnte der bewaffnete Befreiungskampf von der überwältigenden Mehrheit der UN-Mitglieder als legitim betrachtet wird.

Nach dem Epocheneinschnitt von 1990 fällt die Bereitschaft der Generalversammlung zur Legitimierung des bewaffneten Befreiungskampfes merklich zurück. Das Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht und zu dessen Durchsetzung wird zwar bekräftigt, aber von »bewaffnetem Kampf« als legitimem Mittel ist in den einschlägigen Resolutionen nicht mehr die Rede. Bis 1994 behilft man sich mit dem Rückgriff auf die Formel von der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts »durch alle verfügbaren Mittel«. Ab 1995 verschwindet das Recht auf bewaffneten Befreiungskampf aus dem Repertoire der einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung.

Ist mit diesem beredten Schweigen die Legitimität von Befreiungskriegen etwa »erloschen«? Das bestreite ich. Ein einmal entstandenes Völkergewohnheitsrecht kann nicht einfach durch dessen opportunistisches Verschweigen außer Kraft gesetzt werden. Dazu bedürfte es der Schaffung entgegengesetzten Gewohnheitsrechts. So weit ist es aber (noch) nicht.

Für die juristische Begründung der Rechtmäßigkeit des bewaffneten Befreiungskampfes sind zwei Wege möglich. Der eine Weg ist die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der bewaffnete Befreiungskampf zur Durchsetzung dieses Rechts wird als dritte, eigenständige Ausnahme vom Gewaltverbot erfaßt, neben dem Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta und militärischen Sanktionsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta. Der andere Weg führt über das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta, welches jedem Staat das Recht gibt, »im Falle eines bewaffneten Angriffs« mit bewaffneter Gewalt zurückzuschlagen. Diese Rechtsauffassung geht davon aus, daß die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts eines Volkes durch fremdländische militärische Besetzung und gewaltsame Herrschaft eine fortdauernde Aggression darstellt, die ein schwerer Völkerrechtsbruch ist und gegen die das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung gegeben ist. Beide Wege sind nach meiner Meinung geeignet, das Recht der Völker zum bewaffneten Befreiungskampf zu begründen.

Gewaltfreie Lösungen im Kampf der Völker um Selbstbestimmung sind allemal besser. Wenn aber fremdländische Besetzung mit militärischer Gewalt aufrechterhalten wird, dann ist es das Recht des betreffenden Volkes, sein Selbstbestimmungsrecht auch mit Waffengewalt durchzusetzen.

Das Gesagte gilt selbstverständlich auch für das Volk im Irak. Das Recht dieses Volkes kann zudem damit begründet werden, daß der Aggressionskrieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak nicht beendet ist, sondern fortdauert, das Selbstverteidigungsrecht des Irak also fortbesteht und auf das Volk übergegangen ist.

Aber steht dem Recht auf bewaffneten Widerstand nicht entgegen, daß die provisorische Regierung des Irak der Besetzung des Landes zugestimmt hat? Ist damit nicht die ursprüngliche Völkerrechtswidrigkeit der Besetzung »geheilt«, zumal der UN-Sicherheitsrat den Aggressionskrieg zwar nicht autorisiert, aber das Besatzungsregime durch nachfolgende Resolutionen akzeptiert oder toleriert hat und inzwischen Wahlen stattgefunden haben? Mit den Resolutionen 1483 und 1546 wurde der Status des Irak als illegal besetztes Land jedoch nicht verändert. Der Sicherheitsrat hat nicht die Befugnis, Unrecht in Recht umzuwandeln, eine illegale Besetzung zu legitimieren. Die Wahlen haben aus meiner Sicht nichts an diesem Status geändert. Der Irak bleibt auch danach ein illegal besetztes Land, das seine Souveränitätsrechte nicht voll wahrnehmen kann, weil die einheimischen Behörden dem Willen der Besatzer unterliegen. Diese sind weiterhin die eigentlichen Machthaber im Lande. Die nachträgliche Zustimmung einer von der Besatzungsmacht abhängigen Regierung zu einer im Wege einer völkerrechtswidrigen Aggression erreichten fremdländischen Besetzung kann das Recht des Volkes auf bewaffneten Widerstand gegen die Besatzer nicht beenden.

Einhaltung des Kriegsrechts

Zweitens. Das Subjekt des bewaffneten Befreiungskampfes ist das jeweilige Volk. In den Resolutionen der Generalversammlung wird der bewaffnete Kampf der Völker für legitim erklärt. Die Kategorie »Volk« als Träger von Rechten ist in concreto schwer handhabbar. Wer vertritt das Volk? Wer ist berechtigt, im Namen des Volkes einen bewaffneten Befreiungskampf zu führen?

In den Zeiten der Dekolonisierung war diese Frage relativ leicht zu beantworten. Es gab eindeutig identifizierte, organisierte und international anerkannte Befreiungsbewegungen. In bezug auf den Irak ist die Lage unübersichtlich und von hier aus schwer zu beurteilen, zumal wir der Desinformation der herrschenden Medien ausgesetzt sind. Es agieren offenbar unabhängig voneinander zivile und bewaffnete Widerstandskräfte. Neben dem legitimen Widerstand gibt es terroristische Gruppen, mit deren Verbrechen der irakische Widerstand nichts zu tun hat. Für die Legitimität des bewaffneten Widerstandes ist zwar nicht erforderlich, daß das Volk durch eine einzige und international anerkannte Bewegung vertreten wird. Aber die gegenwärtige Situation erschwert die Identifizierung einer irakischen Widerstandsbewegung, die im Volk verwurzelt ist und dessen Selbstbestimmungsrecht repräsentiert. Das ändert allerdings nichts am Recht des irakischen Volkes, bewaffneten Widerstand zu leisten.

Welches Recht gilt in einem bewaffneten Befreiungskampf? Aggression ist ein völkerrechtliches Verbrechen. Die daraus resultierende fremde Besetzung eines Landes ist völkerrechtswidrig. Aber die Anwendung von Waffengewalt in einem aus einer solchen Situation entstandenen bewaffneten Konflikt zwischen illegalen Besatzern und legitimen Widerstandskämpfern unterliegt auf beiden Seiten dem humanitären Kriegsrecht, vor allem den Genfer Konventionen von 1949 und dem Protokoll I dazu von 1977. Nach dem Protokoll (6) gehören »auch bewaffnete Konflikte, in denen Völker gegen Kolonialherrschaft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regimes in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen« zu den internationalen bewaffneten Konflikten, in denen das humanitäre Kriegsrecht Anwendung findet. Der wesentliche Inhalt der Genfer Konventionen und des Protokolls ist dem Völkergewohnheitsrecht zuzurechnen.

Die Folge der Geltung des humanitären Kriegsrechts ist, daß Widerstandskämpfer den Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus innehaben und damit den Schutz des humanitären Kriegsrechts genießen. Sie sind keine Terroristen. Voraussetzung ist, daß die bewaffneten Kräfte einer Befreiungsbewegung einer Führung unterstehen, die für die Untergebenen verantwortlich ist, daß ein internes Disziplinarsystem wirksam ist, welches die Einhaltung des humanitären Kriegsrechts gewährleisten kann. Nach Artikel 43 des Protokolls sind Kombattanten »berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen«. Aber sie müssen sich dabei an das humanitäre Kriegsrecht halten. Das humanitäre Kriegsrecht ist auch für den bewaffneten Konflikt im Irak verbindlich. Schwere Verstöße gegen das humanitäre Kriegsrecht sind Kriegsverbrechen. Das gilt für beide Seiten, unabhängig davon, daß die Besetzung illegal und der Kampf dagegen legal ist. Was schwere Kriegsverbrechen sind, ist in Artikel 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 in 34 Tatbeständen zusammengefaßt. Die Kriegführung der USA und Großbritanniens und ihr Verhalten als Besatzer beinhalten zahlreiche Kriegsverbrechen, die zu verurteilen sind, ebenso wie Kriegsverbrechen des irakischen Widerstands, die nicht dadurch zu entschuldigen sind, daß dieser Widerstand legitim ist. Durch die Verübung von Kriegsverbrechen verlieren jedoch weder die einzelnen Widerstandskämpfer ihren Status als Kombattanten, noch die bewaffneten Widerstandskräfte insgesamt ihren Status als Teilnehmer an einem internationalen bewaffneten Konflikt, noch verliert ihr Kampf an Legitimität.

Terrorismusdefinition

Drittens. Wie kann man den Befreiungskampf vom Terrorismus auf juristisch einwandfreie Weise unterscheiden? Zuerst ist festzustellen, daß die verbreitete Gleichstellung von Widerstand gegen illegale fremdländische Besetzung und Terrorismus völkerrechtlich unzulässig ist.

Es gibt bislang nur Ansätze einer allgemein anerkannten, völkerrechtlich verbindlichen Definition des internationalen Terrorismus. Das Zustandekommen des seit 1996 in den UN debattierten Entwurfs eines umfassenden Übereinkommens über den internationalen Terrorismus ist bisher gescheitert, weil die Staaten sich nicht über eine Definition verständigen konnten. Der Hauptstreitpunkt war von Anfang an und ist noch heute, den Befreiungskampf eindeutig vom Terrorismus zu unterscheiden und den Staatsterrorismus durch staatliche Streitkräfte von der Definition nicht auszuschließen, sondern mitzuerfassen.

Über wichtige Elemente einer Definition wurde unter den Mitgliedstaaten der UN weitgehend Einigkeit erzielt (7): Erstens. Ein terroristisches Verbrechen ist die gesetzwidrige und absichtliche Tötung oder schwere körperliche Verletzung einer Person sowie die Verursachung schweren materiellen Schadens. Zweitens. Auf die Mittel der Begehung eines solchen Verbrechens kommt es nicht an. Alle denkbaren und möglichen Mittel sind als Mittel des Terrorismus erfaßt. Drittens. Hinzu kommen muß ein bestimmter Zweck des verbrecherischen Handelns, nämlich der Zweck, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung oder internationale Organisation zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu nötigen. Viertens. Einigkeit besteht darüber, daß »solche kriminellen Handlungen ... unter keinen Umständen durch Erwägungen politischer, philosophischer, ideologischer, rassischer, ethnischer, religiöser oder ähnlicher Natur zu rechtfertigen« sind.

Es bleibt der Dissens über die völkerrechtliche Einordnung der Handlungen bewaffneter Kräfte einer Befreiungsbewegung und der Handlungen der bewaffneten Kräfte eines Staates. In den Verhandlungen im Rahmen der UN gibt es zwei gegensätzliche Vorschläge. Der eine läuft darauf hinaus, daß Streitkräfte von Staaten per definitionem keine Terrorismusverbrechen, sondern höchstens Kriegsverbrechen begehen können. Der andere Vorschlag, unterbreitet von den Mitgliedern der Organisation der Islamischen Konferenz, will Sicherheit erreichen, daß den Kämpfern einer Befreiungsbewegung nicht der Status als Kombattanten im Sinne des humanitären Völkerrechts verweigert wird und sie während eines bewaffneten Konflikts, »einschließlich in Situationen fremder Besetzung«, dem humanitären Völkerrecht und nicht dem Antiterrorismus-Übereinkommen unterliegen.

Vielleicht wird auf der 60. (Jubiläums-)Tagung der UN im Herbst ein Kompromiß über eine Definition erreicht. Der sollte jedoch nicht auf Kosten der Legitimität jetziger und zukünftiger Befreiungsbewegungen gehen und darf Staatsterrorismus nicht ausschließen. Ein entscheidendes Kriterium der Abgrenzung legitimen Widerstands vom Terrorismus besteht darin, daß der Widerstandskämpfer seine bewaffneten Angriffe gegen die bewaffneten Kräfte der Besatzer und deren einheimische bewaffnete Handlanger richtet, aber nicht gegen Zivilisten, seien es Iraker oder Ausländer. Fest steht: Selbstmordattentate gegen Zivilisten, Geiselnahmen und Hinrichtungen durch Kräfte, die sich als irakischer Widerstand ausgeben oder von anderen so bezeichnet werden, sind keine völkerrechtlich zulässigen Mittel des Widerstands. Sie haben mit legitimem bewaffneten Widerstand nichts zu tun. Sie sind Verbrechen nach Völkerrecht, ebenso wie Mißhandlungen von Kriegsgefangenen, Mord an Zivilisten und Zerstörung ziviler Objekte durch die Besatzer. In der Berichterstattung und Kommentierung der Medien und in den Erklärungen der Politiker werden gewöhnlich alle bewaffneten Aktionen gegen die Besatzer und ihre einheimischen Handlanger ohne Unterschied dem Terrorismus zugerechnet. Dagegen kommt auf der Seite der Besatzer möglicherweise dieses oder jenes vereinzelte Kriegsverbrechen vor, das milde bestraft wird oder auch gar nicht. Aber vor dem Vorwurf des Terrorismus sind sie von vornherein geschützt. Es wird überhaupt nicht geprüft, ob die Besatzer Staatsterrorismus praktizieren. Diese Einäugigkeit ist inakzeptabel.

Terrorismus ist ein Verbrechen, von wem auch immer es begangen wird. Aber eines darf nicht vergessen werden: Die USA und ihre Verbündeten haben mit ihrem Aggressionsverbrechen und der völkerrechtswidrigen Besetzung des Irak eine wesentliche Ursache für abscheuliche terroristische Reaktionen gelegt. Die illegale Besetzung muß beendet werden.

(1) Antonio Cassese, International Law, Oxford 2001, S. 322

(2) A/Res/2625 (XXV) vom 24. 10. 1970

(3) A/Res/2649 (XXV) vom 30. 11. 1970

(4) A/Res/3070 vom 30. 11. 1973

(5) A/Res/3314 (XXIX) vom 14. 12. 1974

(6) BGBl. 1990 II S. 1551

(7) Vgl. den Entwurf eines Übereinkommens über den Internationalen Terrorismus, GA, Official Records, Fifty-seventh Session, Supplement No. 37 (A57/37)

zurück

******************************************************************

[ 3 ]

http://www.freeiraq.de/Berlin.htm

RECHT AUF WIDERSTAND VERTEIDIGT -

INTERNATIONALE IRAK-KONFERENZ WAR DURCHSCHLAGENDER ERFOLG

Die Bemühungen von Spiegel, Jungle World, Staatsschutz sowie der proamerikanischen Koalition Demokratischer Irak, die dazu führten, dass den Organisatoren der Internationalen Irak-Konferenz mehrfach Veranstaltungsräume gekündigt wurden, blieben letztlich erfolglos. Dank des türkischen Vereins IKAD konnte die Internationale Irak-Konferenz wie geplant am 12.3. in Berlin stattfinden und wurde zum durchschlagenden Erfolg. Rund 250 Menschen drängten sich am Morgen in die Vereinsräumlichkeiten von IKAD, um an der Konferenz teilzunehmen, die im vergangenen Jahr vom Deutschen Solidaritätskomitee Freier Irak initiiert wurde. Aufgrund des sehr starken Interesses mussten sich viele mit engen Stehplätzen begnügen – dennoch wurde die neunstündige Konferenz vom Publikum bis zum Schluss konzentriert verfolgt.

Nach einer Schweigeminute für alle Opfer des US-Krieges eröffnete Prof. Gregor Schirmer das erste Panel der Konferenz und erörterte die völkerrechtliche Legitimität des bewaffneten Widerstands im Irak. Der Philosophiehistoriker Prof. Ernst Woit bezeichnete das zwölfjährige UN-Embargo gegen den Irak als Genozid und betonte, dass die Besetzung des Irak für den Versuch der USA stehe, den globalen Süden systematisch zu rekolonisieren. Das erste Panel schloss Claus Schreer, der auf die deutsche Beteiligung am Irak-Krieg einging. 

 

Im zweiten Panel kamen primär Vertreter des irakischen Widerstands zu Wort. Scheich Hadi Al Khalisi, Irakischer Nationaler Gründungskongress, unterstrich, dass sich der Widerstand aus sämtlichen ethnischen und konfessionellen Gruppen zusammensetze. Ein Gegensatz zwischen Sunniten und Schiiten existiere ausschließlich in der Propaganda der USA. Awni al-Kalemji, Irakische Patriotische Allianz, betonte, nur bewaffneter Widerstand könne die USA aus dem Irak vertreiben. „Wir arbeiten daran, den Widerstand immer weiter zu verbessern – von Nord bis Süd, von Ost bis West. Die Abstimmung untereinander wird jeden Tag effektiver, bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir die Besatzer aus dem Lande vertrieben haben.“ In seinem immer wieder durch Applaus unterbrochenen Beitrag wies al-Kalemji mit Nachdruck daraufhin, der irakische Widerstand sei sich dessen bewusst, dass er an der Frontlinie des Kampfes gegen den US-Imperialismus stehe; Der irakische Widerstand agiere im Namen aller kämpfenden Bewegungen weltweit.

Sami Ramadani, Iraqi Democrats Against Occupation, nutzte weite Teile seines Referates, um die Verantwortung des Saddam Hussein-Regimes für die heutige Lage im Irak anzuprangern. Er strafte damit die Behauptung der Konferenzgegner Lügen, dass angeblich Saddam-kritische Töne auf der Konferenz nicht möglich seien. Ramadani bezeichnete das Baath-Regime sogar als "faschistisch". Selbst diese unwissenschaftliche Inflationierung des

Faschismus-Begriffs, die in der gegenwärtigen Lage zudem nur als Rechtfertigung des "Regimewechsels" im Irak verstanden werden kann – was mit Sicherheit nicht in der Absicht des Referenten lag –,  wurde auch von jenen, die seiner Position in Gesprächen am Rande entschieden widersprachen, im Saal als eine Meinungsäußerung geduldig hingenommen. Geschlossen wurde das zweite Panel durch den türkischen Journalisten Deniz Bugün, der eine scharfe Analyse über die Auswirkungen der amerikanisch-israelischen Kriegspolitik im

Nahen und Mittleren Osten ablieferte."

Im dritten Panel wurde u.a. der Zusammenhang zwischen Krieg und Islamfeindlichkeit diskutiert. Lale Ucan, Muslimische Jugend, führte aus, dass es zwar in Europa schon immer antiislamische Tendenzen gegeben habe, diese jedoch seit dem 11. September eine neue Qualität erreicht hätten. Lale Ucan forderte die Anti-Kriegsbewegung auf, die Islamfeindlichkeit entschlossener zu bekämpfen. Wilhelm Langthaler, Antiimperialistische Koordination, bezeichnete die Islamfeindlichkeit als den neuen Antisemitismus. Im weiteren Verlauf erörterte Langthaler, dass die weltweiten Sozialforen gegenüber dem irakischen Widerstand eine äquidistante Position einnähmen: „Nein zu Krieg und Nein zu Terror.“ Dies führe realpolitisch zu einer Stärkung der USA, die versuche, den Widerstand als „Terror“ zu diffamieren. Es sei Aufgabe der Irak-Solidarität, dieser äquidistanten Position entschieden entgegenzutreten.

Klaus Hartmann, Bundesvorsitzender Deutscher Freidenkerverband, ging in einem vom Plenum mit Begeisterung aufgenommenen Referat u.a. auf das Phänomen der „Antideutschen“ ein und warnte davor, die Anhänger dieses Spektrums als „verirrte Linke“ zu betrachten. Vielmehr müsse man „Antideutsche“ als das benennen, was sie sind: Eine neue Rechte. Weitere Referenten im dritten Panel waren Marie-Dominique Vernhes, Winfried Wolf sowie Joachim Guilliard, der die Konferenz mitorganisiert hat.

Die Konferenz beschloss einen Aufruf zur Freilassung von Abduljabar al-Kubaysi von der Irakischen Patriotischen Allianz, der im September 2004 von US-Besatzungstruppen entführt wurde.

Aufgrund der vielfältigen Diskussionen wurde die Konferenz erst gegen 20:00 Uhr beendet.

Störversuche von IKP und PUK zu Beginn der Konferenz wurden von der überwältigenden Mehrheit des Plenums akustisch abgestraft und fanden ab der ersten Pause nicht mehr statt. Eine „Gegenkundgebung“ der IKP vor dem Konferenzgebäude beschränkte sich auf etwa 15 Teilnehmer, die ihre Liebe zu den USA bekundeten. Lange vor Konferenzende resignierte die kleine Gruppe und zog wieder ab. „Antideutsche“ Rassisten wiederum machten sich erst gar nicht die Mühe – trotz angemeldeter „Gegenkundgebung“ tauchten die Profaschisten nicht auf.

Auf dem Aktiventreffen am Folgetag wurde die Etablierung einer bundesweiten Irak-Koordinierung beschlossen. Alle anwesenden Organisationen erkannten an, dass die gemeinsame Plattform die Forderung nach dem sofortigen Abzug der US-geführten Besatzungstruppen und die Verteidigung des Rechts auf Widerstand sei. Einzelne Organisationen wie das Deutsche Solidaritätskomitee Feier Irak gehen für sich darüber hinaus und vertreten die explizite Formel „Für den irakischen Widerstand“, suchen jedoch aktiv die Zusammenarbeit und tragen den Konsens innerhalb der Irak-Koordinierung uneingeschränkt mit.

Das Aktiventreffen beschloss weiterhin einen Aufruf zur Beteiligung an dezentralen Irak-Aktionen am 19.3. und verständigte sich darauf, den Intifada-Jahrestag im September 2005 zu nutzen, um die Forderung nach einem sofortigen Abzug der Besatzungstruppen aus dem Irak und Palästina auf die Straße zu tragen und das Recht auf Widerstand zu verteidigen. 

15. März 2005

Deutsches Solidaritätskomitee Freier Irak

zurück

**********************************************************************

 [ 4 ]

Aus: Berliner Anstoß - Monatszeitung der Deutschen Kommunistischen Partei für Berlin, April 2005

KLEINE KONFERENZ-CHRONOLOGIE

Klaus von Raussendorff in einem Referat auf der Freidenkerkonferenz am 19. 02. 2005 in Berlin:

„Die patriotischen Kräfte des Irak beschleunigten mit ihrem zivilen und militärischen Widerstand sowohl die Erosion des NATO-Bündnisses als auch die gegenläufige Tendenz der reaktionärsten Kräfte aller Länder, sich einer vereinigten Strategie unter Führung des Zentrums des Weltimperialismus [...] anzuschließen. [...] Der irakische bewaffnete Widerstand besteht angeblich aus „Saddam-Anhängern“, „islamischen Fanatikern“ und „ausländischen Terroristen“. Dass auch Teile der Antikriegsbewegung in diese Falle gegangen sind und dem irakischen Widerstand die Anerkennung als fortschrittlichen Faktor der Weltpolitik verweigert haben, ist

bedauerlich, ...“ (junge Welt, 8. 3. 2005, S. 10)

Peter Strutynski in einer Erwiderung auf die Ausführungen Raussendorffs:

„Bei verschiedenen Anlässen hat die Friedensbewegung ihre Kritik an der fortgesetzten Besatzung sowie an den sich häufenden Kriegsverbrechen (von Folter bis zu unterschiedslosen Bombardierungen von Wohnbezirken, z.B. in Falludscha) deutlich gemacht. Dies war zuletzt auch der Tenor bei den Protesten gegen den Bush-Besuch in Mainz. Eines wird man der  Friedensbewegung aber nicht verbieten können: So sehr sie in ihrem Engagement gegen Krieg und Besatzung die von den Aggressoren begangenen Verletzungen des Völkerrechts und des humanitären Kriegsvölkerrechts (Genfer Konvention) anprangert, so wenig darf sie die Augen vor ähnlichen Verbrechen der anderen Seite verschließen. [...] (junge Welt, 12./13. 3. 2005, S. 13)

Am 9. 3. 2005 erhalten die Organisatoren der Konferenz eine Mitteilung zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsort, dem Henrik-Kramer-Haus:

[...] „In diesen Stunden ist ein Kurier mit einem Brief an Sie unterwegs, der die Kündigung unseres Vertrages zum Inhalt hat. Heute ist in der Gemeinde und im Kirchenkreis beschlossen worden, Ihnen die Räume für die Veranstaltung nicht zur Verfügung zu stellen. [...]

Die Versuche, eine Ausweichlösung zu finden, haben bei der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) Erfolg:

Am 10. 3. geht per Fax ein Vertrag über die Nutzung eines Seminarraumes am 12. 3. ein.

11. 3. 2005: „Aufruf zum Selbstmordattentat in der FHTW“

Unter dieser Betreffzeile erhält die FHTW eine Mitteilung von Herrn Clemens Heni, Politikwissenschaftler der FU Berlin:

[...] „Womöglich ist Ihnen nicht bekannt, dass Innensenator Körting und die Berliner Polizei mit ihren Erkenntnissen die evangelische Kirche, namentlich die Jerusalem-Gemeinde in der Lindenstraße, Berlin-Mitte zur Kündigung ihres Mietvertrages mit den Organisatoren dieser „Irakkonferenz“ animiert hat. Der Polizei liegen, wie auch dem Verfassungsschutz und politisch informierten Gruppen Erkenntnisse vor, dass eine der organisierenden und zu der Konferenz aufrufenden Organisationen, der Irakischen Patriotischen Allianc, zum militanten „Befreiungskampf“ gegen die USA und die Alliierten aufgerufen hat. [...] Ich hoffe nicht, dass Sie Leuten, die solche Massenmorde im Irak für gut heißen, in den Räumlichkeiten Ihrer Fachhochschule dulden werden.“

Noch am 11. 3. 2005 widerruft die FHTW ihre Zustimmung zum Vertrag über die Raumnutzung

Die Freunde vom türkischen „Verein gegen Rassismus und für Völkerverständigung (IKAD)“ stellen ihre Räume in Berlin-Kreuzberg zur Verfügung

Am Konferenztag, Sonnabend 12. 3. 2005:

Vor dem Tagungsort und vor Konferenzbeginn haben sich mehrere Gruppen eingefunden. Eine relativ militant auftretende Gruppe „begrüßt“ eintreffende Konferenzteilnehmer mit dem Titel „Faschist“. Eine andere Gruppe verteilt eine „Erklärung über den sogenannten „Internationalen Kongress für den Irak in Berlin“, unterzeichnet von der Irakischen Kommunistischen Partei, dem Obersten Rat der Islamischen Revolution im Irak, der Sozialistischen Partei Kurdistans/Irak, der Kommunistischen Partei Kurdistans/Irak und dem Irakischen Demokratischen Forum und weiteren Organisationen. In der Erklärung heißt es u.a.:

„Nach den Erfolgen der irakischen Wahlen, die zu Beginn des laufenden Jahres unter großer Beteiligung von verschiedenen Volksgruppen und politischen Organisationen stattgefunden hat und bewiesen wurde, dass sich alle Iraker ein demokratisches, föderatives und vielfältiges System mit allen seinen Strukturen und demokratisch gewählten Institutionen, die zum Wiederaufbau des zukünftigen Iraks, der den Anschluss an die Weltgemeinschaft schafft will, um seinen Beitrag zum Weltfrieden und zur Stabilität in der Region leisten zu können, wünschen. Die irakische Gemeinde in Deutschland war überrascht und schockiert darüber, dass einige deutsche Organisationen mit Beteiligung von zwei arabischen Organisationen, drei irakischen Personen und einem türkischen Journalisten am 12. März 2005 in Berlin den sogenannten Internationalen Kongress für den Irak veranstalten wollen. Damit ignorieren sie und machen die Hoffnung von Millionen Irakern zunichte, die die Bildung einer nationalen Regierung mit breiter Basis und das friedliche Zusammenleben aller Volksgruppen im Irak anstreben. Diese sorgen dafür, dass der Irak den Kampf gegen den internationalen Terrorismus in Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft, Organisationen und staatlichen Stellen aufgibt. Der internationale Terrorismus hat nur ein Ziel vor Augen, nämlich die Region zu destabilisieren, unschuldige Menschen zu töten und Unruhe unter der Bevölkerung zu stiften. [...]Wir sind besorgt über die Unterstützung einiger deutschen Stellen für diese feindlich gesinnten Initiativen, die ohnehin gegen alle zivilen Gesellschaften der Welt, die sich den Wiederaufbau eines demokratischen Irak zur Aufgabe gemacht haben, gerichtet sind. Wir rufen diese Stellen dazu auf, die Ermutigung zu Terroranschlägen und Morden von Unschuldigen unter der Parole „Kampf den Besatzern“ zu unterbinden. Solche Organisationen, die gegen demokratische Strukturen des neuen Iraks vorgehen und zu denen auch Awni Qalamji* angehört, sind Anhänger des gestürzten Diktators Saddam Hussein, der zum Terror und Mord gegen die neue irakische Gesellschaft aufgerufen hat.[...]“

*Anm. der Redaktion: Awni Qalamji (Kalemji) flüchtete 1989 vor dem Regime Saddam Husseins nach Europa. 1992 gründete er zusammen mit vielen anderen Kräften die Irakische Patriotische Allianz, deren Sprecher er ist.         

Der Verein „Freunde des Hendrik-Kraemer-Hauses“  (der selbst nur ein Gastrecht für die Nutzung von Wohn- und Arbeitsräumen hat) erklärt in einer Stellungnahme zur Kündigung der Räume durch die Kirchenbehörden sein Unverständnis zu dieser Aktion.

zurück

******************************************************

[ 5 ]

http://www.irakkonferenz.de/docus/gruesse.pdf

GRUSSADRESSE VON DER US-AMERIKANISCHEN FRIEDENSBEWEGUNG

JOHN CATALINOTTO, INTERNATIONAL ACTION CENTER

11. März 2005

Das International Action Center in den USA sendet den Veranstaltern der Internationalen Irak-Konferenz  „Besatzung, Widerstand, internationale Solidarität“ am 12. März 2005 in Berlin seine solidarischen Grüße. Diese vollkommen legitime Konferenz ist unter Beschuss geraten von einer kleinen Gruppe von regierungsnahen Leuten in Deutschland, die versuchen, das Recht des irakischen Volkes zur Verteidigung seines Landes in einem illegalen Krieg und gegen eine illegale Besatzung zu attackieren und herabzuwürdigen.

Die Regierung der Vereinigten Staaten hat gegen den Irak einen aggressiven Krieg geführt. Sie hat eine Lüge nach der anderen hervorgebracht und immer neue Begründungen erfunden, um die Bombardierung und Besetzung dieses souveränen Staates gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Hierin liegt das Verbrechen. Ohne die Okkupation gäbe es keine Veranlassung zum Widerstand, keinen Grund für Autobomben und Selbstmordattentäter im Irak. Die Verantwortung für die Gefährdung von Hunderttausenden von jungen Amerikanern liegt ganz und gar in Washington. 

Wir von der amerikanischen Anti-Kriegsbewegung kämpfen dafür, das Abschlachten im Irak zu beenden und die amerikanischen, britischen und italienischen Truppen unverzüglich aus dem Irak abzuziehen. Wir sind ziemlich sicher, dass die Bush-Administration wahrscheinlich weitere Invasionen in andere Länder angeordnet hätte, wenn der irakische Widerstand nicht wäre. Iran, Syrien, Nordkorea, Kuba – sie alle stehen auf der Liste. Der irakische Widerstand hat das Leben von anderen Menschen rund um den Globus gerettet, auch das junger Amerikaner. 

Das Treffen in Berlin hat ein Programm aufgestellt, das es der deutschen Öffentlichkeit erlaubt, eine Gruppe von Leuten zu hören, die das Recht der Iraker verteidigt, Widerstand gegen die Okkupation zu leisten. Es bringt auch verschiedene Stimmen der europäischen Linken zu Gehör, die dieses Widerstandrecht behaupten. Und es tut der Legitimität keinen Abbruch – weder der des irakischen Widerstandes, noch der der Unterstützung durch die Arbeiterbewegung in den imperialistischen Ländern, wenn sie nicht mit einer Stimme sprechen.

Während des Zweiten Weltkrieges leisteten die Franzosen unter gaullistischer und unter kommunistischer Führung Widerstand. Man kann verschiedener Meinung darüber sein, welchen dieser Kräfte am Ende die Macht in Frankreich zukommen sollte, aber beide Seiten hatten millionenfach mehr Recht, in Frankreich zu regieren als Hitlerdeutschland. Man kann sich kaum vorstellen, dass diese Kräfte des Widerstandes sich keine Exzesse zu Schulden kommen ließen und immer nur schwer bewaffnete Soldaten im Dienst töteten. Kein fortschrittlicher Mensch würde heute im Traum daran denken, die Resistance zu verteufeln.

Diejenigen, die die Organisatoren der Konferenz angreifen und kritisieren, nur weil sie den Irakern die Möglichkeit geben, ihre Gründe für den Widerstand darzulegen, decken die wirklichen Verbrecher: Die Bush-Administration, das Pentagon und all diejenigen, die sie bei ihrem illegalen Aggressionskrieg gegen den Irak unterstützt haben, bei einem Verbrechen gegen den Frieden, einem Verbrechen des Krieges und einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

John Catalinotto

IAC

zurück

*******************************************************************

[ 6 ]

FREIHEIT FÜR ABDULJABBAR AL-KUBAYSI UND ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN UNTER DER BESATZUNG IM IRAK

Seit längerer Zeit verurteilen internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und das Internationale Rote Kreuz, dass im Irak Zehntausende, darunter Frauen und Jugendliche, oft unter unmenschlichen Bedingungen gefangen gehalten werden, weil sie angeblich dem irakischen Widerstand angehören. Es wird berichtet, dass von etwa 10.000 dieser Gefangenen jede Spur fehlt, so dass sie als „verschwundene“ Personen angesehen werden müssen.

Einer der Gefangenen ist Abduljabbar al-Kubaysi, der Führer der Irakischen Patriotischen Allianz. Er wurde am 3. September 2004 entführt.

Lange Zeit war über seinen Verbleib nichts bekannt. Der US-Militärgouverneur erklärte seinem Bruder, dass die Art, wie er gefangen genommen wurde, darauf hindeutet, dass er von “Negropontes Leuten” verhaftet wurde, die wie zuvor in Zentralamerika ihre eigenen militärischen Schwadronen geschaffen haben. Auch die von der Besatzungsmacht eingesetzten irakischen Behörden hüllen sich in Schweigen.

Erst in der letzten Woche war sein Bruder Ibrahim, der als Arzt im öffentlichen Krankenhaus von Abu Ghraib arbeitet, in der Lage, Freunden in Spanien mitzuteilen, dass Kubaysi über das Internationale Rote Kreuz seiner Familie einen Brief hat zukommen lassen. Darin bestätigt er, dass er am Leben ist. Doch seien die Zustände im Camp Cropper sowohl im Bezug auf die Ernährung wie die sanitären Bedingungen außerordentlich schlecht. Nach wie vor gibt es keine förmliche Anklage gegen Kubaysi. Auch wird ihm Besuch von seiner Familie oder seinen Anwälten verweigert.

Al-Kubaysi war kein Mitglied des bewaffneten irakischen Widerstands. Er kehrte aus der Emigration nach der „Befreiung“ in sein Land zurück, um eine Zeitung zu gründen. Es besteht die Vermutung, dass er entführt wurde, weil er die Besetzung seines Landes kritisierte, und weil er das Kidnapping von Ausländern durch irakische militärische Gruppen kritisierte, die nicht zu den authentischen irakischen Widerstandsgruppen gehören. Bezeichnender Weise erfolgte seine Verhaftung einen Tag, nachdem er französischen Medien ein Interview gegeben hatte, in dem er das Kidnapping von zwei französischen Journalisten verurteilt hatte.

Der bekannte britische Recherche-Journalist Gordon Thomas berichtete im August letzten Jahres, dass in dem berüchtigten Camp Cropper außerhalb Bagdads in der Nähe des internationalen Flughafens unvorstellbar grausame Bedingungen herrschen: „Jeder Gefangene erhält pro Tag sechs Pints muffiges, lauwarmes Wasser. Er braucht es zum Waschen und Trinken bei sommerlichen Mittagstemperaturen von 120 Grad Fahrenheit. Ihm ist nicht gestattet seine Kleidung zu waschen. Er erhält eine kleine Tasse voll Entlausungspulver, um damit die schlimmsten körperlichen Infektionen zu behandeln. Wegen der geringsten Übertretungen der drakonischen Regeln wird er gezwungen, in einer schmerzhaften Stellung zu sitzen. Wenn er protestiert und schreit, stülpt man ihm längere Zeit einen Sack über den Kopf. (…)

Jeder Gefangene hat eine langstielige Schaufel, um sich seine eigene Latrine zu bauen. Einige sind zu alt oder schwach, die befohlene Tiefe von drei Fuß auszuheben. Andere stellen fest, dass sie bereits gebrauchte Löcher ausgegraben haben. Der mörderische Gestank in diesem Höllenloch ist zum Ersticken. «Nehmen Sie noch Schlafentzug und Misshandlungen hinzu, so haben Sie im höchsten Grade verschlimmerte Bedingungen, die der Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen gleichkommen», sagt Curt Goering, Stellvertretender Direktor von AI. Er bestätigte, dass AI «glaubhafte Berichte» über Gefangene erhalten hat, die in der Haft gestorben sind, «meist an Schüssen von Mitgliedern der Koalitions-Streitkräfte». Cramp Cropper beherbergt auch eine wachsende Zahl von «Sondergefangenen». Darunter sind der ehemalige Stellvertretende Premierminister Tarik Aziz, sowie Saadiun Hammadi, der ehemalige Sprecher des irakischen Parlaments, und Ezzar Ibrahim, der Sohn von Saddams Stellvertreter im Revolutionsrat. Ein weiblicher «Sonderfall» ist Huda Ammash, …die eine wichtige Mitarbeiterin in Saddams chemischem und biologischem Waffenprogramm war. (…)

Nach zwei Monaten Haft ist den «Sondergefangenen» immer noch nicht erklärt worden, welche Anklagen gegen sie erhoben werden - obgleich einige wie Azis sich freiwillig den Amerikanern gestellt haben.“ (Gordon Thomas, Prisoners Brutalized In Baghdad Gulag Prison, American Free Press, 6. Aug. 20.03 http://www.countercurrents.org/iraq-thomas060803.htm)

Wir, Teilnehmer der Internationalen Irak-Konferenz in Berlin, fordern die unverzügliche Freilassung von Abduljabbar al-Kubaysi und aller politischen Gefangenen unter der Besatzung im Irak.

Wir möchten von dem deutschen Außenminister, der die Verteidigung der Menschenrechte zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Außenpolitik erklärt hat, wissen, ob er es als seine Pflicht ansieht, mit den Behörden der USA Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, ob tatsächlich Tausende irakischer Bürger „verschwunden“ sind, da nicht bekannt ist, wo und warum sie gefangen gehalten werden.

Wir möchten ferner wissen, ob Jabbar al-Kubaysi tatsächlich von Militärpersonal der USA verhaftet wurde und aus welchen Motiven Ort und Grund seiner Gefangenhaltung so lange geheim gehalten wurden, warum er immer noch ohne Anklage in Haft gehalten wird, und warum ihm elementare Menschenrechte wie der Besuch seiner Angehörigen und die Hilfe eines Rechtsbeistands verweigert werden.

Schließlich möchten wir von dem deutschen Außenminister wissen, was er unternommen hat, um dazu beizutragen, dass die willkürlichen Festnahmen von Irakerinnen und Irakern und deren widerrechtliche Inhaftierung unter den unmenschlichsten Bedingungen durch die Besatzungsmächte im Irak endlich ein Ende finden.

Berlin, den 12. März 2005

zurück

************************************************************************

[ 7 ]

AKTIVENTREFFEN NACH DER IRAK-KONFERENZ

(Ergebnisvermerk)

Die Internationale Irak-Konferenz über Besatzung, Widerstand und internationale Solidarität, die am 12. März 2005 mit etwa 250 Teilnehmern in Berlin stattfand, war ein beachtlicher Erfolg. Darin waren sich die etwa 50 Teilnehmer der Konferenz einig, die am Tag danach zu einem „Aktiventreffen“ zusammen kamen. Sie kamen aus folgenden 31 Organisationen und Gruppen: Bonner Arbeitskreis für internationale Solidarität;  Heidelberger Bündnis gegen Rüstung und Krieg;  Friedensaktion Palästina, München;  Vereinigung für Internationale Solidarität e.V.;  Initiative für ein deutsches Sozialforum;  Attac AG Globalisierung und Krieg;  Linksruck;  Partei ASG;  Deutscher Freidenker-Verband;  Deutscher Freidenker-Verband NRW;  Initiativ e.V;  Deutsche Kommunistische Partei Berlin;  Deutsches Solidaritätskomitee Freier Irak;  Deutscher Friedensrat;  Achse des Friedens, Berlin;  Volkswiderstandsbewegung der Welt, Berlin;  Mellimazhabi, Iran;  AGIF;  „Proleter Devrimti Durus“ (Zeitschrift „Proletarische Revolutionäre Haltung“, Türkei);  Sozialistische Wochenzeitung „Atilin“, Türkei;  Kommunistische Partei der Türkei;  Verein der internationalen Freundschaft und Solidarität e.V.;  Karawane Süd/Nord;  Roter Tisch Ostthüringen;  AG Palästina HH;  Zeitschrift „Sand im Getriebe“;  Anti-Imperialistische Koordination;  Arabisch-Palästinensischer Club, Österreich;  Sedunia - Initiative für internationale Politik, Österreich;  Antikriegskoalition Polen;  Viva Palestyna/ISM, Polen; 

Bei der gemeinsamen Bewertung der Konferenz war ein Gefühl der Erleichterung und des gewachsenen Selbstvertrauens zu spüren. Denn schon dass die Konferenz überhaupt stattfinden konnte, wurde als erstaunliche Leistung gewertet. Drei Tage vorher waren die vertraglich gemieteten Räume einer Kirchengemeinde und danach auch ein in Eile reservierter Saal in einer Fachhochschule gekündigt worden. Doch die Kommunikation der an der Konferenz Interessierten habe dank Email-Listen und „junge Welt“ im allgemeinen hervorragend geklappt. So konnte die Notsituation aufgefangen werden. Einige Teilnehmer seien gerade wegen der Verhinderungsversuche zur Konferenz angereist. Großen Beifall ernteten die Vertreter der türkischen Immigrantenorganisation IKAD, in deren Räumen die Konferenz schließlich stattfinden konnte. In der Türkei sei es üblich, dass bei derartiger Aktivitäten von vorn herein ein Plan B vorgesehen werde. Dies werde nun offensichtlich auch in Deutschland nötig. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte am 13. Januar 2005 im Verfassungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses unter Berufung auf den Verfassungsschutz behauptet, die Veranstalter seien Anhänger der Baath-Partei des gestürzten Diktators Saddam Hussein und linksextremistische Organisationen. Die antidemokratische Absurdität der so geschaffenen Lage bestand darin, dass „Bush-Anhänger, Völkerrechtsanhänger Saddam-Anhänger nannten“ , wie der Vorsitzende des Deutschen Freidenkerverbandes dem Innensenator in einem offenen Brief postwendend vorgeworfen hatte.

Die Beiträge der Konferenz wurden als wichtige Bereicherung für die deutsche Antikriegsbewegung eingeschätzt. Viel konkretes Material sei geliefert worden. Ein besonderes Verdienst der Konferenz sei es, dass authentischen Vertretern des irakischen Widerstands ein Forum gegeben wurde, und dabei auch unterschiedliche politische Richtungen des irakischen Widerstands ebenso wie das Streben nach nationaler Einheit zum Ausdruck kamen. Nichts von den Verleumdungen, die vorher von Staatsschutz, Verdummungsmedien und Besatzungsfreunden verbreitet wurden, ist eingetroffen. Störversuche vor dem Eingang und im Saal änderten nichts an dem disziplinierten Verlauf der neunstündigen Konferenz, dank eines diskret aber effizient arbeitenden Ordnungsdienstes, dank der souveränen Gesprächsleitung durch eine junge syrisch-deutsche Moderatorin, und dank der relativ großzügig bemessenen Zeit für Wortmeldungen aus dem Publikum. Die Diskussion mit Kurden sei nach wie vor schwierig, müsse aber geführt werden. Die Konferenz sei auch ein Schlag gegen jene, die sie verhindern wollten. Sie sei darüber hinaus ein internationales Signal vor allem in die Region. Es gehe darum, von Europa aus eine zweite politische Front zur Beendigung der Besatzung aufzubauen.

Es wurde vermerkt, dass die Konferenz ein breites linkes Spektrum der Antikriegsbewegung repräsentiert. Man sei trotzt der Zersplitterung der Linken zusammengekommen. Gerade dies sollte von interessierter Seite verhindert werden. Allerdings hätten wichtige Gruppen der Friedensbewegung gefehlt. Die Basis der Konferenz-Initiative müsse verbreitert werden. Die Konferenz sei gerade deshalb ein Erfolg, weil mit aller Klarheit dargestellt wurde, für was sie eintritt. Die Plattform der Konferenz wende sich gegen jede Form einer deutschen Unterstützung für die Besatzung im Irak, fordere den sofortigen und bedingungslosen Abzug der Besatzungstruppen und verteidige das Recht des irakischen Volkes auf Widerstand gegen die Versuche militärischen Widerstand mit Terrorismus gleichzusetzen. Einzelne Gruppen des Konferenz-Bündnisses seien frei, auch den bewaffneten Widerstand ausdrücklich als wichtigen Faktor der Befreiung des Irak anzuerkennen und politisch zu unterstützen. Doch das Bündnis insgesamt beruhe allein auf dem gemeinsamen Willen, die Legitimität des gesamten irakischen Widerstands gemäß den Normen des Völkerrechts zu verteidigen. Damit sei ein erster wichtiger Schritt gemacht.

Die Dokumentation der Konferenz werde auf www.irakkonferenz.de weiter vervollständigt.

Die Teilnehmer sprachen sich einhellig dafür aus, alles zu tun, um der Solidarität mit dem Kampf gegen die Besatzung im Irak in der Antikriegsbewegung und in der Öffentlichkeit eine breitere Basis zu verschaffen. Sie beschlossen, als Irak-Solidaritätsbündnis weiter zusammenzuarbeiten. Als nächste konkrete Aktivitäten wurde vereinbart,

dass anlässlich des zweiten Jahrestages des Überfalls auf den Irak im Namen des Aktiventreffens dazu aufgerufen wird, sich im Rahmen des internationalen Aktionstags 19. März 2005 an der zentralen europäischen Demonstration in Brüssel oder an lokalen Aktionen in deutschen Städten zu beteiligen (Leider gab es dann nur Kundgebungen aus Berlin, München, Duisburg, Lüdenscheid, Heilbronn und Heidelberg zu vermelden, ein im internationalen Vergleich beschämendes Resultat, was sicher auch auf die Konzentration mancher Aktiver auf die Organisation der Irak-Konferenz zurückzuführen ist).;

dass der Dritten Kairo-Konferenz (24.-27. März 2005) eine Solidaritätsbotschaft auf der Basis der Plattform und der Ergebnisse der Berliner Irak-Konferenz überbracht wird;

dass der von Teilnehmern der Konferenz unterzeichnete Appell „Freiheit für Abduljabbar al-Kubaysi und alle politischen Gefangenen unter der Besatzung im Irak“ zur Grundlage einer Demarche im Auswärtigen Amt gemacht wird;

dass die Unterstützung des Kampfes für die Beendigung der Besatzung im Irak als Thema beim Deutschen Sozialforum (Erfurt, 21.-24. Juli 2005) in spezifischen Veranstaltungen eingebracht wird;

dass weitere Informationsrundreisen mit Vertretern des irakischen Widerstands organisiert werden;

dass der Jahrestag der Intifada Ende September 2005 für Aktionen gegen Besatzung und Krieg in Palästina und Irak genutzt wird.

Mehrere Teilnehmer erklärten sich bereit, in einer Koordinationsgruppe eines Irak-Solidaritätsbündnisses kontinuierlich zusammenzuarbeiten. Die Koordinationsgruppe ist für weitere Teilnehmer aus dem Kreis der am Bündnis beteiligten Formationen offen. Die Gruppe soll sich erstmals am Samstag, den 21. Mai 2005, treffen. Der Ort des Treffens (Hannover oder Dortmund) soll rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Bonn, den 30. März 2005

Klaus von Raussendorff

**************************************************************************

E N D E

zurück

Spenden für die Homepage: Günter Ackermann, Konto-Nr.: 433 407 436,
IBAN DE62360100430433407436., BIC PBNKDEFF, BLZ: 360 100 43
Postbank Essen. Verwendungszweck: Homepage 
(Bitte eMail-Adresse und Verwendungszweck immer angeben!)

  Bitte immer angeben!