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„Das religiöse Elend ist in einem der Ausdruck des wirklichen Elendes und in einem die Protestation gegen das wirkliche Elend. Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volkes.“ (Karl Marx: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung)

Berlin:

Berliner beim Volksentscheid gegen Religionsunterricht als Pflichtfach 

Aber:

Die Berliner Koalition will Religion jetzt durch die Hintertür zum Pflichtfach machen

Von  Gerd Höhne

Kommunisten-online vom 30. April 2009 – Die Kirchen führten den Wahlkampf mit allen Mitteln: Sie schickten Drücker herum, die Unterschriften einsammelten, damit der Volksentscheid ermöglicht wird – Geld hierfür haben sie ja genug, treibt doch der Staat für sie die Kirchensteuer ein. Denn aus normalen Mitgliedsbeiträgen bekommen sie kein Geld. Mit aufwendigen Wegen muss ein Bürger aus der Kirche austreten, obwohl er nie eingetreten ist. Die Eltern lassen für das Kind – weil es die Familie so will oder um einen Anlass für eine Feier zu haben – in einer Kirche von einem Kleriker das Kind mit Wasser bespritzen. Damit ist es lebenslang, wenn es mal Geld verdient, Kirchensteuerpflichtig. Will dieser Mensch dem entkommen, so muss er persönlich zum Amtsgericht gehen, 30 Euro berappen, seinen Personalausweis und sein Familienbuch mitbringen –  so in NRW. In manchen Bundesländern ist es kostenlos in anderen Bundesländern kann es beim Standesamt und/oder bei einem Notar erklärt werden, kostet dann aber bis zu 60 Euro.

Die Hürden für den Kirchenaustritt sind hoch gelegt, trotzdem treten immer mehr aus. Die Kirchen sind sonntags gähnend leer – umso lauter aber dann die Glocken, die – wenn auch vergeblich – zum Gottesdienst rufen. Wenn schon mal, wie Weihnachten, die Kirchen gut besucht werden, ist es dann sogar eine Meldung in der Tagesschau wert.

Ebenso gering ist der Einfluss der Kirchen auf das Denken und Handeln der Menschen. Kaum jemand hält sich an die Ratschläge des Papstes, keinen Sex mit Partnern zu haben, mit denen man nicht (kirchlich) verheiratet ist. Das gilt auch für Ehescheidungen und das gilt für Schwangerschaftsabbrüche. Kaum ein (getaufter) Katholik richtet sich nach den Klerikern.

Für die Prosttanten gilt das ebenfalls. Zwar haben die nicht so viele Verbote, aber auch da ist der Rat eines im schwarzen Anzug Schall und Rauch. Kurz: Kirchen haben keinen wirklichen Einfluss auf die Menschen in unserem Land – sieht man mal von einigen wenigen Gegenden ab.

Also versuchen die Kirchen ihr Opium in die Köpfe jener rein zu bekommen, die dann später, umnebelt vom Weihrauch des religiösen Opiums, die Gläubigen von morgen sind. Über den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach wollen sie hier die Sucht nach dem Gift auslösen zu können – was aber auch nur bedingt klappt.

In Berlin gibt es keinen Religionsunterricht als Pflichtbach, nur als freiwilliges Wahlfach fristet es in den Schulen ein Schattendasein. Dem wollte man abhelfen, indem neben dem Ethikunterricht, der Pflichtfach ist, nun alternativ Religion angeboten werden sollte. Das scheiterte am Willen der Berliner, die mehrheitlich die Schwarzkittel aus staatlichen Schulen rausgehalten haben wollen.

Wer aber die Reaktion der Offiziellen beider Großkonfessionen verfolgt, wundert sich, wie gelassen es die Kirchen hinnehmen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, riefen den Senat auf, beim Religionsunterricht kompromissbereit zu sein.“ „Kompromissbereit“? Was meinen die wohl damit? Das zeigt nicht eben die Bereitschaft, den Willen der Berliner, sie, die Kleriker, sollen ihre Aktivitäten auf ihre Sakralbauten beschränken zu beachten. Eher die versteckte Forderung an die Politik, nun doch ihnen die Möglichkeit zu geben, die Hirne der Kinder mit religiösem Rauschgift zu vernebeln.

Weiter heißt es in der Pressemeldung;

„Vertreter von SPD und Linkspartei zeigten Bereitschaft, über weitere Kooperationen beider Fächer zu sprechen.“ In Berlin sagt man: „Nachtijall, ick hör dir trapsen.“ Die wollen nichts anderes, als „kompromissbereit“ den Willen der Bürger umgehen und die Schulen den Schwarzkitteln öffnen. Religion wird eben als „Ethikunterricht“ ausgegeben.

Der evangelische Landesbischof Huber kündigte bereits an, „Gespräche mit dem Senat über die Inhalte des Ethikunterrichts aufnehmen zu wollen.“ Er will sich also in staatliche Belange einmischen und eindeutige Voten der Bürger zu Makulatur machen. Und die Politiker von SPD und „Links“partei sind willig:

„Der Partei- und Fraktionschef der Berliner SPD, Michael Müller, äußerte seine Bereitschaft zu Gesprächen über weitere Kooperationen beider Fächer. Er habe auch kein Problem mit mehr Unterrichtseinheiten über Religion im Ethikfach. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, appellierte an Senat und die anderen Befürworter des Ethikunterrichts, mit den «Pro Reli»-Anhängern «wieder ein kooperatives Verhältnis herzustellen»

Ähnlich die Grünen Ihr Sprecher Volker Ratzmann meint: „Es komme darauf an, Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Ethikunterricht einzubeziehen.“

So umgeht man eindeutige Voten der Bürger und zeigt somit, was sie wirklich vom Volkswillen halten.

G.H.

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Erlebnisse eines Vaters mit Religion in der Schule

Kein Schulgebet!

Von Günter Ackermann

Kommunisten-online vom 30. April 2009 – Mitte der 60er Jahre, Frankfurt am Main. Ich war damals allein erziehender Vater, musste aber arbeiten, sogar Schichtarbeit. Mein Sohn Frank musste untergebracht werden, also musste ich ihn – trotz schwerer Bedenken – in ein Heim geben. Der damalige Chef des Jugendamtes war ein als Linker bekannter Mann. Ich sprach mit ihm und er sagte mir zu, Frank in ein gutes Heim der Stadt Frankfurt zu geben. Frank kam in ein kleines Heim in einer hessischen Kleinstadt. Das Heim war Eigentum der Stadt Frankfurt. Es war auch das Jahr, in dem Frank eingeschult wurde.

Damals – es war das letzte Mal – begannen die Schuljahre und damit die Einschulungen, zu Ostern. Üblich war, auch in Hessen, das damals als Hochburg der linken SPD galt, dass der Schultag mit einem Schulgebet begann. Dagegen hatte ein Vater geklagt. Der hessische Verfassungsgerichtshof hatte dem Vater Recht gegeben. Somit waren Schulgebete in staatlichen Schulen verboten.[1]

Aber die Kleriker – mit ihnen die bürgerlichen Politiker – sind findige Leute, wenn es darum geht, religiöses Opium in die Köpfe der Kinder zu tragen. Der Kultusminister erklärte, es würde nach wie vor in den hessischen Schulen gebetet – es sei denn, die Eltern eines Kindes der Klasse seien dagegen.[2]

Die Absicht war klar, man hoffte, kaum einer würde das wagen und erklären: Kein Opium! Ich aber tat es am ersten Schultag meines Sohnes. Innerhalb weniger Tage ballte sich ein Gewitter über meinem Kopf zusammen. Ich bekam Anrufe und Briefe, wie unverschämt ich doch sei usw. Auch der linke Jugendamtsleiter bestellte mich zu sich und bekniete mich, mein Ansinnen zurück zu nehmen. Ich tat es nicht.

Bereits in der 2. Woche fand ein Elternabend zu diesem Thema statt. Ich erklärte, ich akzeptierte das religiöse Bekenntnis der Eltern, aber das sei Privatsache und gehöre nicht in die Schule. Wer religiöse Rituale vollziehen mag, sollte es tun – aber bitte nicht in dar Schule.

Dagegen konnte sie nichts machen, der Richterspruch war klar. Einige Eltern verlangten, dass mein Sohn eben später, nach dem Gebet kommen solle. Aber genau as hatte man dem Vater, der geklagt hatte, auch vorgeschlagen und das lehnten die hessischen Verfassungsrichter ausdrücklich ab. Das sagte ich auch. Nachdem sie wüste Beschimpfungen an mich gerichtet hatten, kam die Klassenlehrerin (die insgeheim meine Ansicht teilte, wie sie mir unter dem Segel der Verschwiegenheit gesagt hatte) mit einem Vorschlag: Anstelle eines Schulgebets wolle man ein Gedicht nichtreligiösen Inhalts sprechen, so nach dem Muster: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut“. Nörgelnd und murrend stimmten die übrigen Eltern schließlich zu. Ich hatte selbstverständlich auch nichts dagegen.

G.A.


[1]  Dieses im Oktober 1965 gefällte Urteil des Hessischen Verfassungsgerichts kassierte dann – wie zu erwarten – das Bundesverfassungsgericht. Aber dieses Urteil kam 1979, also 14 Jahre später und da betete kaum noch eine Klasse in den deutschen Schulen.

[2]  Der Hessische Ministerpräsident hält die Verfassungsbeschwerde für zulässig. Im übrigen fühle sich die Hessische Landesregierung an die - gegen ihren Antrag ergangene - Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 1965 gebunden und halte ihrerseits an den Grundsätzen fest, die sie nach Prüfung des Urteils des Staatsgerichtshofs erarbeitet habe. Danach folge weder aus dem Urteilsausspruch noch aus seinen tragenden Gründen, daß das Schulgebet in Hessen generell unzulässig sei; ein allgemeines Verbot des Schulgebets komme daher nicht in Frage. Nur wenn im Einzelfall ein Erziehungsberechtigter oder ein religionsmündiger Schüler dem Schulgebet widerspreche, müsse es nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs als gemeinsames Gebet in dieser Klasse unterbleiben." siehe´

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