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Anmerkung
Roter Webmaster
Die
Berufsverbote von 1972 „erfand“ der Friedensnobelpreisträger Willy
Brandt
Von
Günter Ackermann
Kommunisten-online
am 30. Januar 2012 – Die
damalige Bundesregierung tat alles, damit die Bewegung von 1968 nicht
auf die Arbeiterklasse übersprang sondern eine Bewegung von Studenten
blieb. Die ersten Maßnahmen waren reine Demagogie. Bundeskanzler Brandt
spielte sich als Friedenkanzler auf und verkündete „Wandel durch Annäherung“.
Gemeint war das Aufweichen des sozialistischen Lagers. Ion erster Linie
der DDR, durch scheinbare Zugeständnisse. So erkannte seine Regierung
scheinbar die Oder-Neiße-Grenze an. Das aber tat
er keineswegs. Er anerkannte diese Grenze nur insofern, dass er
darauf verzichtete sie gewaltsam zu ändern. Die Revisionisten in
Warschau und Moskau spielten das Spiel mit.
Auch
anerkannte Brandt angeblich die DDR. Aber auch das war eine
Mogelpackung. Auch hier wollte die Bundesregierung nur auf eine
gewaltsame Veränderung verzichten. Die DDR als souveräner Staat, wurde
nie anerkannt. Die Botschaften der BRD in der DDR und der DDR in Bonn
waren „standige Vertretungen“. Auch unterstand die der BRD in der
DDR nicht dem auswärtigem Amt, sondern dem Bundesministerium
für innerdeutsche Beziehungen von Egon
Franke und Nachfolger.
Auch
hier spielten die Revisionisten in der SED-Führung und in Moskau mit.
Brandt bekam für die Großtaten dann den Friedensnobelpreis.
Ein
anderer Schritt von Brandt war ein sog. Amnestiegesetz. Alle, die wegen
ihrer Teilnahme an Demonstrationen bestraft worden waren, wurden
amnestiert. Man wollte damit eine Kriminalisierung der zukünftigen
Elite verhindern und sie an den bürgerlichen Staat binden. Ich zählte
wohl nicht zu denen, also wurde ich 1971 verhaftet und sollte eine
Knasstrafe absitzen. Erst ein Breites Bündnis aus prgressiveb
Journalisten und eine demokratischen Öffentlichkeit, verstärkt durch
einen Hungerstreik durch mich, brachte mich wieder frei.
Und
der dritte Schritt waren dann die Berufsverbote. Jeder, der Beamter
werden wollte, muss die Gewähr bieten, immer auf dem Boden der
Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) zu stehen. Diese wolle
sich damit vor den Gegnern eben jener FDGO schützen. Dass diese
Rechtskonstruktion auch für bürgerlich-progressive Juristen auf
wackligen Füßen stand, nahm man in Kauf. Diese Juristen meinten nämlich,
der Sinn einer Verfassung sei nicht, dass sich
der Staat vor den Bürgern schütze, sondern eine Verfassung schützt
Bürger vor dem Staat. Aber seis drum, das Bundesverfassungsgericht bestätigte
die Berufsverbote, nahm aber ein paar kosmetische Korrekturen vor.
Da
bereits in den 50er Jahren
die Verfassung gebrochen wurde, interessierte die Macher der
Berufsverbote wenig. Mitglieder der KPD, der FDJ und andere
Organisationen gegen die Wiederaufrüstung wurden von der Justiz
verfolgt und ins Gefängnis geworfen. Oder Alten und Kranken, die Jahre
in den KZs und Zuchthäuser gequält worden waren, strich man die spärliche
Rente. Gleichzeitig aber saßen Nazis in führenden Positionen – sogar
beim Bundesverfassungsgericht. Andere verzehrten stattliche Pensionen
– auch aus der Waffen-SS, Diese Truppe hatte maßgeblich an der
Ermordung von Kriegsgefangenen und der Judenausrottung gedient oder
sich am Massenord in den Orten Lidice in Tschechieen und Oradour
in Frankreich beteiligt. Der Kommandant der SS-Killer von Oraduor, Heinz
Lammerding, wurde nie von der deutschen Justiz behelligt.
Ein
kommunistischer Briefträger – die waren damals alle Beamte – konnte
keine Briefe zustellen und ein Lehrer – war er des Kommunismus verdächtig
– konnte nicht lehren. Dagegen der SS-Verbrecher, der identifiziert
worden war Ernst Thälmann in Buchenwald ermordet zu haben, und auch
sonst an Massenmorden beteiligt gewesen zu sein, Stabsscharführer der
Waffen-SS. Wokfgang Otto, blieb am Niederrhein Lehrer und bekam später
seinen Pension. Und das,
obwohl es dem Kultusministerium in BRW bekannt war, dass Otto SS-Mann in
Buchenwald war und gegen ihn schwer Anschuldigungen erhoben worden
waren.
Der
Hort der Demokratie, die BRD, leistete sich sogar das Verbot der KPD
(1956) und der FDJ 1954.
Man
wirft heute der DDR vor, sie sein latent antisemitisch gewesen. Eine
faustdicke Lüge. In der BRD dagegen war ein KZ-Bausmeister
Staatsoberhaupt, ein hoher Bedamter im Ministerium vo
Goebbels, Kurt Georg Kiesinger, schaffte es bis zum Bundeskanzer
(übrigens mit Willy Brandt als Vizekanzler) und die rechte Hand
Adenauers, Hans Globke, hatte an maßgeblicher Stelle an deen
Rassegesetzen mitgewirkt.
Die
Herrschaften in den Regierungen des Bundes und der Länder, die von der
DDR als Unrechtsstaat schwafeln, sollen besser mal an die eigene Nase
fassen und den Dreck vor ihrer eigenen Türe kehren.
G.A.
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40
Jahre Berufsverbote
Zum
Jahrestag des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28.01.1972
http://www.vdj.de/index.php?id=38,419,0,0,1,0
Auf
Kommunisten-online am 30. Januar 2012 – An diesen 28. Januar
1972 wird offiziell nicht erinnert, denn er bezeichnet einen Tiefpunkt
in der jungen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
An ihm beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler
Willy Brandt, dass in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen
werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für „die
freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ (FDGO)
einzutreten. Jemand, den die Behörden als „Kommunist“ betrachteten,
sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben. Alle diejenigen,
die sich für den öffentlichen Dienst bewerben, zur Verbeamtung, Beförderung
oder Berufung anstehen, sollten regelmäßig durch eine Anfrage beim
Verfassungsschutz überprüft werden, ob gegen sie etwas vorliege.
Vorangegangen war am 3. November 1971 der Hamburger Senat (SPD) mit der
Ablehnung eines jungen Mitglieds der DKP und SDAJ für den Schuldienst.
Dieser
„Radikalenerlass“, wie er später fälschlich genannt wurde, stand
in der scharfen antikommunistischen Tradition der neuen Republik, die
bereits am 19. September 1950 mit dem sog. Adenauererlass eine Welle der
Berufsverbote und Verfolgung mit mehr als 10 000 Strafprozessen gegen
junge Gegner der Wiederbewaffnung und Demonstranten gegen den
Korea-Krieg und für die Wiedervereinigung hervorrief. Nicht zu
vergessen die zahlreichen Strafverfahren gegen Kommunistinnen und
Kommunisten nach dem Verbot der KPD am 17. August 1956. Mit ihnen wurden
nicht nur an die 100 000 Kommunistinnen und Kommunisten, sondern auch
Linke, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und unorganisierte
Jugendliche wegen ihres Kontaktes zu Kommunisten verurteilt.
Nach
1971 wiederholte sich die undemokratische Verfolgungsjagd, von der der
gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden, bei Bahn,
Post, Universitäten, Bundesbank und Arbeitsamt betroffen war. Nur im
Saarland gab es keine Berufsverbote. Über 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger
wurden bis 1990 in der NADIS-Datei gespeichert. 3,5 Mio. Bewerber und
Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden bis 1992 vom
Verfassungsschutz durchleuchtet, 35 000 Dossiers wurden bekannt und führten
zu 2200 Disziplinarverfahren und 1250 endgültigen Ablehnungen. Diese
bedeuteten nicht nur für die Betroffenen die Zerstörung ihrer
beruflichen Zukunft, sondern verbreiteten eine Atmosphäre der Angst,
des Duckmäusertums und der Verlogenheit, die noch lange Zeit nach dem
Ende dieser unseligen Praxis die öffentlichen Institutionen lähmte.
Es
gab jedoch auch Widerstand. Er bildete sich rasch in überparteilichen
Solidaritätskomitees aus Wissenschaftlern, Pastoren, Juristen,
Vertretern von Gewerkschaften, Jugend- und Studentenorganisationen, des
Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWI)
und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die
wiederum vom Verfassungsschutz bespitzelt wurden. Die zentrale
bundesweite Initiative „Weg mit den Berufsverboten“ wirkte als
zentrale Koordination aller Protestaktivitäten. Sie organisierte den
Kontakt zu über 100 Komitees in fast 20 Ländern in der ganzen Welt,
von Holland und Frankreich bis in die USA, Australien und Japan und
organisierte große internationale Konferenzen.
Ein
zentrales rechtliches Argument, das auch in der politischen Diskussion
gegen diese sich immer stärker verbreitende Praxis eine wichtige Rolle
spielte, lautete, dass diese Behördenpraxis gegen Art. 21 GG verstoße.
Solange die DKP wie auch andere sich kommunistisch nennende Parteien
nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien, könne die Exekutive
nicht in eigener Machtvollkommenheit eine als kommunistisch bezeichnete
Tätigkeit verbieten. Das Bundesverfassungsgericht legitimierte jedoch
in einer Entscheidung von 1975 die Vorgehensweise der Behörden.
Kritisiert
wurde diese Praxis demgegenüber wiederholt von der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO/IAO). Viermal mahnte sie eine Änderung an. Die
UNO-Menschenrechtskommission fragte regelmäßig nach und 1995
verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) im Falle einer Lehrerin die Berufsverbotspraxis
als Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Wenn auch 80 % aller Berufsverbotsfälle
letztendlich – oft erst nach vielen Jahren – positiv für die
Betroffenen ausgingen, so blieb die Entscheidung des EGMR die einzige,
die für die siegreiche Klägerin auch eine Entschädigung erwirkte.
Allerdings stoppte sie nicht die Praxis, die sich als eine Schere in den
Köpfen der Verwaltungen festgesetzt hatte. Weitere Berufsverbote wurden
verhängt, die keinen Unterschied zwischen Mitgliedern der DKP, anderen
kommunistischen Gruppierungen, Friedensaktivistinnen und -aktivisten,
linken SPD- und FDP-Mitgliedern oder linken Christinnen und Christen
machten. Der Ministerpräsidentenbeschluss von 1972 ist niemals
aufgehoben worden, nur der Bremer Senat hat sich jetzt am 23. Januar
2012 von ihm distanziert. Vor allem ging die Praxis der Überprüfung
durch den Verfassungsschutz weiter.
In
Bayern wird Anwärterinnen und Anwärtern im öffentlichen Dienst auch
heute noch ein Formular präsentiert, auf dem sie sich von
Organisationen distanzieren sollen, die vom Verfassungsschutz als
"linksextremistisch" eingestuft werden. In Heidelberg wurde
z.B. dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy sein Engagement in der
Antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen Rechtsradikalismus und
gegen Mietwucher zum Verhängnis. Er wurde zunächst nicht in Baden-Württemberg
und dann auch nicht in Hessen in den Schuldienst eingestellt.
Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) intervenierte damals als
Kultusministerin in Baden-Württemberg in beiden Bundesländern: „Wer
Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv
gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz
als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als
Lehrer in öffentlichen Schulen wirken.“ Die Ministerin kam mit dieser
Einstellung allerdings nicht mehr bei den Gerichten an. Sowohl der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 wie auch das
Landgericht Karlsruhe am 4. September 2007 entschieden gegen sie und für
eine demokratische Rechtsstaatlichkeit sowie den Lehrer Csaszkóczy.
Willy
Brandt, der als Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition diese Behördenpraxis
ausgelöst hatte, hat sie zwar später als Irrtum und Fehler bezeichnet,
ebenso sein Nachfolger Helmut Schmidt und viele andere
sozialdemokratische Verantwortliche. Aber eine grundsätzliche oder gar
programmatische Neuausrichtung ist in der Sozialdemokratie nie erfolgt.
Heute gilt die EU-Richtlinie, die eine Diskriminierung wegen politischer
Überzeugungen verbietet. Doch gibt das keine Sicherheit, dass in dem
einen oder anderen Ministerium die Praxis nicht doch wiederauflebt. Die
jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Beobachtung der Linksfraktion im
Bundestag durch den Verfassungsschutz zeigt, wie ungebrochen die Stoßrichtung
gegen alles zu sein scheint, das links von seiner schwarz-braunen
Grundausrichtung steht. Ein Jahrestag ist nicht nur ein Tag historischen
Erinnerns, er muss vor allem ein Tag verstärkter Aufmerksamkeit sein.
Erklärung
des Bundesvorstands vom 27.01.2012 |