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Anmerkung Roter Webmaster

Die Berufsverbote von 1972 „erfand“ der Friedensnobelpreisträger Willy Brandt

Von Günter Ackermann

Kommunisten-online am 30. Januar 2012 – Die damalige Bundesregierung tat alles, damit die Bewegung von 1968 nicht auf die Arbeiterklasse übersprang sondern eine Bewegung von Studenten blieb. Die ersten Maßnahmen waren reine Demagogie. Bundeskanzler Brandt spielte sich als Friedenkanzler auf und verkündete „Wandel durch Annäherung“. Gemeint war das Aufweichen des sozialistischen Lagers. Ion erster Linie der DDR, durch scheinbare Zugeständnisse. So erkannte seine Regierung scheinbar die Oder-Neiße-Grenze an. Das aber tat  er keineswegs. Er anerkannte diese Grenze nur insofern, dass er darauf verzichtete sie gewaltsam zu ändern. Die Revisionisten in Warschau und Moskau spielten das Spiel mit.

Auch anerkannte Brandt angeblich die DDR. Aber auch das war eine Mogelpackung. Auch hier wollte die Bundesregierung nur auf eine gewaltsame Veränderung verzichten. Die DDR als souveräner Staat, wurde nie anerkannt. Die Botschaften der BRD in der DDR und der DDR in Bonn waren „standige Vertretungen“. Auch unterstand die der BRD in der DDR nicht dem auswärtigem Amt, sondern dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Egon Franke und Nachfolger.

Auch hier spielten die Revisionisten in der SED-Führung und in Moskau mit. Brandt bekam für die Großtaten dann den Friedensnobelpreis.

Ein anderer Schritt von Brandt war ein sog. Amnestiegesetz. Alle, die wegen ihrer Teilnahme an Demonstrationen bestraft worden waren, wurden amnestiert. Man wollte damit eine Kriminalisierung der zukünftigen Elite verhindern und sie an den bürgerlichen Staat binden. Ich zählte wohl nicht zu denen, also wurde ich 1971 verhaftet und sollte eine Knasstrafe absitzen. Erst ein Breites Bündnis aus prgressiveb Journalisten und eine demokratischen Öffentlichkeit, verstärkt durch einen Hungerstreik durch mich, brachte mich wieder frei.

Und der dritte Schritt waren dann die Berufsverbote. Jeder, der Beamter werden wollte, muss die Gewähr bieten, immer auf dem Boden der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung (FDGO) zu stehen. Diese wolle sich damit vor den Gegnern eben jener FDGO schützen. Dass diese Rechtskonstruktion auch für bürgerlich-progressive Juristen auf wackligen Füßen stand, nahm man in Kauf. Diese Juristen meinten nämlich, der Sinn einer Verfassung sei nicht, dass sich  der Staat vor den Bürgern schütze, sondern eine Verfassung schützt Bürger vor dem Staat. Aber seis drum, das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Berufsverbote, nahm aber ein paar kosmetische Korrekturen vor.

Da bereits in den 50er  Jahren die Verfassung gebrochen wurde, interessierte die Macher der Berufsverbote wenig. Mitglieder der KPD, der FDJ und andere Organisationen gegen die Wiederaufrüstung wurden von der Justiz verfolgt und ins Gefängnis geworfen. Oder Alten und Kranken, die Jahre in den KZs und Zuchthäuser gequält worden waren, strich man die spärliche Rente. Gleichzeitig aber saßen Nazis in führenden Positionen – sogar beim Bundesverfassungsgericht. Andere verzehrten stattliche Pensionen – auch aus der Waffen-SS, Diese Truppe hatte maßgeblich an der Ermordung von Kriegsgefangenen und der Judenausrottung gedient oder  sich am Massenord in den Orten Lidice in Tschechieen und Oradour in Frankreich beteiligt. Der Kommandant der SS-Killer von Oraduor, Heinz Lammerding, wurde nie von der deutschen Justiz behelligt.

Ein kommunistischer Briefträger – die waren damals alle Beamte – konnte keine Briefe zustellen und ein Lehrer – war er des Kommunismus verdächtig – konnte nicht lehren. Dagegen der SS-Verbrecher, der identifiziert worden war Ernst Thälmann in Buchenwald ermordet zu haben, und auch sonst an Massenmorden beteiligt gewesen zu sein, Stabsscharführer der Waffen-SS. Wokfgang Otto, blieb am Niederrhein Lehrer und bekam später seinen  Pension. Und das, obwohl es dem Kultusministerium in BRW bekannt war, dass Otto SS-Mann in Buchenwald war und gegen ihn schwer Anschuldigungen erhoben worden waren.

Der Hort der Demokratie, die BRD, leistete sich sogar das Verbot der KPD (1956) und der FDJ 1954.

Man wirft heute der DDR vor, sie sein latent antisemitisch gewesen. Eine faustdicke Lüge. In der BRD dagegen war ein KZ-Bausmeister Staatsoberhaupt, ein hoher Bedamter im Ministerium vo  Goebbels, Kurt Georg Kiesinger, schaffte es bis zum Bundeskanzer (übrigens mit Willy Brandt als Vizekanzler) und die rechte Hand Adenauers, Hans Globke, hatte an maßgeblicher Stelle an deen Rassegesetzen mitgewirkt.

Die Herrschaften in den Regierungen des Bundes und der Länder, die von der DDR als Unrechtsstaat schwafeln, sollen besser mal an die eigene Nase fassen und den Dreck vor ihrer eigenen Türe kehren.

G.A.

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40 Jahre Berufsverbote

Zum Jahrestag des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28.01.1972

http://www.vdj.de/index.php?id=38,419,0,0,1,0

Auf Kommunisten-online am 30. Januar 2012 – An diesen 28. Januar 1972 wird offiziell nicht erinnert, denn er bezeichnet einen Tiefpunkt in der jungen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. An ihm beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Willy Brandt, dass in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ (FDGO) einzutreten. Jemand, den die Behörden als „Kommunist“ betrachteten, sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben. Alle diejenigen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben, zur Verbeamtung, Beförderung oder Berufung anstehen, sollten regelmäßig durch eine Anfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden, ob gegen sie etwas vorliege. Vorangegangen war am 3. November 1971 der Hamburger Senat (SPD) mit der Ablehnung eines jungen Mitglieds der DKP und SDAJ für den Schuldienst.

Dieser „Radikalenerlass“, wie er später fälschlich genannt wurde, stand in der scharfen antikommunistischen Tradition der neuen Republik, die bereits am 19. September 1950 mit dem sog. Adenauererlass eine Welle der Berufsverbote und Verfolgung mit mehr als 10 000 Strafprozessen gegen junge Gegner der Wiederbewaffnung und Demonstranten gegen den Korea-Krieg und für die Wiedervereinigung hervorrief. Nicht zu vergessen die zahlreichen Strafverfahren gegen Kommunistinnen und Kommunisten nach dem Verbot der KPD am 17. August 1956. Mit ihnen wurden nicht nur an die 100 000 Kommunistinnen und Kommunisten, sondern auch Linke, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und unorganisierte Jugendliche wegen ihres Kontaktes zu Kommunisten verurteilt.

Nach 1971 wiederholte sich die undemokratische Verfolgungsjagd, von der der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden, bei Bahn, Post, Universitäten, Bundesbank und Arbeitsamt betroffen war. Nur im Saarland gab es keine Berufsverbote. Über 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger wurden bis 1990 in der NADIS-Datei gespeichert. 3,5 Mio. Bewerber und Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden bis 1992 vom Verfassungsschutz durchleuchtet, 35 000 Dossiers wurden bekannt und führten zu 2200 Disziplinarverfahren und 1250 endgültigen Ablehnungen. Diese bedeuteten nicht nur für die Betroffenen die Zerstörung ihrer beruflichen Zukunft, sondern verbreiteten eine Atmosphäre der Angst, des Duckmäusertums und der Verlogenheit, die noch lange Zeit nach dem Ende dieser unseligen Praxis die öffentlichen Institutionen lähmte.

Es gab jedoch auch Widerstand. Er bildete sich rasch in überparteilichen Solidaritätskomitees aus Wissenschaftlern, Pastoren, Juristen, Vertretern von Gewerkschaften, Jugend- und Studentenorganisationen, des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWI) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die wiederum vom Verfassungsschutz bespitzelt wurden. Die zentrale bundesweite Initiative „Weg mit den Berufsverboten“ wirkte als zentrale Koordination aller Protestaktivitäten. Sie organisierte den Kontakt zu über 100 Komitees in fast 20 Ländern in der ganzen Welt, von Holland und Frankreich bis in die USA, Australien und Japan und organisierte große internationale Konferenzen.

Ein zentrales rechtliches Argument, das auch in der politischen Diskussion gegen diese sich immer stärker verbreitende Praxis eine wichtige Rolle spielte, lautete, dass diese Behördenpraxis gegen Art. 21 GG verstoße. Solange die DKP wie auch andere sich kommunistisch nennende Parteien nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien, könne die Exekutive nicht in eigener Machtvollkommenheit eine als kommunistisch bezeichnete Tätigkeit verbieten. Das Bundesverfassungsgericht legitimierte jedoch in einer Entscheidung von 1975 die Vorgehensweise der Behörden.

Kritisiert wurde diese Praxis demgegenüber wiederholt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO). Viermal mahnte sie eine Änderung an. Die UNO-Menschenrechtskommission fragte regelmäßig nach und 1995 verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle einer Lehrerin die Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn auch 80 % aller Berufsverbotsfälle letztendlich – oft erst nach vielen Jahren – positiv für die Betroffenen ausgingen, so blieb die Entscheidung des EGMR die einzige, die für die siegreiche Klägerin auch eine Entschädigung erwirkte. Allerdings stoppte sie nicht die Praxis, die sich als eine Schere in den Köpfen der Verwaltungen festgesetzt hatte. Weitere Berufsverbote wurden verhängt, die keinen Unterschied zwischen Mitgliedern der DKP, anderen kommunistischen Gruppierungen, Friedensaktivistinnen und -aktivisten, linken SPD- und FDP-Mitgliedern oder linken Christinnen und Christen machten. Der Ministerpräsidentenbeschluss von 1972 ist niemals aufgehoben worden, nur der Bremer Senat hat sich jetzt am 23. Januar 2012 von ihm distanziert. Vor allem ging die Praxis der Überprüfung durch den Verfassungsschutz weiter.

In Bayern wird Anwärterinnen und Anwärtern im öffentlichen Dienst auch heute noch ein Formular präsentiert, auf dem sie sich von Organisationen distanzieren sollen, die vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" eingestuft werden. In Heidelberg wurde z.B. dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen Rechtsradikalismus und gegen Mietwucher zum Verhängnis. Er wurde zunächst nicht in Baden-Württemberg und dann auch nicht in Hessen in den Schuldienst eingestellt. Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) intervenierte damals als Kultusministerin in Baden-Württemberg in beiden Bundesländern: „Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken.“ Die Ministerin kam mit dieser Einstellung allerdings nicht mehr bei den Gerichten an. Sowohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 wie auch das Landgericht Karlsruhe am 4. September 2007 entschieden gegen sie und für eine demokratische Rechtsstaatlichkeit sowie den Lehrer Csaszkóczy.

Willy Brandt, der als Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition diese Behördenpraxis ausgelöst hatte, hat sie zwar später als Irrtum und Fehler bezeichnet, ebenso sein Nachfolger Helmut Schmidt und viele andere sozialdemokratische Verantwortliche. Aber eine grundsätzliche oder gar programmatische Neuausrichtung ist in der Sozialdemokratie nie erfolgt. Heute gilt die EU-Richtlinie, die eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Doch gibt das keine Sicherheit, dass in dem einen oder anderen Ministerium die Praxis nicht doch wiederauflebt. Die jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz zeigt, wie ungebrochen die Stoßrichtung gegen alles zu sein scheint, das links von seiner schwarz-braunen Grundausrichtung steht. Ein Jahrestag ist nicht nur ein Tag historischen Erinnerns, er muss vor allem ein Tag verstärkter Aufmerksamkeit sein.

Erklärung des Bundesvorstands vom 27.01.2012

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