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Des Dabbeljuhs Ängste vor den Eidgenossen:
Um
Untersuchung wegen Folterungen zu vermeiden ...
BUSH
SAGTE REISE IN DIE SCHWEIZ AB
übersetzt
von Jens-Torsten Bohlke
Genf,
8. Februar 2011, Tribuna Popular TP. (auf Kommunisten-online vom 10.
Februar 2010) – Der ehemalige US-Präsident George W. Bush
sah sich gezwungen, eine Reise in die Schweiz abzusagen, nachdem
namhafte Menschenrechts-Anwälte ihm mit strafrechtlichen Schritten
wegen Anwendung von Folterungen drohten. Bush sollte am letzten Samstag
in der Schweiz auf einem Gala-Diner zu Ehren der Israel und die Juden in
aller Welt unterstützenden Organisation United Israel Appeal in der
Schweiz auftreten. Diese Reise in die Schweiz wäre die erste Reise des
ehemaligen US-Präsidenten Bush nach Europa gewesen, seit er seine
Amtszeit als US-Präsident hinter sich hat.
Das
Zentrum für Verfassungsrechte gab bekannt, dass es beabsichtigt, Bush
wegen Verletzung der Konvention gegen die Folter im Namen von zwei Männern
anzuzeigen, die auf dem US-Marinestützpunkt in der widerrechtlich von
den USA besetzt gehaltenen Guantánamo-Bay gefangen gehalten und dort
von US-Verhörschergen gefoltert worden waren.
Darüber
hinaus erklärte Amnesty international, dass die Organisation eine
detaillierte Einschätzung mit hinreichenden Informationen an die
Schweizer Staatsanwaltschaften übergeben hat, damit eine
strafrechtliche Ermittlung gegen Bush eingeleitet werden kann. Der
Anwalt von Amnesty international, Matthew Pollard, äußerte wörtlich:
„Was wir den Schweizer Behörden zur besonderen Berücksichtigung übergeben
haben sind die Erklärungen von Herrn Bush selbst von Anfang November
2010 im US-Fernsehen und in seinen Ende letzten Jahres veröffentlichten
Memoiren. Dort gibt er ohne jede Entschuldigung zu, dass insbesondere er
die Folterpraktiken des 'water boarding“ in etlichen Einzelfällen
genehmigte.“
In
dieser Beziehung erinnerte Amnesty international daran, dass die
Organisation „wiederholt“ die US-Behörden aufgefordert hat, „dass
sie die Verantwortung für den Gebrauch der Folter bei den höchsten
Amtsinhabern der USA und insbesondere Präsident Bush untersuchen
sollen“. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Die USA haben keine
Ermittlungen eingeleitet, die geeignet wären, die mögliche
strafrechtliche Verantwortung des ehemaligen US-Präsidenten für diese
Folterhandlungen zu untersuchen. Und alles deutet darauf hin, dass die
US-Behörden da nichts tun werden.“
Salil
Shetty, Generalsekretär von Amnesty international, stellte klar, dass
keine der Anklagen über die Verletzung internationalen Rechts durch die
USA ein Ergebnis gebracht hat: „Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir
einige militärstaatsanwaltliche Ermittlungen zu den Inhaftierungen und
Verhören in Irak, Afghanistan und Guantánamo beobachtet. Aber keine
dieser Ermittlungen ist von einer unabhängigen Justiz erfolgt. Und
keine dieser Untersuchungen hatte die Macht, sich auf so hohe
Amtsinhaber wie Präsident Bush zu erstrecken (...) Somit erübrigte
sich praktisch der Sinn für die Weitergabe der Berichte von Opfern über
die im Rahmen des vom damaligen Präsident Bush genehmigten
CIA-Programms geheimer Inhaftierungen begangenen Straftaten.“
Amnesty
international erinnert daran, dass sich der damalige Präsident Bush
„an jedem Ort der Welt auf einer Reise“ mit einer möglichen
strafrechtlichen Verfolgung „für seine Verantwortung an den
Folterhandlungen und anderen Verbrechen gemäß dem internationalen
Recht, insbesondere der von 147 Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention
gegen die Folter“ konfrontiert sehen könnte: „Ausgehend davon, dass
die US-Behörden bis zu diesem Zeitpunkt Präsident Bush nicht vor
Gericht gestellt haben, muss die Weltgemeinschaft eingreifen.“
Quelle:
http://www.tribuna-popular.org/i |