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Des Dabbeljuhs Ängste vor den Eidgenossen:

Um Untersuchung wegen Folterungen zu vermeiden ...

BUSH SAGTE REISE IN DIE SCHWEIZ AB

übersetzt von Jens-Torsten Bohlke

Genf, 8. Februar 2011, Tribuna Popular TP. (auf Kommunisten-online vom 10. Februar 2010) – Der ehemalige US-Präsident George W. Bush sah sich gezwungen, eine Reise in die Schweiz abzusagen, nachdem namhafte Menschenrechts-Anwälte ihm mit strafrechtlichen Schritten wegen Anwendung von Folterungen drohten. Bush sollte am letzten Samstag in der Schweiz auf einem Gala-Diner zu Ehren der Israel und die Juden in aller Welt unterstützenden Organisation United Israel Appeal in der Schweiz auftreten. Diese Reise in die Schweiz wäre die erste Reise des ehemaligen US-Präsidenten Bush nach Europa gewesen, seit er seine Amtszeit als US-Präsident hinter sich hat.

Das Zentrum für Verfassungsrechte gab bekannt, dass es beabsichtigt, Bush wegen Verletzung der Konvention gegen die Folter im Namen von zwei Männern anzuzeigen, die auf dem US-Marinestützpunkt in der widerrechtlich von den USA besetzt gehaltenen Guantánamo-Bay gefangen gehalten und dort von US-Verhörschergen gefoltert worden waren.

Darüber hinaus erklärte Amnesty international, dass die Organisation eine detaillierte Einschätzung mit hinreichenden Informationen an die Schweizer Staatsanwaltschaften übergeben hat, damit eine strafrechtliche Ermittlung gegen Bush eingeleitet werden kann. Der Anwalt von Amnesty international, Matthew Pollard, äußerte wörtlich: „Was wir den Schweizer Behörden zur besonderen Berücksichtigung übergeben haben sind die Erklärungen von Herrn Bush selbst von Anfang November 2010 im US-Fernsehen und in seinen Ende letzten Jahres veröffentlichten Memoiren. Dort gibt er ohne jede Entschuldigung zu, dass insbesondere er die Folterpraktiken des 'water boarding“ in etlichen Einzelfällen genehmigte.“

In dieser Beziehung erinnerte Amnesty international daran, dass die Organisation „wiederholt“ die US-Behörden aufgefordert hat, „dass sie die Verantwortung für den Gebrauch der Folter bei den höchsten Amtsinhabern der USA und insbesondere Präsident Bush untersuchen sollen“. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Die USA haben keine Ermittlungen eingeleitet, die geeignet wären, die mögliche strafrechtliche Verantwortung des ehemaligen US-Präsidenten für diese Folterhandlungen zu untersuchen. Und alles deutet darauf hin, dass die US-Behörden da nichts tun werden.“

Salil Shetty, Generalsekretär von Amnesty international, stellte klar, dass keine der Anklagen über die Verletzung internationalen Rechts durch die USA ein Ergebnis gebracht hat: „Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir einige militärstaatsanwaltliche Ermittlungen zu den Inhaftierungen und Verhören in Irak, Afghanistan und Guantánamo beobachtet. Aber keine dieser Ermittlungen ist von einer unabhängigen Justiz erfolgt. Und keine dieser Untersuchungen hatte die Macht, sich auf so hohe Amtsinhaber wie Präsident Bush zu erstrecken (...) Somit erübrigte sich praktisch der Sinn für die Weitergabe der Berichte von Opfern über die im Rahmen des vom damaligen Präsident Bush genehmigten CIA-Programms geheimer Inhaftierungen begangenen Straftaten.“

Amnesty international erinnert daran, dass sich der damalige Präsident Bush „an jedem Ort der Welt auf einer Reise“ mit einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung „für seine Verantwortung an den Folterhandlungen und anderen Verbrechen gemäß dem internationalen Recht, insbesondere der von 147 Unterzeichnerstaaten der UN-Konvention gegen die Folter“ konfrontiert sehen könnte: „Ausgehend davon, dass die US-Behörden bis zu diesem Zeitpunkt Präsident Bush nicht vor Gericht gestellt haben, muss die Weltgemeinschaft eingreifen.“

Quelle:

http://www.tribuna-popular.org/i

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