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China:
Die
Kommunistische Partei Chinas ist eine
Partei der
der Wiedereinführung des Kapitalismus, eine Partei des
Sozialdemokratismus und des Antikommunismus geworden!
Aspekte
zur gesellschaftspolitischen
Transformation im
Herrschaftsinteresse des
Kapitalismus und
Imperialismus
Von
Reinhold Schramm
Kommunisten-online
vom 04.04.2009 – Der Autor der Tageszeitung „junge Welt“
schreibt u. a. in seinem Artikel zu einer Konferenz mit chinesischen
Historikern in Berlin: „Vor fast
30 Jahren merkte der Wirtschaftshistoriker Jürgen Kuczynski einmal an,
es sei an der Zeit, sich Gedanken über Ursachen von gesellschaftlichem
Niedergang zu machen. Der Bedarf ist geblieben.“[1]
Der
Autor, Arnold Schölzel, schreibt zu den Ausführungen von Frau Zhang
Qihua, stellvertretende Direktorin des Pekinger Instituts für
Parteigeschichte, auf der Konferenz in Berlin, zum politischen
Selbstverständnis der KPCh: „Sie wandte sich zunächst gegen die
Auffassung, in China herrsche Kapitalismus, bzw. es sei egal, welches
Vorzeichen - kapitalistisch oder sozialistisch - die Verhältnisse hätten.
Die KP wolle den Sozialismus aufbauen und vertrete die Interessen der
Werktätigen und einfachen Leute. Aus ihrer Sicht sind Markt und Plan
Methoden zur Lösung ökonomischer Probleme, keine Systemfragen. Diese
von Deng Xiaoping formulierte These habe 1992 zur Proklamation der
sozialistischen Marktwirtschaft geführt.“ [2]
Aus
dem „Beschluss des XVI. Parteitags der Kommunistischen Partei
Chinas“ über das „Statut der Kommunistischen Partei Chinas (abgeänderte
Fassung)“ (angenommen vom XVI. Parteitag der „Kommunistischen Partei
Chinas“ am 14. November 2002), aus der Veröffentlichung in der
„Beijing Rundschau“ (2003, Nr. 01), hier: vierter Absatz: „Der
Parteitag stimmt einstimmig zu, im Parteistatut klar festzulegen, dass
die Kommunistische Partei Chinas den Marxismus-Leninismus, die
Mao-Zedong-Ideen, die Den-Xiaoping-Theorie und die wichtigen Ideen des
,Dreifachen Vertretens als Richtschnur zu ihrem Handeln betrachtet und
dass die wichtigen Ideen des ,Dreifachen Vertretens ein Leitgedanke
sind, an dem die Partei langfristig festhalten muss. Das ist von großer
und weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung, dass unsere
Partei ihr Denken und Handeln vereinheitlicht, die Volksmassen aller
Nationalitäten und des ganzen Landes zusammenschließt und sie dabei führt,
die drei historischen Aufgaben: Vorantreibung der Modernisierung,
Vollendung der Wiedervereinigung des Vaterlandes sowie Erhaltung des
Weltfriedens und Förderung der gemeinsamen Entwicklung zu erfüllen und
auf dem Weg des Sozialismus chinesischer Prägung das großartige
Wiederaufleben der chinesischen Nation zu verwirklichen.“ [3]
Im
„Beschluss des XVI. Parteitags“ über die Aufnahme von
„Fortschrittlichen aus anderen Gesellschaftsschichten“ in die
„Kommunistische Partei Chinas“ (abgeänderte Fassung des Statuts),
siebter Absatz, heißt es: „Der
Parteitag ist der Ansicht, dass es für die Festigung des Klassenbasis
der Partei und die Vergrößerung des Massenbasis der Partei sowie für
die Erhöhung der Kohäsion und des Einflusses der Partei in der ganzen
Gesellschaft von Nutzen ist, im Parteistatut eindeutig festzulegen, dass
jeder chinesischer Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige, Intellektuelle
oder Fortschrittliche aus anderen Gesellschaftsschichten, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat, die Aufnahme in die Kommunistische Partei
Chinas beantragen kann, wenn er das Programm und das Statut der Partei
anerkennt und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören und
aktiv in ihr zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen und
termingemäß die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.“ [4]
Aus
dem Beitrag der Mitarbeiterin der „Beijing Rundschau“ (2003, Nr.
02), Frau Feng Jing, unter dem Titel: „Der Schutz des Privateigentums steht im Brennpunkt des öffentlichen
Interesses“. Hier, die
Unterzeile zum Titel: „Die Öffentlichkeit
ist seit langem der Frage hinsichtlich des Schutzes des Privateigentums,
der legitimen Arbeitseinkommen und der legitimen Nichtarbeitseinkommen
ausgewischen. Nach dem 16. Parteitag, der im November letzten Jahres
[2002] stattfand, begann diese Situation, sich zu verändern.“
Frau Feng Jing schreibt unter anderem: „Im
Zivilrecht (Entwurf) der Volksrepublik China, das am 23. Dezember 2002
der 31. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 9. Nationalen
Volkskongresses (NVK) zur Überprüfung vorgelegt wurde, hieß es: Der
Staat schützt private Spareinlagen; der Staat schützt das
Privatinvestment und den Investment-Rücklauf.“ [5]
Merke,
aus den von Frau Feng Jing zitierten „Entwurf“ (Zivilrecht) für den
NVK: „Der Staat schützt private Spareinlagen;“ und:
„der Staat schützt das Privatinvestment und den Investment-Rücklauf.“
Frau
Feng Jing verweist auf den 16. Parteitag und schreibt: „Dies
war, nachdem der 16. Parteitag die Richtlinie des Schutzes aller
legitimen Arbeitseinkommen und aller legitimen Nichtarbeitseinkommen,
festgelegt hatte, eine weitere wichtige Maßnahme Chinas, den Schutz des
Privateigentums im Gesetz deutlich zu verankern.“ [siehe - stets
im Kontext - unter: 5]
Merke:
Frau Feng Jing zitierte die Richtlinie des 16. Parteitags der
„Kommunistischen Partei Chinas“ zum Schutz des Privateigentums,
hieraus: - „aller
legitimen Arbeitseinkommen und aller legitimen Nichtarbeitseinkommen“.
(Hervorhebung: R.S.) [5.1]
Frau
Feng Jing verweist auf die Ausführungen von Ding Guocong, Delegierter
des 16. Parteitags und Generalmanager der Quailu-Unternehmensgruppe -
ein staatseigenes Unternehmen in Wenzhou, zum Schutz des Privateigentums
und schreibt in ihrem Beitrag für die „Beijing Rundschau“ (2003,
Nr. 02): „Im Bericht des 16.
Parteitags hieß es jedoch eindeutig, dass alle legitimen
Arbeitseinkommen und alle legitimen Nichtarbeitseinkommen zu schützen
sind, und dass das Rechtssystem zum Schutz des Eigentums von
Einzelpersonen [zu] vervollständigen ist, was die Privateigentümer
aufatmen lassen sollte.“ Merke: Es handelte sich um den
(abgeschlossenen) Diskussionsstand vor, während, nach dem 16. Parteitag
der „KPCh“ (Nov. 2002). - Der
Artikel erschien bereits Anfang 2003 in der „Beijing Rundschau“ (Nr.
02).
In
ihrem Beitrag für die „Beijing Rundschau“ verweist Frau Feng Jing
auf einen Diskussionsantrag - über den Schutz des Privateigentums (-
zitiert nach „BR“). Diesen Antrag legte die „Allchinesische
Vereinigung der Industriellen und Kaufleute“ während der 5. Tagung
des 9. NVK im März 2002 vor. Sie schreibt zum Antrag der Industriellen
und Kaufleute: „Dieser Antrag analysierte das hinsichtlich des Schutzes des
Eigentumsrechts bestehende Phänomen, dass die Verfassung nicht mehr mit
der wirklichen Situation übereinstimme, und brachte drei konkrete
Vorschläge vor: Erstens sollte die Klausel über den Schutz des
Privateigentums in der Verfassung abgeändert werden, damit das
Eigentumsrecht der Bürger im Rahmen des Gesetzes des Staates geschützt
werde; keine Organisation bzw. keine Einzelperson dürfe Privateigentum
gesetzwidrig in Besitz nehmen bzw. verletzen. Zweitens sollte in der
Verfassung die Klausel über den Schutz des Eigentumsrechtes von
Unternehmen, juristischen Personen gesellschaftlicher Zusammenschlüsse
und anderer Organisationen hinzugefügt werden. Drittens sollte in der
Verfassung deutlich festgelegt werden, ob Privateigentum von
Unternehmen, Organisationen bzw. Einzelpersonen verstaatlicht bzw. vom
Staat eingefordert werden dürfe oder nicht; wenn ja, sollten in der
Verfassung die Durchführungsbedingungen und der diesbezügliche
Schadenersatz unmissverständlich festgelegt werden.“ - Merke im
Kontext: die Vereinigung der Industriellen und Kaufleute, bereits im März
2002, während der 5. Tagung des 9. NVK (Diskussionsantrag über den
Schutz des Privateigentums).
Frau
Feng Jing hierzu: „Obwohl die
Verfassungsänderung nicht auf die Tagesordnung besagter Tagung des NVK
aufgenommen wurde, erregte dieser Antrag große Aufmerksamkeit vonseiten
der Teilnehmer.“
Frau
Feng Jing weiterhin: „In der Tat hat die Allchinesische Vereinigung der Industriellen und
Kaufleute bereits auf einer Tagung des NVK im Jahr 1997 einen ähnlichen
Antrag über den Schutz des Privateigentums vorgebracht, was jedoch kein
so starkes Echo bei den Teilnehmern gefunden hatte. Dies steht mit der
rapiden Entwicklung der Wirtschaft Chinas, der ständigen Zunahme des
Anteils der Privatwirtschaft und der Steigerung der Bürger in engem
Zusammenhang und spiegelt zudem die Erhöhung des Bewußtseins der
Menschen für das Eigentumsrecht wider.“ [siehe: 5]
Frau
Feng Jing schreibt abschließend in ihrem Beitrag für die „Baiging
Rundschau“ Nr. 02 , am Jahresanfang 2003, zu den Interessen der
Privateigentümer, der „Vereinigung der Industriellen und
Kaufleute“: „Informationen der Allchinesischen Vereinigung der
Industriellen und Kaufleute zufolge wird momentan darüber diskutiert,
ob dem NVK noch einmal ein Antrag über den Schutz des Privateigentums
vorgelegt werden solle oder nicht.“ [5.2]
Merke:
Anfang 2003. - Und: 2009 wie zuvor: China ist ein bürgerlicher
Transformationsstaat mit einer (realen) kapitalistischen
Gesellschaftsordnung! Die „Kommunistische Partei Chinas“ ist die
Partei der gesellschaftspolitischen (bürgerlichen) Transformation der
chinesischen Gesamtgesellschaft; im Interesse des Privateigentums an
Produktionsmitteln - im
Interesse der nationalen und internationalen Bourgeoisien, deren
Administrationen und gesellschaftspolitischen Kollaborateure -
im nationalen und internationalen Kapitalinteresse!
Quellenverweis:
[1]
Von Arnold Schölzel in der
Tageszeitung: „junge Welt“ vom 24.03.2009.
Im
Internet: http://www.triller-online.de/index2.htm
[2]Die
Tageszeitung: „junge Welt“ vom 24.03.09. Siehe auch bei
„Marxistische Linke“: [1] Bitte den ganzen Beitrag des Autors im
Kontext lesen!
[3]
„Beijing Rundschau“, 2003, Nr. 01; hier:
vierter Absatz. Aus: „Beschluss des XVI. Parteitags“ der „KPCh“,
angenommen am 14.11.2002.
[4]
„Beijing Rundschau“, 2003, Nr. 01; hier: siebter Absatz. Aus:
„Beschluss des XVI. Parteitags“ der „KPCh“ am 14. November 2002.
Im Internet: http://www.bjreview,cn/g-br/File/2003.01-dokumente.htm
[5]
„Beijing Rundschau“, 2003, Nr. 02. Hier im Kontext nachlesen unter
dem Titel: „Der Schutz des Privateigentums steht im Brennpunkt des öffentlichen
Interesses“, von Frau Feng Jing. Im Internet: http://www.bjreview.cn/g-br/fm/2003.02-br-titel-1.htm
[5.1]
Siehe Quelle: [5]. Stets im Quellen- und Textzusammenhang überprüfen.
[5.2]
Siehe Quelle: [5], letzter Absatz, im Kontext lesen.
04.04.2009
/ R.S.
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