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Kapitalismus in China:

„Die Einführung des Rechts auf Privateigentum stellt eine Antriebskraft für die Entwicklung der Produktivkräfte dar. Das Privateigentum durch die Gesetzgebung zu schützen wird den Arbeitseifer und die Schöpferkraft der Menschen stimulieren und von großer Bedeutung für die Beruhigung der Stimmung im Volk, die Stabilisierung der Gesellschaft und die Verbesserung der Rechtsordnung sein.“***

Aufklärung hilft gegen „Degeneration“ - und Antikommunismus!

Die Erfindung des ‘Liberalen Marxismus-Leninismus-Dengismus’ in China

Von Reinhold Schramm

Scharf-links vom  28.02.09 – „Die Anerkennung und der Schutz des Privateigentums bedeutet nicht, dass man den Sozialismus in sein Gegenteil (Kapitalismus) umkrempelt.“

Aus dem „Beschluss des XVI. Parteitags der Kommunistischen Partei Chinas über des ,Statut der Kommunistischen Partei Chinas (abgeänderte Fassung)’“, vierter Absatz: „Der Parteitag stimmt einstimmig zu, im Parteistatut klar festzulegen, dass die Kommunistische Partei Chinas den Marxismus-Leninismus, die Mao-Zedong-Ideen, die Deng-Xiaoping-Theorie und die wichtigen Ideen des ,Dreifachen Vertretens’ als Richtschnur zu ihrem Handeln betrachtet und dass die wichtigen Ideen des ,Dreifachen Vertretens’ ein Leitgedanke sind, an dem die Partei langfristig festhalten muss.“ (Siehe auch den vollständigen Absatz - und vor allem den gesamten Text im Internet- Zugang) [1]

Der Leser möchte sich auch mit dem „ZK-Treffen umreißt Wirtschaftsziele für 2003" beschäftigen. [2]

Empfehlenswert ist: „Der Schutz des Privateigentums steht im Brennpunkt des öffentlichen Interesses“, ein Bericht von Feng Jing. Hier, unter anderem: „Die Öffentlichkeit ist seit langem der Frage hinsichtlich des Schutzes des Privateigentums, der legitimen Arbeitseinkommen und der legitimen Nichtarbeitseinkommen ausgewichen. Nach dem 16. Parteitag, der im November letzten Jahres stattfand, begann diese Situation, sich zu verändern.“

Feng Jing schreibt: „Ding zufolge gibt es in China viele Privateigentümer, die sich weder trauen, ihr Eigentum bekanntzugeben, noch, ihre Unternehmen zu vergrößern, da sie sich um die Sicherheit ihres Eigentums sorgen. Darüber hinaus befürchten sie, sobald sie ihre Unternehmen vergrößern und ihr Vermögen steigern, mit allen möglichen bürokratischen Aufgaben, Steuerangelegenheiten, Fondsgründungsdingen etc. konfrontiert zu werden. Im Bericht des 16. Parteitages hieß es jedoch eindeutig, dass ,alle legitimen Arbeitseinkommen und alle legitimen Nichtarbeitseinkommen zu schützen sind’, und dass ,das Rechtssystem zum Schutz des Eigentums von Einzelpersonen vervollständigen ist’, was die Privatunternehmer aufatmen lassen sollte.“ [3]

Feng Jing schrieb in seinem Beitrag für die „Beijing Rundschau“ bereits im Jahr 2003: „Statistiken zufolge ist die Anzahl der Privatunternehmen, im Vergleich mit Anfang der 1990er des 20. Jahrhunderts, um das 19,5fache gestiegen, das eingetragene Kapital um das 154fache, der Produktionswert um das 117fache und die Anzahl der Beschäftigten um 54 Millionen. Ende 2000 machte der Anteil der Privatwirtschaft 33% der Volkswirtschaft aus. Es gab Landesweit insgesamt mehr als 18 Mio. Privatunternehmen mit einer gesamten Belegschaft von mehr als 20 Mio. Menschen, mehr als 30 Mio. Selbständige Gewerbetreibende, die 60 Mio. Mitarbeiter einstellten.“ - Dieser Text erschien zu Anfang 2003 in der „Beijing Rundschau“ (Nr.2). [3]

Unter dem Titel: „Gesetzgebung über den Schutz des Privateigentums gefordert“, zitiert der Autor den Professor der Chinesischen Universität für Politik und Recht, Yang Zhengshan: „Der Schutz des Privateigentums ist weder nur eine Aufgabe für eine bestimmte Geschichtsperiode noch eine Notlösung; er ist eine strategische Aufgabe des Aufbaus der Rechtsordnung im ganzen Stadium des Sozialismus. Dies ist der Ausgangspunkt für das Erkennen der Notwendigkeit des Schutzes des Privateigentums.“ [4]

Der Autor Feng Qing zitiert umfassend den Professor Yang Zhengshan; hier, der vierte Absatz des Beitrags: „Der Schutz des Privateigentums ist ein Erfordernis der Entwicklung der Marktwirtschaft. Die Marktwirtschaft ist eine Wirtschaft, in der diverse Träger wie Investoren und Unternehmer jeweils die Befugnis haben, selbständig Entscheidungen zu treffen, und die Ressourcen durch den Markt verteilt werden. Das Privateigentum dringt in verschiedene Bereiche des Wirtschaftslebens.“ [4] (Bitte stets die gesamten Texte in ihrer ‘amtlichen’ Übersetzung lesen - und wenn es möglich ist, im Original. R.S.)

Im fünften Absatz - sagt der Herr Professor: „Die Einführung des Rechts auf Privateigentum stellt eine Antriebskraft für die Entwicklung der Produktivkräfte dar. Das Privateigentum durch die Gesetzgebung zu schützen wird den Arbeitseifer und die Schöpferkraft der Menschen stimulieren und von großer Bedeutung für die Beruhigung der Stimmung im Volk, die Stabilisierung der Gesellschaft und die Verbesserung der Rechtsordnung sein.“ [4]
Der Herr Professor sagte auch (sechster Absatz): „Das Recht auf Privateigentum und das Privatwirtschaftssystem sind zwei unterschiedliche Dinge. Ersteres ist ein Recht, das in der Verfassung eines Landes bzw. in einem Gesetz verankert wird, während letzteres ein gesellschaftliches und wirtschaftliches System ist. Die Anerkennung und der Schutz des Privateigentums bedeutet nicht, dass man den Sozialismus in sein Gegenteil (Kapitalismus) umkrempelt.“ [4] - Bitte unbedingt in Fortsetzung lesen!

Quellenauszug aus der „Beijing Rundschau“:
[1] Dokumente:  „Beschluss“ - angenommen vom „XVI. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas“ am 14. November 2002. - Im Internet: http://www.bjreview.cn/g-br/File/2003.01-dokumente.htm
[2] Vollständiger Text: http://www.bjreview.cn/g-br/China/2003-01-inlandsfokus-1.htm
[3] Internet: http://www.bjreview.cn/g-br/fm/2003.02-br-titel-1.htm
[4] „Beijing Rundschau“, Nr. 04, 2003. Im Internet: http://www.bjreview.cn/g-br/China/2003-04-inlandsfokus-1.htm

27.02.2009 / R.S.


***  Feng Jing: Der Schutz des Privateigentums steht im Brennpunkt des öffentlichen Interesses siehe

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China:

Die Kommunistische Partei Chinas ist  eine Partei  der  der Wiedereinführung des Kapitalismus, eine Partei des  Sozialdemokratismus und des Antikommunismus geworden!

Aspekte  zur  gesellschaftspolitischen  Transformation  im  Herrschaftsinteresse  des  Kapitalismus  und  Imperialismus

Von Reinhold Schramm

Kommunisten-online vom 04.04.2009 – Der Autor der Tageszeitung „junge Welt“ schreibt u. a. in seinem Artikel zu einer Konferenz mit chinesischen Historikern in Berlin: „Vor fast 30 Jahren merkte der Wirtschaftshistoriker Jürgen Kuczynski einmal an, es sei an der Zeit, sich Gedanken über Ursachen von gesellschaftlichem Niedergang zu machen. Der Bedarf ist geblieben.“[1]

Der Autor, Arnold Schölzel, schreibt zu den Ausführungen von Frau Zhang Qihua, stellvertretende Direktorin des Pekinger Instituts für Parteigeschichte, auf der Konferenz in Berlin, zum politischen Selbstverständnis der KPCh: „Sie wandte sich zunächst gegen die Auffassung, in China herrsche Kapitalismus, bzw. es sei egal, welches Vorzeichen - kapitalistisch oder sozialistisch - die Verhältnisse hätten. Die KP wolle den Sozialismus aufbauen und vertrete die Interessen der Werktätigen und einfachen Leute. Aus ihrer Sicht sind Markt und Plan Methoden zur Lösung ökonomischer Probleme, keine Systemfragen. Diese von Deng Xiaoping formulierte These habe 1992 zur Proklamation der sozialistischen Marktwirtschaft geführt.“ [2]

Aus dem „Beschluss des XVI. Parteitags der Kommunistischen Partei Chinas“ über das „Statut der Kommunistischen Partei Chinas (abgeänderte Fassung)“ (angenommen vom XVI. Parteitag der „Kommunistischen Partei Chinas“ am 14. November 2002), aus der Veröffentlichung in der „Beijing Rundschau“ (2003, Nr. 01), hier: vierter Absatz: „Der Parteitag stimmt einstimmig zu, im Parteistatut klar festzulegen, dass die Kommunistische Partei Chinas den Marxismus-Leninismus, die Mao-Zedong-Ideen, die Den-Xiaoping-Theorie und die wichtigen Ideen des ,Dreifachen Vertretens als Richtschnur zu ihrem Handeln betrachtet und dass die wichtigen Ideen des ,Dreifachen Vertretens ein Leitgedanke sind, an dem die Partei langfristig festhalten muss. Das ist von großer und weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung, dass unsere Partei ihr Denken und Handeln vereinheitlicht, die Volksmassen aller Nationalitäten und des ganzen Landes zusammenschließt und sie dabei führt, die drei historischen Aufgaben: Vorantreibung der Modernisierung, Vollendung der Wiedervereinigung des Vaterlandes sowie Erhaltung des Weltfriedens und Förderung der gemeinsamen Entwicklung zu erfüllen und auf dem Weg des Sozialismus chinesischer Prägung das großartige Wiederaufleben der chinesischen Nation zu verwirklichen.“ [3]

Im „Beschluss des XVI. Parteitags“ über die Aufnahme von „Fortschrittlichen aus anderen Gesellschaftsschichten“ in die „Kommunistische Partei Chinas“ (abgeänderte Fassung des Statuts), siebter Absatz, heißt es: „Der Parteitag ist der Ansicht, dass es für die Festigung des Klassenbasis der Partei und die Vergrößerung des Massenbasis der Partei sowie für die Erhöhung der Kohäsion und des Einflusses der Partei in der ganzen Gesellschaft von Nutzen ist, im Parteistatut eindeutig festzulegen, dass jeder chinesischer Arbeiter, Bauer, Armeeangehörige, Intellektuelle oder Fortschrittliche aus anderen Gesellschaftsschichten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Aufnahme in die Kommunistische Partei Chinas beantragen kann, wenn er das Programm und das Statut der Partei anerkennt und bereit ist, einer ihrer Organisationen anzugehören und aktiv in ihr zu arbeiten, die Beschlüsse der Partei auszuführen und termingemäß die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.“ [4]

Aus dem Beitrag der Mitarbeiterin der „Beijing Rundschau“ (2003, Nr. 02), Frau Feng Jing, unter dem Titel: „Der Schutz des Privateigentums steht im Brennpunkt des öffentlichen Interesses“. Hier,  die Unterzeile zum Titel: „Die Öffentlichkeit ist seit langem der Frage hinsichtlich des Schutzes des Privateigentums, der legitimen Arbeitseinkommen und der legitimen Nichtarbeitseinkommen ausgewischen. Nach dem 16. Parteitag, der im November letzten Jahres [2002] stattfand, begann diese Situation, sich zu verändern.“  Frau Feng Jing schreibt unter anderem: „Im Zivilrecht (Entwurf) der Volksrepublik China, das am 23. Dezember 2002 der 31. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 9. Nationalen Volkskongresses (NVK) zur Überprüfung vorgelegt wurde, hieß es: Der Staat schützt private Spareinlagen; der Staat schützt das Privatinvestment und den Investment-Rücklauf.“ [5]

Merke, aus den von Frau Feng Jing zitierten „Entwurf“ (Zivilrecht) für den NVK: „Der Staat schützt private Spareinlagen;“ und: „der Staat schützt das Privatinvestment und den Investment-Rücklauf.“ 

Frau Feng Jing verweist auf den 16. Parteitag und schreibt: „Dies war, nachdem der 16. Parteitag die Richtlinie des Schutzes aller legitimen Arbeitseinkommen und aller legitimen Nichtarbeitseinkommen, festgelegt hatte, eine weitere wichtige Maßnahme Chinas, den Schutz des Privateigentums im Gesetz deutlich zu verankern.“ [siehe - stets im Kontext - unter: 5]

Merke: Frau Feng Jing zitierte die Richtlinie des 16. Parteitags der „Kommunistischen Partei Chinas“ zum Schutz des Privateigentums, hieraus: - aller legitimen Arbeitseinkommen und aller legitimen Nichtarbeitseinkommen“. (Hervorhebung: R.S.) [5.1]

Frau Feng Jing verweist auf die Ausführungen von Ding Guocong, Delegierter des 16. Parteitags und Generalmanager der Quailu-Unternehmensgruppe - ein staatseigenes Unternehmen in Wenzhou, zum Schutz des Privateigentums und schreibt in ihrem Beitrag für die „Beijing Rundschau“ (2003, Nr. 02): „Im Bericht des 16. Parteitags hieß es jedoch eindeutig, dass alle legitimen Arbeitseinkommen und alle legitimen Nichtarbeitseinkommen zu schützen sind, und dass das Rechtssystem zum Schutz des Eigentums von Einzelpersonen [zu] vervollständigen ist, was die Privateigentümer aufatmen lassen sollte.“ Merke: Es handelte sich um den (abgeschlossenen) Diskussionsstand vor, während, nach dem 16. Parteitag der „KPCh“ (Nov. 2002). -  Der Artikel erschien bereits Anfang 2003 in der „Beijing Rundschau“ (Nr. 02). 

In ihrem Beitrag für die „Beijing Rundschau“ verweist Frau Feng Jing auf einen Diskussionsantrag - über den Schutz des Privateigentums (- zitiert nach „BR“). Diesen Antrag legte die „Allchinesische Vereinigung der Industriellen und Kaufleute“ während der 5. Tagung des 9. NVK im März 2002 vor. Sie schreibt zum Antrag der Industriellen und Kaufleute: „Dieser Antrag analysierte das hinsichtlich des Schutzes des Eigentumsrechts bestehende Phänomen, dass die Verfassung nicht mehr mit der wirklichen Situation übereinstimme, und brachte drei konkrete Vorschläge vor: Erstens sollte die Klausel über den Schutz des Privateigentums in der Verfassung abgeändert werden, damit das Eigentumsrecht der Bürger im Rahmen des Gesetzes des Staates geschützt werde; keine Organisation bzw. keine Einzelperson dürfe Privateigentum gesetzwidrig in Besitz nehmen bzw. verletzen. Zweitens sollte in der Verfassung die Klausel über den Schutz des Eigentumsrechtes von Unternehmen, juristischen Personen gesellschaftlicher Zusammenschlüsse und anderer Organisationen hinzugefügt werden. Drittens sollte in der Verfassung deutlich festgelegt werden, ob Privateigentum von Unternehmen, Organisationen bzw. Einzelpersonen verstaatlicht bzw. vom Staat eingefordert werden dürfe oder nicht; wenn ja, sollten in der Verfassung die Durchführungsbedingungen und der diesbezügliche Schadenersatz unmissverständlich festgelegt werden.“ - Merke im Kontext: die Vereinigung der Industriellen und Kaufleute, bereits im März 2002, während der 5. Tagung des 9. NVK (Diskussionsantrag über den Schutz des Privateigentums).

Frau Feng Jing hierzu: „Obwohl die Verfassungsänderung nicht auf die Tagesordnung besagter Tagung des NVK aufgenommen wurde, erregte dieser Antrag große Aufmerksamkeit vonseiten der Teilnehmer.“

Frau Feng Jing weiterhin: „In der Tat hat die Allchinesische Vereinigung der Industriellen und Kaufleute bereits auf einer Tagung des NVK im Jahr 1997 einen ähnlichen Antrag über den Schutz des Privateigentums vorgebracht, was jedoch kein so starkes Echo bei den Teilnehmern gefunden hatte. Dies steht mit der rapiden Entwicklung der Wirtschaft Chinas, der ständigen Zunahme des Anteils der Privatwirtschaft und der Steigerung der Bürger in engem Zusammenhang und spiegelt zudem die Erhöhung des Bewußtseins der Menschen für das Eigentumsrecht wider.“ [siehe: 5]

Frau Feng Jing schreibt abschließend in ihrem Beitrag für die „Baiging Rundschau“ Nr. 02 , am Jahresanfang 2003, zu den Interessen der Privateigentümer, der „Vereinigung der Industriellen und Kaufleute“: „Informationen der Allchinesischen Vereinigung der Industriellen und Kaufleute zufolge wird momentan darüber diskutiert, ob dem NVK noch einmal ein Antrag über den Schutz des Privateigentums vorgelegt werden solle oder nicht.“ [5.2]

Merke: Anfang 2003. - Und: 2009 wie zuvor: China ist ein bürgerlicher Transformationsstaat mit einer (realen) kapitalistischen Gesellschaftsordnung! Die „Kommunistische Partei Chinas“ ist die Partei der gesellschaftspolitischen (bürgerlichen) Transformation der chinesischen Gesamtgesellschaft; im Interesse des Privateigentums an Produktionsmitteln -  im Interesse der nationalen und internationalen Bourgeoisien, deren Administrationen und gesellschaftspolitischen Kollaborateure -  im nationalen und internationalen Kapitalinteresse!

Quellenverweis:

[1] Von Arnold Schölzel  in der  Tageszeitung: „junge Welt“ vom 24.03.2009.

Im Internet: http://www.triller-online.de/index2.htm

[2]Die Tageszeitung: „junge Welt“ vom 24.03.09. Siehe auch bei „Marxistische Linke“: [1] Bitte den ganzen Beitrag des Autors im Kontext lesen! 

[3] „Beijing Rundschau“, 2003, Nr. 01; hier:  vierter Absatz. Aus: „Beschluss des XVI. Parteitags“ der „KPCh“, angenommen am 14.11.2002.

[4] „Beijing Rundschau“, 2003, Nr. 01; hier: siebter Absatz. Aus: „Beschluss des XVI. Parteitags“ der „KPCh“ am 14. November 2002. Im Internet: http://www.bjreview,cn/g-br/File/2003.01-dokumente.htm 

[5] „Beijing Rundschau“, 2003, Nr. 02. Hier im Kontext nachlesen unter dem Titel: „Der Schutz des Privateigentums steht im Brennpunkt des öffentlichen Interesses“, von Frau Feng Jing. Im Internet: http://www.bjreview.cn/g-br/fm/2003.02-br-titel-1.htm

[5.1] Siehe Quelle: [5]. Stets im Quellen- und Textzusammenhang überprüfen.

[5.2] Siehe Quelle: [5], letzter Absatz, im Kontext lesen.

04.04.2009 / R.S.

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