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Der Feuertod des Oury Jalloh

Das war selbst dem Bundesgerichtshof zuviel

Von Gerd Höhne

Kommunisten-online vom 8. Januar 2010 – Da stirbt in Dessau, im Polizeiknast, ein Afrikaner. Er stirbt nicht, weil er krank war, sondern er verbrannte am lebendigen Leibe. Angeblich soll er die Matratze selbst angezündet haben. Zumindest die Matratze soll feuersicher gewesen sein. Wie brennt man so was mit einem Feuerzeug an – falls man eins hat?

Es gab einen Rauchmelder, der sprach auch an, aber die Büttel des kapitalistischen Staates ließen sich Zeit, stellten den Radau erstmal ab und widmeten sich anderen Dingen. Als sie dann doch in die Zelle gingen, war der Insasse bereits tot. Qualvoll im Rauch erstickt-.

Und wieder funktionierte das Kartell des Schweigens und das Prinzip, Polizeibeamte sind immer Freunde und Helfer der Menschen. Sie helfen alten Omas über die Straße, sind unermüdlich aktiv gegen böse Buben. Sind ehrlich, sauber und eben die reinen Menschenfreunde. Die lassen garantiert keinen sterben ohne geholfen zu haben. Und doch, so scheint es, war genau das in  Dessau geschehen.

Was dann Polizei und Justiz  veranstalteten, war eine Schmierenkomödie. Niemand hat es gesehen, alle haben immer alles richtig gemacht und das Opfer war auch der Täter. Polizeibeamte waren unschuldig. Ein "tragischen Unglücksfall" sei es gewesen, meinte die Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren beim Landgericht Dessau. Der Dienstgruppenleiter auf dem Polizeirevier bekam eine Geldstrafe von 4.800 €. Ein anderer beteiligter Polizist wurde frei gesprochen.

Und doch wagte es einer aus Polizeikreisen zu reden, aber der oder die wurden zum Schweigen gebracht. Man beschmutzt nicht das eigene Nest.

Nach diesem empörenden Fehlurteil versuchten andere politische Kreise des Landes und des Bundes das alles zu vertuschen. Die Eltern  des Toten wurde weder benachrichtigt, noch gab es ein Beileid der deutschen diplomatischen Vertretung. Von einer Entschädigung ganz zu schweigen.Es wird angenommen, dass man Nebenkläger möglichst vermeiden wollte.

Und doch gab es Öffentlichkeit. Das aber ist weder das Verdienst der Polizei, der Justiz oder der offiziellen deutschen Politik. Flüchtlingshilfs- und Menschenrechtsorganisationen machten mobil und der schreiende Skandal musste in die Revision gehen. Dieser Revision entsprach heute der BGH.

Damit ist aber nur das bisherige Urteil des Landgerichts Dessau zur Neuverhandlung zurück überwiesen. Die Schmierenkomödie wird ihren zweiten Akt erleben. Die Polizeibeamte werden wieder nichts gesehen haben, werden alles richtig gemacht haben, werden keinerlei Schuld haben und übrigens sei der Afrikaner selbst dran Schuld, hat er doch selbst die schwer entflammbare Matratze mit einem Einwegfeuerzeug angezündet und der Rauschmelder war auch defekt.

Möglich ist, dass alles wie das Hornberger Schießen ausgeht. Die zweite Gerichtskammer zum leicht veränderten ersten Urteil kommt, allerdings die juristischen Lücken des ersten  ausbessernd. Ich halte das für das Wahrscheinlichste  Polizeibeamte, die Menschen auf dem Gewissen haben, werden in Deutschland nicht zur Rechenschaft gezogen, jedenfalls ist das extrem selten.

Da ist z.B. der Mord an Benno Ohnesorg in Berlin am 2. Juni 1967. Damals hatte der Polizist Kurras den Studenten von hinten mit einem Kopfschuss getötet. Er wurde frei gesprochen, es sei Notwehr gewesen. Als jetzt bekannt wurde, dass Kurras angeblich für das MfS der DDR gearbeitet habe, wandten sich die, die bisher den damaligen Freispruch feierten, für die Bestrafung von Kurras. Jetzt kann man ja behaupten, das MfS habe den Schießbefehl gegeben. Dabei haben die Kurras nach dem Mord an Benno Ohnesorg abgeschaltet.

Oder der Tod des jungen Arbeiters und Kommunisten Philipp Müller am 11. Mai 1953 in Essen. Da ballerte die Polizei in eine Demonstration hinein, die sich gegen die Wiederaufrüstung der BRD richtete.

Auf Befehl eines Kommissar Knobloch schoss die Polizei vor der Gruga-Halle in Essen auf die Demonstranten. Einige wurden schwer verletzt, Philipp Müller starb.

Die Polizei rechtfertigte ihr Vorgehen mit der Lüge, die Demonstranten hätten zuerst geschossen. Auch hier wurde die Platte „Notwehr“ vom Gericht aufgelegt und die  verantwortlichen frei gesprochen.

Es gab aber wegen der Ereignisse in Essen 1952 Prozesse, bei der die Angeklagten zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt wurden: auf Seiten der Demonstranten, wegen der Teilnahme an der Demonstration.

G.H.

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Pressemitteilung

Warum musste Oury Jalloh sterben?

Internationale Liga für Menschenrechte und Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fordern lückenlose Aufklärung der Todesumstände im Dessauer Polizeigewahrsam

6. Januar 2010

Morgen, Donnerstag, 7.01.2010, wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Dessau vom 8.12.2008 fällen. Mit diesem Urteil war die justizielle Aufklärung des qualvollen Verbrennungstodes gescheitert, den der aus Sierra Leone stammende Asylsuchende Oury Jalloh am 7.01.2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei in Dessau erlitten hatte. Die beiden angeklagten Polizeibeamten wurden freige­sprochen. Die Todesumstände sind bis heute ungeklärt.

Vor diesem Hintergrund fordern die Internationale Liga für Menschenrechte und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh eine rückhaltlose Aufklärung dieses Todes im Polizeigewahrsam. Unabhängig vom Ausgang der Revision fordern wir die Einberufung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, um den Fall aufzuklären und die Gründe für das Scheitern der justiziellen Aufklärung zu untersuchen – aber auch die Strukturen und Missstände, die immer wieder zu ungeklärten Fällen tödlicher Polizeigewalt führen. 

Oury Jalloh, dessen Todestag sich morgen jährt, war – mit Händen und Füßen am Boden der gekachelten Polizeizelle fixiert – bei lebendigem Leibe auf einer feuerfesten Matratze verbrannt. Das international Aufsehen erregende Straf­verfahren gegen zwei Polizeibeamte vor dem Landgericht Dessau brachte trotz zweijähriger Dauer und 59 Ver­hand­lungstagen keine Klärung der Todesumstände. Das Gericht versagte. Indem es von Anfang an die – von der Liga bereits öffentlich mehrmals beklagte – Entscheidung getroffen hatte, ausschließlich der Selbsttötungsbehauptung der Dessauer Polizei und der Staatsanwaltschaft nachzugehen, verbaute es sich die Option, auch andere in Frage kommenden Todesur­sachen und –umstände zu überprüfen. Indizien, die auf ein Verschuldung Dritter hätten hinweisen können, wurden erst gar nicht geprüft.

Bei der mündlichen Urteilsverkündung musste der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff eingestehen, dass der Prozess „schlicht und ergreifend gescheitert“ sei. An die Dessauer Polizei gerichtet beklagte er: „Es ist schon erschreckend, in welchem Maße hier schlicht und ergreifend falsch ausgesagt wurde“ und resümierte abschließend: "Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts". Diese klaren Sätze fehlen jedoch in der schriftlichen Urteilsbegründung und können somit bei der Revision nicht berücksichtigt werden.

Doch gerade vor dem Hintergrund der vielen Unregelmäßigkeiten, Lügen, Vertuschungen und Ungereimtheiten, die auch der Prozessbeobachter der Internationalen Liga für Menschenrechte, RA Dr. Rolf Gössner, in seinem abschließenden Gut­achten zum Gerichtsverfahren bemängelte, halten die Liga und die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die Revision des Urteils für unerlässlich. Die Umstände, die zum Verbrennungstod von Oury Jalloh im Gewahrsam der Dessauer Polizei führten, müssen lückenlos geklärt werden, wenn der Polizeiskandal nicht zu einem Justizskandal geraten soll. Der Tod von Oury Jalloh darf nicht ungesühnt bleiben. Und die Verantwortlichen, die u.a. mit Gewahrsamnahme und Totalfixierung die tödlichen Bedingungen für diese Tragödie gesetzt hatten, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Bei der Mündlichen Revisionsverhandlung am 17.12.09 stellte die Vorsitzende Richterin des BGH die entschei­denden kri­tischen Fragen, die den Kern des Verfahrens treffen - so nach dem Zeitablauf von der Entzündung des Feuers bis zum Öff­nen der Zellentür sowie nach den damit verbundenen Widersprüchen und Interpretationen.
Im Anschluss an die Urteilsverkündung des BGH am Donnerstag, den 7.1.2010 in Karlsruhe werden im Gerichtsfoyer die Entscheidung kommentieren:

Mamadou Saliou Jalloh, der eigens zur Prozessbeobachtung aus Guinea angereiste Bruder Oury Jallohs,

Mouctar Bah, Mitbegründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009

Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.

Martin Link

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