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Der
Feuertod des Oury Jalloh
Das
war selbst dem Bundesgerichtshof zuviel
Von
Gerd Höhne
Kommunisten-online
vom 8. Januar 2010 – Da stirbt in Dessau, im Polizeiknast, ein
Afrikaner. Er stirbt nicht, weil er krank war, sondern er verbrannte am
lebendigen Leibe. Angeblich soll er die Matratze selbst angezündet
haben. Zumindest die Matratze soll feuersicher gewesen sein. Wie brennt
man so was mit einem Feuerzeug an – falls man eins hat?
Es
gab einen Rauchmelder, der sprach auch an, aber die Büttel des
kapitalistischen Staates ließen sich Zeit, stellten den Radau erstmal
ab und widmeten sich anderen Dingen. Als sie dann doch in die Zelle
gingen, war der Insasse bereits tot. Qualvoll im Rauch erstickt-.
Und
wieder funktionierte das Kartell des Schweigens und das Prinzip,
Polizeibeamte sind immer Freunde und Helfer der Menschen. Sie helfen
alten Omas über die Straße, sind unermüdlich aktiv gegen böse Buben.
Sind ehrlich, sauber und eben die reinen Menschenfreunde. Die lassen
garantiert keinen sterben ohne geholfen zu haben. Und
doch, so scheint es, war genau das in
Dessau geschehen.
Was
dann Polizei und Justiz veranstalteten,
war eine Schmierenkomödie. Niemand hat es gesehen, alle haben immer
alles richtig gemacht und das Opfer war auch der Täter. Polizeibeamte
waren unschuldig. Ein "tragischen Unglücksfall" sei es
gewesen, meinte die Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren beim
Landgericht Dessau. Der Dienstgruppenleiter auf dem Polizeirevier bekam
eine Geldstrafe von 4.800 €. Ein anderer beteiligter Polizist wurde
frei gesprochen.
Und
doch wagte es einer aus Polizeikreisen zu reden, aber der oder die
wurden zum Schweigen gebracht. Man beschmutzt nicht das eigene Nest.
Nach
diesem empörenden Fehlurteil versuchten andere politische Kreise des
Landes und des Bundes das
alles zu vertuschen. Die Eltern des
Toten wurde weder benachrichtigt, noch gab es ein Beileid der deutschen
diplomatischen Vertretung. Von einer Entschädigung ganz zu schweigen.Es wird angenommen, dass man Nebenkläger möglichst
vermeiden wollte.
Und
doch gab es Öffentlichkeit. Das aber ist weder das Verdienst der
Polizei, der Justiz oder der offiziellen deutschen Politik. Flüchtlingshilfs-
und Menschenrechtsorganisationen machten mobil und der schreiende
Skandal musste in die Revision gehen. Dieser Revision entsprach heute
der BGH.
Damit
ist aber nur das bisherige Urteil des Landgerichts Dessau zur
Neuverhandlung zurück überwiesen. Die Schmierenkomödie wird ihren
zweiten Akt erleben. Die Polizeibeamte werden wieder nichts gesehen
haben, werden alles richtig gemacht haben, werden keinerlei Schuld haben
und übrigens sei der Afrikaner selbst dran Schuld, hat er doch selbst
die schwer entflammbare Matratze mit einem Einwegfeuerzeug angezündet
und der Rauschmelder war auch defekt.
Möglich
ist, dass alles wie das Hornberger Schießen ausgeht. Die zweite
Gerichtskammer zum leicht veränderten ersten Urteil kommt, allerdings
die juristischen Lücken des ersten
ausbessernd. Ich halte das für das Wahrscheinlichste
Polizeibeamte, die Menschen auf dem Gewissen haben, werden in
Deutschland nicht zur Rechenschaft gezogen, jedenfalls ist das extrem
selten.
Da
ist z.B. der Mord an Benno Ohnesorg in Berlin am 2. Juni 1967. Damals
hatte der Polizist Kurras den Studenten von hinten mit einem Kopfschuss
getötet. Er wurde frei gesprochen, es sei Notwehr gewesen. Als jetzt
bekannt wurde, dass Kurras angeblich für das MfS der DDR gearbeitet
habe, wandten sich die, die bisher den damaligen Freispruch feierten, für
die Bestrafung von Kurras. Jetzt kann man ja behaupten, das MfS habe den
Schießbefehl gegeben. Dabei haben die Kurras nach dem Mord an Benno
Ohnesorg abgeschaltet.
Oder
der Tod des jungen Arbeiters und Kommunisten Philipp Müller am 11. Mai
1953 in Essen. Da ballerte die Polizei in eine Demonstration hinein, die
sich gegen die Wiederaufrüstung der BRD richtete.
Auf
Befehl eines Kommissar Knobloch schoss die Polizei vor der Gruga-Halle
in Essen auf die Demonstranten. Einige wurden schwer verletzt, Philipp Müller
starb.
Die
Polizei rechtfertigte ihr Vorgehen mit der Lüge, die Demonstranten hätten
zuerst geschossen. Auch hier wurde die Platte „Notwehr“ vom Gericht
aufgelegt und die verantwortlichen
frei gesprochen.
Es
gab aber wegen der Ereignisse in Essen 1952 Prozesse, bei der die
Angeklagten zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt wurden: auf
Seiten der Demonstranten, wegen der Teilnahme an der Demonstration.
G.H.
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