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62.
Jahrestag der Befreiung vom Faschismus
Von
Heinz-W. Hammer, Essen
08.05.2007
Die
Entscheidung des Bundespräsidenten Köhler, das Gnadengesuch von
Christian Klar abzulehnen, erfolgte am Vortag des 8.Mai. Dies mag Zufall
sein, entbehrt aber nicht einer grundsätzlichen Symbolik.
Kein
einziger der Nazi-Blutrichter wurde je im NS-Nachfolgestaat BRD für seine
Untaten verurteilt. Kein NS-Massenmörder hat – wie Klar – 24 Jahre,
darunter viele in Einzelhaft (»weiße Folter«) für seine Taten büßen
müssen.
Der
Thälmann-Mörder Wolfgang Otto wurde ebenso wenig
wie seine Mittäter im KZ Buchenwald für seine Bluttat verurteilt,
sondern lebte unbehelligt, zunächst als Lehrer im Staatsdienst und später
als Rentner bis zu seinem natürlichen Tod in den 90er Jahren im
niederrheinischen Geldern. Dieser Henker wurde am 29. August 1988 im Saal
117 des Düsseldorfer Landgerichtes vom Vorsitzenden Richter Enno Legde
sogar freigesprochen, was von Kommentatoren damals als »Schandurteil« und »Justizskandal
ohne Beispiel in der Nachkriegsgeschichte« gewertet wurde.
Faschisten
wurden nahtlos zu Hunderten in hohe und höchste Staats-, Verwaltungs- und
Geheimdienststellen (Globke, Kiesinger,
Filbinger, Gehlen etc.pp.; siehe »Braunbuch«)
und der Antikommunismus als Staatsdoktrin ebenso bruchlos übernommen.
Köhlers
jetzige Entscheidung, die nun von der »politischen Klasse« und den
Bourgeois-Medien unisono beklatscht wird, ist ganz im Sinne der Tradition
dieses Staates, dessen Repräsentanten bis heute die Herausforderung der
70er Jahre, die sich explizit gegen eben jene Traditionslinien wandte,
nicht verwunden haben.
Die
von Christian Klar in seinem Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz
skizzierte Notwendigkeit des antikapitalistischen (und
antifaschistischen!) Kampfes bleibt auf der Tagesordnung, und zwar drängender
denn je.
Heinz-W.
Hammer, Essen |