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60 Jahre Grundgesetz:

Theodor Maunz (1901-1993)

Nazijurist als Vater des Grundgesetzes

Von Günter Ackermann

Kommunisten-online  vom 25. Mai 2009 (korrigierte Fassung am 6.  März 2011)  – Als Hitler Reichskanzler wurde, war Maunz habilitierter Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Uni München für Deutsches Reichs- und Landesstaats- und Verwaltungsrecht. Maunz trat noch 1933 der Nazi-Partei und der SA bei. 1935 wurde sein Engagement für die Nazis mit einer Professur an der Uni Freiburg belohnt. Maunz war bestrebt, dem „Recht“ der Nazis juristische Legitimität zu verschaffen und reihte sich ein in die Reihe mit Carl Schmitt, dem „Kronjuristen des Dritten Reiches“ und „geistigen Quartiermacher“ der Nazis.

Maunz stand seinen akademischen juristischen Spießgesellen in nichts nach. So schrieb er:

„Es ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. (..) Was mit anderen Worten der Führer (..) in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat (..) den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist.“ (Maunz: Gestalt und Recht der Polizei, Hamburg 1943)

Umgangssprachlich übersetzt: Einzelanweisungen oder Einzelbilligung durch Hitler für Massenmord sind rechtens. Vielerorts bestanden die Einsatzkommandos, die im Osten die Massenerschießungen an Zivilisten, vor allem jüdische Menschen, durchführten, aus Polizeieinheiten. Ihre Verbrechen waren somit rechtens – folgt man dem späteren  Vater des Grundgesetzes. Kein Wunder, dass im Geltungsbereich des GG auch so wenige Nazi-Verbrecher bestraft wurden und oft steile Karrieren in der BRD machten.

Nach dem Krieg war Maunz 1948 Mitglied des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee. Dieser Konvent hatte die Aufgabe, das Grundgesetz auszuarbeiten. Maunz Beteiligung am Text des Grundgesetzes soll prägend gewesen sein. Einige Jahre war Maunz, der inzwischen von der NSDAP zur CSU gewechselt war, Kultusminister in Bayern. Diesen Job verlor er dann, als seine Nazivergangenheit publik wurde.

Nun widmete er sich  wieder dem Grundgesetz und schrieb den Kommentar zum Grundgesetz, gemeinsam mit einem anderen rechten Rechtsgelehrten, den Maunz-Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz.

Abzeichen der Eliteeinheit „Großdeutschland“

Die Truppe war an Massenmorden von französischen farbigen Soldaten beteiligt 

 Sein Ko-Autor Günter Dürig war Offizier (Rittmeister) in der Elitetruppe der Wehrmacht, der Division „Großdeutschland“. Diese Truppe war in Frankreich an der Ermordung von „tirailleurs sénégalais“ – schwarzafrikanische Soldaten der Armee Frankreichs – und deren europäischer Offiziere, maßgeblich beteiligt. So ist nachgewiesen, dass diese Truppe am 10. Juni 1940 mindestens 150 schwarze französische Soldaten umbrachte. Am 19. und 20. Juni 1940 fand eine  Serie von Massakern im Raum Chasselay statt, bei denen die Truppe und die SS-Division Totenkopf etwa 100 schwarzafrikanische Tirailleurs und ihre Offiziere ermordeten.

Maunz hat prominente Schüler ausgebildet. Einer, der in Maunz Fußstapfen wandelt,  ist sein ehemaliger Assistent, der Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Roman Herzog. Herzog war z.B.  Kultus- und Innenminister in Baden-Württemberg, dann Richter und Präsident am Bundesverfassungsgericht und schließlich Bundespräsident. Ein anderer zu Rang und Namen gekommener Schüler des Nazijuristen ist Edmund Stoiber.

Herzog schrieb den Grundgesetz-Kommentar, den „Maunz-Dürig“, gemeinsam mit dem CDU-Rechtsausleger Rupert Scholz fort, der jetzt Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig/Herzog/Scholz genannt wird.

Maunz blieb seiner alten Partei von vor 1945, der NSDAP, treu: So war er Autor der Nazi-Zeitung Nationalzeitung des Dr. Gerhard Frey – wenn auch anonym. Frey bedankte sich nach dem Tod von Maunz ausdrücklich für dessen Artikel in seinem Nazi-Blatt und für die juristische Beratung.

Über diesen Mann hat Roman Herzog geschrieben:

Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.

Kann man es klarer und treffender formulieren? Der offene Nazijurist von vor 1945 und getarnte Nazi nach 1945 „hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.“ Das genau sagen wir Kommunisten ja schon immer: Die BRD war ein Hort von ehemaligen Nazis, die hier den gesamten Staat, also auch die Justiz und Polizei, durchdrungen hatten und ihre reaktionäre und faschistische Gesinnung nach 1945 nur tarnten – ebenso wie der Herr Professor Theodor Maunz in München.

G.A.

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