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60
Jahre Grundgesetz:
Theodor
Maunz (1901-1993)
–
Nazijurist
als Vater des Grundgesetzes
Von
Günter Ackermann
Kommunisten-online
vom 25. Mai 2009 (korrigierte Fassung am 6. März
2011) – Als Hitler Reichskanzler wurde, war
Maunz habilitierter Privatdozent an der Juristischen Fakultät
der Uni München für
Deutsches Reichs- und Landesstaats- und Verwaltungsrecht. Maunz trat
noch 1933 der Nazi-Partei und der SA bei. 1935 wurde sein Engagement für
die Nazis mit einer Professur an der Uni Freiburg belohnt. Maunz war
bestrebt, dem „Recht“ der Nazis juristische Legitimität zu
verschaffen und reihte sich ein in die Reihe mit Carl Schmitt, dem
„Kronjuristen des Dritten Reiches“ und „geistigen
Quartiermacher“ der Nazis.
Maunz
stand seinen akademischen juristischen Spießgesellen in nichts nach. So
schrieb er:
„Es
ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen
der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. (..) Was mit anderen
Worten der Führer (..) in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen
zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen
Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen
Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der
Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat (..) den
alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des
alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist.“ (Maunz:
Gestalt und Recht der Polizei, Hamburg 1943)
Umgangssprachlich
übersetzt: Einzelanweisungen oder Einzelbilligung durch Hitler für
Massenmord sind rechtens. Vielerorts bestanden die Einsatzkommandos, die
im Osten die Massenerschießungen an Zivilisten, vor allem jüdische
Menschen, durchführten, aus Polizeieinheiten. Ihre Verbrechen waren
somit rechtens – folgt man dem späteren
Vater des Grundgesetzes. Kein Wunder, dass im Geltungsbereich des
GG auch so wenige Nazi-Verbrecher bestraft wurden und oft steile
Karrieren in der BRD machten.
Nach
dem Krieg war Maunz 1948 Mitglied des Verfassungskonvents
auf Herrenchiemsee. Dieser Konvent hatte die Aufgabe, das Grundgesetz
auszuarbeiten. Maunz Beteiligung am Text des Grundgesetzes soll prägend
gewesen sein. Einige Jahre war Maunz, der inzwischen von der NSDAP zur
CSU gewechselt war, Kultusminister in Bayern. Diesen Job verlor er dann,
als seine Nazivergangenheit publik wurde.
Nun
widmete er sich wieder dem Grundgesetz und schrieb den Kommentar zum
Grundgesetz, gemeinsam mit einem anderen rechten Rechtsgelehrten, den Maunz-Dürig,
einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz.
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Abzeichen
der Eliteeinheit „Großdeutschland“
Die
Truppe war an
Massenmorden von französischen farbigen Soldaten
beteiligt |
Sein
Ko-Autor Günter Dürig war
Offizier (Rittmeister) in der Elitetruppe der Wehrmacht, der Division
„Großdeutschland“. Diese Truppe war in Frankreich an der Ermordung
von „tirailleurs sénégalais“ – schwarzafrikanische Soldaten der Armee Frankreichs – und deren
europäischer Offiziere, maßgeblich beteiligt. So ist nachgewiesen,
dass diese Truppe am 10. Juni
1940 mindestens 150 schwarze französische Soldaten umbrachte. Am 19.
und 20. Juni 1940 fand eine Serie
von Massakern im Raum Chasselay statt, bei denen die Truppe und die
SS-Division Totenkopf etwa 100 schwarzafrikanische Tirailleurs
und ihre Offiziere ermordeten.
Maunz
hat prominente Schüler ausgebildet. Einer, der in Maunz Fußstapfen
wandelt, ist sein ehemaliger
Assistent, der Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Roman Herzog.
Herzog war z.B. Kultus- und
Innenminister in Baden-Württemberg, dann Richter und Präsident am
Bundesverfassungsgericht und schließlich Bundespräsident. Ein anderer
zu Rang und Namen gekommener Schüler des Nazijuristen ist Edmund
Stoiber.
Herzog
schrieb den Grundgesetz-Kommentar, den „Maunz-Dürig“, gemeinsam mit
dem CDU-Rechtsausleger Rupert
Scholz fort, der jetzt Grundgesetzkommentar Maunz/Dürig/Herzog/Scholz genannt wird.
Maunz
blieb seiner alten Partei von vor 1945, der NSDAP, treu: So war er Autor
der Nazi-Zeitung Nationalzeitung des Dr. Gerhard
Frey – wenn auch anonym. Frey bedankte sich nach dem Tod von
Maunz ausdrücklich für dessen Artikel in seinem Nazi-Blatt und für
die juristische Beratung.
Über
diesen Mann hat Roman Herzog geschrieben:
„Maunz
war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden
Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen,
er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.“
Kann
man es klarer und treffender formulieren? Der offene Nazijurist von vor
1945 und getarnte Nazi nach 1945 „hat das demokratische
Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt.“ Das genau sagen
wir Kommunisten ja schon immer: Die BRD war ein Hort von ehemaligen
Nazis, die hier den gesamten Staat, also auch die Justiz und Polizei,
durchdrungen hatten und ihre reaktionäre und faschistische Gesinnung
nach 1945 nur tarnten – ebenso wie der Herr Professor Theodor
Maunz in München.
G.A. |