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Der Verfassungsschutz berät seine Mitarbeiter schlecht und lässt sie ins offene Messer rennen - wie am Beispiel des Detlef Nolde zu sehen ist:

Die Orgie der Gegendarstellungen

oder: Ein Nazi ist das unschuldige Opfer

den 22. April 2008

Herr Nolde,

zu Ihrem Ansinnen, für Sie Gegendarstellungen veröffentlichen zu müssen, teilen wir Ihnen mit:

Wir bezweifeln, ob Sie überhaupt das Recht haben, von uns diese Gegendarstellungen verlangen zu können. Die von Ihnen beanstandeten Texte sind zum Teil schon seit Jahren auf unserer Homepage – von Ihnen uns gegenüber unbeanstandet.

Dennoch werden wir die von Ihnen als Gegendarstellung benannten Texte bringen. Die Gründe: Ihre sogenannten Gegendarstellungen schaden Ihnen, uns dagegen erleichtern Ihre Texte, erneut darauf hinzuweisen, wer Sie sind und welche Rolle Sie spielen und um vor Ihnen zu warnen.

Sie dürfen raten: Wem glaubt man mehr, uns oder Ihnen?

Immerhin sind unsere Ausführungen, Sie betreffend, belegt – zum Teil sogar durch ein Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (Rede Ulla Jelpke, MdB.) und durch Pressemeldungen.

Da Sie sich dankenswerter Weise auch noch die Mühe gemacht haben, die Links zu legen, ist es für die Leser ein Leichtes, die Texte zu lesen.

Die Veröffentlichung der von Ihnen als Gegendarstellung bezeichneten Schreiben bedeutet nicht, dass wir Ihren Rechtsanspruch akzeptieren.

Die Veröffentlichung der von Ihnen als Gegendarstellung bezeichneten Texte bedeutet auch nicht, dass wir Ihre hier geäußerten Behauptungen akzeptieren. Wir beharren dagegen auf dem Standpunkt, dass Sie an einen Nazi-Doppelmord beteiligt waren, aber sehr milde Staatsanwälte und Richter fanden.

Als Grund ist nur vorstellbar, dass Sie nachrichtendienstlich tätig waren und sind. Wir meinen, Sie arbeiten im Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder für ein Landesamt für Verfassungsschutz. Sie sind ein Agent provocateur.

Die Bilder von Ihnen, wurden uns vom Fotografen zugeschickt. Sie müssten beweisen, dass Sie der Inhaber der Urheberrechte sind, was wir bezweifeln. Wie sollten Sie sich auch bei einer Demo selbst fotografieren können?

Es wäre für Sie klüger gewesen, wenn Sie die Veröffentlichung dieser als Gegendarstellung bezeichneten Texte nicht verlangt hätten. Wir meinen, da hat Sie Ihr Führungsoffizier schlecht beraten oder er wollte Sie ins offene Messer rennen lassen. Wie dem auch sei, es zeigt uns, wie gering Sie von Ihren Auftraggebern eingeschätzt werden und/oder wie niedrig deren Niveau ist.

Mit kommunistischen Grüßen

Rotfront

Der Rote Webmaster

Günter Ackermann

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Nolde:

ich (wurde) dennoch zu Unrecht zu zweieinhalb Jahren verurteilt“

Betr.: Artikel „Krimineller Neo-Nazi beschmutzt Kommunisten-online“, veröffentlicht am 8. September 2005 bei Kommunisten-online.de Hier: Gegendarstellung

Herr Ackermann,

Sie sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als „Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.

Wie mir bekannt geworden, haben Sie am 8. September 2005 den o.g. Artikel unter der URL http://www.kommunisten-online.de/nazidreck.htm und http://www.kommunisten-online.de/nazidreck.htm#Krimineller veröffentlicht. In analoger Anwendung des für Sie zuständigen Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.

Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle nachträgliche Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der nachfolgenden Gegendarstellung.

Sollte die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen. Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich vorzugehen.

Detlef Nolde Gegendarstellung

Gemäß § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren Behauptungen in dem Artikel „Krimineller Neo-Nazi beschmutzt Kommunisten-online“, veröffentlicht am 8. September 2005 in der Internetpublikation „kommunisten-online“. In dem Artikel wird behauptet: „Krimineller Neo-Nazi beschmutzt Kommunisten-online“. Diese Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Neo-Nazi bin und mein Polizeiliches Führungszeugnis keinen Eintrag aufweist. In dem Artikel wird behauptet: „Detlef Nolde alias Cholewa heißt das Subjekt.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß in meiner Geburts- u. Abstammungsurkunde lediglich der Familienname „Nolde“ aufgeführt ist. In dem Artikel wird behauptet: „Gemeinsam mit einem Kumpan löschte er zwei Menschenleben aus – mit dem Messer erstochen.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich nicht gemeinsam mit einem Kumpan zwei Menschenleben ausgelöscht habe. In dem Artikel wird behauptet: „Vom Killer zum Agent provocateur. Nolde ist der idealtypische Agent provocateur.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich weder Killer noch Agent provokateur war oder bin. In dem Artikel wird behauptet: „Von der inzwischen verbotenen FAP über die vom Verfassungsschutz unterwanderte NPD (er war im Ostteil Berlins NPD-Vorsitzender), ging seine Karriere weiter zur „Anti-Antifa“. Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich zuerst Mitglied der NPD war, dann der FAP. In dem Artikel wird behauptet: „So drückte er brennende Zigaretten auf seinen Opfern aus oder er urinierte auf die niedergeschlagenen Opfer.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich derartige Handlungen nie begangen habe.

In dem Artikel wird behauptet: „Beim oben aufgeführtem Mord wies er alle Schuld von sich und belastete seinen Kumpan.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß kein Mord stattgefunden hat. Ebenso, daß ich dem zum zweifachen Totschlag verurteilten Alleintäter vor Gericht nicht belastet sondern ausgesagt habe, daß er angegriffen wurde. In dem Artikel wird behauptet: „Der Kumpan bekam 14 Jahre Knast, Nolde dagegen ging praktisch straffrei aus – bedenkt man die Schwere des Delikts.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß für meine Person eine Tatbeteiligung in Form von Mittäterschaft oder Beihilfe ausdrücklich verneint, ich dennoch zu Unrecht zu zweieinhalb Jahren verurteilt wurde. In dem Artikel wird behauptet: „Hier versucht ein kriminelles Subjekt aus der Nazi-Szene einen Kommunisten mit seinem braunen Dreck zu bewerfen. Wer gab ihm den Auftrag?“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein kriminelles Subjekt aus der Nazi-Szene bin und von niemanden Aufträge erhalte. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde alias Cholewa hat sich das aus den Fingern gesogen.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß es Herr Erwin P. Winkelmann war, demgegenüber Herr Günter Ackermann am Telefon ausländerfeindliche Äußerungen getätigt haben soll. Berlin, 16. 04. 2008 Detlef Nolde

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Nolde:

Wahr ist vielmehr, daß ich kein Zuträger und Agent provokateur des Verfassungsschutzes bin.“

Betr.: Artikel „Was ist das? Schmutzpamphlet aus der Feder des Verfassungsschutzes Warnung vor Günter Ackermann! von Bertram Loschik (Aliasname von Detlef Nolde, war Mittäter an einem Nazi-Doppelmord)“, veröffentlicht am 16. Februar 2008 bei www.kommunisten-online.de

Herr Ackermann,

Sie sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als „Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.

Wie mir bekannt geworden, haben Sie am 16. Februar 2008 den o.g. Artikel unter der URL http://www.kommunisten-online.de/blackchanel/vrfassungsschutz.htm#Was veröffentlicht, den Verweis dazu an jener Stelle, im Inhaltsverzeichnis: http://www.kommunisten-online.de/blackchanel/inhalt.htm In analoger Anwendung des für Sie zuständigen Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.

Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle nachträgliche Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der nachfolgenden Gegendarstellung. Sollte die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen. Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich vorzugehen. Detlef Nolde Gegendarstellung Gemäß § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren Behauptungen in dem Artikel „Was ist das? Schmutzpamphlet aus der Feder des Verfassungsschutzes Warnung vor Günter Ackermann! von Bertram Loschik (Aliasname von Detlef Nolde, war Mittäter an einem Nazi-Doppelmord)“, veröffentlich am 16. Februar 2008 in der Internetpublikation „kommunisten-online“.

In dem Artikel wird behauptet: „Der Name Bertram Loschik ist ein Alias-Name eines gewissen Detlef Nolde.“ Diese Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß Bertram Loschik kein Alias-Name von mir ist. In dem Artikel wird behauptet: „Und Nolde ist kein Unbekannter. So war er lange Zeit in Berlin Spitzennazi, gehörte diversen faschistischen Parteien und Organisationen an und beteiligte sich sogar an einen Doppelmord.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich mich an keinem Doppelmord beteiligt habe. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde ist Zuträger und Agent provocateur des Verfassungsschutzes, er steht dort auf der Honorarliste.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Zuträger und Agent provokateur des Verfassungsschutzes bin, dort nicht auf der Honorarliste stehe. In dem Artikel wird behauptet: „Nach seiner sehr frühen Haftentlassung war Nolde ...“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich, wie bei guter Führung und guter Sozialprognose gemeinhin üblich, nach zwei Drittel unter Auflagen (Bewährungshelfer) aus der Haftzeit entlassen wurde. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde … schmierte sich an verschiedene kommunistische Gruppe an – auch bei uns. Bei uns – wie auch bei den meisten anderen Gruppen – hatte er aber kein Glück.“. Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß derlei nicht stattgefunden hat. In dem Artikel wird behauptet: „Dass er keineswegs ein Naziaussteiger ist, bestätigte auch die Bundestagsabgeordnete der PDS Ulla Jelpke im Plenum des Bundestags.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß Ulla Jelpke derlei nie bestätigt hat.

In dem Artikel wird behauptet: „Auch nahm Nolde Partei für den faschistischen Judenmord-Leugner Zundel und demonstrierte für ihn.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich für keinen faschistischen Judenmord-Leugner Partei ergriffen, sondern als Antifaschist auf die derzeitige deutsche Holocaust-Leugnungs-Gesetzgebung aufmerksam gemacht habe, die der Nazi-Ideologie und Propaganda seit jeher Munition und Märtyrer verschafft. In dem Artikel wird behauptet: „Sein Auftrag ist offenbar, in kommunistischen Kreisen Verwirrung zu stiften, zu verunglimpfen und zu verleumden.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich derlei nicht beabsichtige und von niemanden Aufträge erhalte. In dem Artikel wird behauptet: „Aber den Gefallen tun wir nicht den Zahlmeistern mit Schlapphut eines Nolde. Er selbst oder seine Gostwriter vom Verfassungsschutz, haben das Pamphlet verfasst.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich das im Artikel erwähnte Pamphlet nicht verfasst und auch keine Gostwriter vom Verfassungsschutz habe. In dem Artikel wird behauptet: „Auf einem anderen seiner Foren, als „ Aufbruchkreis“, veröffentlicht Nolde sogar Fragmente des Textes unter seinen Namen.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich nur ein Forum unterhalte und in diesem keine Fragmente des zitierten Textes unter meinem Namen veröffentliche. Berlin, 16. 04. 2008 Detlef Nolde 

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Nolde:

„Wahr ist vielmehr, daß ich am Beispiel der Strafverfolgung gegenüber Ernst Zundel[1] die antifaschistische Forderung nach Freiheit der Wissenschaft und Forschung vertreten habe, dabei die Leugnung hitlerfaschistischer Verbrechen immer verurteilt habe.“

Betr.: Artikel „Krimineller Nazi-Killer und Agent provocateur des Verfassungsschutzes, Detlef Nolde, schmiert sich bei der LLL-Demo 2007 in Berlin an Kommunisten ran – vergeblich“, unbekannten Datums veröffentlicht bei www.kommunisten-online.de

Herr Ackermann,

Sie sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als „Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.

Wie mir bekannt geworden, haben Sie unbekannten Datums den o.g. Artikel unter der URL http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm u. http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm#Nazi-Killer u. http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm#Dokumentation veröffentlicht. In analoger Anwendung des für Sie zuständigen Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.

Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle nachträgliche Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der nachfolgenden Gegendarstellung.

Sollte die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen. Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich vorzugehen. Detlef Nolde Gegendarstellung Gemäß § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren Behauptungen in dem Artikel „Krimineller Nazi-Killer und Agent provocateur des Verfassungsschutzes, Detlef Nolde, schmiert sich bei der LLL-Demo 2007 in Berlin an Kommunisten ran – vergeblich“, veröffentlich unbekannten Datums in der Internetpublikation „kommunisten-online“. In dem Artikel wird behauptet: „Krimineller Nazi-Killer und Agent provocateur des Verfassungsschutzes, Detlef Nolde, schmiert sich bei der LLL-Demo 2007 in Berlin an Kommunisten ran – vergeblich“. Diese Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Krimineller Nazi-Killer und Agent provocateur des Verfassungsschutzes bin. Wahr ist, daß ich mich bei der LLL-Demo 2007 nicht an Kommunisten „rangeschmiert“ habe. In dem Artikel wird behauptet: „Tarnung: Nazi demonstriert gegen Nazis.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich nicht zur Tarnung gegen den Nazismus aufgeklärt und demonstriert habe. In dem Artikel wird behauptet: „Der angeblich gewendete Nazi Nolde demonstriert für die Freilassung von Ernst Zündel.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich am Beispiel der Strafverfolgung gegenüber Ernst Zündel die antifaschistische Forderung nach Freiheit der Wissenschaft und Forschung vertreten habe, dabei die Leugnung hitlerfaschistischer Verbrechen immer verurteilt habe.


[1]  Ernst Zündel: wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft verurteilt. Siehe Wickipedia: mehr

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K-online: „Nolde versucht sich als bekehrter Nazi hinzustellen.“ Diese Behauptung ist unwahr. (schreibt Nolde)

Betr.: Artikel „Dringende Warnung!“, unbekannten Datums veröffentlicht bei www.kommunisten-online.de 

Herr Ackermann,

Sie sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als „Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.

Wie mir bekannt geworden, haben Sie unbekannten Datums den o.g. Artikel unter der URL http://www.kommunisten-online.de/nazidreck1.htm#Dringende%20Warnung u. http://www.kommunisten-online.de/nazidreck1.htm veröffentlicht. In analoger Anwendung des für Sie zuständigen Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.

Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle nachträgliche Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der nachfolgenden Gegendarstellung.

Sollte die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen. Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich vorzugehen. Detlef Nolde Gegendarstellung Gemäß § 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren Behauptungen in dem Artikel „Dringende Warnung!“, veröffentlicht unbekannten Datums in der Internetpublikation „kommunisten-online“.

In dem Artikel wird behauptet: „Ein Faschist versucht sich unter dem Deckmantel eines Kommunisten einzuschleichen. Es handelt sich um den bekannten Nazi Detlef Nolde. Nolde war in der FAP, Funktionär der NPD, Anti-Antifa bis zur Nationalen Antifa und war sogar an einem Doppelmord beteiligt.“ Diese Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Faschist/Nazi bin und mich nicht versuche, bei Kommunisten einzuschleichen. Wahr ist ebenso, daß ich an keinem Doppelmord beteiligt war. In dem Artikel wird behauptet: „Es scheint sicher, dass es sich bei Nolde um einen Agent provocateur des Verfassungsschutzes oder ähnlicher dubioser Vereine handelt.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Agent provocateur des Verfassungsschutzes oder „ähnlicher dubioser Vereine“ bin. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde versucht sich als bekehrter Nazi hinzustellen.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich vor über zehn Jahren den Nazismus endgültig ideologisch und organisatorisch ad acta gelegt habe und später mich im antifaschistischen Sinne äußerte und aktiv wurde. Berlin, 16. 04. 2008 Detlef Nolde 

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Betr.: Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild[1], verletzt durch den Webmaster von www.kommunisten-online.de - http://www.kommunisten-online.de/nazidr1.jpg - http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_2.jpg -- http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_3.jpg - http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_4.jpg - http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_5.jpg 

Herr Ackermann,

Sie sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als „Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“. Wie mir bekannt geworden, haben Sie ohne meine Erlaubnis (von) mir gehörige, produzierte, hochgeladene und auf meinem Weblog (detlefnolde.wordpress.com) gestellte Bilder entwendet, bei sich gespeichert und auf ihrer o. g. Webseite hochgeladen und veröffentlicht. Die von mir angefertigten Bilder unterliegen dem Schutz des Urheberrechts im Sinne des § 7 UrhG. Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder stellt eine Vervielfältigung nach § 16 I UrhG dar. Die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet stellt ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19 a UrhG dar.

Werden urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne Erlaubnis der Rechteinhaber vervielfältigt bzw. öffentlich zugänglich gemacht, so stellt dies gemäß § 15 I Nr. 1 bzw. §§ 15 II, 52 III UrhG einen Rechtsverstoß dar. Rechtsfolge sind Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs-, und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG. In der Praxis stehen dabei naturgemäß der Unterlassungs- und der Schadensersatzanspruch im Vordergrund. Mit dem Unterlassungsanspruch kann ich als Rechteinhaber gegen Sie als Verletzer das Verbot durchsetzen, das urheberrechtlich geschützte Bildmaterial ohne meine Zustimmung zu nutzen. Ich behalte mir vor, dies in prozessualer Hinsicht durch eine urheberrechtliche Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung durchzusetzen, innerhalb einer bestimmten Frist eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Sollte dies nicht fruchten, so werde ich meinen Unterlassungsanspruch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) oder im Rahmen einer Hauptsacheklage gerichtlich durchsetzen. Bei einigen Zeitgenossen, so auch bei Ihnen, scheint sich die Erkenntnis, dass es sich bei fremden Bildern um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, noch nicht durchgesetzt zu haben. Frei nach dem Motto: „Wer seine Bilder über das Internet öffentlich zugänglich macht, muss auch mit deren kostenlosen Nutzung durch Dritte einverstanden sein.” werden immer wieder Bilder. „geklaut”. Dies brauchen sich die Betroffenen jedoch nicht gefallen zu lassen. Mit Hilfe des Urheberrechts steht mir also – wie oben dargestellt – die Möglichkeit offen, mich wirkungsvoll gegen solche Verletzungen zur Wehr zu setzen. Nach dieser Rechts(-folge)belehrung fordere ich Sie auf, die von mir bezeichneten Bilder, auf denen ich abgebildet bin, sämtlichst von mir produziert und ins Internet gestellt, von Ihren Seiten zu entfernen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, behalte ich mir rechtliche, gerichtliche Schritte wie oben besprochen vor.

Anhang:

http://www.kommunisten-online.de/nazidreck.htm

http://www.kommunisten-online.de/nazidr1.jpg:

http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm:

http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_2.jpg:

http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_3.jpg:

http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_4.jpg:

http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_5.jpg:  


[1]  Von Personen der Zeitgeschichte kann dieses Recht nicht beansprucht werden. Ein Mann, mit dem Bekanntheitsgrad und der Vergangenheit eines Detlef Nolde besteht ein öffentliches Interesse, er ist eine Person der Zeitgeschichte. Redaktion: Kommunisten-online, G. Ackermann

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