|
Wichtige
Rubriken und Beiträge
+++Neu+++
Newsletter
bestellen
zur
Homepage
Der
Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk
Kampf
den ideologischen Diversanten
Für
den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands
Gegen
den
imperialistischen Krieg
Black
Channel
Betrieb&Gewerkschaft
Bildung, Kultur & Wissen
Wider
den Block der
Rechten und Trotzkisten
zur
Geschichte
der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung
Wissenschaftlicher
Sozialismus
Aus
den Ländern
Links
Impressum
Archiv
Intern
Proletarischer
Internationalismus
| |
zurück
|
Der
Verfassungsschutz berät seine Mitarbeiter
schlecht und lässt sie ins offene Messer rennen - wie am Beispiel des
Detlef Nolde zu sehen ist:
Die
Orgie der Gegendarstellungen
oder:
Ein Nazi ist das
unschuldige Opfer
den
22. April 2008
Herr
Nolde,
zu
Ihrem Ansinnen, für Sie Gegendarstellungen veröffentlichen zu müssen,
teilen wir Ihnen mit:
Wir
bezweifeln, ob Sie überhaupt das Recht haben, von uns diese
Gegendarstellungen verlangen zu können. Die von Ihnen beanstandeten Texte
sind zum Teil schon seit Jahren auf unserer Homepage – von Ihnen uns
gegenüber unbeanstandet.
Dennoch
werden wir die von Ihnen als Gegendarstellung benannten Texte bringen. Die
Gründe: Ihre sogenannten Gegendarstellungen schaden Ihnen, uns
dagegen erleichtern Ihre Texte, erneut darauf hinzuweisen, wer Sie sind
und welche Rolle Sie spielen und um vor Ihnen zu warnen.
Sie
dürfen raten: Wem glaubt man mehr, uns oder Ihnen?
Immerhin
sind unsere Ausführungen, Sie betreffend, belegt – zum Teil sogar durch
ein Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages (Rede Ulla Jelpke, MdB.)
und durch Pressemeldungen.
Da
Sie sich dankenswerter Weise auch noch die Mühe gemacht haben, die Links
zu legen, ist es für die Leser ein Leichtes, die Texte zu lesen.
Die
Veröffentlichung der von Ihnen als Gegendarstellung bezeichneten
Schreiben bedeutet nicht, dass wir Ihren Rechtsanspruch akzeptieren.
Die
Veröffentlichung der von Ihnen als Gegendarstellung bezeichneten Texte
bedeutet auch nicht, dass wir Ihre hier geäußerten Behauptungen
akzeptieren. Wir beharren dagegen auf dem Standpunkt, dass Sie an einen
Nazi-Doppelmord beteiligt waren, aber sehr milde Staatsanwälte und
Richter fanden.
Als
Grund ist nur vorstellbar, dass Sie nachrichtendienstlich tätig waren und
sind. Wir meinen, Sie arbeiten im Auftrag des Bundesamtes für
Verfassungsschutz oder für ein Landesamt für Verfassungsschutz. Sie sind
ein Agent provocateur.
Die
Bilder von Ihnen, wurden uns vom Fotografen zugeschickt. Sie müssten
beweisen, dass Sie der Inhaber der Urheberrechte sind, was wir bezweifeln.
Wie sollten Sie sich auch bei einer Demo selbst fotografieren können?
Es
wäre für Sie klüger gewesen, wenn Sie die Veröffentlichung dieser als
Gegendarstellung bezeichneten Texte nicht verlangt hätten. Wir meinen, da
hat Sie Ihr Führungsoffizier schlecht beraten oder er wollte Sie ins
offene Messer rennen lassen. Wie dem auch sei, es zeigt uns, wie gering
Sie von Ihren Auftraggebern eingeschätzt werden und/oder wie niedrig
deren Niveau ist.
Mit
kommunistischen Grüßen
Rotfront
Der
Rote Webmaster
Günter
Ackermann
zurück |
|
Nolde:
„ich
(wurde) dennoch zu Unrecht zu zweieinhalb Jahren verurteilt“ |
Betr.:
Artikel „Krimineller Neo-Nazi beschmutzt Kommunisten-online“, veröffentlicht
am 8. September 2005 bei Kommunisten-online.de
Hier: Gegendarstellung
Herr
Ackermann,
Sie
sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als „Kommunistische
Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.
Wie
mir bekannt geworden, haben Sie am 8. September 2005 den o.g. Artikel
unter der URL http://www.kommunisten-online.de/nazidreck.htm
und http://www.kommunisten-online.de/nazidreck.htm#Krimineller
veröffentlicht. In analoger Anwendung des für Sie zuständigen
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11
des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das
Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend
rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung
unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung
gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den
beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.
Sie
sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise
wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL
http://www.kommunisten-online.de/neu.htm zu verzeichnen und entsprechend
zu verlinken. Eine eventuelle nachträgliche Entfernung der
beanstandeten Textpassagen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Veröffentlichung
in genannter Form der nachfolgenden Gegendarstellung.
Sollte
die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein
Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen.
Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine
Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie
Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig
hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich
vorzugehen.
Detlef
Nolde Gegendarstellung
Gemäß
§ 11 des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren
Behauptungen in dem Artikel „Krimineller Neo-Nazi beschmutzt
Kommunisten-online“, veröffentlicht am 8. September 2005 in der
Internetpublikation „kommunisten-online“. In dem Artikel wird
behauptet: „Krimineller Neo-Nazi beschmutzt Kommunisten-online“. Diese
Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Neo-Nazi bin und mein
Polizeiliches Führungszeugnis keinen Eintrag aufweist. In dem Artikel
wird behauptet: „Detlef Nolde alias Cholewa heißt das Subjekt.“ Diese
Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß in meiner Geburts- u.
Abstammungsurkunde lediglich der Familienname „Nolde“ aufgeführt ist.
In dem Artikel wird behauptet: „Gemeinsam mit einem Kumpan löschte er
zwei Menschenleben aus – mit dem Messer erstochen.“ Diese Behauptung
ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich nicht gemeinsam mit einem Kumpan
zwei Menschenleben ausgelöscht habe. In dem Artikel wird behauptet:
„Vom Killer zum Agent provocateur. Nolde ist der idealtypische Agent
provocateur.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich
weder Killer noch Agent provokateur war oder bin. In dem Artikel wird
behauptet: „Von der inzwischen verbotenen FAP über die vom
Verfassungsschutz unterwanderte NPD (er war im Ostteil Berlins
NPD-Vorsitzender), ging seine Karriere weiter zur „Anti-Antifa“. Diese
Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich zuerst Mitglied der NPD
war, dann der FAP. In dem Artikel wird behauptet: „So drückte er
brennende Zigaretten auf seinen Opfern aus oder er urinierte auf die
niedergeschlagenen Opfer.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist
vielmehr, daß ich derartige Handlungen nie begangen habe.
In
dem Artikel wird behauptet: „Beim oben aufgeführtem Mord wies er alle
Schuld von sich und belastete seinen Kumpan.“ Diese Behauptung ist
unwahr. Wahr ist vielmehr, daß kein Mord stattgefunden hat. Ebenso, daß
ich dem zum zweifachen Totschlag verurteilten Alleintäter vor Gericht
nicht belastet sondern ausgesagt habe, daß er angegriffen wurde. In dem
Artikel wird behauptet: „Der Kumpan bekam 14 Jahre Knast, Nolde dagegen
ging praktisch straffrei aus – bedenkt man die Schwere des Delikts.“
Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß für meine Person
eine Tatbeteiligung in Form von Mittäterschaft oder Beihilfe ausdrücklich
verneint, ich dennoch zu Unrecht zu zweieinhalb Jahren verurteilt wurde.
In dem Artikel wird behauptet: „Hier versucht ein kriminelles Subjekt
aus der Nazi-Szene einen Kommunisten mit seinem braunen Dreck zu bewerfen.
Wer gab ihm den Auftrag?“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist
vielmehr, daß ich kein kriminelles Subjekt aus der Nazi-Szene bin und von
niemanden Aufträge erhalte. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde alias
Cholewa hat sich das aus den Fingern gesogen.“ Diese Behauptung ist
unwahr. Wahr ist vielmehr, daß es Herr Erwin P. Winkelmann war, demgegenüber
Herr Günter Ackermann am Telefon ausländerfeindliche Äußerungen getätigt
haben soll. Berlin, 16. 04. 2008 Detlef Nolde
zurück |
|
Nolde:
„Wahr
ist vielmehr, daß ich kein Zuträger und Agent provokateur des
Verfassungsschutzes bin.“ |
Betr.:
Artikel „Was ist das? Schmutzpamphlet aus der Feder des Verfassungsschutzes
Warnung vor Günter Ackermann! von Bertram Loschik (Aliasname von
Detlef Nolde, war Mittäter an einem Nazi-Doppelmord)“, veröffentlicht
am 16. Februar 2008 bei www.kommunisten-online.de
Herr
Ackermann,
Sie
sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der
sich als „Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website
„http://www.kommunisten-online.de“.
Wie
mir bekannt geworden, haben Sie am 16. Februar 2008 den o.g. Artikel unter
der URL http://www.kommunisten-online.de/blackchanel/vrfassungsschutz.htm#Was
veröffentlicht, den Verweis dazu an jener Stelle, im
Inhaltsverzeichnis: http://www.kommunisten-online.de/blackchanel/inhalt.htm
In analoger Anwendung des für Sie zuständigen
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11
des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das
Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend
rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung
unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung
gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den
beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.
Sie
sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise
wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm
zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle
nachträgliche Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der
nachfolgenden Gegendarstellung. Sollte die Gegendarstellung nicht umgehend
veröffentlicht werden, werde ich mein Recht auf Gegendarstellung auf
juristischem Wege durchsetzen. Weitergehende zivil- und strafrechtliche
Ansprüche wie Anspruch auf eine Unterlassungsverpflichtung von ihrer
Seite mir gegenüber sowie Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich
behalte mir unabhängig hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und
zivilrechtlich vorzugehen. Detlef Nolde Gegendarstellung Gemäß § 11 des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren
Behauptungen in dem Artikel „Was ist das? Schmutzpamphlet aus der Feder
des Verfassungsschutzes Warnung vor Günter Ackermann! von Bertram
Loschik (Aliasname von Detlef Nolde, war Mittäter an einem
Nazi-Doppelmord)“, veröffentlich am 16. Februar 2008 in der
Internetpublikation „kommunisten-online“.
In
dem Artikel wird behauptet: „Der Name Bertram Loschik ist ein Alias-Name
eines gewissen Detlef Nolde.“ Diese Aussage ist unwahr. Wahr ist
vielmehr, daß Bertram Loschik kein Alias-Name von mir ist. In dem Artikel
wird behauptet: „Und Nolde ist kein Unbekannter. So war er lange Zeit in
Berlin Spitzennazi, gehörte diversen faschistischen Parteien und
Organisationen an und beteiligte sich sogar an einen Doppelmord.“ Diese
Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich mich an keinem
Doppelmord beteiligt habe. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde ist
Zuträger und Agent provocateur des Verfassungsschutzes, er steht dort auf
der Honorarliste.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß
ich kein Zuträger und Agent provokateur des Verfassungsschutzes bin, dort
nicht auf der Honorarliste stehe. In dem Artikel wird behauptet: „Nach
seiner sehr frühen Haftentlassung war Nolde ...“ Diese Behauptung ist
unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich, wie bei guter Führung und guter
Sozialprognose gemeinhin üblich, nach zwei Drittel unter Auflagen (Bewährungshelfer)
aus der Haftzeit entlassen wurde. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde
… schmierte sich an verschiedene kommunistische Gruppe an – auch bei
uns. Bei uns – wie auch bei den meisten anderen Gruppen – hatte er
aber kein Glück.“. Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß
derlei nicht stattgefunden hat. In dem Artikel wird behauptet: „Dass er
keineswegs ein Naziaussteiger ist, bestätigte auch die
Bundestagsabgeordnete der PDS Ulla Jelpke im Plenum des Bundestags.“
Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß Ulla Jelpke derlei
nie bestätigt hat.
In
dem Artikel wird behauptet: „Auch nahm Nolde Partei für den
faschistischen Judenmord-Leugner Zundel und demonstrierte für ihn.“
Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich für keinen
faschistischen Judenmord-Leugner Partei ergriffen, sondern als
Antifaschist auf die derzeitige deutsche Holocaust-Leugnungs-Gesetzgebung
aufmerksam gemacht habe, die der Nazi-Ideologie und Propaganda seit jeher
Munition und Märtyrer verschafft. In dem Artikel wird behauptet: „Sein
Auftrag ist offenbar, in kommunistischen Kreisen Verwirrung zu stiften, zu
verunglimpfen und zu verleumden.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist
vielmehr, daß ich derlei nicht beabsichtige und von niemanden Aufträge
erhalte. In dem Artikel wird behauptet: „Aber den Gefallen tun wir nicht
den Zahlmeistern mit Schlapphut eines Nolde. Er selbst oder seine
Gostwriter vom Verfassungsschutz, haben das Pamphlet verfasst.“ Diese
Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich das im Artikel erwähnte
Pamphlet nicht verfasst und auch keine Gostwriter vom Verfassungsschutz
habe. In dem Artikel wird behauptet: „Auf einem anderen seiner Foren,
als „ Aufbruchkreis“, veröffentlicht Nolde sogar Fragmente des Textes
unter seinen Namen.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß
ich nur ein Forum unterhalte und in diesem keine Fragmente des zitierten
Textes unter meinem Namen veröffentliche. Berlin, 16. 04. 2008 Detlef
Nolde
zurück
|
|
Nolde:
„Wahr
ist vielmehr, daß ich am Beispiel der Strafverfolgung
gegenüber Ernst Zundel
die antifaschistische Forderung nach Freiheit der Wissenschaft und
Forschung vertreten habe, dabei die Leugnung hitlerfaschistischer
Verbrechen immer verurteilt habe.“ |
Betr.:
Artikel „Krimineller Nazi-Killer und Agent provocateur des
Verfassungsschutzes, Detlef Nolde, schmiert sich bei
der LLL-Demo 2007 in Berlin an Kommunisten ran – vergeblich“,
unbekannten Datums veröffentlicht bei www.kommunisten-online.de
Herr
Ackermann,
Sie
sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als
„Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.
Wie
mir bekannt geworden, haben Sie unbekannten Datums den o.g. Artikel unter
der URL http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm
u. http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm#Nazi-Killer
u. http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm#Dokumentation
veröffentlicht. In analoger Anwendung des für Sie zuständigen
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11
des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das
Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend
rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung
unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung
gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den
beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.
Sie
sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise
wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm
zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle
nachträgliche Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der
nachfolgenden Gegendarstellung.
Sollte
die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein
Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen.
Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine
Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie
Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig
hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich
vorzugehen. Detlef Nolde Gegendarstellung Gemäß § 11 des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren
Behauptungen in dem Artikel „Krimineller Nazi-Killer und Agent
provocateur des Verfassungsschutzes, Detlef Nolde, schmiert sich bei der
LLL-Demo 2007 in Berlin an Kommunisten ran – vergeblich“, veröffentlich
unbekannten Datums in der Internetpublikation „kommunisten-online“. In
dem Artikel wird behauptet: „Krimineller Nazi-Killer und Agent
provocateur des Verfassungsschutzes, Detlef Nolde, schmiert sich bei der
LLL-Demo 2007 in Berlin an Kommunisten ran – vergeblich“. Diese
Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein Krimineller
Nazi-Killer und Agent provocateur des Verfassungsschutzes bin. Wahr ist,
daß ich mich bei der LLL-Demo 2007 nicht an Kommunisten
„rangeschmiert“ habe. In dem Artikel wird behauptet: „Tarnung: Nazi
demonstriert gegen Nazis.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist
vielmehr, daß ich nicht zur Tarnung gegen den Nazismus aufgeklärt und
demonstriert habe. In dem Artikel wird behauptet: „Der angeblich
gewendete Nazi Nolde demonstriert für die Freilassung von Ernst Zündel.“
Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich am Beispiel der
Strafverfolgung gegenüber Ernst Zündel die antifaschistische Forderung
nach Freiheit der Wissenschaft und Forschung vertreten habe, dabei die
Leugnung hitlerfaschistischer Verbrechen immer verurteilt habe.
|
|
K-online:
„Nolde versucht sich als bekehrter Nazi hinzustellen.“ Diese
Behauptung ist unwahr. (schreibt Nolde) |
Betr.:
Artikel „Dringende Warnung!“, unbekannten Datums veröffentlicht bei
www.kommunisten-online.de
Herr
Ackermann,
Sie
sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als
„Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.
Wie
mir bekannt geworden, haben Sie unbekannten Datums den o.g. Artikel unter
der URL http://www.kommunisten-online.de/nazidreck1.htm#Dringende%20Warnung
u. http://www.kommunisten-online.de/nazidreck1.htm
veröffentlicht. In analoger Anwendung des für Sie zuständigen
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 11
des Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, steht mir das
Recht auf Gegendarstellung zu. Gemäß den Bestimmungen des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend
rechtskräftig gewordener Gerichtsurteile haben Sie diese Gegendarstellung
unverzüglich und im vollen Umfang, unkommentiert und als Gegendarstellung
gekennzeichnet in gleicher Form und an gleicher Stelle wie den
beanstandeten Artikel zu veröffentlichen.
Sie
sind darüber hinaus verpflichtet, die Gegendarstellung in gleicher Weise
wie den Artikel im Inhaltsverzeichnis unter der URL http://www.kommunisten-online.de/neu.htm
zu verzeichnen und entsprechend zu verlinken. Eine eventuelle nachträgliche
Entfernung der beanstandeten Textpassagen entbindet nicht von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung in genannter Form der nachfolgenden
Gegendarstellung.
Sollte
die Gegendarstellung nicht umgehend veröffentlicht werden, werde ich mein
Recht auf Gegendarstellung auf juristischem Wege durchsetzen.
Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche wie Anspruch auf eine
Unterlassungsverpflichtung von ihrer Seite mir gegenüber sowie
Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. Ich behalte mir unabhängig
hiervon weiter das Recht vor, gegen Sie straf- und zivilrechtlich
vorzugehen. Detlef Nolde Gegendarstellung Gemäß § 11 des
Landespressegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu unwahren
Behauptungen in dem Artikel „Dringende Warnung!“, veröffentlicht
unbekannten Datums in der Internetpublikation „kommunisten-online“.
In
dem Artikel wird behauptet: „Ein Faschist versucht sich unter dem
Deckmantel eines Kommunisten einzuschleichen. Es handelt sich um den
bekannten Nazi Detlef Nolde. Nolde war in der FAP, Funktionär der NPD,
Anti-Antifa bis zur Nationalen Antifa und war sogar an einem Doppelmord
beteiligt.“ Diese Aussage ist unwahr. Wahr ist vielmehr, daß ich kein
Faschist/Nazi bin und mich nicht versuche, bei Kommunisten
einzuschleichen. Wahr ist ebenso, daß ich an keinem Doppelmord beteiligt
war. In dem Artikel wird behauptet: „Es scheint sicher, dass es sich bei
Nolde um einen Agent provocateur des Verfassungsschutzes oder ähnlicher
dubioser Vereine handelt.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr ist
vielmehr, daß ich kein Agent provocateur des Verfassungsschutzes oder „ähnlicher
dubioser Vereine“ bin. In dem Artikel wird behauptet: „Nolde versucht
sich als bekehrter Nazi hinzustellen.“ Diese Behauptung ist unwahr. Wahr
ist vielmehr, daß ich vor über zehn Jahren den Nazismus endgültig
ideologisch und organisatorisch ad acta gelegt habe und später mich im
antifaschistischen Sinne äußerte und aktiv wurde. Berlin, 16. 04. 2008
Detlef Nolde
zurück
|
|
Betr.:
Durchsetzung
des Rechts am eigenen Bild,
verletzt durch den Webmaster von www.kommunisten-online.de -
http://www.kommunisten-online.de/nazidr1.jpg
- http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_2.jpg
-- http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_3.jpg
- http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_4.jpg
- http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_5.jpg
Herr
Ackermann,
Sie
sind verantwortlicher Webmaster und Betreiber der sich als
„Kommunistische Internet-Zeitung“ bezeichnenden Website „http://www.kommunisten-online.de“.
Wie mir bekannt geworden, haben Sie ohne meine Erlaubnis (von) mir gehörige,
produzierte, hochgeladene und auf meinem Weblog (detlefnolde.wordpress.com)
gestellte Bilder entwendet, bei sich gespeichert und auf ihrer o. g.
Webseite hochgeladen und veröffentlicht. Die von mir angefertigten Bilder
unterliegen dem Schutz des Urheberrechts im Sinne des § 7 UrhG. Das
Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder stellt eine
Vervielfältigung nach § 16 I UrhG dar. Die Veröffentlichung des
Bildmaterials im Internet stellt ein öffentliches Zugänglichmachen nach
§ 19 a UrhG dar.
Werden
urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne Erlaubnis der Rechteinhaber
vervielfältigt bzw. öffentlich zugänglich gemacht, so stellt dies gemäß
§ 15 I Nr. 1 bzw. §§ 15 II, 52 III UrhG einen Rechtsverstoß dar.
Rechtsfolge sind Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-,
Rechnungslegungs-, und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG. In der
Praxis stehen dabei naturgemäß der Unterlassungs- und der
Schadensersatzanspruch im Vordergrund. Mit dem Unterlassungsanspruch kann
ich als Rechteinhaber gegen Sie als Verletzer das Verbot durchsetzen, das
urheberrechtlich geschützte Bildmaterial ohne meine Zustimmung zu nutzen.
Ich behalte mir vor, dies in prozessualer Hinsicht durch eine
urheberrechtliche Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung durchzusetzen,
innerhalb einer bestimmten Frist eine entsprechende strafbewehrte
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Sollte dies
nicht fruchten, so werde ich meinen Unterlassungsanspruch im Wege des vorläufigen
Rechtsschutzes (einstweilige Verfügung) oder im Rahmen einer
Hauptsacheklage gerichtlich durchsetzen. Bei einigen Zeitgenossen, so auch
bei Ihnen, scheint sich die Erkenntnis, dass es sich bei fremden Bildern
um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, noch nicht durchgesetzt
zu haben. Frei nach dem Motto: „Wer seine Bilder über das Internet öffentlich
zugänglich macht, muss auch mit deren kostenlosen Nutzung durch Dritte
einverstanden sein.” werden immer wieder Bilder. „geklaut”. Dies
brauchen sich die Betroffenen jedoch nicht gefallen zu lassen. Mit Hilfe
des Urheberrechts steht mir also – wie oben dargestellt – die Möglichkeit
offen, mich wirkungsvoll gegen solche Verletzungen zur Wehr zu setzen.
Nach dieser Rechts(-folge)belehrung fordere ich Sie auf, die von mir
bezeichneten Bilder, auf denen ich abgebildet bin, sämtlichst von mir
produziert und ins Internet gestellt, von Ihren Seiten zu entfernen.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, behalte ich mir rechtliche,
gerichtliche Schritte wie oben besprochen vor.
Anhang:
http://www.kommunisten-online.de/nazidreck.htm
http://www.kommunisten-online.de/nazidr1.jpg:
http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_kpd.htm:
http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_2.jpg:
http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_3.jpg:
http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_4.jpg:
http://www.kommunisten-online.de/Diversanten/nolde_5.jpg:
Von Personen der
Zeitgeschichte kann dieses Recht nicht beansprucht werden. Ein Mann,
mit dem Bekanntheitsgrad und der Vergangenheit eines Detlef Nolde
besteht ein öffentliches Interesse, er ist eine Person der
Zeitgeschichte. Redaktion: Kommunisten-online, G. Ackermann
|
zurück |