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Beeindruckende
Indizienkette
Ein
neues Buch über »die Todesnacht in Stammheim« widerlegt die
staatsoffizielle Darstellung, wonach die führenden RAF-Gefangenen
Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in der Nacht zum 18.
Oktober 1977 in der JVA Stuttgart-Stammheim Selbstmord
Von
Alexander Bahar
Quelle: jungeWelt
vom 13.09.2011
Auf Kommunisten-online am 14. Sept. 2011 – Als ich am Morgen des
18. Oktober 1977 das Schulgebäude meines Gymnasiums in der württembergischen
Provinz betrat, hatte ich in den Morgennachrichten im Radio schon vom »Selbstmord«
der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA)
Stuttgart-Stammheim gehört. In der Nacht hatte die
Polizeispezialeinheit GSG 9 im somalischen Mogadischu die von einem palästinensischen
Kommando entführte Lufthansa-Maschine »Landshut« gestürmt. Damit war
der Plan der Entführer gescheitert, die u.a. in Stammheim einsitzenden
Gefangenen der Rote Armee Fraktion im Austausch gegen die Passagiere
freizupressen. Aus Verzweiflung über das Scheitern der Aktion, so die
offizielle Darstellung, solle die im Hochsicherheitstrakt unter
Kontaktsperre stehende Führungsriege der RAF Andreas Baader, Gudrun
Ensslin, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller kollektiven Selbstmord
beschlossen haben. Was hatte es mit dieser angeblichen Verzweiflungstat
auf sich? grübelte ich auf dem Schulweg. Ich war verwirrt und bedrückt.
Obwohl
ich die Taten der RAF nie gutgeheißen hatte, sprach mich doch an, daß
da jemand entschieden, wenn auch auf grundfalsche Weise, gegen einen
Staat ankämpfte, der auch mir bekämpfenswert erschien. Noch keine 17,
interessierte ich mich erst seit etwa einem Jahr für politische
Zusammenhänge und war schockiert, wie der »demokratische Rechtsstaat«
BRD mit seinen inhaftierten Gegnern umging, die er unter Bruch der
Verfassung abhören ließ und denen er mit dem Kontaktsperregesetz
selbst grundlegende Bürgerrechte verweigerte. Meine Verwirrtheit wurde
noch gesteigert, als uns, meine Freunde und mich, in der großen Pause
auf dem Schulhof unser Geschichtsreferendar Markus N. mit der
Offenbarung empfing, er könne nie und nimmer an Selbstmord glauben,
hier habe ganz offensichtlich der Staat ein Exempel statuiert. Markus,
der zutiefst deprimiert wirkte, ließ uns abschließend wissen, daß er
in diesem Land nicht mehr leben, schon gar keine Schüler mehr
unterrichten könne. Wir sollten ihn nur noch einmal wiedersehen. Er
wollte tatsächlich ins Ausland. Wenn mir Markus’ Pathos auch fremd
war, so erschrak ich doch über die Konsequenz. Konnte es wirklich so
gewesen sein? Lebte ich in einem Staat, der nicht davor zurückschreckte,
seine Feinde kaltblütig zu ermorden und diese Meuchelmorde dann als
Selbstmorde zu tarnen? Diese Frage hat mich in der Folge immer wieder
beschäftigt.
Als
ich von Helge Lehmanns Buch »Die Todesnacht in Stammheim« hörte, war
mir daher sofort klar, daß ich an diesem Buch nicht vorbeikommen würde.
Interessant fand ich zunächst, daß der Autor, ein IT-Fachmann, eher
durch Zufall auf das Thema gestoßen war. Bis dahin hatten sich daran
vor allem investigative Journalisten (die gab es damals noch!),
ehemalige RAF-Anwälte oder linke Politaktivisten abgearbeitet. Zu erwähnen
sind hier vor allem eine zeitgenössische Artikelserie des Stern, die
Untersuchungen des damaligen Kommunistischen Bundes (KB), publiziert im
parteieigenen Arbeiterkampf, sowie die sehr lesenwerte Studie von
Karl-Heinz Weidenhammer1, der u.a. Jan-Carl Raspe verteidigt hatte.
Hier
schrieb nun erstmals jemand, der von einem primär kriminalistischen
Interesse aus an die Sache heranging. Das versprach, spannend zu werden.
Nachdem im Jahr 2007 die 30jährige Sperrfrist für Aktenmaterial zur
RAF von 1977 in den Bundes- und Landesarchiven abgelaufen war, konnte
Lehmann eine Reihe von bisher nicht zugänglichen Gutachten,
Obduktionsberichten und Aussagen einsehen und damit die unvollständigen
bzw. nur unzulänglich durch Quellen belegten Angaben aus anderen Büchern
verifizieren. Die Gutachten dienten ihm zudem als Grundlage für
verschiedene Testaufbauten, mit denen er seine Beweisführung
untermauerte. Anhand einer dem Buch beigefügten Dokumenten-CD mit
zahlreichen Originalquellen und Sekundärtexten zur RAF lassen sich die
Ausführungen und Schlußfolgerungen des Autors umfassend überprüfen.
Trotz
intensiver Bemühungen konnte Lehmann nicht alle verfügbaren Akten zum
»Baader-Meinhof-Komplex« einsehen. Gesperrt sind nach wie vor u.a.
Teile der Akten aus dem »Krisenstab«, zur Abhöraffäre, über die GSG
9 und Akten des BKA, die weiterhin als »streng geheim« eingestuft
werden. Der Autor erhielt die Auskunft, daß die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland bei Akteneinsicht gefährdet sei. Auch so
belegt die von Lehmann präsentierte Indizienkette, daß die zuständigen
Behörden sowohl einseitig als auch oberflächlich, lücken- und
fehlerhaft ermittelten, indem sie offenkundigen Widersprüchen zur
Selbstmordtheorie, auf die sie sich vorzeitig festgelegt hatten, nicht
nachgingen. Lehmann ist vorsichtig, spricht, obwohl es naheliegt, nicht
von Mord, sondern lediglich von »diversen Indizien, die eine
Fremdeinwirkung nicht ausschließen«. Sieht man von der eher
schlampigen Lektorierung des Buches (fehlende Kommata etwa bei der Ein-
und Ausleitung von Relativsätzen, z.T. hanebüchene orthographische
Fehler: z.B. »Tot« statt »Tod«) und von dem in Einzelfällen etwas
nachlässigen Umgang mit Quellen ab, muß man dem Autor attestieren, daß
er sehr sorgfältig gearbeitet und in der Tat eine beeindruckende Indizienkette
vorgelegt hat, die im Grunde genommen nur einen Schluß zuläßt: Mord.
Vorgabe der Ermittlungsrichtung
Am
Morgen des 18.10.1977 wurden in der JVA Stuttgart-Stammheim die Häftlinge
Andreas Baader und Gudrun Ensslin tot, Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller
schwer verletzt in ihren Zellen aufgefunden. Jan-Carl Raspe, dessen
Zelle die Justizbeamten zuerst öffneten, saß mit ausgestreckten Beinen
auf seinem Bett, mit dem Rücken lehnte er an der Wand. Er blutete aus
Mund, Nase und einer Schußwunde in der rechten Schläfe. Unmittelbar
neben (oder in) seiner Hand lag eine Waffe. Raspe atmete noch und wurde
in ein Krankenhaus gebracht, starb aber gegen 9.40 Uhr. Danach öffneten
die Beamten die Zelle von Andreas Baader. Baader war tot, er lag mit dem
Rücken auf dem Boden in einer großen Blutlache und hatte eine Schußwunde
im Genick. 40 Zentimeter neben ihm fand man eine Pistole. Gudrun Ensslin
wurde an einem Kabel am Fensterkreuz hängend ebenfalls tot aufgefunden.
Irmgard Möller schließlich fanden die diensthabenden Beamten in einer
Blutlache auf ihrem Bett. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war
bewußtlos. In der Herzgegend hatte sie vier Stichverletzungen. Nach
einer Notbehandlung vor Ort wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überlebte.
Obwohl es im Vorfeld keinerlei Anzeichen für drohende Suizide der
RAF-Gefangenen gegeben hatte2, wurde bereits 70 Minuten später die
staatliche Darstellung durch eine Meldung von dpa und somit an alle
Medien weltweit verbreitet: »baader und ensslin haben selbstmord
begangen« (S. 18/203).
Bestimmung des Todeszeitpunktes
Nicht
allein diese einseitige Festlegung auf Selbstmord bereits zu Beginn des
Todesermittlungsverfahrens ist irritierend. Die ermittelnden Behörden
hatten offenbar auch kein Interesse, die Todeszeitpunkte von Andreas
Baader und Gudrun Ensslin präzise zu bestimmen. Erst sehr viele Stunden
später (Baader: 17.15 Uhr, Ensslin: 19.55 Uhr) wurde ihre Körpertemperatur
gemessen, womit wertvolle Zeit für eine exakte Bestimmung des
Todeszeitpunktes verschenkt wurde. Auf der Basis der ermittelten Daten
errechneten die Gutachter, bei wiederum auffällig ungenauem Vorgehen, für
Baader einen Todeszeitpunkt zwischen 0.15 und 10.15 Uhr (um 8.30 Uhr war
dessen Tod offiziell bescheinigt worden!) und für Ensslin zwischen 1.15
Uhr und 11.55 Uhr (auch Gudrun Ensslin war da schon stundenlang tot!).
Unter Einbeziehung »der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und
der Toleranzwerte« kommt Lehmann zu dem wesentlich präziseren
Ergebnis, daß der Tod Ensslins zwischen 1.55 und 5.55 Uhr und Baaders
zwischen 2.15 Uhr und 4.30 Uhr eingetreten sein muß.
Verabredung zum Selbstmord?
Jan-Carl
Raspe soll am 18. Oktober 1977 gegen 0.40 Uhr in seiner Zelle aus seinem
Radio vom Ende der Entführung der Lufthansa-Maschine »Landshut«
erfahren haben. Daraufhin soll er die anderen drei Gefangenen mittels
einer von ihnen selbst installierten Kommunikationsanlage darüber
informiert haben. Die vier RAF-Häftlinge sollen die Ausweglosigkeit
ihrer Lage erkannt und sich daraufhin noch in derselben Nacht über ein
von ihnen selbst unter Zuhilfenahme der Gefängnislautsprecheranlage und
Teilen von Radios in ihren Zellen installiertes Kommunikationssystem zum
Selbstmord verabredet haben. So die staatsoffizielle Darstellung. Ein
Gutachten gibt über die in den Zellen vorgefundenen elektronischen
Bauteile Auskunft. Wie der Autor in einem Testaufbau herausfand, konnte
mit diesen Bauteilen allerdings keine funktionierende
Kommunikationsanlage aufgebaut werden. Demnach fehlten Kabel und
benutzbare Mikrofone, außerdem war die Verbindung der Radioleitung
infolge einer nicht belegten Zelle an einer Stelle unterbrochen. Während
in dem Gutachten behauptet wird, auch mit Lautsprechern als
Mikrofonersatz hätte sich eine vorzügliche Übertragungsqualität
erreichen lassen, kommt Lehmann aufgrund eigener Tests zu einem konträren
Ergebnis. »Wir mußten laut rufen, um überhaupt einen Ton zu hören,
immer noch dumpf und leise. (…) Lautsprecher als Mikrofone scheiden
damit aus.« (S.36 f.)
Waffenschmuggel in Akten?
Die
Waffen, mit denen sich Baader und Raspe erschossen haben sollen, sowie
andere verbotene Gegenstände sollen von den RAF-Anwälten Arndt Müller
und Armin Newerla während des Prozesses im Mehrzweckgebäude der JVA
Stammheim in den Hohlräumen präparierter Handakten in die Zellen der
vier Angeklagten eingeschmuggelt worden sein. Volker Speitel, ein
Mitarbeiter der Stuttgarter Anwaltskanzlei Croissant, soll die Handakten
präpariert haben. Laut Speitels Aussage soll eine Vielzahl von
verbotenen Gegenständen auf diesem Weg zu den Häftlingen im siebten
Stock gelangt sein: drei Handfeuerwaffen, neun Stangen Sprengstoff, eine
Minox-Kamera, Radios, eine Unmenge von Kleinkram und sogar eine
Kochplatte. Speitel avancierte zum Kronzeugen der Staatsanwaltschaft.
Seine Aussage war für die Ermittler der einzige Beweis im
Todesermittlungsverfahren, im Gerichtsverfahren gegen die Rechtsanwälte
Müller und Newerla sowie gegen Speitel selbst. Gestützt lediglich auf
die Aussage des Kronzeugen Speitel, gilt der Waffenschmuggel für die
Staatsanwaltschaft als gesicherte Erkenntnis.
Wie
Lehmann anhand der Aussagen von über 30 Beamten der JVA Stammheim sowie
des LKA Baden-Württemberg über die sehr sorgsamen und intensiven
Leibesvisitationen der Anwälte und die Durchsuchungen der Akten (z.T.
mit einem Metallsuchgerät) belegt, war ein Waffenschmuggel durch
Besucher oder Anwälte, wie er in der offiziellen Darstellung
beschrieben wird, unmöglich. Außer einer Heizstrebe aus einem Toaster
war bei den zahlreichen Zellendurchsuchungen denn auch nie etwas
gefunden worden. Erst später, lange nach der Todesnacht, wurden weitere
Waffen, Patronen und sogar Sprengstoff entdeckt, die auf dem gleichen
Weg in den siebten Stock gelangt sein sollen.
Getreu
der Aussage Speitels präparierte Lehmann eine Akte für ein
Waffenversteck, um festzustellen, ob es möglich gewesen wäre, diese
durch eine der zahlreichen Kontrollen zu bringen. Selbst einem Laien, so
Lehmann, springe dieses Versteck entgegen, wenn man die Akte zu
Kontrollzwecken durchblättert. Die Aussage Speitels, folgert Lehmann,
»kann aufgrund dieses Indizienpunktes nicht den Tatsachen entsprechen«.
Schon
der Untersuchungsausschuß des baden-württembergischen Landtages
gelangte »aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme« zu der
Feststellung, »die Frage, wie die Gefangenen in den Besitz von Waffen
und Sprengstoff gelangt sind«, müsse, »letztlich offen bleiben«.
(S.31) Obwohl die Staatsanwaltschaft den Schmuggelweg in den Handakten
also nicht beweisen konnte und in ihrem Plädoyer am 21. Dezember 1979
einräumen mußte, daß der genaue Hergang der Waffentransporte nicht zu
ermitteln gewesen sei, hatte der damalige Generalbundesanwalt Rebmann
bereits am 12. Januar 1978 vor dem Untersuchungsausschuß den Weg der
Waffen über die Anwälte als gesicherte Erkenntnis verkündet. Umso
erstaunlicher findet es Lehmann, daß sämtliche Fernsehdokumentationen
zum Thema RAF und auch Ex-Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust in seinem
Buch »Der Baader-Meinhof-Komplex« »diesen wichtigen Punkt falsch
dar[stellen]« (ebd.).
Äußerst
fragwürdig ist jedoch nicht nur der behauptete Waffenschmuggel; auch
die angeblich später entdeckten Waffen bzw. Waffenverstecke der getöteten
RAF-Gefangenen – in den Zellenwänden bzw. im Schallplattenspieler
Andreas Baaders – sind, wie Lehmann schlüssig nachweist, in höchstem
Grade unwahrscheinlich. So verfügten die Gefangenen nicht über die
erforderlichen Mittel und Instrumente (u.a. Zement), um diese Verstecke
anzufertigen. Eine Waffe wiederum hätte sich in Baaders
Schallplattenspieler gar nicht befestigen lassen und wäre daher mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei einer Zellendurchsuchung
von den Vollzugsbeamten sofort entdeckt worden.
Die Sache mit den Schüssen
Nicht
nur alle von der Polizei vernommenen Häftlinge aus dem sechsten Stock,
auch die diensthabenden Beamten des Nachtdienstes geben (mit drei
Ausnahmen) an, in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober 1977 keine Schüsse
gehört zu haben. Zwei Beamte, die sich zu dieser Zeit in der
Wachtmeisterkabine im ersten Stock befanden, erinnerten sich an einen
dumpfen Knall (zwischen 1.30 und 2.00 Uhr), den sie ohne weitere Prüfung
auf ein zugeschlagenes Fenster zurückführten. (Die Aussage eines
weiteren Beamten, der gegen 6.55 Uhr »einen Knall« vernommen haben
will, »der sich wie ein Schuß anhörte«3, ignoriert der Autor, weil
der Zeitpunkt der Wahrnehmung, wie er auf Nachfrage schreibt, »erstens
außerhalb meiner ermittelten Todeszeit liegt, und zum anderen war diese
Wahrnehmung zu einem Zeitpunkt (6.45–6.55), an dem es in der JVA schon
recht lebhaft war, Frühstück für die Häftlinge vorbereitet wurde
etc. und somit eine Menge Menschen dort aktiv waren. Auch die meisten Häftlinge
waren zu diesem Zeitpunkt sicherlich schon wach. Ein Schuß wäre dann
mehreren Personen aufgefallen.4) Nach dem Ergebnis des
Todesermittlungsverfahrens fielen indes nicht zwei, sondern vier Schüsse.
Sollten Schalldämpfer verwendet worden sein? In den Zellen jedenfalls
wurden keine gefunden.
Aufschluß
könnte die Aussage eines Häftlings aus dem sechsten Stock geben, der
in der Nacht vom 17. zum 18. Oktober, zwischen 2.00 und 3.00Uhr, drei
Autos in die JVA einfahren sah.5 Der Zeitpunkt dieser drei einfahrenden
Autos fällt in den vom Autor ermittelten Todeszeitraum von Andreas
Baader und Gudrun Ensslin. Der zuständige Beamte an der Hauptwache
sagte aus, in dieser Nacht seien keine Privatfahrzeuge in die JVA
gefahren. Dienstfahrzeuge erwähnte er nicht, wurde von den vernehmenden
Beamten danach allerdings auch nicht gefragt. Wer auch immer in dieser
Nacht in der JVA eingetroffen war, er hätte, wie aus zwei weiteren
Details hervorgeht, unbeobachtet zu den RAF-Gefangenen vordringen können.
So entdeckten baden-württembergische Landtagsabgeordnete bei einer
Ortsbesichtigung im November 1977 eine bis dahin unbekannte Tür, die zu
einer Feuertreppe führte, über die man direkt in die dritte Abteilung
im siebten Stock gelangen konnte. Dem Landtag und der Öffentlichkeit
war bis dahin immer versichert worden, daß der siebte Stock nur auf
einem Weg, nämlich durch das JVA-Gebäude, erreichbar gewesen war.
Durch die Akten ist außerdem belegt, daß die Alarm- und Bildüberwachungsanlage
aufgrund mangelnder Wartung nicht fehlerfrei funktionierte. »Ein
unbemerktes Eindringen vom Hof direkt in den siebten Stock war also möglich«,
folgert Lehmann, »aber keiner der Ermittler thematisiert diesen
gravierenden Tatbestand«. (S. 196)
Anmerkungen:
1
Selbstmord oder Mord? Das Todesermittlungsverfahren
Baader/Ensslin/Raspe, Neuer Malik Verlag, Kiel 1988
2
Am 18. Oktober 1977 schrieben die Gefängnispfarrer Erwin Kurmann und
Dr. H.P. Rieder, die Gudrun Ensslin noch am Vortag in ihrer Zelle
besucht hatten, an deren Eltern: »Der gesamte Gesprächsverlauf konnte
uns unmöglich ahnen lassen, was wenige Stunden später schlimme
Wirklichkeit wurde.« (Brief auf Dokumenten-CD)
3
In dem auf der beigefügten CD in Abschrift enthaltenen
Vernehmungsprotokoll von Oberwachtmeister Ernst Lödel gibt dieser an:
»(…), also gegen 6.55, hörte ich plötzlich einen Knall, der sich
wie ein Schuß anhörte. (…) Ich dachte bei mir, daß sich, wie schon
vorgekommen, wieder einmal ein Schuß aus einer Maschinenpistole der
Polizei gelöst hat. (…) Auf Frage: Ich habe nur einen Schuß gehört.
Er hörte sich wie ein helles Batschen an. Das Fenster der
Wachtmeisterkabine befand sich zu dieser Zeit in Drehklappenstellung.«
(Dok. 67)
4
E-Mail Helge Lehmann vom 4.8.2011 an den Verfasser
5
Der Zeitpunkt der drei einfahrenden Autos wurde Lehmann zufolge von dem
vernehmenden Beamten durch einen Nachtrag ergänzt, in dem er diesen
Vorfall auf die Nacht des 16./17. Oktober vorverlegt. Der Nachtrag ist
Lehmann zufolge weder datiert noch durch die Unterschrift des Häftlings
autorisiert
Helge
Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim. Eine Untersuchung. Indizienprozeß
gegen die staatsoffizielle Darstellung und das
Todesermittlungsverfahren. Mit Dokumenten-CD. Pahl-Rugenstein Verlag,
Bonn 2011, 237 Seiten, 19,90 Euro (auch im jW-Shop erhältlich) |