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Anmerkung Roter Webmaster (28. Juli 2007):

Unten wieder gegebener Artikel des sächsischen Landtagsmitglieds der Partei „Die Linke“ ist nicht ohne Lücken und Auslassungen. Er ist daher etwas zwiespältig und unklar – wie es eben auch „Die Linke“ ist.

So vermeidet Volker Külow peinlichst, den SPD-Umkreis des Geschehens aufzuzeigen. Warum „vergisst“ er, wenn er von den obskuren Machenschaften des Managers der Leipziger städtischen Wohnungsgesellschaft, Dr. Martin Klockzin, schreibt, dessen obersten Chef, den Oberbürgermeister, zu erwähnen? Das war von 1991 bis 1998 der heutige Leipziger Ehrenbürger Hinrich Lehmann-Grube und der war vorher Oberstadtdirektor in Hannover, davor Beigeordneter in Köln. Seine Karriere machte er mit der SPD, der er 1956 angehört.

Aber nichts davon bei Volker Külow. Zufall?

Er erwähnt zwar die Geschäftsanbahnungen des damaligen sächsischen Landesfürsten Kurt Biedenkopf (CDU), der sein Know-how zweifelhafter Geschäftsanbahnungen offenbar als Generalsekretär der CDU und Spezi von Helmut Kohl erworben hat. Biedenkopf hatte in Sachsen damals das gemacht, was im Westen nur vorsichtig angegangen werden kann. Damals war der Osten der Tummelplatz aller kriminellen Geschäftemacher. Wer damals im Osten die schnelle Million machte, könnte man, ohne einen Unschuldigen zu erwischen, in den Knast sperren und den Zellenschlüssel in die Elbe werfen. Und Biedenkopf kannte viele Geschäftemacher aus seiner Zeit in der CDU-Zentrale.

Das erwähnt Volker Külow. Aber kein Wort über Wolfgang Tiefensee (SPD), dem Amtsnachfolger des Hinrich Lehmann-Grube als Oberbürgermeister von Leipzig. Tiefensee war ab 1990 hoher Beamter der Stadt; 1994 wurde er dann Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Schule und Sport. Ab 1998 löste er dann Lehmann-Grube als Oberbürgermeister ab.

Tiefensee war übrigens Mitglied der Hatz-Kommission, die bekanntlich die ganzen Schweinereien der Regierung Schröder entwickelte. Der jetzige Bundesminister für Verkehr und Bahn-Anteile-Verschleuderer war zumindest um die dubiosen Geschehnisse um die Olympia-Bewerbung Leipzigs maßgeblich beteiligt.

Aber nichts bei dem „Linken“-Landtagsabgeordneten Külow. Zufall? Halte ich für ausgeschlossen. Man will offenbar den potentiellen Koalitionspartner in Kommunen. Ländern und auch Bund nicht wegen des Übereifers in der Aufdeckung der Schmutzgeschichten aus dem Heimatland des Old Shatterhand-Autors Karl May verprellen. Da werden von Külow dann eben falsche oder abgeschwächte Angaben gemacht.

Dennoch enthält der Artikel von Volker Külow einige wichtige Hintergrund-Infos, die sonst nicht zu bekommen sind. Das ist der Grund. Weshalb wir ihn trotz der Mängel, bringen.

G.A.

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Kriminelle Netzwerke

Über das blinde Auge der sächsischen Justiz, ihre Karrierezüge und mancherlei andere Absonderlichkeiten

Von Volker Külow

Quelle: jungeWelt vom 26.07.2007

Schluß mit dem sorgsam gepflegten Sunnyboy-Image. Auf der Stadtratssitzung vom 11. Juli platzte dem Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) der Kragen. Verdattert dreinblickenden Stadträten, die bislang nur den »netten Burkhard« kannten, schleuderte das Stadtoberhaupt im Neuen Rathaus in gespielter Entrüstung entgegen, es müsse endlich Schluß sein mit dem seit fast zehn Wochen geäußerten »Generalverdacht« gegen Politik, Verwaltung, Polizei und Justiz im Zuge der Sachsensumpf­affäre. Der Freistaat würde generell in Verruf gebracht und Leipzig leider besonders. Klar sei, in der Großstadt Leipzig gebe es Mord, Korruption und Kinderprostitution – »wie in jeder anderen Stadt«, bekannte der Oberbürgermeister treuherzig.

So vereinnahmend gegenüber anderen Kommunen sollte er allerdings nicht sein, denn Leipzig leidet ganz offensichtlich an einer ungewöhnlichen Häufung krimineller Delikte. Diese Geschichte begann 1990, und trotz aller mehr oder weniger dilettantischen Bemäntelungsversuche ziehen sich die Affären offenkundig bis in die Gegenwart hinein. Daß es so weit kommen konnte, liegt ebenso an der Brisanz der Delikte wie wohl auch an der Struktur der sächsischen Ermittlungsbehörden und der Justiz. Nirgendwo sonst rotieren Spitzenjuristen so flott zwischen lukrativen Posten in Gerichten und Staatsanwaltschaft, und über das ganze Sachsenland ist das Mäntelchen der allmächtigen CDU gebreitet. Sie regierte zwischen 1990 und 2004 in Dresden allein und setzt seither mit dem mehrfach gedemütigten 9,8-Prozent-Juniorpartner SPD das Machtspiel in leichter Modifizierung fort. Von verschiedenen Ebenen muß die Rede sein, sonst ist das Gewirr der skandalösen gegenseitigen Gefälligkeiten im sächsischen Machtapparat vollends unverständlich und unerklärlich.

Erneut versprach der Leipziger Oberbürgermeister in der erwähnten Stadtratssitzung, die Aufklärung nach Kräften zu unterstützen. Dazu hätte er schon wochenlang Gelegenheit gehabt, denn bereits Ende Mai hatte die Linkspartei öffentlich empfohlen, einmal genauer nach Schluß mit dem sorgsam gepflegten Sunnyboy-Image. Auf der Stadtratssitzung vom 11. Juli platzte dem Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) der Kragen. Verdattert dreinblickenden Stadträten, die bislang nur den »netten Burkhard« kannten, schleuderte das Stadtoberhaupt im Neuen Rathaus in gespielter Entrüstung entgegen, es müsse endlich Schluß sein mit dem seit fast zehn Wochen geäußerten »Generalverdacht« gegen Politik, Verwaltung, Polizei und Justiz im Zuge der Sachsensumpf­affäre. Der Freistaat würde generell in Verruf gebracht und Leipzig leider besonders. Klar sei, in der Großstadt Leipzig gebe es Mord, Korruption und Kinderprostitution – »wie in jeder anderen Stadt«, bekannte der Oberbürgermeister treuherzig.

So vereinnahmend gegenüber anderen Kommunen sollte er allerdings nicht sein, denn Leipzig leidet ganz offensichtlich an einer ungewöhnlichen Häufung krimineller Delikte. Diese Geschichte begann 1990, und trotz aller mehr oder weniger dilettantischen Bemäntelungsversuche ziehen sich die Affären offenkundig bis in die Gegenwart hinein. Daß es so weit kommen konnte, liegt ebenso an der Brisanz der Delikte wie wohl auch an der Struktur der sächsischen Ermittlungsbehörden und der Justiz. Nirgendwo sonst rotieren Spitzenjuristen so flott zwischen lukrativen Posten in Gerichten und Staatsanwaltschaft, und über das ganze Sachsenland ist das Mäntelchen der allmächtigen CDU gebreitet. Sie regierte zwischen 1990 und 2004 in Dresden allein und setzt seither mit dem mehrfach gedemütigten 9,8-Prozent-Juniorpartner SPD das Machtspiel in leichter Modifizierung fort. Von verschiedenen Ebenen muß die Rede sein, sonst ist das Gewirr der skandalösen gegenseitigen Gefälligkeiten im sächsischen Machtapparat vollends unverständlich und unerklärlich.

Erneut versprach der Leipziger Oberbürgermeister in der erwähnten Stadtratssitzung, die Aufklärung nach Kräften zu unterstützen. Dazu hätte er schon wochenlang Gelegenheit gehabt, denn bereits Ende Mai hatte die Linkspartei öffentlich empfohlen, einmal genauer nachzuschauen, was sich in der zu 100 Prozent in städtischem Eigentum befindlichen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) abgespielt hat und weiter abspielt. Die dortigen Absonderlichkeiten liefern exemplarischen Anschauungsunterricht für »Wild-Ost-Stories« und die Handlungsmuster des importierten Spitzenpersonals. Vorgänge in einem ehemals volkseigenen Wohnungsunternehmen im Dunstkreis der organisierten Kriminalität zu verorten, ist wirklich starker Tobak. Daß es tatsächlich so lief, liegt an den einmaligen »Wende«-Umständen. Sturzbachartig brachen die reichen Profit versprechenden Veränderungen über die kollabierende bzw. zum »Beitrittsgebiet« mutierte DDR herein. Aus dem Nichts begann das Wuchern des Immobi­lienmarktes, Häuser und Grundstücke sollten restituiert werden, Immobilienbestände gelangten auf einen Basar, den es wenige Wochen zuvor noch nicht gegeben hatte, und die zu Heilsbringern verklärten »Investoren« standen Schlange. Hemmungslose Umverteilungskämpfe tobten flächendeckend, besonders in den Großstädten.

Juristen – Makler – Mordversuch

Von prominenten Namen, wie dem damals angehenden sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf, der jeden Leipzig-Aufenthalt in der wilden Wendezeit eifrig nutzte, um Geschäfte für seinen Spezi, den Kölner Bauunternehmer Heinz Barth, anzubahnen oder einzufädeln, bis zu drittklassigen Halsabschneidern wollte jeder in der sächsischen Messestadt reich werden. Leipzig wurde sagenhaftes »Potential« angedichtet. Es lief eine Umverteilung von Eigentum historischen Ausmaßes an; dabei sollten keine Neider oder neugierige »Schnüffler« stören. Und wer im Zentrum der Restitution saß, verfügte über wirkliche Macht.

Dieser Mächtige hieß Dr. Martin Klockzin. Kaum ein normaler Leipziger kannte den LWB-Juristen, der damals gerade erst seit vier Monaten den beflissenen, grauen Büromenschen gab, in Wahrheit aber über Riesendeals gebot. Am 17. Oktober 1994 änderte sich mit einem Mal alles. An seiner Wohnungstür wurde Klockzin von einem vermeintlichen Telegrammboten angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Nun stand der Mann ganz vorn in der Zeitung. Nicht einmal die damals explodierende Kriminalität in Leipzig vermochte, diesen Fall in die Kategorie »unvermeidlicher« Gangsterei in einer freiheitlichen Gesellschaft zu verbannen. Die Ärzte retteten Klockzin das Leben, die Polizisten fanden nach einigen Monaten mit Hilfe einer Vertrauensperson den Schützen und die dumpfen Schmieresteher; die Juristen urteilten hart und schickten den als vermindert schuldfähig Eingestuften für zwölf Jahre in den Knast. Den drei Helfershelfern, von denen zwei nur an »Vermittlungsgesprächen« teilgenommen und weder über die Einzelheit der Tatausführung etwas gewußt hatten, geschweige denn mit am Tatort gewesen waren, brummte die seinerzeitige Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Leipzig jeweils »lebenslänglich« auf. Dieses Strafmaß wunderte selbst Laien, die Justitia nur aus der Lektüre von Gerichtsberichten in der Zeitung kennen. Dies umso mehr als die Strafe um Längen über den jeweiligen Anträgen der Staatsanwaltschaft lag. Sie hätten indes gut daran getan, sich den Namen des Vorsitzenden Richters dieses recht grausam urteilenden Gerichtes, Günther Schnaars, zu merken, der nach allem Anschein merkwürdiges Recht im Fall Klockzin vertrat.

Von Berufs wegen mit der Aufklärung krimineller Vorgänge Befaßte wunderten sich noch mehr über die verdächtige Lässigkeit des Richters beim Nachfragen nach den Hintermännern des Attentats. Denn daß die vier, die arbeitsteilig gegen Klockzin losgegangen waren, nicht die Urheber der Attacke waren, lag ja auf der Hand. Während Klockzin also nach der Genesung an seinen Arbeitsplatz zurückkehrte und über zehn Jahre sorgsam das Bild vom Unschuldslamm pflegen konnte, begannen Leipziger Polizisten mit tapfer verfochtener rechtstreuer Dienstauffassung genauer nachzuschauen, wer die Klockzin-Attentäter angestiftet hatte. Im Zuge ihrer Ermittlungen stießen sie auf die beiden aus dem Allgäu stammenden Glücksritter in Sachen Ost-Immobilien Josef Sch. und Manfred Sch.; diese hatten einen begehrlichen Blick auf das gutbürgerliche Eckhaus Riemannstraße 52 in der feinen gründerzeitlichen Leipziger Südvorstadt geworfen. Mit den regulären Alteigentümern, die das Grundstück per Restitution zurückerhalten hatten, waren sie sich schnell handelseinig; fast 700.000 D-Mark waren bereits auf ein Notarkonto eingezahlt worden. Ein bestandskräftiger Zuweisungsbescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen Leipzig setzte sie ins Recht. Als eigentlich nur noch die Beurkundung des Verkaufs ausstand, platzte wie aus heiterem Himmel das sicher geglaubte Geschäft durch ein raffiniertes Manöver des LWB-Chefjuristen. Ein Naiver hätte womöglich vermutet, mitten im Schlußspurt um den attraktiven immobilen Happen hätte ein anderer Bieter vielleicht eine Million hingelegt und bei der finanziell klammen Wohnungsgesellschaft ganz neue Begehrlichkeiten geweckt. Doch weit gefehlt: Gerade einmal für reichlich die Hälfte der Summe, die Josef Sch. und Manfred Sch. zahlen wollten, wechselte die Riemannstraße 52 nach einem höchst anrüchigen Einspruch Klockzins an die stadtbekannte, aus München stammende Anwältin Susanne Buchner-Hohner. Die Dame konnte die LWB mit dem Verweis auf das sogenannte Investitionsvorranggesetz und dem Versprechen bezirzen, sie wolle Sozialwohnungen in dem Haus einrichten. So viel Edelmut war kräftiger Unterstützung wert.

Wer gern in Leipzig ist, sollte sich einmal in das Restaurant »Eckstein« setzen. Von dort würde sein Blick auf die gegenüberliegende Riemannstraße 52 fallen. Alles fein saniert, ein trendiger Schickimicki-Friseur im Erdgeschoß, die Fassade gediegen herausgeputzt – nur von So­zialwohnungen mitten in all dem Wohlstand keine Spur. Was der Beobachter nicht sehen kann: Die letztendliche gerichtliche Entscheidung, die im Rechtsstreit um die Immobilie den Ausschlag für Anwältin Buchner-Hohner gab und zum Ausbooten der beiden sicher geglaubten Käufer Josef Sch. und Manfred Sch. führte, wurde von Richterin Ingrid Voos getroffen. Frau Richterin Voos wiederum – bitte aufpassen, jetzt kriegt das Namenskarussell richtig Schwung – war damals die Lebensgefährtin des aus Koblenz nach Leipzig beorderten Oberstaatsanwalts und Klockzin-Vertrauten Norbert Röger. Diesen Röger hätte man damals bei vielen Gelegenheiten im Restaurant »Eckstein« gegenüber der Riemannstraße 52 treffen können, meist im angeregten Gespräch mit Gleichgesinnten oder von prustendem Gelächter über die »doofen Ossis« geschüttelt, wie Augen- und Ohrenzeugen bestätigen.

Kinderbordell »Jasmin«

Würde irgendwann ein Film über die sächsischen und speziell die Leipziger Affären gedreht – der Kameramann vor dem »Eckstein« bräuchte nicht einmal den Standort zu wechseln, um mit einem eleganten Schwenk das Restaurant einzufangen, in dem die Richter mit den Staatsanwälten verkehrten, und gleich danach die Riemannstraße 52, das Haus, das wie der Prototyp krummer Immobiliengeschäfte in der Gegend steht. Eine kurze Kamerafahrt um die Ecke in die eine Richtung würde die insbesondere zu Zeiten von Norbert Röger tief in manchen erstaunlichen Fall verstrickte Staatsanwaltschaft erfassen und in die andere Richtung zur Leipziger Polizeidirek­tion führen. Dort leitete Kriminalhauptkommissar Georg Wehling das Kommissariat K 26, das nicht einzelnen kleinen Lichtern auf der Spur war, sondern der organisierten Kriminalität. Wehling und seine Leute ließen nicht locker beim Aufnehmen von offensichtlich unbeachtet gebliebenen Fäden zu ungelösten Fällen oder bislang verborgenen Hintermännern.

Wehling fiel auf, daß zum Schwerstkriminalitätsfall Kinderbordell »Jasmin« nicht zu Ende ermittelt worden war. Das miese Etablissement in der Merseburger Straße 115 war Ende Januar 1993 aufgeflogen; ein Jahr später wurde der Betreiber, ein Michael Wüst, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu vier Jahren Haft verurteilt. Das roch förmlich nach anrüchiger Milde – und war es auch, denn dem Beschuldigten wurden nach dessen in förmlichen Vernehmungen im Jahr 2000 mehrfach als wahr versicherten Angaben anstelle der von ursprünglich im Gespräch gewesenen zehn bis zwölf Jahren Knast nur vier Jahre angeboten, falls er im Verfahren keine Namen nennen würde – »keine schmutzige Wäsche wäscht«, wie es hieß. Der Kriminelle war froh über so viel fürsorgliches Entgegenkommen und ging auf den Handel ein. Hartnäckige Polizisten ermittelten weiter und förderten Erstaunliches zutage. Einer der Gäste des »Jasmin« war nach den eindeutigen Angaben mehrerer – ebenfalls im Jahr 2000 vernommener – Zeuginnen, die seinerzeit im Kinderbordell »anschaffen« mußten, der Jurist der LWB, Dr. Martin Klockzin. Auch weitere stadtbekannte Juristen und Inhaber nicht unmaßgeblicher politischer Ämter sollen es ausweislich von Aussagen, die von Leuten aus der Szene stammen, dort getrieben haben. Damit waren Wehling und Co. auf einer heißen Spur zu prominenten Leipziger Namen.

Ein anderes Ermittlungsergebnis lautete, daß Josef Sch. und Manfred Sch., die beiden mit der Riemannstraße 52 zu kurz gekommenen Immobilienhaie, die Hinterleute und Anstifter des Attentats auf Klockzin gewesen sein sollen. Fünf Jahre nach der Tat – da saßen die kleinkriminellen »Auftragnehmer«, die im Auftrag von Josef Sch. und Manfred Sch. gehandelt hatten, längst ihre als maßlos empfundenen Zeitstrafen ab – wurden die Urheber des Verbrechens endlich festgenommen.

Gemäß der klassisch-theatralischen Steigerung Komödie – Tragödie – Farce ging es auch im wirklichen Leipziger Leben zu: LWB-Anwalt Klockzin war zweifellos »Täter«, als er den Immobilienhändlern Josef Sch. und Manfred Sch. den vereinbarten Verkauf der Riemannstraße 52 auf der Zielgeraden brutal aus den Händen schlug; er war aber auch Opfer der beiden, die rachsüchtig zurückfeuern ließen – mit einer »Abreibung«, die Klockzin fast ins Jenseits befördert hätte. Alle Beobachter warteten gespannt, wie das Gericht in Sachen Josef Sch. und Manfred Sch. entscheiden würde, denen Klockzin ein Geschäft vermasselt hatte, die offenkundig aber weder Maß noch Verstand kannten, um ihr archaisches Rechtsverständnis zu demonstrieren. Das Urteil stellte den Anteil an persönlicher Schuld scheinbar hemmungslos auf den Kopf: Die Initiatoren der Tat kamen mit einer lächerlichen Geldauflage von 2500 Euro davon, zahlbar an den »Weißen Ring«, während die angeheuerten und verknackten Handlanger just zu dieser Zeit über ihre Anwälte mit allerlei juristischen Winkelzügen versuchten, das harsche Urteil anzufechten.

Es galt also einige wichtige Personen zu schützen, und dafür kamen herausragende »Rechtspfleger« gerade recht. Der Karriere war die oftmals handgreiflich hanebüchene Auslegung des Rechts dienlich. Oberstaatsanwalt Norbert Röger reagierte gereizt, als der später zuständige Richter im Verfahren gegen Josef Sch. und Manfred Sch. von einem Skandal sprach, weil 22 verloren geglaubte Aktenordner plötzlich wieder auftauchten, und er deshalb anregte, die Akten zur Generalstaatsanwaltschaft weiterzuleiten. Oberstaatsanwalt Röger machte dem Polizeikommissar Wehling das Leben schwer, als dieser sich zu nahe an mißliebige Wahrheiten der Leipziger Rotlichtszene heranpirschte. Am Mittwoch, dem 16. Oktober 2002, prasselte eine Großrazzia von über 50 LKA-Beamten und drei Staatsanwälten über das Dezernat »Organisierte Kriminalität« der Wehling-Truppe nieder. Aus beschlagnahmten Handys der nach einer Razzia des LKA ausgeschalteten Ermittler wurden Telefonnummern von V-Leuten ausgelesen, und die gewollte Dekonspiration setzte den unliebsamen Ermittlungen ein offenkundig »von oben« eingeleitetes Ende.

Röger kämpfte statt dessen verbissen dafür, regulärer Chef der Leipziger Staatsanwaltschaft zu werden, Leitender Oberstaatsanwalt, wie es richtig heißt, bis zur Konkurrentenklage. Das mißlang jedoch. So wanderte er Mitte 2005 für zwei Jahre zur Staatsanwaltschaft nach Görlitz, allerdings als Behördenleiter. Wenigstens ein Getreuer aus dem Landeskriminalamt in gehobener Dienststellung wanderte mit. Im April 2007 wurde Röger dann zum Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz »befördert«. Immer schön weiter nach oben.

Die überhart bestraften »Klockzin-Direkt­attentäter« ihrerseits gaben keine Ruhe, neben Gnadenanträgen an den Ministerpräsidenten, die sämtlich abgebügelt wurden, stellten sie über ihre Anwälte mehrere Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Einen davon bearbeitete eine andere wichtige Personalie der sächsischen Justiz, der Vorsitzende Richter am Landgericht Dresden, Werner Stotz. Er wies im Jahre 2002 nach endlosem Hin und Her den Wiederaufnahmeantrag im Verfahren des lebenslang verurteilten »Mitattentäters« Ramilo W. zurück, so als ob es die Erkenntnisse aus der letztlich über den »Bagatellparagraphen« 153a totgemachten Sache Josef Sch. und Manfred Sch. nie gegeben habe. Richter Stotz ist auch ansonsten kein Unbekannter in der sächsischen Justiz. Er führte die Verhandlung in der Mordsache Adolph, dem spektakulärsten sächsischen Mordprozeß nach 1990. Der Oberlandeskirchenrat Roland Adolph und dessen Frau Petra waren am 5. Februar 1997 im Karauschenholz in der Nähe von Moritzburg erschossen worden. Stotz verurteilte den Kleinkriminellen Manfred Rehm als einzigen in diesem Verfahren, obwohl die Tat offenbar nur von mindestens zwei Personen ausgeführt worden sein konnte. Besonderen Schutz des Gerichts soll, so meinen Prozeßbeobachter, ein arrogant auftretender Drogendealer genossen haben, von dem der inzwischen pensionierte Dresdner Kriminalkommissar Manfred Müller in einer Reportage der Leipziger Volkszeitung im Februar 2007 behauptete, S. sei wahrscheinlich unmittelbarer Mittäter gewesen. Als fragwürdiger »Kronzeuge« hatte Drogendealer S. dank der eigentümlichen Prozeßkonstruktion seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können. Richter Stotz schadete das merkwürdige Urteil nicht, ganz im Gegenteil: Nach einem Gastspiel beim sächsischen Generalstaatsanwalt leitet er inzwischen als Ministerialrat das Referat III 2 (Materielles Strafrecht, Straf- und Maßregelvollstreckung, Staatsanwaltschaften, Ordnungswidrigkeiten) im Sächsischen Staatsministerium der Justiz.

Auch der Richter Schnaars, der die Klockzin-Attentäter zu drastischen Strafen verurteilte und zunächst im Jahr 2000 auch das Nachfolgeverfahren gegen die beschuldigten Anstifter Josef Sch. und Manfred Sch. auf den Tisch bekam, bevor es martialische Befangenheitsanträge der Verteidigung hagelte, hatte sich durch sein forsches Vorgehen für höhere Weihen in der sächsischen Justiz empfohlen. Er wurde mit Datum vom 1.Januar 2001 zum Vorsitzenden Richter eines Senats beim Oberlandesgericht in Dresden ernannt. In dieser Eigenschaft beschied er gemeinsam mit zwei beisitzenden Richtern im übrigen vor wenigen Wochen über einen Klageerzwingungsantrag des besagten Leipziger Kommissars Wehling, der sich nach einer ersten Anschuldigungsserie im Herbst 2002, die durchweg mit Einstellung des Verfahrens bzw. mit Freispruch endete und Wiedereinsetzung in die verantwortliche Funktion des Leiters der Morduntersuchungskommission nach siebenmonatiger Suspendierung im Spätsommer 2005 erneut mit konstruierten Beschuldigungen unter Mittun von Beamten des Landeskriminalamtes ausgesetzt sah. Eine daraufhin nach Einstellung auch dieser Verfahren erstattete Anzeige gegen die Betreffenden wegen falscher Anschuldigung bzw. übler Nachrede wurde von der Staatsanwaltschaft abgebügelt. Das Klageerzwingungsverfahren erledigte der Schnaars-Senat.

Ein weiteres im Raum stehendes strukturelles Merkmal sächsischer Ermittlungsbehörden, in deren Reihen scheinbar das Nichtverfolgen von Straftaten, die prominenten Zeitgenossen schaden könnten, gewissermaßen als Eignungstest für den Aufstieg in der hierarchischen Pyramide gilt, ist die Behandlung der organisierten Kriminalität. Unbeschadet der Tatsache, da sie bei den Ermittlern vor Ort sicher am besten aufgehoben wäre, wurde die quasi Altzuständigkeit immer weiter oben konzentriert, bis sie 1996 schließlich beim Landeskriminalamt landete.

De Maizière und Buttolo schweigen

Und dann gab es noch dieses eigenartige Intermezzo der Beobachtung der organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz in Dresden. Getrieben von der Hysterie in Sachen innere Sicherheit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA setzte die damals seit elf Jahren in Dresden allein regierende CDU alles auf eine Karte, um die Landeskinder bei allen möglichen Verdachtsmomenten beobachten zu können.

Es war die damalige PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag, die im Juli 2005 mit einer sogenannten Normenkontrollklage ein Urteil des Sächsischen Landesverfassungsgerichts erstritt, um die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz als verfassungswidrig einzustufen. Allerdings hatte der Geheimdienst bis dahin die eigentlich der Polizei zustehenden Kompetenzen weidlich ausgenutzt und fleißig mehrere Komplexe krimineller Strukturen beobachtet. Nun war guter Rat teuer. Einerseits hatte die Beobachtung durch das Referat »Organisierte Kriminalität« beim Landesamt für Verfassungsschutz Brisantes zutage gefördert in Sachen Korrup­tion, krumme Immobiliengeschäfte, Rotlichtszene sowie Kontakte einzelner Staatsanwälte und hoher Polizeibeamter zu kriminellen Netzwerken. Bevor das Verfassungsgericht die Beobachtung von organisierter Kriminalität durch den Verfassungsschutz verbot, hätten diese Erkenntnisse zwingend genutzt werden müssen, um Ermittlungen einzuleiten. Zuständig dafür war damals der sächsische Innenminister Thomas de Maizière, der heutige Chef des Kanzleramtes. Er tat nichts und verheddert sich – heute mit dem damaligen Erkenntnisstand konfrontiert – in immer weitere Widersprüche. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) hatte er seinerzeit nicht informiert, weil seiner Meinung nach die »Erkenntnisdichte« nicht ausreichte, doch den Verfassungsschutz ließ er die Beobachtungen fortsetzen. Da liegt noch vieles im Dunkeln.

Obwohl de Maizière in einer Presseerklärung von Anfang Juni 2007 bekundete, schon im August 2005 erkannt zu haben, da es sich beim dem, was das Landesamt da an Erkenntnissen zu Strukturen der organisieten Kriminalität im Freistaat Sachsen zusammentrug, um »Komplexe von staatsgefährdender Bedeutung« handelte und Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) nach eigenem Eingeständnis spätestens seit Januar 2006 zumindest über »Grundkenntnisse« zu den Inhalten verfügte, die sich in den Akten des entsprechenden Referates für organisierte Kriminalität des Landesamtes angesammelt hatten, schwiegen beide wie ein Grab.

Wäre es nach dem sächsischen Datenschutzbeauftragten gegangen, wären alle Akten, die der Verfassungsschutz zur organisierten Kriminalität anlegte, längst in den Schredder gewandert. Doch dagegen stemmten sich zuletzt nur noch Teile der PKK. Monatelang hielt die Pattsituation mit den ungeliebten Akten an. Dann gab es offensichtlich ein Leck »im Dienst« und Leipziger Volkszeitung und Spiegel begannen Mitte Mai 2007 die Veröffentlichung von Erkenntnissen, die das Zeug haben, im angeblichen Musterland Sachsen eine Staatskrise auszulösen. Das dilettantische Agieren der beiden christdemokratischen Landesminister Albrecht Buttolo (Inneres und damit zuständig für den Verfassungsschutz) sowie ­Geert Mackenroth (Justiz) und die fatale Hoffnung von Ministerpräsident Georg Milbradt, Gras über die Sache wachsen zu lassen oder auf die aus seiner Sicht gnädige Versenkung im Sommerloch zu setzten, beflügelten eine ganze Schar investigativer Journalisten erst recht. Bauernopfer wurden gebracht, um substantielle Untersuchungen zu verhindern, während immer neue peinliche Tatsachen aus den kriminellen Netzwerken ans Licht gelangten.

Lange versuchte die CDU in Dresden, Zeit zu gewinnen, indem sie darüber philosophierte, wer aus der sächsischen Staatsanwaltschaft dem Wahrheitsgehalt der Akten, der als Sammelsurium aus Gerüchten diffamiert wurde, auf den Grund gehen könne. Darin steckte die nächste peinliche Verdrehung der Affäre, denn an der Spitze der Anklagebehörde des Freistaates steht Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm, dessen größtes Verdienst in den Augen der mächtigen CDU im Mai 1998 in der »eindringlichen« Bitte an die Staatsanwaltschaft Leipzig bestanden hat, in der Sache Behördenzentrum Paunsdorf zu prüfen, »ob der Vorgang abgeschlossen werden kann.« Im Leipziger Stadtteil Paunsdorf hatte Biedenkopf-Spezi Barth ein Behördenzentrum als schmuckloses Abschreibungsobjekt bauen lassen, das der Freistaat anschließend auf Geheiß des Ministerpräsidenten auf Jahrzehnte hinaus zu überteuerten Konditionen anmieten ließ. Biedenkopf schanzte Barth damit eine Goldgrube zu und bescherte Sachsen den größten Fall von Steuerverschwendung. Doch als der Ministerpräsident grummelte und der Generalstaatsanwalt dies willfährig als eindringliche Bitte interpretierte, wußte die politisierte Justiz wieder einmal, was sie zu tun hatte. Endlos taugt dieses Muster allerdings nicht, und die unumschränkte CDU-Macht in Sachsen bröckelt schon lange.

Die Linksfraktion im Landtag forderte einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß, der trotz massiver Gegenwehr der machtverliebten CDU am 19. Juli vom Sächsischen Landtag mit den Oppositionsstimmen von Linkspartei, Grünen und FDP beschlossen wurde und morgen zum ersten Mal unter Vorsitz von Klaus Bartl (Die Linke) tagt. Bleibt der böse Vorwurf, es dürfe kein »Generalverdacht« gegen die sächsischen Ermittlungsbehörden, die Justiz und die Politik ausgesprochen werden. Der Vorwurf an sich gleicht Spiegelfechterei. Denn niemand hat ihn ausgesprochen. Er wäre ja auch völlig falsch, weil das Grundproblem nicht in durch und durch verfilzten Strukturen einer Riesenzahl von Staatsdienern besteht, sondern in den verdächtigen Karrieremustern einiger scheinbar Auserwählter, die sich gut kennen und gegenseitig genau beobachten. Würde der »Generalverdacht« tatsächlich zutreffen, hieße das ja nichts anderes, als daß alle betreffenden Staatsdiener durch ihr dubioses Handeln in heiklen Fällen einem »Eignungstest« auf dem Weg nach oben unterzogen würden. Doch so viel Platz an der Spitze gibt es gar nicht – dort, wo die wirklich Mächtigen in Sachsen bislang noch immer schalten und walten.

Volker Külow ist Abgeordneter des Sächsischen Landtags für Die Linke

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Verfaulender Spätkapitalismus

Bananenrepublik Sachsen:

Korruption, Mord und Vertuschung im „Sachsensumpf“

Nova Eypress vom 19. Juli  2007 (auf Kommunisten-online am 25. November 2011) –  Im höchsten Maße geheimnisvoll sind die Nachrichten die uns aus Sachsen erreichen: Seit Jahren soll das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 15.000 Seiten geheimer Akten mit der Bezeichnung „Sachsensumpf“ hüten, welche angeblich Aufzeichnungen über die Verbindungen hoher sächsischer Justizbeamter und Politiker mit dem kriminellen Milieau enthalten. Es geht um illegale Grundstücksgeschäfte, Amtsmissbrauch, Kinderprostitution, mafiöse Strukturen und Bestechung durch „Dienstleistungen“ von Prostituierten bis hin zu Verstrickungen höchster Kreise in zwei Morde und einen Mordversuch, um die Zeit, als der heutige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) noch Leipziger Oberbürgermeister war. Erwähnung in den Akten findet aber auch Tiefensees Amtsnachfolger in Leipzig, Burkhard Jung. Ein Schatten der Affäre fällt auch auf den ehemaligen sächsischen Innenminister und heutigen Kanzleramtschef Thomas de Maizere (CDU). Er soll die Parlamentarische Kontrollkommission zur Überwachung der Geheimdienste des sächsischen Landtages erst sehr spät über die Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes zur Korruptionsaffäre informiert haben.

In diesen dürren Andeutungen umschrieben ist offenbar ein umfangreiches Kartell, das neben Politik und Justiz auch das Landesamt für Verfassungsschutz selbst umfasst: Am 28. Juni wurde bekannt, dass beim sächsischen Verfassungsschutz seit Herbst 2006 mindestens 40 Ordner Strafakten zur Korruptionsaffäre widerrechtlich vernichtet worden seien. Dabei habe es sich um Kopien, bei 10 Akten aber auch um Originale gehandelt. Auf Anfrage des sächsischen Innenministers Buttolo teilte das Amt lapidar mit, es sei zu einem „internen Missverständnis“ in der Behörde gekommen. Für eine Verstrickung des sächsischen Verfassungsschutzes in die Korruptionsaffäre spricht auch, dass der Dienst die rund 15.000 Blatt Geheimakten hütet wie Gollum seinen Ring. Und das unter klarem Bruch des Landes-Verfassungsschutzgesetzes: Da die Akten offensichtlich gesammelte Daten über Straftaten hoher sächsischer Politiker und Justizbeamter enthält, hätten sie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden müssen.

Der Generalsekretär der (in großer Koalition mit der SPD) regierenden CDU, Michael Kretschmer, forderte eine (quasi) brutalstmögliche und lückenlose Aufklärung und zwar „…ohne Ansehen der Personen und Parteien…“. Hurra! – möchte man jubeln, wie immer, wenn Politiker eigentlich selbstverständliche Grundsätze unseres Rechtssystems als große Ankündigung hinaustrompeten. Dann nämlich weiss der Beobachter genau: Je lauter die Ankündigung, desto weniger folgen Taten: Das sächsische Justizministerium verweigerte die Einschaltung externer Sonderermittler. CDU-Justizminister Geert Mackenroth vertraut lieber der landesinternen Ermittlungsgruppe unter Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm. Derselbe Staatsanwalt Schwalm, der 1998 das Verfahren des Landeskriminalamts wegen Verdachts der Untreue gegen den Ex-Ministerpräsidenten Biedenkopf eingestellt hatte. Folgerichtig bezeichnete der SPD-Landtagsabgeordnete die Generalstaatsanwaltschaft als „institutionalisierte Strafvereitelungsbehörde“.

Quellen:

Faz.net 28/06
ZEIT.de 28/06
Netzeitung.de 28/06
freiepresse.de 19/07

Weitere Texte zum Thema Sachsenmafia:

Immobilienspekulanten in Sachsen nach 1990:

Sumpf aus Kinderprostitution und Korruption – nur da?

Kindervergewaltiger in hohen Staatsämtern der BRD?

Von Gerd Höhne/26. Mai 2007 siehe

Die Versuche der Einschüchterung gegen Kommunisten-online werden vergeblich sein

Die Saubermänner und der Saubermann von Leipzig

Eine unglaubliche Geschichte von Mord und Totschlag, Immobilienspekulation, Korruption, Prostitution und Erpressung und vieles andere mehr

Von Günter Ackermann/15. Juni 2007 siehe

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