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Kriminelle
Netzwerke
Über
das blinde Auge der sächsischen Justiz, ihre Karrierezüge und mancherlei
andere Absonderlichkeiten
Von
Volker Külow
Quelle:
jungeWelt vom
26.07.2007
Schluß
mit dem sorgsam gepflegten Sunnyboy-Image. Auf der Stadtratssitzung vom
11. Juli platzte dem Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) der
Kragen. Verdattert dreinblickenden Stadträten, die bislang nur den »netten
Burkhard« kannten, schleuderte das Stadtoberhaupt im Neuen Rathaus in
gespielter Entrüstung entgegen, es müsse endlich Schluß sein mit dem
seit fast zehn Wochen geäußerten »Generalverdacht« gegen Politik,
Verwaltung, Polizei und Justiz im Zuge der Sachsensumpfaffäre. Der
Freistaat würde generell in Verruf gebracht und Leipzig leider besonders.
Klar sei, in der Großstadt Leipzig gebe es Mord, Korruption und
Kinderprostitution – »wie in jeder anderen Stadt«, bekannte der Oberbürgermeister
treuherzig.
So
vereinnahmend gegenüber anderen Kommunen sollte er allerdings nicht sein,
denn Leipzig leidet ganz offensichtlich an einer ungewöhnlichen Häufung
krimineller Delikte. Diese Geschichte begann 1990, und trotz aller mehr
oder weniger dilettantischen Bemäntelungsversuche ziehen sich die Affären
offenkundig bis in die Gegenwart hinein. Daß es so weit kommen konnte,
liegt ebenso an der Brisanz der Delikte wie wohl auch an der Struktur der
sächsischen Ermittlungsbehörden und der Justiz. Nirgendwo sonst rotieren
Spitzenjuristen so flott zwischen lukrativen Posten in Gerichten und
Staatsanwaltschaft, und über das ganze Sachsenland ist das Mäntelchen
der allmächtigen CDU gebreitet. Sie regierte zwischen 1990 und 2004 in
Dresden allein und setzt seither mit dem mehrfach gedemütigten
9,8-Prozent-Juniorpartner SPD das Machtspiel in leichter Modifizierung
fort. Von verschiedenen Ebenen muß die Rede sein, sonst ist das Gewirr
der skandalösen gegenseitigen Gefälligkeiten im sächsischen
Machtapparat vollends unverständlich und unerklärlich.
Erneut
versprach der Leipziger Oberbürgermeister in der erwähnten
Stadtratssitzung, die Aufklärung nach Kräften zu unterstützen. Dazu hätte
er schon wochenlang Gelegenheit gehabt, denn bereits Ende Mai hatte die
Linkspartei öffentlich empfohlen, einmal genauer nach Schluß mit dem
sorgsam gepflegten Sunnyboy-Image. Auf der Stadtratssitzung vom 11. Juli
platzte dem Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) der Kragen.
Verdattert dreinblickenden Stadträten, die bislang nur den »netten
Burkhard« kannten, schleuderte das Stadtoberhaupt im Neuen Rathaus in
gespielter Entrüstung entgegen, es müsse endlich Schluß sein mit dem
seit fast zehn Wochen geäußerten »Generalverdacht« gegen Politik,
Verwaltung, Polizei und Justiz im Zuge der Sachsensumpfaffäre. Der
Freistaat würde generell in Verruf gebracht und Leipzig leider besonders.
Klar sei, in der Großstadt Leipzig gebe es Mord, Korruption und
Kinderprostitution – »wie in jeder anderen Stadt«, bekannte der Oberbürgermeister
treuherzig.
So
vereinnahmend gegenüber anderen Kommunen sollte er allerdings nicht sein,
denn Leipzig leidet ganz offensichtlich an einer ungewöhnlichen Häufung
krimineller Delikte. Diese Geschichte begann 1990, und trotz aller mehr
oder weniger dilettantischen Bemäntelungsversuche ziehen sich die Affären
offenkundig bis in die Gegenwart hinein. Daß es so weit kommen konnte,
liegt ebenso an der Brisanz der Delikte wie wohl auch an der Struktur der
sächsischen Ermittlungsbehörden und der Justiz. Nirgendwo sonst rotieren
Spitzenjuristen so flott zwischen lukrativen Posten in Gerichten und
Staatsanwaltschaft, und über das ganze Sachsenland ist das Mäntelchen
der allmächtigen CDU gebreitet. Sie regierte zwischen 1990 und 2004 in
Dresden allein und setzt seither mit dem mehrfach gedemütigten
9,8-Prozent-Juniorpartner SPD das Machtspiel in leichter Modifizierung
fort. Von verschiedenen Ebenen muß die Rede sein, sonst ist das Gewirr
der skandalösen gegenseitigen Gefälligkeiten im sächsischen
Machtapparat vollends unverständlich und unerklärlich.
Erneut
versprach der Leipziger Oberbürgermeister in der erwähnten
Stadtratssitzung, die Aufklärung nach Kräften zu unterstützen. Dazu hätte
er schon wochenlang Gelegenheit gehabt, denn bereits Ende Mai hatte die
Linkspartei öffentlich empfohlen, einmal genauer nachzuschauen, was sich
in der zu 100 Prozent in städtischem Eigentum befindlichen Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) abgespielt hat und weiter abspielt.
Die dortigen Absonderlichkeiten liefern exemplarischen
Anschauungsunterricht für »Wild-Ost-Stories« und die Handlungsmuster
des importierten Spitzenpersonals. Vorgänge in einem ehemals volkseigenen
Wohnungsunternehmen im Dunstkreis der organisierten Kriminalität zu
verorten, ist wirklich starker Tobak. Daß es tatsächlich so lief, liegt
an den einmaligen »Wende«-Umständen. Sturzbachartig brachen die reichen
Profit versprechenden Veränderungen über die kollabierende bzw. zum »Beitrittsgebiet«
mutierte DDR herein. Aus dem Nichts begann das Wuchern des Immobilienmarktes,
Häuser und Grundstücke sollten restituiert werden, Immobilienbestände
gelangten auf einen Basar, den es wenige Wochen zuvor noch nicht gegeben
hatte, und die zu Heilsbringern verklärten »Investoren« standen
Schlange. Hemmungslose Umverteilungskämpfe tobten flächendeckend,
besonders in den Großstädten.
Juristen
– Makler – Mordversuch
Von
prominenten Namen, wie dem damals angehenden sächsischen Ministerpräsidenten
Kurt Biedenkopf, der jeden Leipzig-Aufenthalt in der wilden Wendezeit
eifrig nutzte, um Geschäfte für seinen Spezi, den Kölner Bauunternehmer
Heinz Barth, anzubahnen oder einzufädeln, bis zu drittklassigen
Halsabschneidern wollte jeder in der sächsischen Messestadt reich werden.
Leipzig wurde sagenhaftes »Potential« angedichtet. Es lief eine
Umverteilung von Eigentum historischen Ausmaßes an; dabei sollten keine
Neider oder neugierige »Schnüffler« stören. Und wer im Zentrum der
Restitution saß, verfügte über wirkliche Macht.
Dieser
Mächtige hieß Dr. Martin Klockzin. Kaum ein normaler Leipziger kannte
den LWB-Juristen, der damals gerade erst seit vier Monaten den
beflissenen, grauen Büromenschen gab, in Wahrheit aber über Riesendeals
gebot. Am 17. Oktober 1994 änderte sich mit einem Mal alles. An seiner
Wohnungstür wurde Klockzin von einem vermeintlichen Telegrammboten
angeschossen und lebensgefährlich verletzt. Nun stand der Mann ganz vorn
in der Zeitung. Nicht einmal die damals explodierende Kriminalität in
Leipzig vermochte, diesen Fall in die Kategorie »unvermeidlicher«
Gangsterei in einer freiheitlichen Gesellschaft zu verbannen. Die Ärzte
retteten Klockzin das Leben, die Polizisten fanden nach einigen Monaten
mit Hilfe einer Vertrauensperson den Schützen und die dumpfen
Schmieresteher; die Juristen urteilten hart und schickten den als
vermindert schuldfähig Eingestuften für zwölf Jahre in den Knast. Den
drei Helfershelfern, von denen zwei nur an »Vermittlungsgesprächen«
teilgenommen und weder über die Einzelheit der Tatausführung etwas gewußt
hatten, geschweige denn mit am Tatort gewesen waren, brummte die
seinerzeitige Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Leipzig jeweils »lebenslänglich«
auf. Dieses Strafmaß wunderte selbst Laien, die Justitia nur aus der Lektüre
von Gerichtsberichten in der Zeitung kennen. Dies umso mehr als die Strafe
um Längen über den jeweiligen Anträgen der Staatsanwaltschaft lag. Sie
hätten indes gut daran getan, sich den Namen des Vorsitzenden Richters
dieses recht grausam urteilenden Gerichtes, Günther Schnaars, zu merken,
der nach allem Anschein merkwürdiges Recht im Fall Klockzin vertrat.
Von
Berufs wegen mit der Aufklärung krimineller Vorgänge Befaßte wunderten
sich noch mehr über die verdächtige Lässigkeit des Richters beim
Nachfragen nach den Hintermännern des Attentats. Denn daß die vier, die
arbeitsteilig gegen Klockzin losgegangen waren, nicht die Urheber der
Attacke waren, lag ja auf der Hand. Während Klockzin also nach der
Genesung an seinen Arbeitsplatz zurückkehrte und über zehn Jahre sorgsam
das Bild vom Unschuldslamm pflegen konnte, begannen Leipziger Polizisten
mit tapfer verfochtener rechtstreuer Dienstauffassung genauer
nachzuschauen, wer die Klockzin-Attentäter angestiftet hatte. Im Zuge
ihrer Ermittlungen stießen sie auf die beiden aus dem Allgäu stammenden
Glücksritter in Sachen Ost-Immobilien Josef Sch. und Manfred Sch.; diese
hatten einen begehrlichen Blick auf das gutbürgerliche Eckhaus
Riemannstraße 52 in der feinen gründerzeitlichen Leipziger Südvorstadt
geworfen. Mit den regulären Alteigentümern, die das Grundstück per
Restitution zurückerhalten hatten, waren sie sich schnell handelseinig;
fast 700.000 D-Mark waren bereits auf ein Notarkonto eingezahlt worden.
Ein bestandskräftiger Zuweisungsbescheid des Amtes zur Regelung offener
Vermögensfragen Leipzig setzte sie ins Recht. Als eigentlich nur noch die
Beurkundung des Verkaufs ausstand, platzte wie aus heiterem Himmel das
sicher geglaubte Geschäft durch ein raffiniertes Manöver des
LWB-Chefjuristen. Ein Naiver hätte womöglich vermutet, mitten im Schlußspurt
um den attraktiven immobilen Happen hätte ein anderer Bieter vielleicht
eine Million hingelegt und bei der finanziell klammen Wohnungsgesellschaft
ganz neue Begehrlichkeiten geweckt. Doch weit gefehlt: Gerade einmal für
reichlich die Hälfte der Summe, die Josef Sch. und Manfred Sch. zahlen
wollten, wechselte die Riemannstraße 52 nach einem höchst anrüchigen
Einspruch Klockzins an die stadtbekannte, aus München stammende Anwältin
Susanne Buchner-Hohner. Die Dame konnte die LWB mit dem Verweis auf das
sogenannte Investitionsvorranggesetz und dem Versprechen bezirzen, sie
wolle Sozialwohnungen in dem Haus einrichten. So viel Edelmut war kräftiger
Unterstützung wert.
Wer
gern in Leipzig ist, sollte sich einmal in das Restaurant »Eckstein«
setzen. Von dort würde sein Blick auf die gegenüberliegende Riemannstraße
52 fallen. Alles fein saniert, ein trendiger Schickimicki-Friseur im
Erdgeschoß, die Fassade gediegen herausgeputzt – nur von Sozialwohnungen
mitten in all dem Wohlstand keine Spur. Was der Beobachter nicht sehen
kann: Die letztendliche gerichtliche Entscheidung, die im Rechtsstreit um
die Immobilie den Ausschlag für Anwältin Buchner-Hohner gab und zum
Ausbooten der beiden sicher geglaubten Käufer Josef Sch. und Manfred Sch.
führte, wurde von Richterin Ingrid Voos getroffen. Frau Richterin Voos
wiederum – bitte aufpassen, jetzt kriegt das Namenskarussell richtig
Schwung – war damals die Lebensgefährtin des aus Koblenz nach Leipzig
beorderten Oberstaatsanwalts und Klockzin-Vertrauten Norbert Röger.
Diesen Röger hätte man damals bei vielen Gelegenheiten im Restaurant »Eckstein«
gegenüber der Riemannstraße 52 treffen können, meist im angeregten
Gespräch mit Gleichgesinnten oder von prustendem Gelächter über die »doofen
Ossis« geschüttelt, wie Augen- und Ohrenzeugen bestätigen.
Kinderbordell
»Jasmin«
Würde
irgendwann ein Film über die sächsischen und speziell die Leipziger Affären
gedreht – der Kameramann vor dem »Eckstein« bräuchte nicht einmal den
Standort zu wechseln, um mit einem eleganten Schwenk das Restaurant
einzufangen, in dem die Richter mit den Staatsanwälten verkehrten, und
gleich danach die Riemannstraße 52, das Haus, das wie der Prototyp
krummer Immobiliengeschäfte in der Gegend steht. Eine kurze Kamerafahrt
um die Ecke in die eine Richtung würde die insbesondere zu Zeiten von
Norbert Röger tief in manchen erstaunlichen Fall verstrickte
Staatsanwaltschaft erfassen und in die andere Richtung zur Leipziger
Polizeidirektion führen. Dort leitete Kriminalhauptkommissar Georg
Wehling das Kommissariat K 26, das nicht einzelnen kleinen Lichtern auf
der Spur war, sondern der organisierten Kriminalität. Wehling und seine
Leute ließen nicht locker beim Aufnehmen von offensichtlich unbeachtet
gebliebenen Fäden zu ungelösten Fällen oder bislang verborgenen Hintermännern.
Wehling
fiel auf, daß zum Schwerstkriminalitätsfall Kinderbordell »Jasmin«
nicht zu Ende ermittelt worden war. Das miese Etablissement in der
Merseburger Straße 115 war Ende Januar 1993 aufgeflogen; ein Jahr später
wurde der Betreiber, ein Michael Wüst, wie von der Staatsanwaltschaft
gefordert, zu vier Jahren Haft verurteilt. Das roch förmlich nach anrüchiger
Milde – und war es auch, denn dem Beschuldigten wurden nach dessen in förmlichen
Vernehmungen im Jahr 2000 mehrfach als wahr versicherten Angaben anstelle
der von ursprünglich im Gespräch gewesenen zehn bis zwölf Jahren Knast
nur vier Jahre angeboten, falls er im Verfahren keine Namen nennen würde
– »keine schmutzige Wäsche wäscht«, wie es hieß. Der Kriminelle war
froh über so viel fürsorgliches Entgegenkommen und ging auf den Handel
ein. Hartnäckige Polizisten ermittelten weiter und förderten
Erstaunliches zutage. Einer der Gäste des »Jasmin« war nach den
eindeutigen Angaben mehrerer – ebenfalls im Jahr 2000 vernommener –
Zeuginnen, die seinerzeit im Kinderbordell »anschaffen« mußten, der
Jurist der LWB, Dr. Martin Klockzin. Auch weitere stadtbekannte Juristen
und Inhaber nicht unmaßgeblicher politischer Ämter sollen es ausweislich
von Aussagen, die von Leuten aus der Szene stammen, dort getrieben haben.
Damit waren Wehling und Co. auf einer heißen Spur zu prominenten
Leipziger Namen.
Ein
anderes Ermittlungsergebnis lautete, daß Josef Sch. und Manfred Sch., die
beiden mit der Riemannstraße 52 zu kurz gekommenen Immobilienhaie, die
Hinterleute und Anstifter des Attentats auf Klockzin gewesen sein sollen.
Fünf Jahre nach der Tat – da saßen die kleinkriminellen »Auftragnehmer«,
die im Auftrag von Josef Sch. und Manfred Sch. gehandelt hatten, längst
ihre als maßlos empfundenen Zeitstrafen ab – wurden die Urheber des
Verbrechens endlich festgenommen.
Gemäß
der klassisch-theatralischen Steigerung Komödie – Tragödie – Farce
ging es auch im wirklichen Leipziger Leben zu: LWB-Anwalt Klockzin war
zweifellos »Täter«, als er den Immobilienhändlern Josef Sch. und
Manfred Sch. den vereinbarten Verkauf der Riemannstraße 52 auf der
Zielgeraden brutal aus den Händen schlug; er war aber auch Opfer der
beiden, die rachsüchtig zurückfeuern ließen – mit einer »Abreibung«,
die Klockzin fast ins Jenseits befördert hätte. Alle Beobachter warteten
gespannt, wie das Gericht in Sachen Josef Sch. und Manfred Sch.
entscheiden würde, denen Klockzin ein Geschäft vermasselt hatte, die
offenkundig aber weder Maß noch Verstand kannten, um ihr archaisches
Rechtsverständnis zu demonstrieren. Das Urteil stellte den Anteil an persönlicher
Schuld scheinbar hemmungslos auf den Kopf: Die Initiatoren der Tat kamen
mit einer lächerlichen Geldauflage von 2500 Euro davon, zahlbar an den »Weißen
Ring«, während die angeheuerten und verknackten Handlanger just zu
dieser Zeit über ihre Anwälte mit allerlei juristischen Winkelzügen
versuchten, das harsche Urteil anzufechten.
Es
galt also einige wichtige Personen zu schützen, und dafür kamen
herausragende »Rechtspfleger« gerade recht. Der Karriere war die oftmals
handgreiflich hanebüchene Auslegung des Rechts dienlich. Oberstaatsanwalt
Norbert Röger reagierte gereizt, als der später zuständige Richter im
Verfahren gegen Josef Sch. und Manfred Sch. von einem Skandal sprach, weil
22 verloren geglaubte Aktenordner plötzlich wieder auftauchten, und er
deshalb anregte, die Akten zur Generalstaatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Oberstaatsanwalt Röger machte dem Polizeikommissar Wehling das Leben
schwer, als dieser sich zu nahe an mißliebige Wahrheiten der Leipziger
Rotlichtszene heranpirschte. Am Mittwoch, dem 16. Oktober 2002, prasselte
eine Großrazzia von über 50 LKA-Beamten und drei Staatsanwälten über
das Dezernat »Organisierte Kriminalität« der Wehling-Truppe nieder. Aus
beschlagnahmten Handys der nach einer Razzia des LKA ausgeschalteten
Ermittler wurden Telefonnummern von V-Leuten ausgelesen, und die gewollte
Dekonspiration setzte den unliebsamen Ermittlungen ein offenkundig »von
oben« eingeleitetes Ende.
Röger
kämpfte statt dessen verbissen dafür, regulärer Chef der Leipziger
Staatsanwaltschaft zu werden, Leitender Oberstaatsanwalt, wie es richtig
heißt, bis zur Konkurrentenklage. Das mißlang jedoch. So wanderte er
Mitte 2005 für zwei Jahre zur Staatsanwaltschaft nach Görlitz,
allerdings als Behördenleiter. Wenigstens ein Getreuer aus dem
Landeskriminalamt in gehobener Dienststellung wanderte mit. Im April 2007
wurde Röger dann zum Präsidenten des Amtsgerichts Chemnitz »befördert«.
Immer schön weiter nach oben.
Die
überhart bestraften »Klockzin-Direktattentäter« ihrerseits gaben
keine Ruhe, neben Gnadenanträgen an den Ministerpräsidenten, die sämtlich
abgebügelt wurden, stellten sie über ihre Anwälte mehrere Anträge auf
Wiederaufnahme des Verfahrens. Einen davon bearbeitete eine andere
wichtige Personalie der sächsischen Justiz, der Vorsitzende Richter am
Landgericht Dresden, Werner Stotz. Er wies im Jahre 2002 nach endlosem Hin
und Her den Wiederaufnahmeantrag im Verfahren des lebenslang verurteilten
»Mitattentäters« Ramilo W. zurück, so als ob es die Erkenntnisse aus
der letztlich über den »Bagatellparagraphen« 153a totgemachten Sache
Josef Sch. und Manfred Sch. nie gegeben habe. Richter Stotz ist auch
ansonsten kein Unbekannter in der sächsischen Justiz. Er führte die
Verhandlung in der Mordsache Adolph, dem spektakulärsten sächsischen
Mordprozeß nach 1990. Der Oberlandeskirchenrat Roland Adolph und dessen
Frau Petra waren am 5. Februar 1997 im Karauschenholz in der Nähe von
Moritzburg erschossen worden. Stotz verurteilte den Kleinkriminellen
Manfred Rehm als einzigen in diesem Verfahren, obwohl die Tat offenbar nur
von mindestens zwei Personen ausgeführt worden sein konnte. Besonderen
Schutz des Gerichts soll, so meinen Prozeßbeobachter, ein arrogant
auftretender Drogendealer genossen haben, von dem der inzwischen
pensionierte Dresdner Kriminalkommissar Manfred Müller in einer Reportage
der Leipziger Volkszeitung im Februar 2007 behauptete, S. sei
wahrscheinlich unmittelbarer Mittäter gewesen. Als fragwürdiger »Kronzeuge«
hatte Drogendealer S. dank der eigentümlichen Prozeßkonstruktion seinen
Kopf aus der Schlinge ziehen können. Richter Stotz schadete das merkwürdige
Urteil nicht, ganz im Gegenteil: Nach einem Gastspiel beim sächsischen
Generalstaatsanwalt leitet er inzwischen als Ministerialrat das Referat
III 2 (Materielles Strafrecht, Straf- und Maßregelvollstreckung,
Staatsanwaltschaften, Ordnungswidrigkeiten) im Sächsischen
Staatsministerium der Justiz.
Auch
der Richter Schnaars, der die Klockzin-Attentäter zu drastischen Strafen
verurteilte und zunächst im Jahr 2000 auch das Nachfolgeverfahren gegen
die beschuldigten Anstifter Josef Sch. und Manfred Sch. auf den Tisch
bekam, bevor es martialische Befangenheitsanträge der Verteidigung
hagelte, hatte sich durch sein forsches Vorgehen für höhere Weihen in
der sächsischen Justiz empfohlen. Er wurde mit Datum vom 1.Januar 2001
zum Vorsitzenden Richter eines Senats beim Oberlandesgericht in Dresden
ernannt. In dieser Eigenschaft beschied er gemeinsam mit zwei beisitzenden
Richtern im übrigen vor wenigen Wochen über einen Klageerzwingungsantrag
des besagten Leipziger Kommissars Wehling, der sich nach einer ersten
Anschuldigungsserie im Herbst 2002, die durchweg mit Einstellung des
Verfahrens bzw. mit Freispruch endete und Wiedereinsetzung in die
verantwortliche Funktion des Leiters der Morduntersuchungskommission nach
siebenmonatiger Suspendierung im Spätsommer 2005 erneut mit konstruierten
Beschuldigungen unter Mittun von Beamten des Landeskriminalamtes
ausgesetzt sah. Eine daraufhin nach Einstellung auch dieser Verfahren
erstattete Anzeige gegen die Betreffenden wegen falscher Anschuldigung
bzw. übler Nachrede wurde von der Staatsanwaltschaft abgebügelt. Das
Klageerzwingungsverfahren erledigte der Schnaars-Senat.
Ein
weiteres im Raum stehendes strukturelles Merkmal sächsischer
Ermittlungsbehörden, in deren Reihen scheinbar das Nichtverfolgen von
Straftaten, die prominenten Zeitgenossen schaden könnten, gewissermaßen
als Eignungstest für den Aufstieg in der hierarchischen Pyramide gilt,
ist die Behandlung der organisierten Kriminalität. Unbeschadet der
Tatsache, da sie bei den Ermittlern vor Ort sicher am besten aufgehoben wäre,
wurde die quasi Altzuständigkeit immer weiter oben konzentriert, bis sie
1996 schließlich beim Landeskriminalamt landete.
De
Maizière und Buttolo schweigen
Und
dann gab es noch dieses eigenartige Intermezzo der Beobachtung der
organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz in
Dresden. Getrieben von der Hysterie in Sachen innere Sicherheit nach den
Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA setzte die damals seit elf
Jahren in Dresden allein regierende CDU alles auf eine Karte, um die
Landeskinder bei allen möglichen Verdachtsmomenten beobachten zu können.
Es
war die damalige PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag, die im Juli 2005
mit einer sogenannten Normenkontrollklage ein Urteil des Sächsischen
Landesverfassungsgerichts erstritt, um die Beobachtung der organisierten
Kriminalität durch den Verfassungsschutz als verfassungswidrig
einzustufen. Allerdings hatte der Geheimdienst bis dahin die eigentlich
der Polizei zustehenden Kompetenzen weidlich ausgenutzt und fleißig
mehrere Komplexe krimineller Strukturen beobachtet. Nun war guter Rat
teuer. Einerseits hatte die Beobachtung durch das Referat »Organisierte
Kriminalität« beim Landesamt für Verfassungsschutz Brisantes zutage gefördert
in Sachen Korruption, krumme Immobiliengeschäfte, Rotlichtszene sowie
Kontakte einzelner Staatsanwälte und hoher Polizeibeamter zu kriminellen
Netzwerken. Bevor das Verfassungsgericht die Beobachtung von organisierter
Kriminalität durch den Verfassungsschutz verbot, hätten diese
Erkenntnisse zwingend genutzt werden müssen, um Ermittlungen einzuleiten.
Zuständig dafür war damals der sächsische Innenminister Thomas de Maizière,
der heutige Chef des Kanzleramtes. Er tat nichts und verheddert sich –
heute mit dem damaligen Erkenntnisstand konfrontiert – in immer weitere
Widersprüche. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) hatte er
seinerzeit nicht informiert, weil seiner Meinung nach die »Erkenntnisdichte«
nicht ausreichte, doch den Verfassungsschutz ließ er die Beobachtungen
fortsetzen. Da liegt noch vieles im Dunkeln.
Obwohl
de Maizière in einer Presseerklärung von Anfang Juni 2007 bekundete,
schon im August 2005 erkannt zu haben, da es sich beim dem, was das
Landesamt da an Erkenntnissen zu Strukturen der organisieten Kriminalität
im Freistaat Sachsen zusammentrug, um »Komplexe von staatsgefährdender
Bedeutung« handelte und Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) nach eigenem
Eingeständnis spätestens seit Januar 2006 zumindest über »Grundkenntnisse«
zu den Inhalten verfügte, die sich in den Akten des entsprechenden
Referates für organisierte Kriminalität des Landesamtes angesammelt
hatten, schwiegen beide wie ein Grab.
Wäre
es nach dem sächsischen Datenschutzbeauftragten gegangen, wären alle
Akten, die der Verfassungsschutz zur organisierten Kriminalität anlegte,
längst in den Schredder gewandert. Doch dagegen stemmten sich zuletzt nur
noch Teile der PKK. Monatelang hielt die Pattsituation mit den ungeliebten
Akten an. Dann gab es offensichtlich ein Leck »im Dienst« und Leipziger
Volkszeitung und Spiegel begannen Mitte Mai 2007 die Veröffentlichung von
Erkenntnissen, die das Zeug haben, im angeblichen Musterland Sachsen eine
Staatskrise auszulösen. Das dilettantische Agieren der beiden
christdemokratischen Landesminister Albrecht Buttolo (Inneres und damit
zuständig für den Verfassungsschutz) sowie Geert Mackenroth (Justiz)
und die fatale Hoffnung von Ministerpräsident Georg Milbradt, Gras über
die Sache wachsen zu lassen oder auf die aus seiner Sicht gnädige
Versenkung im Sommerloch zu setzten, beflügelten eine ganze Schar
investigativer Journalisten erst recht. Bauernopfer wurden gebracht, um
substantielle Untersuchungen zu verhindern, während immer neue peinliche
Tatsachen aus den kriminellen Netzwerken ans Licht gelangten.
Lange
versuchte die CDU in Dresden, Zeit zu gewinnen, indem sie darüber
philosophierte, wer aus der sächsischen Staatsanwaltschaft dem
Wahrheitsgehalt der Akten, der als Sammelsurium aus Gerüchten diffamiert
wurde, auf den Grund gehen könne. Darin steckte die nächste peinliche
Verdrehung der Affäre, denn an der Spitze der Anklagebehörde des
Freistaates steht Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm, dessen größtes
Verdienst in den Augen der mächtigen CDU im Mai 1998 in der »eindringlichen«
Bitte an die Staatsanwaltschaft Leipzig bestanden hat, in der Sache Behördenzentrum
Paunsdorf zu prüfen, »ob der Vorgang abgeschlossen werden kann.« Im
Leipziger Stadtteil Paunsdorf hatte Biedenkopf-Spezi Barth ein Behördenzentrum
als schmuckloses Abschreibungsobjekt bauen lassen, das der Freistaat
anschließend auf Geheiß des Ministerpräsidenten auf Jahrzehnte hinaus
zu überteuerten Konditionen anmieten ließ. Biedenkopf schanzte Barth
damit eine Goldgrube zu und bescherte Sachsen den größten Fall von
Steuerverschwendung. Doch als der Ministerpräsident grummelte und der
Generalstaatsanwalt dies willfährig als eindringliche Bitte
interpretierte, wußte die politisierte Justiz wieder einmal, was sie zu
tun hatte. Endlos taugt dieses Muster allerdings nicht, und die unumschränkte
CDU-Macht in Sachsen bröckelt schon lange.
Die
Linksfraktion im Landtag forderte einen Parlamentarischen
Untersuchungsausschuß, der trotz massiver Gegenwehr der machtverliebten
CDU am 19. Juli vom Sächsischen Landtag mit den Oppositionsstimmen von
Linkspartei, Grünen und FDP beschlossen wurde und morgen zum ersten Mal
unter Vorsitz von Klaus Bartl (Die Linke) tagt. Bleibt der böse Vorwurf,
es dürfe kein »Generalverdacht« gegen die sächsischen Ermittlungsbehörden,
die Justiz und die Politik ausgesprochen werden. Der Vorwurf an sich
gleicht Spiegelfechterei. Denn niemand hat ihn ausgesprochen. Er wäre ja
auch völlig falsch, weil das Grundproblem nicht in durch und durch
verfilzten Strukturen einer Riesenzahl von Staatsdienern besteht, sondern
in den verdächtigen Karrieremustern einiger scheinbar Auserwählter, die
sich gut kennen und gegenseitig genau beobachten. Würde der »Generalverdacht«
tatsächlich zutreffen, hieße das ja nichts anderes, als daß alle
betreffenden Staatsdiener durch ihr dubioses Handeln in heiklen Fällen
einem »Eignungstest« auf dem Weg nach oben unterzogen würden. Doch so
viel Platz an der Spitze gibt es gar nicht – dort, wo die wirklich Mächtigen
in Sachsen bislang noch immer schalten und walten.
Volker
Külow ist Abgeordneter des Sächsischen Landtags für Die Linke
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