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Bürgerliche Justiz bei Vätern nach Trennung weiter auf Dummenfang

DIE FARCE VOM „GEMEINSAMEN SORGERECHT“

von Jens-Torsten Bohlke, Brüssel

Auf Kommunisten-online am 6. August 2010 – Die Nachrichten dieser Tage entlocken dem scheidungs- und vaterschaftsrechtlich geschädigten geschiedenen bzw. getrennt lebenden Mann im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland bestenfalls noch ein müdes und nach wie vor eher trauriges Lächeln. Denn auch in der bürgerlichen Familienrechtspraxis geht es nur um das Eine: die kalte Kohle, den Götzen Mammon, das Geld! Und zwar für jene, die oft mehr als genug davon haben: die ausbeutende Kapitalistenklasse und ihr parasitärer Beamtenstadl.

Viel ist in den letzten Jahrzehnten vom „Kindeswohl“ die Rede gewesen, obwohl gerade dieses „Kindeswohl“ zur abgedroschensten Phrase aller Scheidungsprozesse verkommen ist. Seit die bürgerlich-feministische Bewegung die Modernisierung des bürgerlichen Familienrechts um 1970 durchsetzte, verlor der Mann als Familienvater endgültig die traditionelle Machtposition des patriarchalischen Haushalts- und Familienvorstandes, des „Ernährers“. Im Zeichen der bürgerlichen Emanzipation der Frauen erreichte die bürgerliche feministische Bewegung, dass die Frauen mit großen finanziellen Vorteilen zum Nachteil der Männer Scheidungen betreiben konnten. Dies ist bis heute der Fall und bestätigt vollauf Friedrich Engels, welche in seiner nach wie vor sehr empfehlenswerten Schrift „Über den Ursprung der Familie“ herausarbeitete, dass die bürgerliche Ehe nichts weiter als ein schnöder bürgerlicher Geschäftsvertrag ist. Und mit Liebe soviel zu tun hat wie die Prostitution. Denn es geht um Geldbeziehungen, finanzielle Absicherungen, Abhängigkeiten.

Jedes Kind hat sein Menschenrecht auf Mutter und Vater

Wie aber steht es in Brechts „Kaukasischem Kreidekreis“ hier und heute um das Recht des Kindes auf gleichermaßen Mutter und Vater? Richtig ist zweifellos, dass ein Kind nicht in zwei Hälften geteilt werden kann, von denen die eine Hälfte beim Vater und die andere Hälfte bei der Mutter in deren Scheidungsfall verbleibt. Falsch ist, dass wechselseitiges Wohnen des Kindes bei seinen getrennt lebenden Eltern nicht möglich wäre, wie es in Belgien häufig und zum wirklichen Wohl der Kinder übliche Praxis ist und in Deutschland nicht mal angedacht wird. Richtig ist auch, dass Kinder unter Trennung und Scheidung und bei Familiendramen diejenigen sind, die am meisten zu leiden haben. Muss Kindern deshalb ein Elternteil abgesprochen werden, wie es in Deutschland seit Jahrzehnten faktisch der Fall ist? Müssen Kinder deshalb zwingend einem Elternteil zugesprochen werden, per „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ für nur einen der „Erziehungsberechtigten“?

Nur in Ausnahmefällen werden Kinder von der bürgerlichen Justiz den Vätern zugesprochen. Das sind Fälle, wo die Kindesmutter schon eine stadtbekannte Hure bzw. im Drogenrausch nachweislich in weiteste Ferne abgereist und ihre Kinder im Stich beim Mann gelassen haben muss, damit ein Familiengericht überhaupt in Erwägung zieht, evtl. Vätern Kinder zuzusprechen. Natürlich nur vorbehaltlich der Empfehlung des Jugendamtes, welches gegenüber Vätern zu extremem Misstrauen neigt und Kinder oft lieber in Heime steckt, anstatt sie den Vätern zu überlassen. Zu diesem sehr traurigen Thema finden sich im Internet zahlreiche Tatsachen, die auf den Websites betroffener Väter und bei youtube dokumentiert sind. Die Ausnahmefälle, wo Vätern die Kinder vom Familiengericht in den letzten Jahrzehnten zugesprochen worden, sind, lassen sich kaum in Prozenten messen. Nimmt sich ein Vater nach Trennung / Scheidung das gemeinsame Kind, dann ist dies kidnapping und wird strafrechtlich verfolgt. Nimmt sich eine Mutter nach Trennung / Scheidung das gemeinsame Kind, so ist sie für die Justiz die Heldin der Nation, weil sie als super Mutter „um ihr Kind gekämpft“ hat. So die Tatsachen.

Eigentumsrecht geht im Kapitalismus nun mal vor Menschenrecht

Regelfall ist und bleibt auf absehbare Zeit bei der bürgerlichen Justiz in Deutschland, dass die Kinder den Müttern im Trennungs- und Scheidungsfall gehören. Hinter den Müttern steht der bürgerliche Feminismus, welcher durch alle Medien heuchelt, es ginge den Müttern nur um das Kindeswohl, wenn den Vätern die Kinder nach Trennung und Scheidung von den Müttern entfremdet werden. Die armen Kinder würden „hin- und hergerissen“. Tatsache ist, dass viele Kinder im alleinigen Verbleib bei den Müttern nach Trennung und Scheidung psychisch geschädigt werden und am „PAS-Syndrom“ (Elterliches Entfremdungs-Syndrom, Eltern-Kind-Entfremdung) psychisch erkranken. Dies geschieht nicht etwa selten, sondern sehr häufig. Was beweist, wie schlecht es um das Kindeswohl bestellt ist, wenn das Kind nach Trennung / Scheidung von seiner Mutter als deren alleiniges Eigentum betrachtet werden kann.

Oh pardon, - die meisten geschiedenen Väter haben ja ein „gemeinsames Sorgerecht“ zugestanden bekommen. Klingt zu schön, um in Deutschland wahr zu sein! Einklagbar ist da nicht, dass der Vater wirklich mitsorgen darf. Einklagbar ist jedoch der vom Vater zu zahlende Unterhalt, sofern ausstehend. Dann kann da eine Pfändungslawine von der empfangsberechtigten Kindesmutter nebst Jugendamt losgetreten werden, die massenhaft gestandene hart arbeitende Männer in die Verzweiflung getrieben hat. Denn faktisch können sich Väter mit dem gerichtlich zugestandenen „gemeinsamen Sorgerecht“ ihr Hinterteil abwischen, weil die Mütter ihnen die Kinder trotz dieses juristischen Drehs vorenthalten können und dies in der Praxis auch zumeist tun. Und zwar keinesfalls grundlos, wie noch aufgezeigt wird.

Viele Väter hängen nach Trennung und Scheidung emotional sehr an ihren Kindern und verstehen die Welt nicht mehr, wenn sie auf ein Mal vor Jugendämtern, bei Familienberatungsstellen und vor Gericht die eigene Ohnmächtigkeit gegenüber dem sich entwickelnden völligen Verlust der Beziehung des eigenen Kindes zum Vater miterleben müssen. Der Anteil von Trennungs- und Scheidungsvätern unter den an schweren Depressionen erkrankten Männern dürfte äußerst hoch sein. So sind also nicht nur die am PAS-Syndrom erkrankenden und leidenden Kinder die Opfer der bürgerlichen Familienrechtsprechung bei Trennungs- und Scheidungsfällen, sondern auch die Männer sind da klar auf der Opferseite.

Vor einigen Tagen servierte unsereins die bürgerliche Medienwelt als neueste Errungenschaft im Familienrecht den Umstand, dass nun auch unverheiratete Väter das „gemeinsame Sorgerecht“ einklagen können. Der bürgerliche Feminismus meldete sich sofort hochkritisch zu Wort, weil ja die armen alleinerziehenden Mütter nun in arge Bedrängnis geraten würden. So als nehme ein Mann diesen Müttern etwas weg, wenn er als Vater lediglich für auch sein Kind mit sorgen will!

Wem nützt die Erweiterung des „gemeinsamen Sorgerechts“ wirklich?

Der ganze Papiertiger „gemeinsames Sorgerecht“ nützt im Endeffekt nur dem Beamtenstadl der Familiengerichte sowie den Berufsgruppen der Rechtsanwälte und Gutachter. Unverheiratete Väter, die getrennt von den Müttern der von ihnen mit gezeugten Kindern leben, sollen und dürfen sich ermutigt fühlen, nun endlich bei Gericht auf „gemeinsames Sorgerecht“ zu klagen. Die bundesdeutsche bürgerliche Justiz gibt hier dem Europäischen Gerichtshof nach, wo ein solcher unverheirateter Vater aus Deutschland geklagt hatte. Die Bild-Zeitung feierte ihn denn auch als großen Helden, auch in den Nachrichtensendungen widmete ihm die bürgerliche Medienmaschinerie ein paar Sekunden.

Ist dies nun ein Grund zur Freude? Hat es der Europäische Gerichtshof da wirklich dem bundesdeutschen Unrechtsregime im Familienrecht mal so richtig gezeigt? Ist nun dem Wohle von Kindern, Müttern und Vätern nach Trennung der Lebensgemeinschaft besser gedient? War es wirklich nur jene Klage eines einzelnen Vaters aus Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, die in ihrer Konsequenz den Gesetzgeber in Deutschland zu der jetzt groß ausposaunten Änderung bewog?

Um was geht es wirklich im bürgerlichen Familienrecht?

Tatsache ist, dass es in dieser bürgerlichen Gesellschaft hier und heute der herrschenden Klasse der Bourgeoisie vor allem darum geht, die mit Kindern und Familien zusammenhängenden Kosten nicht aus öffentlichen Kassen zu zahlen. So sind denn die Unterhaltssätze, welche in weit über 90% aller Fälle die Väter für die Kinder nach Trennung und Scheidung zu zahlen haben, in Deutschland ca. doppelt so hoch wie beispielsweise im benachbarten Belgien. Rein finanziell schlägt ein Kind mit ca. 500 bis 1000 Euro in der Haushaltskasse der Kindesmutter zu Buche, sofern da Unterhaltszahlungen eingehen.

Es ist ja nicht nur so, dass da die 200 bis 500 oder gar noch mehr Euro monatlich eingehen, von denen ein Kind nicht versorgt werden kann, wie bürgerlich-feministische Kreise meinen. Es ist ja auch so, dass die Kindesmutter selbst diese 200 bis 500 oder gar noch mehr Euro an Kindesunterhalt selbst nicht erarbeiten oder aufbringen muss, da sie ja nicht in der Zahlposition ist. Ein Fakt, den die bürgerlich-feministischen Geschlechterkämpferinnen ganz bewusst unterschlagen.

Somit lässt sich ganz objektiv feststellen, dass es hier im Fall nur eines Kindes um die Summe von 400 bis 1000 Euro in den vielen Fällen der Arbeiter und Angestellten geht. Den Müttern ist also schon aus sehr geldbezogenen Erwägungen heraus der Gedanke ein Gräuel, das Kind oder die Kinder könnten nach Trennung / Scheidung irgendwann einmal aus eigenen Entschlüssen zu den Vätern wechseln, dort verbleiben und letztlich damit die Mütter in die Unterhaltszahlpflicht zwingen. Die wichtigtuerisch vorgegaukelte Floskel „Kindeswohl“ bleibt eine abgedroschene Nebelkerze!

Dieser genannte finanzielle Aspekt wird bei keinem Familiengericht oder Jugendamt, in keiner Familienberatungsstelle und bei keinem noch so hohen Europäischen Supergerichtshof diskutiert. Väter haben in erster Linie zu zahlen, damit die öffentlichen Sozialkassen nicht belastet werden. Und wenn ihnen dies mit „gemeinsamem Sorgerecht“ als inhaltsleere Floskel für nichteinklagbare reale Mitsorge schmackhafter gemacht werden kann, dann ziehen da die Rechtssprechungen nun eben gewisse Register.

Vater-Kind-Entfremdung zerstört Motivation der Zahlväter zur Unterhaltsleistung

Dies nicht grundlos, denn nicht nur ca. 70% aller kindesunterhaltspflichtigen Mütter zahlen faktisch keinen Unterhalt, sondern auf 20-30% aller kindesunterhaltspflichtigen Väter ist auch der Anteil der sich der Kindesunterhaltszahlung entziehenden Väter gewachsen. Ein geringer Teil dieser Summen wird von den Jugendämtern durch Unterhaltsvorschüsse ausgeglichen. Aber die Höhe der für Kinder bis 12. Lebensjahr gezahlten Unterhaltsvorschüsse liegt weit unter dem, was die Väter da in den Einzelfällen zu zahlen hätten! Deutschland betrieb denn auch besonders eifrig das Zustandekommen einer EU-weiten Regelung mit Inkraftsetzung seit 2010, wonach länderübergreifend Kindesunterhaltsschuldner abgepfändet werden sollen.

Beide Regelungen, die länderübergreifende Unterhaltspfändungsregelung und die Erweiterung des Anspruchs auf „gemeinsames Sorgerechts“ für unverheiratete Väter nach Trennung bescheren lediglich weitere Einnahmen für Anwälte, Gutachter, Familiengerichte.

Den spanischen Beamten wird es am wenigstens kümmern, wenn da ein Fax von einer deutschen Behörde eingeht und irgendwo auf Mallorca ein deutscher Kindesunterhaltsschuldner mit Pfändung bedroht werden soll. Schließlich geht es nur um Geld, welches nach Deutschland weggepfändet werden würde. Also landet so ein Vorgang eher in der untersten Schublade des spanischen Beamten. Er kümmert sich erst mal um die Forderungen der spanischen Mütter nach Pfändung gegen spanische Unterhaltsschuldner, was auch viel routinierter und unaufwendiger erfolgen kann. Da werden Deutschlands Jugendämter lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bis mal eine Antwort aus dem Ausland von dortigen Behörden kommt.

Der erneute Dummenfang bei diesmal nie verheirateten Zahlvätern

Wollen nun die plötzlich mit Anspruch auf „gemeinsames Sorgerecht“ beglückten nie verheirateten Väter aus dieser Neuerung etwas ableiten, müssen sie sich erst mal beim Rechtsanwalt schlau machen. Ein guter und nicht nur profitorientierter gage-geiler Familienjurist wird dem ratsuchenden Vater in dieser Situation rasch klarmachen, dass da außer einer wörtlichen Formulierung nichts einklagbar ist, weil „gemeinsame Sorge“ nichts Einklagbares beinhaltet. Im fairsten Fall bleibt es also beim Beratungshonorar für den Rechtsanwalt.

Natürlich lässt sich auch erfolglos durch Instanzen klagen, wobei dann Gerichte und Rechtsanwälte super verdienen. Weshalb im nicht fairen Fall der vom Begriff „gemeinsames Sorgerecht“ irregeleitete nie verheiratete Vater erheblich draufzahlen könnte, für nichts außer einem geldgeilen Juristenstadl.

Fazit

Es bleibt der fade Nachgeschmack, dass es hier nur darum geht, dem Trend entgegenzuwirken, dass sich immer mehr Zahlväter mit allen Mitteln der gesetzlichen Unterhaltsleistung entziehen. Die Nebelkerze „gemeinsames Sorgerecht“ wird jedoch rasch verrauchen. Von irgendeiner wirklichen Jubelfeier unter den nie verheirateten Zahlvätern konnten die bürgerlichen Medien auch nichts berichten. Weder RTL noch SAT1 oder BILD spendierten jenen oft schwer depressiv gewordenen nie verheirateten Vätern ein paar Dosen extra an Aldi-Bier, um sich vor einer Kamera medienwirksam über den Anspruch auf „gemeinsames Sorgerecht“ zu freuen.

Unsereins wurde nur jener Herr gezeigt, der da bis zum Europäischen Gerichtshof klagte und gewann. Und da fiel unsereins mit müdem Lächeln ein passender Spruch von Kurt Tucholsky ein:

„Wie die Deutschen so tiefsinnig schürfen.

Jeder Mann ein Berufungsgericht.

Nur wer darf, der darf bei uns dürfen.

Die Anderen dürfen nicht.“

Unsereins entsinnt sich auch einer Bauernregel aus alten Tagen:

„Wenn der Hahn kräht auf dem Mist,

ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist“

Beim bürgerlichen Recht auf im Bereich Familie wird zuweilen mal gekräht. An der gesellschaftlich bedingten Ungerechtigkeit wird dadurch nicht gerüttelt. Weshalb die Widersprüche, die Konflikte und Probleme sich weiterhin ungelöst nur verstärken werden. Zum Leidwesen vor allem der Kinder.

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