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Bürgerliche
Justiz bei Vätern nach Trennung weiter auf
Dummenfang
DIE
FARCE VOM „GEMEINSAMEN SORGERECHT“
von
Jens-Torsten Bohlke, Brüssel
Auf
Kommunisten-online am 6. August 2010 – Die Nachrichten dieser Tage
entlocken dem scheidungs- und vaterschaftsrechtlich geschädigten
geschiedenen bzw. getrennt lebenden Mann im Rechtssystem der
Bundesrepublik Deutschland bestenfalls noch ein müdes und nach wie vor
eher trauriges Lächeln. Denn auch in der bürgerlichen
Familienrechtspraxis geht es nur um das Eine: die kalte Kohle, den Götzen
Mammon, das Geld! Und zwar für jene, die oft mehr als genug davon
haben: die ausbeutende Kapitalistenklasse und ihr parasitärer
Beamtenstadl.
Viel
ist in den letzten Jahrzehnten vom „Kindeswohl“ die Rede gewesen,
obwohl gerade dieses „Kindeswohl“ zur abgedroschensten Phrase aller
Scheidungsprozesse verkommen ist. Seit die bürgerlich-feministische
Bewegung die Modernisierung des bürgerlichen Familienrechts um 1970
durchsetzte, verlor der Mann als Familienvater endgültig die
traditionelle Machtposition des patriarchalischen Haushalts- und
Familienvorstandes, des „Ernährers“. Im Zeichen der bürgerlichen
Emanzipation der Frauen erreichte die bürgerliche feministische
Bewegung, dass die Frauen mit großen finanziellen Vorteilen zum
Nachteil der Männer Scheidungen betreiben konnten. Dies ist bis heute
der Fall und bestätigt vollauf Friedrich Engels, welche in seiner nach
wie vor sehr empfehlenswerten Schrift „Über den Ursprung der
Familie“ herausarbeitete, dass die bürgerliche Ehe nichts weiter als
ein schnöder bürgerlicher Geschäftsvertrag ist. Und mit Liebe soviel
zu tun hat wie die Prostitution. Denn es geht um Geldbeziehungen,
finanzielle Absicherungen, Abhängigkeiten.
Jedes
Kind hat sein Menschenrecht auf Mutter und Vater
Wie
aber steht es in Brechts „Kaukasischem Kreidekreis“ hier und heute
um das Recht des Kindes auf gleichermaßen Mutter und Vater? Richtig ist
zweifellos, dass ein Kind nicht in zwei Hälften geteilt werden kann,
von denen die eine Hälfte beim Vater und die andere Hälfte bei der
Mutter in deren Scheidungsfall verbleibt. Falsch ist, dass
wechselseitiges Wohnen des Kindes bei seinen getrennt lebenden Eltern
nicht möglich wäre, wie es in Belgien häufig und zum wirklichen Wohl
der Kinder übliche Praxis ist und in Deutschland nicht mal angedacht
wird. Richtig ist auch, dass Kinder unter Trennung und Scheidung und bei
Familiendramen diejenigen sind, die am meisten zu leiden haben. Muss
Kindern deshalb ein Elternteil abgesprochen werden, wie es in
Deutschland seit Jahrzehnten faktisch der Fall ist? Müssen Kinder
deshalb zwingend einem Elternteil zugesprochen werden, per
„Aufenthaltsbestimmungsrecht“ für nur einen der
„Erziehungsberechtigten“?
Nur
in Ausnahmefällen werden Kinder von der bürgerlichen Justiz den Vätern
zugesprochen. Das sind Fälle, wo die Kindesmutter schon eine
stadtbekannte Hure bzw. im Drogenrausch nachweislich in weiteste Ferne
abgereist und ihre Kinder im Stich beim Mann gelassen haben muss, damit
ein Familiengericht überhaupt in Erwägung zieht, evtl. Vätern Kinder
zuzusprechen. Natürlich nur vorbehaltlich der Empfehlung des
Jugendamtes, welches gegenüber Vätern zu extremem Misstrauen neigt und
Kinder oft lieber in Heime steckt, anstatt sie den Vätern zu überlassen.
Zu diesem sehr traurigen Thema finden sich im Internet zahlreiche
Tatsachen, die auf den Websites betroffener Väter und bei youtube
dokumentiert sind. Die Ausnahmefälle, wo Vätern die Kinder vom
Familiengericht in den letzten Jahrzehnten zugesprochen worden, sind,
lassen sich kaum in Prozenten messen. Nimmt sich ein Vater nach Trennung
/ Scheidung das gemeinsame Kind, dann ist dies kidnapping und wird
strafrechtlich verfolgt. Nimmt sich eine Mutter nach Trennung /
Scheidung das gemeinsame Kind, so ist sie für die Justiz die Heldin der
Nation, weil sie als super Mutter „um ihr Kind gekämpft“ hat. So
die Tatsachen.
Eigentumsrecht
geht im Kapitalismus nun mal vor Menschenrecht
Regelfall
ist und bleibt auf absehbare Zeit bei der bürgerlichen Justiz in
Deutschland, dass die Kinder den Müttern im Trennungs- und
Scheidungsfall gehören. Hinter den Müttern steht der bürgerliche
Feminismus, welcher durch alle Medien heuchelt, es ginge den Müttern
nur um das Kindeswohl, wenn den Vätern die Kinder nach Trennung und
Scheidung von den Müttern entfremdet werden. Die armen Kinder würden
„hin- und hergerissen“. Tatsache ist, dass viele Kinder im
alleinigen Verbleib bei den Müttern nach Trennung und Scheidung
psychisch geschädigt werden und am „PAS-Syndrom“ (Elterliches
Entfremdungs-Syndrom, Eltern-Kind-Entfremdung) psychisch erkranken. Dies
geschieht nicht etwa selten, sondern sehr häufig. Was beweist, wie
schlecht es um das Kindeswohl bestellt ist, wenn das Kind nach Trennung
/ Scheidung von seiner Mutter als deren alleiniges Eigentum betrachtet
werden kann.
Oh
pardon, - die meisten geschiedenen Väter haben ja ein „gemeinsames
Sorgerecht“ zugestanden bekommen. Klingt zu schön, um in Deutschland
wahr zu sein! Einklagbar ist da nicht, dass der Vater wirklich mitsorgen
darf. Einklagbar ist jedoch der vom Vater zu zahlende Unterhalt, sofern
ausstehend. Dann kann da eine Pfändungslawine von der
empfangsberechtigten Kindesmutter nebst Jugendamt losgetreten werden,
die massenhaft gestandene hart arbeitende Männer in die Verzweiflung
getrieben hat. Denn faktisch können sich Väter mit dem gerichtlich
zugestandenen „gemeinsamen Sorgerecht“ ihr Hinterteil abwischen,
weil die Mütter ihnen die Kinder trotz dieses juristischen Drehs
vorenthalten können und dies in der Praxis auch zumeist tun. Und zwar
keinesfalls grundlos, wie noch aufgezeigt wird.
Viele
Väter hängen nach Trennung und Scheidung emotional sehr an ihren
Kindern und verstehen die Welt nicht mehr, wenn sie auf ein Mal vor
Jugendämtern, bei Familienberatungsstellen und vor Gericht die eigene
Ohnmächtigkeit gegenüber dem sich entwickelnden völligen Verlust der
Beziehung des eigenen Kindes zum Vater miterleben müssen. Der Anteil
von Trennungs- und Scheidungsvätern unter den an schweren Depressionen
erkrankten Männern dürfte äußerst hoch sein. So sind also nicht nur
die am PAS-Syndrom erkrankenden und leidenden Kinder die Opfer der bürgerlichen
Familienrechtsprechung bei Trennungs- und Scheidungsfällen, sondern
auch die Männer sind da klar auf der Opferseite.
Vor
einigen Tagen servierte unsereins die bürgerliche Medienwelt als
neueste Errungenschaft im Familienrecht den Umstand, dass nun auch
unverheiratete Väter das „gemeinsame Sorgerecht“ einklagen können.
Der bürgerliche Feminismus meldete sich sofort hochkritisch zu Wort,
weil ja die armen alleinerziehenden Mütter nun in arge Bedrängnis
geraten würden. So als nehme ein Mann diesen Müttern etwas weg, wenn
er als Vater lediglich für auch sein Kind mit sorgen will!
Wem
nützt die Erweiterung des „gemeinsamen Sorgerechts“ wirklich?
Der
ganze Papiertiger „gemeinsames Sorgerecht“ nützt im Endeffekt nur
dem Beamtenstadl der Familiengerichte sowie den Berufsgruppen der
Rechtsanwälte und Gutachter. Unverheiratete Väter, die getrennt von
den Müttern der von ihnen mit gezeugten Kindern leben, sollen und dürfen
sich ermutigt fühlen, nun endlich bei Gericht auf „gemeinsames
Sorgerecht“ zu klagen. Die bundesdeutsche bürgerliche Justiz gibt
hier dem Europäischen Gerichtshof nach, wo ein solcher unverheirateter
Vater aus Deutschland geklagt hatte. Die Bild-Zeitung feierte ihn denn
auch als großen Helden, auch in den Nachrichtensendungen widmete ihm
die bürgerliche Medienmaschinerie ein paar Sekunden.
Ist
dies nun ein Grund zur Freude? Hat es der Europäische Gerichtshof da
wirklich dem bundesdeutschen Unrechtsregime im Familienrecht mal so
richtig gezeigt? Ist nun dem Wohle von Kindern, Müttern und Vätern
nach Trennung der Lebensgemeinschaft besser gedient? War es wirklich nur
jene Klage eines einzelnen Vaters aus Deutschland vor dem Europäischen
Gerichtshof, die in ihrer Konsequenz den Gesetzgeber in Deutschland zu
der jetzt groß ausposaunten Änderung bewog?
Um
was geht es wirklich im bürgerlichen Familienrecht?
Tatsache
ist, dass es in dieser bürgerlichen Gesellschaft hier und heute der
herrschenden Klasse der Bourgeoisie vor allem darum geht, die mit
Kindern und Familien zusammenhängenden Kosten nicht aus öffentlichen
Kassen zu zahlen. So sind denn die Unterhaltssätze, welche in weit über
90% aller Fälle die Väter für die Kinder nach Trennung und Scheidung
zu zahlen haben, in Deutschland ca. doppelt so hoch wie beispielsweise
im benachbarten Belgien. Rein finanziell schlägt ein Kind mit ca. 500
bis 1000 Euro in der Haushaltskasse der Kindesmutter zu Buche, sofern da
Unterhaltszahlungen eingehen.
Es
ist ja nicht nur so, dass da die 200 bis 500 oder gar noch mehr Euro
monatlich eingehen, von denen ein Kind nicht versorgt werden kann, wie bürgerlich-feministische
Kreise meinen. Es ist ja auch so, dass die Kindesmutter selbst diese 200
bis 500 oder gar noch mehr Euro an Kindesunterhalt selbst nicht
erarbeiten oder aufbringen muss, da sie ja nicht in der Zahlposition
ist. Ein Fakt, den die bürgerlich-feministischen Geschlechterkämpferinnen
ganz bewusst unterschlagen.
Somit
lässt sich ganz objektiv feststellen, dass es hier im Fall nur eines
Kindes um die Summe von 400 bis 1000 Euro in den vielen Fällen der
Arbeiter und Angestellten geht. Den Müttern ist also schon aus sehr
geldbezogenen Erwägungen heraus der Gedanke ein Gräuel, das Kind oder
die Kinder könnten nach Trennung / Scheidung irgendwann einmal aus
eigenen Entschlüssen zu den Vätern wechseln, dort verbleiben und
letztlich damit die Mütter in die Unterhaltszahlpflicht zwingen. Die
wichtigtuerisch vorgegaukelte Floskel „Kindeswohl“ bleibt eine
abgedroschene Nebelkerze!
Dieser
genannte finanzielle Aspekt wird bei keinem Familiengericht oder
Jugendamt, in keiner Familienberatungsstelle und bei keinem noch so
hohen Europäischen Supergerichtshof diskutiert. Väter haben in erster
Linie zu zahlen, damit die öffentlichen Sozialkassen nicht belastet
werden. Und wenn ihnen dies mit „gemeinsamem Sorgerecht“ als
inhaltsleere Floskel für nichteinklagbare reale Mitsorge schmackhafter
gemacht werden kann, dann ziehen da die Rechtssprechungen nun eben
gewisse Register.
Vater-Kind-Entfremdung
zerstört Motivation der Zahlväter zur Unterhaltsleistung
Dies
nicht grundlos, denn nicht nur ca. 70% aller kindesunterhaltspflichtigen
Mütter zahlen faktisch keinen Unterhalt, sondern auf 20-30% aller
kindesunterhaltspflichtigen Väter ist auch der Anteil der sich der
Kindesunterhaltszahlung entziehenden Väter gewachsen. Ein geringer Teil
dieser Summen wird von den Jugendämtern durch Unterhaltsvorschüsse
ausgeglichen. Aber die Höhe der für Kinder bis 12. Lebensjahr
gezahlten Unterhaltsvorschüsse liegt weit unter dem, was die Väter da
in den Einzelfällen zu zahlen hätten! Deutschland betrieb denn auch
besonders eifrig das Zustandekommen einer EU-weiten Regelung mit
Inkraftsetzung seit 2010, wonach länderübergreifend
Kindesunterhaltsschuldner abgepfändet werden sollen.
Beide
Regelungen, die länderübergreifende Unterhaltspfändungsregelung und
die Erweiterung des Anspruchs auf „gemeinsames Sorgerechts“ für
unverheiratete Väter nach Trennung bescheren lediglich weitere
Einnahmen für Anwälte, Gutachter, Familiengerichte.
Den
spanischen Beamten wird es am wenigstens kümmern, wenn da ein Fax von
einer deutschen Behörde eingeht und irgendwo auf Mallorca ein deutscher
Kindesunterhaltsschuldner mit Pfändung bedroht werden soll. Schließlich
geht es nur um Geld, welches nach Deutschland weggepfändet werden würde.
Also landet so ein Vorgang eher in der untersten Schublade des
spanischen Beamten. Er kümmert sich erst mal um die Forderungen der
spanischen Mütter nach Pfändung gegen spanische Unterhaltsschuldner,
was auch viel routinierter und unaufwendiger erfolgen kann. Da werden
Deutschlands Jugendämter lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bis
mal eine Antwort aus dem Ausland von dortigen Behörden kommt.
Der
erneute Dummenfang bei diesmal nie verheirateten Zahlvätern
Wollen
nun die plötzlich mit Anspruch auf „gemeinsames Sorgerecht“ beglückten
nie verheirateten Väter aus dieser Neuerung etwas ableiten, müssen sie
sich erst mal beim Rechtsanwalt schlau machen. Ein guter und nicht nur
profitorientierter gage-geiler Familienjurist wird dem ratsuchenden
Vater in dieser Situation rasch klarmachen, dass da außer einer wörtlichen
Formulierung nichts einklagbar ist, weil „gemeinsame Sorge“ nichts
Einklagbares beinhaltet. Im fairsten Fall bleibt es also beim
Beratungshonorar für den Rechtsanwalt.
Natürlich
lässt sich auch erfolglos durch Instanzen klagen, wobei dann Gerichte
und Rechtsanwälte super verdienen. Weshalb im nicht fairen Fall der vom
Begriff „gemeinsames Sorgerecht“ irregeleitete nie verheiratete
Vater erheblich draufzahlen könnte, für nichts außer einem geldgeilen
Juristenstadl.
Fazit
Es
bleibt der fade Nachgeschmack, dass es hier nur darum geht, dem Trend
entgegenzuwirken, dass sich immer mehr Zahlväter mit allen Mitteln der
gesetzlichen Unterhaltsleistung entziehen. Die Nebelkerze „gemeinsames
Sorgerecht“ wird jedoch rasch verrauchen. Von irgendeiner wirklichen
Jubelfeier unter den nie verheirateten Zahlvätern konnten die bürgerlichen
Medien auch nichts berichten. Weder RTL noch SAT1 oder BILD spendierten
jenen oft schwer depressiv gewordenen nie verheirateten Vätern ein paar
Dosen extra an Aldi-Bier, um sich vor einer Kamera medienwirksam über
den Anspruch auf „gemeinsames Sorgerecht“ zu freuen.
Unsereins
wurde nur jener Herr gezeigt, der da bis zum Europäischen Gerichtshof
klagte und gewann. Und da fiel unsereins mit müdem Lächeln ein
passender Spruch von Kurt Tucholsky ein:
„Wie
die Deutschen so tiefsinnig schürfen.
Jeder
Mann ein Berufungsgericht.
Nur
wer darf, der darf bei uns dürfen.
Die
Anderen dürfen nicht.“
Unsereins
entsinnt sich auch einer Bauernregel aus alten Tagen:
„Wenn
der Hahn kräht auf dem Mist,
ändert
sich das Wetter oder es bleibt wie es ist“
Beim
bürgerlichen Recht auf im Bereich Familie wird zuweilen mal gekräht.
An der gesellschaftlich bedingten Ungerechtigkeit wird dadurch nicht gerüttelt.
Weshalb die Widersprüche, die Konflikte und Probleme sich weiterhin
ungelöst nur verstärken werden. Zum Leidwesen vor allem der Kinder. |