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Solange eine zweifelhafte Gestalt, wie Ulrich Sander, der immerhin Pressesprecher seines Verbandes ist, an wichtiger Stelle der VVN/BdA steht, solange – so fürchte ich – werden solche zweifelhaften Aufrufe, wie der hier, bei der VVN/BdA üblich sein.

Anmerkung Roter Webmaster

10. März 2007

Es ist eigentlich ein Trauerspiel, was manchmal von der VVN-BdA kommt. Diese älteste und angesehenste Organisation der ehemaligen Widerstandskämpfer und Naziverfolgten ist in den letzten Jahren immer mehr ins Fahrwasser der Pro-Zionisten und Kriegsbefürworter Israels geraten. Gewisse Kreise aus dem „antideutschen“ Lager haben sich in die VVN  eingeschlichen.

Je mehr die erste Generation der VVN-Mitglieder wegstirbt und auch die zweite bereits überaltert ist, ergab sich die Notwendigkeit, neue Mitglieder zu gewinnen. Eine scheinlinke Organisation, die ihre liberale Parteiheimat, die FDP, in der 80er Jahren verloren hatte, die Jungdemokraten, bot sich an. Diese, scheinbar links und antifaschistisch, in Wirklichkeit karrieristisch und pro imperialistisch, bekam schnell ideologisch unklare und zweifelhafte Gestalten, wie Ulrich Sander, einst stellv. Chefredakteur der DKP-Zeitung UZ, auf ihre Seite. Mit Hilfe von Sander und Co haben sie jetzt eine wichtige Stimme in der VVN. Sie benutzen sie als Aushängeschild ihrer Politik zur Unterstützung der Aggressionen der Zionisten, mit dem scheinbaren Kampf gegen Antisemischmus. Stattdessen fördern sie aber Antisemitismus, indem sie die Verbrechen der Zionisten rechtfertigen, die bei jedem ehrlichen Menschen Empörung hervorrufen. Die VVN/BdA läuft Gefahr, immer mehr ins Fahrwasser der Jungdemokraten zu geraten, damit ihren antifaschistischen Charakter zu verlieren und nur noch eine Vorfeldorganisation der Zionisten zu werden.

Sander, der aus der alten Garde der VVN sich vollkommen auf die Seite der Jungdemokraten und der Zionisten geschlagen hat, verstieg sich sogar darauf, linke Journalisten, wie Werner Pirker von der Jungen Welt bei DKP-Chef Steht zu denun zieren. Pirker hatte, mit dem Artikel Einen anderen Zionismus gibt es nicht“ die Zionisten als Rassisten und Kriegstreiber entlarvt. Deshalb und weil Pirker Österreicher ist, beschimpfte ihm Sander als Nazifreund.[1]

Sander erblödet sich auch, die Kollaboration der Irakischen „Kommunistischen“ Partei zu rechtfertigen. Es rechtfertigt damit indirekt auch die USA-Aggression gegen den Irak.

Solange eine zweifelhafte Gestalt, wie Ulrich Sander, der immerhin Pressesprecher seines Verbandes ist, an wichtiger Stelle der VVN/BdA steht, solange – so fürchte ich – werden solche zweifelhaften Aufrufe, wie der hier, bei der VVN/BdA üblich sein. Schade, der Antifaschistische Kampf, aus der die VVN hervor ging, wird so zum antikommunistischen umfunktioniert. Die Bourgeoisie kann Aufrufe, wie diese, wortwörtlich übernehmen und gegen Kommunisten und andere Linke verwenden. Die VVN rechtfertigt damit das KPD-Verbot von 1956, die Brandtschen Berufsverbote der 70er und 80er Jahre und die Vorgehensweise gegen ehemalige Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (fas MfS wird gleichgestellt mit der Gestapo), gegen ehemalige SED-Mitglieder usw.

Es wird Zeit, dass die Antifaschisten aus der VVN/BdA die Sanders und Konsorten in die Schranken weisen.

G.A.


[1]  Wir berichteten darüber mehr

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NPD-Verbotskampagne der VVN/BdA

Falsch und schädlich!

Quelle: Roter Morgen, Zeitung der KPD (RM), Nr. 1/2007

Am 27. Januar hat die VVN/BdA eine Kampagne zum Verbot der NPD begonnen und in diesem Zusammenhang eine Unterschriftenkampagne gestartet. Ein Verbot der NPD ist allerdings dringend notwendig und alle fortschrittlichen, demokratischen, antifaschistischen und revolutionären Kräfte sind aufgerufen, für ein solches Verbot zu kämpfen. Der Inhalt der Kampagne der VVN/BdA und der von ihr vorgelegte Aufruf sind allerdings falsch und schädlich und können von fortschrittlichen, demokratischen und revolutionären Kräften in keiner Weise unterstützt werden.

Der Aufruf der VVN/BdA fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, „ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zubringen“. Für alle diejenigen, die nicht wissen, wie dieser Absatz lautet, sei er hier zitiert.

Es heißt dort: „(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Dementsprechend heißt es im Aufruf der VVN/BdA für die Begründung des NPD-Verbots nicht nur, dass die NPD in der Tradition der NSDAP steht, rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch ist und für eine „neues ‚Deutsches Reich’“ eintritt. Das alles sind Tatbestände, die allein für sich genommen ein Verbot der NPD begründen. Im Aufruf von VVN/BdA wird das Verbot aber darüber hinaus gefordert, weil die NPD „die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab“lehnt.

Es sind gerade 50 Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht die KPD verboten hat – ein Verbot, das bis jetzt nicht aufgehoben ist. In seiner Verbotsbegründung stützte sich damals das Bundesverfassungsgericht gerade auf den Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes und  erklärte: „Sowohl die proletarische Revolution als auch der Staat der Diktatur des Proletariats sind mit der freiheitlichen demokratischen Ordnung unvereinbar“. Also genau mit dem Artikel des Grundgesetzes, mit dem die KPD verboten wurde, soll jetzt nach Meinung von VVN/BdA die NPD verboten werden. Bekanntlich war das Verbot der KPD nicht nur ein Schlag gegen die Kommunisten, sondern gegen alle demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik. Daran sollten sich zumindestens die vielen Kommunisten erinnern, die heute Mitglied der VVN/BdA sind.

Wer heute mit derselben Begründung mit der die KPD verboten wurde, das Verbot der NPD fordert, rechtfertigt nicht nur im Nachhinein das Verbot der KPD, sondern öffnet auch hier und heute Tür und Tor für das Verbot von kommunistischen und anderen revolutionären Parteien und Organisationen.

Die Kommunisten und andere Revolutionäre verteidigen die demokratischen Rechte und Freiheiten für die Arbeiterklasse und alle übrigen arbeitenden Menschen. Sie lehnen die bürgerliche Demokratie einzig und allein deswegen ab, weil sie – gegründet auf die ökonomische Macht des Kapitals – der Verteidigung dessen Herrschaft dient, deswegen eng, verstümmelt und beschränkt ist. Die Kommunisten und andere Revolutionäre wollen deshalb die bürgerliche Demokratie, die die Herrschaft des Kapitals schützt, ersetzen durch die proletarische Demokratie – die Rätemacht – , die die Herrschaft der Arbeiterklasse schützt. Das ist die Diktatur des Proletariats.

Die NPD und andere Faschisten bekämpfen die demokratischen Rechte und Freiheiten für die Arbeiterklasse und die übrigen arbeitenden Menschen. Sie bekämpfen sie deshalb, weil sie sie für zu weitgehend halten und wollen sie im Interesse des Finanzkapitals beschränken und letztlich vollkommen beseitigen, so wie das die Hitlerfaschisten getan haben. Sie lehnen die bürgerliche Demokratie ab, weil sie sie ersetzen wollen durch die offene, terroristische Diktatur des Finanzkapitals.

Zwischen Kommunisten und Revolutionären auf der einen Seite und zwischen den Faschisten auf der anderen Seite bestehen grundlegende Unterschiede.

Das Verbot der NPD und der anderen faschistischen Parteien und Organisationen kann und muss damit begründet werden, dass sie faschistische, rassistische, antisemitische, den imperialistischen Krieg und die Nazi-Diktatur verherrlichende Organisationen sind. Und genau deswegen widerspricht ihre Existenz auch dem Grundgesetz. Es heißt dort nämlich im Artikel 139:

„Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus’ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ So fordert es auch das Potsdamer Abkommen von 1945. Das Grundgesetz ist auch überhaupt „kein Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes“, wie der Aufruf von VVN/BdA behauptet. Es wurde gerade dazu geschaffen, die Errichtung einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung, wie sie etwa das Potsdamer Abkommen fordert, zu verhindern. Es enthält im Übrigen zahlreiche Bestimmungen, die reaktionärer sind als die Weimarer Verfassung. Dazu gehört unter anderem auch der Artikel 21, Absatz 2.

Abgesehen davon hatte sich die Bundesrepublik Deutschland bei ihrem UNO-Betritt im Jahr 1973 ausdrücklich dazu verpflichtet, diese Bestimmungen, auch in allen Fortsetzungsformen, durchzusetzen.

Weiter heißt es im Aufruf von VVn/BdA die NPD „propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare Handlungen gedeihen.“

In der Tat, das ist so. Der braune Terror ist keine Fantasie, er ist tödlich ernst zu nehmen. Seit 1989 gibt es mindestens 150 durch deutsche Nazis zu Tode gejagte und ermordete Menschen, in erster Linie MigrantInnen, aber auch Linke und Obdachlose und andere den Nazis missliebige Menschen.

Aber Gewalt ist eben nicht gleich Gewalt. Diejenigen, die zum Beispiel Gewalt anzuwenden bereit sind, um Aufmärsche mit Faschisten zu verhindern, dürfen nicht mit den Faschisten in einen Topf geworfen werden.

Würde die NPD mit der Begründung verboten, sie propagiere Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele, so wäre für das Verbot revolutionärer Organisationen Tür und Tor geöffnet.

Alles in allem wäre die VVN/BdA gut beraten, ihren Aufruf schleunigst zurückzunehmen. Sie sollte sich mit anderen Kräften gemeinsam an einen Tisch setzen, um eine Kampagne für das Verbot der NPD auf wirklich demokratischer und fortschrittlicher Grundlage auf die Beine zu stellen.

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