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NPD-Verbotskampagne
der VVN/BdA
Falsch
und schädlich!
Quelle:
Roter Morgen, Zeitung der KPD (RM),
Nr. 1/2007
Am
27. Januar hat die VVN/BdA eine Kampagne zum Verbot der NPD begonnen und
in diesem Zusammenhang eine Unterschriftenkampagne gestartet. Ein Verbot
der NPD ist allerdings dringend notwendig und alle fortschrittlichen,
demokratischen, antifaschistischen und revolutionären Kräfte sind
aufgerufen, für ein solches Verbot zu kämpfen. Der Inhalt der Kampagne
der VVN/BdA und der von ihr vorgelegte Aufruf sind allerdings falsch und
schädlich und können von fortschrittlichen, demokratischen und
revolutionären Kräften in keiner Weise unterstützt werden.
Der
Aufruf der VVN/BdA fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf,
„ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2
Grundgesetz auf den Weg zubringen“. Für alle diejenigen, die nicht
wissen, wie dieser Absatz lautet, sei er hier zitiert.
Es
heißt dort: „(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem
Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über
die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.“
Dementsprechend
heißt es im Aufruf der VVN/BdA für die Begründung des NPD-Verbots nicht
nur, dass die NPD in der Tradition der NSDAP steht, rassistisch,
fremdenfeindlich und antisemitisch ist und für eine „neues ‚Deutsches
Reich’“ eintritt. Das alles sind Tatbestände, die allein für sich
genommen ein Verbot der NPD begründen. Im Aufruf von VVN/BdA wird das
Verbot aber darüber hinaus gefordert, weil die NPD „die demokratische
Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab“lehnt.
Es
sind gerade 50 Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht die KPD
verboten hat – ein Verbot, das bis jetzt nicht aufgehoben ist. In seiner
Verbotsbegründung stützte sich damals das Bundesverfassungsgericht
gerade auf den Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes und
erklärte: „Sowohl die proletarische Revolution als auch der
Staat der Diktatur des Proletariats sind mit der freiheitlichen
demokratischen Ordnung unvereinbar“. Also genau mit dem Artikel des
Grundgesetzes, mit dem die KPD verboten wurde, soll jetzt nach Meinung von
VVN/BdA die NPD verboten werden. Bekanntlich war das Verbot der KPD nicht
nur ein Schlag gegen die Kommunisten, sondern gegen alle demokratischen Kräfte
in der Bundesrepublik. Daran sollten sich zumindestens die vielen
Kommunisten erinnern, die heute Mitglied der VVN/BdA sind.
Wer
heute mit derselben Begründung mit der die KPD verboten wurde, das Verbot
der NPD fordert, rechtfertigt nicht nur im Nachhinein das Verbot der KPD,
sondern öffnet auch hier und heute Tür und Tor für das Verbot von
kommunistischen und anderen revolutionären Parteien und Organisationen.
Die
Kommunisten und andere Revolutionäre verteidigen die demokratischen
Rechte und Freiheiten für die Arbeiterklasse und alle übrigen
arbeitenden Menschen. Sie lehnen die bürgerliche Demokratie einzig und
allein deswegen ab, weil sie – gegründet auf die ökonomische Macht des
Kapitals – der Verteidigung dessen Herrschaft dient, deswegen eng, verstümmelt
und beschränkt ist. Die Kommunisten und andere Revolutionäre wollen
deshalb die bürgerliche Demokratie, die die Herrschaft des Kapitals schützt,
ersetzen durch die proletarische Demokratie – die Rätemacht – , die
die Herrschaft der Arbeiterklasse schützt. Das ist die Diktatur des
Proletariats.
Die
NPD und andere Faschisten bekämpfen die demokratischen Rechte und
Freiheiten für die Arbeiterklasse und die übrigen arbeitenden Menschen.
Sie bekämpfen sie deshalb, weil sie sie für zu weitgehend halten und
wollen sie im Interesse des Finanzkapitals beschränken und letztlich
vollkommen beseitigen, so wie das die Hitlerfaschisten getan haben. Sie
lehnen die bürgerliche Demokratie ab, weil sie sie ersetzen wollen durch
die offene, terroristische Diktatur des Finanzkapitals.
Zwischen
Kommunisten und Revolutionären auf der einen Seite und zwischen den
Faschisten auf der anderen Seite bestehen grundlegende Unterschiede.
Das
Verbot der NPD und der anderen faschistischen Parteien und Organisationen
kann und muss damit begründet werden, dass sie faschistische,
rassistische, antisemitische, den imperialistischen Krieg und die
Nazi-Diktatur verherrlichende Organisationen sind. Und genau deswegen
widerspricht ihre Existenz auch dem Grundgesetz. Es heißt dort nämlich
im Artikel 139:
„Die
zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und
Militarismus’ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen
dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ So fordert es auch das Potsdamer
Abkommen von 1945. Das Grundgesetz ist auch überhaupt „kein
Gegenentwurf zur Terrorherrschaft des Nazi-Regimes“, wie der Aufruf von
VVN/BdA behauptet. Es wurde gerade dazu geschaffen, die Errichtung einer
antifaschistisch-demokratischen Ordnung, wie sie etwa das Potsdamer
Abkommen fordert, zu verhindern. Es enthält im Übrigen zahlreiche
Bestimmungen, die reaktionärer sind als die Weimarer Verfassung. Dazu gehört
unter anderem auch der Artikel 21, Absatz 2.
Abgesehen
davon hatte sich die Bundesrepublik Deutschland bei ihrem UNO-Betritt im
Jahr 1973 ausdrücklich dazu verpflichtet, diese Bestimmungen, auch in
allen Fortsetzungsformen, durchzusetzen.
Weiter
heißt es im Aufruf von VVn/BdA die NPD „propagiert zur Durchsetzung
ihrer politischen Ideologie nicht nur Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern
eine politische Heimat und unterstützt sie. Sie ist in einem hohen Maße
für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige strafbare
Handlungen gedeihen.“
In
der Tat, das ist so. Der braune Terror ist keine Fantasie, er ist tödlich
ernst zu nehmen. Seit 1989 gibt es mindestens 150 durch deutsche Nazis zu
Tode gejagte und ermordete Menschen, in erster Linie MigrantInnen, aber
auch Linke und Obdachlose und andere den Nazis missliebige Menschen.
Aber
Gewalt ist eben nicht gleich Gewalt. Diejenigen, die zum Beispiel Gewalt
anzuwenden bereit sind, um Aufmärsche mit Faschisten zu verhindern, dürfen
nicht mit den Faschisten in einen Topf geworfen werden.
Würde
die NPD mit der Begründung verboten, sie propagiere Gewalt zur
Durchsetzung ihrer politischen Ziele, so wäre für das Verbot revolutionärer
Organisationen Tür und Tor geöffnet.
Alles
in allem wäre die VVN/BdA gut beraten, ihren Aufruf schleunigst zurückzunehmen.
Sie sollte sich mit anderen Kräften gemeinsam an einen Tisch setzen, um
eine Kampagne für das Verbot der NPD auf wirklich demokratischer und
fortschrittlicher Grundlage auf die Beine zu stellen. |