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Eigentümer erwirkte allerdings Abriss-
und Baugenehmigungen, um die denkmalgeschützte
antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals zu zerstören und
an ihrer Statt, sog. „Sommervillen“ zu errichten. Damit hat
der Eigentümer klar gegen die vertraglichen Verpflichtungen
verstoßen. (...) Gegenüber Medienvertreter/innen sagte Herr Gröger
stets: „Ich vertrete meinen Eigentümerstandpunkt.“ Den
Pflichten eines Eigentümers, die er einzuhalten sich mit dem
Kauf der Immobilie verpflichtet hatte, kam er dabei nie nach. So
kam es bereits zu mehreren Denkmalschändungen, Diebstählen,
sowie Wetterschäden an den Gebäuden und Exponaten. Außerdem:
Das ganze Areal befindet sich in einem unansehnlichen und für
eine Gedenkstätte, die Widerstandskämpfern gegen das
Hitlerregime gewidmet ist, unwürdigen Zustand. |
Thälmann
Gedenkstätte Ziegenhals
Kaufvertrag
mit Gedenkstätten-Eigentümer überprüfen!
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir,
der Freundeskreis „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ e.V., Ziegenhals,
werden nun, nachdem unsere Verfassungsklage vor dem LVG Brandenburg
abgewiesen wurde, die Überprüfung des Verkaufs, bzw. Kaufs der
Immobilie, auf der sich die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals
befindet, auf Rechtmäßigkeit und Gültigkeit weiterverfolgen. Wir
begannen bereits 2008/2009 mit dieser Überprüfung und unterbrachen
sie, um uns ganz der Verfassungsklage zu widmen.
Dabei
fanden wir, u.a. durch zwei Berichtsanforderungen an den
Haushaltsausschuss des Bundestages über Frau Gesine Lötzsch (MdB, Die
Linke), heraus, dass die Gültigkeit des Kaufvertrages zwischen der
Treuhand Liegenschaft Immobilien GmbH (TLG Immobilien GmbH) und dem
derzeitigen Eigentümer Gerd Gröger (inzwischen pensionierter
Ministerialbeamter Brandenburgs aus dem Bauministerium) nicht mehr
gegeben ist – diesem Vertrag wurde die Geschäftsgrundlage entzogen.
Und zwar durch Herrn Gröger selbst.
Hintergrund
ist der Fakt, dass Herr Gröger die Immobilie, auf der sich die
„Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ befindet, wissentlich mit der
Auflage ersteigerte, dass der öffentliche Zugang zur Gedenkstätte
weiterhin gewährleistet werden musste und muss. Der Eigentümer
erwirkte allerdings Abriss- und Baugenehmigungen, um die denkmalgeschützte
antifaschistische Gedenkstätte in Ziegenhals zu zerstören und an ihrer
Statt, sog. „Sommervillen“ zu errichten. Damit hat der Eigentümer
klar gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstoßen. Das ist nun
nichts prinzipiell Neues. Gegenüber Medienvertreter/innen sagte Herr Gröger
stets: „Ich vertrete meinen Eigentümerstandpunkt.“ Den
Pflichten eines Eigentümers, die er einzuhalten sich mit dem Kauf der
Immobilie verpflichtet hatte, kam er dabei nie nach. So kam es bereits
zu mehreren Denkmalschändungen, Diebstählen, sowie Wetterschäden an
den Gebäuden und Exponaten. Außerdem: Das ganze Areal befindet sich in
einem unansehnlichen und für eine Gedenkstätte, die Widerstandskämpfern
gegen das Hitlerregime gewidmet ist, unwürdigen Zustand.
Der
öffentliche Zugang und der Erhalt der Gedenkstätte, das sind Gegenstände
des Kaufvertrages zwischen der TLG Immobilien GmbH und Herrn Gröger.
Die Nichteinhaltung dieser Auflagen stellt einen Vertragsbruch dar. Die
TLG Immobilien GmbH ist nun aufgerufen, vom Kaufvertrag zurückzutreten
und damit den Weg frei zu machen, damit es endlich eine würdige Lösung
für ein ehrendes Gedenken an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der „Ziegenhalser
Tagung“ gibt.
Wir,
der Freundeskreis, haben die Gedenkstätte von 1990 bis 2002 öffentlich
zugänglich gemacht. Wir haben sie ehrenamtlich betreut, regelmäßige
Öffnungszeiten organisiert, Führungen angeboten und kleinere
bauliche Maßnahmen durchgeführt. Dabei wurden und werden wir von
vielen Menschen im In- und Ausland, seit nun 20 Jahren durch Spenden und
anhaltende Solidarität unterstützt.
Wir
stehen nach wie vor bereit, um die denkmalgeschützte Ernst-Thälmann-Gedenkstätte am
authentischen Ort endlich wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Wir haben seit acht Jahren auf eine große Spendenkampagne
verzichtet. Diese behalten wir uns für den Fall vor, dass sich Möglichkeiten
für einen Neuanfang in Ziegenhals ergeben.
Wir
fügen Ihnen im Anhang unser Schreiben an die TLG Immobilien, sowie das
Berliner Kammergerichtsurteil von 2004 bei. Letzteres, wir beziehen uns
auch in unserem Schreiben an die TLG auf dieses Urteil, ist einerseits
interessant in Bezug auf die Namensnennung von Herrn Gröger. Der Mann,
dessen Name nicht genannt werden sollte, hat dieses Verfahren vor sechs
Jahren verloren. Wir empfehlen zudem die Lektüre des ganzen Urteils -
es enthält viele wichtige Fakten zum Thema Ziegenhals, in komprimierter
Form.
Am
Sonnabend, den 20. März 2010 wird es unseren zweiten Protestzug, mit
Autokorso, Kundgebungen und vielem mehr, geben! Nähere Informationen
folgen.
Bitte
schreiben Sie uns bei Interesse oder für Nachfragen, wir melden uns
umgehend. Danke.
mit
freundlichen Grüßen
Max
Renkl
(Vorsitzender,
Freundeskreis „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“ e.V., Ziegenhals
Brief
an TLG siehe Urteil
Kammergericht siehe |