Wichtige Rubriken und Beiträge

+++Neu+++

Newsletter bestellen

zur Homepage

Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk

Kampf den ideologischen Diversanten

Für den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands

Gegen den imperialistischen Krieg

Black Channel

Betrieb&Gewerkschaft

Bildung, Kultur & Wissen

Wider den Block der
Rechten und Trotzkisten

zur Geschichte
der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung

Wissenschaftlicher Sozialismus

Aus den Ländern

Links

Impressum

Archiv

Intern

Proletarischer Internationalismus

zurück

Karnevalsposse am Rhein:

Düsseldorfer Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum Ersten)

Von Günter Ackermann mehr

Düsseldorfer Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum Zweiten) Typisch

Von Günter Ackermann mehr

Landgericht bestätigt Verfügung gegen Erwin 
Laubenburg setzt auf Einsichtsfähigkeit

29.10.2003, von Frank Laubenburg mehr

NRZ, überregional, 30.10.03

Wortgewalt

JUSTIZ / OB Erwin und die Kunst der Beleidigung. mehr

Düsseldorfs OB löst scharfen Justizprotest aus mehr

Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Überregional:, 16.10.2003

Keine Narrenfreiheit für den Oberbürgermeister OB Erwin gestern vor dem Landgericht. mehr

NRZ:

Verrückte Geschichte

16.10.2003 / NRW / MANTEL mehr

Erwin meint es nicht bös

16.10.2003 / LOKALAUSGABE mehr

Mittwoch 29. Oktober 2003, 17:54 Uhr

Düsseldorfs OB löst scharfen Justizprotest aus mehr

Karnevalsposse am Rhein:

Düsseldorfer Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum Ersten)

Von Günter Ackermann

Animation LuftaufnahmeNormalgröße Bild anklicken

Links: „Joachim-Erwin-Arena“ (Modell)

Da wagt es doch so ein Rotzlöffel von Ratsherrn den OB nach den Geschäftsbeziehungen der Stadt zur Firma seines Schwiegervaters zu fragen. Frechheit!

Um was geht’s? Wie es sich gehört, hat jeder der Kommunalfürsten vor, sich ein bleibendes Denkmal zu setzen. In Düsseldorf ist es die „Arena“. Das Projekt, ein Ding der Superlative: „Die neue Arena bietet Platz für 51.500 Besucher. Bis Anfang September 2004 soll das 218-Millionen-Euro-Projekt fertig gestellt sein. Dazu gehören Büroflächen (6.500 Quadratmeter), Showrooms, Räume für Physiotherapie, ein Hotel mit 288 Zimmern und 1.150 Parkplätze unter der Arena.“

Die schlappen 218 Millionen Euro hat die Stadt Düsseldorf zwar nicht, aber das Geld, dessen war man sich sicher,  sollte mühelos über die Olympischen Spiele wieder reinkommen. Also wurde mit Eifer gebaut und dann kam der Absturz: Nicht Düsseldorf, sondern Leipzig ist deutscher Olympionik. Aus der Traum!

Aber, darüber hat Erwin keinen Zweifel, die Stadt braucht diese Arena. Schon allein wegen der Sportveranstaltungen... Nun spielt der Düsseldorfer Fußballklub Fortuna ohne Fortune. Er kickt in der 4. Liga (wenn auch derzeit auf Platz 1) gegen so bekannte Fußballvereine wie FC Büderich, SSG 09 Bergisch Gladbach oder Union Nettetal. Dazu dieses Monsterstadion?

Aber Joachim Erwin möchte so gern sich ein Denkmal setzen. Man bedenke, in 50 Jahren spielt dann der FC Kranenburg gegen Fortuna Düsseldorf in der „Joachim-Erwin-Arena“ in der Joachim-Erwin-Straße – ein schöner Gedanke. Und olympische Spiele gibt’s ja auch alle 4 Jahre, Im Jahr 2080 eröffnet dann im Joachim-Erwin-Stadion der Bundespräsident die Olympischen Spiele... Also wird gebaut auf Teufel komm raus.

An der Projektierung des OB-Denkmals und Multi-Arena ist auch eine Entwicklungsgesellschaft beteiligt, die – Zufall oder nicht – dem Schwiegervater des Oberbürgermeisters gehört und in der die Frau Erwin arbeitet – die Gattin des biederen Herrn Erwin. Eigentlich praktisch, denn wer sollte besser am Denkmal arbeiten können als die liebende Gattin und deren Vater... Im Übrigen: Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Und da stellte doch der Schnösel und Ratsherr Frank Laubenburg (PDS) ketzerische Fragen an den OB, ob der Herr Oberbürgermeister am Ratsbeschluss über die Vergabe von Aufträgen an die Firma, in der die Frau Oberbürgermeister arbeitet und die dem Vater der Frau Oberbürgermeister gehört, mitwirken durfte. Das stank Herrn Erwin sehr.

Also wurde er ausfallend. Aus einer Pressemeldung von Frank Laubenburg:

„Erwin hatte laut Pressemeldungen auf einer Pressekonferenz der Messe Düsseldorf zum Thema "Arena-Finanzierung" erklärt, nur der "verrückte Kommunist bei mir ihm Rat" stelle "solche Fragen". Damit wollte er offenbar ein weiteres Mal der Frage nach einem Finanzierungskonzept für den laufenden Bau der Arena ausweichen. Bis heute ist unklar, woher die ab Juni benötigten 140 Millionen Euro für den Weiterbau herkommen sollen. Auch auf der letzten Ratssitzung verweigerte Erwin die Antwort auf entsprechende Fragen. Das Thema sei "nicht aktuell".“

Laubenburg ging zu Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Der Richter schlug dem Kommunalfürsten vor, er möge sein Bedauern aussprechen, wenn Laubenburg sich beleidigt gefühlt habe.

OB Erwin verteidigte sich damit, dass im Rheinland „verrückt“ nicht verrückt sei, sondern eine andere Bedeutung habe wie im Lexikon festgeschrieben.

Die Lokalpresse schrieb: Im Rheinland sei es üblich, das Wort "verrückt" im Sinne von "jeck" zu gebrauchen, erklärte Erwins Rechtsanwalt. Und Erwin selbst zauberte die Broschüre eines "völlig verrückten Restaurants" aus der Jackentasche: Als Beweis.“

Die rheinische Frohnatur (geboren in Stadtroda in Thüringen) verwechselte das Rednerpult bei der Pressekonferenz mit der Bütt bei der Sitzung des Karnevalsvereins. Klar, als Thüringer.  

siehe auch: http://www.laubenburg.de

zurück

Düsseldorfer Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum Zweiten)

Typisch

Von Günter Ackermann

Die Justiz ist unabhängig, so lautet ein Rechtsgrundsatz des bürgerlich-demokratischen Staates. Wir wissen,  das ist ein Anspruch, die Realität sieht anders aus.

Trotzdem bewegen sich viele Richter manchmal mit viel demokratischen Ernst. I ch selbst habe da ein Beispiel erlebt, als mir die Oberbürgermeisterin und ihr Verwaltungschef an den Kragen wollten. Sie sind an der Justiz glatt gescheitert.

(siehe) und Rotes-Duisburg-online.de/Zumberov/

Auch hier versteifte sich die Stadtspitze und lief prompt in die Falle. In einem Aufsehen erregenden Prozess wurde ich nicht allein freigesprochen, sondern das Gericht stellte das Verfahren wegen nicht vorhandenen Straftatbestands ein.

Es gibt noch eine Parallele: In beiden Fällen waren es Juristen, die diese Prozesse provozierten: In Duisburg 2000/2001 der Stadtdirektor Brand, ein ehemaliger Richter, in Düsseldorf OB Erwin, ein Rechtsanwalt.

Erwin verlor einen Prozess gegen den PDS-Ratsherrn Frank Laubenburg mit Pauken und Trompeten. Er hatte diesen als „verrückten Kommunisten“ beschimpft und muss jetzt, sagt er es noch mal, bis zu 250.000 € blechen. Die Richter mochten sich offensichtlich nicht zu  Lakaien eines Kommunalfürsten machen und watschten ihn ab. 

Aber die rheinische Frohnatur aus Thürigen[1] (bitte liebe thüringer Landsleute, das richtet sich nicht gegen euch, der Verfasser dieses Textes ist selbst ein Thüringer, geboren in Erfurt) und Düsseldorfer Oberbürgermeiter ist ein wackerer Kämpfe wider die Pest des Kommunismus.

Was bilden die sich denn eigentlich ein? „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ hieß es bis in die 70er Jahre du die Justiz steckte reihenweise Kommunisten in den Knast. So, bitteschön, hat die Justiz zu handeln und dieser Richter entscheidet auch noch gegen seine Göttlichkeit, den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt. Frechheit!

Im Gegenzug mahnte der OB die Richter ab: „Es ist schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können.“

Na also! Nun  wäre es sicher etwas zuviel, Frank Laubenburg einen Kommunisten zu nennen. Ich kenne ihn ganz gut aus meiner kommunalpolitischen Arbeit. Aber er ist einer, der sich bemüht linke Positionen zu vertreten. Und das ist doch auch schon etwas![2]

Von Herrn Erwin die Erkenntnis dieser Feinheiten zu erwarten, wäre jedoch zu viel des Guten.


[1] geboren in Stadtroda in Thüringen

[2]  Ich habe mit Frank Laubenburg in den Jahren 2000/2001 zusammen gearbeitet. V.a. als gegen mich die Prozesse liefen, waren Anregungen  und Aktivitäten von ihm sehr hilfreich. Er war damals Fraktionsgeschäftsführer der PDS-Ratsfraktion in Duisburg.

Landgericht bestätigt Verfügung gegen Erwin 
Laubenburg setzt auf Einsichtsfähigkeit

29.10.2003

von Frank Laubenburg

Quelle: Homepage von Frank Laubenburg

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute einen Widerspruch des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, Joachim Erwin, gegen eine Einstweilige Verfügung abgewiesen. Erwin wollte erreichen, PDS-Ratsmitglied Frank Laubenburg weiterhin als „verrückten Kommunisten“ bezeichnen zu dürfen. Dies bleibt ihm nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro bzw. Ordnungshaft von bis zu einem halben Jahr weiterhin verboten.

Zum Urteil des Landgerichts erklärt Frank Laubenburg:

Persönliche Schmähungen und Beleidigungen haben auch in harten politischen Debatten keinen Platz. Dies hat das Landgericht heute knapp, aber deutlich, dem Düsseldorfer Oberbürgermeister mit auf den Weg gegeben. Ein entsprechendes Urteil hatte ich erwartet. Mein Rechtsanwalt Henning Kroymann und ich waren aber von der Deutlichkeit der mündlichen Begründung des Gerichts angenehm überrascht.

Das Gericht legte mündlich dar, dass Erwin "in erheblicher Weise Persönlichkeitsrechte verletzt" habe und er sich „mangels Auseinandersetzung in der Sache“ nicht auf Meinungsfreiheit berufen könne.

Die von OB Erwin in der Verhandlung geäußerte Ansicht, der Begriff "verrückt" sei nicht beleidigend, sondern nahezu als Kompliment gemeint, galt dem Gericht offenbar als so abwegig, dass in der mündlichen Begründung darauf nicht näher eingegangen wurde.

In der Tat hatte OB Erwin in einem Schriftsatz zur Verhandlung mitteilen lassen, er sei „von der Intensität beeindruckt“, mit der ich meine politischen Auffassungen vertrete. Dies geschehe „in polemisch durchaus gekonnten Redebeiträgen“.

Dass der Oberbürgermeister in Berufung gegen das heutige Urteil gehen will, ist für mich ein vollkommen unverständlicher Schritt. Herr Erwin hätte bereits vor Monaten meinem Angebot einer außergerichtlichen Einigung folgen können und sollen anstatt den Gerichtssaal zum Ort der politischen Auseinandersetzung zu machen.

Als demokratischer Sozialist hoffe ich natürlich weiterhin auf die Einsichtsfähigkeit des Herrn Erwin.

Erwins heutige Erklärung, das Gericht habe sich von „Protagonisten kommunistischen Denkens instrumentalisieren lassen“, erfordert meines Erachtens jetzt aber auch deutliche Stellungnahmen der den OB Erwin tragenden Ratsfraktionen von CDU und FDP.

 Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Überregional:, 16.10.2003

Keine Narrenfreiheit für den Oberbürgermeister OB Erwin gestern vor dem Landgericht. 

Das Wort "verrückt" bedeutet im Rheinland etwas anderes als im Rest der Republik. Mit dieser These verteidigte sich gestern Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) in der Landeshauptstadt vor Gericht, wo er sich gegen eine Unterlassungsklage zur Wehr setzt.Anfang Mai soll der OB bei einer Pressekonferenz auf eine Journalistenfrage geantwortet haben: "Solche Fragen stellt sonst nur der verrückte Kommunist bei mir im Rat." PDS-Stadtrat Frank Laubenburg, für seinen bohrenden Fragestil bekannt, fühlte sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung. Er sei nicht verrückt. Auch das Gericht wertete die Äußerung als Schmähkritik und ordnete eine einstweilige Verfügung an: Sollte der OB seine Einschätzung wiederholen, müsse er bis zu 250 000 Euro zahlen oder bis zu sechs Monate in Ordnungshaft.Erwin legte Widerspruch ein - weshalb sich die beiden Streitparteien gestern vor der Zivilkammer des Landgerichtes wieder trafen. Sein Mandant habe den Begriff "verrückt" nicht im Krankheitssinne gebraucht, sondern um damit einen außerordentlichen, extremen Fragestil zu bezeichnen. Im Rheinland sei es üblich, das Wort "verrückt" im Sinne von "jeck" zu gebrauchen, erklärte Erwins Rechtsanwalt. Und Erwin selbst zauberte die Broschüre eines "völlig verrückten Restaurants" aus der Jackentasche: Als Beweis. Das jedoch ließ die gegnerische Seite kalt."Joachim Erwin stammt nicht aus dem Rheinland, sondern aus Thüringen. Und die Pressekonferenz einer Messegesellschaft ist doch wohl etwas anderes als eine Karnevalssitzung", so Laubenburgs Anwalt. Die Richter legten Erwin nahe, offiziell zu erklären, er habe den PDS-Stadtrat nicht beleidigen wollen und bedauere es, wenn seine Äußerung Laubenburg verletzt habe. Erwin lehnte ab. "Ich kann nichts bedauern, wenn jemand etwas falsch versteht. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist das seine Sache, nicht meine." Das Gericht will nun am 29. Oktober über den Widerspruch entscheiden.

Von Anne Ullenboom  

zurück

NRZ:

Verrückte Geschichte

16.10.2003 / NRW / MANTEL

Sich bei einem politischen Linksaußen von der PDS entschuldigen? Da würde Düsseldorfs OB Joachim Erwin (CDU) vermutlich noch eher in die SPD eintreten. Einen Satz des Bedauerns lehnte er deshalb gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht ab. Dorthin war er zitiert worden, weil er den Ratsherren Frank Laubenburg bei einer Pressekonferenz als "verrückten Kommunisten" tituliert und eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung nicht akzeptiert hatte. Er sei doch nur falsch verstanden worden, argumentierte der ehemalige Anwalt auch gestern. Und überhaupt, habe er "verrückt" nicht negativ gemeint. Ob er damit Erfolg hat, wird das Gericht am 29. Oktober verkünden. Die Chancen stehen nicht so gut. Erwin kam zum spürbaren Missfallen des Richtertischs eine halbe Stunde zu spät zum Termin. Und wie hatte schon der später gewendete Kommunist Michail Gorbatschow gesagt: Wer zu spät kommt... (NRZ)  

zurück

Erwin meint es nicht bös

16.10.2003 / LOKALAUSGABE / DüSSELDORFGERICHT / Keine OB-Entschuldigung bei Laubenburg für den "verrückten Kommunisten" Bedauern? Undenkbar. "Warum sollte ich etwas bedauern, nur weil ein Anderer etwas falsch verstanden hat?" fragt Joachim Erwin den Richter. Als "verrückten Kommunisten" hatte er PDS-Mann Frank Laubenburg in einem typischen Anfall oberbürgermeisterlichen Übermuts tituliert. Eine Beleidigung, die Erwin gestern ins Landgericht zwang, wo er wegen eines anderen Termins mit einer halben Stunde Verspätung erschien.Der Beschimpfte hatte über das Gericht eine einstweilige Verfügung mit Strafandrohung bei Wiederholung erlassen, die Erwin nicht akzeptiert hatte. "Ein politischer Prozess, mit dem die PDS Aufmerksamkeit erregen will", grinste der OB in die Fernsehkameras. Richter Hans-Joachim Wirtz machte ihm allerdings freundlich lächelnd deutlich, "dass wir in der Bemerkung schon eine Schmähung gesehen haben."Aber nein: Man müsse doch schon "bösen Glaubens" sein, um zu denken, er habe das im Sinne einer Geisteskrankheit gemeint, belehrte Erwin das Gericht und wedelte mit einer Einladung, als enthalte sie den nötigen Beweis. Darin sei von "Eckhard Witzigmanns verrücktem Theaterzelt" die Rede, so viel zum Begriff "verrückt". Auch Erwins Kölner Anwalt verdingte sich als Sprachdeuter und spitzte den ungewollt erheiternden Ausflug in die Semantik mit der Feststellung zu, dass ",jeck sogar ein großes Kompliment im Karneval" sei.Kein Witz

"Die Bemerkung ist nicht bei einer Kappensitzung, sondern bei einer Pressekonferenz der Messe gefallen", erinnerte Laubenburgs Rechtsbeistand Henning Kroymann. Und selbst wenn sein Mandant "Kommunist" nicht als ehrenrührig empfinde, so sei auch die Außenwirkung dieses Wortes durchaus negativ. Wirtz Versuch, Erwin wenigstens den Ansatz einer Entschuldigung abzuringen, schlug fehl. Am 29. Oktober wird er verkünden, obs bei der einstweiligen Verfügung bleibt.

FRANK PREUSS  

zurück

Artikel URL: http://de.news.yahoo.com/031029/286/3q0ng.html

Mittwoch 29. Oktober 2003, 17:54 Uhr

Düsseldorfs OB löst scharfen Justizprotest aus

Düsseldorf (AFP)

Düsseldorfs CDU-Oberbürgermeister Joachim Erwin hat nach einer gerichtlichen Niederlage gegen einen PDS-Ratsherrn das Urteil massiv kritisiert und damit einen Sturm der Entrüstung bei der nordrhein-westfälischen Justiz ausgelöst. Auslöser war die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, wonach Erwin den PDS-Kommunalpolitiker nicht als "verrückten Kommunisten" bezeichnen darf.

Der OB nannte es daraufhin "schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können". NRW-Justizsprecher Dieter Wendorff wies diese Äußerung im Namen der Richterschaft als "empörende Beleidigung" zurück.

Mit ihrem Urteil bestätigte die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Gerichts eine einstweilige Verfügung, die der PDS-Stadtverordnete Frank Laubenburg gegen Erwin erwirkt hatte. Mit Blick auf die anschließende Urteilsschelte des Stadtoberhaupts sagte Justizministeriumssprecher Wendorff der Nachrichtenagentur AFP: "Das ist eine Entgleisung, die auch dieser OB sich nicht leisten kann." Die Unabhängigkeit der Gerichte stehe "außer Frage und für niemanden zur Disposition".

In seinem Urteil befand das Düsseldorfer Landgericht, mit der Bezeichnung "verrückter Kommunist" im Zusammenhang mit Laubenburg habe Erwin "die Grenze zur Schmähkritik" überschritten. Der OB habe seinem Kontrahenten durch die umstrittene Äußerung ein "unnormales" und "ungewöhnliches" Verhaltensmuster attestiert, das von einer speziellen politisch-gesellschaftlichen Anschauung geprägt sei.

Dem Gericht zufolge hatte Erwin die umstrittene Äußerung auf einer Pressekonferenz der Messe Düsseldorf gemacht, bei der es nicht um aktuelle politische Auseinandersetzungen im Düsseldorfer Stadtrat ging. Da ein Zusammenhang mit Streitigkeiten im Stadtparlament nicht erkennbar sei, handele es sich bei Erwins Worten um "eine Äußerung jenseits sachlicher Kritik und eine Wertung, die in keinem Verhältnis mehr zum Anlass" stehe, befand die Kammer. Erwin ließ anschließend über den Sprecher weiter erklären, "die Sache selbst" werde in einem weiteren Verfahren zu klären sein.

zurück

NRZ, überregional, 30.10.03

Wortgewalt

JUSTIZ / OB Erwin und die Kunst der Beleidigung.

DÜSSELDORF. Niederlagen sind für Joachim Erwin nur als Zusammenspiel finsterer Mächte vorstellbar. Und Gift für seinen Adrenalinspiegel. Kaum war Düsseldorfs OB gestern einem lokalen PDS-Politiker vor dem Landgericht unterlegen, trat er in der ihm eigenen Art nach: "Es ist schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können." Eine "empörende Beleidigung" der Richterschaft, erregte sich Dieter Wendorff, Sprecher des Justizministers. "Das ist eine Entgleisung, die sich auch dieser Oberbürgermeister nicht erlauben darf." Die Unabhängigkeit der Richter stehe nicht zur Disposition.

So wollte es Erwin danach zwar auch gar nicht gemeint haben. Auf die Justiz prügelt der ehemalige Anwalt jedoch gerne ein, wenn sie es wagt, seine Kreise zu stören. Ermittlungen wegen des Verdachts, eine Demonstration unterbunden zu haben, qualifizierte er als politisch motiviert ab. Mit einer Anzeige gegen Staatsanwalt Johannes Mocken, den Ruf der Stadt beschädigt zu haben, blamierte er sich erst jüngst.

Lernfähig macht den CDU-Mann das nicht: Im Streitfall mit dem PDS-Ratsherrn Frank Laubenburg hat er bereits patzig Berufung angekündigt. Die Aussichtslosigkeit des juristischen Unterfangens schreckt Erwin nicht ab. Im Kampf gegen die PDS glaubt er die Öffentlichkeit hinter sich, selbst wenn er im Unrecht ist.

Bei einer Pressekonferenz hatte er die Frage eines Journalisten mit dem Satz beantwortet: "Solche Fragen stellt sonst nur der verrückte Kommunist bei mir im Rat." Eine Beleidigung, die sich leicht außergerichtlich aus der Welt schaffen ließe. Doch eine harmlose Unterlassungserklärung von Laubenburgs Anwalt ließ Erwin unbeantwortet, gegen die einstweilige Verfügung des Gerichts legte er gar Widerspruch ein. Klein beigeben gegen einen wie Laubenburg, der ihn im Rat penetrant piesackt? Undenkbar...

Und so wurde die Öffentlichkeit vor ein paar Wochen Zeuge peinlicher Erklärungsversuche zum Begriff "verrückt". Der Richter, sichtlich um gütliche Einigung bemüht, scheiterte an der vernagelten Haltung Erwins: "Ich kann doch nichts bedauern, wenn mich jemand falsch versteht", ließ der OB ihn wissen. Gestern bekam er die Quittung serviert: Die 12. Zivilkammer wertete Erwins Ausfall als "eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Schmähung" und bestätigte die einstweilige Verfügung. Sollte er Laubenburg noch einmal einen "verrückten Kommunisten" nennen, kostet ihn das im Extremfall 250 000 Euro.

Eine Summe, die sogar einen Trotzkopf wie Erwin abschrecken könnte. (NRZ)

FRANK PREUSS

zurück

Spenden für die Homepage: Günter Ackermann, Konto-Nr.: 433 407 436,
IBAN DE62360100430433407436., BIC PBNKDEFF, BLZ: 360 100 43
Postbank Essen. Verwendungszweck: Homepage 
(Bitte eMail-Adresse und Verwendungszweck immer angeben!)

  Bitte immer angeben!