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Karnevalsposse
am Rhein:
Düsseldorfer
Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum Ersten)
Von
Günter Ackermann mehr
Düsseldorfer
Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum
Zweiten) Typisch
Von
Günter Ackermann mehr
Landgericht
bestätigt Verfügung gegen Erwin
Laubenburg setzt auf Einsichtsfähigkeit
29.10.2003,
von
Frank Laubenburg mehr
NRZ,
überregional, 30.10.03
Wortgewalt
JUSTIZ
/ OB Erwin und die Kunst der Beleidigung. mehr
Düsseldorfs OB löst
scharfen Justizprotest aus
mehr
Westdeutsche
Allgemeine Zeitung, Überregional:, 16.10.2003
Keine
Narrenfreiheit für den Oberbürgermeister
OB Erwin gestern vor dem Landgericht. mehr
NRZ:
Verrückte Geschichte
16.10.2003
/ NRW / MANTEL
mehr
Erwin meint es nicht bös
16.10.2003
/ LOKALAUSGABE mehr
Mittwoch
29. Oktober 2003, 17:54 Uhr
Düsseldorfs
OB löst scharfen Justizprotest aus mehr
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Karnevalsposse
am Rhein:
Düsseldorfer
Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum
Ersten)
Von
Günter Ackermann
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„Joachim-Erwin-Arena“
(Modell)
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Da
wagt es doch so ein Rotzlöffel von Ratsherrn den OB nach den Geschäftsbeziehungen
der Stadt zur Firma seines Schwiegervaters zu fragen. Frechheit!
Um
was geht’s? Wie es sich gehört, hat jeder der Kommunalfürsten vor,
sich ein bleibendes Denkmal zu setzen. In Düsseldorf ist es die
„Arena“. Das Projekt, ein Ding der Superlative: „Die neue Arena
bietet Platz für 51.500 Besucher. Bis Anfang September 2004 soll das
218-Millionen-Euro-Projekt fertig gestellt sein. Dazu gehören Büroflächen
(6.500 Quadratmeter), Showrooms, Räume für Physiotherapie, ein Hotel mit
288 Zimmern und 1.150 Parkplätze unter der Arena.“
Die
schlappen 218 Millionen Euro hat die Stadt Düsseldorf zwar nicht, aber
das Geld, dessen war man sich sicher,
sollte mühelos über die Olympischen Spiele wieder reinkommen.
Also wurde mit Eifer gebaut und dann kam der Absturz: Nicht Düsseldorf,
sondern Leipzig ist deutscher Olympionik. Aus der Traum!
Aber,
darüber hat Erwin keinen Zweifel, die Stadt braucht diese Arena. Schon
allein wegen der Sportveranstaltungen... Nun spielt der Düsseldorfer Fußballklub
Fortuna ohne Fortune. Er kickt in der 4. Liga (wenn auch derzeit auf Platz
1) gegen so bekannte Fußballvereine wie FC Büderich, SSG 09 Bergisch
Gladbach oder Union Nettetal. Dazu dieses Monsterstadion?
Aber
Joachim Erwin möchte so gern sich ein Denkmal setzen. Man bedenke, in 50
Jahren spielt dann der FC Kranenburg gegen Fortuna Düsseldorf in der
„Joachim-Erwin-Arena“ in der Joachim-Erwin-Straße – ein schöner
Gedanke. Und olympische Spiele gibt’s ja auch alle 4 Jahre, Im Jahr 2080
eröffnet dann im Joachim-Erwin-Stadion der Bundespräsident die
Olympischen Spiele... Also wird gebaut auf Teufel komm raus.
An
der Projektierung des OB-Denkmals und Multi-Arena ist auch eine
Entwicklungsgesellschaft beteiligt, die – Zufall oder nicht – dem
Schwiegervater des Oberbürgermeisters gehört und in der die Frau Erwin
arbeitet – die Gattin des biederen Herrn Erwin. Eigentlich praktisch,
denn wer sollte besser am Denkmal arbeiten können als die liebende Gattin
und deren Vater... Im Übrigen: Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.
Und
da stellte doch der Schnösel und Ratsherr Frank Laubenburg (PDS)
ketzerische Fragen an den OB, ob der Herr Oberbürgermeister am
Ratsbeschluss über die Vergabe von Aufträgen an die Firma, in der die
Frau Oberbürgermeister arbeitet und die dem Vater der Frau Oberbürgermeister
gehört, mitwirken durfte. Das stank Herrn Erwin sehr.
Also
wurde er ausfallend. Aus einer Pressemeldung von Frank Laubenburg:
„Erwin
hatte laut Pressemeldungen auf einer Pressekonferenz der Messe Düsseldorf
zum Thema "Arena-Finanzierung" erklärt, nur der "verrückte Kommunist bei mir ihm Rat" stelle "solche
Fragen". Damit wollte er offenbar ein weiteres Mal der Frage
nach einem Finanzierungskonzept für den laufenden Bau der Arena
ausweichen. Bis heute ist unklar, woher die ab Juni benötigten 140
Millionen Euro für den Weiterbau herkommen sollen. Auch auf der letzten
Ratssitzung verweigerte Erwin die Antwort auf entsprechende Fragen. Das
Thema sei "nicht aktuell".“
Laubenburg
ging zu Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Der Richter
schlug dem Kommunalfürsten vor, er möge sein Bedauern aussprechen, wenn
Laubenburg sich beleidigt gefühlt habe.
OB
Erwin verteidigte sich damit, dass im Rheinland „verrückt“ nicht verrückt
sei, sondern eine andere Bedeutung habe wie im Lexikon festgeschrieben.
Die
Lokalpresse schrieb: „Im Rheinland sei es üblich, das Wort "verrückt" im Sinne von
"jeck" zu gebrauchen, erklärte Erwins Rechtsanwalt. Und Erwin
selbst zauberte die Broschüre eines "völlig verrückten
Restaurants" aus der Jackentasche: Als Beweis.“
Die
rheinische Frohnatur (geboren in Stadtroda in Thüringen) verwechselte das
Rednerpult bei der Pressekonferenz mit der Bütt bei der Sitzung des
Karnevalsvereins. Klar, als Thüringer.
siehe
auch: http://www.laubenburg.de
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Düsseldorfer
Oberbürgermeister Erwin (CDU) rastet aus (zum
Zweiten)
Typisch
Von
Günter Ackermann
Die
Justiz ist unabhängig, so lautet ein Rechtsgrundsatz des bürgerlich-demokratischen
Staates. Wir wissen, das ist ein Anspruch, die Realität sieht anders aus.
Trotzdem
bewegen sich viele Richter manchmal mit viel demokratischen Ernst. I ch
selbst habe da ein Beispiel erlebt, als mir die Oberbürgermeisterin und
ihr Verwaltungschef an den Kragen wollten. Sie sind an der Justiz glatt
gescheitert.
(siehe)
und Rotes-Duisburg-online.de/Zumberov/
Auch
hier versteifte sich die Stadtspitze und lief prompt in die Falle. In
einem Aufsehen erregenden Prozess wurde ich nicht allein freigesprochen,
sondern das Gericht stellte das Verfahren wegen nicht vorhandenen
Straftatbestands ein.
Es
gibt noch eine Parallele: In beiden Fällen waren es Juristen, die diese
Prozesse provozierten: In Duisburg 2000/2001 der Stadtdirektor Brand, ein
ehemaliger Richter, in Düsseldorf OB Erwin, ein Rechtsanwalt.
Erwin
verlor einen Prozess gegen den PDS-Ratsherrn Frank Laubenburg mit Pauken
und Trompeten. Er hatte diesen als „verrückten Kommunisten“
beschimpft und muss jetzt, sagt er es noch mal, bis zu 250.000 €
blechen. Die Richter mochten sich offensichtlich nicht zu Lakaien
eines Kommunalfürsten machen und watschten ihn ab.
Aber
die rheinische Frohnatur aus Thürigen
(bitte liebe thüringer Landsleute, das richtet sich nicht gegen euch,
der Verfasser dieses Textes ist selbst ein Thüringer, geboren in Erfurt)
und Düsseldorfer Oberbürgermeiter ist ein wackerer Kämpfe wider die
Pest des Kommunismus.
Was
bilden die sich denn eigentlich ein? „Keine Freiheit für die Feinde der
Freiheit“ hieß es bis in die 70er Jahre du die Justiz steckte
reihenweise Kommunisten in den Knast. So, bitteschön, hat die Justiz zu
handeln und dieser Richter entscheidet auch noch gegen seine Göttlichkeit,
den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt. Frechheit!
Im
Gegenzug mahnte der OB die Richter ab: „Es ist schon verwunderlich,
wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für
ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können.“
Na
also! Nun wäre es sicher
etwas zuviel, Frank Laubenburg einen Kommunisten zu nennen. Ich kenne ihn
ganz gut aus meiner kommunalpolitischen Arbeit. Aber er ist einer, der
sich bemüht linke Positionen zu vertreten. Und das ist doch auch schon
etwas!
Von
Herrn Erwin die Erkenntnis dieser Feinheiten zu erwarten, wäre jedoch zu
viel des Guten.
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Landgericht
bestätigt Verfügung gegen Erwin
Laubenburg setzt auf Einsichtsfähigkeit
29.10.2003
von
Frank Laubenburg
Quelle:
Homepage
von Frank Laubenburg
Die
12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute einen Widerspruch
des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, Joachim Erwin, gegen eine
Einstweilige Verfügung abgewiesen. Erwin wollte erreichen,
PDS-Ratsmitglied Frank Laubenburg weiterhin als „verrückten
Kommunisten“ bezeichnen zu dürfen. Dies bleibt ihm nun bei Androhung
eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro bzw. Ordnungshaft von bis zu
einem halben Jahr weiterhin verboten.
Zum
Urteil des Landgerichts erklärt Frank Laubenburg:
Persönliche
Schmähungen und Beleidigungen haben auch in harten politischen Debatten
keinen Platz. Dies hat das Landgericht heute knapp, aber deutlich, dem Düsseldorfer
Oberbürgermeister mit auf den Weg gegeben. Ein entsprechendes Urteil
hatte ich erwartet. Mein Rechtsanwalt Henning Kroymann und ich waren aber
von der Deutlichkeit der mündlichen Begründung des Gerichts angenehm überrascht.
Das
Gericht legte mündlich dar, dass Erwin "in erheblicher Weise Persönlichkeitsrechte
verletzt" habe und er sich „mangels Auseinandersetzung in der
Sache“ nicht auf Meinungsfreiheit berufen könne.
Die
von OB Erwin in der Verhandlung geäußerte Ansicht, der Begriff
"verrückt" sei nicht beleidigend, sondern nahezu als Kompliment
gemeint, galt dem Gericht offenbar als so abwegig, dass in der mündlichen
Begründung darauf nicht näher eingegangen wurde.
In
der Tat hatte OB Erwin in einem Schriftsatz zur Verhandlung mitteilen
lassen, er sei „von der Intensität beeindruckt“, mit der ich meine
politischen Auffassungen vertrete. Dies geschehe „in polemisch durchaus
gekonnten Redebeiträgen“.
Dass
der Oberbürgermeister in Berufung gegen das heutige Urteil gehen will,
ist für mich ein vollkommen unverständlicher Schritt. Herr Erwin hätte
bereits vor Monaten meinem Angebot einer außergerichtlichen Einigung
folgen können und sollen anstatt den Gerichtssaal zum Ort der politischen
Auseinandersetzung zu machen.
Als
demokratischer Sozialist hoffe ich natürlich weiterhin auf die Einsichtsfähigkeit
des Herrn Erwin.
Erwins
heutige Erklärung, das Gericht habe sich von „Protagonisten
kommunistischen Denkens instrumentalisieren lassen“, erfordert meines
Erachtens jetzt aber auch deutliche Stellungnahmen der den OB Erwin
tragenden Ratsfraktionen von CDU und FDP.
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Westdeutsche
Allgemeine Zeitung, Überregional:, 16.10.2003
Keine
Narrenfreiheit für den Oberbürgermeister
OB Erwin gestern vor dem Landgericht.
Das
Wort "verrückt" bedeutet im Rheinland etwas anderes als im Rest
der Republik. Mit dieser These verteidigte sich gestern Düsseldorfs Oberbürgermeister
Joachim Erwin (CDU) in der Landeshauptstadt vor Gericht, wo er sich gegen
eine Unterlassungsklage zur Wehr setzt.Anfang Mai soll der OB bei einer
Pressekonferenz auf eine Journalistenfrage geantwortet haben: "Solche
Fragen stellt sonst nur der verrückte Kommunist bei mir im Rat."
PDS-Stadtrat Frank Laubenburg, für seinen bohrenden Fragestil bekannt, fühlte
sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung.
Er sei nicht verrückt. Auch das Gericht wertete die Äußerung als Schmähkritik
und ordnete eine einstweilige Verfügung an: Sollte der OB seine Einschätzung
wiederholen, müsse er bis zu 250 000 Euro zahlen oder bis zu sechs Monate
in Ordnungshaft.Erwin legte Widerspruch ein - weshalb sich die beiden
Streitparteien gestern vor der Zivilkammer des Landgerichtes wieder
trafen. Sein Mandant habe den Begriff "verrückt" nicht im
Krankheitssinne gebraucht, sondern um damit einen außerordentlichen,
extremen Fragestil zu bezeichnen. Im Rheinland sei es üblich, das Wort
"verrückt" im Sinne von "jeck" zu gebrauchen, erklärte
Erwins Rechtsanwalt. Und Erwin selbst zauberte die Broschüre eines
"völlig verrückten Restaurants" aus der Jackentasche: Als
Beweis. Das jedoch ließ die gegnerische Seite kalt."Joachim Erwin
stammt nicht aus dem Rheinland, sondern aus Thüringen. Und die
Pressekonferenz einer Messegesellschaft ist doch wohl etwas anderes als
eine Karnevalssitzung", so Laubenburgs Anwalt. Die Richter legten
Erwin nahe, offiziell zu erklären, er habe den PDS-Stadtrat nicht
beleidigen wollen und bedauere es, wenn seine Äußerung Laubenburg
verletzt habe. Erwin lehnte ab. "Ich kann nichts bedauern, wenn
jemand etwas falsch versteht. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist das
seine Sache, nicht meine." Das Gericht will nun am 29. Oktober über
den Widerspruch entscheiden.
Von
Anne Ullenboom
zurück
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NRZ:
Verrückte Geschichte
16.10.2003
/ NRW / MANTEL
Sich
bei einem politischen Linksaußen von der PDS entschuldigen? Da würde Düsseldorfs
OB Joachim Erwin (CDU) vermutlich noch eher in die SPD eintreten. Einen
Satz des Bedauerns lehnte er deshalb gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht
ab. Dorthin war er zitiert worden, weil er den Ratsherren Frank Laubenburg
bei einer Pressekonferenz als "verrückten Kommunisten"
tituliert und eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung nicht
akzeptiert hatte. Er sei doch nur falsch verstanden worden, argumentierte
der ehemalige Anwalt auch gestern. Und überhaupt, habe er "verrückt"
nicht negativ gemeint. Ob er damit Erfolg hat, wird das Gericht am 29.
Oktober verkünden. Die Chancen stehen nicht so gut. Erwin kam zum spürbaren
Missfallen des Richtertischs eine halbe Stunde zu spät zum Termin. Und
wie hatte schon der später gewendete Kommunist Michail Gorbatschow
gesagt: Wer zu spät kommt... (NRZ)
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Erwin meint es nicht bös
16.10.2003
/ LOKALAUSGABE / DüSSELDORFGERICHT / Keine OB-Entschuldigung bei
Laubenburg für den "verrückten Kommunisten" Bedauern?
Undenkbar. "Warum sollte ich etwas bedauern, nur weil ein Anderer
etwas falsch verstanden hat?" fragt Joachim Erwin den Richter. Als
"verrückten Kommunisten" hatte er PDS-Mann Frank Laubenburg in
einem typischen Anfall oberbürgermeisterlichen Übermuts tituliert. Eine
Beleidigung, die Erwin gestern ins Landgericht
zwang, wo er wegen eines anderen Termins mit einer halben Stunde Verspätung
erschien.Der Beschimpfte hatte über das Gericht eine einstweilige Verfügung
mit Strafandrohung bei Wiederholung erlassen, die Erwin nicht akzeptiert
hatte. "Ein politischer Prozess, mit dem die PDS Aufmerksamkeit
erregen will", grinste der OB in die Fernsehkameras. Richter
Hans-Joachim Wirtz machte ihm allerdings freundlich lächelnd deutlich,
"dass wir in der Bemerkung schon eine Schmähung gesehen
haben."Aber nein: Man müsse doch schon "bösen Glaubens"
sein, um zu denken, er habe das im Sinne einer Geisteskrankheit gemeint,
belehrte Erwin das Gericht und wedelte mit einer Einladung, als enthalte
sie den nötigen Beweis. Darin sei von "Eckhard Witzigmanns verrücktem
Theaterzelt" die Rede, so viel zum Begriff "verrückt".
Auch Erwins Kölner Anwalt verdingte sich als Sprachdeuter und spitzte den
ungewollt erheiternden Ausflug in die Semantik mit der Feststellung zu,
dass ",jeck sogar ein großes Kompliment im Karneval" sei.Kein
Witz
"Die
Bemerkung ist nicht bei einer Kappensitzung, sondern bei einer
Pressekonferenz der Messe gefallen", erinnerte Laubenburgs
Rechtsbeistand Henning Kroymann. Und selbst wenn sein Mandant
"Kommunist" nicht als ehrenrührig empfinde, so sei auch die Außenwirkung
dieses Wortes durchaus negativ. Wirtz Versuch, Erwin wenigstens den Ansatz
einer Entschuldigung abzuringen, schlug fehl. Am 29. Oktober wird er verkünden,
obs bei der einstweiligen Verfügung bleibt.
FRANK
PREUSS
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Artikel
URL: http://de.news.yahoo.com/031029/286/3q0ng.html
Mittwoch
29. Oktober 2003, 17:54 Uhr
Düsseldorfs OB löst
scharfen Justizprotest aus
Düsseldorf
(AFP)
Düsseldorfs
CDU-Oberbürgermeister Joachim Erwin hat nach einer gerichtlichen
Niederlage gegen einen PDS-Ratsherrn das Urteil massiv kritisiert und
damit einen Sturm der Entrüstung bei der nordrhein-westfälischen Justiz
ausgelöst. Auslöser war die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf,
wonach Erwin den PDS-Kommunalpolitiker nicht als "verrückten
Kommunisten" bezeichnen darf.
Der
OB nannte es daraufhin "schon
verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens
deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können".
NRW-Justizsprecher Dieter Wendorff wies diese Äußerung im Namen der
Richterschaft als "empörende Beleidigung" zurück.
Mit
ihrem Urteil bestätigte die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Gerichts
eine einstweilige Verfügung, die der PDS-Stadtverordnete Frank Laubenburg
gegen Erwin erwirkt hatte. Mit Blick auf die anschließende Urteilsschelte
des Stadtoberhaupts sagte Justizministeriumssprecher Wendorff der
Nachrichtenagentur AFP: "Das
ist eine Entgleisung, die auch dieser OB sich nicht leisten kann."
Die Unabhängigkeit der Gerichte stehe "außer Frage und für
niemanden zur Disposition".
In
seinem Urteil befand das Düsseldorfer Landgericht, mit der Bezeichnung
"verrückter Kommunist" im Zusammenhang mit Laubenburg habe
Erwin "die Grenze zur Schmähkritik" überschritten. Der OB habe
seinem Kontrahenten durch die umstrittene Äußerung ein
"unnormales" und "ungewöhnliches" Verhaltensmuster
attestiert, das von einer speziellen politisch-gesellschaftlichen
Anschauung geprägt sei.
Dem
Gericht zufolge hatte Erwin die umstrittene Äußerung auf einer
Pressekonferenz der Messe Düsseldorf gemacht, bei der es nicht um
aktuelle politische Auseinandersetzungen im Düsseldorfer Stadtrat ging.
Da ein Zusammenhang mit Streitigkeiten im Stadtparlament nicht erkennbar
sei, handele es sich bei Erwins Worten um "eine Äußerung jenseits
sachlicher Kritik und eine Wertung, die in keinem Verhältnis mehr zum
Anlass" stehe, befand die Kammer. Erwin ließ anschließend über den
Sprecher weiter erklären, "die Sache selbst" werde in einem
weiteren Verfahren zu klären sein.
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NRZ,
überregional, 30.10.03
Wortgewalt
JUSTIZ
/ OB Erwin und die Kunst der Beleidigung.
DÜSSELDORF.
Niederlagen sind für Joachim Erwin nur als Zusammenspiel finsterer Mächte
vorstellbar. Und Gift für seinen Adrenalinspiegel. Kaum war Düsseldorfs
OB gestern einem lokalen PDS-Politiker vor dem Landgericht unterlegen,
trat er in der ihm eigenen Art nach: "Es
ist schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen
Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit
instrumentalisieren können." Eine "empörende
Beleidigung" der Richterschaft, erregte sich Dieter Wendorff,
Sprecher des Justizministers. "Das ist eine Entgleisung, die sich auch dieser Oberbürgermeister
nicht erlauben darf." Die Unabhängigkeit der Richter stehe
nicht zur Disposition.
So
wollte es Erwin danach zwar auch gar nicht gemeint haben. Auf die Justiz
prügelt der ehemalige Anwalt jedoch gerne ein, wenn sie es wagt, seine
Kreise zu stören. Ermittlungen wegen des Verdachts, eine Demonstration
unterbunden zu haben, qualifizierte er als politisch motiviert ab. Mit
einer Anzeige gegen Staatsanwalt Johannes Mocken, den Ruf der Stadt beschädigt
zu haben, blamierte er sich erst jüngst.
Lernfähig
macht den CDU-Mann das nicht: Im Streitfall mit dem PDS-Ratsherrn Frank
Laubenburg hat er bereits patzig Berufung angekündigt. Die
Aussichtslosigkeit des juristischen Unterfangens schreckt Erwin nicht ab.
Im Kampf gegen die PDS glaubt er die Öffentlichkeit hinter sich, selbst
wenn er im Unrecht ist.
Bei
einer Pressekonferenz hatte er die Frage eines Journalisten mit dem Satz
beantwortet: "Solche Fragen stellt sonst nur der verrückte Kommunist
bei mir im Rat." Eine Beleidigung, die sich leicht außergerichtlich
aus der Welt schaffen ließe. Doch eine harmlose Unterlassungserklärung
von Laubenburgs Anwalt ließ Erwin unbeantwortet, gegen die einstweilige
Verfügung des Gerichts legte er gar Widerspruch ein. Klein beigeben gegen
einen wie Laubenburg, der ihn im Rat penetrant piesackt? Undenkbar...
Und
so wurde die Öffentlichkeit vor ein paar Wochen Zeuge peinlicher Erklärungsversuche
zum Begriff "verrückt". Der Richter,
sichtlich um gütliche Einigung bemüht, scheiterte an der vernagelten Haltung
Erwins: "Ich kann doch nichts bedauern, wenn mich jemand falsch
versteht", ließ der OB ihn wissen. Gestern bekam er die Quittung
serviert: Die 12. Zivilkammer wertete Erwins Ausfall als "eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Schmähung"
und bestätigte die einstweilige Verfügung. Sollte er Laubenburg noch
einmal einen "verrückten Kommunisten" nennen, kostet ihn das im
Extremfall 250 000 Euro.
Eine
Summe, die sogar einen Trotzkopf wie Erwin abschrecken könnte. (NRZ)
FRANK
PREUSS |
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