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Der umtriebige Oberbürgermeister Joachim Erwin aus Düsseldorf erneut in den Schlagzeilen:

Bezahlte die Stadtkasse die Gerichtskosten im verlorenen Zivilprozess gegen PDS-Ratsherrn Frank Laubenburg?

Staatsanwalt ermittelt wegen Untreue

NRZ, 22.03.2004, überregional

Zahlungsverkehr mit Folgen

JUSTIZ / Staatsanwälte legen neue Akte Erwin an: Briefe legen nahe - Stadt zahlte private Prozesskosten des Oberbürgermeisters.

DÜSSELDORF. Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) ist schon wieder im Visier der Staatsanwaltschaft. Diesmal prüfen die Fahnder den Straftatverdacht der Untreue, das bestätigte Behördensprecher Johannes Mocken: Anwaltskosten, die Erwin bei einem verlorenen Zivilprozess entstanden waren, wurden auf Anweisung des städtischen Rechtsamtes von der Stadtkasse überwiesen.

Erwin bestreitet diese Tatsache. Er ließ gestern von seinem Pressesprecher verbreiten, er habe „diese Kosten selbst getragen“. Tatsächlich aber hatte Erwin den größten Teil seiner privaten Schulden mit sechsmonatiger Verspätung getilgt - und auch erst, als er wegen seines dubiosen Verhaltens angegriffen worden war. Gegen Erwin wird außerdem bereits wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.

Der Hintergrund des aktuellen Verfahrens ist eine Äußerung des Christdemokraten, mit der er den Ratsherren Frank Laubenburg verunglimpfen wollte: Erwin hatte im Mai 2003 den politischen Kontrahenten einen „verrückten Kommunisten“ genannt. Diese Behauptung war vom Landgericht Düsseldorf per Urteil verboten worden. Die 12. Zivilkammer setzte die ersten Kosten für Laubenburgs Anwalt fest und stellte diesen Beschluss - so ist es auch gesetzlich vorgeschrieben - Erwins Anwalt Winfried Seibert in Köln zu.

Nur kurze Zeit später bekam Laubenburgs Anwalt Henning Kroymann von der Stadtkasse Düsseldorf 703,16 Euro überwiesen. Der offizielle Vermerk: "2003/00284 Erstattung der Gerichts- und Anwaltkosten". Auch der endgültige Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. November 2003 landete - nach der Zustellung in Köln - im Dezember beim städtischen Rechtsamt: Das bat Anwalt Kroymann (Aktenzeichen 30/02) um Verständnis. Die Stadtkasse sei angewiesen, die 662,00 Euro auf eins seiner Konten zu überweisen. Der Zahlungseingang könne aber „aus kassentechnischen Gründen einige Tage später“ erwartet werden.

Bleibt die Frage, die auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen wird: Wie kamen die beiden Beschlüsse ins städtische Rechtsamt und von dort aus zur zahlenden Stadtkasse? Formaljuristisch bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat Anwalt Seibert sie auf Weisung seines Mandanten dorthin geschickt - oder direkt an Erwin. In beiden Fällen jedenfalls hat Erwin nicht, wie es sich gehört hätte, aus seiner privaten Schatulle gezahlt. Denn fest steht: Erwins Schmähversuch kam nicht aus seinem Amtsmund. Er habe „sich nicht in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf geäußert“. Das ließ Anwalt Seibert das Landgericht schon im Oktober 2003 wissen. Auch das Landgericht urteilte deutlich: Erwins Äußerung sei „ohne einen erkennbaren Zusammenhang zu der politischen Auseinandersetzung im Düsseldorfer Stadtrat erfolgt“.

Auf dieser Grundlage kommentiert PDS-Mann und Prozessgewinner Laubenburg Erwins Gebaren: „Schmähkritik, Beleidigungen und die Herabsetzung von Personen gehört, auch wenn Herr Erwin das eventuell anders sehen mag, nicht zu den Aufgaben und Dienstgeschäften des Oberbürgermeisters“. Deswegen entfalle jegliche Grundlage dafür, dass die Stadt Düsseldorf Erwins Verfahrenskosten übernimmt. Laubenburg ist es auch, der nun mehr oder weniger genüsslich fragt: „Wurden Erwins Anwaltskosten auch direkt an das Rechtsamt geschickt und von dort bezahlt? Wurden auch die Gerichtskosten vom Rechtsamt gezahlt?“

Die Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen verpflichtet, nach Antworten zu suchen. Sollte sie Erwin eine Untreue nachweisen können, wird es für den Oberbürgermeister auch zeitlich eng: Er will wiedergewählt werden. Und sagt in diesem Zusammenhang fast unerschütterlich noch heute, die Zahlungen der Anwalt- und Gerichtskosten „waren es mir wert“: Der Streit mit dem PDS-Ratsherrn, nicht wahr, habe ihm schließlich „viel Sympathien bei den Bürgern eingetragen“. Die entscheiden bereits in einem halben Jahr. Bis dahin lebt Erwin unter dem Damoklesschwert der Strafverfolger. (pbd/NRZ)

EBERHARD PH. LILIENSIEK

 

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