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NRZ,
22.03.2004, überregional
Zahlungsverkehr
mit Folgen
JUSTIZ
/ Staatsanwälte legen neue Akte Erwin an: Briefe legen nahe - Stadt
zahlte private Prozesskosten des Oberbürgermeisters.
DÜSSELDORF.
Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) ist schon wieder im
Visier der Staatsanwaltschaft. Diesmal prüfen die Fahnder den
Straftatverdacht der Untreue, das bestätigte Behördensprecher Johannes
Mocken: Anwaltskosten, die Erwin bei einem verlorenen Zivilprozess
entstanden waren, wurden auf Anweisung des städtischen Rechtsamtes von
der Stadtkasse überwiesen.
Erwin
bestreitet diese Tatsache. Er ließ gestern von seinem Pressesprecher
verbreiten, er habe „diese Kosten selbst getragen“. Tatsächlich
aber hatte Erwin den größten Teil seiner privaten Schulden mit
sechsmonatiger Verspätung getilgt - und auch erst, als er wegen seines
dubiosen Verhaltens angegriffen worden war. Gegen Erwin wird außerdem
bereits wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.
Der
Hintergrund des aktuellen Verfahrens ist eine Äußerung des
Christdemokraten, mit der er den Ratsherren Frank Laubenburg
verunglimpfen wollte: Erwin hatte im Mai 2003 den politischen
Kontrahenten einen „verrückten Kommunisten“ genannt. Diese
Behauptung war vom Landgericht Düsseldorf per Urteil verboten worden.
Die 12. Zivilkammer setzte die ersten Kosten für Laubenburgs Anwalt
fest und stellte diesen Beschluss - so ist es auch gesetzlich
vorgeschrieben - Erwins Anwalt Winfried Seibert in Köln zu.
Nur
kurze Zeit später bekam Laubenburgs Anwalt Henning Kroymann von der
Stadtkasse Düsseldorf 703,16 Euro überwiesen. Der offizielle Vermerk:
"2003/00284 Erstattung der Gerichts- und Anwaltkosten". Auch
der endgültige Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. November 2003
landete - nach der Zustellung in Köln - im Dezember beim städtischen
Rechtsamt: Das bat Anwalt Kroymann (Aktenzeichen 30/02) um Verständnis.
Die Stadtkasse sei angewiesen, die 662,00 Euro auf eins seiner Konten zu
überweisen. Der Zahlungseingang könne aber „aus kassentechnischen Gründen
einige Tage später“ erwartet werden.
Bleibt
die Frage, die auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen wird: Wie kamen
die beiden Beschlüsse ins städtische Rechtsamt und von dort aus zur
zahlenden Stadtkasse? Formaljuristisch bleiben nur zwei Möglichkeiten:
Entweder hat Anwalt Seibert sie auf Weisung seines Mandanten dorthin
geschickt - oder direkt an Erwin. In beiden Fällen jedenfalls hat Erwin
nicht, wie es sich gehört hätte, aus seiner privaten Schatulle
gezahlt. Denn fest steht: Erwins Schmähversuch kam nicht aus seinem
Amtsmund. Er habe „sich nicht in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister
der Stadt Düsseldorf geäußert“. Das ließ Anwalt Seibert das
Landgericht schon im Oktober 2003 wissen. Auch das Landgericht urteilte
deutlich: Erwins Äußerung sei „ohne einen erkennbaren Zusammenhang
zu der politischen Auseinandersetzung im Düsseldorfer Stadtrat
erfolgt“.
Auf
dieser Grundlage kommentiert PDS-Mann und Prozessgewinner Laubenburg
Erwins Gebaren: „Schmähkritik, Beleidigungen und die Herabsetzung von
Personen gehört, auch wenn Herr Erwin das eventuell anders sehen mag,
nicht zu den Aufgaben und Dienstgeschäften des Oberbürgermeisters“.
Deswegen entfalle jegliche Grundlage dafür, dass die Stadt Düsseldorf
Erwins Verfahrenskosten übernimmt. Laubenburg ist es auch, der nun mehr
oder weniger genüsslich fragt: „Wurden Erwins Anwaltskosten auch
direkt an das Rechtsamt geschickt und von dort bezahlt? Wurden auch die
Gerichtskosten vom Rechtsamt gezahlt?“
Die
Staatsanwaltschaft ist schon von Amts wegen verpflichtet, nach Antworten
zu suchen. Sollte sie Erwin eine Untreue nachweisen können, wird es für
den Oberbürgermeister auch zeitlich eng: Er will wiedergewählt werden.
Und sagt in diesem Zusammenhang fast unerschütterlich noch heute, die
Zahlungen der Anwalt- und Gerichtskosten „waren es mir wert“: Der
Streit mit dem PDS-Ratsherrn, nicht wahr, habe ihm schließlich „viel
Sympathien bei den Bürgern eingetragen“. Die entscheiden bereits in
einem halben Jahr. Bis dahin lebt Erwin unter dem Damoklesschwert der
Strafverfolger. (pbd/NRZ)
EBERHARD
PH. LILIENSIEK |