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Vor 100 Jahren geboren:

Rechtsanwalt Professor Dr. Friedrich Karl Kaul wurde am 21. Februar 1906 geboren.

Nehm se doch Kaul!“

Quelle: DKP-Brandenburg

von Klaus Steiniger

Im Januar 1954 wurden der Assistent der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Horst Kuntschke und ich bei einem Einsatz in Westberlin festgenommen. Bei unserer Überführung nach Moabit, wo wir dann einsaßen, „beriet“ uns ein Hauptwachtmeister der Stumm-Polizei während der Fahrt mit der „Grünen Minna“: „Nehm se doch den Kaul, vor dem ham se alle Angst!“ Tatsächlich vertrat uns F.K.K. während der Haftzeit und vor Gericht. Er zahlte auch Geld für uns ein, so daß wir etwas in der Kantine des Knasts bestellen konnten. Meine Ware lieferte der Kantinenwirt, ein führender CDU-Politiker, höchstpersönlich in der Zelle ab. Sein Neffe saß in Ostberlin wegen Optikerschieberei, und Kaul hatte ihm versprochen, sich bei guter Behandlung seiner Klienten für den jungen Mann einzusetzen. F.K.K. erschien in Moabit stets mit einem damals in der Partei schon nicht mehr üblichen großen SED-Abzeichen am Revers. Im Prozeß boxte er unseren Freispruch durch.

Klaus Steiniger

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Er war Kommunist, Antifaschist und Kämpfer für den Frieden

Quelle: DKP-Brandenburg

von Prof. Dr. sc. Hans Weber

Professor Dr. Friedrich Karl Kaul war einer der hervorragendsten Juristen der deutschen Arbeiterbewegung. Er wurde am 21. Februar 1906 geboren und verlebte seine Kindheit in einem bürgerlichen Elternhaus. Sein Vater war ein angesehener Textilkaufmann in Posen, seine Mutter eine gütige und sehr gebildete Frau. Nach dem Abitur studierte er von 1925 bis 1929 in Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaft. Während seiner Referendarzeit bei der Berliner Staatsanwaltschaft nahm er 1929 an dem Verfahren gegen den Reichsanwalt Jörns teil, der 1919 die Bestrafung der Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verhindert und ihnen sogar die Flucht ermöglicht hatte. Das verhalf Kaul zu tiefgehenden Erkenntnissen über den Klassencharakter der bürgerlichen Justiz. Diese Erfahrungen führten ihn auf den Weg des sozialen Fortschritts. „Ich ging in das Verfahren in der Überzeugung von der Integrität des preußischen Richters - herausgekommen bin ich als Kommunist“, bekannte er Jahre später.

1932 wurde Friedrich Karl Kaul Mitglied der KPD. Bereits während seiner Ausbildung übte er als Mitglied der „Roten Hilfe“ Solidarität mit den Opfern der bürgerlichen Klassenjustiz. Unmittelbar nach dem Reichstagsbrand wurde er verhaftet und in den Konzentrationslagern Lichtenburg und Dachau eingekerkert. 1937 wurde er mit der Auflage entlassen, Deutschland zu verlassen. Er emigrierte nach Lateinamerika und fand zunächst Zuflucht in Kolumbien. Dort schlug er sich unter anderem als Bauarbeiter, Kellner und Büroangestellter durch und gelangte über Panama und Mexiko schließlich in die USA. Er wurde dort in einem Auffanglager interniert, bis er nach Kriegsende mit einem Truppentransporter nach Deutschand zurückkehren konnte.

Kaul wurde Justitiar des Berliner Rundfunks, dem er bis zu seinem Tod am 16. April 1981 als Chefjurist des Staatlichen Komitees für Rundfunk und später auch des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Minsterrat der DDR verbunden blieb. Seit 1948 war er als Rechtsanwalt für alle vier Sektoren Berlins zugelassen. Dadurch war es ihm möglich, auch nach der Gründung der BRD und der DDR in beiden deutschen Staaten anwaltlich tätig zu sein. Man versuchte von westlicher Seite aus, immer wieder dieses Recht streitig zu machen und ihn als „Agitator der Ulbrichtschen SED“ zu diffamieren.

Ungeachtet aller Anfeindungen setzte sich Kaul mit großem Engagement in Westberlin für politisch Verfolgte ein. Die vor allem nach der Gründung der BRD zunehmenden politischen Verfolgungen erforderten von ihm einen erhöhten Einsatz bei der Verteidigung von Kommunisten, Atomkriegsgegnern und Anhängern einer friedlichen und demokratischen Wiedervereinigung Deutschlands. Er erwarb sich damit großes inter- nationales Ansehen. Im KPD-Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wirkte er als einer der Prozeßbevollmätigten der KPD mit. Er vertrat die Politik der KPD gegen die antikommunistischen Anfeindungen der Adenauer-Regierung, die von dem ehemaligen SA-Mann Ritter von Lex vorgebracht wurden.

Seit dem ersten Auschwitz-Prozeß, der 1963 in Frankfurt am Main begann, trat Kaul in 17 Prozessen als Nebenkläger von KZ-Opfern auf und wandte sich gegen alle Bestrebungen zur Rechtfertigung der KZ-Verbrechen und der Negierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Er betonte die Rolle des Völkerstrafrechts und setzte sich für seine strikte Verwirklichung ein.

Zu seinem antifaschistischen Engagement gehört auch der langjährige Kampf für die gerichtliche Bestrafung des Mordes an Ernst Thälmann. Sechsmal waren entsprechende Strafverfahren eingestellt worden. Beeindruckt hat mich persönlich die öffentliche Anhörung zu diesem Verbrechen, die am 12. Februar 1980 unter aktiver Mitwirkung von Kaul stattfand. Das soll jetzt in der bundesdeutschen Öffentlichkeit verdrängt werden. Durch die Konterrevolution wird Thälmann ständig erneut politisch und moralisch hingerichtet. Straßen und Plätze, Betriebe und Schulen, die in der DDR den verpflichtenden Namen „Ernst Thälmann“ trugen, wurden umbenannt. Die Gedenkstätte in Ziegenhals soll beseitigt oder zumindest in eine antikommunistische „Gedenkstätte“ umgewandelt werden.

Rechtshistorisch wertvoll ist die geplante 4-bändige „Geschichte des Reichsgerichts“. Davon konnte nur der vierte Band erscheinen, in welchem die Zeit von 1933 - 1945 behandelt wird. In diesem Band wird die Rolle des Reichsgerichts bei der Durchsetzung der faschistischen Terrorherrschaft, insbesondere bei der Rassenverfolgung und der Kriegsgesetzgebung untersucht. Der Band wendet sich auch gegen die in der Bundesrepublik bewußt verbreitete Legende über die angeblich machtlose Rolle des Reichsgerichtshofs nach der Installierung des Volksgerichtshofes. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler verdient die umfangreiche publizistische Tätigkeit Friedrich Karl Kauls zur Analyse und Darstellung der früheren und heutigen Strafjustiz des kapitalistischen Deutschland besondere Beachtung. Dafür stehen sein dreiteiliger Pitaval der Weimarer Republik, in dem Justizskandale und Verbrechen der bürgerlichen Justiz dargestellt werden. Diese Publikationen bildeten auch die Vorlage für zahlreiche Fernseh- und Rundfunksendungen, die ein breites Publikum fanden. Darüberhinaus leistete Friedrich Karl Kaul eine umfangreiche Arbeit bei der Erläuterung des sozialistischen Rechts in der DDR.zum Beispiel im Rundfunk mit der Sendereihe „Professor Kaul antwortet“ oder mit der Fernsehserie „Fragen Sie Professor Kaul“.

Prof. Dr. sc. Hans Weber

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