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Er war Kommunist,
Antifaschist und Kämpfer für den Frieden
Quelle:
DKP-Brandenburg
von
Prof. Dr. sc. Hans Weber
Professor
Dr. Friedrich Karl Kaul war einer der hervorragendsten Juristen der
deutschen Arbeiterbewegung. Er wurde am 21. Februar 1906 geboren und
verlebte seine Kindheit in einem bürgerlichen Elternhaus. Sein Vater
war ein angesehener Textilkaufmann in Posen, seine Mutter eine gütige
und sehr gebildete Frau. Nach dem Abitur studierte er von 1925 bis 1929
in Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaft. Während seiner
Referendarzeit bei der Berliner Staatsanwaltschaft nahm er 1929 an dem
Verfahren gegen den Reichsanwalt Jörns teil, der 1919 die Bestrafung
der Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verhindert und ihnen
sogar die Flucht ermöglicht hatte. Das verhalf Kaul zu tiefgehenden
Erkenntnissen über den Klassencharakter der bürgerlichen Justiz. Diese
Erfahrungen führten ihn auf den Weg des sozialen Fortschritts. „Ich
ging in das Verfahren in der Überzeugung von der Integrität des preußischen
Richters - herausgekommen bin ich als Kommunist“, bekannte er Jahre später.
1932
wurde Friedrich Karl Kaul Mitglied der KPD. Bereits während seiner
Ausbildung übte er als Mitglied der „Roten Hilfe“ Solidarität mit
den Opfern der bürgerlichen Klassenjustiz. Unmittelbar nach dem
Reichstagsbrand wurde er verhaftet und in den Konzentrationslagern
Lichtenburg und Dachau eingekerkert. 1937 wurde er mit der Auflage
entlassen, Deutschland zu verlassen. Er emigrierte nach Lateinamerika
und fand zunächst Zuflucht in Kolumbien. Dort schlug er sich unter
anderem als Bauarbeiter, Kellner und Büroangestellter durch und
gelangte über Panama und Mexiko schließlich in die USA. Er wurde dort
in einem Auffanglager interniert, bis er nach Kriegsende mit einem
Truppentransporter nach Deutschand zurückkehren konnte.
Kaul
wurde Justitiar des Berliner Rundfunks, dem er bis zu seinem Tod am 16.
April 1981 als Chefjurist des Staatlichen Komitees für Rundfunk und später
auch des Staatlichen Komitees für Fernsehen beim Minsterrat der DDR
verbunden blieb. Seit 1948 war er als Rechtsanwalt für alle vier
Sektoren Berlins zugelassen. Dadurch war es ihm möglich, auch nach der
Gründung der BRD und der DDR in beiden deutschen Staaten anwaltlich tätig
zu sein. Man versuchte von westlicher Seite aus, immer wieder dieses
Recht streitig zu machen und ihn als „Agitator der Ulbrichtschen
SED“ zu diffamieren.
Ungeachtet
aller Anfeindungen setzte sich Kaul mit großem Engagement in Westberlin
für politisch Verfolgte ein. Die vor allem nach der Gründung der BRD
zunehmenden politischen Verfolgungen erforderten von ihm einen erhöhten
Einsatz bei der Verteidigung von Kommunisten, Atomkriegsgegnern und Anhängern
einer friedlichen und demokratischen Wiedervereinigung Deutschlands. Er
erwarb sich damit großes inter- nationales Ansehen. Im KPD-Prozeß vor
dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wirkte er als einer der Prozeßbevollmätigten
der KPD mit. Er vertrat die Politik der KPD gegen die
antikommunistischen Anfeindungen der Adenauer-Regierung, die von dem
ehemaligen SA-Mann Ritter von Lex vorgebracht wurden.
Seit
dem ersten Auschwitz-Prozeß, der 1963 in Frankfurt am Main begann, trat
Kaul in 17 Prozessen als Nebenkläger von KZ-Opfern auf und wandte sich
gegen alle Bestrebungen zur Rechtfertigung der KZ-Verbrechen und der
Negierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Er betonte die Rolle
des Völkerstrafrechts und setzte sich für seine strikte Verwirklichung
ein.
Zu
seinem antifaschistischen Engagement gehört auch der langjährige Kampf
für die gerichtliche Bestrafung des Mordes an Ernst Thälmann. Sechsmal
waren entsprechende Strafverfahren eingestellt worden. Beeindruckt hat
mich persönlich die öffentliche Anhörung zu diesem Verbrechen, die am
12. Februar 1980 unter aktiver Mitwirkung von Kaul stattfand. Das soll
jetzt in der bundesdeutschen Öffentlichkeit verdrängt werden. Durch
die Konterrevolution wird Thälmann ständig erneut politisch und
moralisch hingerichtet. Straßen und Plätze, Betriebe und Schulen, die
in der DDR den verpflichtenden Namen „Ernst Thälmann“ trugen,
wurden umbenannt. Die Gedenkstätte in Ziegenhals soll beseitigt oder
zumindest in eine antikommunistische „Gedenkstätte“ umgewandelt
werden.
Rechtshistorisch
wertvoll ist die geplante 4-bändige „Geschichte des
Reichsgerichts“. Davon konnte nur der vierte Band erscheinen, in
welchem die Zeit von 1933 - 1945 behandelt wird. In diesem Band wird die
Rolle des Reichsgerichts bei der Durchsetzung der faschistischen
Terrorherrschaft, insbesondere bei der Rassenverfolgung und der
Kriegsgesetzgebung untersucht. Der Band wendet sich auch gegen die in
der Bundesrepublik bewußt verbreitete Legende über die angeblich
machtlose Rolle des Reichsgerichtshofs nach der Installierung des
Volksgerichtshofes. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und
Rechtswissenschaftler verdient die umfangreiche publizistische Tätigkeit
Friedrich Karl Kauls zur Analyse und Darstellung der früheren und
heutigen Strafjustiz des kapitalistischen Deutschland besondere
Beachtung. Dafür stehen sein dreiteiliger Pitaval der Weimarer
Republik, in dem Justizskandale und Verbrechen der bürgerlichen Justiz
dargestellt werden. Diese Publikationen bildeten auch die Vorlage für
zahlreiche Fernseh- und Rundfunksendungen, die ein breites Publikum
fanden. Darüberhinaus leistete Friedrich Karl Kaul eine umfangreiche
Arbeit bei der Erläuterung des sozialistischen Rechts in der DDR.zum
Beispiel im Rundfunk mit der Sendereihe „Professor Kaul antwortet“
oder mit der Fernsehserie „Fragen Sie Professor Kaul“.
Prof.
Dr. sc. Hans Weber |