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1.
Mai 1933
Aus
"Weltkampftag des Proletariats" soll "Tag der nationalen
Arbeit" werden.
Am
7. Juli 1928 lehnte der Reichstag einen Antrag von KPD-Abgeordneten ab, den 1.
Mai zum gesetzlichen Feiertag zu machen.
Hitler benutzte
den Symbolwert dieses Tages und machte den 1. Mai zu einen
"nationalen" Tag der Arbeit.
Der
Bundesvorstand des ADGB veröffentlichte am 13. April 1933 einen Aufruf an die
Gewerkschaftsmitglieder. Darin hieß es:
"Wir
begrüßen es, daß die Reichsregierung diesen unseren Tag zum gesetzlichen
Feiertag der nationalen Arbeit, zum deutschen Volksfeiertag erklärt hat.
(...)
Der deutsche Arbeiter soll am 1. Mai standesbewußt demonstrieren, soll ein
vollberechtigtes Mitglied der deutschen Volksgemeinschaft werden."
Dieser Aufruf
stieß auf scharfe Kritik. Die Nazis honorierten aber die Anpassungsversuche
nicht.
Am 2. Mai 1933 besetzte SA und SS die Gewerkschaftshäuser, das Vermögen
der Gewerkschaften wurde eingezogen, Gewerkschaftsführer wurden verhaftet,
viele wurden während der Nazizeit ermordet.
Die Faschisten
versuchten ihre Scheingewerkschaft, die deutsche Arbeitsfont, zu etablieren. Alle
mussten Zwangsmitglieder werden. Aber sie scheiterten. Als 1936 der
Versuch unternommen wurde, in den Betrieben die Betriebsrätewahlen durchzuführen, wurden
sie zum Fiasko für die Faschisten: massenhafte Stimmenthaltung,
massenhaft ungültige Stimmen. Die Arbeiter waren dem Widerstand, v.a. dem der
KPD, gefolgt, und hatten diese Wahlen boykottiert.
Es sollten die
letzten Wahlen sein, die die Nazis durchführten.
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