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Zum 76. Todestag von Max Hölz

Max Hoelz (geb. am 14. Oktober 1889 in Moritz bei Riesa; gestorben am 15. September 1933 bei Gorki, UdSSR)

Justizmorde: Max Hölz

Von Max Barth

Quelle: Erich Schairer von 1926

Die kommunistische Presse berichtet, einer der Kronzeugen der Staatsanwaltschaft aus dem Hölz-Prozeß habe vor einem Rechtsanwalt zu Protokoll gegeben, daß er seine früheren Aussagen, die für Hölz belastend waren, widerrufe; sie seien ihm von der Justiz abgepreßt worden. Vor dem gleichen Anwalt hat ein Arbeiter, der der Erschießung des Gutsbesitzers Heß, wegen dessen Tötung Hölz zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden ist, beigewohnt hat, zu Protokoll gegeben, daß er den wahren Täter kenne; er werde ihn aber erst vor Gericht nennen.

Die Sache Hölz ruht nicht. Frau Hölz hat in einem Vortrag der Roten Hilfe in Frankfurt für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihren unschuldig zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilten Mann gesprochen, so eindrucksvoll, daß selbst die „Frankfurter Zeitung“ glaubt, man könne von den verantwortlichen Stellen „erwarten“, daß sie sich noch einmal mit der Sache Hölz beschäftigen. Hölz selbst hat im Zuchthaus mit einer Darstellung seiner Erlebnisse begonnen; ein Abschnitt daraus ist schon in einer Zeitschrift veröffentlicht worden.

Die Freunde des ungerechterweise so schwer Verurteilten werden nicht locker lassen, bis sie die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Ersetzung des 1921 ergangenen schändlichen Urteils durch ein den Handlungen des roten Generals angemessenes erreicht haben. Man wird dieser deutschen Justiz nicht gestatten, einen Menschen lebendig zu begraben, einfach deshalb, weil er den Besitzenden und daher Regierenden als Führer der nach Gerechtigkeit verlangenden Massen verhaßt ist. Die maßgebenden Stellen zeigen sich zwar in der Angelegenheit Hölz verflucht schwerhörig, so schwerhörig, daß man beinahe den Eindruck bekommt, sie würden Hölz auch dann nicht freilassen, wenn sie von seiner Unschuld überzeugt wären: weil sie ihn fürchten. Hölz ist der Prügelknabe unserer Justiz und unserer gesamten Bourgeosie: dadurch, daß sie ihn zum Monsterverbrecher, zum Inbegriff alles Schlechten, das in ihnen selbst steckt, machten, verschaffen sie sich das „gute Gewissen“, das sie als sanftes Ruhekissen für den Schlaf ihrer Nächte brauchen. Schlafen Sie gut, meine Herrschaften? Nun wir hoffen, daß wir Ihnen dieses Polster eines Tages unter dem süßschlummernden Köpfchen wegziehen werden!

Die Bourgeoisie hat Max Hölz zum Sinnbild der Masse gemacht; darum hat ihn die Masse als solches anerkannt. Erst seit seiner Verurteilung ist Hölz, der Führer der mitteldeutschen Kämpfer, zum Märtyrer und Helden des gesamten deutschen Proletariats geworden. Die Art, wie der Prozeß gegen ihn geführt worden ist und wie er in der Haft behandelt wird, enthüllt die Gemeinheit der Gesinnung, mit der auf der anderen Seite gekämpft wird, und stärkt die Treue der Massen zu Hölz, den Entschluß, ihn dieser Justiz aus den Händen zu reißen.

Vergessen wir's nicht: Man hat am 16. April 1921 einen Preis von 50 000 Mark ausgeschrieben für Aussagen, die zu seiner Verurteilung führen würden. Man hat den Hauptbelastungszeugen, der behauptet, Hölz habe Heß von der Straße aus erschossen, durch einen Lokaltermin überzeugt, daß das nicht stimmen könne, worauf er seine Behauptung so abänderte, daß sie mit den festgestellten Tatsachen und Möglichkeiten übereinstimmte. An diesem Lokaltermin durfte aber weder Hölz noch seine Verteidiger teilnehmen. 15

Vergessen wir's nicht: Man hat Hölz den Arzt verweigert. Man hat den Schwerkranken von einem Zuchthaus ins andere durch halb Deutschland geschleppt. Auf seine Beschwerde hin hat man seine Gichtschwellungen für „Fettpolster“ erklärt. Man hat ihm, wie seine Frau behauptet, sein Zellenfenster eine Zeit lang zugemauert. Man hat ihm für einige Monate verboten, Briefe zu schreiben oder zu empfangen. Man hat ihm jetzt seine Bibliothek entzogen, die er viereinhalb Jahre lang hat benützen dürfen. Seiner Frau hat man, nachdem Hölz in den Hungerstreik eingetreten war, gesagt: „Wenn Ihr Mann vierzehn Tage gehungert hat, werden wir ihn künstlich ernähren; wenn er die Ernährung verweigert, dann ist er in vier Wochen tot.“

Das wäre wohl die für unsere „Gerechten“ günstigste Lösung: wenn Hölz stürbe. Dann wären sie aus allen Verlegenheiten raus. Das könnte ihnen so passen.

Damit sie nicht diese Freude und diesen Triumf haben: setzt euch ein für Max Hölz! Verlangt die Wiederaufnahme des Prozesses!

Max Hölz ist am 18. Juli 1928 aus der Strafanstalt entlassen worden. Ein Wiederaufnahmeverfahren wegen des Totschlags an Gutsbesitzer Heß, dessen Täter sich freiwillig gemeldet hat, schwebt noch.

Vom "Weißen Kreuz" zur Roten Fahne, Jugend-, Kampf- und Zuchthauserlebnisse, Malik Verlag, Berlin; Reprint 1969 Verlag Neue Kritik KG, Frankfurt. ISBN 3-8015-0037-3

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