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Zum
76. Todestag von Max Hölz
Max Hoelz (geb. am 14. Oktober 1889 in
Moritz bei Riesa; gestorben am 15. September 1933 bei Gorki, UdSSR)
Justizmorde:
Max Hölz
Von
Max Barth
Quelle:
Erich
Schairer von 1926
Die
kommunistische Presse berichtet, einer der Kronzeugen der
Staatsanwaltschaft aus dem Hölz-Prozeß habe vor einem Rechtsanwalt zu
Protokoll gegeben, daß er seine früheren Aussagen, die für Hölz
belastend waren, widerrufe; sie seien ihm von der Justiz abgepreßt
worden. Vor dem gleichen Anwalt hat ein Arbeiter, der der Erschießung
des Gutsbesitzers Heß, wegen dessen Tötung Hölz zu lebenslänglichem
Zuchthaus verurteilt worden ist, beigewohnt hat, zu Protokoll gegeben,
daß er den wahren Täter kenne; er werde ihn aber erst vor Gericht
nennen.
Die
Sache Hölz ruht nicht. Frau Hölz hat in einem Vortrag der Roten Hilfe
in Frankfurt für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihren
unschuldig zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilten Mann gesprochen,
so eindrucksvoll, daß selbst die „Frankfurter Zeitung“ glaubt, man
könne von den verantwortlichen Stellen „erwarten“, daß sie sich
noch einmal mit der Sache Hölz beschäftigen. Hölz selbst hat im
Zuchthaus mit einer Darstellung seiner Erlebnisse begonnen; ein
Abschnitt daraus ist schon in einer Zeitschrift veröffentlicht worden.
Die
Freunde des ungerechterweise so schwer Verurteilten werden nicht locker
lassen, bis sie die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Ersetzung des
1921 ergangenen schändlichen Urteils durch ein den Handlungen des roten
Generals angemessenes erreicht haben. Man wird dieser deutschen Justiz
nicht gestatten, einen Menschen lebendig zu begraben, einfach deshalb,
weil er den Besitzenden und daher Regierenden als Führer der nach
Gerechtigkeit verlangenden Massen verhaßt ist. Die maßgebenden Stellen
zeigen sich zwar in der Angelegenheit Hölz verflucht schwerhörig, so
schwerhörig, daß man beinahe den Eindruck bekommt, sie würden Hölz
auch dann nicht freilassen, wenn sie von seiner Unschuld überzeugt wären:
weil sie ihn fürchten. Hölz ist der Prügelknabe unserer Justiz und
unserer gesamten Bourgeosie: dadurch, daß sie ihn zum
Monsterverbrecher, zum Inbegriff alles Schlechten, das in ihnen selbst
steckt, machten, verschaffen sie sich das „gute Gewissen“, das sie
als sanftes Ruhekissen für den Schlaf ihrer Nächte brauchen. Schlafen
Sie gut, meine Herrschaften? Nun wir hoffen, daß wir Ihnen dieses
Polster eines Tages unter dem süßschlummernden Köpfchen wegziehen
werden!
Die
Bourgeoisie hat Max Hölz zum Sinnbild der Masse gemacht; darum hat ihn
die Masse als solches anerkannt. Erst seit seiner Verurteilung ist Hölz,
der Führer der mitteldeutschen Kämpfer, zum Märtyrer und Helden des
gesamten deutschen Proletariats geworden. Die Art, wie der Prozeß gegen
ihn geführt worden ist und wie er in der Haft behandelt wird, enthüllt
die Gemeinheit der Gesinnung, mit der auf der anderen Seite gekämpft
wird, und stärkt die Treue der Massen zu Hölz, den Entschluß, ihn
dieser Justiz aus den Händen zu reißen.
Vergessen
wir's nicht: Man hat am 16. April 1921 einen Preis von 50 000 Mark
ausgeschrieben für Aussagen, die zu seiner Verurteilung führen würden.
Man hat den Hauptbelastungszeugen, der behauptet, Hölz habe Heß von
der Straße aus erschossen, durch einen Lokaltermin überzeugt, daß das
nicht stimmen könne, worauf er seine Behauptung so abänderte, daß sie
mit den festgestellten Tatsachen und Möglichkeiten übereinstimmte. An
diesem Lokaltermin durfte aber weder Hölz noch seine Verteidiger
teilnehmen. 15
Vergessen
wir's nicht: Man hat Hölz den Arzt verweigert. Man hat den
Schwerkranken von einem Zuchthaus ins andere durch halb Deutschland
geschleppt. Auf seine Beschwerde hin hat man seine Gichtschwellungen für
„Fettpolster“ erklärt. Man hat ihm, wie seine Frau behauptet, sein
Zellenfenster eine Zeit lang zugemauert. Man hat ihm für einige Monate
verboten, Briefe zu schreiben oder zu empfangen. Man hat ihm jetzt seine
Bibliothek entzogen, die er viereinhalb Jahre lang hat benützen dürfen.
Seiner Frau hat man, nachdem Hölz in den Hungerstreik eingetreten war,
gesagt: „Wenn Ihr Mann vierzehn Tage gehungert hat, werden wir ihn künstlich
ernähren; wenn er die Ernährung verweigert, dann ist er in vier Wochen
tot.“
Das
wäre wohl die für unsere „Gerechten“ günstigste Lösung: wenn Hölz
stürbe. Dann wären sie aus allen Verlegenheiten raus. Das könnte
ihnen so passen.
Damit
sie nicht diese Freude und diesen Triumf haben: setzt euch ein für Max
Hölz! Verlangt die Wiederaufnahme des Prozesses!
Max
Hölz ist am 18. Juli 1928 aus der Strafanstalt entlassen worden. Ein
Wiederaufnahmeverfahren wegen des Totschlags an Gutsbesitzer Heß,
dessen Täter sich freiwillig gemeldet hat, schwebt noch.
Vom
"Weißen Kreuz" zur Roten Fahne, Jugend-, Kampf- und
Zuchthauserlebnisse, Malik Verlag, Berlin; Reprint 1969 Verlag Neue
Kritik KG, Frankfurt. ISBN 3-8015-0037-3 |