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Nachkriegsdeutschland
I (BRD)
BRD-Geschichtsfälschung:
Erster
Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff
(1883–1954), wird lt. offizieller Geschichtsschreibung als
Nazigegner geführt, der 1933 privatisierte.
In
der Realität war er hoher Beamter einer Behörde, die im Auftrag
von Hermann Göring zum Nutzen der deutschen Konzerne Polen
ausraubte.
siehe
auch: Nachkriegsdeutschland II
(DDR) mehr |
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BRD-Kanzler
Adenauer und USA-Präsident Eisenhower am 7. April 1953 in
Washington.
Adenauer
bekräftigt seine Entschlossenheit zur Remilitarisierung der BRD |
Umkämpftes
Gedächtnis
Aufklärerische
Aufsätze über Tabus der bundesdeutschen Geschichte und neue Lügen der
Gegenwart
Werner
Röhr
Quelle:
jungeWelt
vom 07. Oktober 2006
In
»einer vom Kapital beherrschten Welt darf es kein kollektives Gedächtnis
der Lohnabhängigen, keine Arbeiterbewegung geben«, schreibt Heinrich
Hannover und erinnert an die vielen tausend von den Nazis ermordeten
Widerstandskämpfer, deren Namen in der Alt-BRD auf keinem Gedenkstein
eingemeißelt und in keiner Feierstunde genannt werden durften, weil sie
Kommunisten oder Sozialdemokraten waren. Und er fragt weiter: »Wer weiß
denn, daß es schon seit 1945 konkrete amerikanische Planungen zur
Vernichtung der Sowjetunion durch präventive Atombombenschläge gegen
deren Industrie- und Regierungszentren gab, Pläne, die man vor der Weltöffentlichkeit
verheimlichte, aber bewußt der Sowjetregierung zuspielte, um sie zu Rüstungsanstrengungen
zu veranlassen, die die Wirtschaftskraft dieses von Hitlers Wehrmacht überfallenen
und weitgehend zerstörten Landes überfordern mußten?« Hannovers
Aufsatz leitet einen Band ein, in dem Eckart Spoo die Beiträge veröffentlicht,
die auf dem im Oktober 2005 in Hamburg veranstalteten Kongreß »Tabus der
bundesdeutschen Geschichte« gehalten wurden. 27 Autoren behandeln in 29
Beiträgen signifikante Ereignisse der ersten Jahrzehnte der
Bundesrepublik. Die Texte sind meist sehr kurz, neben Analysen stehen
Erinnerungen von Zeitzeugen an jene Jahre, einige sind kleine
wissenschaftliche Abhandlungen. Sehr lesenswert.
Adenauers
Verdrängung
Was
wurde und wird verschwiegen, verdrängt, tabuisiert oder vergessen? Vor
allem die Restauration der nur erschütterten, aber niemals beseitigten
Machtgrundlagen des deutschen Großkapitals (Georg Fülberth u.a.), die
wirtschaftliche und dann staatliche Spaltung Deutschlands durch Währungsreform
und Gründung der Bundesrepublik (Arno Klönne), deren früh einsetzende
Remilitarisierung und der Rückgriff auf das Nazipersonal und die
Wiedereinsetzung der alten Nazis in der Justiz (Helmut Kramer), der
Medizin (Kurt Franke), dem Bundeskriminalamt, dem Bundesverfassungsschutz,
dem Bundesnachrichtendienst (Erich Schmidt-Eenboom) usw. Dazu die Schlußstrichpolitik
gegenüber den Naziverbrechern, die durch ein Amnestiegesetz Straffreiheit
erhielten. Auch die Arbeiterhochschulen der Gewerkschaften boten sich als
Karrierestufen für belastete Nazis an (Jörg Wollenberg). Verschwiegen
wurden und werden die Persilscheine für Hitlers braune Wissenschaftler (Rüdiger
Hachtmann), die konzertierten Aktionen von Wirtschaft und Universitäten
gegen die Rückkehr emigrierter Hochschullehrer und sozialistischer
Intellektuellen (Jörg Wollenberg), die Halbherzigkeit der Reeducation und
das Scheitern der Bildungsreform (Horst Bethge). Dem Vergessen
anheimgegeben sind die außerparlamentarischen Widerstandsaktionen gegen
Restauration und Remilitarisierung und die Kriminalisierung der
Friedensbewegung (Arno Klönne). »All das verband sich zu einem breiten
System der Einschüchterung und Verfolgung gegen Links« (Günter Judick).
Zwischen 1951 und 1968 gab es 138.000 Verfahren nach dem »Blitzgesetz«,
das die politische Gesinnung wieder zum Straftatbestand machte.
Ludwig
Elm untersucht Adenauers Regierungserklärung vom 20. September 1949
darauf hin, was in ihr nicht gesagt wurde. Sie enthielt kein Wort über
den deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg gegen nahezu alle europäischen
Länder, kein Wort über Massaker an den Zivilbevölkerungen, kein Wort über
den Völkermord an den europäischen Juden, kein Wort über die Millionen
nach Deutschland deportierten Zwangsarbeiter und erst recht kein Wort über
die Opfer terroristischer Verfolgung in Deutschland und die Millionen
Opfer in Vernichtungsstätten, Konzentrationslagern und
Kriegsgefangenenlagern. Die einzige genannte Opfergruppe waren die »Vertriebenen«.
Antifaschistischen Widerstand und Emigration fand Adenauer keiner Erwähnung
wert. Wesentlicher war ihm die Frage der »Pensionen der vertriebenen
Beamten und der ehemaligen Militärpersonen«, er forderte die Beendigung
der Gerichtsverfahren »gegen diejenigen Deutschen, die in den alliierten
Ländern wegen behaupteter Kriegsverbrechen zurückgehalten werden«.
Um
Lehren aus der deutschen Geschichte zu ziehen, wurde 1951 das
Bundesverfassungsgericht geschaffen. Dessen erster Präsident wurde
Hermann Höpker-Aschoff (1883–1954). In seinem offiziellen Lebenslauf
heißt es in den Publikationen des Bundesverfassungsgerichts: »Zog sich
unter dem nationalsozialistischen Regime völlig aus dem politischen Leben
zurück und verbrachte diese Zeit als Privatmann in seiner westfälischen
Heimat.« Wie Höpker-Aschoff »privatisierte«? In der 1939 von Göring
berufenen Haupttreuhandstelle Ost, die das Vermögen des polnischen
Staates und der polnischen Bürger »erfaßte« und »verwaltete« sowie
den Verteilungskampf deutscher Kapitalisten um die lukrativste Beute
regulierte, leitete Höpker-Aschoff die Abteilung IV »Vermögensverwaltung
des ehemaligen polnischen Staates« und bald auch die Abteilung V »Vermögensverwaltung
der polnischen Banken«. Für seine Funktion als Hüter der
bundesdeutschen Verfassung war Höpker-Aschoff bestens gerüstet. »Die
parlamentarisch-demokratische Regierungsform muß ein Volk und einen Staat
in das Unglück hineinführen«, hatte er 1931 in einer Sitzung des
Vorstandes der Deutschen Staatspartei (DDP) erklärt. Otto Köhler, der
die »Selbstentnazifizierung« des obersten Richters recherchierte, stieß
dabei wieder auf die »bekannte Recherchierkunst von Mitarbeitern des
Instituts für Zeitgeschichte«, die noch 1988, Höpker war schon 34 Jahre
tot, im »Biographischen Lexikon zur Weimarer Republik« festhielten: »1933-1945
lebte er in Bielefeld und trieb private Studien.«
Recherchen
unerwünscht
Von
dem vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg geführten
Hauptkriegsverbrecherprozeß wurden die Protokolle ab 1948 in 42 Bänden
in vier Sprachen veröffentlicht. Sie standen in jenen Jahren, so
berichtet Reinhard Strecker, in jedem Amerikahaus und in jedem britischen
Informationszentrum. Als diese Institutionen aufgelöst wurden, übergaben
sie die Bände deutschen Stadt- und Universitätsbibliotheken, die sie
ungelesen an die Papiermühlen weiterreichten. Nazivergangenheit wurde
Makulatur, was voll und ganz dem Rechtsstandpunkt aller Bundesregierungen
bis heute entsprach. Keine von ihnen hat seit 1949 auch nur eines der vor
ausländischen Gerichten geführten Verfahren und gefällten Urteile gegen
Nazi- und Kriegsverbrecher anerkannt.
Leider
sind auch Autoren eines so verdienstvollen Unterfangens nicht immer frei
von jenen Stereotypen, die sie bekämpfen. So nennt Jörg Wollenberg
deutsche Professoren, die an die im okkupierten Polen und in anderen
besetzten Ländern gegründeten »Reichsuniversitäten« wie in Poznan,
Strasbourg und anderen Orten berufen worden waren und nach deren Befreiung
geflüchtet sind oder zu Recht verjagt wurden, allen Ernstes »Opfer der
Vertreibung«.
Das
1948/49 entstandene Grundgesetz wurde seither mehr als 50mal geändert
meistens zur Einschränkung der Bürgerrechte. In seinem Nachwort listet
Eckart Spoo einige Grundrechte auf und mißt sie an der
Verfassungswirklichkeit: Das Grundrecht auf Asyl gilt faktisch nicht mehr,
das auf Gleichberechtigung von Mann und Frau war nie durchgesetzt, die
Pressefreiheit haben Medienkonzerne monopolisiert und die
Versammlungsfreiheit wurde zum Recht der Polizei, Demonstranten gewaltsam
einzukesseln und festzuhalten. Artikel 10 sichert das Post- und
Fernmeldegeheimnis, doch Bundesdeutschland ist Weltmeister im Abhören.
Auch die Wohnung ist unverletzlich, doch zum Anbringen von Wanzen darf sie
betreten werden. Die Vorbereitung und das Führen von Angriffskriegen sind
verfassungswidrig, aber Herrschende und Regierende beanspruchen sie für
sich als imperialistisches Vorrecht. Laut Grundgesetz ist die BRD ein
Sozialstaat, doch seit dem Sieg über die sozialistischen Staaten ist
dieser Sozialstaat »nicht mehr finanzierbar«. Die antidemokratische Frühgeschichte
der Bundesrepublik soll vergessen gemacht, ihre demokratischen
Errungenschaften aber sollen entsorgt werden. Seine Ergänzung findet
diese Geschichtsklitterung, an der sich nicht nur Kopflanger der
Mainstreammedien, sondern immer mehr Zeithistoriker und Filmemacher
beteiligen, in der Revision des Geschichtsbildes über den deutschen
Faschismus und der Erzeugung eines absolut einseitigen und falschen Bildes
über die DDR. In einer vom Kapital beherrschten Welt soll es kein
kollektives Gedächtnis der Lohnabhängigen geben.
Tabus
der bundesdeutschen Geschichte, hg. von Eckart Spoo unter Mitwirkung von
Arno Klönne. Verlag Ossietzky GmbH, Hannover 2006, 244 S., 15 Euro. |