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Nachkriegsdeutschland I (BRD)

BRD-Geschichtsfälschung: 

Erster Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff (1883–1954), wird lt. offizieller Geschichtsschreibung als Nazigegner geführt, der 1933 privatisierte.

In der Realität war er hoher Beamter einer Behörde, die im Auftrag von Hermann Göring zum Nutzen der deutschen Konzerne Polen ausraubte.

siehe auch: Nachkriegsdeutschland II (DDR) mehr

BRD-Kanzler Adenauer und USA-Präsident Eisenhower am 7. April 1953 in Washington.

Adenauer bekräftigt seine Entschlossenheit zur Remilitarisierung der BRD

Umkämpftes Gedächtnis

Aufklärerische Aufsätze über Tabus der bundesdeutschen Geschichte und neue Lügen der Gegenwart

Werner Röhr

Quelle: jungeWelt vom 07. Oktober 2006

In »einer vom Kapital beherrschten Welt darf es kein kollektives Gedächtnis der Lohnabhängigen, keine Arbeiterbewegung geben«, schreibt Heinrich Hannover und erinnert an die vielen tausend von den Nazis ermordeten Widerstandskämpfer, deren Namen in der Alt-BRD auf keinem Gedenkstein eingemeißelt und in keiner Feierstunde genannt werden durften, weil sie Kommunisten oder Sozialdemokraten waren. Und er fragt weiter: »Wer weiß denn, daß es schon seit 1945 konkrete amerikanische Planungen zur Vernichtung der Sowjetunion durch präventive Atombombenschläge gegen deren Industrie- und Regierungszentren gab, Pläne, die man vor der Weltöffentlichkeit verheimlichte, aber bewußt der Sowjetregierung zuspielte, um sie zu Rüstungsanstrengungen zu veranlassen, die die Wirtschaftskraft dieses von Hitlers Wehrmacht überfallenen und weitgehend zerstörten Landes überfordern mußten?« Hannovers Aufsatz leitet einen Band ein, in dem Eckart Spoo die Beiträge veröffentlicht, die auf dem im Oktober 2005 in Hamburg veranstalteten Kongreß »Tabus der bundesdeutschen Geschichte« gehalten wurden. 27 Autoren behandeln in 29 Beiträgen signifikante Ereignisse der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik. Die Texte sind meist sehr kurz, neben Analysen stehen Erinnerungen von Zeitzeugen an jene Jahre, einige sind kleine wissenschaftliche Abhandlungen. Sehr lesenswert.

Adenauers Verdrängung

Was wurde und wird verschwiegen, verdrängt, tabuisiert oder vergessen? Vor allem die Restauration der nur erschütterten, aber niemals beseitigten Machtgrundlagen des deutschen Großkapitals (Georg Fülberth u.a.), die wirtschaftliche und dann staatliche Spaltung Deutschlands durch Währungsreform und Gründung der Bundesrepublik (Arno Klönne), deren früh einsetzende Remilitarisierung und der Rückgriff auf das Nazipersonal und die Wiedereinsetzung der alten Nazis in der Justiz (Helmut Kramer), der Medizin (Kurt Franke), dem Bundeskriminalamt, dem Bundesverfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (Erich Schmidt-Eenboom) usw. Dazu die Schlußstrichpolitik gegenüber den Naziverbrechern, die durch ein Amnestiegesetz Straffreiheit erhielten. Auch die Arbeiterhochschulen der Gewerkschaften boten sich als Karrierestufen für belastete Nazis an (Jörg Wollenberg). Verschwiegen wurden und werden die Persilscheine für Hitlers braune Wissenschaftler (Rüdiger Hachtmann), die konzertierten Aktionen von Wirtschaft und Universitäten gegen die Rückkehr emigrierter Hochschullehrer und sozialistischer Intellektuellen (Jörg Wollenberg), die Halbherzigkeit der Reeducation und das Scheitern der Bildungsreform (Horst Bethge). Dem Vergessen anheimgegeben sind die außerparlamentarischen Widerstandsaktionen gegen Restauration und Remilitarisierung und die Kriminalisierung der Friedensbewegung (Arno Klönne). »All das verband sich zu einem breiten System der Einschüchterung und Verfolgung gegen Links« (Günter Judick). Zwischen 1951 und 1968 gab es 138.000 Verfahren nach dem »Blitzgesetz«, das die politische Gesinnung wieder zum Straftatbestand machte.

Ludwig Elm untersucht Adenauers Regierungserklärung vom 20. September 1949 darauf hin, was in ihr nicht gesagt wurde. Sie enthielt kein Wort über den deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieg gegen nahezu alle europäischen Länder, kein Wort über Massaker an den Zivilbevölkerungen, kein Wort über den Völkermord an den europäischen Juden, kein Wort über die Millionen nach Deutschland deportierten Zwangsarbeiter und erst recht kein Wort über die Opfer terroristischer Verfolgung in Deutschland und die Millionen Opfer in Vernichtungsstätten, Konzentrationslagern und Kriegsgefangenenlagern. Die einzige genannte Opfergruppe waren die »Vertriebenen«. Antifaschistischen Widerstand und Emigration fand Adenauer keiner Erwähnung wert. Wesentlicher war ihm die Frage der »Pensionen der vertriebenen Beamten und der ehemaligen Militärpersonen«, er forderte die Beendigung der Gerichtsverfahren »gegen diejenigen Deutschen, die in den alliierten Ländern wegen behaupteter Kriegsverbrechen zurückgehalten werden«.

Um Lehren aus der deutschen Geschichte zu ziehen, wurde 1951 das Bundesverfassungsgericht geschaffen. Dessen erster Präsident wurde Hermann Höpker-Aschoff (1883–1954). In seinem offiziellen Lebenslauf heißt es in den Publikationen des Bundesverfassungsgerichts: »Zog sich unter dem nationalsozialistischen Regime völlig aus dem politischen Leben zurück und verbrachte diese Zeit als Privatmann in seiner westfälischen Heimat.« Wie Höpker-Aschoff »privatisierte«? In der 1939 von Göring berufenen Haupttreuhandstelle Ost, die das Vermögen des polnischen Staates und der polnischen Bürger »erfaßte« und »verwaltete« sowie den Verteilungskampf deutscher Kapitalisten um die lukrativste Beute regulierte, leitete Höpker-Aschoff die Abteilung IV »Vermögensverwaltung des ehemaligen polnischen Staates« und bald auch die Abteilung V »Vermögensverwaltung der polnischen Banken«. Für seine Funktion als Hüter der bundesdeutschen Verfassung war Höpker-Aschoff bestens gerüstet. »Die parlamentarisch-demokratische Regierungsform muß ein Volk und einen Staat in das Unglück hineinführen«, hatte er 1931 in einer Sitzung des Vorstandes der Deutschen Staatspartei (DDP) erklärt. Otto Köhler, der die »Selbstentnazifizierung« des obersten Richters recherchierte, stieß dabei wieder auf die »bekannte Recherchierkunst von Mitarbeitern des Instituts für Zeitgeschichte«, die noch 1988, Höpker war schon 34 Jahre tot, im »Biographischen Lexikon zur Weimarer Republik« festhielten: »1933­-1945 lebte er in Bielefeld und trieb private Studien.«

Recherchen unerwünscht

Von dem vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg geführten Hauptkriegsverbrecherprozeß wurden die Protokolle ab 1948 in 42 Bänden in vier Sprachen veröffentlicht. Sie standen in jenen Jahren, so berichtet Reinhard Strecker, in jedem Amerikahaus und in jedem britischen Informationszentrum. Als diese Institutionen aufgelöst wurden, übergaben sie die Bände deutschen Stadt- und Universitätsbibliotheken, die sie ungelesen an die Papiermühlen weiterreichten. Nazivergangenheit wurde Makulatur, was voll und ganz dem Rechtsstandpunkt aller Bundesregierungen bis heute entsprach. Keine von ihnen hat seit 1949 auch nur eines der vor ausländischen Gerichten geführten Verfahren und gefällten Urteile gegen Nazi- und Kriegsverbrecher anerkannt.

Leider sind auch Autoren eines so verdienstvollen Unterfangens nicht immer frei von jenen Stereotypen, die sie bekämpfen. So nennt Jörg Wollenberg deutsche Professoren, die an die im okkupierten Polen und in anderen besetzten Ländern gegründeten »Reichsuniversitäten« wie in Poznan, Strasbourg und anderen Orten berufen worden waren und nach deren Befreiung geflüchtet sind oder zu Recht verjagt wurden, allen Ernstes »Opfer der Vertreibung«.

Das 1948/49 entstandene Grundgesetz wurde seither mehr als 50mal geändert ­ meistens zur Einschränkung der Bürgerrechte. In seinem Nachwort listet Eckart Spoo einige Grundrechte auf und mißt sie an der Verfassungswirklichkeit: Das Grundrecht auf Asyl gilt faktisch nicht mehr, das auf Gleichberechtigung von Mann und Frau war nie durchgesetzt, die Pressefreiheit haben Medienkonzerne monopolisiert und die Versammlungsfreiheit wurde zum Recht der Polizei, Demonstranten gewaltsam einzukesseln und festzuhalten. Artikel 10 sichert das Post- und Fernmeldegeheimnis, doch Bundesdeutschland ist Weltmeister im Abhören. Auch die Wohnung ist unverletzlich, doch zum Anbringen von Wanzen darf sie betreten werden. Die Vorbereitung und das Führen von Angriffskriegen sind verfassungswidrig, aber Herrschende und Regierende beanspruchen sie für sich als imperialistisches Vorrecht. Laut Grundgesetz ist die BRD ein Sozialstaat, doch seit dem Sieg über die sozialistischen Staaten ist dieser Sozialstaat »nicht mehr finanzierbar«. Die antidemokratische Frühgeschichte der Bundesrepublik soll vergessen gemacht, ihre demokratischen Errungenschaften aber sollen entsorgt werden. Seine Ergänzung findet diese Geschichtsklitterung, an der sich nicht nur Kopflanger der Mainstreammedien, sondern immer mehr Zeithistoriker und Filmemacher beteiligen, in der Revision des Geschichtsbildes über den deutschen Faschismus und der Erzeugung eines absolut einseitigen und falschen Bildes über die DDR. In einer vom Kapital beherrschten Welt soll es kein kollektives Gedächtnis der Lohnabhängigen geben.

Tabus der bundesdeutschen Geschichte, hg. von Eckart Spoo unter Mitwirkung von Arno Klönne. Verlag Ossietzky GmbH, Hannover 2006, 244 S., 15 Euro.

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