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Österreichs kommunistische Gewerkschafter in der 2. Republik, Wien 1989

Die Entscheidung: Schicksalsgemeinschaft oder Klassenkampf

Aus: Rudolf Streiter[1]

Die ÖGB-Führung als „Sozialpartner“

Am 12. Jänner 1949 fand in Wien eine Versammlung auserlesener Industrieller statt, an der unter anderem auch die sozialistischen[2] Minister Helmer, Maisel, Migsch und Sagmeister teilnahmen. Diese illustre Gesellschaft war zusammengekommen, um ein Re­ferat des sozialistischen Gewerkschaftspräsidenten Johann Böhm anzuhören.

Es war eine Premiere: Zum ersten Mal, seit es in Osterreich Gewerkschaften gab, trat der höchste Funktionär der gewerkschaftlichen Organisation der österreichischen Arbeiter in dieser Form und vor einem solchen Forum auf. Das Auftreten Böhms, mehr noch aber das, was er sagte, war charakteristisch für den Geist, der innerhalb der maßgebenden sozialistischen Funktionäre in der Führung der Gewerkschaft herrschte.

Gewerkschaftspräsident Böhm sprach in der Unternehmerversammlung von einer grundlegenden Änderung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Zweiten Repu­blik. Er stellte die These auf, dass Arbeiterschaft und Unterneh­mertum - durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse gleichermaßen „verprügelt“ - eine enge „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten. Im Zusammenhang mit dieser These kam Böhm dann zu der Feststellung, „dass Arbeiter und Unternehmer auf dem gleichen Ast sitzen“; beide würden herunterfallen, wenn der eine oder an­dere ihn durchsägen wollte. Ausgehend von der Gemeinsamkeit der Interessen der Arbeiter und Kapitalisten, sprach Böhm auch von der Notwendigkeit einer allgemeinen Produktionssteigerung, wobei er die Notwendigkeit einer weiteren Steigerung der Ar­beitsproduktivität des einzelnen Arbeiters unterstrich.

Der Gewerkschaftspräsident unterließ es dabei nicht, den ver­sammelten Industriellen das gemeinsame Interesse an der Auf­rechterhaltung der gegenwärtigen österreichischen Staatsform sehr eindringlich vor Augen zu führen, wobei er beteuerte, dass die Arbeiter den guten Willen hätten, diesen (den kapitalisti­schen) Staat gemeinsam mit den Unternehmern zu erhalten und weiter auszubauen. Zur Frage der Verstaatlichung und der Ver­staatlichungspolitik erklärte Böhm, dass eine Verstaatlichung von Klein- und Mittelbetrieben nicht geplant sei. Was die bereits ver­staatlichten Großbetriebe betraf, war es nach Meinung des Gewerkschaftspräsidenten ohne weiteres möglich, die alten General­direktoren auf ihren Plätzen zu belassen, um eine „Verbürokrati­sierung der Verwaltung“ und eine Schädigung dieser Unterneh­mungen zu verhindern. So sitzen aufgrund dieser Politik die Gegner der Verstaatlichung, wie Mautner-Markhof, Schoeller und Konsorten, weiter in den Aufsichtsräten dieser Betriebe.

Die Linzer Presse der ÖVP bezeichnete die Rede Böhms als historisches Ereignis, als eine „Berichtigung“ der Lehre von Karl Marx und als Absage an die marxistischen Theorien, die von Böhm zum alten Plunder geworfen worden seien. Die These des Gewerkschaftspräsidenten vom „gemeinsamen Ast“ entspreche genau dem, was die Österreichische Volkspartei unter „Solidarismus“ verstehe, erklärte das Linzer ÖVP-Blatt.

Franz Honner kommentierte die Rede Böhms im März 1949 in der Zeitung „die arbeit“:

„In der ersten Nachkriegszeit haben die Arbeiter Tag und Nacht, bei Wasser und Brot - oft ohne Brot und Lohn - geschuftet und gerackert, um die Trümmer des Faschismus und des Krieges zu beseitigen, die Betriebe möglichst schnell in Gang zu bringen, damit der Bedarf der Bevölkerung einigermaßen gedeckt werden kann. Als Dank dafür ver­weigern die Kapitalisten selbst den Minimallohn, den die Arbeiter und Angestellten zu einer menschenwürdigen Existenz brauchen. Ange­sichts einer solchen Tatsache zu behaupten, dass die Arbeiter und Un­ternehmer gleichermaßen vom Schicksal „geprügelt“ wurden, ist mehr als eine Unverfrorenheit, und dies kann nur jemand aufbringen, der die Arbeiter bewusst betrügen will und nur eine Sorge hat: die Kapita­listen auf jede erdenkliche Art zu schützen. Die Proklamation der Schicksalsgemeinschaft der Arbeiter mit dem Kapital verfolgt nicht bloß die Absicht, Arbeiter und Kapitalisten auszusöhnen, darin liegt auch die Abkehr vom Marxismus überhaupt. Jeder Versuch, den Klassenkampf zu unterdrücken und an seine Stelle die Aussöhnung mit dem Unternehmertum zu setzen, bedeutet den Verzicht auf die Machteroberung durch die Arbeiterklasse, Verzicht auf den Sozialismus überhaupt. In einer Schicksals- und Arbeitsge­meinschaft mit dem Industriellenverband, mit der ÖVP, gibt es keinen Sozialismus, heute nicht und auch nicht in zwanzig Jahren. Unsere Arbeiter mögen sich daher erinnern, wohin die Politik der Zusammen­arbeit, der Klassenharmonie und des Burgfriedens in der Ersten Repu­blik geführt hat: zum ständigen Wachstum der Kräfte des Kapitalismus, zu einer ständigen Schwächung der Kräfte der Arbeiterschaft und letzten Endes zum Faschismus. Der Gewerkschaftspräsident hat offenbar aus der Geschichte der ersten Republik keine Lehren gezogen, sonst könnte er nicht den Arbeitern neuerdings empfehlen, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen!"

Die Rede Böhms stand im Widerspruch zu den Grundsätzen und Zielen, zu denen sich der ÖGB bei seiner Gründung bekannt hatte, und auch zu den Beschlüssen des 1. ÖGB-Bundeskongresses von 1948. Sie bedeutete eine Abkehr von den Zielen der sozialistischen Arbeiterbewegung und ein offenes Bekenntnis zum  Kapitalismus, zur Aufrechterhaltung und Festigung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung, zur Sozialpartnerschaft. Sie rief mit Recht unter der Arbeiterschaft Empörung und Ablehnung hervor.

Der Oktoberstreik 1950: Gegen den Verkauf der Arbeiterinteressen

Der Lohn-Preis-Pakt[3] und die Folgen

Die arbeitenden Menschen bezahlten den Aufbau Osterreichs auf die alte, im Kapitalismus übliche Weise - die Preise liefen davon, die Löhne stiegen nicht oder nur geringfügig. Der Prozess der Ausplünderung der Bevölkerung wurde von der Regierung „in­stitutionalisiert“: Seit 1947 wurden in Verhandlungen zwischen Gewerkschaftsspitze, Regierung und Unternehmer so genannte Lohn-Preis-Pakte abgeschlossen, die den Unternehmern steigende Profite sicherten und den Arbeitern und Angestellten erhebliche Reallohnverluste einbrachten. Die arbeitenden Menschen erfuh­ren nichts von den Verhandlungen, die unter größter Geheimhal­tung geführt wurden, sie wurden mit dem in Kraft treten der Pakte vor vollendete Tatsachen gestellt.

Dass die Preise und Gewinne in keinem Verhältnis zur sozialen Lage der großen Masse der Bevölkerung standen, dass die Lohn-Preis-Pakte zu ihren Lasten gingen, das wussten die Arbeiter. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um ihren Reallohn zu sichern, verlangten zwischen August und September 1950 die Belegschaften von 88 Großbetrieben Lohnerhöhungen zwischen 15 und 30 Prozent. Diese Forderung wurde von 23 Gewerk­schaftsortsgruppen unterstützt und auch auf den Landeskonferen­zen großer Fachgewerkschaften gestellt.

Angesichts der steigenden Unzufriedenheit mit den hohen Preissteigerungen und der Proteste aus den Betrieben versprachen der ÖGB, die SPÖ und die Regierung der Arbeiterschaft die volle Abgeltung der Preissteigerung durch Lohnerhöhungen, während sie zur gleichen Zeit Geheimverhandlungen über neue Belastun­gen führten.

Die Kommunisten kämpften gegen diese arbeiterfeindliche Po­litik der Regierung; sie standen auf der Seite der Arbeiterschaft und unterstützten ihre Forderungen.

Am 15. September 1950 veröffentlichte der ÖGB-Vizepräsident Gottlieb Fiala in der „Volksstimme“ unter dem Titel „Lohn-Preis-Packelei hinter dem Rücken der Arbeiterschaft“ eine ernste Warnung. Er erklärte:

„Es wird jetzt viel von einer notwendigen Erhöhung der Agrarpreise gesprochen. Auch der Schilling soll wieder einmal, den Wünschen der amerikanischen Imperialisten und der österreichischen Großverdiener entsprechend, abgewertet werden. Das bedeutet nicht nur Erhöhung der Lebensmittelpreise, sondern Erhöhung der Kohlen- und Rohstoffpreise, also weit mehr als eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten um 15 Prozent. Es wird aber schon über solche Preis- und Tariferhö­hungen und über einen 4. Lohn-Preis-Pakt gepackelt. Die Stimmung der Arbeiter und Angestellten in den Betrieben zeigt, dass sie nicht nur gewillt sind, ihre bereits erhobenen Lohnforderungen durchzukämpfen und keine neue Senkung ihrer Reallöhne zuzulassen, sondern ihren Anteil an den Erträgnissen der gestiegenen Produktion und ihrer ge­stiegenen Arbeitsleistung auf Kosten der gewaltigen Profite der Unter­nehmer zu verlangen. Die Erregung der Arbeiter und Angestellten und die Streikstimmung in den Betrieben wuchsen von Tag zu Tag."

Und einen Tag später stellte Nationalrat Honner fest:

„Der 4. Lohn-Preis-Pakt, die Grundlage der gegenwärtigen Geheimverhandlungen, wäre ein neuerlicher ungeheurer Raubzug auf die Taschen der arbeitenden Bevölkerung und in seinem Ausmaß noch schlimmer als alles bisher dagewesene ... Daher kann der Standpunkt der Arbeiterschaft nur sein: Schluss mit der Preistreiberei! Keine neuen Preiserhöhungen mehr."

Schon während der Geheimverhandlungen hatte es in einer Reihe von Betrieben kurze Proteststreiks gegeben, und zwar vor allem in zwei großen Betrieben, die nicht in der sowjetischen Besatzungszone lagen, sondern in der amerikanischen, im Westen. Die beiden Betriebe, deren Arbeiter mit fünfzehnminütigen Warnstreiks darauf aufmerksam machen wollten, dass sie sich keine weitere Senkung ihres Lebensstandards gefallen lassen wollten, waren die VÖEST und die Steyr-Werke.

Das von der Regierung verbreitete Märchen, es handle sich um eine kommunistische Aktion, wurde schon dadurch widerlegt, dass die Streikbewegung gerade in diesen beiden „westlichen“ Betrieben begann, wo die Kommunisten noch dazu in der Minderheit waren. In der VÖEST dominierte der VdU[4] mit 14 Mandaten, die SP hatte 12 Mandate, während die Kommunisten nur zwei Betriebsratsmitglieder stellten. In Steyr war die SP mit 14 Mandaten am stärksten, die Kommunisten hatten acht Betriebsräte, und der VdU war mit einem Mandat vertreten.

Am Samstag, dem 23. und Sonntag, dem 24. September, am arbeitsfreien Wochenende also, gaben Rundfunk und Zeitungen den Inhalt des 4. Lohn-Preis-Paktes bekannt. Die Preiserhöhungen sollten nach diesem Pakt zwischen 20 und 30 Prozent betragen, die Lohn- und Gehaltserhöhungen 10 bis - nur in besonderen Fällen - 14 Prozent.

Nach einem Beschluss des Betriebsrates marschierten die Steyr-Arbeiter zum Hauptplatz, dabei schlossen sich ihnen Kollegen aus über 50 anderen Betrieben an. Sozialistische und kommunistische Betriebsräte, unter ihnen auch SP-Betriebsratsobmann Jungwirth, gingen gemeinsam an der Spitze des Zuges, SP-­Gewerkschaftssekretär Siebener nahm zusammen mit dem kom­munistischen Metallarbeitersekretär Moser an der Protestkundgebung teil.

Wie in Oberösterreich wurde auch in Wien am Montag, dem 25. September, in den meisten Betrieben nicht gearbeitet. In den Betriebsversammlungen wurde beschlossen, am nächsten Tag zum Ballhausplatz zu marschieren; Austro-Fiat in Floridsdorf, ein Betrieb, in dem die Mehrheit des Betriebsrates sozialistisch war, hatte den Anfang gemacht. Die Kundgebung auf dem Ballhausplatz war eine der größten Massendemonstrationen, die Wien erlebte. Die Verfechter des kapitalistischen Wiederaufbaues von der ÖVP bis tief in die Gewerkschaftsführung hinein bekämpften diese Streikbewegung mit allen Mitteln. Nicht nur, weil sie nach ihrer Meinung die Spielregeln der formalen „Demokratie“ durch­brach, sondern - was ihnen noch wichtiger war -, weil dadurch die weitere Festigung der kapitalistischen Ordnung infrage ge­stellt wurde.

In einem Aufruf des Parteivorstands der Sozialistischen Partei und der sozialistischen Fraktion im Gewerkschaftsbund hieß es:

„Es besteht kein Anlass zu sinnlosen Kundgebungen und Demonstra­tionen, wie sie von den kommunistischen Feinden unserer demokra­tischen Republik an manchen Orten gefordert werden.“

Die mit der Arbeiterschaft fest verbundene Kommunistische Partei organisierte diesen Kampf und richtete ihn auf ein Ziel aus. Die Kommunisten traten dafür ein, den 4. Lohn-Preis-Pakt mit allen gewerkschaftlichen Mitteln, auch mit dem Mittel des Streiks, zu Fall zu bringen und die Arbeiterschaft für diesen Kampf zu gewinnen.

Der große Streik und sein Ende

Während in Oberösterreich, Wien und Niederösterreich gestreikt wurde, während sich in der Steiermark und in den anderen Bun­desländern die Streikbewegung noch zu formieren begann, trat im Wiener Bezirk Liesing-Atzgersdorf eine Betriebsrätekonferenz zusammen. Sie beschloss in der richtigen Erkenntnis der Lage, für Samstag, den 30. September eine gesamtösterreichische Betriebsrätekonferenz einzuberufen, um dem Streik, der ja von der Führung des ÖGB abgelehnt und bekämpft wurde, eine zentrale Führung zu geben. Aber sie fasste auch einen Beschluss, der sich bald als verhängnisvoll erwies, nämlich den Streik bis nach der Betriebsrätekonferenz zu unterbrechen und dann neu zu beginnen.

An der Liesinger Konferenz nahmen in der Mehrheit kommunistische Betriebsräte und kommunistische Gewerkschafter teil. Die KPÖ trug daher die volle Verantwortung für die Idee der „Streikunterbrechung“, was sie später selbstkritisch zugab und als Fehler bezeichnete. Die allösterreichische Betriebsrätekonferenz vom 30. September erkannte auch nicht, wie problematisch die Unterbrechung war, und bestätigte den Beschluss. Die gesamt­österreichische Konferenz tagte in der Montagehalle der Loko­motivfabrik in Wien-Floridsdorf.

Nach der Eröffnung durch Betriebsrat Czemobila erstattete der kommunistische Betriebsrat Ernst Schmidt von den Fiat-Werken in Floridsdorf den Bericht über den Lohn-Preis-Pakt. Die dreistündige Diskussion, an der sich Betriebsräte der wichtigsten Großbetriebe und Vertreter aller Bundesländer beteiligten, zeigte die Geschlossenheit und Einmütigkeit aller Konferenzteilnehmer: Sie waren entschlossen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das 4. Lohn-Preis-Abkommen zu kämpfen. Am Schluss der Diskussion wurde folgende Erklärung einstimmig beschlossen:

„Wir treten als bevollmächtigte Sprecher aller Arbeiter und Angestell­ten, aller kleinen Leute auf, wenn wir der Regierung folgende Forderungen übermitteln und auf das entschiedenste auf ihrer raschen Durchführung bestehen:

1. Zurückziehung der Preiserhöhungen oder Verdoppelung der im Abkommen vorgesehen Erhöhung der Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten, Kinderzulagen bei voller Steuerfreiheit für die gesamten Erhöhungen.

2. Keine weiteren Preiserhöhungen, gesetzlicher Preisstopp. 3. Keine weitere Schillingabwertung.

Wir verlangen, dass die Regierung unverzüglich zu diesen Forderungen, hinter denen das werktätige Volk Osterreichs steht, Stellung nimmt.

Wir fordern die Arbeiter und Angestellten ganz Österreichs auf, die Antwort der Regierung bis Dienstag, den 3. Oktober abzuwarten. Wir fordern gleichzeitig alle österreichischen Arbeiter und Angestellten auf - falls die Regierung nicht bis spätestens Dienstag auf unsere Forderungen positiv antwortet und eine solche positive Antwort durch die Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz über die Rundfunksender nicht mitgeteilt wird -, ohne weitere Aufforderung am Mittwoch den Streik in ganz Österreich zu beginnen.“

Der Beschluss der Betriebsrätekonferenz, den Streik zu unterbrechen, wurde von den Gegnern ausgenützt, indem sie unter der Arbeiterschaft verbreiteten, dass die kommunistische Aktion gescheitert sei. Der sozialistische Justizminister Dr. Tschadek sagte zum Beispiel vor einer sozialistischen Vertrauensmännerkonfe­renz in Wiener Neustadt:

„Die Aktion der Kommunisten, die unter dem eindeutigen Schutz einer Besatzungsmacht stand, ist zusammengebrochen ... So weit die Rädelsführer der Aktion bekannt sind, wird nun auch die Justiz ihre Pflicht erfüllen und dem Recht Geltung verschaffen.“

Die Unterbrechung des Streiks gab der Regierung und der ÖGB -Führung eine Woche Zeit, um Gegenmaßnahmen auf allen Ebenen einzuleiten, massiven Druck auf sozialistische Betriebsräte und Gewerkschafter auszuüben, kommunistische Vertrauensleute zu verhaften, die Gendarmerie gegen besetzte Betriebe zu mobilisieren, vor allem aber für eine von den Massenmedien mitgetragene und bis zur Hysterie gesteigerte Denunzierung des Streiks als kommunistischer Putschversuch.

Die von ÖGB -Präsident Böhm und Innenminister Helmer verbreiteten Lügen, es ginge den Kommunisten nicht um wirtschaftliche Forderungen, sondern um den Sturz der demokratischen Republik, und die KP besäße eine „schwarze Liste“, in der vermerkt sei, welche Betriebsräte nach Gelingen des Putsches nach Sibirien geschafft werden sollten, hatten in der Arbeiterschaft tiefe Wirkung.

Nachdem ÖGB und Regierung die Forderungen der Betriebsrätekonferenz abgelehnt hatten und das Ultimatum abgelaufen war, begann die Streikaktion von neuem. Aber aufgrund des Druckes und des Terrors brachten - vor allem in den westlichen Bundesländern - nicht mehr genügend Betriebe die Kraft zum Kampf auf. Die Steyr-Werke waren von Gendarmerie besetzt, die Streikbewegung in Donawitz war abgewürgt, und man hatte Betriebsräte verhaftet, die ersten Maßregelungen und Entlassungen setzten ein. Es zeigte sich, dass die Streikbewegung in der sowje­tischen Besatzungszone zum Teil in gewisser Weise isoliert war. Die Putschlüge hatte gewirkt, und der Kampf gegen das Lohn-Preis-Abkommen, der ursprünglich von einem entscheidenden Teil der Arbeiterschaft solidarisch geführt worden war, begann sich durch die Spaltungspolitik des ÖGB zu einem Kampf innerhalb der Arbeiterschaft zu entwickeln.

Am Donnerstag, dem 5. Oktober, trat das Präsidium der gesamtösterreichischen Betriebsrätekonferenz unter Beiziehung der Vertreter der wichtigsten Streikleitungen in der Floridsdorfer Lokomotivfabrik zur Beratung zusammen. In einer langen und sachlichen Debatte wurde zu der durch die gefährlichen Provokatio­nen der Regierung geschaffenen Lage Stellung genommen.

Betriebsrat Ernst Schmidt von Austro-Fiat gab einen eingehenden Bericht über die gewaltige Streikaktion der österreichischen Arbeiterschaft und über die von der Regierung eingesetzten Gewaltmittel gegen die Arbeiter in den westlichen Bundesländern. In der Begründung einer Resolution schilderte er die Situation:

„Die Regierung hat gegen die Arbeiter, die zur Durchsetzung ihrer gerechten, wirtschaftlichen Forderungen in voller Legalität und Disziplin die Arbeit niederlegten, Polizei und Gendarmerie mit scharf geladenen Karabinern und gefällten Bajonetten aufgeboten, sie hat Betriebe durch bewaffnete Formationen besetzt, sie hat nach dem Muster der Heimwehr illegale Terrorgruppen aufgestellt und das demokratisch garantierte Streikrecht außer Kraft gesetzt. Es sind die Methoden eines Dollfuß und Starhemberg, die von den Koalitionsparteien wieder in Österreich eingeführt werden. Die Arbeiterfeinde haben ihre Maske abgeworfen und sind zum Angriff auf die demokratischen Grundrechte der arbeitenden Bevölkerung übergegangen. Um die Lage richtig zu beurteilen, müssen wir uns vergegenwärtigen, wie es zu dem Kampf der Arbeiterschaft gekommen ist. Als der Beschluss des Ministerrates veröffentlicht wurde, war die Empörung groß. In Hunderten österreichischen Betrieben ist die Arbeiterschaft ohne Unterschied der Parteirichtung spontan in den Streik getreten und hat die Zurückziehung des Preistreiberpaktes gefordert. Anstatt den Willen der Massen zu respektieren, haben die Regierungspolitiker und die Gewerkschaftsführer vom Schlage eines Johann Böhm die streikenden Arbeiter als Kommunofaschisten bezeichnet und sich über die einmütige Forderung der arbeitenden Bevölkerung hinweggesetzt. Aus der spontanen Streikbewegung der Arbeiterschaft, mit der die Massen der Mittelschichten sympathisierten, hat sich eine organisierte Kampffront herausgebildet. Da die Gewerkschaftsleitungen ihre Pflicht verabsäumten und sich nicht an die Spitze des Kampfes stellten, ist eine gesamtösterreichische Betriebsrätekonferenz zusammengetreten. An dieser großen Konferenz in der Floridsdorfer Lokomotivfabrik haben 2.417 gewählte Betriebsräte und Gewerkschaftsvertrauensmänner aus Wien und allen Bundesländern teilgenommen, unter denen sich ungefähr 800 Sozialisten und viele Parteilose befanden. Die verantwortungsbewusste Arbeiterschaft hat der Regierung durch die befristeten drei Forderungen nochmals die Chance gegeben, den von der ganzen Bevölkerung verurteilten Beschluss über den Lohn-Preis-Pakt zurückzuziehen und dadurch der tiefen Beunruhigung in Osterreich ein Ende zu bereiten. Jede wirklich demokratische Regierung hätte die gerechten und maßvollen Forderungen der Arbeiterschaft angenommen, denn sie waren bei einigem guten Willen sofort erfüllbar.

Als die Regierung sah, dass die Arbeiterschaft sich hinter die Beschlüsse der gesamtösterreichischen Betriebsrätekonferenz stellte, setzte sie die äußersten Mittel ein, um den Streik durch Waffengewalt zu brechen, um den Bürgerkrieg zu provozieren.“

Nach mehrstündiger Beratung wurde auf Empfehlung der Exekutive der Betriebsrätekonferenz mit 400 gegen 3 Stimmen ein Beschluss gefasst und den streikenden Arbeitern zur Annahme empfohlen. In diesem Beschluss hieß es unter anderem:

„Die Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz stellt fest, dass seit dem 26. September Hunderttausende Arbeiter, darunter die Arbeiter der größten Betriebe Osterreichs, in voller Einheit kürzere oder längere Zeit im Streik gestanden sind. Es war die mächtigste und stärkste Willenskundgebung der österreichischen Arbeiterschaft seit Bestand der Zweiten Republik gegen den Preistreiberpakt. Die Regierung und der Bundesvorstand des ÖGB haben sich über den eindeutigen Willen der Arbeiterschaft und gegen das ganze Volk hinweggesetzt. Sie haben den Kampf der Arbeiterschaft verleumdet, indem sie die Lüge verbreiteten, dass es ein politischer Kampf mit dem Ziel der Machteroberung sei. Sie haben besondere Terrorgarden nach dem Muster der Heimwehr organisiert, um den Streik der Arbeiterschaft zu brechen. In Donawitz, Steyr, Wiener Neustadt, Fohnsdorf, Kaprun und an vielen anderen Stellen haben sie Gendarmerie und Polizei eingesetzt, um das Streikrecht außer Kraft zu setzen und durch Anwendung von Waffengewalt die Arbeiter zur Wiederaufnahme der Arbeit zu zwingen.

Dadurch ist es im gegebenen Augenblick nicht möglich, eine einheitliche Bewegung in ganz Osterreich zu entfalten. Aus diesen Gründen empfiehlt die Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz der Arbeiterschaft, den Streik abzubrechen und Freitag in Betriebsversammlungen die Aufnahme der Arbeit zu beschließen ... Der Streik ist zu Ende, der Kampf geht weiter.“

Die Maßregelungen

Der wuchtige und einheitliche Kampf der Arbeiterschaft gegen den Preistreiberpakt erfüllte die SP- und VP-Gewerkschaftsführer mit Angst um ihre Sessel. Die ÖGB-Führung nahm den Ausgang des Streiks zum Anlass, die wichtigsten Gewerkschaftsgremien endgültig von Kommunisten zu säubern. In den Tagen nach dem Streik wurden 85 führende kommunistische Gewerkschafter aus dem ÖGB ausgeschlossen, unter ihnen Gottlieb Fiala[5], Grün­dungsmitglied und Vizepräsident seit 1945.

Weitere Maßnahmen waren die fristlose Entlassung der kom­munistischen ÖGB -Angestellten Neubauer, Kodicek, Hehs und Szabo und die fristlose Entlassung von drei Sekretären der Me­tallarbeitergewerkschaft im Auftrag des SP-Ministers Maisel; es handelte sich um Waidenauer aus Wien, Moser aus Steyr und Blumenschein aus Linz.

Gleichzeitig wurde in der Sitzung des Wiener Gewerkschaftsvorstandes von der SP-Fraktion gemeinsam mit der ÖVP der Antrag gestellt, die Funktionäre Loistl (Zistersdorf), Czernobila (Hofher, Wien 21), Huber (Waagner-Birö, Wien 22), Schmidt (Fiat, Wien 21), Petz, Frisch, Laimer und Peikler (Donawitz) aus der Gewerkschaft auszuschließen. Die Ausschlusswelle gegen kommunistische Gewerkschaftsfunktionäre erfasste alle Ebenen der Organisation. Der Bundesvorstand des ÖGB erhob gegen diese Maßnahmen keinen Einwand, er billigte auch die Entlassung von Streikführern in den Betrieben. „Die Presse“, das Sprachrohr des Industriellenverbandes, verriet am 19. Oktober 1950, in wessen Auftrag und in wessen Interesse Böhm und seine Parteifreun­de ihren antikommunistischen Feldzug in den Gewerkschaften durchführten:

„Der Bereinigungsprozess muss konsequent zu Ende geführt werden.

Eine endgültige Bereinigung innerhalb des Gewerkschaftsbundes drängte sich seit langem als unvermeidlich auf.“

Die Politik und die Handlungen der ÖGB-Führung standen im krassen Widerspruch zu den Interessen der Arbeiterschaft. Victor Adler, der Gründungsvorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, hatte am 27. Oktober 1907 in einer Massenversammlung zum Kampf der Arbeiterschaft erklärt:

„Wenn man fordert, dass die Lage der Arbeiterschaft gehoben wird, können alle dafür sein. Wenn wir aber fordern, dass die Arbeiter das Recht bekommen, ihre Lohnkämpfe so zu führen, dass sie wirklich Erfolg haben, dann lernen sie die Arbeiterfeinde gleich kennen.“

Auch Figl, Schärf, Helmer sowie Graf, Böhm und Raab redeten unentwegt über die Hebung der Lage der Arbeiterschaft. Wenn sich die Arbeiter aber das Recht nahmen, ihre Lohnkämpfe so zu führen, dass sie wirklich Aussicht auf Erfolg haben konnten, dann lernten sie diese Politiker als Gegner der Arbeiterinteressen kennen, dann wurden vom SP-Innenminister Gendarmerie und Polizei gegen sie eingesetzt, dann wurden sie vom SP-Justizminister gerichtlich verfolgt.

Abgesehen von den Vergeltungsmaßnahmen und der Unterord­nung der unmittelbaren Arbeiterinteressen unter das Kapital, führten die Lohn-Preis-Abkommen auch zu einer weiteren Verfestigung autoritärer und undemokratischer Entscheidungsstrukturen innerhalb des ÖGB.

Es wurde auch immer klarer, dass die Putschlüge bewusst verbreitet wurde, um die Arbeiterschaft aufzuspalten, sie von den wirklichen Problemen abzulenken und den Streik zu diskriminieren. Dazu schrieb Franz Honner in der Volksstimme vom 10. 10. 1950:

„Ich erkläre vor aller Öffentlichkeit im Namen der KPÖ und im eigenen Namen und stehe vor jedem Gerichtshof für diese Erklärung ein: Die Behauptungen, dass wir Kommunisten einen >Putsch< beabsichtigten, dass wir die Kampfbewegung der Arbeiterschaft gegen den Preistreiberpakt zu einem gewaltsamen Umsturz ausnützen wollen, sind von A bis Z erlogen. Ich fordere den Bundeskanzler Figl als Chef der Regierung, den Innenminister Helmer und den Präsidenten des ÖGB, Böhm, auf, den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Ich bin bereit, zur Führung eines Prozesses, in dem ich diese Behauptung als Lüge brandmarken werde, auf meine Immunität als Nationalrat zu verzichten. Heraus mit dem geheimnisvollen >Beweismaterial<, das nirgends existiert als in den Zwecklügen der Regierungspolitik und in der Fantasie der Spießbürger! Es ist feig und gewissenlos, schwer wiegende Behauptungen aufzustellen, ohne auch nur den Schatten eines Beweises dafür zu erbringen. Ich habe dieser Erklärung nichts hinzuzufügen und erwarte, dass die Lügner Rede und Antwort stehen.“

Der Wahrheitsbeweis wurde nie angetreten, weil es keinen gab.

Der Zusammenbruch der Putschlüge

Man muss die Regierungspresse aus der Zeit des Streiks und den darauf folgenden Wochen nachlesen, dieses Geschrei, das dort von den Ministern und der SP-Führung über den beabsichtigten „Putsch gegen die Regierung“ und über die „Ausrufung der Volksdemokratie“ angestimmt wurde, und man muss diesem Geschrei den wahren Sachverhalt gegenüberstellen, wie ihn das Urteil des Leobener Einigungsamtes beschrieb. In der Entscheidung des Einigungsamtes, das über die Entlassung der Donawitzer Betriebsräte zu befinden hatte, die aufgrund der lügnerischen Erklärungen von Figl und Helmer erfolgte, heißt es:

„Es ist nicht erwiesen, dass der Antragsgegner etwas unternommen hätte, das auf eine gewaltsame Änderung der Regierungsform oder eines Bürgerkrieges im Inneren gerichtet gewesen wäre. Es ist ferner nicht erwiesen, dass die Antragsgegner eine Verbindung gegründet hätten, deren Zweck es war, auf ungesetzliche Weise die Selbstständigkeit, die verfassungsmäßig festgestellte Staats- oder Regierungsform oder verfassungsmäßige Einrichtungen Österreichs zu erschüttern. Es ist ferner nicht erwiesen, dass sich die Antragsgegner mit anderen zum Verbrechen oder öffentlichen Gewalttätigkeit verabredet oder eine solche Verbindung unterstützt hätten.

Es ist ferner nicht erwiesen, dass die Antragsgegner boshaft fremdes Eigentum, insbesondere Anlagen oder Maschinen beschädigt hätten.“

Nach Jahrzehnten wurde das dann auch durch die Forschung einer neuen Historiker-Generation bestätigt. Es war also schon damals erwiesen, dass die Regierung und die SP-Führung gelogen haben. Damals allerdings wurden aufgrund dieser Lüge Hunderte Arbeiter und Funktionäre entlassen, mit dieser Lüge wurden alle Ausschlüsse aus den Gewerkschaften begründet.

Es bedurfte großer Anstrengungen, dem Rachefeldzug gegen die Funktionäre, die für die Interessen der Arbeiter gekämpft hatten, entgegenzuwirken. Dazu gehörten der Kampf um die Wiederaufnahme der Ausgeschlossenen und gemaßregelten Gewerkschaftsmitglieder, Funktionäre und Betriebsräte, dazu gehörte ebenso der Kampf für die Aufhebung aller Maßregelungen in den Betrieben, die im Zusammenhang mit dem Streik gegen den 4. Lohn- und Preispakt durchgeführt worden waren. Nur so konnte die Einheit der Gewerkschaftsbewegung gesichert werden.

Es war kein Zufall, dass die neofaschistischen VdU-Führer nach Beendigung des Kampfes von 1950 versuchten, die Arbeiter und Angestellten zum Austritt aus dem Gewerkschaftsbund und zur Gründung eigener Betriebsgewerkschaften zu veranlassen. Sie wollten die Empörung der Arbeiterschaft für ihre faschistischen Ziele ausnützen.

Die Kommunisten hatten seit der Gründung des VdU verlangt, dass ihm kein Einfluss in den Gewerkschaften eingeräumt werden darf. Wiederholte Anträge der Kommunisten, den VdU im Gewerkschaftsbund nicht als Fraktion anzuerkennen, wurden von der Mehrheit der SPÖ und ÖVP-Gewerkschafter abgelehnt.

Das Jahr 1950 fiel in die Periode einer rücksichtslosen Restauration des österreichischen Kapitalismus: mit Lohn-Preis-Abkommen, Geldabwertung und Preissteigerungen führten die Unternehmer sehr erfolgreich ihren Kampf um Maximalprofite. Es war das Bestreben der Kommunisten, diesem entschiedenen „Klassenkampf von oben“ einen gleichermaßen entschlossenen Kampf der Arbeiterschaft entgegenzusetzen. Die gewaltige Streikbewegung im Herbst 1950, an der 400.000 bis 500.000 Arbeiter und Angestellte aktiv teilnahmen, bedeutete eine Durchbrechung des Prinzips der Sozialpartnerschaft, das die Arbeiter instinktiv und die Kommunisten bewusst ablehnten und bekämpften.

Der Abbruch des Streiks hatte keine Schwächung der Kommunisten zur Folge. Als die KPÖ im nächsten Jahr bei den ersten Bundespräsidentenwahlen den Bundesrat Gottlieb Fiala als Kandidaten aufstellte, der wegen seines Auftretens für den Streik als Vizepräsident des ÖGB abgesetzt worden war, erhielt er 220.000 Stimmen und erzielte damit einen beachtlichen Erfolg. Die Betriebsrätewahlen 1951 ergaben fast überall, im Osten und im Westen Österreichs, bedeutende Erfolge der Kommunisten und Einheitslisten, besonders in den Betrieben, die sich an der Streikbewegung beteiligt hatten.


[1]  Anmerkung Red. K-online:  Rudolf Streiter war Sekretär des Gewerkschaftlichen Linksblocks und Gewerkschaftsfunktionär

[2]  Anmerkung Red. K-online:  sozialistisch: In Österreich nannten sich die Sozialdemokraten bis 1990 Sozialistische Partei Österreichs

[3]  Anmerkung Red. K-online:  In Deutschland der Gegenwart und jüngsten Vergangeheit versuchten „Bschäftigungspakte“, „Lehrstellenpakt“ usw. sind ganz ähnliche Konstrukte und diesen auch dem Zweck, die Unternehmerineressen kampflos durchzusetzen.

[4]  Anmerkung Red. K-online:  Der VdU (Verband der Unabhängigen) wurde 1949 mit starker Unterstützung der sozialistischen Partei gegründet und war diie Partei der ehemaligen NAzis, die 1945 von der Wahl ausgeschlossen waren. Durch das Betreiben dieser neuen Partei erhofften sich die Sozialdemokraten, dass der bürgerlichen ÖVP Wähler verloren gehen würden. Der VDU erhielt 1949 dei den Nationalratswahlen gleich 12%. Aus dem VDU ging 1955 die FPÖ hervor.

[5]  Gottlieb Fiala  kandidierte bei den Bundespräsidentenwahlen ein halbes Jahr nach den Streiks und seiner Maßregelung durch die ÖGB-Führung am 6. Mai 1951. Er bekam mit 5,1% (219.969 Stimmen) ein beachtlich gutes Wahlergebnis. Es war das bester Wahlergebnis der KPÖ in ihrer Geschichte,

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Manfred Groß:

Oktober 1950 und die Sozialpartnerschaft 

Unser Symposium fällt ja in äußerst bewegte Zeiten. Die Diskussionen und politischen Bandagen der letzten Tage sind die Begleitumstände einer Regierungspolitik, die immer offensichtlicher darauf gerichtet ist, die sozialstaatlichen Errungenschaften zu demontieren. Dabei geht es auf der einen Seite um Verschlechterung und Streichung sozialstaatlicher Leistungen, mit äußerst schmerzlichen Folgen für die Betroffenen, zum anderen aber auch um eine Änderung des Prinzips. Wenn etwa die Pflichtversicherung in den umlagefinanzierten Selbstverwaltungsbereichen einer bloßen Versicherungspflicht weichen soll, dann heißt das: Privatisierung der Sozialversicherung und Einbeziehung der Beiträge in die private Kapitalverwertung und somit das Ende der Sozialversicherungen und der sozialen Sicherheit. Oder wenn die Ausgaben des Staates mit den Einnahmen junktimiert werden - also das sogenannte Null-Defizit -, dann bedeutet das den Fall jeder Rechtssicherheit für staatliche Transferleistungen. Das alles geschieht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Gewerkschaften, bisher mittelbar oder unmittelbar in die Verhandlungen über die Sozialpolitik eingebunden, werden kurzerhand überfahren. Dabei müssen sie sich freilich selbst die Frage vorlegen, wie weit ihre Politik der vergangenen Jahre, ihre nachgiebige Haltung und ihr Verzicht auf konsequente Interessensvertretung selbst dazu beigetragen hat, ihren politischen Stellenwert zu entwerten. Es ist also ein besonderer Zeitpunkt, zu dem wir unsere Beratung führen und des großen Streiks vor fünfzig Jahren gedenken.
Die Denkwürdigkeit dieses Jahrestages liegt also nicht nur in der schönen runden Zahl „50“ – sie liegt vor allem darin, daß mit dem Jahr 2000 das Ende eines Phänomens eingeläutet wird, das seine Wurzeln in den Ereignissen vor fünfzig Jahren hat und nahezu ein halbes Jahrhundert die Politik unseres Landes geprägt hat: die Sozialpartnerschaft. In den Debatten über den großen Streik spielt die Diskussion darüber eine zentrale Rolle. Heute – unter den Bedingungen einer schwarz-blauen Regierung – hat dieses Thema enorm an Brisanz gewonnen. Die Kernfrage lautet dabei, ob die Sozialpartnerschaft im Wandel oder in Auflösung begriffen ist.

Ein Beispiel: Am vorigen Mittwoch bekam ich seitens des ÖGB ein umfassendes Konvolut an geplanten Gesetzesänderungen zugestellt, das sich von den Arbeitsmarktgesetzen über das Jugendausbildungsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz bis hin zum Karenzgeldgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz erstreckt. Der ÖGB, die einzelnen Gewerkschaften und die Fraktionen wurden seitens der Regierung aufgefordert, innerhalb von drei Tagen zu begutachten und entsprechende Stellungnahmen oder Änderungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Umgehung annehmbarer Begutachtungsfristen ist schon unter der Großen Koalition – etwa bei den Verstaatlichtengesetzen oder im Zusammenhang mit den sogenannten „Sparpaketen“ – zur Anwendung gekommen. Jetzt ist sie aber zur Regel geworden. Und selbst die informellen Gespräche mit den Spitzen der Interessensvertretungen, wie sie früher in sozialpartnerschaftlicher Manier hinter verschlossenen Türen geführt wurden, unterbleiben heute.

Da drängt sich freilich die Frage auf, ob die regierenden Rechtsparteien im Verbund mit den Interessensvertretungen des Kapitals entschlossen sind, die Sozialpartnerschaft endgültig einzusargen. Oder besser gefragt: wird von Kapitalseite die Sozialpartnerschaft überhaupt noch als existent oder nicht schon als überflüssig betrachtet ?

Diese Frage möchte ich wie folgt beantworten: Mit Sicherheit sind mit den neuen politischen Machtverhältnissen, mit dem Beitritt zur Europäischen Union, mit der Währungsunion und ihrem Stabilitätspakt und mit den einschneidenden Veränderungen in der sozialökonomischen Basis der Gesellschaft wesentliche Grundlagen der Sozialpartnerschaft entfallen. Daher wird es auch kein Wiedererstehen in der alten Gestalt mehr geben können. Eine andere Frage ist aber, wie weit bestimmte Elemente sozialpartnerschaftlicher Durchsetzung von Kapitalinteressen lebensfähig sind. Und als Gewerkschafter interessiert mich vor allen Dingen die Frage, wie weit die Gewerkschaftsbewegung unter dem Vorschützen von „gesamtgesellschaftlichen“ oder „Staatsinteressen“ im veränderten System politischer Regulierung oder Herrschaftsausübung eingebunden bleibt.

Das ist die Frage nach der Funktion der Gewerkschaften als „Ordnungsfaktor“ des Systems und somit als der beruhigende Arm der Macht der Arbeiterklasse, oder aber als vitale und entschiedene Interessensvertretung. Hier gibt es durchaus widersprüchliche Vorzeichen. So viel steht aber fest: Besinnt sich der ÖGB auf seine ureigene Rolle als Interessensvertretung der Arbeitenden, dann muß er letztlich einen Bruch mit seinem über Jahrzehnte aufgebauten Selbstverständnis und auch mit seiner politischen Praxis vollziehen!

Der ÖGB findet gänzlich veränderte Bedingungen vor. Reagiert er nicht, so wird er sich in relativ kurzer Zeit in einer schweren Legitimierungs- und Identifikationskrise befinden, weil er in immer größerem Widerspruch zu wachsenden Teilen seiner Mitgliedschaft kommt.
Die Frage nach Gegenwart und Zukunft der Sozialpartnerschaft und nach der gesellschaftlichen Rolle des ÖGB macht einen Blick in die Vergangenheit notwendig. Was zu Anfang der fünfziger Jahre die Menschen bewegte und empörte, und was im September/Oktober 1950 zur großen Streikbewegung führte, kann aus heutiger Sicht als die entscheidende Formierungsphase der Sozialpartnerschaft – also jenes spezifisch geprägten Systems politischer Machtausausübung vom Ende der fünfziger Jahre bis dato – gesehen werden. Und wenn heute, allen Erkenntnissen der Historiker zum Trotz, die Legende vom „Putschversuch“ der KPÖ immer wieder aufgewärmt wird, so hat dies seine Begründung darin, daß sich die Streikbewegung gegen jene Preistreiberpakte richtete, die letztlich eine Vorform dieser Art der Herrschaftsausübung darstellte, denen sich SPÖ, ÖVP und nicht zuletzt auch die Spitzen der Verbände „ohne Wenn und Aber“ in der Folgezeit verschrieben haben.

Der Hebel zur Umsetzung einer Politik der – wie es damals hieß – „paktierten Inflation“ und des Eindämmens der Lohnbewegung war die sogenannte „Wirtschaftskommission“, die eine Vorwegnahme der späteren sozialpartnerschaftlichen Gremien – von der „Paritätischen Lohn- und Preiskommission“ abwärts – darstellte. Wie ihre Nachfolgegremien war auch sie nicht gesetzlich verankert oder legitimiert. In ihr waren die Vertreter der Regierung, der Kammern und des ÖGB vertreten. Über Druck der USA, die mit der Marshallplanhilfe wirtschaftspolitische Bedingungen, wie die forcierte private Kapitalbildung, verknüpften, wurden die sogenannten „Lohn-Preis-Pakte“ vereinbart.

In der Realität kam es zu schmerzlichen Beschränkungen in der Lohnbewegung, während die Verbraucherpreise galoppierten. Zugleich kam es zur Erhöhung der Agrarpreise bei gleichzeitigem Abbau der Stützungen, um über die eingesparten Mittel die Kapitalakkumulation staatlich ankurbeln zu können.

Die Lebensverhältnisse der arbeitenden Menschen verschlechterten sich rapide, die Empörung wuchs und griff auch weit in die sozialdemokratisch orientierten Teile der ArbeiterInnenschaft über. Die KPÖ und ihre Betriebsorganisationen zielten in dieser Situation sicher nicht auf die Machtübernahme, die auf Grund der Verhältnisse und der Tatsache, daß Österreich in vier Besatzungszonen geteilt war, auch gar nicht möglich gewesen wäre, sondern auf eine mächtige Streikbewegung gegen die Preistreiberpakte, gegen die Koalitionsregierung und gegen die Unterordnung des ÖGB. Heute könnte man sagen, daß der Streik gegen die Lohn-Preis-Pakte als Kristallisationspunkt des sich bereits abzeichnenden unsozialen und entdemokratisierenden sozialpartnerschaftlichen Regulierungssystems gerichtet war. Die Grundlage des Streiks aber war die materielle Not der Betroffenen und die um sich greifende Empörung.

Die Streikbewegung, an der bis zu 200.000 Menschen direkt beteiligt waren, scheiterte. Und man kann natürlich heute verschiedene Betrachtungen über Strategie und Taktik der KPÖ und der Streikleitungen anstellen – die Hauptursache des Scheiterns lag in der Vehemenz und Härte des Gegenschlages und in der Diskreditierung des Streiks als „Terroristischer Akt“ und als Putsch. Zugleich versuchte sich die ÖGB-Führung als die Bewahrerin der Demokratie zu profilieren und sich erfolgreich als „Ordnungsfaktor“ des Systems anzubieten. Der spätere ÖGB-Präsident Anton Benja sprach übrigens noch in den siebziger Jahren gerne und nicht ohne einen gewissen Stolz von den Gewerkschaften als „Ordnungsfaktor im System der Sozial- und Wirtschaftspartnerschaft“.

Das Scheitern des Streiks hatte schwerwiegende Folgen: Im ÖGB kam es zur Maßregelung und zum Ausschluß einer Reihe von Funktionären, darunter des ÖGB-Mitbegründers Gottlieb Fiala. Die kommunistischen GewerkschafterInnen wurden aus allen wesentlichen Entscheidungsebenen entfernt, in den Betrieben folgten politische Kündigungen, die bis zur regelrechten Zerschlagung von Betriebsorganisationen der KPÖ führten – und mittels der Putsch-Legende wurde jeder Versuch klassenbewußter GewerkschafterInnen, sich die Organisation als Instrument im Klassenkampf zu erhalten, diskreditiert.

Der neue Geist im ÖGB kristallisiert in der Person Franz Olahs.(siehe auch) Der 1949 zum Bauarbeiterchef avancierte rabiate Antikommunist und Rechtspopulist mit dem Parteibuch der SPÖ nahm nach seinen Aktionen und Tiraden gegen die Streikenden und die KPÖ einen unaufhörlichen Aufstieg vom ÖGB-Vizepräsidenten über den ÖGB-Präsidenten zum Innenminister, ehe er dann über die Betrugsaffäre stürzte, im Zuge deren er Gewerkschaftsgelder abzweigte, die der Gründung der Kronenzeitung und paramilitärischer antikommunistischer Stoßtrupps dienten. Und das alles mit dem sicher nicht nur ideellen Segen des US-Geheimdienstes.

In der ideologischen Debatte wurden die Sozialdemokraten im ÖGB zur ideologischen Speerspitze gegen die Kommunisten. Die sozialdemokratische Fraktion wurde über lange Jahre gewissermaßen zur antikommunistischen Kaderschmiede. Viele frühere Funktionäre in den Betrieben und in den Gewerkschaften erinnern sich, mit welcher Vehemenz und oft Gehässigkeit gegen sie vorgegangen wurde, wenn sie sich zur Gewerkschaftlichen Einheit oder seit 1974 zum Gewerkschaftlichen Linksblock bekannten. BetriebsratskandidatInnen und die UnterzeichnerInnen von Wahlvorschlägen wurden unter Druck gesetzt und nicht selten im Zusammenspiel von Mehrheitsfraktion und Geschäftsführungen, vor allem in der Verstaatlichten Industrie, mit Kündigung bedroht oder wirklich gekündigt.

Die inhaltliche wie organisatorische „Säuberung“ des ÖGB wurde also eingeleitet und das Organisationsleben entdemokratisiert, womit die wichtigste Voraussetzung geschaffen war, um die Gewerkschaften voll in das Herrschaftssystem zu intergrieren und die Sozialpartnerschaft aus der Taufe zu heben.

Die Voraussetzungen, dass es zu dieser spezifischen Form politischer Machtausübung kommen konnte, erschöpfen sich freilich nicht in der Rolle der Gewerkschaften, wenngleich diese auch eines der Wesenselemente der Sozialpartnerschaft war.

Wichtig war auch die relative Schwäche des österreichischen Kapitals und in diesem Zusammenhang der hohe Anteil der Verstaatlichten Industrie, der Gemeinwirtschaft und des verstaatlichten Kredit- und Bankensektors. Um hier Konkurrenzsituationen hintanzuhalten und beträchtliche Anteile des im staatlichen Sektor erwirtschafteten Mehrwerts in den vielfältigsten Formen an das private Kapital transferieren zu können, bedurfte es eines umfassenden Regulierungssystems, das mit der Paritätischen Kommission und ihren Untergliederungen nicht das Auslangen finden konnte und sich in weite Bereiche des Wirtschaftslebens erstreckte.

Auf der politischen Bühne bildeten die ÖVP-SPÖ-Koalitionen und der schon früh erstarkende politische Proporz den Humus dieses Systems, das auch in der Zeit der ÖVP-Alleinregierung zwischen 1966 und 1970 und den folgenden SPÖ-Alleinregierungen munter weiter wuchs und so gut wie alle Bereiche des wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens erfasste. Kein Sportverein, kein Autofahrerklub und kein Touristenverein, der nicht einer der beiden politischen Reichshälften zugeordnet und unterstellt worden wäre und keine führende Verwaltungsebene, keine Vorstandsetage im staatlichen Bereich und auch keine Vorstandsebene in den Sozialversicherungen, die nicht in trauter rot-schwarzer Absprache besetzt worden wäre.

Die sozialpartnerschaftliche Regulierung in ihrer Tripolarität  - hier Regierung, also Staatsmacht, da Kapital und dort Arbeit - war allgegenwärtig. Gewählte Parlamente auf allen Ebenen und auch die Vollversammlungen der Selbstverwaltung hatten nachzuvollziehen, was in diesem System paktiert wurde.

Das war auch stets der entscheidende Angriffspunkt von Links: Sozialpartnerschaft führt zur Entdemokratisierung, Entpolitisierung der Masse der Menschen, Verschleierung von Klassengegensätzen und in der letzten Konsequenz zur Unterordnung der Gewerkschaften unter die Kapitalinteressen.

Freilich wäre es eine verkürzte Sicht der Dinge, im Phänomen „Sozialpartnerschaft“ nur deren entdemokratisierende Wirkung zu sehen: Die österreicheichischen Gewerkschaften entwickelten am „grünen Tisch“ wohl eine Politik fernab direkter Konfrontationen mit dem Kapital, die eine stark entpolitisierende Wirkung auf die Mitglieder hatte - was heute übrigens umso schmerzlicher zu Buche schlägt -, sie konnten aber auch nicht unwesentliche Erfolge in der Sozialpolitik und wichtige Schritte in der Kollektivvertragspolitik aushandeln. Und das machte die Sozialpartnerschaftskritik von Links für viele ArbeiterInnen und Angestellte vielfach schwer verständlich, weil dem Argument des Demokratieverlustes, der Unterordnung unter Kapitalinteressen und der Entpolitisierung die in Verhandlungen erzielten materiellen Ergebnisse von sozialdemokratischer Seite entgegengestellt wurden.

Erst mit der forcierten Kapitaloffensive Mitte der Achtzigerjahre, der Verschärfung der Verteilungspolitik und nicht zuletzt der Krise der Verstaatlichten Industrie und der von der rot-schwarzen Koalition eingeleiteten Politik der Entstaatlichung und Privatisierung begann sich dieses System immer löchriger zu zeigen. Und noch ein Faktor darf nicht übersehen werden, nämlich der Aufstieg der FPÖ unter Haider. Diese Partei war als politischer Faktor nicht ins Sozialpartnerschaftssystem eingebunden. Sie schoss konsequent gegen den Proporz - nicht aus demokratiepolitischen Gründen, sondern aus ihrer Orientierung auf radikale Marktwirtschaft und einen schlanken, straff organisierten Staat im Sinne der Kapitalherrschaft heraus. Und die FPÖ verband auch ihre Sozialpartnerschaftskritik von Anfang an mit der Zielsetzung, die Organisationen der Arbeiterklasse aus allen staatlichen Entscheidungsprozessen hinauszudrängen und in letzter Konsequenz zu zerschlagen.

Haiders Parolen wurden immer populärer, je stärker er die so genannte „Bonzenwirtschaft“ auf- und angriff, und dabei echte und empörende Missstände ans Tageslicht zog. Haiders Alternative zur Sozialpartnerschaft war und ist aber nicht die Demokratisierung politischer Entscheidungsprozesse - wie von Links gefordert - sondern deren Gegenteil: der Abbau des Sozialstaates und aller Institutionen, die diesen interessenspolitisch repräsentieren. Hier trafen und treffen sich FPÖ und entscheidende Teile der ÖVP, sodass die jetzige Koalitionsregierung gewissermaßen so etwas wie eine „logische Folge“ ist.
Nicht übersehen darf man auch den Umstand, dass mit dem EU-Beitritt und der Währungsunion sowie der damit verbundenen Abgabe bedeutender Kompetenzen der staatliche Regulierungsbedarf geringer geworden ist. Viele früher gefassten sozialpartnerschaftlichen Entscheidungen, etwa im Bereich der Stabilitätspolitik, des Außenhandelsregimes und der Marktgestaltung werden heute nicht mehr in Österreich vereinbart.

So sind also wesentliche Elemente sozialpartnerschaftlicher Regulierung und auch der Konsens zwischen SPÖ und ÖVP weitgehend weggefallen. Die Sozialpartnerschaft alten Zuschnittes gehört der Vergangenheit an, je mehr ihre Grundlagen abhanden kommen. Sie ist auch nicht mehr herbeizujammern, wie es führende GewerkschaftsfunktionärInnen sozialdemokratischen Zuschnitts tun. Das Kapital hat Morgenluft gewittert und wird unter eifriger Mithilfe der jetzt Regierenden den Kapitalismus pur mit all seinen antisozialen und antidemokratischen Folgerungen durchzusetzen versuchen.

Hier möchte ich Ernst Wimmer zitieren, der in seinem 1979 verfassten Buch „Sozialpartnerschaft aus marxistischer Sicht“ zu folgendem Schluss kommt:
„In unserem Lande ist die Dämpfung und Verschleierung der Klassengegensätze eine Realität, ihre Aufhebung jedoch nur Schein. Und in jeder Scheinwelt geht als Gespenst die Wirklichkeit um. Wer Probleme vor sich herschiebt, so lange es geht, wer sie abzutreiben trachtet, wird doch letzten Endes - außerhalb jeden Rechtsweges - über die Folgen bestraft, die sie dann haben. Auch unser Land ist kein Landstrich, von dem die Geschichte Abschied genommen hätte. Sie wird auch in unseren Breiten noch im Widerstreit der Interessen von Klassen gemacht.“

Wir erleben heute das immer offenere Aufbrechen dieser Klassengegensätze. Und in dieser Situation werden sich die Gewerkschaften als Klassenorganisationen den Kopf über die Botschaft der vor fünfzig Jahren Streikenden zerbrechen müssen: Kampflos ist nur der tiefe Fall in die Bedeutungslosigkeit zu erreichen. Die österreichische Gewerkschaftsbewegung geht - ob sie es will oder nicht - auf eine grundsätzliche Richtungsentscheidung zu, um die kein Weg herumführt. Und diese Entscheidung wird zur Schicksalsentscheidung.

Referat auf dem Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft „Der große Streik des September/Oktober 1950“, 30. September 2000
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 4/2000 & 1/2001

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Der Oktoberstreik 1950 und die KPÖ in Oberösterreich:

„Mit Vehemenz ohnegleichen...“

Die größte Streikbewegung der 2. Republik, der sogenannte Oktoberstreik vom September und Oktober 1950 hatte seine Ursache im allgemeinen Unmut über die damals ausgehandelten Lohn-Preis-Pakte mit ihren Lohnstopps. Über die bereits am Anfang des September 1950 durchgesickerten Informationen zum 4. Lohn-Preis-Abkommen berichteten nur die kommunistischen Medien.

Eine Landesleitungssitzung der KPÖ-Oberösterreich vom 3. September 1950 bemühte sich, landesweit Aktionen gegen diese neue, von der ÖVP-SPÖ-Regierung geplante Belastungswelle zu organisieren. Die Landesleitung beschloß, zu Aktivitäten gegen die Preissteigerungen, für Vollbeschäftigung (wegen der drohenden hohen Winterarbeitslosigkeit) und gegen das 4. LPA aufzurufen und diese zu organisieren.

In einer Reihe von Betrieben wurden in Betriebsräten und Betriebsversammlungen Beschlüsse gegen das LPA gefaßt. So beschlossen etwa die 700 Arbeiter der Ebenseer Solvaywerke den Antrag des kommunistischen Betriebsrates Gregor Ellinger für einen Kampf zur Verhinderung des 4. LPA und zur Durchführung einer den Preiserhöhungen entsprechenden Lohnbewegung.

Die Linzer Stickstoffwerke-Belegschaft forderte die restlose Aufhebung der Reallohnverluste seit dem 3. LPA. Der Betriebsrat der Steyrwerke forderte 15 bis 20 Prozent mehr Lohn und kündigte schärfste gewerkschaftliche Maßnahmen an, falls vor der Erfüllung ihrer Forderung noch weitere Preissteigerungen erfolgten. Auch der Arbeiter-Betriebsrat der Voest Linz forderte eine 15-prozentige Lohnerhöhung.

Demgegenüber verteidigte die sozialistische Parteiführung das LPA, da diesem eine Abgeltung „auf Heller und Pfennig“ folgen würde. Sie redete einer Spaltung von Arbeitern und Bauern das Wort, in dem die Bauernschaft als alleinschuldig hingestellt wurde. Sie leugnete, daß es „Geheimverhandlungen“ gebe: diese seien eine kommunistische „plumpe Hetze“.

Damit konnte die steigende Empörung, Kampf- und Streikbereitschaft der Arbeiter nicht abgewiegelt werden. In manchen oberösterreichischen Bezirken war kein Mehl mehr erhältlich, hielten Kaufleute Waren zurück. So wandte sich etwa der Braunauer ÖGB-Bezirkssekretär Zankl an die Gendarmerie(!), daß in den Betrieben deswegen Demonstrations- und Streikabsichten bestünden, jedoch in solchen Fällen die Gewerkschaft die Kontrolle über eine Demonstration verlieren könnte.

Am 21. September beschloß das Landessekretariat der KPÖ, angesichts des baldig zu erwartenden Abschlusses des LPA, in den folgenden Tagen verstärkt für die Ablehnung des LPA aufzutreten, Betriebsversammlungen abzuhalten und die unteren Gewerkschaftsorganisationen zur Übernahme des Kampfes zu bringen.

Am 22. September informierte der Rundfunk, am 23. September die Tagespresse bundesweit über die Einigung der LPA-Verhandlungen, die am 26. September dem Ministerrat vorgelegt werden sollte. Überall, wo es kommunistische Positionen gab, wurden am Montag, den 25. September, Betriebsversammlungen gefordert und teilweise durchgeführt.

Eine Extraausgabe der Tageszeitung „Neue Zeit“ wurde vor den Betrieben verteilt, die u.a. hinwies: „Mit der Lüge von der Preissenkung haben die Regierungsparteien das Volk beschwindelt, mit der Preistreiberei plündern sie es aus ... 'Arbeitervertreter', die an diesen Geheimverhandlungen beteiligt waren, haben sich ... über alles hinweggesetzt, was die Arbeiter fordern ... Die Preistreiber haben ihren Pakt geschlossen. Nun haben die Arbeiter das Wort!“

Die große Empörung zeigte sich am Montagmorgen zu Beginn der Frühschicht in der Voest: Hier waren die Arbeitermassen bereit, weiter zu gehen, als in der „Neuen Zeit“ vorgeschlagen wurde. Die Voest-Gewerkschaftsortsgruppe - im Betriebsrat hatten die „Freiheitlichen“ (VdU-Verband der Unabhängigen) 14, die Sozialisten 12 und die Einheitsliste (KPÖ-nahe) 2 Mandate - berief für 14 Uhr eine Hauptvertrauensmännersitzung ein. Diese beschloß einstimmig einen einstündigen Warnstreik. Dieser Warnstreik wurde lückenlos und diszipliniert durchgeführt.

Auch im Heizhaus der Bundesbahnen in Linz zogen hunderte Bedienstete zum Büro des Vertrauensmännerausschusses und verlangten eine Betriebsversammlung und Aufklärung über das LPA. Die SP-Funktionäre lehnten ab, das Heizhaus (Belegschaft 1.000 Mann) legte kurzfristig die Arbeit nieder und zwang die sozialistischen Mitglieder der Werkstättenexekutive zur Abhaltung der Versammlung. Der Obmann der Werkstättenexekutive wurde aufgrund seines Verhaltens zweimal vom Podium gepfiffen. Die versammelte Belegschaft beschloß, eine Delegation zur Landesregierung und ÖGB-Landesexekutive zu entsenden. Jedoch wurde noch kein Streik beschlossen.

In Steyr, wo die kommunistische Betriebsorganisation rund 560 der etwa 7.000 Arbeiter der Steyr-Werke umfaßte, berieten am Abend des 25. September die Funktionäre der KPÖ. Es sollten am Dienstag, 26. September die kommunistischen Betriebsräte in der Betriebsratssitzung einen Streikantrag stellen. Gleichzeitig sollte die BO voll die Streikagitation aufnehmen, um die sozialdemokratische BR-Mehrheit für den Streik zu gewinnen. Am Dienstag, 26. September, nahmen aber manche Abteilungen der Steyr-Werke erst gar nicht die Arbeit auf.

August Mascher berichtete darüber: „Mit einer Vehemenz ohnegleichen gingen die Genossen in die Abteilungen, binnen einer halben Stunde wurden 7.000 Arbeiter von der BO mobilisiert, die vor dem BR-Gebäude standen und den BR zu einer Demonstration auf dem Stadtplatz gezwungen haben.“

In der Voest wurde unter dem Eindruck der jüngsten Berichte aus Steyr eine Demonstration in die Stadt in einer Vertrauensmännersitzung der Arbeiter beschlossen, worauf um 14.30 Uhr im gesamten Werk die Arbeit niedergelegt wurde.

Auf die Nachricht von der Demonstration der Voest-Arbeiter und daß sich die Stickstoffwerke anschließen würden, forderte die kommunistische BO im Heizhaus die Teilnahme an der Demonstration. Dies lehnte jedoch der sozialistische Obmann der Werkstättenexekutive ab. Darauf organisierten die Kommunisten die Teilnahme an der Demonstration, während die SPÖ-Funktionäre auf eine „Gefährdung der Arbeitsplätze“ hinwiesen und dabei von der Verwaltung unterstützt wurden. Als dann der Zug der Heizhausbediensteten abmarschierte, fanden sich allerdings auch die SPÖ-Funktionäre ein und stellten sich, wie in Steyr, mit an die Spitze. Ehe die Demonstration in die Stadt zog, wurden von den Arbeitern des Heizhauses die 1.500 Kollegen der Bundesbahn-Hauptwerkstätte herausgeholt.

Der Strom der Arbeiter der großen Betriebe - an der Spitze des Zuges die Voest-Arbeiter - forderte auf einem Transparent „Weg mit dem Preistreiberpakt“. Auf dem Linzer Hauptplatz versammelten sich 20.000 Menschen. Im Verlauf dieses Dienstags, in dem die Bundesregierung das 4. LPA billigte, traten in Oberösterreich rund 60.000 ArbeiterInnen in etwa 120 Betrieben in den Streik...

Nach den wichtigsten Betrieben Oberösterreichs folgten im Protest gegen das 4. LPA Wien, die niederösterreichischen Industriegebiete und die Steiermark. Überall waren die Streiks mit Massendemonstrationen von Arbeitern aller Parteirichtungen verbunden. Die oberste Gewerkschaftsführung in Wien erklärte aber die Streiks für ungesetzlich. Auch die Bundesregierung lehnte unnachgiebig jegliche Verhandlungen mit den Streikenden ab. Damit fiel wiederum der KPÖ als einziger gesamtösterreichisch organisierter Kraft, die sich geschlossen hinter den Streik stellte, ein bedeutender Teil der politischen und organisatorischen Verantwortung für die Bewegung zu.

Das Politische Büro des ZK der KPÖ empfahl während des Streiks, diesen für einige Tage zu unterbrechen, um einer gesamtösterreichischen Betriebsrätekonferenz Gelegenheit zu geben, ein Forderungs- und Aktionsprogramm zu erstellen. Diese Betriebsrätekonferenz trat in Wien zusammen, richtete ihre Forderungen an die Regierung und beschloß bei Nichterfüllung am 4. Oktober die Ausrufung des Generalstreiks.

Diese Unterbrechung gab der Regierung und der ÖGB-Spitze eine Woche Zeit zu Gegenmaßnahmen auf allen Ebenen: massiver Druck auf sozialistische GewerkschafterInnen und BetriebsrätInnen, Verhaftungen kommunistischer Vertrauensleute, Mobilisierung der Gendarmerie gegen besetzte Betriebe, vor allem aber eine von den Massenmedien bis zur Hysterie betriebene Denunzierung des Streiks als kommunistischen Putschversuch.

Als am 4. Oktober der Streik wiederaufgenommen werden sollte, war die breite Bewegung des Beginns weg. Andererseits gingen vom Sekretär der Bauarbeitergewerkschaft, dem späteren Innenminister Franz Olah aufgestellte - und, wie später bekannt wurde, von der CIA finanzierte - Einsatzkommandos gewalttätig gegen Streikende und Demonstranten vor. Die Steyr-Werke, bundesweit gesehen eines der konsequentesten Zentren des Streiks, wurden von der Gendarmerie besetzt. Am 5. Oktober beschloß die Betriebsrätekonferenz den Streikabbruch.

Nach dem Streik wurden bundesweit an die tausend Beschäftigte der streikenden Betriebe gekündigt oder entlassen: je 350 bei der Voest Linz und in den Steyr-Werken, 90 in den Aluminiumwerken Ranshofen. In der Voest wurden wirtschaftliche Gründe angegeben, doch waren unter den gemaßregelten viele Aktivisten des Streiks und besonders Mitglieder der kommunistischen BO. In Steyr erfolgten die Kündigungen aufgrund von Berichten von Spitzeln, um die kommunistische BO ihrer aktiveren Mitglieder zu berauben. Auch zwei streikleitende Betriebsräte von Steyr wurden gekündigt, wozu das Einigungsamt zustimmte. In Ranshofen wurden die Kommunisten „bis auf den letzten Mann“ entlassen und auch der einzige kommunistische Betriebsrat Fritz Gerhartinger.

Die restlichen Maßregelungen gab es bei den Grazer SGP und Waagner-Biro-Werken, sowie in der Hütte Donawitz. Insgesamt wurden 22 Betriebsräte entlassen oder gekündigt, 12 von Donawtz, 2 von Steyr, 2 von Weyer bei Steyr, 1 von Ranshofen, 4 bei SGP Graz und 1 in Andritz (Graz).

Die Verhaftung von Betriebsräten und streikenden Arbeitern erfolgte meist nach dem Staatsschutzgesetz von 1936 und dem Koalitionsgesetz von 1870. Es ist bezeichnend, daß das austrofaschistische Staatsschutzgesetz und das Taaffe´sche Ausnahmegesetz, das zugleich mit dem „Sozialistengesetz“ in den reaktionärsten Zeiten der Habsburgermonarchie beschlossen worden war und rundweg der Unterdrückung der ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegung diente, zur Anwendung kamen...

Die rabiat antikommunistische Ausgrenzungswelle führte bundesweit zu 85 Ausschlüssen führender kommunistischer Gewerkschafter, darunter des ÖGB-Vizepräsidenten und ÖGB-Mitbegründers 1945, Gottlieb Fiala. Auf Betreiben des SPÖ-Sozialministers Karl Maisel wurden fristlos die drei Sekretäre der Metallarbeitergewerkschaft Weidenauer (Wien), Gustl Moser (Steyr) und Blumenschein (Linz) entlassen. Ebenfalls fristlos entlassen wurden die kommunistischen ÖGB-Angestellten Hehs, Egon Kodicek, Neubauer und Szabo.

Setzten auch die Wahlen von Ende 1950 und 1951 für die KPÖ die Erfolge der vergangenen Jahre fort, so ist doch anzunehmen, daß die breite Masse der Arbeiterschaft die Niederlage im Oktoberstreik zu Entmutigung und geringerer Kampfbereitschaft führte. Streiks und Massendemonstrationen gingen ab 1951 zurück. Die ÖGB-Führung wurde nun zu einer flexibleren Taktik gezwungen: Im Frühjahr 1951 wurde von der Beschränkung auf ein generelles LPA abgegangen und den Einzelgewerkschaften ein größerer Spielraum in der Tarifpolitik eingeräumt. Die Lohnquote blieb 1951 und 1952 gleich. Der dann beginnende wirtschaftliche Aufschwung brachte in den nächsten Jahren neue Formen des Klassenkampfes.

Günther Grabner

P.S.: Vorliegende Zeilen sind ein kurzer, geraffter Überblick aus Arbeiten von Prof. Peter Kammerstätter, der als Landessekretär der KPÖ in dieser schwierigen Zeit und als profundester Historiker der Arbeiterbewegung Oberösterreichs die genauesten Analysen dazu erstellt und veröffentlicht hat.

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