Österreichs
kommunistische Gewerkschafter in der 2. Republik, Wien 1989
Die
Entscheidung: Schicksalsgemeinschaft oder
Klassenkampf
Aus:
Rudolf Streiter
Die
ÖGB-Führung als „Sozialpartner“
Am
12. Jänner 1949 fand in Wien eine Versammlung auserlesener
Industrieller statt, an der unter anderem auch die sozialistischen
Minister Helmer, Maisel, Migsch und Sagmeister teilnahmen. Diese
illustre Gesellschaft war zusammengekommen, um ein Referat des
sozialistischen Gewerkschaftspräsidenten Johann Böhm anzuhören.
Es
war eine Premiere: Zum ersten Mal, seit es in Osterreich Gewerkschaften
gab, trat der höchste Funktionär der gewerkschaftlichen Organisation
der österreichischen Arbeiter in dieser Form und vor einem solchen
Forum auf. Das Auftreten Böhms, mehr noch aber das, was er sagte, war
charakteristisch für den Geist, der innerhalb der maßgebenden
sozialistischen Funktionäre in der Führung der Gewerkschaft herrschte.
Gewerkschaftspräsident
Böhm sprach in der Unternehmerversammlung von einer grundlegenden Änderung
des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der
Zweiten Republik. Er stellte die These auf, dass Arbeiterschaft und
Unternehmertum - durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse gleichermaßen
„verprügelt“ - eine enge „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten. Im
Zusammenhang mit dieser These kam Böhm dann zu der Feststellung,
„dass Arbeiter und Unternehmer auf dem gleichen Ast sitzen“; beide würden
herunterfallen, wenn der eine oder andere ihn durchsägen wollte.
Ausgehend von der Gemeinsamkeit der Interessen der Arbeiter und
Kapitalisten, sprach Böhm auch von der Notwendigkeit einer allgemeinen
Produktionssteigerung, wobei er die Notwendigkeit einer weiteren
Steigerung der Arbeitsproduktivität des einzelnen Arbeiters
unterstrich.
Der
Gewerkschaftspräsident unterließ es dabei nicht, den versammelten
Industriellen das gemeinsame Interesse an der Aufrechterhaltung der
gegenwärtigen österreichischen Staatsform sehr eindringlich vor Augen
zu führen, wobei er beteuerte, dass die Arbeiter den guten Willen hätten,
diesen (den kapitalistischen) Staat gemeinsam mit den Unternehmern zu
erhalten und weiter auszubauen. Zur Frage der Verstaatlichung und der
Verstaatlichungspolitik erklärte Böhm, dass eine Verstaatlichung von
Klein- und Mittelbetrieben nicht geplant sei. Was die bereits verstaatlichten
Großbetriebe betraf, war es nach Meinung des Gewerkschaftspräsidenten
ohne weiteres möglich, die alten Generaldirektoren auf ihren Plätzen
zu belassen, um eine „Verbürokratisierung der Verwaltung“ und
eine Schädigung dieser Unternehmungen zu verhindern. So sitzen
aufgrund dieser Politik die Gegner der Verstaatlichung, wie
Mautner-Markhof, Schoeller und Konsorten, weiter in den Aufsichtsräten
dieser Betriebe.
Die
Linzer Presse der ÖVP bezeichnete die Rede Böhms als historisches
Ereignis, als eine „Berichtigung“ der Lehre von Karl Marx und als
Absage an die marxistischen Theorien, die von Böhm zum alten Plunder
geworfen worden seien. Die These des Gewerkschaftspräsidenten vom
„gemeinsamen Ast“ entspreche genau dem, was die Österreichische
Volkspartei unter „Solidarismus“ verstehe, erklärte das Linzer ÖVP-Blatt.
Franz
Honner kommentierte die Rede Böhms im März 1949 in der Zeitung „die
arbeit“:
„In
der ersten Nachkriegszeit haben die Arbeiter Tag und Nacht, bei Wasser
und Brot - oft ohne Brot und Lohn - geschuftet und gerackert, um die Trümmer
des Faschismus und des Krieges zu beseitigen, die Betriebe möglichst
schnell in Gang zu bringen, damit der Bedarf der Bevölkerung einigermaßen
gedeckt werden kann. Als Dank dafür verweigern die Kapitalisten
selbst den Minimallohn, den die Arbeiter und Angestellten zu einer
menschenwürdigen Existenz brauchen. Angesichts einer solchen Tatsache
zu behaupten, dass die Arbeiter und Unternehmer gleichermaßen vom
Schicksal „geprügelt“ wurden, ist mehr als eine Unverfrorenheit,
und dies kann nur jemand aufbringen, der die Arbeiter bewusst betrügen
will und nur eine Sorge hat: die Kapitalisten auf jede erdenkliche Art
zu schützen. Die Proklamation der Schicksalsgemeinschaft der Arbeiter
mit dem Kapital verfolgt nicht bloß die Absicht, Arbeiter und
Kapitalisten auszusöhnen, darin liegt auch die Abkehr vom Marxismus überhaupt.
Jeder Versuch, den Klassenkampf zu unterdrücken und an seine Stelle die
Aussöhnung mit dem Unternehmertum zu setzen, bedeutet den Verzicht auf
die Machteroberung durch die Arbeiterklasse, Verzicht auf den
Sozialismus überhaupt. In einer Schicksals- und Arbeitsgemeinschaft
mit dem Industriellenverband, mit der ÖVP, gibt es keinen Sozialismus,
heute nicht und auch nicht in zwanzig Jahren. Unsere Arbeiter mögen
sich daher erinnern, wohin die Politik der Zusammenarbeit, der
Klassenharmonie und des Burgfriedens in der Ersten Republik geführt
hat: zum ständigen Wachstum der Kräfte des Kapitalismus, zu einer ständigen
Schwächung der Kräfte der Arbeiterschaft und letzten Endes zum
Faschismus. Der Gewerkschaftspräsident hat offenbar aus der Geschichte
der ersten Republik keine Lehren gezogen, sonst könnte er nicht den
Arbeitern neuerdings empfehlen, die Fehler der Vergangenheit zu
wiederholen!"
Die
Rede Böhms stand im Widerspruch zu den Grundsätzen und Zielen, zu
denen sich der ÖGB bei seiner Gründung bekannt hatte, und auch zu den
Beschlüssen des 1. ÖGB-Bundeskongresses von 1948. Sie bedeutete eine
Abkehr von den Zielen der sozialistischen Arbeiterbewegung und ein
offenes Bekenntnis zum Kapitalismus,
zur Aufrechterhaltung und Festigung der bestehenden kapitalistischen
Gesellschaftsordnung, zur Sozialpartnerschaft. Sie rief mit Recht unter
der Arbeiterschaft Empörung und Ablehnung hervor.
Der
Oktoberstreik 1950: Gegen den Verkauf der Arbeiterinteressen
Der
Lohn-Preis-Pakt
und die Folgen
Die
arbeitenden Menschen bezahlten den Aufbau Osterreichs auf die alte, im
Kapitalismus übliche Weise - die Preise liefen davon, die Löhne
stiegen nicht oder nur geringfügig. Der Prozess der Ausplünderung der
Bevölkerung wurde von der Regierung „institutionalisiert“: Seit
1947 wurden in Verhandlungen zwischen Gewerkschaftsspitze, Regierung und
Unternehmer so genannte Lohn-Preis-Pakte abgeschlossen, die den
Unternehmern steigende Profite sicherten und den Arbeitern und
Angestellten erhebliche Reallohnverluste einbrachten. Die arbeitenden
Menschen erfuhren nichts von den Verhandlungen, die unter größter
Geheimhaltung geführt wurden, sie wurden mit dem in Kraft treten der
Pakte vor vollendete Tatsachen gestellt.
Dass
die Preise und Gewinne in keinem Verhältnis zur sozialen Lage der großen
Masse der Bevölkerung standen, dass die Lohn-Preis-Pakte zu ihren
Lasten gingen, das wussten die Arbeiter. Um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken, um ihren Reallohn zu sichern, verlangten zwischen
August und September 1950 die Belegschaften von 88 Großbetrieben
Lohnerhöhungen zwischen 15 und 30 Prozent. Diese Forderung wurde von 23
Gewerkschaftsortsgruppen unterstützt und auch auf den Landeskonferenzen
großer Fachgewerkschaften gestellt.
Angesichts
der steigenden Unzufriedenheit mit den hohen Preissteigerungen und der
Proteste aus den Betrieben versprachen der ÖGB, die SPÖ und die
Regierung der Arbeiterschaft die volle Abgeltung der Preissteigerung
durch Lohnerhöhungen, während sie zur gleichen Zeit
Geheimverhandlungen über neue Belastungen führten.
Die
Kommunisten kämpften gegen diese arbeiterfeindliche Politik der
Regierung; sie standen auf der Seite der Arbeiterschaft und unterstützten
ihre Forderungen.
Am
15. September 1950 veröffentlichte der ÖGB-Vizepräsident Gottlieb
Fiala in der „Volksstimme“ unter dem Titel „Lohn-Preis-Packelei
hinter dem Rücken der Arbeiterschaft“ eine ernste Warnung. Er erklärte:
„Es
wird jetzt viel von einer notwendigen Erhöhung der Agrarpreise
gesprochen. Auch der Schilling soll wieder einmal, den Wünschen der
amerikanischen Imperialisten und der österreichischen Großverdiener
entsprechend, abgewertet werden. Das bedeutet nicht nur Erhöhung der
Lebensmittelpreise, sondern Erhöhung der Kohlen- und Rohstoffpreise,
also weit mehr als eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten um 15
Prozent. Es wird aber schon über solche Preis- und Tariferhöhungen
und über einen 4. Lohn-Preis-Pakt gepackelt. Die Stimmung der Arbeiter
und Angestellten in den Betrieben zeigt, dass sie nicht nur gewillt
sind, ihre bereits erhobenen Lohnforderungen durchzukämpfen und keine
neue Senkung ihrer Reallöhne zuzulassen, sondern ihren Anteil an den
Erträgnissen der gestiegenen Produktion und ihrer gestiegenen
Arbeitsleistung auf Kosten der gewaltigen Profite der Unternehmer zu
verlangen. Die Erregung der Arbeiter und Angestellten und die
Streikstimmung in den Betrieben wuchsen von Tag zu Tag."
Und
einen Tag später stellte Nationalrat Honner fest:
„Der
4. Lohn-Preis-Pakt, die Grundlage der gegenwärtigen
Geheimverhandlungen, wäre ein neuerlicher ungeheurer Raubzug auf die
Taschen der arbeitenden Bevölkerung und in seinem Ausmaß noch
schlimmer als alles bisher dagewesene ... Daher kann der Standpunkt der
Arbeiterschaft nur sein: Schluss mit der Preistreiberei! Keine neuen
Preiserhöhungen mehr."
Schon
während der Geheimverhandlungen hatte es in einer Reihe von Betrieben
kurze Proteststreiks gegeben, und zwar vor allem in zwei großen
Betrieben, die nicht in der sowjetischen Besatzungszone lagen, sondern
in der amerikanischen, im Westen. Die beiden Betriebe, deren Arbeiter
mit fünfzehnminütigen Warnstreiks darauf aufmerksam machen wollten,
dass sie sich keine weitere Senkung ihres Lebensstandards gefallen
lassen wollten, waren die VÖEST und die Steyr-Werke.
Das
von der Regierung verbreitete Märchen, es handle sich um eine
kommunistische Aktion, wurde schon dadurch widerlegt, dass die
Streikbewegung gerade in diesen beiden „westlichen“ Betrieben
begann, wo die Kommunisten noch dazu in der Minderheit waren. In der VÖEST
dominierte der VdU
mit 14 Mandaten, die SP hatte 12 Mandate, während die Kommunisten nur
zwei Betriebsratsmitglieder stellten. In Steyr war die SP mit 14
Mandaten am stärksten, die Kommunisten hatten acht Betriebsräte, und
der VdU war mit einem Mandat vertreten.
Am
Samstag, dem 23. und Sonntag, dem 24. September, am arbeitsfreien
Wochenende also, gaben Rundfunk und Zeitungen den Inhalt des 4.
Lohn-Preis-Paktes bekannt. Die Preiserhöhungen sollten nach diesem Pakt
zwischen 20 und 30 Prozent betragen, die Lohn- und Gehaltserhöhungen 10
bis - nur in besonderen Fällen - 14 Prozent.
Nach
einem Beschluss des Betriebsrates marschierten die Steyr-Arbeiter zum
Hauptplatz, dabei schlossen sich ihnen Kollegen aus über 50 anderen
Betrieben an. Sozialistische und kommunistische Betriebsräte, unter
ihnen auch SP-Betriebsratsobmann Jungwirth, gingen gemeinsam an der
Spitze des Zuges, SP-Gewerkschaftssekretär Siebener nahm zusammen mit
dem kommunistischen Metallarbeitersekretär Moser an der
Protestkundgebung teil.
Wie
in Oberösterreich wurde auch in Wien am Montag, dem 25. September, in
den meisten Betrieben nicht gearbeitet. In den Betriebsversammlungen
wurde beschlossen, am nächsten Tag zum Ballhausplatz zu marschieren;
Austro-Fiat in Floridsdorf, ein Betrieb, in dem die Mehrheit des
Betriebsrates sozialistisch war, hatte den Anfang gemacht. Die
Kundgebung auf dem Ballhausplatz war eine der größten
Massendemonstrationen, die Wien erlebte. Die Verfechter des
kapitalistischen Wiederaufbaues von der ÖVP bis tief in die
Gewerkschaftsführung hinein bekämpften diese Streikbewegung mit allen
Mitteln. Nicht nur, weil sie nach ihrer Meinung die Spielregeln der
formalen „Demokratie“ durchbrach, sondern - was ihnen noch
wichtiger war -, weil dadurch die weitere Festigung der kapitalistischen
Ordnung infrage gestellt wurde.
In
einem Aufruf des Parteivorstands der Sozialistischen Partei und der
sozialistischen Fraktion im Gewerkschaftsbund hieß es:
„Es
besteht kein Anlass zu sinnlosen Kundgebungen und Demonstrationen, wie
sie von den kommunistischen Feinden unserer demokratischen Republik an
manchen Orten gefordert werden.“
Die
mit der Arbeiterschaft fest verbundene Kommunistische Partei
organisierte diesen Kampf und richtete ihn auf ein Ziel aus. Die
Kommunisten traten dafür ein, den 4. Lohn-Preis-Pakt mit allen
gewerkschaftlichen Mitteln, auch mit dem Mittel des Streiks, zu Fall zu
bringen und die Arbeiterschaft für diesen Kampf zu gewinnen.
Der
große Streik und sein Ende
Während
in Oberösterreich, Wien und Niederösterreich gestreikt wurde, während
sich in der Steiermark und in den anderen Bundesländern die
Streikbewegung noch zu formieren begann, trat im Wiener Bezirk
Liesing-Atzgersdorf eine Betriebsrätekonferenz zusammen. Sie beschloss
in der richtigen Erkenntnis der Lage, für Samstag, den 30. September
eine gesamtösterreichische Betriebsrätekonferenz einzuberufen, um dem
Streik, der ja von der Führung des ÖGB abgelehnt und bekämpft wurde,
eine zentrale Führung zu geben. Aber sie fasste auch einen Beschluss,
der sich bald als verhängnisvoll erwies, nämlich den Streik bis nach
der Betriebsrätekonferenz zu unterbrechen und dann neu zu beginnen.
An
der Liesinger Konferenz nahmen in der Mehrheit kommunistische Betriebsräte
und kommunistische Gewerkschafter teil. Die KPÖ trug daher die volle
Verantwortung für die Idee der „Streikunterbrechung“, was sie später
selbstkritisch zugab und als Fehler bezeichnete. Die allösterreichische
Betriebsrätekonferenz vom 30. September erkannte auch nicht, wie
problematisch die Unterbrechung war, und bestätigte den Beschluss. Die
gesamtösterreichische Konferenz tagte in der Montagehalle der Lokomotivfabrik
in Wien-Floridsdorf.
Nach
der Eröffnung durch Betriebsrat Czemobila erstattete der kommunistische
Betriebsrat Ernst Schmidt von den Fiat-Werken in Floridsdorf den Bericht
über den Lohn-Preis-Pakt. Die dreistündige Diskussion, an der sich
Betriebsräte der wichtigsten Großbetriebe und Vertreter aller Bundesländer
beteiligten, zeigte die Geschlossenheit und Einmütigkeit aller
Konferenzteilnehmer: Sie waren entschlossen, mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln gegen das 4. Lohn-Preis-Abkommen zu kämpfen. Am
Schluss der Diskussion wurde folgende Erklärung einstimmig beschlossen:
„Wir
treten als bevollmächtigte Sprecher aller Arbeiter und Angestellten,
aller kleinen Leute auf, wenn wir der Regierung folgende Forderungen übermitteln
und auf das entschiedenste auf ihrer raschen Durchführung bestehen:
1.
Zurückziehung der Preiserhöhungen oder Verdoppelung der im Abkommen
vorgesehen Erhöhung der Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten,
Kinderzulagen bei voller Steuerfreiheit für die gesamten Erhöhungen.
2.
Keine weiteren Preiserhöhungen, gesetzlicher Preisstopp. 3. Keine
weitere Schillingabwertung.
Wir
verlangen, dass die Regierung unverzüglich zu diesen Forderungen,
hinter denen das werktätige Volk Osterreichs steht, Stellung nimmt.
Wir
fordern die Arbeiter und Angestellten ganz Österreichs auf, die Antwort
der Regierung bis Dienstag, den 3. Oktober abzuwarten. Wir fordern
gleichzeitig alle österreichischen Arbeiter und Angestellten auf -
falls die Regierung nicht bis spätestens Dienstag auf unsere
Forderungen positiv antwortet und eine solche positive Antwort durch die
Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz über die
Rundfunksender nicht mitgeteilt wird -, ohne weitere Aufforderung am
Mittwoch den Streik in ganz Österreich zu beginnen.“
Der
Beschluss der Betriebsrätekonferenz, den Streik zu unterbrechen, wurde
von den Gegnern ausgenützt, indem sie unter der Arbeiterschaft
verbreiteten, dass die kommunistische Aktion gescheitert sei. Der
sozialistische Justizminister Dr. Tschadek sagte zum Beispiel vor einer
sozialistischen Vertrauensmännerkonferenz in Wiener Neustadt:
„Die
Aktion der Kommunisten, die unter dem eindeutigen Schutz einer
Besatzungsmacht stand, ist zusammengebrochen ... So weit die Rädelsführer
der Aktion bekannt sind, wird nun auch die Justiz ihre Pflicht erfüllen
und dem Recht Geltung verschaffen.“
Die
Unterbrechung des Streiks gab der Regierung und der ÖGB -Führung eine
Woche Zeit, um Gegenmaßnahmen auf allen Ebenen einzuleiten, massiven
Druck auf sozialistische Betriebsräte und Gewerkschafter auszuüben,
kommunistische Vertrauensleute zu verhaften, die Gendarmerie gegen
besetzte Betriebe zu mobilisieren, vor allem aber für eine von den
Massenmedien mitgetragene und bis zur Hysterie gesteigerte Denunzierung
des Streiks als kommunistischer Putschversuch.
Die
von ÖGB -Präsident Böhm und Innenminister Helmer verbreiteten Lügen,
es ginge den Kommunisten nicht um wirtschaftliche Forderungen, sondern
um den Sturz der demokratischen Republik, und die KP besäße eine
„schwarze Liste“, in der vermerkt sei, welche Betriebsräte nach
Gelingen des Putsches nach Sibirien geschafft werden sollten, hatten in
der Arbeiterschaft tiefe Wirkung.
Nachdem
ÖGB und Regierung die Forderungen der Betriebsrätekonferenz abgelehnt
hatten und das Ultimatum abgelaufen war, begann die Streikaktion von
neuem. Aber aufgrund des Druckes und des Terrors brachten - vor allem in
den westlichen Bundesländern - nicht mehr genügend Betriebe die Kraft
zum Kampf auf. Die Steyr-Werke waren von Gendarmerie besetzt, die
Streikbewegung in Donawitz war abgewürgt, und man hatte Betriebsräte
verhaftet, die ersten Maßregelungen und Entlassungen setzten ein. Es
zeigte sich, dass die Streikbewegung in der sowjetischen
Besatzungszone zum Teil in gewisser Weise isoliert war. Die Putschlüge
hatte gewirkt, und der Kampf gegen das Lohn-Preis-Abkommen, der ursprünglich
von einem entscheidenden Teil der Arbeiterschaft solidarisch geführt
worden war, begann sich durch die Spaltungspolitik des ÖGB zu einem
Kampf innerhalb der Arbeiterschaft zu entwickeln.
Am
Donnerstag, dem 5. Oktober, trat das Präsidium der gesamtösterreichischen
Betriebsrätekonferenz unter Beiziehung der Vertreter der wichtigsten
Streikleitungen in der Floridsdorfer Lokomotivfabrik zur Beratung
zusammen. In einer langen und sachlichen Debatte wurde zu der durch die
gefährlichen Provokationen der Regierung geschaffenen Lage Stellung
genommen.
Betriebsrat
Ernst Schmidt von Austro-Fiat gab einen eingehenden Bericht über die
gewaltige Streikaktion der österreichischen Arbeiterschaft und über
die von der Regierung eingesetzten Gewaltmittel gegen die Arbeiter in
den westlichen Bundesländern. In der Begründung einer Resolution
schilderte er die Situation:
„Die
Regierung hat gegen die Arbeiter, die zur Durchsetzung ihrer gerechten,
wirtschaftlichen Forderungen in voller Legalität und Disziplin die
Arbeit niederlegten, Polizei und Gendarmerie mit scharf geladenen
Karabinern und gefällten Bajonetten aufgeboten, sie hat Betriebe durch
bewaffnete Formationen besetzt, sie hat nach dem Muster der Heimwehr
illegale Terrorgruppen aufgestellt und das demokratisch garantierte
Streikrecht außer Kraft gesetzt. Es sind die Methoden eines Dollfuß
und Starhemberg, die von den Koalitionsparteien wieder in Österreich
eingeführt werden. Die Arbeiterfeinde haben ihre Maske abgeworfen und
sind zum Angriff auf die demokratischen Grundrechte der arbeitenden Bevölkerung
übergegangen. Um die Lage richtig zu beurteilen, müssen wir uns
vergegenwärtigen, wie es zu dem Kampf der Arbeiterschaft gekommen ist.
Als der Beschluss des Ministerrates veröffentlicht wurde, war die Empörung
groß. In Hunderten österreichischen Betrieben ist die Arbeiterschaft
ohne Unterschied der Parteirichtung spontan in den Streik getreten und
hat die Zurückziehung des Preistreiberpaktes gefordert. Anstatt den
Willen der Massen zu respektieren, haben die Regierungspolitiker und die
Gewerkschaftsführer vom Schlage eines Johann Böhm die streikenden
Arbeiter als Kommunofaschisten bezeichnet und sich über die einmütige
Forderung der arbeitenden Bevölkerung hinweggesetzt. Aus der spontanen
Streikbewegung der Arbeiterschaft, mit der die Massen der
Mittelschichten sympathisierten, hat sich eine organisierte Kampffront
herausgebildet. Da die Gewerkschaftsleitungen ihre Pflicht verabsäumten
und sich nicht an die Spitze des Kampfes stellten, ist eine gesamtösterreichische
Betriebsrätekonferenz zusammengetreten. An dieser großen Konferenz in
der Floridsdorfer Lokomotivfabrik haben 2.417 gewählte Betriebsräte
und Gewerkschaftsvertrauensmänner aus Wien und allen Bundesländern
teilgenommen, unter denen sich ungefähr 800 Sozialisten und viele
Parteilose befanden. Die verantwortungsbewusste Arbeiterschaft hat der
Regierung durch die befristeten drei Forderungen nochmals die Chance
gegeben, den von der ganzen Bevölkerung verurteilten Beschluss über
den Lohn-Preis-Pakt zurückzuziehen und dadurch der tiefen Beunruhigung
in Osterreich ein Ende zu bereiten. Jede wirklich demokratische
Regierung hätte die gerechten und maßvollen Forderungen der
Arbeiterschaft angenommen, denn sie waren bei einigem guten Willen
sofort erfüllbar.
Als
die Regierung sah, dass die Arbeiterschaft sich hinter die Beschlüsse
der gesamtösterreichischen Betriebsrätekonferenz stellte, setzte sie
die äußersten Mittel ein, um den Streik durch Waffengewalt zu brechen,
um den Bürgerkrieg zu provozieren.“
Nach
mehrstündiger Beratung wurde auf Empfehlung der Exekutive der Betriebsrätekonferenz
mit 400 gegen 3 Stimmen ein Beschluss gefasst und den streikenden
Arbeitern zur Annahme empfohlen. In diesem Beschluss hieß es unter
anderem:
„Die
Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz stellt fest, dass
seit dem 26. September Hunderttausende Arbeiter, darunter die Arbeiter
der größten Betriebe Osterreichs, in voller Einheit kürzere oder längere
Zeit im Streik gestanden sind. Es war die mächtigste und stärkste
Willenskundgebung der österreichischen Arbeiterschaft seit Bestand der
Zweiten Republik gegen den Preistreiberpakt. Die Regierung und der
Bundesvorstand des ÖGB haben sich über den eindeutigen Willen der
Arbeiterschaft und gegen das ganze Volk hinweggesetzt. Sie haben den
Kampf der Arbeiterschaft verleumdet, indem sie die Lüge verbreiteten,
dass es ein politischer Kampf mit dem Ziel der Machteroberung sei. Sie
haben besondere Terrorgarden nach dem Muster der Heimwehr organisiert,
um den Streik der Arbeiterschaft zu brechen. In Donawitz, Steyr, Wiener
Neustadt, Fohnsdorf, Kaprun und an vielen anderen Stellen haben sie
Gendarmerie und Polizei eingesetzt, um das Streikrecht außer Kraft zu
setzen und durch Anwendung von Waffengewalt die Arbeiter zur
Wiederaufnahme der Arbeit zu zwingen.
Dadurch
ist es im gegebenen Augenblick nicht möglich, eine einheitliche
Bewegung in ganz Osterreich zu entfalten. Aus diesen Gründen empfiehlt
die Exekutive der österreichischen Betriebsrätekonferenz der
Arbeiterschaft, den Streik abzubrechen und Freitag in
Betriebsversammlungen die Aufnahme der Arbeit zu beschließen ... Der
Streik ist zu Ende, der Kampf geht weiter.“
Die
Maßregelungen
Der
wuchtige und einheitliche Kampf der Arbeiterschaft gegen den
Preistreiberpakt erfüllte die SP- und VP-Gewerkschaftsführer mit Angst
um ihre Sessel. Die ÖGB-Führung nahm den Ausgang des Streiks zum
Anlass, die wichtigsten Gewerkschaftsgremien endgültig von Kommunisten
zu säubern. In den Tagen nach dem Streik wurden 85 führende
kommunistische Gewerkschafter aus dem ÖGB ausgeschlossen, unter ihnen
Gottlieb Fiala,
Gründungsmitglied und Vizepräsident seit 1945.
Weitere
Maßnahmen waren die fristlose Entlassung der kommunistischen ÖGB
-Angestellten Neubauer, Kodicek, Hehs und Szabo und die fristlose
Entlassung von drei Sekretären der Metallarbeitergewerkschaft im
Auftrag des SP-Ministers Maisel; es handelte sich um Waidenauer aus
Wien, Moser aus Steyr und Blumenschein aus Linz.
Gleichzeitig
wurde in der Sitzung des Wiener Gewerkschaftsvorstandes von der
SP-Fraktion gemeinsam mit der ÖVP der Antrag gestellt, die Funktionäre
Loistl (Zistersdorf), Czernobila (Hofher, Wien 21), Huber (Waagner-Birö,
Wien 22), Schmidt (Fiat, Wien 21), Petz, Frisch, Laimer und Peikler (Donawitz)
aus der Gewerkschaft auszuschließen. Die Ausschlusswelle gegen
kommunistische Gewerkschaftsfunktionäre erfasste alle Ebenen der
Organisation. Der Bundesvorstand des ÖGB erhob gegen diese Maßnahmen
keinen Einwand, er billigte auch die Entlassung von Streikführern in
den Betrieben. „Die Presse“, das Sprachrohr des
Industriellenverbandes, verriet am 19. Oktober 1950, in wessen Auftrag
und in wessen Interesse Böhm und seine Parteifreunde ihren
antikommunistischen Feldzug in den Gewerkschaften durchführten:
„Der
Bereinigungsprozess muss konsequent zu Ende geführt werden.
Eine
endgültige Bereinigung innerhalb des Gewerkschaftsbundes drängte sich
seit langem als unvermeidlich auf.“
Die
Politik und die Handlungen der ÖGB-Führung standen im krassen
Widerspruch zu den Interessen der Arbeiterschaft. Victor Adler, der Gründungsvorsitzende
der Sozialdemokratischen Partei, hatte am 27. Oktober 1907 in einer
Massenversammlung zum Kampf der Arbeiterschaft erklärt:
„Wenn
man fordert, dass die Lage der Arbeiterschaft gehoben wird, können alle
dafür sein. Wenn wir aber fordern, dass die Arbeiter das Recht
bekommen, ihre Lohnkämpfe so zu führen, dass sie wirklich Erfolg
haben, dann lernen sie die Arbeiterfeinde gleich kennen.“
Auch
Figl, Schärf, Helmer sowie Graf, Böhm und Raab redeten unentwegt über
die Hebung der Lage der Arbeiterschaft. Wenn sich die Arbeiter aber das
Recht nahmen, ihre Lohnkämpfe so zu führen, dass sie wirklich Aussicht
auf Erfolg haben konnten, dann lernten sie diese Politiker als Gegner
der Arbeiterinteressen kennen, dann wurden vom SP-Innenminister
Gendarmerie und Polizei gegen sie eingesetzt, dann wurden sie vom
SP-Justizminister gerichtlich verfolgt.
Abgesehen
von den Vergeltungsmaßnahmen und der Unterordnung der unmittelbaren
Arbeiterinteressen unter das Kapital, führten die Lohn-Preis-Abkommen
auch zu einer weiteren Verfestigung autoritärer und undemokratischer
Entscheidungsstrukturen innerhalb des ÖGB.
Es
wurde auch immer klarer, dass die Putschlüge bewusst verbreitet wurde,
um die Arbeiterschaft aufzuspalten, sie von den wirklichen Problemen
abzulenken und den Streik zu diskriminieren. Dazu schrieb Franz Honner
in der Volksstimme vom 10. 10. 1950:
„Ich
erkläre vor aller Öffentlichkeit im Namen der KPÖ und im eigenen
Namen und stehe vor jedem Gerichtshof für diese Erklärung ein: Die
Behauptungen, dass wir Kommunisten einen >Putsch< beabsichtigten,
dass wir die Kampfbewegung der Arbeiterschaft gegen den Preistreiberpakt
zu einem gewaltsamen Umsturz ausnützen wollen, sind von A bis Z
erlogen. Ich fordere den Bundeskanzler Figl als Chef der Regierung, den
Innenminister Helmer und den Präsidenten des ÖGB, Böhm, auf, den
Wahrheitsbeweis zu erbringen. Ich bin bereit, zur Führung eines
Prozesses, in dem ich diese Behauptung als Lüge brandmarken werde, auf
meine Immunität als Nationalrat zu verzichten. Heraus mit dem
geheimnisvollen >Beweismaterial<, das nirgends existiert als in
den Zwecklügen der Regierungspolitik und in der Fantasie der Spießbürger!
Es ist feig und gewissenlos, schwer wiegende Behauptungen aufzustellen,
ohne auch nur den Schatten eines Beweises dafür zu erbringen. Ich habe
dieser Erklärung nichts hinzuzufügen und erwarte, dass die Lügner
Rede und Antwort stehen.“
Der
Wahrheitsbeweis wurde nie angetreten, weil es keinen gab.
Der
Zusammenbruch der Putschlüge
Man
muss die Regierungspresse aus der Zeit des Streiks und den darauf
folgenden Wochen nachlesen, dieses Geschrei, das dort von den Ministern
und der SP-Führung über den beabsichtigten „Putsch gegen die
Regierung“ und über die „Ausrufung der Volksdemokratie“
angestimmt wurde, und man muss diesem Geschrei den wahren Sachverhalt
gegenüberstellen, wie ihn das Urteil des Leobener Einigungsamtes
beschrieb. In der Entscheidung des Einigungsamtes, das über die
Entlassung der Donawitzer Betriebsräte zu befinden hatte, die aufgrund
der lügnerischen Erklärungen von Figl und Helmer erfolgte, heißt es:
„Es
ist nicht erwiesen, dass der Antragsgegner etwas unternommen hätte, das
auf eine gewaltsame Änderung der Regierungsform oder eines Bürgerkrieges
im Inneren gerichtet gewesen wäre. Es ist ferner nicht erwiesen, dass
die Antragsgegner eine Verbindung gegründet hätten, deren Zweck es
war, auf ungesetzliche Weise die Selbstständigkeit, die verfassungsmäßig
festgestellte Staats- oder Regierungsform oder verfassungsmäßige
Einrichtungen Österreichs zu erschüttern. Es ist ferner nicht
erwiesen, dass sich die Antragsgegner mit anderen zum Verbrechen oder öffentlichen
Gewalttätigkeit verabredet oder eine solche Verbindung unterstützt hätten.
Es
ist ferner nicht erwiesen, dass die Antragsgegner boshaft fremdes
Eigentum, insbesondere Anlagen oder Maschinen beschädigt hätten.“
Nach
Jahrzehnten wurde das dann auch durch die Forschung einer neuen
Historiker-Generation bestätigt. Es war also schon damals erwiesen,
dass die Regierung und die SP-Führung gelogen haben. Damals allerdings
wurden aufgrund dieser Lüge Hunderte Arbeiter und Funktionäre
entlassen, mit dieser Lüge wurden alle Ausschlüsse aus den
Gewerkschaften begründet.
Es
bedurfte großer Anstrengungen, dem Rachefeldzug gegen die Funktionäre,
die für die Interessen der Arbeiter gekämpft hatten, entgegenzuwirken.
Dazu gehörten der Kampf um die Wiederaufnahme der Ausgeschlossenen und
gemaßregelten Gewerkschaftsmitglieder, Funktionäre und Betriebsräte,
dazu gehörte ebenso der Kampf für die Aufhebung aller Maßregelungen
in den Betrieben, die im Zusammenhang mit dem Streik gegen den 4. Lohn-
und Preispakt durchgeführt worden waren. Nur so konnte die Einheit der
Gewerkschaftsbewegung gesichert werden.
Es
war kein Zufall, dass die neofaschistischen VdU-Führer nach Beendigung
des Kampfes von 1950 versuchten, die Arbeiter und Angestellten zum
Austritt aus dem Gewerkschaftsbund und zur Gründung eigener
Betriebsgewerkschaften zu veranlassen. Sie wollten die Empörung der
Arbeiterschaft für ihre faschistischen Ziele ausnützen.
Die
Kommunisten hatten seit der Gründung des VdU verlangt, dass ihm kein
Einfluss in den Gewerkschaften eingeräumt werden darf. Wiederholte Anträge
der Kommunisten, den VdU im Gewerkschaftsbund nicht als Fraktion
anzuerkennen, wurden von der Mehrheit der SPÖ und ÖVP-Gewerkschafter abgelehnt.
Das
Jahr 1950 fiel in die Periode einer rücksichtslosen Restauration des österreichischen
Kapitalismus: mit Lohn-Preis-Abkommen, Geldabwertung und
Preissteigerungen führten die Unternehmer sehr erfolgreich ihren Kampf
um Maximalprofite. Es war das Bestreben der Kommunisten, diesem
entschiedenen „Klassenkampf von oben“ einen gleichermaßen
entschlossenen Kampf der Arbeiterschaft entgegenzusetzen. Die gewaltige
Streikbewegung im Herbst 1950, an der 400.000 bis 500.000 Arbeiter und
Angestellte aktiv teilnahmen, bedeutete eine Durchbrechung des Prinzips
der Sozialpartnerschaft, das die Arbeiter instinktiv und die Kommunisten
bewusst ablehnten und bekämpften.
Der
Abbruch des Streiks hatte keine Schwächung der Kommunisten zur Folge.
Als die KPÖ im nächsten Jahr bei den ersten Bundespräsidentenwahlen
den Bundesrat Gottlieb Fiala als Kandidaten aufstellte, der wegen seines
Auftretens für den Streik als Vizepräsident des ÖGB abgesetzt worden
war, erhielt er 220.000 Stimmen und erzielte damit einen beachtlichen
Erfolg. Die
Betriebsrätewahlen 1951 ergaben fast überall, im Osten und im Westen
Österreichs, bedeutende Erfolge der Kommunisten und Einheitslisten,
besonders in den Betrieben, die sich an der Streikbewegung beteiligt
hatten.
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Manfred
Groß:
Oktober
1950 und die Sozialpartnerschaft
Unser
Symposium fällt ja in äußerst bewegte Zeiten. Die Diskussionen und
politischen Bandagen der letzten Tage sind die Begleitumstände einer
Regierungspolitik, die immer offensichtlicher darauf gerichtet ist, die
sozialstaatlichen Errungenschaften zu demontieren. Dabei geht es auf der
einen Seite um Verschlechterung und Streichung sozialstaatlicher
Leistungen, mit äußerst schmerzlichen Folgen für die Betroffenen, zum
anderen aber auch um eine Änderung des Prinzips. Wenn etwa die
Pflichtversicherung in den umlagefinanzierten Selbstverwaltungsbereichen
einer bloßen Versicherungspflicht weichen soll, dann heißt das:
Privatisierung der Sozialversicherung und Einbeziehung der Beiträge in
die private Kapitalverwertung und somit das Ende der
Sozialversicherungen und der sozialen Sicherheit. Oder wenn die Ausgaben
des Staates mit den Einnahmen junktimiert werden - also das sogenannte
Null-Defizit -, dann bedeutet das den Fall jeder Rechtssicherheit für
staatliche Transferleistungen. Das alles geschieht über die Köpfe der
Betroffenen hinweg. Gewerkschaften, bisher mittelbar oder unmittelbar in
die Verhandlungen über die Sozialpolitik eingebunden, werden kurzerhand
überfahren. Dabei müssen sie sich freilich selbst die Frage vorlegen,
wie weit ihre Politik der vergangenen Jahre, ihre nachgiebige Haltung
und ihr Verzicht auf konsequente Interessensvertretung selbst dazu
beigetragen hat, ihren politischen Stellenwert zu entwerten. Es ist also
ein besonderer Zeitpunkt, zu dem wir unsere Beratung führen und des großen
Streiks vor fünfzig Jahren gedenken.
Die Denkwürdigkeit dieses Jahrestages liegt also nicht nur in der schönen
runden Zahl „50“ – sie liegt vor allem darin, daß mit dem Jahr
2000 das Ende eines Phänomens eingeläutet wird, das seine Wurzeln in
den Ereignissen vor fünfzig Jahren hat und nahezu ein halbes
Jahrhundert die Politik unseres Landes geprägt hat: die
Sozialpartnerschaft. In den Debatten über den großen Streik spielt die
Diskussion darüber eine zentrale Rolle. Heute – unter den Bedingungen
einer schwarz-blauen Regierung – hat dieses Thema enorm an Brisanz
gewonnen. Die Kernfrage lautet dabei, ob die Sozialpartnerschaft im
Wandel oder in Auflösung begriffen ist.
Ein
Beispiel: Am vorigen Mittwoch bekam ich seitens des ÖGB ein umfassendes
Konvolut an geplanten Gesetzesänderungen zugestellt, das sich von den
Arbeitsmarktgesetzen über das Jugendausbildungsgesetz und das
Entgeltfortzahlungsgesetz bis hin zum Karenzgeldgesetz, das
Sonderunterstützungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
erstreckt. Der ÖGB, die einzelnen Gewerkschaften und die Fraktionen
wurden seitens der Regierung aufgefordert, innerhalb von drei Tagen zu
begutachten und entsprechende Stellungnahmen oder Änderungsvorschläge
zu erarbeiten.
Die
Umgehung annehmbarer Begutachtungsfristen ist schon unter der Großen
Koalition – etwa bei den Verstaatlichtengesetzen oder im Zusammenhang
mit den sogenannten „Sparpaketen“ – zur Anwendung gekommen. Jetzt
ist sie aber zur Regel geworden. Und selbst die informellen Gespräche
mit den Spitzen der Interessensvertretungen, wie sie früher in
sozialpartnerschaftlicher Manier hinter verschlossenen Türen geführt
wurden, unterbleiben heute.
Da
drängt sich freilich die Frage auf, ob die regierenden Rechtsparteien
im Verbund mit den Interessensvertretungen des Kapitals entschlossen
sind, die Sozialpartnerschaft endgültig einzusargen. Oder besser
gefragt: wird von Kapitalseite die Sozialpartnerschaft überhaupt noch
als existent oder nicht schon als überflüssig betrachtet ?
Diese
Frage möchte ich wie folgt beantworten: Mit Sicherheit sind mit den
neuen politischen Machtverhältnissen, mit dem Beitritt zur Europäischen
Union, mit der Währungsunion und ihrem Stabilitätspakt und mit den
einschneidenden Veränderungen in der sozialökonomischen Basis der
Gesellschaft wesentliche Grundlagen der Sozialpartnerschaft entfallen.
Daher wird es auch kein Wiedererstehen in der alten Gestalt mehr geben können.
Eine andere Frage ist aber, wie weit bestimmte Elemente
sozialpartnerschaftlicher Durchsetzung von Kapitalinteressen lebensfähig
sind. Und als Gewerkschafter interessiert mich vor allen Dingen die
Frage, wie weit die Gewerkschaftsbewegung unter dem Vorschützen von
„gesamtgesellschaftlichen“ oder „Staatsinteressen“ im veränderten
System politischer Regulierung oder Herrschaftsausübung eingebunden
bleibt.
Das
ist die Frage nach der Funktion der Gewerkschaften als
„Ordnungsfaktor“ des Systems und somit als der beruhigende Arm der
Macht der Arbeiterklasse, oder aber als vitale und entschiedene
Interessensvertretung. Hier gibt es durchaus widersprüchliche
Vorzeichen. So viel steht aber fest: Besinnt sich der ÖGB auf seine
ureigene Rolle als Interessensvertretung der Arbeitenden, dann muß er
letztlich einen Bruch mit seinem über Jahrzehnte aufgebauten
Selbstverständnis und auch mit seiner politischen Praxis vollziehen!
Der
ÖGB findet gänzlich veränderte Bedingungen vor. Reagiert er nicht, so
wird er sich in relativ kurzer Zeit in einer schweren Legitimierungs-
und Identifikationskrise befinden, weil er in immer größerem
Widerspruch zu wachsenden Teilen seiner Mitgliedschaft kommt.
Die Frage nach Gegenwart und Zukunft der Sozialpartnerschaft und nach
der gesellschaftlichen Rolle des ÖGB macht einen Blick in die
Vergangenheit notwendig. Was zu Anfang der fünfziger Jahre die Menschen
bewegte und empörte, und was im September/Oktober 1950 zur großen
Streikbewegung führte, kann aus heutiger Sicht als die entscheidende
Formierungsphase der Sozialpartnerschaft – also jenes spezifisch geprägten
Systems politischer Machtausausübung vom Ende der fünfziger Jahre bis
dato – gesehen werden. Und wenn heute, allen Erkenntnissen der
Historiker zum Trotz, die Legende vom „Putschversuch“ der KPÖ immer
wieder aufgewärmt wird, so hat dies seine Begründung darin, daß sich
die Streikbewegung gegen jene Preistreiberpakte richtete, die letztlich
eine Vorform dieser Art der Herrschaftsausübung darstellte, denen sich
SPÖ, ÖVP und nicht zuletzt auch die Spitzen der Verbände „ohne Wenn
und Aber“ in der Folgezeit verschrieben haben.
Der
Hebel zur Umsetzung einer Politik der – wie es damals hieß –
„paktierten Inflation“ und des Eindämmens der Lohnbewegung war die
sogenannte „Wirtschaftskommission“, die eine Vorwegnahme der späteren
sozialpartnerschaftlichen Gremien – von der „Paritätischen Lohn-
und Preiskommission“ abwärts – darstellte. Wie ihre
Nachfolgegremien war auch sie nicht gesetzlich verankert oder
legitimiert. In ihr waren die Vertreter der Regierung, der Kammern und
des ÖGB vertreten. Über Druck der USA, die mit der Marshallplanhilfe
wirtschaftspolitische Bedingungen, wie die forcierte private
Kapitalbildung, verknüpften, wurden die sogenannten
„Lohn-Preis-Pakte“ vereinbart.
In
der Realität kam es zu schmerzlichen Beschränkungen in der
Lohnbewegung, während die Verbraucherpreise galoppierten. Zugleich kam
es zur Erhöhung der Agrarpreise bei gleichzeitigem Abbau der Stützungen,
um über die eingesparten Mittel die Kapitalakkumulation staatlich
ankurbeln zu können.
Die
Lebensverhältnisse der arbeitenden Menschen verschlechterten sich
rapide, die Empörung wuchs und griff auch weit in die
sozialdemokratisch orientierten Teile der ArbeiterInnenschaft über. Die
KPÖ und ihre Betriebsorganisationen zielten in dieser Situation sicher
nicht auf die Machtübernahme, die auf Grund der Verhältnisse und der
Tatsache, daß Österreich in vier Besatzungszonen geteilt war, auch gar
nicht möglich gewesen wäre, sondern auf eine mächtige Streikbewegung
gegen die Preistreiberpakte, gegen die Koalitionsregierung und gegen die
Unterordnung des ÖGB. Heute könnte man sagen, daß der Streik gegen
die Lohn-Preis-Pakte als Kristallisationspunkt des sich bereits
abzeichnenden unsozialen und entdemokratisierenden
sozialpartnerschaftlichen Regulierungssystems gerichtet war. Die
Grundlage des Streiks aber war die materielle Not der Betroffenen und
die um sich greifende Empörung.
Die
Streikbewegung, an der bis zu 200.000 Menschen direkt beteiligt waren,
scheiterte. Und man kann natürlich heute verschiedene Betrachtungen über
Strategie und Taktik der KPÖ und der Streikleitungen anstellen – die
Hauptursache des Scheiterns lag in der Vehemenz und Härte des
Gegenschlages und in der Diskreditierung des Streiks als
„Terroristischer Akt“ und als Putsch. Zugleich versuchte sich die ÖGB-Führung
als die Bewahrerin der Demokratie zu profilieren und sich erfolgreich
als „Ordnungsfaktor“ des Systems anzubieten. Der spätere ÖGB-Präsident
Anton Benja sprach übrigens noch in den siebziger Jahren gerne und
nicht ohne einen gewissen Stolz von den Gewerkschaften als
„Ordnungsfaktor im System der Sozial- und Wirtschaftspartnerschaft“.
Das
Scheitern des Streiks hatte schwerwiegende Folgen: Im ÖGB kam es zur Maßregelung
und zum Ausschluß einer Reihe von Funktionären, darunter des ÖGB-Mitbegründers
Gottlieb Fiala. Die kommunistischen GewerkschafterInnen wurden aus allen
wesentlichen Entscheidungsebenen entfernt, in den Betrieben folgten
politische Kündigungen, die bis zur regelrechten Zerschlagung von
Betriebsorganisationen der KPÖ führten – und mittels der
Putsch-Legende wurde jeder Versuch klassenbewußter GewerkschafterInnen,
sich die Organisation als Instrument im Klassenkampf zu erhalten,
diskreditiert.
Der
neue Geist im ÖGB kristallisiert in der Person Franz Olahs.(siehe
auch) Der 1949
zum Bauarbeiterchef avancierte rabiate Antikommunist und Rechtspopulist
mit dem Parteibuch der SPÖ nahm nach seinen Aktionen und Tiraden gegen
die Streikenden und die KPÖ einen unaufhörlichen Aufstieg vom ÖGB-Vizepräsidenten
über den ÖGB-Präsidenten zum Innenminister, ehe er dann über die
Betrugsaffäre stürzte, im Zuge deren er Gewerkschaftsgelder abzweigte,
die der Gründung der Kronenzeitung und paramilitärischer
antikommunistischer Stoßtrupps dienten. Und das alles mit dem sicher
nicht nur ideellen Segen des US-Geheimdienstes.
In
der ideologischen Debatte wurden die Sozialdemokraten im ÖGB zur
ideologischen Speerspitze gegen die Kommunisten. Die sozialdemokratische
Fraktion wurde über lange Jahre gewissermaßen zur antikommunistischen
Kaderschmiede. Viele frühere Funktionäre in den Betrieben und in den
Gewerkschaften erinnern sich, mit welcher Vehemenz und oft Gehässigkeit
gegen sie vorgegangen wurde, wenn sie sich zur Gewerkschaftlichen
Einheit oder seit 1974 zum Gewerkschaftlichen Linksblock bekannten.
BetriebsratskandidatInnen und die UnterzeichnerInnen von Wahlvorschlägen
wurden unter Druck gesetzt und nicht selten im Zusammenspiel von
Mehrheitsfraktion und Geschäftsführungen, vor allem in der
Verstaatlichten Industrie, mit Kündigung bedroht oder wirklich gekündigt.
Die
inhaltliche wie organisatorische „Säuberung“ des ÖGB wurde also
eingeleitet und das Organisationsleben entdemokratisiert, womit die
wichtigste Voraussetzung geschaffen war, um die Gewerkschaften voll in
das Herrschaftssystem zu intergrieren und die Sozialpartnerschaft aus
der Taufe zu heben.
Die
Voraussetzungen, dass es zu dieser spezifischen Form politischer
Machtausübung kommen konnte, erschöpfen sich freilich nicht in der
Rolle der Gewerkschaften, wenngleich diese auch eines der Wesenselemente
der Sozialpartnerschaft war.
Wichtig
war auch die relative Schwäche des österreichischen Kapitals und in
diesem Zusammenhang der hohe Anteil der Verstaatlichten Industrie, der
Gemeinwirtschaft und des verstaatlichten Kredit- und Bankensektors. Um
hier Konkurrenzsituationen hintanzuhalten und beträchtliche Anteile des
im staatlichen Sektor erwirtschafteten Mehrwerts in den vielfältigsten
Formen an das private Kapital transferieren zu können, bedurfte es
eines umfassenden Regulierungssystems, das mit der Paritätischen
Kommission und ihren Untergliederungen nicht das Auslangen finden konnte
und sich in weite Bereiche des Wirtschaftslebens erstreckte.
Auf
der politischen Bühne bildeten die ÖVP-SPÖ-Koalitionen und der schon
früh erstarkende politische Proporz den Humus dieses Systems, das auch
in der Zeit der ÖVP-Alleinregierung zwischen 1966 und 1970 und den
folgenden SPÖ-Alleinregierungen munter weiter wuchs und so gut wie alle
Bereiche des wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und
gesellschaftlichen Lebens erfasste. Kein Sportverein, kein
Autofahrerklub und kein Touristenverein, der nicht einer der beiden
politischen Reichshälften zugeordnet und unterstellt worden wäre und
keine führende Verwaltungsebene, keine Vorstandsetage im staatlichen
Bereich und auch keine Vorstandsebene in den Sozialversicherungen, die
nicht in trauter rot-schwarzer Absprache besetzt worden wäre.
Die
sozialpartnerschaftliche Regulierung in ihrer Tripolarität - hier
Regierung, also Staatsmacht, da Kapital und dort Arbeit - war allgegenwärtig.
Gewählte Parlamente auf allen Ebenen und auch die Vollversammlungen der
Selbstverwaltung hatten nachzuvollziehen, was in diesem System paktiert
wurde.
Das
war auch stets der entscheidende Angriffspunkt von Links:
Sozialpartnerschaft führt zur Entdemokratisierung, Entpolitisierung der
Masse der Menschen, Verschleierung von Klassengegensätzen und in der
letzten Konsequenz zur Unterordnung der Gewerkschaften unter die
Kapitalinteressen.
Freilich
wäre es eine verkürzte Sicht der Dinge, im Phänomen
„Sozialpartnerschaft“ nur deren entdemokratisierende Wirkung zu
sehen: Die österreicheichischen Gewerkschaften entwickelten am „grünen
Tisch“ wohl eine Politik fernab direkter Konfrontationen mit dem
Kapital, die eine stark entpolitisierende Wirkung auf die Mitglieder
hatte - was heute übrigens umso schmerzlicher zu Buche schlägt -, sie
konnten aber auch nicht unwesentliche Erfolge in der Sozialpolitik und
wichtige Schritte in der Kollektivvertragspolitik aushandeln. Und das
machte die Sozialpartnerschaftskritik von Links für viele ArbeiterInnen
und Angestellte vielfach schwer verständlich, weil dem Argument des
Demokratieverlustes, der Unterordnung unter Kapitalinteressen und der
Entpolitisierung die in Verhandlungen erzielten materiellen Ergebnisse
von sozialdemokratischer Seite entgegengestellt wurden.
Erst
mit der forcierten Kapitaloffensive Mitte der Achtzigerjahre, der Verschärfung
der Verteilungspolitik und nicht zuletzt der Krise der Verstaatlichten
Industrie und der von der rot-schwarzen Koalition eingeleiteten Politik
der Entstaatlichung und Privatisierung begann sich dieses System immer löchriger
zu zeigen. Und noch ein Faktor darf nicht übersehen werden, nämlich
der Aufstieg der FPÖ unter Haider. Diese Partei war als politischer
Faktor nicht ins Sozialpartnerschaftssystem eingebunden. Sie schoss
konsequent gegen den Proporz - nicht aus demokratiepolitischen Gründen,
sondern aus ihrer Orientierung auf radikale Marktwirtschaft und einen
schlanken, straff organisierten Staat im Sinne der Kapitalherrschaft
heraus. Und die FPÖ verband auch ihre Sozialpartnerschaftskritik von
Anfang an mit der Zielsetzung, die Organisationen der Arbeiterklasse aus
allen staatlichen Entscheidungsprozessen hinauszudrängen und in letzter
Konsequenz zu zerschlagen.
Haiders
Parolen wurden immer populärer, je stärker er die so genannte
„Bonzenwirtschaft“ auf- und angriff, und dabei echte und empörende
Missstände ans Tageslicht zog. Haiders Alternative zur
Sozialpartnerschaft war und ist aber nicht die Demokratisierung
politischer Entscheidungsprozesse - wie von Links gefordert - sondern
deren Gegenteil: der Abbau des Sozialstaates und aller Institutionen,
die diesen interessenspolitisch repräsentieren. Hier trafen und treffen
sich FPÖ und entscheidende Teile der ÖVP, sodass die jetzige
Koalitionsregierung gewissermaßen so etwas wie eine „logische
Folge“ ist.
Nicht übersehen darf man auch den Umstand, dass mit dem EU-Beitritt und
der Währungsunion sowie der damit verbundenen Abgabe bedeutender
Kompetenzen der staatliche Regulierungsbedarf geringer geworden ist.
Viele früher gefassten sozialpartnerschaftlichen Entscheidungen, etwa
im Bereich der Stabilitätspolitik, des Außenhandelsregimes und der
Marktgestaltung werden heute nicht mehr in Österreich vereinbart.
So
sind also wesentliche Elemente sozialpartnerschaftlicher Regulierung und
auch der Konsens zwischen SPÖ und ÖVP weitgehend weggefallen. Die
Sozialpartnerschaft alten Zuschnittes gehört der Vergangenheit an, je
mehr ihre Grundlagen abhanden kommen. Sie ist auch nicht mehr
herbeizujammern, wie es führende GewerkschaftsfunktionärInnen
sozialdemokratischen Zuschnitts tun. Das Kapital hat Morgenluft
gewittert und wird unter eifriger Mithilfe der jetzt Regierenden den
Kapitalismus pur mit all seinen antisozialen und antidemokratischen
Folgerungen durchzusetzen versuchen.
Hier
möchte ich Ernst Wimmer zitieren, der in seinem 1979 verfassten Buch
„Sozialpartnerschaft aus marxistischer Sicht“ zu folgendem Schluss
kommt:
„In unserem Lande ist die Dämpfung und Verschleierung der
Klassengegensätze eine Realität, ihre Aufhebung jedoch nur Schein. Und
in jeder Scheinwelt geht als Gespenst die Wirklichkeit um. Wer Probleme
vor sich herschiebt, so lange es geht, wer sie abzutreiben trachtet,
wird doch letzten Endes - außerhalb jeden Rechtsweges - über die
Folgen bestraft, die sie dann haben. Auch unser Land ist kein
Landstrich, von dem die Geschichte Abschied genommen hätte. Sie wird
auch in unseren Breiten noch im Widerstreit der Interessen von Klassen
gemacht.“
Wir
erleben heute das immer offenere Aufbrechen dieser Klassengegensätze.
Und in dieser Situation werden sich die Gewerkschaften als
Klassenorganisationen den Kopf über die Botschaft der vor fünfzig
Jahren Streikenden zerbrechen müssen: Kampflos ist nur der tiefe Fall
in die Bedeutungslosigkeit zu erreichen. Die österreichische
Gewerkschaftsbewegung geht - ob sie es will oder nicht - auf eine grundsätzliche
Richtungsentscheidung zu, um die kein Weg herumführt. Und diese
Entscheidung wird zur Schicksalsentscheidung.
Referat
auf dem Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft „Der große Streik des
September/Oktober 1950“, 30. September 2000
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 4/2000 & 1/2001
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Der
Oktoberstreik 1950 und die KPÖ in Oberösterreich:
„Mit
Vehemenz ohnegleichen...“
Die
größte Streikbewegung der 2. Republik, der sogenannte Oktoberstreik
vom September und Oktober 1950 hatte seine Ursache im allgemeinen Unmut
über die damals ausgehandelten Lohn-Preis-Pakte mit ihren Lohnstopps.
Über die bereits am Anfang des September 1950 durchgesickerten
Informationen zum 4. Lohn-Preis-Abkommen berichteten nur die
kommunistischen Medien.
Eine
Landesleitungssitzung der KPÖ-Oberösterreich vom 3. September 1950 bemühte
sich, landesweit Aktionen gegen diese neue, von der ÖVP-SPÖ-Regierung
geplante Belastungswelle zu organisieren. Die Landesleitung beschloß,
zu Aktivitäten gegen die Preissteigerungen, für Vollbeschäftigung
(wegen der drohenden hohen Winterarbeitslosigkeit) und gegen das 4. LPA
aufzurufen und diese zu organisieren.
In
einer Reihe von Betrieben wurden in Betriebsräten und
Betriebsversammlungen Beschlüsse gegen das LPA gefaßt. So beschlossen
etwa die 700 Arbeiter der Ebenseer Solvaywerke den Antrag des
kommunistischen Betriebsrates Gregor Ellinger für einen Kampf zur
Verhinderung des 4. LPA und zur Durchführung einer den Preiserhöhungen
entsprechenden Lohnbewegung.
Die
Linzer Stickstoffwerke-Belegschaft forderte die restlose Aufhebung der
Reallohnverluste seit dem 3. LPA. Der Betriebsrat der Steyrwerke
forderte 15 bis 20 Prozent mehr Lohn und kündigte schärfste
gewerkschaftliche Maßnahmen an, falls vor der Erfüllung ihrer
Forderung noch weitere Preissteigerungen erfolgten. Auch der
Arbeiter-Betriebsrat der Voest Linz forderte eine 15-prozentige Lohnerhöhung.
Demgegenüber
verteidigte die sozialistische Parteiführung das LPA, da diesem eine
Abgeltung „auf Heller und Pfennig“ folgen würde. Sie redete einer
Spaltung von Arbeitern und Bauern das Wort, in dem die Bauernschaft als
alleinschuldig hingestellt wurde. Sie leugnete, daß es
„Geheimverhandlungen“ gebe: diese seien eine kommunistische
„plumpe Hetze“.
Damit
konnte die steigende Empörung, Kampf- und Streikbereitschaft der
Arbeiter nicht abgewiegelt werden. In manchen oberösterreichischen
Bezirken war kein Mehl mehr erhältlich, hielten Kaufleute Waren zurück.
So wandte sich etwa der Braunauer ÖGB-Bezirkssekretär Zankl an die
Gendarmerie(!), daß in den Betrieben deswegen Demonstrations- und
Streikabsichten bestünden, jedoch in solchen Fällen die Gewerkschaft
die Kontrolle über eine Demonstration verlieren könnte.
Am
21. September beschloß das Landessekretariat der KPÖ, angesichts des
baldig zu erwartenden Abschlusses des LPA, in den folgenden Tagen verstärkt
für die Ablehnung des LPA aufzutreten, Betriebsversammlungen abzuhalten
und die unteren Gewerkschaftsorganisationen zur Übernahme des Kampfes
zu bringen.
Am
22. September informierte der Rundfunk, am 23. September die Tagespresse
bundesweit über die Einigung der LPA-Verhandlungen, die am 26.
September dem Ministerrat vorgelegt werden sollte. Überall, wo es
kommunistische Positionen gab, wurden am Montag, den 25. September,
Betriebsversammlungen gefordert und teilweise durchgeführt.
Eine
Extraausgabe der Tageszeitung „Neue Zeit“ wurde vor den Betrieben
verteilt, die u.a. hinwies: „Mit der Lüge von der Preissenkung haben
die Regierungsparteien das Volk beschwindelt, mit der Preistreiberei plündern
sie es aus ... 'Arbeitervertreter', die an diesen Geheimverhandlungen
beteiligt waren, haben sich ... über alles hinweggesetzt, was die
Arbeiter fordern ... Die Preistreiber haben ihren Pakt geschlossen. Nun
haben die Arbeiter das Wort!“
Die
große Empörung zeigte sich am Montagmorgen zu Beginn der Frühschicht
in der Voest: Hier waren die Arbeitermassen bereit, weiter zu gehen, als
in der „Neuen Zeit“ vorgeschlagen wurde. Die
Voest-Gewerkschaftsortsgruppe - im Betriebsrat hatten die
„Freiheitlichen“ (VdU-Verband der Unabhängigen) 14, die Sozialisten
12 und die Einheitsliste (KPÖ-nahe) 2 Mandate - berief für 14 Uhr eine
Hauptvertrauensmännersitzung ein. Diese beschloß einstimmig einen
einstündigen Warnstreik. Dieser Warnstreik wurde lückenlos und
diszipliniert durchgeführt.
Auch
im Heizhaus der Bundesbahnen in Linz zogen hunderte Bedienstete zum Büro
des Vertrauensmännerausschusses und verlangten eine Betriebsversammlung
und Aufklärung über das LPA. Die SP-Funktionäre lehnten ab, das
Heizhaus (Belegschaft 1.000 Mann) legte kurzfristig die Arbeit nieder
und zwang die sozialistischen Mitglieder der Werkstättenexekutive zur
Abhaltung der Versammlung. Der Obmann der Werkstättenexekutive wurde
aufgrund seines Verhaltens zweimal vom Podium gepfiffen. Die versammelte
Belegschaft beschloß, eine Delegation zur Landesregierung und ÖGB-Landesexekutive
zu entsenden. Jedoch wurde noch kein Streik beschlossen.
In
Steyr, wo die kommunistische Betriebsorganisation rund 560 der etwa
7.000 Arbeiter der Steyr-Werke umfaßte, berieten am Abend des 25.
September die Funktionäre der KPÖ. Es sollten am Dienstag, 26.
September die kommunistischen Betriebsräte in der Betriebsratssitzung
einen Streikantrag stellen. Gleichzeitig sollte die BO voll die
Streikagitation aufnehmen, um die sozialdemokratische BR-Mehrheit für
den Streik zu gewinnen. Am Dienstag, 26. September, nahmen aber manche
Abteilungen der Steyr-Werke erst gar nicht die Arbeit auf.
August
Mascher berichtete darüber: „Mit einer Vehemenz ohnegleichen gingen
die Genossen in die Abteilungen, binnen einer halben Stunde wurden 7.000
Arbeiter von der BO mobilisiert, die vor dem BR-Gebäude standen und den
BR zu einer Demonstration auf dem Stadtplatz gezwungen haben.“
In
der Voest wurde unter dem Eindruck der jüngsten Berichte aus Steyr eine
Demonstration in die Stadt in einer Vertrauensmännersitzung der
Arbeiter beschlossen, worauf um 14.30 Uhr im gesamten Werk die Arbeit
niedergelegt wurde.
Auf
die Nachricht von der Demonstration der Voest-Arbeiter und daß sich die
Stickstoffwerke anschließen würden, forderte die kommunistische BO im
Heizhaus die Teilnahme an der Demonstration. Dies lehnte jedoch der
sozialistische Obmann der Werkstättenexekutive ab. Darauf organisierten
die Kommunisten die Teilnahme an der Demonstration, während die SPÖ-Funktionäre
auf eine „Gefährdung der Arbeitsplätze“ hinwiesen und dabei von
der Verwaltung unterstützt wurden. Als dann der Zug der
Heizhausbediensteten abmarschierte, fanden sich allerdings auch die SPÖ-Funktionäre
ein und stellten sich, wie in Steyr, mit an die Spitze. Ehe die
Demonstration in die Stadt zog, wurden von den Arbeitern des Heizhauses
die 1.500 Kollegen der Bundesbahn-Hauptwerkstätte herausgeholt.
Der
Strom der Arbeiter der großen Betriebe - an der Spitze des Zuges die
Voest-Arbeiter - forderte auf einem Transparent „Weg mit dem
Preistreiberpakt“. Auf dem Linzer Hauptplatz versammelten sich 20.000
Menschen. Im Verlauf dieses Dienstags, in dem die Bundesregierung das 4.
LPA billigte, traten in Oberösterreich rund 60.000 ArbeiterInnen in
etwa 120 Betrieben in den Streik...
Nach
den wichtigsten Betrieben Oberösterreichs folgten im Protest gegen das
4. LPA Wien, die niederösterreichischen Industriegebiete und die
Steiermark. Überall waren die Streiks mit Massendemonstrationen von
Arbeitern aller Parteirichtungen verbunden. Die oberste Gewerkschaftsführung
in Wien erklärte aber die Streiks für ungesetzlich. Auch die
Bundesregierung lehnte unnachgiebig jegliche Verhandlungen mit den
Streikenden ab. Damit fiel wiederum der KPÖ als einziger gesamtösterreichisch
organisierter Kraft, die sich geschlossen hinter den Streik stellte, ein
bedeutender Teil der politischen und organisatorischen Verantwortung für
die Bewegung zu.
Das
Politische Büro des ZK der KPÖ empfahl während des Streiks, diesen für
einige Tage zu unterbrechen, um einer gesamtösterreichischen Betriebsrätekonferenz
Gelegenheit zu geben, ein Forderungs- und Aktionsprogramm zu erstellen.
Diese Betriebsrätekonferenz trat in Wien zusammen, richtete ihre
Forderungen an die Regierung und beschloß bei Nichterfüllung am 4.
Oktober die Ausrufung des Generalstreiks.
Diese
Unterbrechung gab der Regierung und der ÖGB-Spitze eine Woche Zeit zu
Gegenmaßnahmen auf allen Ebenen: massiver Druck auf sozialistische
GewerkschafterInnen und BetriebsrätInnen, Verhaftungen kommunistischer
Vertrauensleute, Mobilisierung der Gendarmerie gegen besetzte Betriebe,
vor allem aber eine von den Massenmedien bis zur Hysterie betriebene
Denunzierung des Streiks als kommunistischen Putschversuch.
Als
am 4. Oktober der Streik wiederaufgenommen werden sollte, war die breite
Bewegung des Beginns weg. Andererseits gingen vom Sekretär der
Bauarbeitergewerkschaft, dem späteren Innenminister Franz Olah
aufgestellte - und, wie später bekannt wurde, von der CIA finanzierte -
Einsatzkommandos gewalttätig gegen Streikende und Demonstranten vor.
Die Steyr-Werke, bundesweit gesehen eines der konsequentesten Zentren
des Streiks, wurden von der Gendarmerie besetzt. Am 5. Oktober beschloß
die Betriebsrätekonferenz den Streikabbruch.
Nach
dem Streik wurden bundesweit an die tausend Beschäftigte der
streikenden Betriebe gekündigt oder entlassen: je 350 bei der Voest
Linz und in den Steyr-Werken, 90 in den Aluminiumwerken Ranshofen. In
der Voest wurden wirtschaftliche Gründe angegeben, doch waren unter den
gemaßregelten viele Aktivisten des Streiks und besonders Mitglieder der
kommunistischen BO. In Steyr erfolgten die Kündigungen aufgrund von
Berichten von Spitzeln, um die kommunistische BO ihrer aktiveren
Mitglieder zu berauben. Auch zwei streikleitende Betriebsräte von Steyr
wurden gekündigt, wozu das Einigungsamt zustimmte. In Ranshofen wurden
die Kommunisten „bis auf den letzten Mann“ entlassen und auch der
einzige kommunistische Betriebsrat Fritz Gerhartinger.
Die
restlichen Maßregelungen gab es bei den Grazer SGP und
Waagner-Biro-Werken, sowie in der Hütte Donawitz. Insgesamt wurden 22
Betriebsräte entlassen oder gekündigt, 12 von Donawtz, 2 von Steyr, 2
von Weyer bei Steyr, 1 von Ranshofen, 4 bei SGP Graz und 1 in Andritz
(Graz).
Die
Verhaftung von Betriebsräten und streikenden Arbeitern erfolgte meist
nach dem Staatsschutzgesetz von 1936 und dem Koalitionsgesetz von 1870.
Es ist bezeichnend, daß das austrofaschistische Staatsschutzgesetz und
das Taaffe´sche Ausnahmegesetz, das zugleich mit dem
„Sozialistengesetz“ in den reaktionärsten Zeiten der
Habsburgermonarchie beschlossen worden war und rundweg der Unterdrückung
der ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegung diente, zur Anwendung
kamen...
Die
rabiat antikommunistische Ausgrenzungswelle führte bundesweit zu 85
Ausschlüssen führender kommunistischer Gewerkschafter, darunter des ÖGB-Vizepräsidenten
und ÖGB-Mitbegründers 1945, Gottlieb Fiala. Auf Betreiben des SPÖ-Sozialministers
Karl Maisel wurden fristlos die drei Sekretäre der
Metallarbeitergewerkschaft Weidenauer (Wien), Gustl Moser (Steyr) und
Blumenschein (Linz) entlassen. Ebenfalls fristlos entlassen wurden die
kommunistischen ÖGB-Angestellten Hehs, Egon Kodicek, Neubauer und
Szabo.
Setzten
auch die Wahlen von Ende 1950 und 1951 für die KPÖ die Erfolge der
vergangenen Jahre fort, so ist doch anzunehmen, daß die breite Masse
der Arbeiterschaft die Niederlage im Oktoberstreik zu Entmutigung und
geringerer Kampfbereitschaft führte. Streiks und Massendemonstrationen
gingen ab 1951 zurück. Die ÖGB-Führung wurde nun zu einer flexibleren
Taktik gezwungen: Im Frühjahr 1951 wurde von der Beschränkung auf ein
generelles LPA abgegangen und den Einzelgewerkschaften ein größerer
Spielraum in der Tarifpolitik eingeräumt. Die Lohnquote blieb 1951 und
1952 gleich. Der dann beginnende wirtschaftliche Aufschwung brachte in
den nächsten Jahren neue Formen des Klassenkampfes.
Günther
Grabner
P.S.:
Vorliegende Zeilen sind ein kurzer, geraffter Überblick aus Arbeiten
von Prof. Peter Kammerstätter, der als Landessekretär der KPÖ in
dieser schwierigen Zeit und als profundester Historiker der
Arbeiterbewegung Oberösterreichs die genauesten Analysen dazu erstellt
und veröffentlicht hat. |