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Polizeimord
vor 30 Jahren:
5.
Juni 1974 – Polizei erschlägt in Duisburg den 45 Jahre alten Frührentner
Günter Routhier
von
Günter Ackermann
Man
findet nur wenige Spuren im Internet und doch erregte der Fall damals großes
Aufsehen. Mitten in einer Stadt des Ruhrgebiets, in einer Bazarstraße,
dem Sonnenwall, in der 1. Etage, dem Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts,
wird ein bluterkranker Mann von Polizisten erschlagen.
Ich
war dabei, habe alles mitbekommen. Mit mir verschiedene Kollegen aus
Betriebsrat und Vertrauenskörper der Mannesmann-Hütte in
Duisburg-Huckingen.
Kläger
war ein Funktionär der KPD/ML, Hanfried Brenner. Der hatte auf der Hütte
gearbeitet und war entlassen worden. Nun klagte er vor dem Arbeitsgericht.
Die
KPD/ML erschien mit großem Aufgebot. Brenner verlor den Prozess. Mit
einem Megafon protestierten sie gegen dieses Urteil aus dem Fenster auf
die belebte Einkaufsstraße. Bald erschien die Polizei und ging gegen die
Protestierer vor.
Ich sah, wie sie einen Mann ergriffen, ihn auf den Boden warfen und die
wenige Meter entfernte Treppe runterwarfen. Sie schlugen ihn mit dem Kopf
auf die Stufen. Der Mann schrie: „Ich bin Bluter!“
Daraufhin
der Polizist: „Wer Bluter ist bestimmen wir!“ und – peng –
schlugen ihn nochmals mit dem Kopf auf die Stufen.
Im
Verfassungsschutzbericht von 1974 wird dann stehen: „Die Obduktion
der Leiche erbrachte keinerlei Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung.“
Wir
Vertrauensleute und Betriebsräte aus der Mannesmann-Hütte protestierten.
Es nützte nichts, der brutale Einsatz gegen die KPD/ML-Mitglieder ging
weiter.
Schwere
Fehler der KPD/ML
Fehler
1: (ultralinkes Getue ohne Massenbasis)
Die
Vorgeschichte: Hanfried Brenner, damals ZK-Mitglied der KPD/ML, arbeitet
bei Mannesmann. Er versucht eine Parteiorganisation im Betrieb aufzubauen
, mehr der weniger erfolglos. Bei jeder Betriebsversammlung kommt ein
Streikaufruf von ihm, die Hüttendirektion unternimmt nichts, weiß sie
doch, dass nichts passieren wird.
(Zum
Vergleich: Ich war damals auf dieser Hütte ebenfalls beschäftigt und
IG-Metall-Vertrauensmann. Als ich einmal einen verklausulierten
Streikaufruf bei der Betriebsversammlung vortrug, wurde ich am Tag danach
zum Arbeitsdirektor zitiert um mir meine fristlose Entlassung mitzuteilen.
Nur die Solidarität meiner Kollegen verhinderte das. Während ich beim
Arbeitsdirektor saß, riefen sie beim Betriebsrat an und teilten mit, wenn
ich nicht innerhalb einer Frist am Arbeitsplatz erschiene, legten sie die
Arbeit nieder.)
Die
IG-Metall sah das anders als die Werksleitung der Hütte. Es existierte
damals ein Unvereinbarkeitsbeschluss des IGM-Vorstands: Wer Mitglied der
KPD/ML ist, dürfe nicht Mitglied der IG-Metall sein. Brenner wurde aus
der IG-Metall ausgeschlossen. Die Vertrauensleute und der Betriebsrat
beschlossen zwar mit großer Mehrheit, dass sie gegen den Rausschmiss
seinen, aber es nützte nichts.
Die
Hütte war ein Betrieb der Montanmitbestimmung, die Mitgliedschaft in der
IG-Metall war quasi obligatorisch. Niemand wurde eingestellt der nicht
Gewerkschaftsmitglied ist und folglich wurden
die, die aus der IGM ausgeschlossen wurden, entlassen. Alles etwas außerhalb
des Gesetzes, aber so war es eben. Man brauchte nur noch den formalen
Entlassungsgrund.
Anlass
zur Entlassung war dann der inzwischen zur Routine gewordene Streikaufruf
Brenners. Zwar wurde dieser – wie schon zuvor - von den Kollegen belächelt
und man ging zur Tagesordnung über, aber diesmal reagierte der Konzern
mit Entlassung Brenners.
Brenners
Streikaufrufe waren vollkommen unsinnig. Brenner wurde als Sonderling
empfunden und isolierte sich eher. Aber er meinte, das sei erforderlich
und die wahre revolutionäre Linie.
Wenn
Brenner eine Basis im Betrieb gehabt hätte, wenn ihm die Kollegen als
einen der ihren akzeptiert hätten, hätte weder die IG-Metall ihn
ausschließen können, noch die Geschäftsleitung – hier der aus der
IG-Metall kommende Arbeitsdirektor Henne – feuern können.
Fehler
2: (leichtfertiges Verhalten von Brenner)
Brenner,
der im ZK zuständig war für Betrieb und Gewerkschaft, hätte es
eigentlich wissen müssen, dass man bei allem, was man in solch einer
Situation unterschreibt, aufpassen muss. Brenner aber unterschrieb
leichtfertig, dass er an die Mannesmann-AG-Hüttenwerke keinerlei Ansprüche
mehr hat. Er hätte wissen müssen, dass niemand solch einen Revers
unterschreiben muss, denn er stimmt damit seiner Entlassung zu. Kein
Richter, selbst ein ihm wohlwollender nicht, konnte ihm jetzt noch helfen.
Folglich verlor er den Arbeitsgerichtsprozess.
Ich
sprach damals mit Brenner darüber. Er sagte, er sei arglistig
getäuscht worden. Da ich Brenner ganz gut kannte – bis 1971 war
ich im ZK der KPD/ML zuständig für Betrieb und Gewerkschaft – sagte
ihm daraufhin: „Du muss doch als Kommunist wissen, dass die Großbourgeoisie
immer arglistig täuscht.“
Fehler
3: (Abenteurertum)
Wenn
zu befürchten ist, dass es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen (z.B. mit
der Polizei) kommt, dann ist es richtig, dass man sich darauf vorbereitet.
Man muss sich fragen, ob es politisch sinnvoll ist, diese
Auseinandersetzung einzugehen und ob man sie den Kollegen im Betrieb erklären
kann.
Zu
diesen Vorbereitungen gehört aber auch, dass man sich genau ansieht, wer
an solch einer Aktion teilnimmt. Es dürfen unter keinen Umständen z.B.
schwangere Frauen oder, wie hier, Bluterkranke, an der Aktion teilnehmen.
Ich
gehe davon aus, die Duisburger KPD/ML wusste von der Krankheit Günter
Routhiers. Folglich war es abenteuerlich, wenn er an der Aktion teilnimmt.
Fazit:
Ich
habe es selbst miterlebt, dass gegen Routhier mit brutaler Gewalt
vorgegangen wurde. Es besteht kein Zweifel daran, dass er von der Polizei
erschlagen wurde. Wenn der Verfassungsschutz später behauptete, des
seinen keine Anzeichen von Gewaltanwendung an der Leiche entdeckt worden,
so ist das eine Lüge.
Der
Polizeiterror, der dann in den Tagen nach dem Tod Günter Routhiers in
Duisburg wütete, weist darauf hin, dass sich die Herrschenden und ihre
Polizeibüttel dieses Verbrechens bewusst waren.
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder
Landesbehörden 1974
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