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Helmut Lucas

Vor 30 Jahren

Duisburg – ein Heerlager

Als wir morgens gegen neun Uhr mit dem Auto in Duisburg ankamen, trauten wir unseren Augen nicht. Bis dahin hatte sich keine/r von uns groß Gedanken darüber gemacht, wie viele Polizeifahrzeuge es eigentlich gibt. Aus Bremen kommend waren wir einiges gewohnt. Der damalige Polizeipräsident von Bock und Polach war auch in Polizeikreisen als Hardliner bekannt.

Was sich uns hier bot war Belagerungszustand: Mannschaftswagen an Mannschaftswagen so weit das Auge reichte, und das auf einer schnurgraden nicht enden wollenden breiten Chaussee, wohlgemerkt: zu beiden Seiten der Fahrbahn. Schon eine halbe Stunde später, waren die Zufahrten nach Duisburg gesperrt. Sämtliche Autos wurden durchsucht, Fahnen, Transparente usw. beschlagnahmt. Fahnenstangen wurden als Waffen deklariert. Hatte jemand nur irgendetwas dieser Art im Auto, wurde der Zutritt nach Duisburg verwehrt und schon vor den Autobahnabfahrten nach Hause geschickt.

Geplant war, den Sarg durch die Stadt zum Friedhof zu tragen. Das war mit Hinweis auf die Straßenordnung polizeilich untersagt worden. Als wir uns dann zur Demonstration bzw. zum Trauerzug sammelten, hatten wir viel Zeit und Gelegenheit mit den Einheimischen zu diskutieren, die ausgesprochen sauer über den Kriegszustand in ihrer Stadt waren. Gerade ältere Menschen waren erschrocken und entsetzt, weil sie „so etwas seit dem Krieg nicht mehr erlebt“ hatten.

Die Anzahl der Demonstranten betrug etwa drei- bis vierhundert, die der Staatsgewalt ein Mehrfaches. Die erste Konfrontation fand am Friedhof statt. Obwohl ein Trauerzug zum Grab vorher nicht verboten worden war, versperrte uns die Polizei den Weg. Schließlich durfte eine Delegation den Friedhof betreten. Die Demonstration war eingekreist und die Bullen aggressiv, wie wir es vorher noch nicht erlebt hatten. Den Grund erfuhren wir von einem Genossen, der den Polizeifunk abgehört hatte. Die KPD/ML hatte u. a. die unglückliche Parole „Rache für Günter Routhier“ ausgegeben. Über Polizeifunk wurde behauptet, wir Demonstranten wollten aus Rache einen Polizisten töten. Entsprechend aufgeheizt war der Trachtenverein.

Auf dem Rückweg wurde uns wieder unvermittelt der Weg versperrt und die Demonstration aufgelöst. Inmitten dieser Verwirrung und Beratung was zu tun sei, griff die Polizei schon an und schlug mit Gummiknüppeln auf alles ein, was nicht sofort verschwinden konnte. Bei einer solchen Übermacht, vor allem taktisch gut aufgestellt, war nicht einmal ein geordneter Rückzug möglich. Die Demonstranten wurden regelrecht durch die Stadt gejagt. Die Bullen mit ihren Knüppeln hinterher.

Nicht wenigen Demonstranten, wurden Türen von Anwohnern geöffnet, die sie in ihre Hausflure ließen und gleich oder später durch den Hinterausgang entwischen ließen. Manche wurden sogar bewirtet. Ich selbst bin mit zwei 15jährigen Genossen (die hatten extra die Schule geschwänzt) in einer Kneipe gelandet. Kaum hatten wir Bier und Cola, kam ein Greiftrupp der Polizei herein und fragte den Wirt, ob in den letzten zehn Minuten neue Gäste gekommen seien. Der Wirt verneinte, die Gäste widersprachen nicht. Zwei Uniformierte kontrollierten die Toiletten. Dann zogen sie ab. Nun hatte die KPD/ML vor der Demonstration die Anweisung erteilt, „anständig“ angezogen zu kommen, weil wir schließlich zu einer Beerdigung gingen. Das hatte sich hier ausgezahlt. Meinen schwarzen Schlips und unsere schwarzen Armbinden hatten wir schon vorher abgenommen.

Die Greiftrupps haben uns mindestens noch zwei bis drei Stunden gesucht. Erst am frühen Abend konnten wir uns wieder zusammenfinden. Und auch dann gab es noch reichlich Straßensperren. Irgendwie sind wir dann über Düsseldorf auf die Autobahn gekommen.

Wer dabei gewesen ist, wird sich immer wieder daran erinnern. Und das dieser Bericht hier heute steht? Auch das ist ein Stück „Rache für Günther Routhier“!

Helmut Lucas

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Polizeimord vor 30 Jahren:

5. Juni 1974 – Polizei erschlägt in Duisburg den 45 Jahre alten Frührentner Günter Routhier

von Günter Ackermann

Man findet nur wenige Spuren im Internet und doch erregte der Fall damals großes Aufsehen. Mitten in einer Stadt des Ruhrgebiets, in einer Bazarstraße, dem Sonnenwall, in der 1. Etage, dem Verhandlungssaal des Arbeitsgerichts, wird ein bluterkranker Mann von Polizisten erschlagen.

Ich war dabei, habe alles mitbekommen. Mit mir verschiedene Kollegen aus Betriebsrat und Vertrauenskörper der Mannesmann-Hütte in Duisburg-Huckingen.

Kläger war ein Funktionär der KPD/ML, Hanfried Brenner. Der hatte auf der Hütte gearbeitet und war entlassen worden. Nun klagte er vor dem Arbeitsgericht.

Die KPD/ML erschien mit großem Aufgebot. Brenner verlor den Prozess. Mit einem Megafon protestierten sie gegen dieses Urteil aus dem Fenster auf die belebte Einkaufsstraße. Bald erschien die Polizei und ging gegen die Protestierer vor.
Ich sah, wie sie einen Mann ergriffen, ihn auf den Boden warfen und die wenige Meter entfernte Treppe runterwarfen. Sie schlugen ihn mit dem Kopf auf die Stufen. Der Mann schrie: „Ich bin Bluter!“

Daraufhin der Polizist: „Wer Bluter ist bestimmen wir!“ und – peng – schlugen ihn nochmals mit dem Kopf auf die Stufen.

Im Verfassungsschutzbericht von 1974 wird dann stehen: „Die Obduktion der Leiche erbrachte keinerlei Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung.“[1]

Wir Vertrauensleute und Betriebsräte aus der Mannesmann-Hütte protestierten. Es nützte nichts, der brutale Einsatz gegen die KPD/ML-Mitglieder ging weiter.

Schwere Fehler der KPD/ML

Fehler 1: (ultralinkes Getue ohne Massenbasis)

Die Vorgeschichte: Hanfried Brenner, damals ZK-Mitglied der KPD/ML, arbeitet bei Mannesmann. Er versucht eine Parteiorganisation im Betrieb aufzubauen , mehr der weniger erfolglos. Bei jeder Betriebsversammlung kommt ein Streikaufruf von ihm, die Hüttendirektion unternimmt nichts, weiß sie doch, dass nichts passieren wird.

(Zum Vergleich: Ich war damals auf dieser Hütte ebenfalls beschäftigt und IG-Metall-Vertrauensmann. Als ich einmal einen verklausulierten Streikaufruf bei der Betriebsversammlung vortrug, wurde ich am Tag danach zum Arbeitsdirektor zitiert um mir meine fristlose Entlassung mitzuteilen. Nur die Solidarität meiner Kollegen verhinderte das. Während ich beim Arbeitsdirektor saß, riefen sie beim Betriebsrat an und teilten mit, wenn ich nicht innerhalb einer Frist am Arbeitsplatz erschiene, legten sie die Arbeit nieder.)

Die IG-Metall sah das anders als die Werksleitung der Hütte. Es existierte damals ein Unvereinbarkeitsbeschluss des IGM-Vorstands: Wer Mitglied der KPD/ML ist, dürfe nicht Mitglied der IG-Metall sein. Brenner wurde aus der IG-Metall ausgeschlossen. Die Vertrauensleute und der Betriebsrat beschlossen zwar mit großer Mehrheit, dass sie gegen den Rausschmiss seinen, aber es nützte nichts.

Die Hütte war ein Betrieb der Montanmitbestimmung, die Mitgliedschaft in der IG-Metall war quasi obligatorisch. Niemand wurde eingestellt der nicht Gewerkschaftsmitglied ist und folglich wurden die, die aus der IGM ausgeschlossen wurden, entlassen. Alles etwas außerhalb des Gesetzes, aber so war es eben. Man brauchte nur noch den formalen Entlassungsgrund.

Anlass zur Entlassung war dann der inzwischen zur Routine gewordene Streikaufruf Brenners. Zwar wurde dieser – wie schon zuvor - von den Kollegen belächelt und man ging zur Tagesordnung über, aber diesmal reagierte der Konzern mit Entlassung Brenners.

Brenners Streikaufrufe waren vollkommen unsinnig. Brenner wurde als Sonderling empfunden und isolierte sich eher. Aber er meinte, das sei erforderlich und die wahre revolutionäre Linie.

Wenn Brenner eine Basis im Betrieb gehabt hätte, wenn ihm die Kollegen als einen der ihren akzeptiert hätten, hätte weder die IG-Metall ihn ausschließen können, noch die Geschäftsleitung – hier der aus der IG-Metall kommende Arbeitsdirektor Henne – feuern können.

Fehler 2: (leichtfertiges Verhalten von Brenner)

Brenner, der im ZK zuständig war für Betrieb und Gewerkschaft, hätte es eigentlich wissen müssen, dass man bei allem, was man in solch einer Situation unterschreibt, aufpassen muss. Brenner aber unterschrieb leichtfertig, dass er an die Mannesmann-AG-Hüttenwerke keinerlei Ansprüche mehr hat. Er hätte wissen müssen, dass niemand solch einen Revers unterschreiben muss, denn er stimmt damit seiner Entlassung zu. Kein Richter, selbst ein ihm wohlwollender nicht, konnte ihm jetzt noch helfen. Folglich verlor er den Arbeitsgerichtsprozess.

Ich sprach damals mit Brenner darüber. Er sagte, er sei arglistig getäuscht worden. Da ich Brenner ganz gut kannte – bis 1971 war ich im ZK der KPD/ML zuständig für Betrieb und Gewerkschaft – sagte ihm daraufhin: „Du muss doch als Kommunist wissen, dass die Großbourgeoisie immer arglistig täuscht.“

Fehler 3: (Abenteurertum)

Wenn zu befürchten ist, dass es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen (z.B. mit der Polizei) kommt, dann ist es richtig, dass man sich darauf vorbereitet. Man muss sich fragen, ob es politisch sinnvoll ist, diese Auseinandersetzung einzugehen und ob man sie den Kollegen im Betrieb erklären kann.

Zu diesen Vorbereitungen gehört aber auch, dass man sich genau ansieht, wer an solch einer Aktion teilnimmt. Es dürfen unter keinen Umständen z.B. schwangere Frauen oder, wie hier, Bluterkranke, an der Aktion teilnehmen.

Ich gehe davon aus, die Duisburger KPD/ML wusste von der Krankheit Günter Routhiers. Folglich war es abenteuerlich, wenn er an der Aktion teilnimmt.

Fazit:

Ich habe es selbst miterlebt, dass gegen Routhier mit brutaler Gewalt vorgegangen wurde. Es besteht kein Zweifel daran, dass er von der Polizei erschlagen wurde. Wenn der Verfassungsschutz später behauptete, des seinen keine Anzeichen von Gewaltanwendung an der Leiche entdeckt worden, so ist das eine Lüge.

Der Polizeiterror, der dann in den Tagen nach dem Tod Günter Routhiers in Duisburg wütete, weist darauf hin, dass sich die Herrschenden und ihre Polizeibüttel dieses Verbrechens bewusst waren.


[1] Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1974

http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/ib1974.pdf

Die Verfassungsschutz-Lüge:

"Die Obduktion der Leiche erbrachte keinerlei Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung"

Quelle: Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1974, http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/ib1974.pdf

Maoistisch-kommunistische Gruppen

Die drei bedeutsamsten maoistischen Gruppierungen in NW, die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten- Leninisten (KPD/ML) und der Kommunistische Bund Westdeutschland (KBW) sind im Berichtszeitraum durch eine Reihe größerer Aktionen in Erscheinung getreten: Aktionen anläßlich der Beisetzung Routhiers in Duisburg

Am 5. Juni 1974 hat in Duisburg ein Arbeitsgerichtsprozeß gegen einen Funktionär der KPD/ML stattgefunden. Während der Verhandlung kam es zu tumultartigen Szenen und Widerstandsleistungen gegen die herbeigerufenen Polizeibeamten. Unter den vorläufig Festgenommenen befand sich der 45 Jahre alte Günter ROUTHIER, der infolge eines Bluterleidens erwerbsunfähig war. Am 13.06.1974 wurde er wegen einer Gehirnblutung in ein Krankenhaus eingeliefert und verstarb am 18.06.1974.

Die Obduktion der Leiche erbrachte keinerlei Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung.

Mit ungewöhnlich großem Propagandaaufwand versuchte die KPD/ML, ROUTHIER als Märtyrer darzustellen. Sie behauptete, R. sei bei einem "brutalen Polizeieinsatz" ermordet worden. Die KPD schloß sich den Propagandaaktionen an. Am Tage der Beerdigung (24.06.1974) trafen aus fast allen Bundesländern als Trauergäste getarnte Demonstranten in Duisburg ein. Ein geplanter Demonstrationszug wurde vom Polizeipräsidenten verboten. Trotzdem versammelten sich während dieses Tages bis in die späten Abendstunden an mehreren Stellen in Duisburg Gruppen der KPD/ML und der KPD. Im Zuge der notwendig gewordenen polizeilichen Maßnahmen wurden in größerer Anzahl Hieb-, Stich- und Schlagwaffen sichergestellt, 96 Personen vorübergehend festgenommen. 14 Polizeibeamte sind bei den Einsätzen verletzt worden.

Am Grabe hielten der Vorsitzende der KPD/ML Ernst AUST und ein Spitzenfunktionär der KPD Reden. AUST gab bekannt, daß ROUTHIER posthum in die KPD/ML aufgenommen worden sei.

Aus: Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1974

http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/ib1974.pdf

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