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Schröder beseitigt die Arbeitslosen durch aushungern!

Berechnungsgrundlagen für ALG-II nach unten gefälscht

Quelle: jungewelt vom 18.12.2004

»Offensichtlich wurde die Statistik manipuliert«

Interview

Interview: Ralf Wurzbacher

ALG-II-Bezieher bekommen weniger als die bisherige Sozialhilfe. Offizielle Zahlen wurden raffiniert frisiert. Ein Gespräch mit Helga Spindler

* Helga Spindler ist Professorin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht an der Universität Duisburg/Essen.

F: Läßt sich vom Arbeitslosengeld II (ALG II) besser leben als von der Sozialhilfe?

Nein, die Betroffenen werden schlechter gestellt. Allerdings wurde das raffiniert getarnt. Erhielt man bisher ergänzend zum Regelsatz einmalige Beihilfen etwa für Kleidung, Schulbücher und Haushaltsgeräte, werden diese ab 2005 auf einen monatlichen Gesamtregelsatz von 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten umgelegt. Das ist weniger, als bisher im Durchschnitt für einmalige Beihilfen gezahlt wurde.

F: In welcher Größenordnung?

Das hängt von der Berechnungsgrundlage ab. Verglichen mit 1998, das auch zur Ermittlung der neuen Regelsätze herangezogen wird, werden sich die durchschnittlich für alle Haushaltsmitglieder bewilligten Mittel für einmalige Beihilfen um 40 bis 50 Prozent verringern. Hat jedes Haushaltsmitglied damals noch durchschnittlich etwa 90 DM monatlich zusätzlich zum Regelsatz erhalten, werden es demnächst nur noch 20 bis 33 Euro sein.

Die Regierung behauptet, ALG-II-Beziehern gehe es in Zukunft besser als heutigen Sozialhilfeempfängern.

Der eigentlich richtige Ansatz, den Betroffenen durch Pauschalzahlungen größere Freiheiten für eigenständiges Wirtschaften einzuräumen, wird zur Zumutung, wenn das Geld so knapp bemessen ist, daß von freiem Wirtschaften keine Rede sein kann.

F: Wann wäre diese Bedingung erfüllt?

Nur um das Niveau der jetzigen Sozialhilfe zu halten, müßte der Eckregelsatz mindestens 25 Euro im Monat zusätzlich für einmalige Anschaffungen erhalten. Zugleich müßte die völlig unbegründete Absenkung der Regelsätze für Kinder von sieben bis 18 Jahren um fünf bis zehn Prozent rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus müßten mindestens 15 bis 20 Euro zur Deckung der gestiegenen Ausgaben für Gesundheitsleistungen, Haushaltsenergie und Verkehrsleistungen aufgeschlagen werden.

Nimmt man nicht die Sozialhilfe, sondern die Konsumausgaben der einkommensschwächsten Haushalte zum Maßstab, kommt man zu noch höheren Beträgen. Mein Kollege Matthias Frommann von der Fachhochschule Frankfurt (Main) hat auf dieser Grundlage eine notwendige Erhöhung des Regelsatzes um 30 Prozent auf 448 Euro errechnet.

F: Die Sozialhilfe und damit auch das künftige ALG II bemessen sich am sogenannten Existenzminimum. Wie hat die Regierung diese Meßlatte nach unten korrigiert?

Offensichtlich hat man die Vergleichsstatistik manipuliert. Bis 1990 galt der sogenannte Warenkorb als Maßstab für das Existenzminimum. Danach zog man die Konsumausgaben der Haushalte mit geringem Einkommen heran. Jetzt wurden von diesen Vergleichsdaten weitere Abzüge gemacht, die nicht begründbar sind.

F: Sie meinen die veranschlagten Ausgaben für Sportboote und Segelflugzeuge ...

... oder für Maßkleidung und Pelze. Es wird unterstellt, daß die einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland Geld für derartige Luxusgüter übrig hätten, was sich dann in entsprechenden Abzügen für ALG-II-Bezieher niederschlägt. Auch die Abzüge für Strom, Gesundheit und Ernährung sind nicht vertretbar.

F: Womit wird die zusätzliche Absenkung der Regelsätze für Kinder gerechtfertigt?

Man hat die gesamte Systematik der Kinderregelsätze umgestellt. Der Regelsatz für Kinder bis sieben Jahre wurde dabei um fünf bis zehn Prozent erhöht, womit aber hauptsächlich die Absenkungen bei den einmaligen Beihilfen kompensiert wurden. Im Gegenzug wurden die Regelsätze der Kinder von sieben bis 18 Jahre zusammen mit den einmaligen Beihilfen erheblich gesenkt. Es wird behauptet, diese Regelung sei einfacher und entspreche einer allgemeinen statistischen Wahrnehmung. Tatsächlich gibt es aber keine Vergleichsdaten, und so wird die soziale Lage von Hunderttausenden Kindern in der Ausbildungsphase erheblich verschlechtert. Einzige Ausnahme sind Alleinerziehende mit einem Kind über sieben Jahre, die in Zukunft einen Mehrbedarf bekommen, der die Auswirkungen nicht so stark macht wie bei den Hauptverlierern, den Familien mit Kindern.

 

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