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Schröder
beseitigt die Arbeitslosen durch aushungern!
Berechnungsgrundlagen
für ALG-II nach unten gefälscht |
Quelle: jungewelt
vom 18.12.2004
»Offensichtlich wurde
die Statistik manipuliert«
Interview
Interview:
Ralf Wurzbacher
ALG-II-Bezieher bekommen
weniger als die bisherige Sozialhilfe. Offizielle Zahlen wurden
raffiniert frisiert. Ein Gespräch mit Helga Spindler
* Helga Spindler ist
Professorin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht an der
Universität Duisburg/Essen.
F: Läßt sich vom
Arbeitslosengeld II (ALG II) besser leben als von der Sozialhilfe?
Nein, die Betroffenen werden
schlechter gestellt. Allerdings wurde das raffiniert getarnt. Erhielt
man bisher ergänzend zum Regelsatz einmalige Beihilfen etwa für
Kleidung, Schulbücher und Haushaltsgeräte, werden diese ab 2005 auf
einen monatlichen Gesamtregelsatz von 345 Euro im Westen und 331 Euro im
Osten umgelegt. Das ist weniger, als bisher im Durchschnitt für
einmalige Beihilfen gezahlt wurde.
F: In welcher Größenordnung?
Das hängt von der
Berechnungsgrundlage ab. Verglichen mit 1998, das auch zur Ermittlung
der neuen Regelsätze herangezogen wird, werden sich die
durchschnittlich für alle Haushaltsmitglieder bewilligten Mittel für
einmalige Beihilfen um 40 bis 50 Prozent verringern. Hat jedes
Haushaltsmitglied damals noch durchschnittlich etwa 90 DM monatlich zusätzlich
zum Regelsatz erhalten, werden es demnächst nur noch 20 bis 33 Euro
sein.
Die Regierung behauptet,
ALG-II-Beziehern gehe es in Zukunft besser als heutigen Sozialhilfeempfängern.
Der eigentlich richtige
Ansatz, den Betroffenen durch Pauschalzahlungen größere Freiheiten für
eigenständiges Wirtschaften einzuräumen, wird zur Zumutung, wenn das
Geld so knapp bemessen ist, daß von freiem Wirtschaften keine Rede sein
kann.
F: Wann wäre diese
Bedingung erfüllt?
Nur um das Niveau der
jetzigen Sozialhilfe zu halten, müßte der Eckregelsatz mindestens 25
Euro im Monat zusätzlich für einmalige Anschaffungen erhalten.
Zugleich müßte die völlig unbegründete Absenkung der Regelsätze für
Kinder von sieben bis 18 Jahren um fünf bis zehn Prozent rückgängig
gemacht werden. Darüber hinaus müßten mindestens 15 bis 20 Euro zur
Deckung der gestiegenen Ausgaben für Gesundheitsleistungen,
Haushaltsenergie und Verkehrsleistungen aufgeschlagen werden.
Nimmt man nicht die
Sozialhilfe, sondern die Konsumausgaben der einkommensschwächsten
Haushalte zum Maßstab, kommt man zu noch höheren Beträgen. Mein
Kollege Matthias Frommann von der Fachhochschule Frankfurt (Main) hat
auf dieser Grundlage eine notwendige Erhöhung des Regelsatzes um 30
Prozent auf 448 Euro errechnet.
F:
Die Sozialhilfe und damit auch das künftige ALG II bemessen sich am
sogenannten Existenzminimum. Wie hat die Regierung diese Meßlatte nach
unten korrigiert?
Offensichtlich hat man die
Vergleichsstatistik manipuliert. Bis 1990 galt der sogenannte Warenkorb
als Maßstab für das Existenzminimum. Danach zog man die Konsumausgaben
der Haushalte mit geringem Einkommen heran. Jetzt wurden von diesen
Vergleichsdaten weitere Abzüge gemacht, die nicht begründbar sind.
F:
Sie meinen die veranschlagten Ausgaben für Sportboote und
Segelflugzeuge ...
... oder für Maßkleidung
und Pelze. Es wird unterstellt, daß die einkommensschwächsten
Haushalte in Deutschland Geld für derartige Luxusgüter übrig hätten,
was sich dann in entsprechenden Abzügen für ALG-II-Bezieher niederschlägt.
Auch die Abzüge für Strom, Gesundheit und Ernährung sind nicht
vertretbar.
F: Womit wird die zusätzliche
Absenkung der Regelsätze für Kinder gerechtfertigt?
Man hat die gesamte
Systematik der Kinderregelsätze umgestellt. Der Regelsatz für Kinder
bis sieben Jahre wurde dabei um fünf bis zehn Prozent erhöht, womit
aber hauptsächlich die Absenkungen bei den einmaligen Beihilfen
kompensiert wurden. Im Gegenzug wurden die Regelsätze der Kinder von
sieben bis 18 Jahre zusammen mit den einmaligen Beihilfen erheblich
gesenkt. Es wird behauptet, diese Regelung sei einfacher und entspreche
einer allgemeinen statistischen Wahrnehmung. Tatsächlich gibt es aber
keine Vergleichsdaten, und so wird die soziale Lage von Hunderttausenden
Kindern in der Ausbildungsphase erheblich verschlechtert. Einzige
Ausnahme sind Alleinerziehende mit einem Kind über sieben Jahre, die in
Zukunft einen Mehrbedarf bekommen, der die Auswirkungen nicht so stark
macht wie bei den Hauptverlierern, den Familien mit Kindern. |