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Harzt
IV:
Die
sozialen Wohltaten der Sozialdemokraten:
4,42 Euro am Tag zum Essen - da ist es
selbst bei Aldi zu teuer
von
Günter Ackermann
3.Januar
2005
Die Suppenküchen von Klöstern, die „Tafeln“ für
Obdachlose und die Obdachlosenunterkünfte werden ab 2005 Zulauf
bekommen. Für ganze 4,42 € am Tag darf ein ALG II-Bezieher ab
1. Januar 2005 essen, isst er mehr, dann muss er die letzten
Tage des Monats versuchen in Armenküchen versuchen essen zu
bekommen oder eben das Gras auf der Wiese hinter dem Haus
abzuweiden. Das wäre dann eine sozialverträglich Art des
Rasenschnitts – wenn sich nicht die Grasesser in bestimmten
Slumgebieten massieren würden, denn nur dort sind die Mieten
Hartz IV-gerecht. Leider sind dort auch die Rasenflächen
kleiner und seltener.
Ob
die Polizei nun zum Schutz der Rasenflächen vor von
Hartz IV-Betroffenen eingesetzt wird, entzieht sich meiner
Kenntnis – anzunehmen ist es aber. Denn wo kämen wir hin,
wenn das ganze Gras gefressen würde von Hartz IV-ern?
Auf
längere Zeit aber wird sich dieses Problem einpendeln. Denn
ganze 13,17 € im Monat darf ein ALG II-Bezieher für
Arzt und Medikamente ausgeben. Bei einem Krankenhausaufenthalt
wirds dann eng.. Zwar braucht er dann die 4,42 € zum Essen nicht, aber
einige Krankenhäuser beliefern ihre Patienten aus Ersparnisgründen
nicht mehr mit Medikamenten, sondern lassen sie vom Hausarzt
verschreiben. Da kommen also die Arzneikostenzuzahlungen auch
noch dazu.
Die
Lösung des Problems hat der damalige deutsche Oberarzt und Ärztepräsident
Vilmar bereits in den 90er Jahren des vorigem Jahrhunderts sehr
treffend benannt: sozialverträgliches Frühableben.
Vilmar wurde damals mit dem Unwort des Jahres ausgezeichnet.
Ich
will sagen: Die ALG II-Empfänger können sich eine wirksame
medizinische Versorgung nicht mehr leisten, leben
sozialverträglich früh ab und den „Vorteil“ davon
haben nicht nur die Krankenkassen, sondern auch der
Finanzminister, der das Geld jetzt für wichtigere Sachen
ausgeben kann, nämlich für die Vaterlandsverteidigung am
Hindukusch.
Das
also schenkt uns unsere weise Regierung unter der Führung des
Kanzlers Schröder, also von Deutschlands ranghöchsten Handelsvertreter.
A
propos Schröder als Handelsvertreter: Als er noch Ministerpräsident
in Niedersachsen war, durfte er auf Kosten des VW-Konzerns am
Wiener Opernball Champagner schlürfen, Kaviar speisen und
schwofen. Es ist verständlich, denn ein Großunternehmen,
wie VW, muss ja einen armen Landesfürsten mit kulturellen
Leckerbissen sponsern, immerhin bringt der Arbeit ja auch Geld
auf die Konzernkonten.
Wie sich das auszahlte, wissen wir jetzt:
VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz ist nicht nur Namengeber eines
der größten Gewinnschübe seit dem Krieg, sondern dessen Ideen
sichern auch nachhaltig diese Gewinne für die Großkonzerne.
Immerhin beginnen jetzt die Beschäftigten Vernunft anzunehmen
und sind bereit, über eeine Angleichung ihrer Löhne an die in
der Ukraine und Moldavien nachzu denken.
Von
diesen Freuden auf Rechnung des KdF-Wagenherstellers
träumt der ALG II-Empfänger nur. Er bekommt 1,32 € am Tag für
„Freizeit, Unterhaltung und Kultur“. Der kann sich den
Opernball abschminken, selbst dann, wenn er seinen Betrag für
„Verzehr außer Haus“ von 33 Cent am Tag (10,06 € pro
Monat) dazu packt. Selbst ein Hamburger dürfte da zu teuer sein
– wobei es den ja auch nicht beim Opernball geben wird. Und VW
zahlt auch nicht die Reise dahin.
Mit
ALG II ist das nicht zu leisten, denn für Fahrräder und
Ersatzteile sowie „Verkehr“ gibt’s 19,20 € im Monat.
Damit kommt der arbeitslose Bremer mal eben nach Oldenburg, die
Fahrt dahin kostet nämlich 10,60 €, zurück muss er
einige Kilometer aber dann zu Fuß gehen. Und es gibt in
Oldenburg keinen Opernball.
Wir
sehen: Die sozialen Demokraten haben an alles gedacht. Ihre
Einnahmen bleiben auf hohem Niveau, die Großunternehmen sparen
Lohnkosten und der Staat behält Geld für Dinge, die der
deutschen Wirtschaft was bringen: Kriegsminister Struck kann
moderne Panzer, Flugzeuge und Schiffe kaufen, die deutsche
Interessen weltweit sichern helfen. Alle freuen sich: der
Kanzler, der Chef der Deutschen Bank und die anderer Banken auch, die Chefs von Thyssen, VW,
Siemens und DaimlerChrysler usw.
sowieso. Aber auch der ALG II-Bezieher
darf sich freuen, das Vaterland gibt ihm einen Job – für 1
€ Mehraufwandsentschädigung. Na wenn das nichts ist.
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Fleisch
höchstens mal am Wochenende
Daten und Fakten: »Eckregelsatz« für
Bezieher von ALG II
jungeWelt
vom 03.01.2005
Im Mai 2004 hat der Bundesrat die von
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegte »Verordnung der neuen
Regelsatzverordnung« ohne Wortmeldung passieren lassen. Der darin
beschriebene Regelsatz von ALG II soll »nicht nur das für das
physische Leben Erforderliche, sondern auch die Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben« finanzieren. So jedenfalls heißt es im Antrag von
SPD und Grünen »Fördern und fordern – Sozialhilfe modern gestalten«
(Drucksache 14/7293, 7.11.2001). Hier der »Warenkorb«, den Bund und Länder
für einen westdeutschen Alleinstehenden für ausreichend halten, um das
angebliche Lotterleben von ALG-II-Beziehern zu bezahlen.
* Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
sollen 132,71 Euro im Monat reichen. Das sind 4,42 Euro am Tag. Fleisch
gibt’s da nur am Wochenende.
* Für Bekleidung und Schuhe (inkl.
Reinigung, Reparaturen) gibt’s 34,26 Euro im Monat oder 1,14 Euro pro
Tag.
* Für Wohnungsrenovierung (tapezieren,
streichen) und Strom gibt’s 25,93 Euro.
* Für Möbel, Teppiche, Kühlschrank,
Waschmaschine, Geschirr, Glühbirnen usw. sind 27,70 Euro im Monat oder
6,40 Euro pro Woche veranschlagt.
* Für Pharmaprodukte und den Besuch beim
Arzt gibt’s 13,17 Euro im Monat. Nach einmal Praxisgebühr wird’s
eng.
* Für Fahrräder und Ersatzteile sowie »Verkehr«
gibt’s 19,20 Euro im Monat. Wie soll man davon eine Monatskarte
bezahlen?
* Für »Nachrichten« (Postkarte an die
Lieben, Telefon, Internet) gibt’s 22,37 Euro. Nach Abzug der Grundgebühren
fürs Telefon bleibt gerade noch Geld für zwei Päckchen, zwei Briefe
und ein Telefonat. Aber schließlich sollen ALG-II-Bezieher auch nicht
kommunizieren, sondern Arbeit suchen!
* Für »Freizeit, Unterhaltung und Kultur«
gibt’s 39,48 Euro – 1,32 Euro pro Tag. Das reicht für eine Zeitung,
soll aber auch den »Besuch von Sport- und Freizeitstätten« ermöglichen,
Ausleihgebühren in Bibliotheken, neue Bücher, Radios und Fernseher.
PISA läßt grüßen!
* Auch an »Verzehr außer Haus« ist gedacht
– 10,06 Euro im Monat sind dafür bereitgestellt. Für eine Mutter mit
zwei Kindern reicht das für ... aber lassen wir das!
* Letzte Position ist »andere Waren und
Dienstleistungen«. Das sind z. B. der Friseur, der Haartrockner und die
Kontogebühren. Dafür gibt’s 20,13 Euro im Monat.
Insgesamt ergibt das die sattsam bekannten
345 Euro im Monat. Für einen Westdeutschen.
(jW)
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