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Clement lässt Arbeitslose telefonisch bespitzeln sein Ministerium streitet ab

von Günter Ackermann/9. August 2005

Untenstehende Nachricht (Auszug) erreichte uns heute. Danach hat Clements Ministerium hat ein privates Call-Center beauftragt, Empfänger von ALG II (Hartz IV) per Telefon zu bespitzeln. Der Trick der Clement-Beamten: Das Call-Center ruft am Wochenede recht früh – 8:30 Uhr – an und fragt unverfängliches Zeug, Das soll. Lt. Arbeitsamt Dortmund, der „Datenaktualisierung“ diesen. Aber diese Daten hat die Arbeitsagentur und braucht sie nicht per Telefon zu erfragen.

In Wirklichkeit will die Clement-Behörde herausfinden, ob der Arbeitslose erreichbar ist. Wäre das nicht der Fall, stünde er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und die Behörde hätte die Möglichkeit, ihm Hartz IV zu sperren oder zu kürzen.

Das geht rein rechtlich nur an Wochentagen und auch dann nur postalisch, nicht aber telefonisch. Die Bespitzelungsaktion der Clement-Schnüffler geht weit über das Erlaubte hinaus. Deshalb behauptete die Arbeitsagentur, das sei „Datenaktualisierung“. Wie gesagt: Die aktualisierten Daten hat die Arbeitsagentur.

Ein Bericht eines Betroffenen gibt weitere Hinweise:

Wenn Sie aus dem Haus gehen, dann haben Sie sich telefonisch abzumelden

Gestern habe ich bei dem Bundesministerium für Arbeit angerufen und es gelang mir bis zur Vorzimmerdame von Herrn Clement zu gelangen. Ich fragte die Vorzimmerdame : Ich möchte gerne einkaufen gehen, habe aber Angst das ich so eine Befragung der BA verpasse. Würde mich gerne abmelden aber bei meiner ARGE ist leider kein durchkommen. Diese Frau sagte mir, dass Sie mir nicht helfen könnte, das Sie die Abmeldung nicht abnehmen könnte und mir dadurch dann keine Strafe erspart werden könnte. Sie gab mir aber eine Nummer, die für solche Ratschläge da ist und auch helfen könnte. Diese Nummer ist übrigens für alle Arbeitslosen angeblich und soll schnelle Hilfe geben bei Fragen : 030-20146922. Da hatte ich auch wieder eine nette Frau dran die mich aufklärte über mein Problem des Einkaufens. Diese Nummer ist übrigens auch eine Nummer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

Ich fragte auch Sie, was kann passieren wenn? Sie sagte im dem Fall hätte ich ja einen Kassenbon und der würde für die BA zählen. Ich stutzte.

Ich fragte weiter, was ist wenn ein Arbeitsloser mal den ganzen Tag weg ist? Sie sagte, das kann nicht sein, ein Arbeitsloser ist nicht den ganzen Tag weg weil er verfügbar sein muss.

Ich fragte wieder was ist wenn ich das möchte ? Danach wurde ich aufgeklärt in Beamtendeutsch, was nichts anderes heißen sollte.

Wenn Sie aus dem Haus gehen, dann haben Sie sich telefonisch abzumelden.

Danach war mir klar das aus der Fußfesselgeschichte vor ein Paar Wochen nun eine Telefonfessel Geschichte geworden ist. Dieses ist aber Rechtswidrig und hat keinen Bestand so RA Gosmann. Es zählt nur die Verfügbarkeit des Briefes. Fragen sollten nicht beantwortet werden, da die BA schon alle Daten hat. Die Befragung hat keinen Zweck, es ist eigentlich das Ergebnis: Die BA will nur wissen ob wir anwesend sind. Damit Herr Clement mit seiner Verfolgungsbehörde auch schön die Arbeitslosen aus ALG II werfen kann. Es ist leider sehr traurig was hier passiert. Weitere Infos folgen. Ich habe die Namen der beiden Damen mit Absicht weggelassen, da es ab Montag ein schwebendes Verfahren werden könnte.

M.f.G

Martin Pausch

Auch wir riefen das Clement-Ministerium an und bekamen in der Pressestelle einen Herrn Moritz. Herr Moritz dementierte, dass es sich um eine Bespitzelungsaktion der Arbeitslosen durch sein Haus handele. Die, die diese Befragung durchführten, seien vormalige Beamte der Deutschen Bundespost. Sie würden darauf aufmerksam machen, dass man die Antwort verweigern könne und die Daten dienten allein – siehe oben – der „Datenaktualisierung“. So würde gefragt, ob die Telefon-Nummer und Adresse stimme, ferner ob der Arbeitslose selbständig sei, ob er bereits einen Job gefunden habe usw.

Meine Einwand: Der „Persönliche Ansprechpartner“ (so werden jetzt die Arbeitsvermittler genannt, denn sie haben keine Arbeit zu vermitteln) müsse doch diese Daten haben. Ein Arbeitsloser, der das nicht mehr sei, habe ja auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er müsse das ja auch der Arbeitsagentur melden und würde auch über seinen „Arbeitgeber“ gemeldet. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld sei erloschen und das wisse der „Persönliche Ansprechpartner“ besser, als es das Call-Center erfahren kann.

Das aber ergebe doch die Überlegung: Entweder würde hier mal wieder Geld aus der Arbeitslosenkasse verplempert oder aber, man sammle Daten, die man schon habe, was aber keinen Sinn ergeben. Sinn ergibt aber, wenn unter dem Vorwand, man wolle die (aktualisierten) Daten aktualisieren, man feststellen will, ob die abrufbereit sind, sie also bespitzele. Herr Moritz widersprach dem mit Entschiedenheit. Ich verrate kein Geheimnis: Ich glaubte ihm das nicht.

Weiterhin sagte ich, die ganze Aktion ergebe so keinen Sinn. Es sei, nach dem Gesetz, sogar strafbar, wenn jemand arbeite und Lohn beziehe, aber weiterhin Leistungen des Arbeitsamtes beziehe. Ob das aber durch eine Anrufaktion heraus zu bekommen sei, ist fraglich. Damit habe das doch den Sinn, als wenn die Innenminister ein Call-Center beauftragen und per Rundruf Straftaten aufklären wollten. Etwa so: „Haben sie einen Einbruch begangen?“, „Haben sie  jemanden ermordet?“ Das sei schlichter Schwachsinn. 

Also gibt es bei der Telefonaktion durch das Clement-Ministerium nur die Erklärung: Bespitzelung der Arbeitslosen.

G.A.

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Telefonterror gegen Erwerbslose

Quelle: jungeWelt vom 12.08.2005

Von Andreas Grünwald

Nürnberger Bundesagentur ermittelt über Call-Center-Agenten sensible Daten von ALG-II-Empfängern, um die Arbeitslosenstatistik zu schönen. Erwerbsloseninitiativen kritisieren Aktion

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, sollte sich dieser Tage nicht wundern, wenn sich am Telefon plötzlich ein Call-Center-Agent meldet, der angibt, im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen »Datenabgleich« durchführen zu wollen. Tatsächlich kommt der Anruf vom »Vivento Customer Service«, eine Beschäftigungsgesellschaft der Telekom, deren Mitarbeiter angewiesen sind, zur eigenen Identifikation lediglich auf die »Kundennummer« des Arbeitslosen zu verweisen. Dann geht es los: Suchen Sie überhaupt noch einen Job? Wer versorgt die Kinder, wenn Sie arbeiten? Wann haben Sie sich zuletzt beworben? 380000 Arbeitslose hat der Telefonservice allein in den letzten 14 Tagen angerufen. 180000mal kam ein Gespräch zustande. Doch Vorsicht ist angebracht, denn es werden Gründe gesucht, Arbeitslose aus der Statistik zu eliminieren, schließlich ist die August-Statistik die letzte vor den Neuwahlen.

Aktion wird ausgeweitet

Experten der BA hatten Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) auf die finanzaufwendige Idee gebracht, da eine 20prozentige Erfolgsquote erwartet werden könne, weshalb Clements Ministerium die Sache auch finanziert. Stichproben hatten ergeben, daß bei der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II massenhaft Fehler in den Behörden passierten. Auch Ein-Euro-Jobs versprachen Statistikbereinigung, denn Ein-Euro-Jobber gelten nicht als arbeitslos.

Die Ergebnisse der ersten 14 Tage der Telefonbefragung sind allerdings wenig bestechend. Nur etwa fünf Prozent der 180000 Befragten können, vor allem wegen Arbeitsunfähigkeit, aus der Statistik gestrichen werden, wie Ulrich Waschki, Pressereferent bei der BA in Nürnberg, am Mittwoch gegenüber jW angab.

Weil am Montag zudem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den sofortigen Abbruch der Telefonaktion forderte, sah es zunächst so aus, als werde die teure Aktion beerdigt. Doch am Dienstag abend gab BA-Vorstand Heinrich Alt überraschend bekannt, die Aktion werde nicht abgebrochen, sondern ausgeweitet. Alt will nun weitere 160 lokale ARGE, jene Arbeitsgemeinschaften aus örtlichen Sozial- und Arbeitsämtern, die für ALG-II-Bezieher zuständig sind, nun einbeziehen. Bundesweit sollen bis zu 1,2 Millionen Menschen erreicht werden, berichtete Reuters.

Fehlerfrei läuft das Ganze allerdings nicht. So gab ein ehemaliger Telefonbetreuer in der Ostthüringischen Zeitung an, daß beim Einsatz von zusätzlichem Personal aus Zeitarbeitsfirmen manches schief gelaufen sei. ALG-II-Empfänger, die kurzfristig krank waren, wurden für arbeitsunfähig erklärt. Gegenüber jW gab Call-Center-Pressesprecher Peter Kespohl an, die Telefonaktion deshalb vor allem mit eigenem Personal fortzusetzen. Im Gespräch ließ Kespohl durchblicken, wie kurzfristig die BA den Auftrag an seinen Betrieb vergeben habe. Jetzt seien aber jede Menge Richtlinien erarbeitet, nach denen seine Mitarbeiter telefonierten.

Datenschutz Fehlanzeige

Datenschutzrechtliche Grundsätze seien bei der Telefonaktion nicht beachtet worden, bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte. So hätte man den Betroffenen die Befragung schriftlich ankündigen müssen, denn nur dann hätten diese abwägen können, ob sie sich beteiligen wollen oder nicht, sagte Schaar, der auf die Freiwilligkeit der Telefonbefragung verwies. Auch sei die Berechtigung anrufender Mitarbeiter nicht zweifelsfrei geklärt. Das erzeuge aber die Gefahr von »Trittbrettfahrern«, die sich – in Berufung auf die Telefonaktion – mißbräuchlich Daten aneignen könnten. Schaar verwies auf weitere Bereiche, in denen die BA datenschutzrechtliche Nachbesserungen versprochen hatte, die aber bis heute nicht erfolgt seien. Bundesweit bestehe weiterhin Zugriff auf die Daten sämtlicher ALG-II-Bezieher. Gegenüber jW kritisierte Schaar auch den bisherigen 16seitigen ALG-II-Antrag, der datenschutzrechtliche Mängel aufweise. Die BA sei aber dabei, einen neuen Bogen zu entwerfen.

Überrumpelt und bedroht

Aufgedeckt hatte den statistisch motivierten Telefonterror die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialinitiativen (BAG-SHI). Betroffene seien regelrecht überrumpelt worden, konnte BAG-SHI-Geschäftsführer Frank Jäger berichten. Schon kritisches Nachfragen von Arbeitslosen hätten Drohungen ausgelöst, auf eine »Liste der Verweigerer« gesetzt zu werden. Jäger will von der Bundesagentur auch wissen, weshalb diese 16-seitige ALG-II-Anträge verwende, wenn darin erhobenen Daten nicht ordnungsgemäß verarbeitet werden. Er empfiehlt Betroffenen, sich nicht an der Telefonaktion zu beteiligten, das bleibe sanktionsfrei. Da besteht Übereinstimmung im Kreis von Sozialhilfe- und Arbeitslosengruppen. Auch Harald Thomé, Sozialberater beim Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles e.V., sah die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gewährleistet. Von einer »Zumutung« sprach der Münsteraner Arbeitslosentreff MALTA, und das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach konnte nicht glauben, daß ein privates Callcenter sensible Daten über Arbeitslose erhält, ohne daß diese informiert werden.

Doch für BA-Vorstand Alt sind solcherart Einwände unverständlich. Lägen besondere Umstände vor, sei ein Abweichen vom Schriftformerfordernis durchaus zu rechtfertigen. Zynisch fügt er hinzu: Im Interesse der Betroffenen und von besonderer Eilbedürftigkeit sei das Vorhaben, weil alle Möglichkeiten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu nutzen seien.

(Siehe auch Interview mit Peter Schaar)

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