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Clement
lässt Arbeitslose telefonisch bespitzeln –
sein
Ministerium streitet ab
von
Günter Ackermann/9. August 2005
Untenstehende
Nachricht (Auszug) erreichte uns heute. Danach hat Clements Ministerium
hat ein privates Call-Center beauftragt, Empfänger von ALG II (Hartz
IV) per Telefon zu bespitzeln. Der Trick der Clement-Beamten: Das
Call-Center ruft am Wochenede recht früh – 8:30 Uhr – an und fragt
unverfängliches Zeug, Das soll. Lt. Arbeitsamt Dortmund, der
„Datenaktualisierung“ diesen. Aber diese Daten hat die
Arbeitsagentur und braucht sie nicht per Telefon zu erfragen.
In
Wirklichkeit will die Clement-Behörde herausfinden, ob der Arbeitslose
erreichbar ist. Wäre das nicht der Fall, stünde er dem Arbeitsmarkt
nicht zur Verfügung und die Behörde hätte die Möglichkeit, ihm Hartz
IV zu sperren oder zu kürzen.
Das
geht rein rechtlich nur an Wochentagen und auch dann nur postalisch,
nicht aber telefonisch. Die Bespitzelungsaktion der Clement-Schnüffler
geht weit über das Erlaubte hinaus. Deshalb behauptete die
Arbeitsagentur, das sei „Datenaktualisierung“. Wie gesagt: Die
aktualisierten Daten hat die Arbeitsagentur.
Ein
Bericht eines Betroffenen gibt weitere Hinweise:
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Wenn Sie aus dem Haus gehen,
dann haben Sie sich telefonisch abzumelden
Gestern
habe ich bei dem Bundesministerium für Arbeit angerufen und es
gelang mir bis zur Vorzimmerdame von Herrn Clement zu gelangen.
Ich fragte die Vorzimmerdame : Ich möchte gerne einkaufen
gehen, habe aber Angst das ich so eine Befragung der BA
verpasse. Würde mich gerne abmelden aber bei meiner ARGE ist
leider kein durchkommen. Diese Frau sagte mir, dass Sie mir
nicht helfen könnte, das Sie die Abmeldung nicht abnehmen könnte
und mir dadurch dann keine Strafe erspart werden könnte. Sie
gab mir aber eine Nummer, die für solche Ratschläge da ist und
auch helfen könnte. Diese Nummer ist übrigens für alle
Arbeitslosen angeblich und soll schnelle Hilfe geben bei Fragen
: 030-20146922. Da hatte ich auch wieder eine nette Frau dran
die mich aufklärte über mein Problem des Einkaufens. Diese
Nummer ist übrigens auch eine Nummer des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit.
Ich
fragte auch Sie, was kann passieren wenn? Sie sagte im dem Fall
hätte ich ja einen Kassenbon und der würde für die BA zählen.
Ich stutzte.
Ich
fragte weiter, was ist wenn ein Arbeitsloser mal den ganzen Tag
weg ist? Sie sagte, das kann nicht sein, ein Arbeitsloser ist
nicht den ganzen Tag weg weil er verfügbar sein muss.
Ich
fragte wieder was ist wenn ich das möchte ? Danach wurde ich
aufgeklärt in Beamtendeutsch, was nichts anderes heißen
sollte.
Wenn
Sie aus dem Haus gehen, dann haben Sie sich telefonisch
abzumelden.
Danach
war mir klar das aus der Fußfesselgeschichte vor ein Paar
Wochen nun eine Telefonfessel Geschichte geworden ist. Dieses
ist aber Rechtswidrig und hat keinen Bestand so RA Gosmann. Es zählt
nur die Verfügbarkeit des Briefes. Fragen sollten nicht
beantwortet werden, da die BA schon alle Daten hat. Die
Befragung hat keinen Zweck, es ist eigentlich das Ergebnis: Die
BA will nur wissen ob wir anwesend sind. Damit Herr Clement mit
seiner Verfolgungsbehörde auch schön die Arbeitslosen aus ALG
II werfen kann. Es ist leider sehr traurig was hier passiert.
Weitere Infos folgen. Ich habe die Namen der beiden Damen mit
Absicht weggelassen, da es ab Montag ein schwebendes Verfahren
werden könnte.
M.f.G
Martin
Pausch |
Auch
wir riefen das Clement-Ministerium an und bekamen in der Pressestelle
einen Herrn Moritz. Herr Moritz dementierte, dass es sich um eine
Bespitzelungsaktion der Arbeitslosen durch sein Haus handele. Die, die
diese Befragung durchführten, seien vormalige Beamte der Deutschen
Bundespost. Sie würden darauf aufmerksam machen, dass man die Antwort
verweigern könne und die Daten dienten allein – siehe oben – der
„Datenaktualisierung“. So würde gefragt, ob die Telefon-Nummer und
Adresse stimme, ferner ob der Arbeitslose selbständig sei, ob er
bereits einen Job gefunden habe usw.
Meine
Einwand: Der „Persönliche Ansprechpartner“ (so werden jetzt die
Arbeitsvermittler genannt, denn sie haben keine Arbeit zu vermitteln) müsse
doch diese Daten haben. Ein Arbeitsloser, der das nicht mehr sei, habe
ja auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er müsse das ja auch der
Arbeitsagentur melden und würde auch über seinen „Arbeitgeber“
gemeldet. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld sei erloschen und das wisse
der „Persönliche Ansprechpartner“ besser, als es das Call-Center
erfahren kann.
Das
aber ergebe doch die Überlegung: Entweder würde hier mal wieder Geld
aus der Arbeitslosenkasse verplempert oder aber, man sammle Daten, die
man schon habe, was aber keinen Sinn ergeben. Sinn ergibt aber, wenn
unter dem Vorwand, man wolle die (aktualisierten) Daten aktualisieren,
man feststellen will, ob die abrufbereit sind, sie also bespitzele. Herr
Moritz widersprach dem mit Entschiedenheit. Ich verrate kein Geheimnis:
Ich glaubte ihm das nicht.
Weiterhin
sagte ich, die ganze Aktion ergebe so keinen Sinn. Es sei, nach dem
Gesetz, sogar strafbar, wenn jemand arbeite und Lohn beziehe, aber
weiterhin Leistungen des Arbeitsamtes beziehe. Ob das aber durch eine
Anrufaktion heraus zu bekommen sei, ist fraglich. Damit habe das doch
den Sinn, als wenn die Innenminister ein Call-Center beauftragen und per
Rundruf Straftaten aufklären wollten. Etwa so: „Haben sie einen
Einbruch begangen?“, „Haben sie
jemanden ermordet?“ Das sei schlichter Schwachsinn.
Also
gibt es bei der Telefonaktion durch das Clement-Ministerium nur die Erklärung:
Bespitzelung der
Arbeitslosen.
G.A.
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Telefonterror
gegen Erwerbslose
Quelle:
jungeWelt
vom 12.08.2005
Von
Andreas Grünwald
Nürnberger
Bundesagentur ermittelt über Call-Center-Agenten sensible Daten von
ALG-II-Empfängern, um die Arbeitslosenstatistik zu schönen.
Erwerbsloseninitiativen kritisieren Aktion
Wer
Arbeitslosengeld II bekommt, sollte sich dieser Tage nicht wundern, wenn
sich am Telefon plötzlich ein Call-Center-Agent meldet, der angibt, im
Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen »Datenabgleich«
durchführen zu wollen. Tatsächlich kommt der Anruf vom »Vivento
Customer Service«, eine Beschäftigungsgesellschaft der Telekom, deren
Mitarbeiter angewiesen sind, zur eigenen Identifikation lediglich auf
die »Kundennummer« des Arbeitslosen zu verweisen. Dann geht es los:
Suchen Sie überhaupt noch einen Job? Wer versorgt die Kinder, wenn Sie
arbeiten? Wann haben Sie sich zuletzt beworben? 380000 Arbeitslose hat
der Telefonservice allein in den letzten 14 Tagen angerufen. 180000mal
kam ein Gespräch zustande. Doch Vorsicht ist angebracht, denn es werden
Gründe gesucht, Arbeitslose aus der Statistik zu eliminieren, schließlich
ist die August-Statistik die letzte vor den Neuwahlen.
Aktion
wird ausgeweitet
Experten
der BA hatten Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) auf die
finanzaufwendige Idee gebracht, da eine 20prozentige Erfolgsquote
erwartet werden könne, weshalb Clements Ministerium die Sache auch
finanziert. Stichproben hatten ergeben, daß bei der Zusammenführung
von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II massenhaft
Fehler in den Behörden passierten. Auch Ein-Euro-Jobs versprachen
Statistikbereinigung, denn Ein-Euro-Jobber gelten nicht als arbeitslos.
Die
Ergebnisse der ersten 14 Tage der Telefonbefragung sind allerdings wenig
bestechend. Nur etwa fünf Prozent der 180000 Befragten können, vor
allem wegen Arbeitsunfähigkeit, aus der Statistik gestrichen werden,
wie Ulrich Waschki, Pressereferent bei der BA in Nürnberg, am Mittwoch
gegenüber jW angab.
Weil
am Montag zudem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den
sofortigen Abbruch der Telefonaktion forderte, sah es zunächst so aus,
als werde die teure Aktion beerdigt. Doch am Dienstag abend gab
BA-Vorstand Heinrich Alt überraschend bekannt, die Aktion werde nicht
abgebrochen, sondern ausgeweitet. Alt will nun weitere 160 lokale ARGE,
jene Arbeitsgemeinschaften aus örtlichen Sozial- und Arbeitsämtern,
die für ALG-II-Bezieher zuständig sind, nun einbeziehen. Bundesweit
sollen bis zu 1,2 Millionen Menschen erreicht werden, berichtete
Reuters.
Fehlerfrei
läuft das Ganze allerdings nicht. So gab ein ehemaliger Telefonbetreuer
in der Ostthüringischen Zeitung an, daß beim Einsatz von zusätzlichem
Personal aus Zeitarbeitsfirmen manches schief gelaufen sei. ALG-II-Empfänger,
die kurzfristig krank waren, wurden für arbeitsunfähig erklärt. Gegenüber
jW gab Call-Center-Pressesprecher Peter Kespohl an, die Telefonaktion
deshalb vor allem mit eigenem Personal fortzusetzen. Im Gespräch ließ
Kespohl durchblicken, wie kurzfristig die BA den Auftrag an seinen
Betrieb vergeben habe. Jetzt seien aber jede Menge Richtlinien
erarbeitet, nach denen seine Mitarbeiter telefonierten.
Datenschutz
Fehlanzeige
Datenschutzrechtliche
Grundsätze seien bei der Telefonaktion nicht beachtet worden, bemängelte
der Bundesdatenschutzbeauftragte. So hätte man den Betroffenen die
Befragung schriftlich ankündigen müssen, denn nur dann hätten diese
abwägen können, ob sie sich beteiligen wollen oder nicht, sagte Schaar,
der auf die Freiwilligkeit der Telefonbefragung verwies. Auch sei die
Berechtigung anrufender Mitarbeiter nicht zweifelsfrei geklärt. Das
erzeuge aber die Gefahr von »Trittbrettfahrern«, die sich – in
Berufung auf die Telefonaktion – mißbräuchlich Daten aneignen könnten.
Schaar verwies auf weitere Bereiche, in denen die BA
datenschutzrechtliche Nachbesserungen versprochen hatte, die aber bis
heute nicht erfolgt seien. Bundesweit bestehe weiterhin Zugriff auf die
Daten sämtlicher ALG-II-Bezieher. Gegenüber jW kritisierte Schaar auch
den bisherigen 16seitigen ALG-II-Antrag, der datenschutzrechtliche Mängel
aufweise. Die BA sei aber dabei, einen neuen Bogen zu entwerfen.
Überrumpelt
und bedroht
Aufgedeckt
hatte den statistisch motivierten Telefonterror die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialinitiativen (BAG-SHI).
Betroffene seien regelrecht überrumpelt worden, konnte BAG-SHI-Geschäftsführer
Frank Jäger berichten. Schon kritisches Nachfragen von Arbeitslosen hätten
Drohungen ausgelöst, auf eine »Liste der Verweigerer« gesetzt zu
werden. Jäger will von der Bundesagentur auch wissen, weshalb diese
16-seitige ALG-II-Anträge verwende, wenn darin erhobenen Daten nicht
ordnungsgemäß verarbeitet werden. Er empfiehlt Betroffenen, sich nicht
an der Telefonaktion zu beteiligten, das bleibe sanktionsfrei. Da
besteht Übereinstimmung im Kreis von Sozialhilfe- und
Arbeitslosengruppen. Auch Harald Thomé, Sozialberater beim Wuppertaler
Sozialhilfeverein Tacheles e.V., sah die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gewährleistet. Von einer »Zumutung«
sprach der Münsteraner Arbeitslosentreff MALTA, und das
Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach konnte nicht glauben, daß ein
privates Callcenter sensible Daten über Arbeitslose erhält, ohne daß
diese informiert werden.
Doch
für BA-Vorstand Alt sind solcherart Einwände unverständlich. Lägen
besondere Umstände vor, sei ein Abweichen vom Schriftformerfordernis
durchaus zu rechtfertigen. Zynisch fügt er hinzu: Im Interesse der
Betroffenen und von besonderer Eilbedürftigkeit sei das Vorhaben, weil
alle Möglichkeiten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu nutzen seien.
(Siehe
auch Interview mit Peter Schaar)
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