|
Freie
Fahrt für die ,,zivil-militärische" Bundeswehr
Quelle:
german-foreign-policy
BERLIN
- Berlin setzt die Vorbereitungen für Bundeswehr-Einsätze im
Landesinneren fort. Strittig ist noch, ob dazu das deutsche Grundgesetz
geändert werden soll. CDU und CSU wollen den Streitkräften im Inland
durch eine Verfassungsänderung faktisch freie Hand geben, die Regierung
setzt dagegen auf eine Verstärkung der so genannten ,,zivil-militärischen
Zusammenarbeit". Die Planungen ermöglichen es, Organisationen
wie Feuerwehr und Technisches Hilfswerk zur direkten Unterstützung der
Bundeswehr heranzuziehen.
Nationaler Heimatschutz
Die
oppositionelle CDU/CSU tritt seit längerem für ein ,,Gesamtverteidigungssystem"
ein, das alle militärischen und die einschlägigen zivilen
Organisationen einschließlich der Geheimdienste zentralisiert.1) Jetzt hat die gemeinsame Bundestagsfraktion der beiden
Parteien ein Konzept beschlossen (,,Landesverteidigung und
Heimatschutz"), das als ersten konkreten Schritt eine enge
Verzahnung der Bundeswehr mit zivilen Organisationen vorsieht. Das
deutsche Militär soll demnach auch im Inland zur ,,Kriegsprävention"
eingesetzt werden und die ,,zivil-militärische Zusammenarbeit"
mit den zuständigen Behörden der Länder und Gemeinden, mit den
Polizeien des Bundes und der Länder sowie mit Katastrophenschutz- und
Hilfsorganisationen forcieren. In der Bundeswehr soll ein neuer, 25.000
Mann starker Organisationsbereich ,,Nationaler Heimatschutz"
aufgebaut werden, der ,,sowohl eine präventive als auch eine
reaktive Komponente" erhält. Die Verfügungsgewalt über den
Einsatz der ,,zivil-militärischen" Heimatschutz-Kräfte
soll in den Händen der Innenminister liegen, ein Parlamentsbeschluss
ist nicht erforderlich.
Verstoß
gegen UN-Charta
Um
die weit reichende Militarisierung der Innenpolitik zu legitimieren,
halten CDU und CSU eine Verfassungsänderung für notwendig. Ein
entsprechender Gesetzentwurf, der die letzten im Grundgesetz
festgelegten Bestimmungen gegen den deutschen Militarismus weitgehend außer
Kraft setzen würde, liegt bereits vor. Bisher dürfen die Streitkräfte
außer zur Verteidigung nur bei einem ,,inneren Notstand"
und zur ,,Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders
schweren Unglücksfall" eingesetzt werden. Künftig soll der
Einsatz schon zur ,,Verhinderung" einer Katastrophe oder
eines Unglücksfalles und bei der Bewältigung ihrer Folgen sowie ,,im
Falle terroristischer Bedrohungen" erlaubt sein. Zusätzlich
zum Verteidigungsfall, der gegeben ist, ,,wenn das Bundesgebiet mit
Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar
droht", sollen die Streitkräfte bereits zur ,,Abwehr von
Gefahren aus der Luft und von See her" in Aktion treten.
Kritiker sehen in der vorgesehen Verfassungsänderung einen
Freifahrtschein für das Militär und einen Verstoß gegen das
internationale Staatenrecht: Militärische Gewalt gegen bloße ,,Gefahren"
ist völkerrechtlich nicht zulässig, sie widerspricht dem Gewaltverbot
der UN-Charta.
Militärische
Führung
Im
Gegensatz zur Opposition vertritt die Regierung die Auffassung, eine
Ausweitung der Streitkräfte-Befugnisse im Inland sei auch ohne
Verfassungsänderung möglich. Ein ,,Luftsicherheitsgesetz",
das den Einsatz der Luftwaffe regeln soll, wurde bereits vom Bundestag
beraten.2) Die
Militärs konzentrieren ihre Bemühungen inzwischen darauf, ihre Führungsrolle
in der ,,zivil-militärischen Zusammenarbeit" durchzusetzen
und sich die zivilen Organisationen unterzuordnen. Erst vor kurzem hat
Bundeskanzler Schröder führenden Militärs angekündigt, alle
gesellschaftlichen Ressourcen würden für die ,,noch
effizientere" Nutzung des deutschen Militärpotentials nutzbar
gemacht.3)
Verteidigungsminister Struck kündigte nun an, er werde sich mit
Bundesinnenminster Schily und den Innenministern der Bundesländer
darauf verständigen, dass Soldaten, Polizei und Organisationen wie
Feuerwehr und Technisches Hilfswerk (THW)4)
baldmöglichst ,,gemeinsam den Ernstfall proben". Um die
direkte Verfügungsgewalt der Militärs über die so mobilisierten ,,zivil-militärischen"
Ressourcen zu stärken, soll künftig in jedem Bundesland ein
Bundeswehr-Kommando die Zusammenarbeit zwischen zivilen
Katastrophenschutzorganisationen und den Streitkräften koordinieren. ,,Die
Kommandos", so Struck, ,,könnten dann die Führung übernehmen
und je nach Lage auch entsprechende Truppenteile mobilisieren".
1) s. auch ,,Militarismus
- nach innen und nach außen"
2) s. auch Militäreinsätze
auch im Inland ,,juristisch sauber" ermöglichen
3) s. auch Überfällige
Weltmacht und Hintergrundbericht:
Bundesakademie für Sicherheitspolitik
4) s. auch Hilfreiche
Vorhut sowie Besatzungshilfe
und Paramilitärische
Bundesbehörde expandiert ins Ausland
s. auch Nachhaltige
Aufrüstung
Quellen:
Landesverteidigung
und Heimatschutz als Teil des Gesamtkonzepts Sicherheit; www.cducsu.de
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und
87a), Bundestags - Drucksache 15/2649; www.bundestag.de
Neue Aufgaben - Neuer Kurs. Pressekonferenz des Bundesministers der
Verteidigung, Dr. Peter Struck, am 30. März 2004 in Berlin; www.bmvg.de
Die Weiterentwicklung der Bundeswehr. Statement des Generalinspekteurs
der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhahn, im Rahmen der
Pressekonferenz am 30. März 2004 in Berlin; www.bmvg.de
Struck lässt Terrorabwehr üben. Armee und Zivilkräfte sollen
gemeinsamen Einsatz trainieren; Frankfurter Rundschau 31.03.200 |