Noch
nicht allen ist klar, was die 1-Euro-Jobs noch an Sauereien zu bieten
haben.
Wir
veröffentlichen hier deshalb einen Beitrag ais Labornet.de
Im
1-Euro-Job nicht negativ auffallen
Der
Teufel steckt bekanntlich im Detail. So enthält auch Hartz IV noch
Fangschlingen, die bislang weitgehend unbeachtet blieben: „Für
erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen
Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. [...] diese Arbeiten begründen
kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften des
Arbeitsschutz und des Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden;
[...]“
Wer
Arbeitslosengeld II bekommt und eine Arbeitsgelegenheit zu 1 oder 2
Euros annimmt bzw. annehmen muss, der ist also nur noch durch den
Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz abgesichert. Die übrigen
Arbeitsgesetze gelten dann nicht mehr.
Nach
Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gehört das
Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zum Arbeitsschutz. Wer also einen 1-
oder 2-Euro-Job hat und krank wird, bekommt auch diesen Kummerlohn nicht
mehr. Und wer sich bei der Arbeitsgelegenheit eine ernste Verletzung
zuzieht, bekommt zwar medizinische Versorgung, weil er krankenversichert
ist, aber keine Unfallrente. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nämlich
nicht in der betrieblichen Unfallversicherung, da sie juristisch gar
nicht arbeiten und schon gar nicht in einem Betrieb.
Denn
egal wie viele Arbeitsgelegenheiten eine Stadt, Kommune oder Verband
schafft, einen Betriebs- oder Personalrat wird es für diese Tätigkeiten
nicht geben, denn die entsprechenden Gesetze zählen hier nicht. Wer
dennoch den Mund aufmacht und z.B. bei Bedarf auf die Einhaltung der
Arbeitsschutzvorschriften pocht, kann seine
"Arbeitsgelegenheit" und dessen Lohn sofort verlieren, denn
auch das Kündigungsschutzgesetz gilt nichts.
Gewerkschaftliche
Organisation oder gar Streik in den Arbeitsgelegenheiten sind nicht möglich,
weil das Tarifvertragsgesetz nicht greift. Da müsste man schon das
Grundgesetz bemühen und sich ein passendes Urteil erstreiten. Den 1-
bis 2-Euro-Job ist man solange sicher los. Zumal bei allen
Streitigkeiten rund um die Arbeitsgelegenheiten nicht mehr die
Arbeitsgerichte zuständig sind, sondern die Sozialgerichte.
Konkret
ist es nicht nur eine Zumutung, dass Arbeitslose überhaupt 1- bis
2-Euro-Jobs annehmen müssen. Wenn sie es tun, sollten sie auch nicht
erwarten, diese Jobs lange zu behalten. Denn dazu müssen sie gesund
bleiben, nicht auf die Einhaltung ihrer ohnehin bescheidenen Rechte
pochen und glücklich aussehen. Insbesondere falls die Presse in der Nähe
ist, um die Arbeitsbedingungen zu veröffentlichen.
Andererseits
eröffnen sich so auch Chancen, dem Arbeitszwang zu entgehen.
Bjørn
Jagnow
Quelle:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/auffallen.html |