|
Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk |
|
Wichtige Rubriken und Beiträge Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk Kampf den ideologischen Diversanten Für den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands Gegen den imperialistischen Krieg Wider
den Block der zur
Geschichte |
aus: http://www.jungewelt.de/2003/08-12/004.php Das Geld fürs SozialeWas sind Lohnnebenkosten? Sind sie zu hoch? Die inszenierte Krise der sozialen Sicherungssysteme und die Ohnmacht der Linken (Teil 1) Jörg Miehe Die tatsächliche Krise der Beschäftigung und die inszenierte Krise der sozialen Sicherungssysteme hängen mit den aktuellen Umständen der kapitalistischen Ökonomie zusammen das ist in der Linken nicht umstritten. Allerdings wird von manchen bezweifelt, dass es angesichts von Internationalisierung, Produktivkraftentwicklung oder ökologischen Problemen im heutigen Kapitalismus möglich oder sinnvoll wäre, die Beschäftigung zu erhöhen und so die Arbeitslosigkeit zu senken. Bei der Masse der Lohnabhängigen treffen kapitalismuskritische Positionen schon seit längerem nicht auf offene Ohren. Daher erreicht eine entschiedene Linke in der BRD weder mit der Kritik an der kapitalorientierten Wirtschaftspolitik noch mit Grundsätzlichem größere Teile der Lohnabhängigen, nicht einmal bei den gewerkschaftlich Organisierten. Sie hat keine Publikationen mit Massenverbreitung und keine massenwirksame politische Formation. In den gewerkschaftlichen Publikationen wird Kritik an der kapitalorientierten Wirtschaftspolitik weder verständlich dargelegt noch konsequent vertreten. Daneben steht auch immer, was die Politiker der neuen Mitte und andere sagen, d.h., Kapitalinteressen werden zu klassenneutralen Aufrufen für "Modernisierung" und "Reformen". Die Klasseninteressen des Kapitals setzen sich immer wieder durch. Das liegt auch an der Beihilfe des Co-Managements der Belegschaftsvertretungen in den Konzernen, inzwischen auch an der Gesetzgebung durch die Eigenaktivität von Schröders "neuer Mitte". Und weil es keine politische Formation für die Interessen der Lohnarbeiter gibt, hat das neoliberale Diktum der Margaret Thatcher "Es gibt keine Alternative" gesiegt. Naive "Alternativen"Es hat Jahre gedauert, bis in der Linken klar wurde, dass die Kategorie der "Lohnnebenkosten" ein Trojanisches Pferd der Kapitalpropaganda ist und deren angebliches Übermaß eine Schimäre. Inzwischen wurden sogar progressiv gemeinte Alternativen zum Sozialabbau entwickelt, die ebenfalls davon ausgingen, dass der "Faktor Arbeit" billiger werden müsse, damit Arbeitslose wieder einen Job finden können: Da sollen dann auch Selbständige und Beamte in die bisherigen Systeme einzahlen, die damit zur Erwerbstätigenversicherung würde. Oder die Sozialbeiträge sollen nicht vom Bruttolohn der Beschäftigten abhängig sein, sondern eventuell von der Wertschöpfung der Unternehmen. Oder alle Einkommensarten und alle Personengruppen sollen zu einer Art "Bürgerversicherung" herangezogen werden. Solche Vorschläge kommen den Kapitaleignern entgegen, indem sie den Aufschlag der "Arbeitgeber" zum Bruttolohn überflüssig machen und so ungewollt das volkswirtschaftliche Gesamtlohneinkommen aus der Primärverteilung zur Disposition stellen. Dabei wird darauf gehofft, die auf einer späteren Verteilungsstufe gelagerten Abgaben politisch durchsetzen zu können. Aber Steuern sind unmittelbar dem politisch-parlamentarischen Kräfteverhältnis unterworfen, an dem alle Klassen und ihr Anhang gut vernebelt mitwirken und wo sich mit Hilfe des Geldes der Reichen, dem Interesse und der Aktivität der Medien und dem Opportunismus der Aufsteiger seit 25 Jahren die Kapitalinteressen durchsetzen. Solche Vorschläge sind ökonomisch und politisch naiv und desorientieren. Für die intellektuelle Linke bleibt weiter die Aufgabe, einerseits ökonomisch triftige und klassenpolitisch wirksame Reformvorschläge zu entwickeln und andererseits über die eigenen Reihen hinaus kritisch wirksam zu werden. Vor der "missionarischen" Tätigkeit bei den "Massen" steht wohl oder übel erst einmal die genauere Erarbeitung der ökonomischen Zusammenhänge. Woher kommt das Geld?Bevor wir uns die Verteilung des jährlichen Produkts auf die beiden Hauptklassen und deren Beteiligung an der Finanzierung des Sozialsystems ansehen, ist es sinnvoll, uns den Umfang der Finanzierung und die Funktion des sozialen Sicherungssystems im Zusammenhang der Gesamtwirtschaft vor Augen zu führen. Das vom Statistischen Bundesamt errechnete Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist das gängige und auch politisch verwendete Maß für das volkswirtschaftliche Gesamtergebnis eines Jahres. Die verfügbare Menge an Waren und Dienstleistungen eines Jahres wird in der Entstehungsrechnung des BIP erfasst. Die Verteilungsrechnung des BIP notiert dagegen die Aufteilung des erzeugten Produkts auf die beiden Hauptklassen Lohnarbeiter und Kapitaleigner, also in Löhne und Gewinne. Schließlich wird in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die funktionelle Nutzung dieser Mittel ausgewiesen. Darin werden der Konsum der privaten Haushalte (klassenübergreifend), die Ausgaben von nichtkommerziellen Einrichtungen und des Staates (technisch ebenfalls als Konsum bezeichnet), die Investitionen und der Außenbeitrag unterschieden. Der Außenbeitrag ist die rechnerische Differenz der Exporte und Importe und er ist positiv, wenn mehr exportiert als eingeführt wird. Das BIP ist bei Entstehung, Verteilung und Verwendungen definitionsgemäß gleich groß. Das BIP hat sich von einer Billion DM 1960 auf über drei Billionen DM 1995 erhöht (in Preisen von 1991). Von 1996 bis 2001 haben sich noch einmal 140 Milliarden Euro, also über 280 Milliarden DM hinzugesellt (in Preisen von 1995). Das jährliche Produkt ist also in den letzten 40 Jahren und dabei auch im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen. Wegen der Zunahme des BIP gilt, dass ein Satz von 20 oder 30 Prozent Sozialausgaben am BIP heutzutage viel weniger materiell-stoffliche Probleme machen dürfte als noch vor zehn, zwanzig oder gar dreißig Jahren. Ein materieller Zwang zur Sparsamkeit, weil die "fetten Jahre" vorbei seien, lässt sich nicht feststellen. Die entsprechende Propaganda erweist sich als platte Lüge und muss daher aus besonderen Interessen resultieren. Natürlich ist das Verhältnis des Lebensstandards des arbeitenden Teils der Lohnarbeiter zu dem der von ihnen unterhaltenen Kinder und Rentner für die Arbeitsmotivation nicht unerheblich. Der in der BRD öffentlich immer wieder als alarmierend angeführte Grenzwert von 40 Prozent am BIP, der angeblich ganz dringlich unterschritten werden müsste, ist, sozialpsychologisch und volkswirtschaftlich gesehen, reine Propaganda. Selbstverständlich muss alles, was an geldförmigen Unterhaltsleistungen (z.B. Lohnfortzahlung, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente), an persönlichen oder wissenschaftlichen Diensten, an Waren oder an Nutzung materieller Infrastruktur (Krankenhäuser und ihre technische Einrichtung, Altenheime usw.) gegen Entgelt im Rahmen der sozialen Sicherung aufgewendet wird, materiell und in Geldgrößen aus dem jährlichen Wirtschaftsergebnis eines Landes, also aus dem BIP entnommen werden. Alle Geldmittel, die für die soziale Sicherung ausgegeben und alle Waren und Dienste, die dafür gekauft werden, stehen daher nicht mehr unmittelbar für den privaten Konsum oder das Sparen der Lohnabhängigen aus ihrem Lohn oder für staatliche Ausgaben zur Verfügung. Allerdings werden die Lohnersatzleistungen für die Lohnabhängigen, die Renten und die Löhne sowie die Honorare fürs Personal im System der sozialen Sicherung ebenfalls vorrangig für den Konsum verwendet. Dass diese Geldmittel auch nicht mehr unmittelbar für unternehmerische Zwecke verfügbar sind, liegt auf der Hand. SozialabgabenDie Summe der volkswirtschaftlichen Aufwendungen für die soziale Sicherung im Verhältnis zum BIP wird durch die Sozialleistungsquote abgebildet. Sie kann entweder nach VGR (Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung) oder nach dem "Sozialbudget" berechnet werden. Die im letzteren zusammengefassten Leistungen ergeben als Anteil am jährlichen Produkt für 1960 eine Quote von 21,5 Prozent vom damaligen BIP und im Jahr 2000 eine von 33,6 Prozent. Für Alters- und Invalidenrenten, für Behandlung und Unterhalt von Kranken und für den Unterhalt von Arbeitslosen und Bedürftigen, Wohngeld, Mutterschaft, Ehegattensplitting, Jugendförderung usw. sind also im Jahr 1960 etwa ein Fünftel des BIP und im Jahr 2000 ein Drittel des BIP ausgegeben worden. Das sind trotz der heute vier bis fünf Millionen Arbeitslosen, der massiv gestiegenen Armut und der erheblich verlängerten durchschnittlichen Lebenserwartung nur etwa zwölf Prozentpunkte mehr vom BIP als auf dem Höhepunkt des "Wirtschaftswunders". Die stärkste Quelle für die Finanzierung der Sozialleistungen sind die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Die Mitgliedschaft in diesen Versicherungen und die Beitragszahlung sind auch die Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen: Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, im Alter und bei Pflege. Wenn die Summe dieser Beiträge ins Verhältnis zum BIP gesetzt wird, dann erhält man die "Sozialabgabenquote". Sie hat sich von 8,9 Prozent im Jahr 1960 auf 19,3 Prozent im Jahr 2001 erhöht, also etwas mehr als verdoppelt. Darin schlägt sich unter anderem nieder, dass sich der Anteil der Lohnabhängigen an den Erwerbstätigen von 77,2 Prozent 1960 auf etwa 90 Prozent im letzten Jahrzehnt erhöht hat. Die Leistungen für die zunehmende Zahl der Arbeitslosen, für die Rentner in Ostdeutschland, für die steigende Lebensdauer alter Menschen und für die größeren Kosten der Gesundheitsleistungen sind darin ebenfalls enthalten. Angesichts des Wachstums des jährlichen Produkts, wie es in der Verdreifachung des BIP erfasst ist, hat das Wachstum der Sozialabgabenquote allerdings keine alarmierende Dimension. Auch wenn die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall durch die "Arbeitgeber" mittels Gesetz und Tarifverträgen anders als die Beitragszahlungen geregelt sind, werden sie in der VGR zu den Sozialleistungen der "Arbeitgeber" gezählt. Ein weiterer Teil des Sozialsystems wird aus Steuereinnahmen finanziert, wird daher nicht als Sozialabgabe gerechnet und geht so auch nicht in die Berechnung der Sozialabgabenquote ein. Er wird, zusammen mit den Sozialbeiträgen, im Sozialbudget notiert. Dieses fällt daher größer aus als jene und entsprechend ebenso die darauf basierende Sozialleistungsquote. Vorteil des UmlageverfahrensHinsichtlich der volkswirtschaftlichen Größenordnung spielt es keine Rolle, ob die soziale Sicherung privat aus dem Primäreinkommen über private oder öffentliche Versicherungen, über spezielle Abgaben oder über allgemeine Steuern finanziert wird und ebensowenig, ob die Leistungen in öffentlichen oder privaten Institutionen erbracht werden. Diese Frage ist erst auf einer anderen Problemebene relevant. Wer heute in private Versicherungen einzahlt oder Aktien kauft wer also "spart" statt konsumiert, legt damit keinen Anteil des aktuellen realen Inlandsproduktes für spätere Jahre auf die hohe Kante (die Lebensmittel wären verdorben, die Autos veraltet und die Häuser sanierungsbedürftig). Er erwirbt nur einen privaten Eigentumsanspruch auf Geldzahlungen in jenen ferneren Jahren, um dann Teile des aktuellen jährlichen realen Inlandsproduktes kaufen zu können. Am Ende geschieht also bei der Auszahlung von Kapitalerträgen aus den privaten Versicherungen stofflich und geldmäßig das Gleiche wie beim Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung: Dieser Teil des aktuellen gesamten Geldeinkommens der Volkswirtschaft wird für die Konsumausgaben zum Unterhalt der Älteren verwendet. Allerdings ist die zwischenzeitliche Verwendung der Beiträge zu privaten Versicherungen gänzlich anders als beim Umlageverfahren. Die Beiträge aus dem Einkommen der Lohnarbeiter werden zu Kapital, das auf den Kapitalmärkten angelegt werden muss, in Aktien oder sonstigen Papieren. In den USA, in Großbritannien und Japan sind entsprechende Pensionsfonds besonders verbreitet. Ihre teils abenteuerliche Anlagestrategie sowie ihre Renditepressionen gegenüber den Aktiengesellschaften sind den Lohnabhängigen im letzten Boom und der folgenden Krise heftig auf die Füße gefallen. Beim Umlageverfahren dagegen werden die Einzahlungen nicht zu Kapital und nicht über den privaten Kreislauf des Finanzkapitals vermittelt. Die Auszahlungen erfolgen direkt und nicht aus den Gewinnen der Versicherungen aus ihren Kapitalanlagen. Daher hinterlassen sie auch keine Profite bei den Konzernen. Es handelt sich beim Umlageverfahren um einen staatlich garantierten Rechtsanspruch gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung. Diese Einrichtungen gehen nicht pleite und erfordern nur einen Bruchteil der Verwaltungskosten privater Versicherungen. Arme und reiche GesellschaftenArme Gesellschaften müssten bei einem hohen Prozentsatz der Sozialausgaben am BIP diese Mittel unmittelbar den möglichen Investitionen und also dem möglichen selbst finanzierten Wachstum entziehen. Industrie, materielle Infrastruktur, Wohnungsbau sowie Bildungs- und Wissenschaftssektor befänden sich erst im Aufbau, und diese Gesellschaften müssten daher die Ausgaben für den laufenden Konsum der Arbeitskräfte (einschließlich ihrer Reproduktion) und der Bourgeoisie noch einschränken. Real allerdings schafft in den armen Ländern die jeweilige Bourgeoisie das Mehrprodukt großenteils in Form von Geld meist außer Landes, auf die Finanzmärkte der Metropolen. Industriell entwickelte und entsprechend reiche Gesellschaften wie die BRD haben diese Probleme nicht. So werden in manchen reichen Ländern neue Ausrüstungen und Bauten zuweilen nur in der Größenordnung des jährlichen Verschleißes (Abschreibungen) bestellt, also nur Ersatzinvestitionen vorgenommen. Selbst diese geringe Investitionsmenge an selbstverständlich neuen, modernen und häufig auch anderen Maschinen und Anlagen reicht immer noch aus, um einen jährlichen gesellschaftlichen Produktivitätszuwachs von ein bis zwei Prozent zu erreichen. In der Industrie ist der Produktivitätszuwachs dabei erheblich höher und daher bei gleichem Arbeitseinsatz auch die Produktion. In einem solchen Fall werden die Gewinne (die erste Quelle des laufenden Kapitaleinkommens) nicht mehr für Erweiterungsinvestitionen im Inland verwendet. Entwickelte Gesellschaften brauchen sich also über den Anteil ihrer Sozialausgaben am BIP keine Sorgen zu machen. Daher ist das Lamentieren über die ab 2020 bis 2050 von weniger Arbeitskräften zunehmend zu versorgenden nicht mehr arbeitenden Alten nur billige Panikmache. Es geht dabei u.a. darum, hier und heute die Löhne zu senken und die Kapitalrenditen auf US-Niveau zu steigern Zuviel GeldkapitalFür das Funktionieren der Kapitalverwertung und daher auch für die Verwendung des Arbeitskräftepotentials in einer reichen Gesellschaft ist eine niedrige Investitionsrate, wie in der BRD, allerdings ein Problem. Bis 1975 konnte das Wachstum des Investitionsgütersektors, einschließlich der erforderlichen Grundstoffe und Bauleistungen, erhebliche Mengen des jährlich angesammelten Kapitals in Form von Investition aufnehmen, u. a. deshalb, weil dieser Sektor zunehmend für den Export produzierte. Die Konsumnachfrage der in diesen Sektoren arbeitenden Lohnarbeiter, deren Einzahlungen in die Sozialversicherungen und deren Steuern waren dann zunehmend für den "runden" Verlauf des volkswirtschaftlichen Reproduktions- und Wachstumsprozesses erforderlich. Ab der Weltwirtschaftskrise von 1975 verringerten sich jedoch die Wachstumsraten in den entwickelten Ländern und daher ebenfalls der Exportzuwachs der BRD. Seitdem fanden die weiter steigenden Gewinnmassen keine für die Kapitalisten ausreichend profitable Anlage mehr in Inland die Investitionsrate sank. Seither läuft das Reproduktions- und Wachstumsmuster der BRD nicht mehr "rund". Die Produktion des Reichtums in der Form von Kapitalverwertung erzeugt auch wieder Armut. Weil das Kapital also zu Hause nicht profitabel genug anzulegen ist, werden aus den reichen Ländern (außer USA) dann jährlich enorme Mengen an Kapital in andere Weltgegenden exportiert. Bei gleichbleibendem gesellschaftlichen Arbeitszeitstandard kann die Schrumpfung der Industriebeschäftigung durch Gärtner, Dienstboten und das höhere Unterhaltungspersonal für die Bourgeoisie, sowie den massenhaften kleinen Luxus an Dienstleistungen für die Mittelschichten nicht ausgeglichen werden. Das wäre nur durch radikale Arbeitsumverteilung mittels Arbeitszeitverkürzung auf gegenwärtig etwa 30 Wochenstunden möglich. * Morgen: Scheinkategorie Den Artikel finden Sie unter: http://www.jungewelt.de/2003/08-12/004.php (c) Junge Welt 2003 Was sind Lohnnebenkosten? Sind sie zu hoch? Die inszenierte Krise der sozialen Sicherungssysteme und die Ohnmacht der Linken (Teil 2) Jörg MieheDie gestiegene Sozialabgabenquote bedeutet für die einzelnen Lohnabhängigen und den "Arbeitgeber" einen höheren Prozentsatz an Beiträgen zu den Sozialversicherungen von der Messgröße des Bruttolohnes. Der Prozentsatz des Beitragsanteils der Lohnabhängigen vom Bruttolohn zu den inzwischen vier Pflichtversicherungen hat sich von durchschnittlich 15,2 Prozent im Jahre 1975 auf 20,55 Prozent im Jahr 2000 gesteigert, eine Erhöhung um 5,35 Prozentpunkte oder um ein Drittel. Das gilt entsprechend auch für den Anteil am Gesamtbeitrag, zu dem die "Arbeitgeber" verpflichtet sind. Der größte Teil der Steigerung geht dabei auf die Erhöhung der Arbeitslosenversicherung und damit auf die Massenarbeitslosigkeit nach den zwei großen Krisen von 1975 und 1982 sowie auf die Folgen der verunglückten kapitalistischen Einverleibung der DDR zurück. Die Steigerungen der Beiträge für die Rentenversicherung und die Krankenversicherung sind zwar geringer, jedoch den gleichen Umständen geschuldet. Für sehr niedrige Lohneinkommen sind 20 Prozent Beiträge sicher viel, daher müssen diese Lohneinkommen angehoben werden. Die modernen Sozialdemokraten aber dienen uns den Niedriglohnsektor als Lösung der ökonomischen Probleme, als neue Solidarität und moderne Gerechtigkeit an. Die
sogenannte Parität Vor aller sekundären Umverteilung des jährlich produzierten Reichtums über Abgaben und Steuern liegt die Verteilung zwischen Lohnarbeitern und Kapitalisten in Lohn und Gewinn. Die sogenannte paritätische Beitragsfinanzierung der Sozialversicherungen spielt darin eine integrale Rolle. Sie stellt einen "kollektiven" Anteil am gesamten Lohnaufwand der Unternehmer und damit auch am gesamten Lohneinkommen der Beschäftigten dar. Welchen ökonomischen und klassenpolitischen Charakter haben nun die jeweils hälftigen (paritätischen) Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen? In der ersten Verteilung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in die folgenden Bestandteile zerlegt: in das Arbeitnehmerentgelt an die Lohnabhängigen einerseits sowie in die Amortisationen (in Höhe der Abschreibungen) an die Unternehmen und den Gewinn der Betriebsinhaber und Kapitaleigner (darunter auch vermögensbesitzende abhängig Beschäftigte) andererseits und drittens in das Erwerbseinkommen der Selbständigen (in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR werden die Einkommen der Selbständigen unter die Unternehmens- und Vermögenseinkommen gerechnet). In einer zweiten Verteilungsrunde werden aus dem volkswirtschaftlichen Gesamtlohneinkommen (dem Arbeitnehmerentgelt) aufgrund gesetzlicher Mitgliedschaft die Beiträge für die Sozialversicherungen abgeführt. In der gleichen Runde werden auch die direkten Steuern von den Personen und den Unternehmen eingezogen. Die Lohnabhängigen führen Beiträge an die Sozialversicherungen in der Höhe bestimmter Prozentsätze von ihrem Bruttolohn ab. Diese Beiträge stellen die Hälfte der Gesamtbeiträge an die Versicherungen dar. Die andere Hälfte wird von den "Arbeitgebern" ebenfalls an die Versicherungen abgeführt. Als Bezugsgröße für den gleich großen Prozentsatz dient der Bruttolohn jedes einzelnen Lohnabhängigen. Dieses Verfahren wird als paritätische Aufbringung der Beiträge zu den Sozialversicherungen bezeichnet, es ist heute im Sozialgesetzbuch (SGB) und war früher in der Reichversicherungsordnung (RVO) festgeschrieben. Nach der Zahlung der Versicherungsbeiträge (und der direkten Steuern) bleibt den Lohnabhängigen der Rest des Nettolohns als privat verfügbare Geldsumme. Sowohl die oberflächliche Betrachtung des Vorgangs wie auch seine Bezeichnung vermitteln ein falsches Bild, das dann mit der Scheinkategorie "Lohnnebenkosten" ideologisch gegen die Lohnabhängigen gewendet wird. SV-Beiträge Teil des LohnesWie in Teil I ausgeführt, zählt das Statistische Bundesamt in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) die zwei hälftigen Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen (für Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente und Pflege) zusammen und rechnet sie unter der Überschrift "Arbeitnehmerentgelt" den Einkommen der Lohnarbeiter zu. Das entspricht auch der betriebswirtschaftlichen Realität. Die Summe aus Bruttolöhnen und Sozialabgaben stellt den wesentlichen Teil der tatsächlichen "Lohnkosten" dar, den die Unternehmer und sonstigen "Arbeitgeber" für das Personal aufwenden müssen. Sozialabgaben treten also nicht neben und zusätzlich zu den Löhnen auf, wie das Schlagwort von den "Lohnnebenkosten" suggerieren soll. Vielmehr sind sie aufgrund der Gesetzeslage Bestandteil des Lohnaufwandes der Betriebe pro Kopf und als Summe pro Belegschaft. Das wird auch stillschweigend bei Tarifauseinandersetzungen und den Tarifverträgen vorausgesetzt. Der Unternehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ist Teil des Personalaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen. Die Summe der beiden Bestandteile des Beitrags zu den Sozialversicherungen ist eine Art von Kollektivlohn der Lohnabhängigen. Über ihn können sie individuell nicht direkt verfügen, sondern nur im Fall der besonderen Lebenslagen über die Institutionen der Krankenkassen, der Arbeitslosenversicherung und der Rentenkassen. Bei Arbeitslosigkeit und Renten sind die Leistungen ungefähr an die Höhe und Dauer der Einzahlung gekoppelt, während bei Krankheit der Bedarf an Leistungen für die Gesundheit maßgebend ist und die Höhe des Beitrages zur Krankenversicherung keine Rolle spielt. In allen vier Versicherungen bestimmt neben dem Aufwand für den einzelnen Leistungsempfänger vor allem die Zahl dieser Empfänger die Ausgaben und darüber die Höhe der Beiträge der Bedarf der Klasse der Lohnarbeiter aufgrund ihrer Zahl ist also der wichtigste Bestimmungsgrund für die erforderliche Beitragssumme. Die Zahl der Beitragszahler und ihr relatives Einkommen bestimmt dann den Prozentsatz der Beiträge vom Bruttolohn. Von diesem gesetzlich vorgeschriebenen prozentualen Anteil am Personalaufwand versuchen die Unternehmer seit etwa 1980 herunterzukommen. Daher ist die Erfindung der Kategorie der "Lohnnebenkosten" eine geniale Propagandatat für das Kapital. Erkämpfter Standard Bei genauerem Hinsehen erweist sich also der Beitragsanteil der Unternehmer zu den Sozialversicherungen betriebs- und volkswirtschaftlich als Bestandteil der Lohnsumme. Darin ist aber eine klassenpolitisch wichtige ökonomische Besonderheit enthalten. Der gesetzlich eingeführte Mechanismus der Bindung der Einnahmen an die Ausgaben, d. h. der Bestimmung des Beitragssatzes durch die Höhe der notwendigen Ausgaben in allen vier Versicherungszweigen hat eine verteilungspolitisch wichtige Folge. Der Reproduktionsbedarf der Klasse der Lohnarbeiter an Gebrauchswerten und Unterhaltsleistungen wird direkt zum Bestimmungsgrund für einen Teil des Entgeltes der beschäftigten Lohnarbeiter. Die Hälfte der durch den Bedarf der Klasse bestimmten Veränderungen der Beiträge zu den Sozialversicherungen schlägt sich direkt in einer absoluten Veränderung des Lohnaufwandes der "Arbeitgeber" für die individuellen Lohnarbeiter nieder. Dadurch werden dann sowohl die betriebliche als auch die volkswirtschaftliche Lohnsumme mitbestimmt. Ein Beispiel mag das verdeutlichen: Bruttoeinkommen des Lohnarbeiters 2000 Euro; 16 Prozent hälftiger Beitragssatz zu den SV = 320 Euro = 2320 Euro Arbeitnehmerentgelt für den Unternehmer zwei Prozentpunkte Erhöhung, also 18 Prozent hälftiger Beitragssatz = 40 Euro mehr = 2360 Euro Arbeitnehmerentgelt = 1,7 Prozent mehr Personalaufwand; bei 20 Prozent Personalaufwand vom Umsatz (unternehmensüblich in der BRD) sind 40 Euro mehr an Personalaufwand gute 0,3 Prozent mehr von ursprünglich 11 600 Euro Umsatz darüber kann man angesichts der "Katastrophenpropaganda" in der Öffentlichkeit schon ins Grübeln kommen. Im Falle einer Erhöhung der Ausgaben und damit der Beitragssätze resultiert daraus eine absolute Erhöhung des Lohnaufwandes und entsprechend ein Sinken der Gewinne wenn die Beiträge sinken gilt das Umgekehrte. Eine Erhöhung der Beiträge zu den Sozialversicherungen erhöht also das volkswirtschaftliche Gesamtlohneinkommen, während für den einzelnen Lohnabhängigen die Sache umgekehrt als eine Verringerung seines Nettolohnes erscheint. Bei einer Verringerung der Beiträge gilt das Umgekehrte. Diese paradoxe Situation ist auch die reale Grundlage für die immer wieder heftig propagierte Koalition von Unternehmern und Lohnabhängigen zur Reduktion der "Lohnnebenkosten". Die angesprochenen Lohnarbeiter sollen sich dabei nur als Zahler und nicht als Empfänger von Sozialleistungen sehen: Lohnempfänger und Familie nie krank, nie arbeitslos, nie alt und daher keine Rente! Forever young Leider scheint diese Mischung aus Unkenntnis, Wunsch und Verdrängung politisch wirksam zu sein. Profitbedingungen wie in USAEin Teil des Gebrauchswertbedarfs zur Reproduktion der Lohnarbeiterklasse wird organisatorisch durch die sozialen Versicherungen für die Klasse kollektiv zusammengefasst. Das wirkt direkt auf die Ausbeutungsrate und so auch auf die Profitrate: Ein Souveränitätsverlust fürs Kapital und ein Skandal für seine Ideologen. In der gegenwärtigen ökonomischen Lage und der Perspektive der Bevölkerungsentwicklung werden die Ausgaben der Versicherungen bei Aufrechterhaltung des Versorgungsniveaus, gemessen an den Nettolöhnen, notwendig steigen daher werden auch die Beiträge und damit die Beitragssätze steigen müssen. Das hätte dann notwendig eine Reduktion des Anteils des Kapitals bei der Verteilung des Neuwertes zwischen Kapital und Arbeit zur Folge. Da die rechtlichen Verpflichtungen für Rentenzahlungen der Jahre ab 2020, ab dem der Anteil der Rentner an der Bevölkerung stärker zu steigen beginnt, heute eingegangen werden, ist die Kapitalistenklasse so versessen darauf, diesen Mechanismus loszuwerden. Dazu kommt, dass zwei Hauptkonkurrenten in der Kapitalverwertung diesen Profitverminderer schon heute nicht kennen Großbritannien und die USA. Diese politisch vermittelte ökonomische Last will die Bourgeoisie in der BRD seit Jahrzehnten loswerden. Vorbereitet von den neoliberalen Politikempfehlungen des Sachverständigenrates und flankiert durch die restriktive Politik der Bundesbank hat sie das seit 1982 politisch offensiv begonnen: (Graf Lambsdorff sprengte mit seinem Papier von 1982 die sozialliberale Koalition, die FDP wechselte zur Koalition mit der CDU, die Kohl-Regierung startete dann mit der "geistig-moralischen Wende" und dem gezielten Beginn des Sozialabbaus.) Inzwischen kann sich die Kapitaloffensive auch auf die modernen Sozialdemokraten stützen, die in Regierung, Betriebsräten und Gewerkschaften die Geschäfte des Kapitals befördern. Wegen des ökonomisch spezifischen Charakters der Finanzierung der Sozialversicherungen haben die Lohnarbeiter, haben die Gewerkschaften und die Linken allen Grund, die in Wirklichkeit keineswegs "paritätische Finanzierung" der Sozialversicherungen zu verteidigen. Sie beeinflusst direkt die Primärverteilung. Dagegen stellen Pläne, das Kapitaleinkommen mit in die Finanzierung einzubeziehen (Abgabe auf die Netto-Wertschöpfung), oder zusätzlich den produktiven Kapitalstock zu besteuern (Abgabe auf die Brutto-Wertschöpfung), oder eine Volksversicherung ("Bürgerversicherung") aus allen Einkommen oder aus Steuern zu etablieren, politische Aufforderungen für das Verschwinden des gesetzlichen Lohnaufschlages der "Arbeitgeber" für die Sozialversicherungen dar. Das bedeutet, dass über 16 Prozent des gegenwärtigen Arbeitnehmerentgeltes zur Disposition gestellt werden: im Jahr 2001 immerhin über 177 Milliarden Euro! Wer von den fortschrittlich gesinnten Vorschlagenden glaubt, dass er diese Summe später von den Kapitaleinkommen über Abgaben und Steuern wieder hereinbekommt, ist naiv und gefährdet die Interessen der Lohnabhängigen. Wenn die durch Gesetz verpflichtende solidarische Finanzierung der sozialen Sicherung und die automatische Beteiligung der "Arbeitgeber" daran nicht aufrechterhalten werden können, dann wird nicht nur der Lebensstandard der Arbeitslosen und schlecht bezahlten Lohnarbeiter absinken, sondern die Lebenslage aller Lohnarbeiter, also der gesamten Klasse wird sich verschlechtern: Denn die zunehmende Konkurrenz der Billiglöhne wird sich nach oben durchsetzen und auch direkt die Arbeitshetze und den Leistungsdruck steigern. Der Mechanismus gilt auch für die Kernbelegschaften der großen Konzerne, wie an den Wirkungen der Ausgliederung von Service- und Produktionsabteilungen schon länger zu erfahren ist. Die heute aktiven Generationen würden langfristig in die Altersarmut entlassen, was in dem demagogischen Diskurs über den "Generationenkonflikt" geradezu auf den Kopf gestellt wird. Eine Sicherung der Lebensperspektive der Lohnarbeiter macht also die Verteidigung der Sozialversicherungen mit dem Umlageverfahren und der bruttolohnbezogenen "Aufschlagsfinanzierung" durch die "Arbeitgeber" dringend erforderlich. Das Nettoeinkommen der Lohnabhängigen wird hingegen praktisch erst wieder steigen können, wenn eine Vergrößerung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme mindestens im Maß der Produktivitätssteigerungen und der Inflationsrate in Tarifkämpfen durchgesetzt wird. Vorwärtsverteidigung Der ökonomisch und sozial sinnvollste Beitrag zur Sicherstellung der Finanzierung der Sozialversicherungen wäre die Aufstockung der Beschäftigung durch Abbau der Arbeitslosigkeit mit Hilfe einer massiven Arbeitszeitverkürzung auf heute 30 Stunden bei weitgehender Beibehaltung der Bruttolöhne. Die einfachste und schnellste Verbesserung der Einnahmesituation und klassenpolitisch unschädlich für das System bestünde in einer Generalisierung der Versicherungspflicht für alle Lohnabhängigen, in der Aufhebung der bisherigen Versicherungspflichtgrenze und einer drastischen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die bisher den Beitrag für höhere Einkommen deckelt und sehr niedrig hält. Auch für die Beamten müssten von den Gebietskörperschaften dann Sozialbeiträge gezahlt und ihre Bruttoentgelte für die eigenen Beitragszahlungen entsprechend angepasst werden. Allerdings ist es mit der reinen Verteidigung des Systems und der Sicherung seiner Finanzierung nicht getan. Es müssen auch positive Veränderungen propagiert und angezielt werden. Früher konnte man das einfach Reformen nennen. Sie sind vorrangig in drei Bereichen erforderlich. Zum einen sollten die Beiträge für die Arbeitslosigkeit allein durch die Unternehmer gezahlt werden, da Arbeitslosigkeit eine unmittelbare Folge des Systems der privaten Kapitalverwertung ist, dem die Kapitalistenklassen ihre Existenz und ihren Profit verdankt. Dabei muss die Lebenslage der Arbeitslosen weitgehend der der Beschäftigten angeglichen werden. Für die Strukturierung der Vermittlung, also die Organisierung des "Arbeitsmarktes" ergäben sich mindestens folgende Forderungen: Registrierung aller Arbeitsverhältnisse, Vermittlung nur zu gleichwertigen und tariflichen Bedingungen, Veränderungen der Tätigkeitsfelder nur durch qualifizierende Umschulung die von den Beiträgen der Unternehmer zu bezahlen wäre. Die Frage der bisher drittelparitätischen Selbstverwaltung in der Arbeitslosenversicherung wäre dabei neu und gründlich zu durchdenken. Wenn auch durch den deutschen Reichstag in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts beschlossen, so sind die Sozialversicherungen den Industriekapitalisten und der Industriearbeiterschaft als Klassenkompromiss durch die damals politisch Herrschenden aus der Großgrundbesitzerkaste aufgenötigt worden. Diese von oben erzwungene ("kaiserlich-bismarcksche") Klassenkooperation umfasste neben der gemeinsamen Finanzierung auch immer die gemeinsame "Selbstverwaltung". Sie war als Organisation, wie heute die Einrichtung der Betriebsräte, ein wesentlicher Weg zum sozialen Aufstieg in der Arbeiterklasse und wurde ein Reservoir für die Rekrutierung sozialdemokratischer Politiker. Da sich die Kapitalvertreter vor allem in der Krankenversicherung meist als vernünftige, kompromissbereite Leute erwiesen, war sie auch ein Quell sozialpartnerschaftlicher Gesinnung in der Sozialdemokratie. Zum zweiten müsste die Selbstverwaltung in der Kranken- und in der Rentenversicherung vom Einfluss der Unternehmer befreit werden. Auch müssten die Krankenkassen, ähnlich wie die Rentenkassen vereinheitlicht und regionalisiert werden. Es müsste auch erwogen werden, ob nicht sogar insgesamt eine einheitliche Organisation der Sozialversicherungen anzustreben wäre, damit das Spielen mit den finanziellen Verschiebebahnhöfen zwischen den Versicherungszweigen endlich aufhört. Die Verwaltung müsste tatsächlich eine eigene Angelegenheit werden und sowohl den Beitragszahlern als auch gesondert den Leistungsempfängern eine klarere, stärkere und einfache Mitwirkung ermöglichen. Zum dritten müsste das Verhältnis der Krankenversicherung zu den Leistungsanbietern überdacht und reformiert werden. Einrichtung, Betrieb und Finanzierung von Krankenhäusern und den erforderlichen Gesundheitszentren müssen an den Versorgungsbedarf der Einwohner von Regionen und an den Ausbildungsbedarf des Gesundheitspersonals gekoppelt werden. Ob die verschiedenen Gebietskörperschaften und die Hochschulen dafür die richtigen Träger sind, ist fraglich. Die Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung (KV) ist weder für die Sicherung der örtlichen Versorgung noch für die Sicherung der Qualität und Weiterbildung, weder für eine freie und kompetente Arztwahl und auch nicht für die Honorarabrechnung eine geeignete Institution. Die Vertragsverhältnisse mit den Pharmaanbietern sind schlichte Beutelschneiderei und skandalös. Für all diese Bereiche gibt es besonders bei der Gewerkschaft ver.di eine ausführliche Debatte und weitreichende Reformvorschläge. Ob diese ausreichen, kann hier nicht diskutiert werden. Aber nicht nur die Finanzierung des Gesundheitssystems, sondern vor allem auch seine innere praktisch erfahrbare Verfassung ist für die Wahrnehmung als eigene Angelegenheit der versicherten Lohnabhängigen, als Teil der alltäglichen Klasseninteressen und damit als Motiv sozialpolitischen Engagements von wesentlicher Bedeutung. * Morgen: Ökonomische Märchen Den Artikel finden Sie unter: http://www.jungewelt.de/2003/08-13/004.php (c) Junge Welt 2003 Was
sind Lohnnebenkosten? Sind sie zu hoch? Die inszenierte Krise der sozialen
Sicherungssysteme und die Ohnmacht der Linken (Teil 3 und Schluss) Jörg Miehe Als Zumutung und ökonomische Dauerbremse bezeichnen die Propagandisten der Unternehmer die angeblichen Lohnnebenkosten und ihre vermeintlich unglaubliche Höhe. Teile der SPD, der Gewerkschaftsführungen und etliche Betriebsratsfürsten großer Konzerne beten das nach. Auch diese Argumentation geht von der falschen Grundannahme von zusätzlichen "Nebenkosten" aus und führt damit in die Irre. Falsche ProzenteDa gesetzlich immer noch der hälftige Beitragsanteil als Zuschlag der "Arbeitgeber" zu den Sozialversicherungsbeiträgen aus den individuellen Bruttolöhnen gilt, haben auch die Unternehmer eine Steigerung ihres Zuschlages von durchschnittlich 15,2 Prozent im Jahre 1975 auf 20,55 Prozent vom Bruttolohn im Jahre 2000 zu verzeichnen. In der Propaganda der Unternehmerverbände, die völlig blind oder dienstwillig von den öffentlichen Medien und Politikern aller Couleur übernommen wird, werden die beiden Beitragshälften von je 20,55 Prozent auf 41 Prozent zusammengerechnet und als "Lohnnebenkosten", also als vermeintlicher Aufschlag auf den Bruttolohn, öffentlich beklagt. Diese Kennzeichnung ist in zweierlei Hinsicht falsch. Was die Unternehmer auf den individuellen Bruttolohn draufzahlen müssen, sind natürlich nur die 20,55 Prozent, berechnet vom jeweiligen Bruttolohn. Bei einem Bruttolohn von 2000 Euro und einem Beitragsatz von 20 Prozent vom Brutto für den Lohnabhängigen, und ebenfalls 20 Prozent vom Brutto für den "Arbeitgeber", ergibt sich ein Lohnaufwand von insgesamt 2400 Euro. 400 Euro von 2 400 sind 16,6 Prozent. Der unmittelbar als Aufschlag bezahlte hälftige Anteil der Unternehmer an den Sozialversicherungsbeträgen beläuft sich also bei einem hälftigen Beitragssatz von 20 Prozent vom Bruttolohn auf 16,6 Prozent vom Lohnaufwand. Der Anteil der gesamten Sozialversicherungsbeiträge vom gesamten Lohnaufwand beträgt demnach 33,2 Prozent und eben nicht 41,1 Prozent, wie öffentlich beweint. Die Sozialversicherungen erhalten allerdings einen Gesamtbeitrag, der gegenwärtig in der Tat 41,1 Prozent beträgt, aber bemessen vom individuellen Bruttolohn und nicht vom gesamten Lohnaufwand der "Arbeitgeber". Phantasierte ZusammenhängeDie falsche Kategorisierung und die falschen Prozentsätze werden als Märchen im ideologischen Kampf der Unternehmer gegen die Interessen der Lohnarbeiter eingesetzt. Eine weitere Gefahr dieser Märchen liegt aber darin, dass sie auch von sozial Gesinnten unkritisch übernommen und als Voraussetzung weiterer Reformüberlegungen stillschweigend verwendet werden. Die allgemeine Klage der Unternehmerpropaganda über die zu hohen Lohnkosten in Deutschland wird mit den angeblich zu hohen Lohnnebenkosten noch einmal dramatisiert. Dass ein direkter Vergleich der Lohnhöhe auch international bei ähnlich entwickelten Volkswirtschaften für die Konkurrenzposition der Unternehmen nicht sehr viel besagt, ist in der Gewerkschaftspresse und inzwischen auch in der Linken klargeworden. Es sind die Lohnstückkosten, die die wesentliche Rolle spielen, und da liegen die Unternehmen in Deutschland weit vorn im Feld der Konkurrenz. Aber auch die Vergleiche nationalen Lohndurchschnitts sind nicht sehr aussagekräftig. Deren Berechnung basiert zumeist auf den gerade geltenden Wechselkursen. Diese ändern sich ständig und spiegeln nur selten die innere Kaufkraft der Währungen (der Kurs des Euro zum Dollar schwankte im letzten Jahr zwischen 0,80 und über 1,10), was für den Charakter der Löhne als Kosten aber wesentlich ist. Zudem ist der jeweils nationale Durchschnitt der Löhne von der Zweigstruktur der Ökonomie abhängig, die auch bei ähnlicher Entwicklungshöhe recht unterschiedlich ist. Angefangen bei der SPD, bei den Grünen sowieso, über einige Gewerkschaftsführungen bis hin zur PDS-Spitze wird einer Senkung der sogenannten Lohnnebenkosten das Wort geredet oder vertreten, dass nicht der "Faktor Arbeit" allein mit den Kosten der sozialen Sicherung belastet werden dürfe. Offen demagogisch, leichtgläubig oder stillschweigend ist mit diesen Positionen die Ansicht verbunden, dass niedrigere Löhne zusätzliche Beschäftigung mit sich bringen könnten: zum einen durch verbesserte Konkurrenzfähigkeit oder höhere Profite in Allianz mit den Konzernen, zum anderen in der Hoffnung auf höhere Investitionen aus dem Ausland, auf verringerte Rationalisierungen, oder einfach durch weniger Pleiten des ökonomischen schwachbrüstigen Mittelstands. Auch das Argument von der zusätzlichen Belastung der Unternehmen durch erhöhte Sozialbeiträge ist an den Haaren herbeigezogen. In der unten gezeigten Tabelle der Bundesbank, ist der Anteil des Personalaufwandes am Umsatz im Gewerbe der BRD mit etwa 19 Prozent angegeben. Runden wir den seit Jahrzehnten gleich gebliebenen Anteil auf 20 Prozent auf. Wenn wir einen hälftigen Beitragssatz von heute etwa 20 Prozent vom Bruttolohn annehmen, liegt der Anteil der Sozialbeiträge der "Arbeitgeber" an ihren Personalaufwendungen bisher bei 16,6 Prozent. Das entspricht etwa 3,3 Prozent vom Umsatz. Eine Erhöhung des hälftigen Beitragssatzes zu den Sozialversicherungen von 20 auf 21 Beitragsprozente würde 17,3 Prozent Anteil der Sozialbeiträge an den Personalausgaben ergeben. Das wären dann 3,5 Prozent vom gleich gebliebenen Umsatz. Ein Prozentpunkt Erhöhung der Sozialbeiträge der "Arbeitgeber" würde also eine Erhöhung von 0,2 Prozentpunkten des Personalkostenanteils am Umsatz von 20 auf 20,2 Prozent ergeben was für eine unglaubliche ökonomische Katastrophe. Zusätzliche Beschäftigung, die nicht nur einfach eine Aufteilung der bisher geleisteten Arbeitszeit und der bisher empfangenen Lohnsumme auf mehr Köpfe bedeutet, also eine Umverteilung des Vorhandenen, kann volkswirtschaftlich nicht aus einer Kürzung der Löhne um Prozentpunkte der Sozialabgaben resultieren. Was hier bei "Arbeitgebern" tatsächlich an Lohnaufwand eingespart werden mag, ist gleichzeitig eine Reduzierung der Konsumnachfrage um etwa die gleiche Summe. Wenn dann eventuell für Dienstleistungen mit niedrigeren Löhnen Einkommensbestandteile von "Besserverdienenden" in Löhne für persönliche Dienstleistungen umgewandelt werden, statt in weitere Konsumgüter, ist das nicht einmal ein Nullsummenspiel. Dafür müssten Lohnarbeiter aus der nicht mehr nachgefragten Konsumgüterproduktion kürzer arbeiten oder entlassen werden, die sicher besser bezahlt wurden als die privaten Billigjobber. Eine andere Argumentationslinie verspricht, dass mit Etablierung und Ausweitung eines regulären Niedriglohnsektors, einer sogenannten Strukturreform, die ökonomische Dynamik des entwickelten Kapitalismus wieder in Gang gesetzt werden könnte. Als Vorbild werden die USA und England genannt. Damit verbindet sich die Vorstellung, dass Einkommensbestandteile der Besserverdienenden und Kapitaleigner, die bisher in Finanzanlagen gehen, künftig für billige und einfache persönliche Dienstleistungen ausgegeben würden und somit die Zahl der in solchen Beschäftigungen arbeitenden Lohnabhängigen (meist ohne reguläre Verträge) erheblich steigen könnte. Damit würden Arbeitslose mittels administrativen Drucks oder ökonomischen Zwangs in derartige Beschäftigungen gedrängt, die Arbeitslosigkeit würde sinken und die beitrags- oder steuerfinanzierten Unterstützungsleistungen könnten reduziert werden. Die Summe, die aus der Verringerung des Lohnaufwandes der Unternehmen resultiert, stünde für größere Investitionen und die Summe der verringerten Abgaben der Beschäftigten an Beiträgen und Steuern für größeren Konsum zur Verfügung. Es soll also mit Hilfe eines erweiterten gesellschaftlichen Übels, einer Schicht von arbeitenden Armen, die von Wohlhabenden als Dienstboten kommandiert würden, die Zahl der Arbeitslosen sinken. Rechnerisch mag dieser Plan stimmig sein, wenn auch die wirklichen Verhältnisse in den USA etwas anderes erwarten lassen. Zwar würde ein Teil des sonst zinsheischenden Einkommens der Besserverdienenden und Kapitaleigner in die Konsumnachfrage der neuen arbeitenden Unterschicht umgewandelt werden, aber die Größenordnung bliebe aufgrund der schmalen Basis doch bescheiden und könnte keinen Nachfrageschub mit nachfolgender zusätzlicher Investition in die Konsumgüterproduktion hervorrufen. Die Reduktion des Lohnaufwandes um zwei, drei oder mehr Prozent durch die Reduktion der Arbeitslosigkeit würde zwar die Investitionsmittel bei Unternehmen und Kapitaleignern leicht vergrößern, aber damit keinen ernsthaften Impuls für zusätzliche Investitionen entwickeln. Es ist ja nicht der Mangel an flüssigem Kapital, der die Investitionen ausbleiben lässt, sondern der Mangel an profitablen Anlagechancen Resultat der schon vorher erfolgten Überakkumulation. Daher würde auf diese Weise auch keine neue wirtschaftliche Dynamik in Gang gesetzt werden. Versiegen die Gewinneinkommen?Die gesamtwirtschaftlichen Daten zeigen, dass der Anteil des Einkommens aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am Volkseinkommen gegenüber dem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung von seinem niedrigsten Punkt in den 70er Jahren bis heute wieder angestiegen ist. (Tabelle nur in der gedruckten Ausgabe) Man sieht, dass der unbereinigte Anteil der Lohnabhängigen am Volkseinkommen von rund 60 Prozent im Jahre 1960 auf rund 76 Prozent 1980 angestiegen war. Mehr Lohnabhängige und weniger Selbständige sowie eine relativ verbesserte ökonomische Verteilungsposition waren die Ursachen. Bis 1990 wurde diese Quote ökonomisch wieder zurückgeführt auf rund 70 Prozent. Die drastische Vergrößerung der Zahl der Lohnarbeiter durch die Vereinnahmung der DDR hat nur bis 1994 eine Steigerung der Lohnquote erbracht, die sich aber bis 2001 wieder knapp oberhalb der Quote von 1990 in der alten BRD eingependelt hat. An der bereinigten Lohnquote zeigt sich im Umkehrschluss, dass die Kapitaleinkommen ihren Anteil von 1960, der zwischenzeitlich reduziert worden war, bis 1989 wieder zurückgewonnen hatten. Nur wegen der erheblichen Steigerung der Zahl der Lohnabhängigen mit der Vereinnahmung der DDR ist die Quote dann bis 1993 um mehr als 14 Prozentpunkte gestiegen, hat sich aber inzwischen wieder etwas nach unten bewegt. Finden sich diese volkswirtschaftlichen Verteilungsverhältnisse nun auch auf der einzelwirtschaftlichen Ebene wieder? Ein Indiz ist die folgende Statistik der Bundesbank (nur in der Printausgabe). Sie zeigt den Anteil des Personalaufwandes am Umsatz von Unternehmen. Augenscheinlich hat sich auf dieser Ebene seit Anfang der 70er Jahre bis heute fast überhaupt nichts verändert. Der Anteil des Personalaufwands ist über die Jahrzehnte hinweg fast gleichgeblieben. Man sieht also, dass die wichtigsten Unternehmen in Deutschland seit Jahrzehnten keine Steigerung des Personalaufwandes im Verhältnis zu ihrem Geschäftsumfang zu verzeichnen hat und hieraus also auch unmittelbar keine neueren wirtschaftlichen Probleme entstanden sein können. Allerdings kann die Statistik nur als Indiz gewertet werden, da damit weder die Höhe der Gewinne noch die der Profitraten der Unternehmen unmittelbar korrespondieren. Die Koalition der UnwilligenWarum aber finden die Klagen aller möglichen kleinen und großen Geschäftsleute und Unternehmen einen so großen Widerhall in den öffentlichen Medien? Sollte es sich nur um einfachen Dienst am Kunden oder um den Gefallen für Leute der gleichen Klasse handeln? Dafür sind wohl zwei objektive Entwicklungen maßgeblich. Zum einen hat sich die Steuerlast auch der gut verdienenden Lohnabhängigen erhöht, während sich jene der Selbständigen, der Unternehmen und des Kapitaleinkommens in den letzten Jahrzehnten wesentlich verringert hat. Alle Besserverdienenden mit einem vertraglich festen Einkommen müssen erheblich mehr Steuern zahlen als ihre "freien" Einkommensgenossen. Das macht sauer und sie wollen das gleiche. Und das heißt, nicht etwa höhere Steuern für die anderen, damit die auch die Finanzierung des Gemeinwesens mit übernehmen, von dem sie profitieren, sondern ebenso wenig Steuern wie jene. Den Vergleich haben sie nicht nur bei ihren Schichtkumpanen, sondern sogar im eigenen Haushalt. Sie können sehen, wie der Zins des auch von ihnen eingesammelten Kapitals, für sich genommen gar nicht oder wesentlich geringer besteuert würde, wenn sie als Lohnabhängige nicht so viel vertraglich festgelegt verdienen würden. Die meisten Journalisten in den öffentlichen und auch bei den privaten Printmedien gehören zu dieser Kategorie und sie gehören daher, wenig erstaunlich, zu den schärfsten öffentlichen Propagandisten der Privatisierung, der Deregulierung, der Steuerentlastung und notwendig auch des Sozialabbaus. Bei den übrigen kleinen Selbständigen und Geschäftsleuten macht sich mit der langen Dauer des schwachen Wachstums und der gegenwärtigen Stagnation ein anderes ökonomisches Problem geltend. Wenn diese Mittelschichten bei Umsatz und Einkommen an der seit langem steigenden Produktivität in der Industrie teilhaben wollen, müssen ihre Preise überproportional steigen, da die Industriepreise die Produktivitätssteigerungen, mit wenigen Ausnahmen bei Computern u.ä., kaum weitergeben und sogar selber steigen. Bei dauerhafter Flaute und krisenhafter Stagnation lassen sich höhere Preise aber kaum durchsetzen. Ebenso fehlt wegen dieser Lage auf Dauer die sichere und sich ausdehnende Nachfrage für die Dienstleistungen dieser Schicht: Die Konkurrenz wird größer, die Pleitegefahr ebenso, für einen Teil der Nichtetablierten werden die Einkommenschancen kleiner. Deutlich sichtbar ist dies an der zunehmenden Zahl von Anwälten, von Ärzten und anderen Professionen, sowie an der Zahl der Vermittler und Vertreter. Die zunehmende Zahl von leerstehenden Ladenlokalen und von Pleiten spricht eine ebenso deutliche Sprache. In ihrer bornierten Unkenntnis fordern sie aus ihrem betriebswirtschaftlich engen Blickwinkel, dass ihre Beschäftigten und alle anderen weniger bekommen sollen, damit sie selbst besser über die Runden kommen. Dass sie damit ihren Kunden und denen der anderen die Kaufkraft wegnehmen, erleben sie dann nur ohnmächtig an der dauerhaften Stagnation. So werden sie zu eifrigen Nachbetern der neoliberalen Sprüche aus der Küche der angeblich wissenschaftlichen Ökonomen. Anmerkungen:
1. Das Konzept der VGR des Statistischen Bundesamtes ist in jüngerer Zeit auf das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG) umgestellt worden. Die Grafik zur VGR ist mit Erläuterungen beim Statistischen Bundesamt unter www.destatis.de/download/d/veroe/vgrwziueb.pdf, herunterzuladen. 2. Die im Text oder in Tabellen verwendeten Zahlen sind zumeist aus dem Statistischen Taschenbuch 2002 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung entnommen. 3. Besondere ausgewertete Daten und Kommentare zur Verteilungssituation findet man im jeweiligen Novemberheft der WSI-Mitteilungen im Verteilungsbericht von Klaus Schäfer: www.boeckler.de/pdf/wsimit_2002_11_schaefer.pdf 4. Eine hervorragende Darstellung des Problems der "Lohnnebenkosten" findet man in einer Broschüre der Wirtschaftsabteilung von ver.di, die auch sonst fundierte und politisch klare Analysen der Wirtschafts- und Sozialpolitik bietet, die für den politischen Gebrauch geeignet sind:/ www.verdi.de/wirtschaftspolitik/argumente/der_k_r_ampf_um_die_lohnnebenkosten 5. siehe auch: Jörg Miehe, Entstehung und Entsorgung des "Wohlfahrtsstaats" im Kapitalismus. Marxistische Blätter, Nr 2, 2003. Strategien der sozialen Spaltung, S. 31-38. Neue Impulse Verlag, Hoffnungstr. 18, 45127 Essen; E-mail: neueimpulse@aol.com; oder als Datei beim Autor: joerg-miehe@t-online.de 6. Eine sehr gute Übersicht zum aktuellen Sozialabbau findet man im ISW-Report Nr.54: "Die Demontage des Sozialstaats"; auch direkt zu bestellen unter: ISW-Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V., Johann-von-Werth-Str. 3; 80639 München; E-Mail: isw_muenchen@t-online.de; www.isw-muenchen.de Den Artikel finden Sie unter: http://www.jungewelt.de/2003/08-14/004.php (c) Junge Welt 2003 http://www.jungewelt.de |
|
Spenden
für die Homepage:
Günter Ackermann,
Konto-Nr.: 433 407 436, |