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Hartz darf sich bewähren

Ehemaliger VW-Personalchef gesteht und muß nicht ins Gefängnis. Die Konzernspitze will er nicht »konkret« informiert haben

Von Jörn Boewe

Quelle: jungeWelt vom 18.01.2007

Gleich zu Beginn des Prozesses zur VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und lustreisende Betriebsräte vor dem Landgericht Braunschweig hat der ehemalige Personalvorstand Peter Hartz ein Geständnis abgelegt – und kann nun im Gegenzug mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

Hartz, der sich selbst nicht zur Sache äußerte, ließ am Mittwoch durch seinen Anwalt erklären, er übernehme die Verantwortung für rund 2,6 Millionen Euro, mit denen er sich das Wohlwollen von Exbetriebsrats­chef Klaus Volkert erkauft hatte. Gericht, Verteidigung und Anklage hatten zuvor ausgehandelt, daß die Strafe im Falle eines glaubhaften Geständnisses höchstens zwei Jahre betragen und zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzukommen kann eine Geldstrafe, die allerdings »höchstens 360 Tagessätze« betragen soll.

»Mein Mandant bereut sein Fehlverhalten und weiß, das er dafür die Verantwortung übernehmen muß«, drückte Hartz-Anwalt Egon Müller auf die Tränendrüse. Lang und breit schilderte der Verteidiger, wie Betriebsrat Volkert Mitte der 90er Jahre »nachdrücklich« mehr Geld verlangt hatte. »Ausgelöst auch durch die fordernde Haltung dieses Herren« habe Hartz Volkert in den Folgejahren Sonderzahlungen von knapp zwei Millionen Euro veranlaßt, der brasilianischen Gespielin Volkerts rund 400000 Euro überwiesen, außerdem mehr als 200000 Euro »Vertrauensspesen« für »Lustreisen«, aber auch Schmuck und Maßanzüge gezahlt. Hartz habe seinen Mitarbeiter Klaus Joachim Gebauer angehalten, diese Spesen »großzügig« zu zahlen und »nicht kleinlich« zu sein. Im Firmeninteresse sei Hartz »daran gelegen gewesen, Volkert im Boot zu behalten, ihn nicht trotzig oder böse zu machen«. Dabei, so der Verteidiger, sei Hartz »durchaus klar« gewesen, daß er das Geld des Unternehmens pflichtwidrig ausgab, die Bedenken aber »schob er leider beiseite«.

Der Hartz-Anwalt gab sich alle Mühe, die VW-Spitze um den damaligen Vorstandschef Ferdinand Piëch zu entlasten: »In allen konkreten Fällen«, so hieß es in einer Erklärung, habe er auf eigene Verantwortung und ohne Beteiligung des Vorstands gehandelt. Allerdings habe er Piëch und den Vorstand Jens Neumann am Rande einer Sitzung über die Forderungen Volkerts informiert. Da sei man sich »schnell einig gewesen, daß Volkert wie ein Topmanager behandelt werde müsse«.

Der Vorwurf, Hartz selbst und weitere leitende Betriebsräte hätten sich auf VW-Kosten in Luxusbordellen vergnügt, wird im Prozeß nicht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage wegen »vergleichsweise niedriger Schadenshöhe« fallenlassen.

Vor dem Gericht wurde Hartz von Dutzenden Mitgliedern von Erwerbssloseninitiativen empfangen. Sie skandierten: »Lump, Arbeiterverräter – rein in den Knast.« Linksparteivizechefin Katja Kipping erklärte, der Name Hartz sei nicht mehr nur »Synonym für Armut per Gesetz«, sondern »jetzt auch Synonym für die Doppelmoral dieser Gesellschaft«. Das Urteil wird für den zweiten Verhandlungstag am 25. Januar erwartet.

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