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Hartz
darf sich bewähren
Ehemaliger
VW-Personalchef gesteht und muß nicht ins Gefängnis. Die Konzernspitze
will er nicht »konkret« informiert haben
Von
Jörn Boewe
Quelle:
jungeWelt
vom 18.01.2007
Gleich
zu Beginn des Prozesses zur VW-Affäre um Schmiergeldzahlungen und
lustreisende Betriebsräte vor dem Landgericht Braunschweig hat der
ehemalige Personalvorstand Peter Hartz ein Geständnis abgelegt – und
kann nun im Gegenzug mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Hartz,
der sich selbst nicht zur Sache äußerte, ließ am Mittwoch durch seinen
Anwalt erklären, er übernehme die Verantwortung für rund 2,6 Millionen
Euro, mit denen er sich das Wohlwollen von Exbetriebsratschef Klaus
Volkert erkauft hatte. Gericht, Verteidigung und Anklage hatten zuvor
ausgehandelt, daß die Strafe im Falle eines glaubhaften Geständnisses höchstens
zwei Jahre betragen und zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Hinzukommen
kann eine Geldstrafe, die allerdings »höchstens 360 Tagessätze«
betragen soll.
»Mein
Mandant bereut sein Fehlverhalten und weiß, das er dafür die
Verantwortung übernehmen muß«, drückte Hartz-Anwalt Egon Müller auf
die Tränendrüse. Lang und breit schilderte der Verteidiger, wie
Betriebsrat Volkert Mitte der 90er Jahre »nachdrücklich« mehr Geld
verlangt hatte. »Ausgelöst auch durch die fordernde Haltung dieses
Herren« habe Hartz Volkert in den Folgejahren Sonderzahlungen von knapp
zwei Millionen Euro veranlaßt, der brasilianischen Gespielin Volkerts
rund 400000 Euro überwiesen, außerdem mehr als 200000 Euro »Vertrauensspesen«
für »Lustreisen«, aber auch Schmuck und Maßanzüge gezahlt. Hartz habe
seinen Mitarbeiter Klaus Joachim Gebauer angehalten, diese Spesen »großzügig«
zu zahlen und »nicht kleinlich« zu sein. Im Firmeninteresse sei Hartz »daran
gelegen gewesen, Volkert im Boot zu behalten, ihn nicht trotzig oder böse
zu machen«. Dabei, so der Verteidiger, sei Hartz »durchaus klar«
gewesen, daß er das Geld des Unternehmens pflichtwidrig ausgab, die
Bedenken aber »schob er leider beiseite«.
Der
Hartz-Anwalt gab sich alle Mühe, die VW-Spitze um den damaligen
Vorstandschef Ferdinand Piëch zu entlasten: »In allen konkreten Fällen«,
so hieß es in einer Erklärung, habe er auf eigene Verantwortung und ohne
Beteiligung des Vorstands gehandelt. Allerdings habe er Piëch und den
Vorstand Jens Neumann am Rande einer Sitzung über die Forderungen
Volkerts informiert. Da sei man sich »schnell einig gewesen, daß Volkert
wie ein Topmanager behandelt werde müsse«.
Der
Vorwurf, Hartz selbst und weitere leitende Betriebsräte hätten sich auf
VW-Kosten in Luxusbordellen vergnügt, wird im Prozeß nicht verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Anklage wegen »vergleichsweise niedriger
Schadenshöhe« fallenlassen.
Vor
dem Gericht wurde Hartz von Dutzenden Mitgliedern von
Erwerbssloseninitiativen empfangen. Sie skandierten: »Lump, Arbeiterverräter
– rein in den Knast.« Linksparteivizechefin Katja Kipping erklärte,
der Name Hartz sei nicht mehr nur »Synonym für Armut per Gesetz«,
sondern »jetzt auch Synonym für die Doppelmoral dieser Gesellschaft«.
Das Urteil wird für den zweiten Verhandlungstag am 25. Januar erwartet. |