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„Der Namensgeber
aller Reformen, VW-Personalvorstand Peter Hartz, musste wegen
schwerer Korruptionsvorwürfe am 13. Juli 2005 zurücktreten und
bekommt nun – nein, nicht Hartz IV, sondern eine »Entschädigung«
in Höhe von zwei Millionen Euro!“
Frage
der Redaktion K-online:
Warum
bekommt Hartz (Peter) von VW zwei Millionen Euro Abfindung?
Antwort:
Das
soziale Gewissen des VW-Konzerns verbietet es, einen
verdienten Mitarbeiter wie Peter Hartz ins soziale Loch
fallen zu lassen. Hartz (Peter) hat nämlich, weil er wegen
Korruptionsvorwürfen gehen musste, seine Arbeitslosigkeit
selbst verschuldet und somit keinen Anspruch auf Hartz IV.
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Auf
dem Weg zu Hartz V –
Zwischenbilanz
und aktuelle Entwicklungen im Arbeitsförderungsrecht
Quelle:
labournet
Germany
vom 21. Juni 2006
Nein,
das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Nachdem Hartz I–IV
– gemessen an den Zumutungen – so gemütlich eingeführt werden
konnten, bereiten Sabine Christiansen & Co. ideologisch das Terrain
vor für Hartz V. Jürgen Karasch*
wagt für uns den Blick aus dem Inneren der Bundesagentur für Arbeit
zurück und in die Zukunft.
Nachdem
die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Anfang 2002 in Folge des »Vermittlungsskandals«
[1]
in eine schwere Legitimationskrise geraten war und die daraufhin von der
Bundesregierung eingesetzte unabhängige Kommission unter Leitung des
Personalvorstandes von VW, Peter Hartz, am 16. August 2002 ihre
Reformvorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur
Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegt hatte [2],
erfolgte in den Jahren 2003 bis 2005 die Umsetzung mit den vier Gesetzen
»Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« (Hartz I – IV) [3]
– ob Eins zu Eins ist bis heute umstritten.
Umbau
der Bundesanstalt
Teil
der Hartz-Reformen ist der 2004 begonnene, neuerliche und diesmal größte
Umbauprozess in der Geschichte der Bundesanstalt, jetzt: Bundesagentur,
für Arbeit – nachdem der vorige unter maßgeblicher Mitwirkung der
Gewerkschaft ver.di und dem Titel »Arbeitsamt 2000« nach nur zwei
Jahren gestoppt worden war. Das Konzept wurde von externen privaten
Beratungsunternehmen entwickelt und beinhaltet eine grundlegende Veränderung
von Organisation und Strukturen [4]
in Anlehnung an privatwirtschaftliche Unternehmen. Präsentiert in
entsprechendem denglischem Neusprech, handele es sich bei dem Umbau, wie
es in einem Strategiepapier der Zentrale hieß, um einen »Quantensprung
der Arbeitsvermittlung in drei Dimensionen«, allerdings ohne jegliche
Beteiligung sowohl der betroffenen Arbeitslosen als auch der Mitarbeiter
und ihrer Vertretungen (Personalrat, Gewerkschaft). Entsprechend fiel
das Ergebnis einer Mitarbeiterumfrage »Meine Arbeitswelt« Ende 2003
aus: Nur elf Prozent erwarteten positive Auswirkungen der neuerlichen
Reform.
Weitere
grundlegende Organisationsänderungen stehen bis spätestens 2007 bevor:
eine Zusammenlegung/Abschaffung von Regionaldirektionen und die
Verringerung der Agenturstandorte um die Hälfte [5],
die sukzessive Verselbstständigung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) von
Kommunen/Landkreisen und Agenturen zur Umsetzung von Hartz IV sowie die
Einrichtung weiterer Auffanggesellschaften für Personalüberhänge der
Bundesagentur. Immer mehr neoliberale Wirtschaftswissenschaftler und
Politiker plädieren sogar für eine völlige Auflösung der
Bundesagentur und ihre Ersetzung durch eine kleine Versicherungsagentur
für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, daneben eine zweite
schlanke Agentur für überregionale Arbeitsvermittlung sowie kommunale
Jobcenter für die Förderung von Langzeitarbeitslosen. [6]
Allerdings
ändern weder die bereits umgesetzten noch die darüber hinaus geplanten
vielfältigen und hektisch durchgeführten internen Reformmaßnahmen der
Bundesanstalt – von der Einführung von Service-Centern und
Kundenzentren (KuZ) über die Implementierung von Handlungsprogrammen
und Standardisierungen für Arbeitslose und Arbeitgeber und die
Sortierung beider in diverse »Kundengruppen« (Arbeitslose in Markt-,
Betreuungs- und Beratungskunden, wobei sich die BA nur noch der
letzteren annimmt [7])
bis zur Unterwerfung des Sozialstaatsauftrages der BA unter
privatwirtschaftliche Verwertungslogik und Kostenreduzierung [8]
– etwas an der grundlegenden Ursache der Unterbeschäftigung in
Deutschland: dem Mangel an Arbeitsplätzen in einer Größenordnung von
etwa sechs bis sieben Millionen. [9]
Vielmehr führt gerade die der Bundesanstalt von McKinsey und anderen
verordnete privatwirtschaftliche Logik erst zu den grundlegenden
Strukturproblemen wie eben der Massenarbeitslosigkeit. [10]
Der
Abschluss vergaberechtswidriger Beraterverträge und die offene
Missachtung der Interessen der Mitarbeiter und ihrer Organisationen, die
immerhin zu einem Drittel im Verwaltungsrat vertreten sind, dazu die
Verfehlung nahezu aller grundlegenden Ziele (kein Bundeszuschuss 2003,
weniger Bürokratie und Vorschriften, weniger Personal und weniger
Landesarbeitsämter) [11]
sowie Verstrickungen in Ränkespiele zwischen der Bundesvereinigung
Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), SPD-geführter Bundesregierung und
CDU-Opposition [12]
führten schließlich dazu, dass der keine zwei Jahre zuvor als Tiger
gestartete Vorstandsvorsitzende Florian Gerster (SPD) am 24. Januar 2004
erst einmal als Bettvorleger landete: Nachdem ihm der drittelparitätisch
mit Vertretern der Arbeitnehmer-, der Arbeitgeberorganisationen und der
öffentlichen Hand besetzte Verwaltungsrat das Misstrauen ausgesprochen
hatte, entließ ihn die Bundesregierung noch am selben Tag, beteuerte
aber zugleich, dass die angelaufene Reform der Bundesagentur zu einem
modernen kundenorientierten Dienstleister ohne jegliche Abstriche
weiterginge. [13]
Nachfolger wurde wenige Tage später Finanzvorstand Frank-Jürgen Weise
(CDU), der bis zwei Jahre zuvor Chef eines Logistik-Unternehmens gewesen
war. [14]
Kürzungen
bei ABM, Behindertenförderung und Weiterbildung
2003
sollte die Bundesanstalt für Arbeit erstmals seit zehn Jahren – trotz
steigender Arbeitslosigkeit! – ohne einen Zuschuss des Bundes
auskommen, nachdem noch 2002 5,6 Milliarden Euro erforderlich gewesen
waren; da hierzu die in den Hartz-Gesetzen bereits enthaltenen
Einsparungen und Leistungskürzungen für Arbeitslose nicht ausreichten,
wurden darüber hinaus Einsparungen bei Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik, wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Maßnahmen
der beruflichen Weiterbildung [15]
vorgenommen, die Sanktionen gegen Arbeitslose durch »Verfolgungsberatung«
und verschärfte Meldekontrollen ausgeweitet [16]
und die Beitragsbemessungsgrenze wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung von 4500 auf 5100 Euro erhöht. Tatsächlich erwiesen
sich alle offiziellen Annahmen über die Entwicklung der
Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung – wie zu erwarten – bald als
Makulatur, und schon Anfang Mai 2003 war die Bundesanstalt praktisch
zahlungsunfähig. Am Jahresende 2003 erhielt sie dann mit 6,2 Milliarden
Euro den höchsten Zuschuss, den die BA je benötigt hatte. Auch für
das Jahr 2004 wurde erneut ein Zuschussbedarf von 5,2 Milliarden Euro
eingeplant [17],
mit dem die Behörde – pardon: der moderne Dienstleister – dann
allerdings auch auskam.
2005
hätte die Bundesagentur erstmals tatsächlich ganz ohne Bundeszuschuss
auskommen können, wenn, ja wenn sie nicht den mit Hartz IV eingeführten
»Aussteuerungsbetrag« an die Bundeskasse hätte abführen müssen:
Nach dieser Regelung muss die Bundesagentur für jeden Arbeitslosen, der
in das neue Arbeitslosengeld II fällt, einen Betrag von rund 10000 Euro
»Strafe« an den Bund zahlen; hierfür wurden 2005 insgesamt 6,7
Milliarden Euro veranschlagt, so dass die Bundesagentur doch wieder vier
Milliarden Bundeszuschuss einplante, dann allerdings aufgrund interner
Einsparungen (von allein 2,1 Milliarden Euro bei den
arbeitsmarktpolitischen Leistungen für Arbeitslose) schließlich mit
gut 0,5 Milliarden Euro auskam [18]
– ein fröhliches Hin- und Hergeschiebe zwischen verschiedenen öffentlichen
Kassen!
Der
Haushalt für 2006 sieht nunmehr sogar trotz Berücksichtigung von 5,3
Milliarden Euro für den Aussteuerungsbetrag erstmals keinen
Bundeszuschuss mehr vor, sondern aufgrund weiterer Einsparungen vor
allem in den Bereichen Arbeitslosengeld, Förderung behinderter Menschen
und Maßnahmen beruflicher Weiterbildung einen eigenen Überschuss der
BA von 1,8 Milliarden Euro [19],
den die Behörde tatsächlich bereits in den ersten drei Monaten des
Jahres realisierte. Nach Schätzungen dürfte er sich in der
Endabrechnung für das ganze Jahr 2006 daher sogar auf rund sechs
Milliarden Euro belaufen und in den darauf folgenden Jahren – ohne
Beitragssenkung – weiter steigen [20],
ein schöner Erfolg des betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns in
der modernen Dienstleistungsagentur! Auf der Strecke geblieben sind die
Menschen, d.h. die euphemistisch »Kunden« genannten Arbeitslosen, die
älteren, die nun schon nach einem Jahr in Hartz IV fallen (oder auch
nicht, wenn sie nämlich mehr als das gesetzlich Erlaubte privat
vorgesorgt haben), die Behinderten, die gering bzw. Fehlqualifizierten
und die so genannten Nichtleistungsempfänger, die weder
Arbeitsbeschaffungs- noch Weiterbildungsmaßnahmen bekommen.
Auf
dem Weg zu Hartz V
Der
Koalitionsvertrag der großen Koalition aus SPD und CDU/CSU vom 11.
November 2005 [21]
sieht vor:
-
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 2007 von 6,5 auf 4,5
Prozent gesenkt, finanziert je zur Hälfte durch die Mehrwertsteuererhöhung
sowie Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerungen bei der
Bundesanstalt selbst, in der empirisch längst widerlegten Annahme,
hierdurch würden die privaten Arbeitgeber Hunderttausende neuer
Arbeitsplätze schaffen. [22]
-
Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden einer Wirksamkeitsanalyse
mit dem Ziel einer grundlegenden Neuausrichtung ab 2007 unterzogen.
-
Ab 2007 werden neue Kombi-Lohn-Modelle (eine Kombination von Niedriglöhnen
und Sozialleistungen [23])
eingeführt, obwohl auch hier empirisch bereits belegt ist, dass sie bei
insgesamt unsicheren Beschäftigungseffekten entweder hohe Kosten für
den Bundeshaushalt bedeuten oder eine weitere Verarmung breiter Bevölkerungsschichten
in Kauf genommen wird.
Durch
das Fünfte SGB III-Änderungsgesetz wurden folgende Ziele des
Koalitionsvertrags zum 1. Januar 2006 bereits umgesetzt:
-
Die Zahl der ebenso teuren wie wirkungslosen [24]
Personal-Service-Agenturen (PSA) wurde verringert.
-
»ICH-AGen« und Überbrückungsgeld für Existenzgründer werden zum 1.
August 2006 zusammengelegt, verbunden mit erheblichen Verschlechterungen
für Existenzgründer (u.a. der Anrechnung der
Arbeitslosengeld-Anspruchsdauer auf die Selbstständigkeitsförderung im
Verhältnis 1:1) und weiteren Einsparungen für den Haushalt der BA in Höhe
von geschätzten 1,2 Mrd. Euro. [25]
-
Eine Vielzahl bislang ebenfalls völlig wirkungsloser [26]
Förderprogramme für Ältere bis Ende 2006 (Förderung beruflicher
Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer über 55 [27])
bzw. bis Ende 2007 (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer und
Beitragsbefreiung für Arbeitgeber, die Ältere einstellen), verlängert.
-
Die kontraproduktive und allein der Statistikbereinigung dienende [28]
»58er-Regelung« (Bezug von Arbeitslosengeld unter erleichterten
Bedingungen) – korrespondierend zu der am 1. Februar 2006 in Kraft
getretenen Verkürzung der Arbeitslosengeld-Bezugsdauer für Ältere
(von bis zu 32 Monaten auf höchstens zwölf und nur für über 55-Jährige
18 Monate) und dem ersatzlosen Wegfall der Erstattungspflicht für
Arbeitgeber bei Entlassung langjährig beschäftigter älterer
Arbeitnehmer – wird ebenfalls bis Ende 2007 verlängert.
-
Die Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung wird durch
die Einführung einer einwöchigen Sperrzeit ersetzt. [29]
Kostenexplosion
bei Hartz IV
Hartz
IV ist nicht nur ein Desaster für die Betroffenen [30],
sondern entwickelt sich seit Inkrafttreten am 1. Januar 2005 auch zur größten
finanzpolitischen Fehlkalkulation seit der deutschen Einheit und wird
den Bund allein in den ersten beiden Jahren um bis zu 20 Milliarden Euro
mehr kosten als geplant und über sechs Milliarden mehr, als Sozial- und
Arbeitslosenhilfe 2004 zusammen betrugen, weil alle zugrunde gelegten
Daten viel zu optimistisch waren:
-
Statt, wie angenommen, 75 Prozent der rund 1,5 Millionen Sozialhilfeempfänger
sind tatsächlich 90 Prozent erwerbsfähig.
-
Nicht jeder vierte, wie prognostiziert, sondern nur jeder siebte Hartz
IV-Antrag wurde wegen mangelnder Bedürftigkeit abgelehnt.
-
Statt, wie unterstellt, 1,3 leben tatsächlich 1,7 Personen in den
Haushalten ehemaliger Arbeitslosenhilfeempfänger.
Dieses
System von Schönrechnerei und Fehlkalkulation hat dazu geführt, dass
die Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften heute auf 3,78 Millionen
(mit 6,86 Millionen Personen, darunter drei Mio. Langzeitarbeitslose und
900.000 Beschäftigte [31])
gestiegen ist, wo die Regierung nur 2,7 Millionen erwartet hatte [32]
– auch dies ein Beleg für die zunehmenden Verarmungstendenzen in
unserer Gesellschaft, für das Ausmaß verdeckter Arbeitslosigkeit (zum
Beispiel von Existenzgründern) jenseits der offiziellen Zahlen und für
die Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigungen.
Im
Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurden hierzu eine Reihe von Maßnahmen
formuliert, mit denen insgesamt 3,8 Milliarden Euro eingespart werden
sollen:
-
Einführung eines grundsätzlichen Rückgriffsrechts für bis zu 25-Jährige
[33],
-
Einschränkung des ALG II-Anspruchs für Ausländer,
-
Neudefinition eheähnlicher Partnerschaften mit Beweislastumkehr,
-
Einschränkung der Finanzierung des Erstwohnungsbezugs von Jugendlichen,
-
Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen,
-
Bekämpfung von Leistungsmissbrauch,
-
Erhöhung von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe auf ein
bedarfsdeckendes Niveau,
-
Einführung eines Wahlrechts beim Kinderzuschlag im Übergang von
Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II zwischen dem befristeten
Zuschlag und dem Kinderzuschlag und
-
Reduzierung des Zahlbetrages für die gesetzliche Rentenversicherung von
78 auf 40 Euro monatlich.
Die
kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitgeberverbände, aber auch immer
mehr Politiker aus der Koalition und sogar Spitzenvertreter der
Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie und des Roten Kreuzes fordern darüber
hinaus vor allem die Abschaffung des befristeten Zuschlags, den
Arbeitslose im Übergang vom Arbeitslosengeld I auf II für maximal zwei
Jahre erhalten. [34]
In der Konsequenz würde auch dies zu schnellerer und weiterer Verarmung
in der Gesellschaft führen.
Allerdings
soll gleichzeitig die Regelleistung in Ost und West vereinheitlicht
werden, das heißt in den neuen Ländern um 14 Euro monatlich auf 345
Euro steigen sowie die Schonbeträge zur Alterssicherung angehoben
werden (bei gleichzeitiger Senkung der normalen Freibeträge).
Arbeitsmarktreformen
ohne Erfolg
Die
diversen Arbeitsmarktprogramme und Hartz-Reformen, wie
-
Vermittlungsgutscheine (VGS) zur Inanspruchnahme privater
Arbeitsvermittler,
-
Personal-Service-Agenturen (PSA) für vermittlungsorientierten Verleih,
-
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,
-
das Förderprogramm »Kapital für Arbeit«,
-
das so genannte Mainzer Kombi-Lohn-Modell zur Förderung von
Niedriglohnbeschäftigungen [35],
-
Minijobs
erwiesen
sich in der Praxis als weder effektiv noch effizient. [36]
Sie sind nach Ansicht führender Wirtschaftsforschungsinstitute teuer
und auch nicht geeignet, die Integration Arbeitsloser in den ersten
Arbeitsmarkt zu befördern. [37]
Trotz dieser offensichtlichen Misserfolge allerdings will die große
Koalition nun das Rad neu erfinden und vereinbart erneut die Einführung
von Kombi-Lohn-Modellen spätestens ab 2007.
Einzig
der neuen Arbeitslosenstatistik des Bundesamtes für Statistik dürfte
Erfolg beschieden sein. Sie erfasst seit März 2005 die Arbeitslosen
nach den Regeln der International Labour Organization (ILO): Da nach den
ILO-Kriterien jeder als erwerbstätig gilt, der auch nur eine Stunde in
der Woche arbeitet – nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit
sind hierfür 15 Wochenstunden nötig – liegt die Zahl der
Arbeitslosen allein hierdurch jeweils um über eine Million niedriger,
ein wichtiges Signal insbesondere angesichts des Überschreitens der
5-Millionen-Grenze. Ende Februar 2006 zählte die Bundesagentur für
Arbeit 5,048 Millionen Arbeitslose, das Bundesamt für Statistik nur
3,99 Millionen. [38]
Ausblick
Als
Ergebnis der diversen Hartz-»Reformen« zeichnen sich für einen
wachsenden Teil des Lohnabhängigen eine Reihe von Trends ab, die man
unter dem Begriff der »Amerikanisierung von Arbeitsmarkt und
Sozialsystem« [39]
zusammenfassen kann:
-
Ungeschützte abhängige Arbeit unter dem Schein der Selbstständigkeit,
Leiharbeit, schlecht bezahlte und befristete (Teilzeit-/Mini-)Jobs mit
erheblichen Einkommenseinbußen und Abstrichen bei sozialer Sicherung
nehmen zulasten regulärer sozialversicherungspflichtiger Stellen (»working
poor«) zu, kurz: die Prekarisierung wächst.
-
Der Druck auf (noch) Beschäftigte und Normalarbeitsverhältnisse wächst,
der Kündigungsschutz steht zur Disposition, Tarifflucht nimmt zu.
-
Unterwerfung von innovativem Arbeitspotenzial unter börsenspekulative
Unternehmensziele.
-
Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen im
Bereich der Sozialversicherungen, nehmen zu: Indikatoren hierfür sind
z.B. Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler und die
Beauftragung diverser privater Dritter mit Vermittlungsaufgaben,
Zahnersatz und Krankengeld im Bereich der Krankenversicherung, »Riester«-Rente
und weitere Ansätze zur privaten Vorsorge im Bereich der
Rentenversicherung.
-
Die soziale Polarisierung [40]
insgesamt nimmt zu mit der Folge der »Akkumulation von Reichtum auf dem
einen Pol ... (und) zugleich Akkumulation von (Armut) ... auf dem
Gegenpol« [41].
P.S.:
Der Namensgeber aller Reformen, VW-Personalvorstand Peter Hartz, musste
wegen schwerer Korruptionsvorwürfe am 13. Juli 2005 zurücktreten und
bekommt nun – nein, nicht Hartz IV, sondern eine »Entschädigung« in
Höhe von zwei Millionen Euro! [42]
*
Jürgen Karasch, Diplom-Politologe und Diplom-Verwaltungswirt, ist seit
1976 in verschiedenen Funktionen in der Bundesanstalt für Arbeit tätig,
zur Zeit Arbeitsberater für akademische Berufe der Agentur für Arbeit
Köln und Fachautor für Arbeitsförderungsrecht. Der Autor vertritt
seine persönliche Meinung und nicht die seiner Institution.
Erschienen
im express, Zeitschrift
für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 5/06
Anmerkungen
(1)
Jürgen Karasch: »Zwei Jahre nach dem ›Vermittlungsskandal‹«, in:
Soziale Sicherheit 2004, S. 2
(2)
Bericht der Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«, o.O.,
2002
(3)
Jürgen Karasch: »Hartz – Die Reformen gehen weiter«, in: AiB 2004,
S. 69
(4)
Jürgen Karasch: »McKinsey kommt – Unternehmensberater planen die
Reform der BA«, in: vbba-Magazin (Magazin des Verbandes der Beschäftigten
der BA), Nr. 2/2004, S. 7
(5)
Märkische Oderzeitung, 10. Februar 2006
(6)
Financial Times Deutschland, 6. Juni 2005, S. 10; Die Zeit, 13. Oktober
2005, S. 25
(7)
Volker Hielscher, in: Frankfurter Rundschau, 21. März 2006
(8)
ebd.
(9)
z.B. Matthias Knuth, in: Frankfurter Rundschau, 18. Juli 2002, S. 7;
Heinz-Josef Bontrup/Ralf-Michael Marquardt, in: Sozialer Fortschritt
2002, S. 315, BA-Vorstandsvorsitzender Frank-Jürgen Weise: »Wenn es
keine freien Stellen gibt, können wir auch keine vermitteln«, zit. n.
arbeit und beruf 2004, S. 233
(10)
Achim Trube in: Sozialer Fortschritt 2002, S. 120
(11)
Der Spiegel, 14. April 2003, S. 140
(12)
Die Zeit, 29. Januar 2004, S. 19
(13)
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Januar 2004, S. 15
(14)
Die Zeit, 29. Januar 2004, S. 19
(15)
Süddeutsche Zeitung, 30. Juni 2005, S. 13: Die Zahl der geförderten
Weiterbildungsteilnehmer ist seit Januar 2003 um zwei Drittel zurückgegangen.
(16)
stern, 16. April 2003, S. 32
(17)
Arbeit und Beruf 2004, S. 15
(18)
Arbeit und Beruf 2004, S. 370; Stuttgarter Zeitung, 3. Januar 2006, S. 9
(19)
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. November 2005, S. 12; Financial
Times Deutschland, 21. Dezember 2005, S. 13
(20)
Handelsblatt, 25. April 2006, S. 3
(21)www.spd.de/servlet/PB/show/1589444/111105_Koalitionsvertrag
(22)
z.B. Heinz-Josef Bontrup: »Deutschland ist keine Aktiengesellschaft«,
in: spw, Nr. 4/2005, S. 34f.; Christoph Butterwegge: »Eine große
Koalition gegen den Sozialstaat«?, in: spw, Nr. 6/2005, S. 11
(23)
Kombi-Lohn: Ein Unternehmer braucht einen Arbeitnehmer, der eine
bestimmte Arbeit erledigen soll. Er kann oder will ihm aber keinen
existenzsichernden Lohn zahlen. Deshalb soll der Staat, das heißt die
Gesamtheit der Steuerzahler, zuzahlen, s. hierzu Berliner Zeitung, 3.
Januar 2006, S. 9; Ursula Engelen-Kefer, in: Berliner Zeitung, 7. Januar
2006, S. 11
(24)
Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1
(25)
Financial Times Deutschland, 17. Mai 2006, S. 11
(26)
Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1
(27)
Jürgen Karasch: »Qualifizierung sichert Beschäftigung«, in: AiB, Nr.
5/2004, S. 267
(28)
Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1
(29)
s. Anm. 15
(30)
hierzu ausführlich Jürgen Karasch: »Hartz IV und die Folgen«, in:
AiB, Nr. 2/2005, S. 67 und Nr. 5/2005, S. 266
(31)
Stuttgarter Zeitung, 24. Mai 2006, S. 4
(32)
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Oktober 2005, S.13; Financial Times
Deutschland, 13. Oktober 2005, S. 12
(33)
bzw. eine Kürzung des Regelsatzes für unter 25-Jährige auf 80
Prozent, s. Financial Times Deutschland, 13. Februar 2006, S. 9
(34)
Financial Times Deutschland, 4. Mai 2006, S. 12 und 19. Mai 2006, S. 13
(35)
mit dem sich seinerzeit der rheinland-pfälzische Sozialminister Florian
Gerster für das Amt des Vorstandsvorsitzenden der BA empfohlen hatte
und das nach bundesweit ganzen 11300 geschaffenen Stellen innerhalb von
13 Monaten zum 31. März 2003 eingestellt wurde. Geringverdiener mit
einem Lohn zwischen 325 und 897 Euro (bei Paaren bis 1707 Euro)
erhielten bis zu drei Jahre lang zusätzliches Kindergeld und einen
Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeträgen.
(36)
Jürgen Karasch: »Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsförderungsrecht«,
in: ZfS (das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und
Versorgung), Nr. 8/2004, S. 234
(37)
Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1
(38)
Arbeit und Beruf 2006, S. 105 und 137
(39)
Hengsbach SJ/Möhring-Hesse: »Aus der Schieflage heraus«, Berlin 1999,
S. 87
(40)
Gabriele Gillen: »Hartz IV- Eine Abrechnung«, Reinbek 2004, S. 52
(41)
MEW 23, S. 675
(42)
hierzu ausführlich Berliner Zeitung, 11. Juli 2005, S. 3 |