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Leserbrief
von (Name ist der Redaktion bekannt) aktualisierte Fassung von
Oktober 2007:
Willkür
und Schikanen kosten uns demnächst unser Eigenheim bzw. unsere
Existenz!
Willkür
und Schikanen kosten uns demnächst unser Eigenheim bzw. unsere
Existenz!
Editorial:
Wir
sind fast 50- und 52 Jahre alt und haben zwei Kinder großgezogen,
welche diesen angeblichen Sozialstaat mit aufrechterhalten!
Ab
2005 werden wir wie Abfall behandelt und meine Frau folgt den
Einladungsaufforderungen der Arge nicht mehr- da sie genötigt wurde,
zum medizinischen psychologischen
Dienst zu gehen und einen Lebenslauf zu schreiben. Sie ist
Bahnassistentin… - hat ihren Job zwecks Kindererziehung aufgeben müssen
und arbeitet seit über fünfundzwanzig Jahren geringfügig (400 €
Basis) bei einer Reinigungsfirma. Die Firma- in welcher ich tätig war,
verlagerte ins Ausland und hat mich entlassen. Mit der Arbeitslosenhilfe
konnten wir uns einigermaßen über Wasser halten. Zusätzlich ging ich
ebenfalls einer geringfügigen Tätigkeit nach- welche ich übrigens
auch schon ausübte (28 Jahre), als ich noch eine Festanstellung hatte.
Wir
besitzen eine Eigentumswohnung, welche fast bezahlt ist und somit sind
die Zinsen (46 €) niedrig und die Tilgung sehr hoch (265 €). Des
Weiteren verschiebt sich das Gleichgewicht Zinsen / Tilgung monatlich.
ARGE
Neumünster:
Bei
erstmaliger Antragsabgabe ging der Ärger mit der Eigenheimzulage los,
welche die Arge anrechnen wollte, obwohl diese an die Bank abgetreten
war und bewilligte uns nur zwei Monate ALG2. Dieses führte dazu, dass
unsere Antragsverlängerung nicht in dem Zeitraum abgegeben werden
konnte, in welchem die Anrechnung des Nebeneinkommens zu unserem Vorteil
geändert wurde.
Unser
geringes Einkommen müssen wir monatlich angeben, damit dieses
angerechnet werden kann und bekommen jeden Monat einen neuen
Berechnungsbescheid. Trotzdem mussten wir bis zur nächsten
Antragsabgabe warten, um diese relativ verbesserte Möglichkeit nutzen zu können.
265
€ müssen wir vom Regelsatz (311 €) für unsere Unterkunft
abzweigen, obwohl unsere Wohnung weniger kostet, als eine ortsübliche
Miete. Dieses reicht der Arge nicht und bombardiert uns mit
Sanktionen
ohne Ende. Meine Frau zuckt jedes Mal zusammen, wenn Briefe (bis
zu Vier auf einmal an einem Tag) im Briefkasten liegen. Dieses
wiederholte sich mehrfach im Monat und anschließend wurde ihr Anteil
dieser verfassungswidrigen Bedarfsgemeinschaft gestrichen. Ich wurde
ebenfalls wieder sanktioniert, da ich die Eingliederungsvereinbahrung
abermals nicht unterschrieben habe. Unsere Anwältin erwirkte nach ein
paar Monaten eine einstweilige Verfügung, welche die Arge nur teilweise
umsetzte, indem die Sanktionen aufrechterhalten- bzw. der einbehaltene
Betrag nicht vollständig ausgezahlt wurde. Auf weiteres Klagen
verzichteten wir, da die Anwaltskosten diesen Betrag übertroffen hätten.
Es
folgten weitere Einladungen, welche meine Frau abermals ignorierte und
im August 2007 ging das Spiel von vorn los (Einladungen
ohne Ende - Lebenslauf schreiben - Sanktionen usw.)!
Vom
Sozialgericht Schleswig wurde unsere Unterbringungskostenklage
abgewiesen und dieses bestrafte uns mit einer gepfefferten
Mutwilligkeitskostenrechnung.
Hilfsweise
wurde von unserer Anwältin beantragt, uns wenigstens den niedrigsten
Mietzins zuzusprechen. Nicht einmal diesen Betrag- welchen wir für eine
uns zustehende Mietwohnung hätten bezahlen müssen, wollte dieses
Gericht uns zugestehen. Allerdings sind wir in Berufung gegangen- was
uns wieder 153 € SB kostete und es hängt diesbezüglich schon eine
weitere Klage beim Bundessozialgericht an.
Unsere
Anwalts- und Gerichtskosten liegen bis dato bei 459 € (drei Mal
153 € SB / Rechtschutzversicherung) plus jenes was unsere Versicherung
bezahlen musste.
Zwischenzeitlich
wurde mir auch schon wieder angedroht, wenn ich meiner
Mitwirkungspflicht in den nächsten vierzehn Tagen nicht nachkomme bzw.
einen Tilgungsplan (liegt der
Arge seit 2005 vor) übersende, die restliche „Leistung“
ebenfalls einzustellen.
Meine
unberechtigten Sanktionen für eine nicht unterschriebene
Eingliederungsvereinbarung (01.09.06 bis 30.11.06 und 01.02.2006
bis 01.04.2007) wurden
zwischenzeitlich zurückgenommen und es wurden am 25.06.2007- und
31.08.2007 jeweils 279 € an uns überwiesen.
Der
Arge ist bekannt, dass wir durch die volksfeindlichen Hartz IV-Gesetze
weit unter dem Existenzminimum leben müssen, obwohl wir beide eine
Nebentätigkeit ausüben und dieses definitiv nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar ist. Trotzdem wird es gebilligt, dass wir unsere Unkosten
nicht mehr decken können bzw. unsere Wohnung- obwohl diese fast bezahlt
ist, verkaufen müssen.
Bei
einem Gespräch (Meldtermin) ließ man mich wissen, dass meine Bemühungen
Arbeit zu finden definitiv sehr überdurchschnittlich sind- Sanktionen
aber sein müssen, da meine Frau nicht macht, was die Arge will.
Nachfolgendes
wird in Neumünster als „Fordern und Fördern“ definiert:
Arbeitssuchende
Aktionen finden meinerseits bis ins Ausland (Dänemark - Norwegen -
Schweiz usw.) statt und seitens der ARGE übt man sich in Geduld! Es
dauert länger als vier Wochen, bis vorgestreckte Fahrkosten erstattet
werden. Wichtige Fragen können nicht umgehend geklärt werden, da in
den meisten Fällen telefonisch Niemand erreichbar ist und Vorort auf
Termine verwiesen wird.
Des
Weiteren wird sich sehr bemüht, verfassungswidrige Sanktionen zu verhängen
um einen zweiundfünfzigjährigen „deutschen Staatsbürger“ die Möglichkeit
zu nehmen, seine Arbeitslosigkeit zu beenden…
§
31 SGB II verstößt in seiner aktuellen Fassung gegen das
Gleichbehandlungsgebot bzw. ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!
Leistungskürzung
nach „§ 22 SGB II“- welche die Kosten der Unterkunft betreffen, ist
ebenfalls unzulässig.
Es
wird gegen Art. 1 Abs. 1 und 2 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG,
Art. 6 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 25 GG, verstoßen
und dem Bedürftigen seine Rechte zwangsweise aberkannt!
Eine
Leistungskürzung, welche die Kosten der Lebenshaltung nach § 20 SGB II
umfasst, ist unzulässig, sofern nicht in ausreichendem Umfang
sichergestellt wird, dass der Grundbedarf nach
§
20 SGB II anderweitig durch Sachleistungen sichergestellt ist.
Wie
empfohlen, haben wir Altersvorsorge betrieben, indem wir uns eine
Eigentumswohnung erarbeitet haben. Heute heißt es Riester usw. - was fällt
den Regierenden als nächstes ein, um den Bürger enteignen- und entmündigen
zu können?
Am
03.09.2007,
info
rmierte uns unsere Anwältin, dass weiteres Klagen bezüglich meiner
Frau keine Aussicht auf Erfolg hat und somit ist es nur noch eine Frage der
Zeit, bis wir auf der Straße liegen! Unseren Stolz bekommen diese
Arge-Schergen einer korrupten Regierung aber definitiv nicht, denn wir
werden keine Sippenhaft akzeptieren, sondern unsere Wohnung verkaufen
und Deutschland mit aufrechtem Gang verlassen!
Der
Terror geht trotzdem weiter:
Um
den Schikanen (medizinischen
psychologischen Dienst / Lebenslauf) nicht weiterhin ausgesetzt zu
sein, verzichtet meine Frau auf ihren Anteil einer nicht
verfassungskonformen Bedarfsgemeinschaft.
Dieses
reicht der Arge immer noch nicht und es wird NICHT nur sie, sondern auch
ICH weiterhin wie folgt terrorisiert:
Obwohl
schon über den Bedarfsanteil meiner Frau hinaussanktioniert wurde,
ereichten uns am 26.09.2007 zwei Briefe, welche weitere Sanktionen ankündigten.
Des Weiteren wurden für Oktober nur 326,53 € überwiesen, was nicht
einmal dem Regelsatz einer Person entspricht!
Am
28.09.2007 erhielt meine Frau abermals eine Einladung inkl.
Belehrungsschreiben auf die Mitwirkungspflicht bzw. dass weitere
Sanktionen folgen, wenn sie der Einladung nicht Folge leistet.
Am
20.09.2007 habe ich ein
Vorstellungsgespräch in Duisburg / Düsseldorf wahrgenommen und
den Antrag für die Fahrtkosten umgehend abgegeben. Da die
vorgestreckten Benzinkosten erheblich waren - wir durch Tilgung /
Sanktionen finanziell sehr behindert werden- fragte ich, ob man die
Erstattung etwas beschleunigen könnte. „Ich leite es umgehend weiter,
aber es wird ebenso lange dauern wie beim letzten Mal… - wir sind
total überlastet“, war die Antwort. Soviel noch einmal zum Fördern
und Fordern!
Meinerseits
info
rmierte ich die Arge via Telefon, dass unser Tilgungsplan
seit 2005 vorliegt und die Nebenkostenabrechnung nach der Eigentümerversammlung (Oktober) umgehend überreicht wird.
Trotzdem erhielt ich nach wenigen Tagen einen weiteren Brief, welcher
mich auf meine Mitwirkungspflicht aufmerksam machte bzw. dass die
restlichen Leistungen vorläufig eingestellt werden, wenn ich dieser
nicht bis zum 07.10.2007 nachkomme.
Somit
sind wir genötigt, einen Anwalt zu kontaktieren, was abermals unnötige
Kosten für uns bedeutet!
Fortsetzung
des Leserbriefs siehe
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