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Zukunftsaussicht
Armut
Jedes
vierte Kind lebt in Deutschland auf oder unter dem Niveau von Hartz IV
Von
Christoph Butterwegge
Quelle:
jungeWelt vom
30.08.2007
Spätestens
seit dem im Frühjahr 2005 vorgelegten zweiten Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung ist weiten Teilen der Öffentlichkeit
bewußt, daß sich (Kinder-)Armut nicht nur in der Dritten Welt, sondern
auch hierzulande ausbreitet. Dies gilt zumindest, wenn man darunter nicht
nur absolutes Elend, vielmehr auch ein relatives Maß an sozialer
Ungleichheit versteht, wonach Betroffene daran gehindert werden, sich
ihrer persönlichen Fähigkeiten gemäß zu entfalten, sich optimal zu
entwickeln und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben teilzunehmen. Während früher hauptsächlich
Rentnerinnen von Armut betroffen waren, bilden junge Menschen seit Ende
der 80er/Anfang der 90er Jahre die am häufigsten und am stärksten
bedrohte Altersgruppe, weshalb man auch von einer »Infantilisierung der
Armut« spricht.
Unterschiede
in Ost und West
Kürzlich
wurde die deutsche Öffentlichkeit von der Mitteilung aufgeschreckt, daß
die Kinderarmut im März 2007 einen traurigen Rekordstand erreicht hat –
ausgerechnet auf dem Gipfelpunkt eines Wirtschaftsaufschwungs, den
Politiker der Koalitionsparteien und Massenmedien als Wunderwaffe im Kampf
gegen die Arbeitslosigkeit feiern. Wie das Bremer Institut für
Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe errechnete und die
Bundesagentur für Arbeit bestätigte, lebten im März 2007 von den 11,44
Millionen Kindern unter 15 Jahren, die es in der Bundesrepublik gibt, über
1,928 Millionen in Hartz-IV-Haushalten. Offenbar geht die konjunkturelle
Belebung auf dem Arbeitsmarkt vor allem an den Alleinerziehenden, meist
Frauen, vorbei. Weil – hauptsächlich im Westen – öffentliche
Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen und die Unternehmer am flexiblen
Einsatz von Müttern zweifeln, scheinen sie bei der Einstellung neuer
Mitarbeiter eher auf andere Bewerber zurückzugreifen.
Auf
etwa 2,8 bis drei Millionen arme Kinder kommt man, wenn man die sogenannte
Dunkelziffer – die Zahl der Kinder jener eigentlich
Anspruchsberechtigten, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen
keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen – berücksichtigt
und weitere Betroffene hinzurechnet: Kinder in Sozialhilfehaushalten, in
Flüchtlingsfamilien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zirka ein
Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von »Illegalen«, die
überhaupt keine Transferleistungen beantragen können, weil sie sonst
ausgewiesen und abgeschoben würden. (Kinder-)Armut ist jedoch mehr, als
wenig Geld zu haben, denn sie bedeutet für Betroffene auch, persönlicher
Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten beraubt, sozial benachteiligt
und – etwa im Hinblick auf Bildung, Gesundheit und Wohnsituation –
unterversorgt zu sein. Wenn man sinnvollere, nämlich qualitative und
nichtmonetäre Kriterien für das Armsein anlegt, steigt die Zahl armer
Kinder sogar auf drei bis 3,3 Millionen.
Zurück
zu den »harten« Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die in unserer
statistikgläubigen Medienöffentlichkeit von besonderer Relevanz sind: Während
die Quote der in Hartz-IV-Haushalten lebenden Kinder unter 15 Jahren für
Gesamtdeutschland 16,9 Prozent beträgt, liegt sie in den östlichen
Bundesländern bei 31 Prozent und in den westlichen bei 14,3 Prozent. Die
ostdeutschen Städte Görlitz (44,1 Prozent), Schwerin (42,5 Prozent) und
Hoyerswerda (42,4 Prozent) haben die bundesweit höchsten, die bayerischen
Landkreise Ebersberg (2,9 Prozent), Eichstätt (3,3 Prozent) und Starnberg
(3,9 Prozent) die bundesweit niedrigsten Kinderarmutsquoten. Man kann also
von einer dreifachen Spaltung des Landes in oben und unten, Ost und West
sowie Stadt und Land sprechen, wobei sich die Armutsquoten der letzteren
zunehmend angleichen, was auf urbane Lebensformen im ländlichen Raum
hindeutet und deutlich macht, daß die dortigen sozialen Auffangnetze
nicht mehr so gut wie früher funktionieren. Die soziale Polarisierung führt
längst überall zu einer Spaltung der Kindheit, denn das Leben junger
Menschen wird von der Klassen- und Schichtzugehörigkeit ihrer Eltern geprägt,
genauer formuliert: von den Einkommensverhältnissen, Haushaltstypen,
Familienformen, Bildungsmilieus und Wohngebieten, in welchen sie
aufwachsen.
Kinderarmut
äußert sich in einem reichen Land wie der Bundesrepublik weniger
spektakulär als in Moçambique, Bangladesch oder Burkina Faso, wo
Menschen auf der Straße verhungern. Sie wirkt eher subtil, aber nicht
minder einschneidend und lange. Hierzulande ist es für Kinder manchmal
noch schwerer, arm zu sein, als in einer Gesellschaft, die fast sämtlichen
Mitgliedern nur das Allernötigste bietet. Konsumchancen, z. B. das Tragen
modischer Kleidung, der Besitz des »tollsten« Handys und modernster
Unterhaltungselektronik sowie teure Freizeitaktivitäten, bestimmen mit über
die Möglichkeiten, die ein Kind bei uns im Freundeskreis bzw. der Clique
hat. Jenseits von »Nike« und »Nokia« wird man gar nicht ernstgenommen,
was zu psychosozialen Belastungen führen kann und den Ausschluß junger
Menschen aus vielen Lebenszusammenhängen nach sich zieht.
Besonders
für Kinder und Jugendliche, deren Lebenswelt viel stärker als jene von
Erwachsenen durch eine zunehmende Ökonomisierung und Kommerzialisierung
geprägt ist, bedeutet arm zu sein, in mehreren Lebensbereichen
(Einkommen, Beruf, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Freizeit) Defizite
aufzuweisen. Bei einem Kind ist eine Unterversorgung beispielsweise im
Wohnbereich dann gegeben, wenn es kein eigenes Zimmer hat. Weil auch die
familiären Wohnverhältnisse beengt sind, wird der Kindergeburtstag nicht
im Kreis der Schulkameraden und Freunde zu Hause gefeiert, was zusammen
mit anderen Restriktionen eine Isolation der Betroffenen nach sich ziehen
kann. In vielen Familien reicht das Haushaltsgeld heute höchstens bis zur
Monatsmitte; von da an ist Schmalhans Küchenmeister. Da ein Kind im
Hartz-IV-Haushalt nur 208 Euro pro Monat insgesamt und weniger als 2,60
Euro pro Tag für Nahrungsmittel bekommt, das Mittagessen in manchen Kitas
und Schulen diesen Betrag aber schon fast kostet, werden Kinder von den
Eltern abgemeldet. Wenn diese kein Geld für die Klassenfahrt ihres Sprößlings
haben, wird häufig ein Unwohlsein des Kindes vorgetäuscht.
Betroffen
sind vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien, deren
Haushaltseinkommen zu gering ist, um den Unterhalt von Kindern zu
bestreiten, was zu sozialer Unterversorgung und Ausgrenzung führt. Für
die Familien erwachsen daraus ökonomische, soziale und psychische
Belastungen, ja, sie geraten häufig in eine schwere Zerreißprobe.
Familien fungieren nämlich als »emotionaler Puffer«, wie es die Münchener
Erziehungswissenschaftlerin Sabine Walper nennt, zwischen dem
kapitalistischen Wirtschaftssystem, das die sozioökonomische Deprivation
hervorruft, und den Kindern, die aufgrund solcher Restriktionen in ihrer
kognitiven Entwicklung, schulischen Leistungsfähigkeit, psychischen
Stabilität und physischen Konstitution gefährdet sind. Alleinerziehende
und kinderreiche Familien (von Migrantinnen und Migranten) tragen nicht
nur ein deutlich größeres Risiko als Kinderlose, arm zu werden, sondern
bleiben auch länger in einer Notlage. Zwischen den prekären Lebenslagen
von Familien, den psychosozialen Folgen für die Kinder und
Sozialisationsdefiziten besteht ein Kausal- bzw. Wechselverhältnis, das
in einen »Teufelskreis der Armut« führen kann.
Wie
tief die Kluft zwischen Arm und Reich hierzulande mittlerweile ist, zeigt
die Tatsache, daß die beiden reichsten Männer der Bundesrepublik, Karl
und Theo Albrecht (Eigentümer der Aldi-Ketten Nord und Süd), nach
Angaben des US-Wirtschaftsmagazins Forbes ein Privatvermögen von 37,5
Milliarden Euro haben. Das ist über 100 millionenmal mehr, als
Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit 347 Euro im Monat erhalten. Von dieser
Spaltung gehen akute Gefahren für den inneren Frieden, die Humanität und
die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft aus, denn Drogenmißbrauch, (Gewalt-)Kriminalität
und wachsende Brutalität stehen damit in Zusammenhang.
Auslöser
und Ursachen
In
der öffentlichen Diskussion und in der Fachliteratur werden die Auslöser
von (Kinder-)Armut häufig mit deren Ursachen verwechselt. Während
strukturelle Zusammenhänge und gesellschaftliche Verhältnisse, unter
denen Menschen leben bzw. in denen Kinder aufwachsen, die Voraussetzungen
für Pauperisierungsprozesse bilden, lösen bestimmte Ereignisse im
Lebensverlauf solche Entwicklungen nur aus oder lassen sie voll zur
Wirkung gelangen. Dadurch scheint es so, als sei beispielsweise der Tod
des (Familien-)Ernährers, die Scheidung bzw. Trennung vom (Ehe-)Partner
oder eine Mehrlingsgeburt schuld am Entzug materieller Ressourcen, den
Kinder und Jugendliche anschließend erleiden. Tatsächlich waren sie,
ihre Eltern oder Mütter allerdings bereits vor dem betreffenden
Schicksalsschlag unzureichend gesichert.
Da
die Kinderarmut als Form der Ausgrenzung und struktureller Gewalt gegenüber
den schwächsten Gesellschaftsmitgliedern »postmoderne« Züge aufweist,
liegt es nahe, ihre Entstehungsursachen in jüngerer Zeit zu suchen. Macht
man den als Globalisierung bezeichneten Prozeß einer neoliberalen
Transformation der Bundesrepublik zur Markt-, Hochleistungs- und
Ellenbogengesellschaft für die Pauperisierung, soziale Polarisierung und
Entsolidarisierung verantwortlich, liegen die Wurzeln des stark vermehrten
Auftretens von (Kinder-)Armut auf drei Ebenen: 1. Im Produktionsprozeß löst
sich das »Normalarbeitsverhältnis«, von Wirtschaftslobbyisten und
Politikern unter den Stichworten »Liberalisierung«, »Deregulierung«
und »Flexibilisierung« vorangetrieben, tendenziell auf. Es wird durch
eine steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse,
die den so oder überhaupt nicht (mehr) Beschäftigten wie ihren
Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den gerade im
vielbeschworenen »Zeitalter der Globalisierung« erforderlichen arbeits-
und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark
relativiert. 2. Im Reproduktionsbereich büßt die »Normalfamilie« –
die z.B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht
staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei
oder drei Kindern – in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher
Relevanz ein. Neben sie treten Lebens- und Liebesformen, die aufgrund
fehlender gesellschaftlicher Anerkennung und struktureller Benachteiligung
im Wohlfahrtsstaat weniger materielle Sicherheit für Kinder bieten
(Ein-Elternteil-Familien, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche
Partnerschaften usw.). 3. Hinsichtlich der Entwicklung des
Wohlfahrtsstaates bedingt der forcierte Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsstandorten einen Abbau von Sicherungselementen für »weniger
Leistungsfähige«, zu denen allemal Erwachsene gehören, die (mehrere)
Kinder haben. Kinder und Jugendliche sind nicht zuletzt deshalb stark von
Arbeitslosigkeit und/oder Armut betroffen, weil das neoliberale »Umbau«-Projekt
auf Kosten vieler Eltern geht.
Besonders
Hartz IV trägt durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren
Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, daß Kinderarmut »normal«
geworden ist. Die finanzielle Lage der Familien von Arbeitslosenhilfeempfängern
hat sich durch den Übergang zum Arbeitslosengeld II verschlechtert, was
erhebliche materielle Einschränkungen für betroffene Kinder einschließt.
Unter dem Wegfall der meisten wiederkehrenden einmaligen Leistungen bzw.
Sonderbeihilfen, etwa für Kleidungsstücke, defekte Haushaltsgeräte oder
Schulmaterialien, sowie ihrer Umstellung auf den neuen, gegenüber dem
bisherigen nur leicht angehobenen Eckregelsatz leiden primär Familien mit
Kindern, deren Bedarf in dieser Hinsicht ausgesprochen hoch ist. Wie soll
man Kindern von weniger als zwei Euro pro Monat, die bei Bezug von
Arbeitslosengeld II dafür vorgesehen sind, Schulhefte, Mappen und Stifte
kaufen, von Schulbüchern und Taschenrechnern ganz zu schweigen? Daß die
Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung auf Schloß Meseberg in der
letzten Woche bezüglich der vor allem für Kinder viel zu niedrigen
Regelsätze nur einen Prüfauftrag erteilt hat, zeigt die geringe
Bereitschaft der großen Koalition, die Not der Kleinsten schnell zu
lindern.
Arbeitsplätze
schaffen
Wenn
die (Kinder-)Armut primär eine Folge der neoliberalen Modernisierung ist,
kann sie nur durch die Beseitigung oder die Milderung der Folgen dieses
Prozesses bekämpft werden. Da die Ursachen der (Kinder-)Armut im Bereich
der materiellen Produktion (Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses),
der privaten Reproduktion (Auflösung der Normalfamilie) und der sozialen
Intervention (Um- bzw. Abbau des Wohlfahrtsstaates) angesiedelt sind, müssen
auch die Gegenmaßnahmen hier ansetzen. Notwendig wäre es, die
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungs-, Bildungs-, Gesundheits-,
Wohnungs(bau)- und Stadtentwicklungs-, Familien- und Sozialpolitik
miteinander zu verzahnen.
Eine
konsequente Beschäftigungspolitik würde nicht nur die
Massenarbeitslosigkeit verringern, sondern auch der Kinderarmut
entgegenwirken. Sie müßte von einer Umverteilung der Arbeit durch Abbau
von Überstunden und Verkürzung der Wochen- wie der Lebensarbeitszeit bis
zur Schaffung eines öffentlich geförderten Dienstleistungssektors sämtliche
Möglichkeiten wirtschaftspolitischen Staatsinterventionismus für die
Schaffung von mehr Stellen nutzen. Einen wichtigen Hebel zur Verringerung
der Erwerbslosigkeit bildet die Verkürzung der (Wochen- und
Lebens-)Arbeitszeit, besonders in Ostdeutschland, wo länger als in
Westdeutschland gearbeitet wird, ohne daß sich die Löhne bereits
angeglichen hätten. Hierbei müßte – zumindest für die in den neuen
Bundesländern ausgesprochen zahlreichen Geringverdiener – voller
Lohnausgleich das Ziel sein. Durch ein gesetzliches Verbot bezahlter Überstunden
könnte man erreichen, daß Mehrarbeit nur noch per Freizeitausgleich
abgegolten wird.
Da
die Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses maßgeblich zur
Verbreitung von (Kinder-) Armut beiträgt, ist die Bewahrung des Flächentarifvertrages,
der in Ostdeutschland kaum noch Breitenwirkung entfaltet, ein weiteres
Element ihrer wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung. Hinzutreten
sollten allgemeine Mindestlohnregelungen, wie sie in fast allen EU-Ländern
bestehen. Aus dem Umstand, daß die Armut nicht mehr nur Erwerbslose
trifft, sondern längst in Teilbereiche der Lohnarbeit vorgedrungen ist,
muß auch in der Bundesrepublik endlich die Konsequenz eines gesetzlichen
Mindestlohns gezogen werden.
Kinderarmut
läßt sich in der Regel auf Frauen- bzw. Mütterarmut zurückführen, so
daß ein Hebel zu ihrer Verringerung in einer Erhöhung der weiblichen
Erwerbsbeteiligung liegt, was eine nachhaltige Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familienarbeit und Berufstätigkeit durch Schaffung von
mehr (Teilzeit-)Stellen einerseits sowie mehr öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen, die beitragsfrei sein müßten,
andererseits voraussetzt. Nötig wäre darüber hinaus eine (gesetzlich zu
regelnde) Rückbindung der Arbeit selbst wie der Arbeitszeitregelungen in
Betrieben und öffentlichen Verwaltungen an die Lebensbedürfnisse der
Beschäftigten und ihrer Familien. Dies würde eine völlige Neujustierung
des Normalarbeitsverhältnisses erfordern: Beschäftigte müßten im Laufe
ihres Lebens zwischen Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit und
Arbeitsunterbrechung ohne Verluste an sozialer Sicherung und
Weiterbildungsmöglichkeiten wechseln können, Unternehmen sowohl in der
Arbeitszeitgestaltung wie auch beim Arbeitsvolumen auf die
unterschiedlichen, im Lebensverlauf wechselnden Interessen der Beschäftigten
mehr Rücksicht nehmen.
Obwohl
nur »Doppelernährerfamilien« heute gegen Kinderarmut noch halbwegs
gefeit sind, ist eine ganztägige Betreuung der Kinder keineswegs gewährleistet.
Auch im Kindergartenbereich (Drei- bis Sechsjährige), wo ein
Rechtsanspruch besteht, existiert vornehmlich im ländlichen Raum keine völlige
Bedarfsdeckung. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will
die Krippenversorgung auch der Kinder unter zwei Jahren verbessern, ohne
den Eltern jedoch vor dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen.
Fraglich erscheint, ob das im Vergleich mit den westdeutschen Mangelverhältnissen
relativ umfassende Angebot mit Ganztagsplätzen in Krippe, Kindergarten
und Hort angesichts der Finanznot ostdeutscher Kommunen künftig Bestand
haben wird.
Ganztagsschulen,
die Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze ergänzen sollten, haben einen
doppelten Nutzeffekt: Einerseits können von Armut betroffene oder
bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert werden,
andererseits ihre Mütter leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung
nachgehen, was sie finanzielle Probleme eher meistern läßt. Durch die
Ganztags- als Regelschule lassen sich soziale Handikaps kompensieren, weil
eine Versorgung der Kinder mit gesunder Nahrung (gemeinsames Mittagessen),
eine systematische Förderung von Schülern bei der Erledigung von
Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung des Nachmittags möglich
sind. So wichtig mehr Ganztagsbetreuung ist, so wenig reicht sie aus, um
Bildung von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Gleichwohl stößt die öffentliche
Reformdebatte selten bis zu den Wurzeln des Problems, der Mehrgliedrigkeit
des Schulwesens in Deutschland, vor. Armut ist nur zu beseitigen, indem
man den Reichtum antastet, d. h., die Reichen durch Wiedererhebung der
Vermögenssteuer und Verschärfung der Erbschaftssteuer zur Kasse bittet.
Genauso verhält es sich in der Bildungspolitik: Wer von der Gesamt- bzw.
Gemeinschaftsschule für Kinder aller Bevölkerungsschichten nicht
sprechen will, sollte auch von der Ganztagsschule schweigen. Diese war
stets ein Ziel reformpädagogischer Bemühungen, degeneriert aber zur
Verwahranstalt, wenn sie nicht in eine umfassende Strukturreform und ein
Gesamtkonzept integriert wird, das soziale Selektion verhindert.
| Christoph
Butterwegge lehrt
Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Seine letzten
Buchveröffentlichungen »Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland«,
»Krise und Zukunft des Sozialstaates« sowie »Kritik des
Neoliberalismus« sind im VS Verlag für Sozialwissenschaften
erschienen. |
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